Bekomme ich durch die Gleichstellung Sonderurlaub?
Wenn die Bundesagentur für Arbeit Ihren Antrag auf Gleichstellung annimmt, erhalten Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Mit der Gleichstellung ist allerdings kein zusätzlicher Urlaubsanspruch verbunden – dieser gilt nur für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderten-Status. Die Arbeitsagentur kann auch für Gleichgestellte spezielle Lohnkostenzuschüsse zahlen, ein großer Vorteil bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Schließlich haben Sie noch die Möglichkeit, für die Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes Hilfe zu erhalten. Auch Integrationsfachdienste stehen Ihnen mit Gleichstellung zur Verfügung.
Wann sollte ich eine Gleichstellung anstreben?
Sozialrechtlich ist Voraussetzung, dass Sie einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 vorweisen können. Wenn Sie bereits einen Job haben, dieser aber durch Ihre Behinderung gefährdet ist, sollten Sie in jedem Fall mit der Bundesagentur für Arbeit Kontakt aufnehmen. Hier kann eine Gleichstellung sehr sinnvoll sein. Wenn Sie zurzeit arbeitslos sind, müssen konkrete Hinweise vorliegen, damit eine Gleichstellung gewährt werden kann.
Beispiel: Ihnen liegt ein Jobangebot vor, bei dem Ihr zukünftiger Arbeitsplatz erst noch umgebaut werden muss. Aufgrund Ihrer Behinderung benötigen Sie eine spezielle Vorrichtung. Damit Ihr potentieller Arbeitgeber bei der Umrüstung öffentliche Gelder in Anspruch nehmen kann, ist eine Gleichstellung notwendig.
Gibt es die Gleichstellung auch für Beamte?
So etwas gibt es tatsächlich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr über die Gleichstellung für Beamte lesen Sie in diesem Beitrag.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen mit dem Sozialamt oder Jobcenter.
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Kommentare (35)
Annette
am 14.04.2019Palavartzas
am 11.10.2019Christian Schultz
am 14.10.2019Martin Vossberg
am 08.11.2019Rosemarie Boeshans
am 06.01.2020black box
am 10.03.2020ich habe einen GdB von 40% und Gleichstellung durch das Arbeitsamt ohne Job.
Muß ich einem neuen potentiellen Arbeitgeber den Grund dafür nennen, wenn er weiß das ein GdB 40% und aGleichstellung vorliegt?
Grund: PTBS, Athrose Knie und linksseitig Blind.
Es handelt sich um einen Lagerarbeitsjob bei der Bundeswehr und einen anderen Job als Möbelschlepper bei der Diakonie, Soziales Kaufhaus, Möbelabteilung.
Welche Fragen stellt das Arbeitsamt bei evtl. Förderung dem neuen Arbeitgeber?
Christian Schultz
am 10.03.2020Angelika Müller
am 29.03.2020Usta
am 09.01.2021Christian Schultz
am 30.03.2020Dumitru
am 18.05.2020Grüße
Klin
am 05.06.2020Sina
am 07.06.2020ich habe gdb 40 und bin seit 1 Jahr gleichgestellt. Ich möchte gerne wissen ob ich gdb 50 mit Gleichstellung überhaupt beim Versorgungsamt beantragen kann bzw ob es Sinn macht oder ob man meist beim Versorgungsamt mit den Antrag abgelehnt wird.? Ist das auch ein Verschlechterungsantrag den man stellen muss? Was muss ich beachten und wie erhöhe ich die Genehmigung von gdb 50? Ich bin verzweifelt weil vor der Gleichstellung gdb 50 abgelehnt wurde und weitere Erkrankung sowie damit verbundene Einschränkung in der Bewegung u Schmerzen nicht akzeptiert wurden. Ich habe Angst bei nochmaligen Antrag, dass mir die gdb 40 gekürzt werden. Aber meine tägl. Schmerzen werden schlimmer. Ich brauche mehr Pausen u Auszeit weil ich so lange nicht auf den Beinen schaffe aber der AG das nicht mit der Gleichstellung akzeptiert. Mir steht auch nicht mehr Urlaub dadurch zu. Daher möchtw ich gdb 50 beantragen. Hws wird nicht beim Versorgungsamt berücksichtig u würde mich ja nicht zusätzlich einschränken. Es schränkt mich aber ein. Nur lws und ödeme wegen Gefäßschädigung wurde alzeptiert. Später die dazu kommende hws Schädigung wird nicht akzeptiert. Bitte um Hilfe und Rat. Kann man überhaupt bei Gleichstellung Antrag auf gdb 50 stellen oder sind sie Aussichten auf Erfolg dann geringer? Oder sind die Aussichten auf gdb 50 damit besser? Was muss ich tun bzw was muss hinzu kommen für gdb 50?
Christian Schultz
am 08.06.2020Christian Schultz
am 08.06.2020Jürgen Bachmann
am 07.07.2020Ich habe hier einieges gelesen Über gleichstellung und deren Folgen ,
letztlich ist es ja egal , ab 30 % kann man diesen Antrag stellen , und wird Ihn auch bestimmt bekommen ,
nun wollen wir mal Ehrlich sein , Leute mit 30 % oder gar mehr % sind auf jeden fall eingeschränkt . die Meissten haben es mit Rücken Knie gelänke Herzkreislauf Diabetes . mann ist somit eingeschrenkt in der Motorig Bewegung ,
meine Lieben wenn einer sich vorstellt mit solch eine Behinderung von 30 oder mehr % und der Arbeitgeber sowas mit bekommt , ist der jeniege Uninteressant für die Firma ,
selbst wenn der Arbeitnehmer es verheimlicht , Ihrgendwann kommt es raus .
Ich zb hab 30 %
muss regelmäßig zum Arzt Blutwerte Einstellungen , Rücken ,
mein Arbeitgeber kuckt schon Immer blöd wenn ich mich Entschuldiegen muß für ein Arztbesuch
und nein , Ich hab ihn nicht gesagt das ich 30 % habe , durch den eventuellen Kündigung schutz würde er mich sofort entlassen , Lg Jürgen
Daniela G.
am 08.07.2020Ansonsten bin ich dort zufrieden und möchte weiterhin dort arbeiten. Habe einen Gdb von 40.
Wäre es sinnvoll einen Gleichstellungsantrag zu stellen damit ich den Arbeitsplatz behalten kann? Geht das dann über den Vdk oder Bundesagentur für Arbeit?
Tina
am 13.07.2020Manfred Möller
am 14.07.2020mir wurde erzählt, dass wenn ich eine Gleichstellung beantrage, mein Arbeitgeber darüber informiert wird.
Stimmt das?
Christian Schultz
am 20.07.2020Christian Schultz
am 20.07.2020Christian Schultz
am 20.07.2020Annie
am 02.08.2020Woher weiß ich denn, wann oder ob die Agentur für Arbeit Kontakt zu meinem Arbeitgeber aufnimmt? Wenn sie das macht, weiß ich jetzt schon, dass Schikanen auf mich zukommen, wieso, weshalb ich denn eine Behinderung hätte. Lieben Gruß
Christian Schultz
am 03.08.2020Annie
am 05.08.2020Marcus
am 19.08.2020Christian Schultz
am 20.08.2020Sabine
am 26.08.2020Vielen Dank
Christian Schultz
am 26.08.2020Wenn Ihr Bekannter schon 60 ist und ein GdB von 30 besteht, sollte man die Entwicklung der Erkrankung weiter im Blick haben. Möglicherweise ist hier in der nächsten Zeit auch eine Höherstufung auf 50 möglich, so dass er früher eine Altersrente beziehen kann.
Die Frage zur Gleichstellung sollte Ihr Bekannter am besten mit der Schwerbehindertenvertretung in der Klinik besprechen. Die Kollegen dort wissen meistens ganz gut, wie die Verhältnisse im Betrieb sind und welche Auswirkungen ein solcher Antrag hätte.
Anna
am 10.11.2020Anna
am 10.11.2020Günther
am 19.11.2020Lg
Christian Schultz
am 19.11.2020Norbert
am 01.12.2020Christian Schultz
am 01.12.2020