Heilungsbewährung kurz vor der Rente - was ist zu tun?
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Bei vielen Krebserkrankungen erhalten Patienten den Schwerbehindertenstatus sozusagen auf Zeit. Man spricht hier von der Heilungsbewährung. In der Regel gilt dann ein Grad der Behinderung von mindestens 50 - allerdings zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren. Für die Rente kann das äußerst wichtig sein.
Fünf Jahre - das klingt zunächst nach einem langen Zeitraum. Und der Schwerbehindertenstatus spielt im Leben der meisten Krebspatienten nur eine untergeordnete Rolle. Viel wichtiger ist die Frage, ob der Tumor noch einmal zurückkehrt. Doch je näher Sie dem Rentenalter kommen, desto relevanter kann auch Ihr Grad der Behinderung werden. Denn ab einem GdB von 50 steht es Ihnen frei, eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen.

Zwei Jahre früher in den Ruhestand. Und das ohne finanzielle Abstriche. Insbesondere für Menschen, die eine schwere Krankheit durchmachen mussten, ist das eine interessante Alternative zum Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze.
Falls Sie es sich leisten können, ist die vorgezogene Rente sogar noch deutlich früher machbar. Allerdings verzichten Sie bei diesem Szenario pro Monat auf 0,3 Prozent Ihrer zukünftigen Zahlungen, und zwar für immer.
Herabsetzung des GdB nach Heilungsbewährung
Einige Zeit vor dem Ende Ihrer Heilungsbewährung wird das Landesamt für soziale Dienste Sie schriftlich kontaktieren. In dieser sogenannten Anhörung können Sie deutlich machen, wie es um Ihre gesundheitliche Situation bestellt ist. Ähnlich wie beim normalen Antrag zum Schwerbehindertenausweis kommen hier neben Ihren Angaben vor allem die Aussagen Ihrer Ärzte ins Spiel.
Das Ziel ist klar: Ohne Ihren Schwerbehindertenstatus ist die vorgezogene Rente ohne Abschlag nicht möglich. Es sei denn, Sie haben bereits 45 Versicherungsjahre auf dem Rentenkonto und erreichen bald Ihre individuelle Altersgrenze.
Bei Heilungsbewährung: So sichern Sie Ihre Rente
Nach Bearbeitung des Versorgungsamtes sind zwei Ausgänge möglich: Ihr GdB bleibt oberhalb der wichtigen 50er-Schwelle; oder Sie verlieren Ihren SB-Status. Falls Sie unterhalb des GdB 50 landen, heißt es für Sie erst einmal: Ruhe bewahren. Denn jetzt können Sie sich einer wichtigen Komponente des Sozialrechts bedienen: Die Entscheidung der Behörde ist erst rechtskräftig, sobald Sie keine juristischen Mittel mehr anwenden.
Was heißt das konkret? Wie bei jedem Bescheid im Sozialrecht haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Nichts hindert Sie, das zu tun. Auf diese Weise gewinnen Sie erst einmal Zeit. Achtung: Natürlich sollten Sie das nur erwägen, wenn Sie eine ernsthafte Chance auf den Schwerbehindertenstatus sehen.
Solange der Widerspruch läuft, gilt weiterhin Ihr alter Grad der Behinderung. Auch den Schwerbehindertenausweis dürfen Sie in dieser Zeit behalten und weiter verwenden.
Notfalls bis zum Sozialgericht
Sollte das Landesamt für soziale Dienste bei der ersten Entscheidung bleiben und den Widerspruch abblocken, können Sie weitere Rechtsmittel einlegen. Eine Klage am Sozialgericht ist immer möglich. Und bis hier eine Entscheidung gefällt wird, kann noch eine ganze Menge Wasser den Rhein runterlaufen.
Auch in dieser Zeit gilt Ihr bisheriger GdB - und damit der Schwerbehindertenstatus.
Warum das so wichtig ist? Weil Sie in diesem Zeitrahmen nun Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen antreten können. Denn an dieser Stelle ist nur wichtig, wie hoch Ihr GdB beim Rentenstart ausfällt. Selbst wenn am Sozialgericht entschieden wird, dass Ihr Schwerbehindertenstatus tatsächlich aberkannt werden muss, kann Sie das in der Rente nicht mehr behelligen. Klar, Sie müssen nun Ihren SB-Ausweis abgeben. Und auch der steuerliche Nachteilsausgleich Ihrer Behinderung schrumpft. Aber Ihre Rente - die kann Ihnen keiner mehr nehmen.
Fazit
Behalten Sie bei einer schweren Erkrankung also auf jeden Fall die Heilungsbewährung im Auge. Prüfen Sie, wann und unter welchen Bedingungen eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen für Sie möglich wäre. Sollte Ihnen nun das Ende der Heilungsbewährung dazwischen kommen, steht es Ihnen frei, das Verfahren durch Widerspruch und eventuell eine Klage am Sozialgericht in die Länge zu ziehen.
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Kommentare (21)
Anna
am 04.01.2023Hallo, GdB 50 bis Nov 22, nachdem ich vom Amt nicht angeschrieben wurde vor Ablauf bin ich im Juli 22 selber aktiv geworden und wollten den Ausweis ( heilbewährung war 3 Jahre) verlängern, man sagte mir ich muss einen Änderungsantrag stellen.
Diesen gestellt mit weiteren Dignosen, Dez 22 kam die Anhörung mit dem voraussichtlichen Bescheid dass ich auf GdB20 gestuft werde.
Abgesehen davon dass ich damit nicht einverstanden bin und sicher in den Widerspruch gehe habe ich folgende Frage: Welchen Status habe ich seit Nov 22 ?
Mein AG führt mich als nicht schwerbehindert, die Erleichterungen am Arbeitsplatz aufgrund er SB sind weggefallen, was für mich ein Problem darstellt, auch die zusätzlichen Urlaubstage hat mein AG nicht mehr vorgesehen. Da sich so ein Widerspruchsverfahren ja durchaus in die Länge ziehen kann interessiert mich mein aktueller Status bis zum Widerspruch, also seit NOV 22. im SGB habe ich gesucht und leider nichts gefunden, ich kann mir nicht vorstellen dass ich einen ungeklärten Status habe.
Vielen Dank für Ihre Antwort, gerne mit Quelle zum nachlesen
Christian Schultz
am 04.01.2023Hallo Anna, eine Quelle habe ich nicht. Aber laut meinen Kollegen im Rechtsschutz bleibt der Schwerbehindertenstatus so lange gültig, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Aber ich empfehle Ihnen, dass Sie sich hierzu sozialrechtlich beraten lassen.
Bernhard
am 05.12.2022Hallo,
ich bin verbeamteter Lehrer in NRW und habe einen GdB von 60 für drei Jahre im Mai 22 zugesprochen bekommen (Herzinfarkt, Aneuriysma). Nach zwei Jahren soll noch einmal geprüft werden. Nun will ich im Juli 24 in Pension gehen. Eventuell steht mir eine Operation der Aneurysmas bevor, bei dem diese Erkrankung "repariert" wird.
Meine Frage: Normal könnte ich doch im Juli 24 in vorgezogene Pension mit 60 Jahren gehen. Zwar gilt der GdB nur bis Mai 24 und wird dann geprüft, aber ich habe ja dann sozusagen noch 3 Monate Schutzfrist.
Was ist aber, wenn mein Aneurysma operiert wird. Muss ich eine Verbesserung meines Gesundheitszustandes melden, oder gelden die 2 Jahre Gdb pauschal?
Grüße Bernhard
Christian Schultz
am 06.12.2022Hallo Bernhard, ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob die 3-Monats-Schonfrist auf auf das Beamtenrecht übertragbar ist. Ich kenne die nur für die gesetzliche Rente - da sollten Sie sich in jedem Fall bei Ihrem Personalrat informieren.
Nach einer Operation bleibt Ihr GdB erst einmal bestehen. Wenn er aber ausläuft und neu bewertet werden muss - und es Ihnen durch die OP hoffentlich besser geht - dann kann das auch zu einer Herabstufung des GdB führen.
Henrike Lindemann
am 05.08.2022Hallo,
habe ab 02/22 aufgrund von Brustkrebs eine GdB von 60 'in Heilungsbewährung' bekommen. Im Bescheid wird geschrieben:
'Die Heilungsbewährung ist eine Zeit des Abwartens von zwei bis fünf Jahren'.
'Nach Ablauf der Heilungsbewährung 01/2027 kann der GdB entsprechend der dann tatsächlich vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen festgesetzt werden'.
Ist der Bescheid nun 2 oder 5 Jahre gültig?
Möchte zuerst versuchen, Erwerbsminderungsrente zu bekommen, da diese deutlich höher ausfällt und da diese, wenn überhaupt, nur befristet gewährt wird, später dann auf die Schwerbehindertenrente wechseln, da ich derzeit dort noch die vollen Abschläge habe (geb. 1/1961).
Ist diese Strategie sinnvoll oder gefährlich, da ich evtl. zwischenzeitlich den GdB verlieren könnte?
Christian Schultz
am 06.08.2022Im Bescheid des "Versorgungsamts" steht ja, dass Ihr GdB vorerst bis 01/2027 befristet ist. Ihre zweite Frage kann man nur seriös beantworten, wenn man sich alle Unterlagen genau angeschaut hat. Da empfehle ich eine persönliche Beratung bei meinen Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Andrea
am 04.07.2022Hallo,
mir wurde ein Schwerbehindertenausweis mit GdB 50% bis 08/24 ausgestellt, wegen Heilungsbewährung jedoch eine Nachprüfung ab 08/23 angekündigt. Aufgrund der Schwerbehinderung könnte ich ab 1.6.24 in Rente gehen. Kann der Schwerbehindertenausweis vor Ablauf (evtl. schon vor dem 1.6.24) eingezogen werden? Wie lange dauert erfahrungsgemäß eine Nachprüfung?
Danke!
Viele Grüße
Andrea
Christian Schultz
am 04.07.2022Hallo Andrea, bei der Heilungsbewährung ist es normal, dass solch eine Nachprüfung ein Jahr vor dem Auslaufen beginnt. Bis zum Ende dieser Prüfung bleibt Ihr Ausweis dann in jedem Fall gültig. Weil es dann aber bald für Sie in die Rente soll, kann ich Ihnen empfehlen, dieses Thema noch einmal mit meinen Kollegen in der SoVD-Sozialberatung zu besprechen.
R.Schmid
am 05.02.2022Ich habe einen GdB von 60 befristet bis 07/2026 bekommen (Heilungsbewährung nach Krebs).
Zum 01.08.2026 könnte ich vorzeitig mit 62 in Rente (10,8 % Abschlag) gehen.
Habe ich hier Probleme wegen dem einen Tag (31.07. zu 01.08.2026) ?
Vielen Dank im voraus für Ihre Rückmeldung.
Frank Ungnade
am 26.08.2021Hallo,
Bei mir wurde eine Überprüfung meiner Feststellung nach SGB IX vom Amts wegen durch das Landesverwaltungsamtes durchgeführt, mit dem Ergebnis , das der GdB von 50 weiterhin zutreffend ist.
Eine erneute Nachprüfung ist für 02/2022 vorgesehen. Mein alter Ausweis war befristet bis 10/2021. Jetzt habe ich einen neuen Ausweis erhalten, der bis 11/2022 gültig ist.
Ich beabsichtigte am 31.01.2022 mit Abschlägen in Rente zu gehen( Bj. 5/60).
Bedeutet diese Gültigkeit bis 11/2022, dass trotz der Nachprüfung in 2/2022 der Renteneintritt auch in 10/2022 möglich wäre um die mtl. Abschläge geringer zu halten?
Christian Schultz
am 27.08.2021Hallo Frank, es gilt der letzte Bescheid des Versorgungsamtes. Wenn Ihr Schwerbehindertenstatus zum Rentenbeginn noch aktuell ist, steht der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nichts im Weg.
Herbert Schmockel
am 13.05.2021Hallo,
ich habe einen GDB von 90 auf Heilungsbewährung bis 04/2022.
Mit diesem Status kann ich zum 01.09.2021 mit 10,80% Abschlag in Rente gehen.
Natürlich möchte ich jedoch den Abschlag durch spätere Inanspruchnahme verringern.
Wie lange dauert in der Regel denn wohl das gesamte Widerspruchsverfahren incl. Klage vor den Sozialgerichten, wenn denn der GDB auf unter 50 gesetzt wird ?
Christian Schultz
am 14.05.2021Hallo Herbert, das kann man nicht genau beziffern. Wenn Sie Glück haben, handelt es sich um viele Monate - aber darauf können Sie sich nicht verlassen.
Falls Sie diesen Weg gehen wollen, sollten Sie sich am besten professionelle Unterstützung ins Boot holen
Herbert Schmockel
am 14.05.2021Ok. Danke.
Andrea
am 02.05.2021Guten Tag, mein SB läuft im April 23 aus, mein frühest möglicher Rentenbeginn wäre im Juli 23. Könnte man es schaffen, mit Widerspruch und ggf. Klage den SB bis zum Juli zu erhalten oder ist das aussichtslos? Vielen Dank für eine Einschätzung.
Christian Schultz
am 03.05.2021Hallo Andrea, grundsätzlich wäre das möglich. Sie werden ja rechtzeitig vor dem Auslaufen angeschrieben.
Frank Ungnade
am 28.01.2021Hallo,
Vielen Dank für eure Zusammenfassung bzgl. der Heilungsgewährung, der für mich sehr wichtig ist.
Habe SB Ausweis Gültigkeit bis 10/2021mit GdB 50 und bin im Mai 1960 geboren.
Das heißt, das ich ich mit Abschläge ab Oktober oder November in Rente gehen könnte?
Die von Ihnen beschriebenen Möglichkeiten des Widerspruches bzw. Klage beim SozG, macht es denn Sinn für mich?
Hatte ab 08/2015 Aderhautmelanom, der mit allen möglichen Mitteln (Protonenbestrahlung etc.) therapiert wurde . 80% Sehkraft fehlt mir natürlich dauerhaft auf dem rechten Auge.
Ich denke, dass ich kein GdB 50 mehr zuerkannt bekomme?
Könnte ich mit dem Widerspruch Zeit gewinnen, und wenn ja wieviel Zeit wären es Erfahrungsgemäß?
Irgendwann dieses Jahr wird die Landes-Verwaltung mich anschreiben.
Wie könnte der Widerspruch für mich aussehen?
Was muss ich alles beachten, bevor ich in Rente gehen würde?
Vielen lieben Dank im Voraus.
Frank
Christian Schultz
am 28.01.2021Hallo Frank, leider können wir hier im Rahmen des Forums nicht auf individuelle Fragen eingehen. Daher empfehle ich Ihnen, dass Sie sich anhand Ihrer Unterlagen individuell bei meinen Kollegen beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Straatmann Reiner
am 28.01.2021Guten Tag
Habe eine GdB von 50 G bin von der AOK Ausgesteuert bekomme Arbeislosengeld Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt Widerspruch auch was kann mann machen um nicht in Harz4 zurutschen ?
Christian Schultz
am 28.01.2021Hallo Reiner, sobald das Arbeitslosengeld ausgelaufen ist, ist "Hartz IV" tatsächlich die letzte Rettung. In machen Fällen ist auch eine erneute Krankengeld-Zahlung möglich. Das ist aber nicht ganz einfach: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Inge
am 31.01.2021Hallo,
wenn Sie länger als ein Jahr keine Arbeit gefunden haben und der Arbeitsmarkt verschlossen ist, können Sie nochmals einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und am Besten mit dem Arzt besprechen, ob der GdB nicht evtl. höher ist, zB. Übergewicht, sonstige chron. Krankheiten, Rücken usw., auch das wäre noch eine Möglichkeit.
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