Doch selbst wenn eine Krankheit so lange anhält – der Bezug von Krankengeld ist für die Betroffenen in vielen Fällen mit erheblichem Stress verbunden. Angefangen von ungewollten Kontaktaufnahmen seitens der Krankenkasse bis zu einseitigen Kündigungen des Krankengeldes nach Aktenlage, immer wieder hören wir in unserer Sozialberatung solche dramatischen Geschichten.
Doch wie ist das eigentlich, wenn eine Erkrankung tatsächlich länger als 78 Wochen anhält. Von wem bekommen Betroffene dann Geld, um die Miete zu zahlen und den Kühlschrank zu füllen? Die wichtigsten Fragen und Antworten stellen wir für Sie an dieser Stelle zusammen.
„Ich bin auch nach nach 78 Wochen immer noch krank. Muss mein Arbeitgeber jetzt wieder zahlen?“
Nein, Ihr Arbeitgeber ist nach spätestens sechs Wochen raus aus der Nummer. Wenn Sie anschließend lückenlos krankgeschrieben sind, ist ab diesem Zeitpunkt nur noch Ihre Krankenkasse für Sie zuständig.
Kommentare (124)
Manuela Eiling
am 11.09.2019Werner Kleyer
am 17.10.2019Ein Tip: Achtet auf die ICD-Codes von Eurem Arzt. Mein Hausarzt hat die alten ICD-Codes auf die AU weiter geschrieben, somit wurde ich zu früh "ausgesteuert". ImJahr 2016 OP rechte Hüfte (TEP). ICD-Code vorher M16.9 G (Koxatrose) Nachher hat er es weiter geschrieben. Fällt Euch etwas auf? In einer künstlichen Hüfte kann keine Koxarthrose (Arthrose) sein. Die Krankenkasse nimmt es zum Anlaß dann auszusteuern. Jetzt geht es weiter mit den falschen ICD-Codes auf den AU's. Das macht viel Arbeit um es richtig zu stellen. Excelliste erstellen alles aufschreiben und mehrere Blockfristen bilden. AU Datum von bis und Festgestellt am mit ICD-Codes , welcher Arzt usw. Tage (Wochen) Zählen. oder Excel rechnen lassen Formel =DATEDIF(C9;D9+1;"d")/7). Ihr könnt mir eine Email schreiben. Gruß Werner https://www.ktd-nachtschicht.de/
Angela
am 09.12.2019Christian Schultz
am 09.12.2019Karl
am 06.01.2020Janet Hecke
vor 5 TagenBitte würden Sie mir bitte mitteilen, wie das vonstatten geht mit der Aussteuerung?
Liebe Grüße
Janet Hecke
Christian Schultz
am 07.01.2020Karl
am 07.01.2020Martina
am 09.01.2020Gute Besserung an alle!!
LG Martina
Christian Schultz
am 10.01.2020Lutz Schäfer
am 14.01.2020ich habe ein Problem. Ich werde ab dem 05.04 keine Krankengeld (wegen Knieprobleme) lt. Krankenkasse mehr bekommen, da die Zeit rum sei. Nun ist aber ein prof. Alkoholentzug dazugekommen und ich habe Leberzirrhose und muss jetzt zur Bauchraumpunktion und Brustkorbpunktion ins KKH. Was mit der Leber sein wird, weiß zzt. keiner. Fakt ist ist ja, das ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und die mich doch automatisch wieder zur Krankenkasse schicken. Wie sieht das in meinem Fall mit dem weiteren Bezug von Krankengeld aus? Auch die evtl. Dauer?.
LG. Lutz
Christian Schultz
am 14.01.2020Anomar
am 17.01.2020bin zur Zeit vom 29.07.19 bis 03.02.20 krank geschrieben, beziehe Krankengeld und ohne Arbeit. Jetzt habe ich zusätzlich komplett andere Beschwerden. Muss ich diesbezüglich ebenfalls von dem anderen Arzt eine Krankmeldung an die Krankenkasse schicken? Wenn ja, bekomme ich dann weiterhin Krankengeld aus der neuen Krankheit, wenn die vorangegangene Krankheit laut Arzt nicht mehr besteht, bzw. er der Meinung ist, dass ich wieder arbeiten kann? Ist sehr knifflig, da ich mich arbeitslos melden muss, sobald ich kein Krankengeld mehr erhalte.
Vielen Dank im Voraus
Christian Schultz
am 17.01.2020Nico
am 06.02.2020ich bin 57 Jahre alt, und seit dem 07.03.2019 Arbeitsunfähig.
ich war inzwischen ins Reha 3 Wochen lang stationär und würde entlass als Arbeitsunfähig, und dass ich meine aktuellen Arbeit nicht mehr üben kann,
ich bin heute noch AU krankgeschrieben, und vor 2 Monaten habe ich von DRV eine Antrag auf LTA bekommen, und in zwischen wurde genehmigt, ich habe Am 13/02/20 eine Beratung gesprāch mit DRV, und ob mich jemand aufklären kann, wenn ich AU bin, und immer noch krankgeschrieben bin und Krankengeld Bekommen bis am 07.09.2020
was mochte von mir die DRV mit diesem LTA Antrag? Wenn ich momentan Wegen meine Gesundheit Problem nicht Arbeiten kann?
Und z.b. Ab wann nach dem 07.09.2010 kann ich wieder Krankengeld Bekommen?
Vielen Dank
was für Umschulung oder was weis ich sollte die DRV mich anbieten?
danke
Christian Schultz
am 06.02.2020Kommt im Rahmen der Reha raus, dass Sie weniger als drei Stunden arbeiten können, ist es gut möglich, dass der Antrag zur LTA in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Aber das muss man nun abwarten.
Nico
am 06.02.2020Danke für Die Antwort, aber ich würde vom Reha entlassen als 3 bis 6 Stunden Arbeitsfähig, Und wie oben geschrieben vielleicht ist dass ich meine Alte Arbeit nicht mehr machen kann, und deswegen kommt DRV mit eine LTA im Spiel, aber meine Frage ist: was kann DRV machen mit meine 57 Jahre, und meine ständig AU ? Umschulung? berufsfördernde Rehabilitation, Ja und dann? Wer tut einstellen eine 59/60 jährige ins Seine Firma? Für eine Zeitraum vom Maximal 3/4 Jahren? Weil ich mit meiner 36
Arbeitsjahren laut DRV Kann ich mit 63 und 3 Monaten im Rente gehen.
Danke
Christian Schultz
am 07.02.2020Dr. Paint
am 07.02.2020ich habe eine Frage zu Blockfristen, denn ich finde nichts im ganzen Netz.
Wie oft kann man die starren Blockfristen bilden? Beispiel;
Erste Blockfrist 15.11.2012 -14.11.2015 erster Eintritt wegen Krankheit M,
Starre Blockfrist 15.11.2015 - 14.11.2018 (innerhalb 546 Tage Krg.)
Starre Blockfrist 15.11.2018 - 14.11.2021 (innerhalb 546 Tage Krg.)
Starre Blockfrist 15.11.2021 - 14.11.2024 (innerhalb 546 Tage Krg.)
ich könnte so weiter machen, wieviel Blockfristen, über wieviel Jahre sieht das Gesetz nicht vor oder?
Seit meinem 15 Lebensjahr könnte ich starten, bis jetzt zu meinem 59 Lebensjahr. Geburtstag 21.01.1961 - 21.01.2020 = 59 Jahre, so könnte ich theoretisch über 44Jahre Blockfristen bilden.
was irgendwo Quatsch ist.
Kann mir jemand sagen wie viele Jahre die Krankenkassen zurückgehen muss, ja muss oder anders herumgefragt, wie viele Jahre die KK zurückgehen. Sind es 10 Jahre wegen der Aufbewahrungsfrist?
Danke Dr. Paint (anonymes)
ehem. Betriebsrat/ Lack-Ingenieur
Dr.Paint
am 07.02.2020Betreff: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) , sogenannter "gelber Schein".
Bei der Berechnung der Krankentage zählen dort ausschließlich die Zeiten auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen?
2. Frage
AU von bis AU-Bescheinigung (gelber Zettel)
31.10.2016 04.11.2016 = ICD-Code K021.0G Gastritis gesichert, Arzt Dr. W.
05.11.2016 11.11.2016= ICD-Code K021.0G Gastritis, gesichert Arzt Dr. W
12.11.2016 18.11.2016= ICD-Code K021.0G Gastritis, gesichert Arzt Dr. W
19.11.2016 25.11.2016= ICD-Code K021.0G Gastritis, gesichert Arzt Dr. W
26.11.2016 02.12.2016= ICD-Code K021.0G Gastritis, gesichert Arzt Dr. W
03.12.2016 16.12.2016= ICD-Code K021.0G Gastritis, gesichert Arzt Dr. W
17.12.2016 13.01.2017= ICD-Code K021.0G Gastritis, gesichert Arzt Dr. W
12.01.2017 31.01.2017= M54.5G Kreuzschmerzen, gesichert etc., Arzt Dr. M.
Am 22.11.2016 war ich bei Orthopäden unter anderem wegen M54.5G, Keine AU vom Orthopäden.
Kann die KK dann ab 22.11.2016 daraus AU-Zeiten wegen M54.5G machen?
Bzw. schon ab 31.10.2016 AU-Zeiten wegen M54.5G?
Jedenfalls schreibt die TKK es, nach meiner Frage einer Bescheinigung /Auflistung der letzten 10 Jahre der AU-, KUR-, Reha-Zeiten und Diagnosen.
In der Auflistung von der TK als AU wegen M54.5G. Ich meine nicht die Blockfristenbildung!
Die TK rechnet als AU-Zeiten vom 31.1.2016-31.1.2017 durchgängig als M54.5G.
Anmerkung:
8.11.2016 Magenspiegelung Dr. M.B. Keine Auffälligkeiten, also ausgeheilt durch H2-Blocker.
Danke Dr. Paint (anonymes)
ehem. Betriebsrat/ Lack-Ingenieur
Christian Schultz
am 10.02.2020Die zweite Frage kann ich hier nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Christian Schultz
am 10.02.2020Dr.Paint
am 10.02.2020sorry, aber die erste Frage nach den Blockfristen ist immer noch nicht klar.
wie lange kann die KK zurückgehen? 10 Jahre? 20 Jahre?
Danke
Monika
am 13.02.2020eine Frage zur Blockfrist.
Ich habe 2017 - Krankengeld bezogen. 12/2017 - 4/2019 habe ich gearbeitet.
Seit 05/2019 bin ich aus dem gleichen Grund wie 2017 krankgeschrieben.
Die Blockfrist endet damit doch dieses Jahr - also nach drei Jahren? Und es entsteht wieder ein Anspruch auf Krankengeld von 72/78 Wochen?
Jetzt wird es noch etwas komplexer. Ich wurde von der KK aufgefordert eine Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Mein Krankengeldanspruch geht bis Ende März 2020.
Übrigens auch interessant meine 5 Wochen Resturlaub die ich im Januar genommen habe, verlängern den Anspruch des Krankengeldes nicht, sondern werden abgezogen. Obwohl in diesem Zeitraum mein Arbeitgeber meinen Lohn gezahlt hat. - wie sehen sie die Chancen eines Einspruchs bei der Krankenkasse?
Jetzt habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Wiedereingliederung geplant die Anfang März beginnen soll. Mittelfristig geht dies mit einer Änderung meiner Tätigkeit innerhalb der Firma einher. Meine vorherige Beschäftigung werde ich Aufgrund der Erkrankung nicht durchführen können.
Frage: im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung melde ich mich also beim Arbeitsamt, weil die Wiedereingliederung Ende März noch im Gange, aber der Rentenantrag noch nicht entschieden ist?
Korrekt?
Christian Schultz
am 13.02.2020Doch im Rahmen einer Wiedereingliederung (z.B. "Hamburger Modell") beziehen Sie weiter Krankengeld, nicht das Gehalt des Arbeitgebers. Wenn diese Leistung ausläuft, sie aber noch auf eine Entscheidung des Rententrägers warten, sollten Sie auf jeden Fall zum Arbeitsamt. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/2019/09/26/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen/
Dr. Paint
am 15.02.2020bezüglich meiner Frage der blockfristen.
Spielt evtl. die Aufbewahrungsfrist von 10Jahren eine Rolle?
Sie antworteten: >>Das weiß ich leider nicht. Wieso ist das für die Praxis wichtig?<<
Ja, es könnte wichtig sein. Seltsam ist es schon, dass es so einen Fall oder in deraktuellen Rechtsprechung nichts zufinden ist.
Haben Sie irgendetwas in der Litaratur?
Danke Dr. Paint (anonymes)
ehem. Betriebsrat/ Lack-Ingenieur
Dr. Paint
am 16.02.2020https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/304.html
gem. Aufbewahrungsfrist 10Jahre lt. §304 SGB V.
MFG
Dr. Paint (anonymes)
ehem. Betriebsrat/ Lack-Ingenieur
Christian Schultz
am 17.02.2020Gudrun Exner
am 20.02.2020Christian Schultz
am 21.02.2020Werner
am 24.02.2020Ich habe mir erlaubt Deine Daten nachzurechnen,sollten alle Daten simmen, was ich aus Deinen Zahlen erkennen kann. Solltest Du auf jeden Fall zur Beratung beim SoVD ghen.
Denn Meines Erachtens liegt Deine Chance im Erstmaligen Eintritt Datum für D. . Dazu solltest Du die AU-,Reha-Zeiten mit Diagnosen und ICD-Codes der letzten 10 Jahre bei Deiner KK abfraen. Dann sichten wann der Erstmalig Eintritt D.war. Auf jeden Fall vom SovD kotrollieren lassen. Leider kann c die Tabelle und meine Berechnung nicht vernüftig hier hinterlegen.
leider auch keine Exceltabelle, daher sieht es alles verzogen aus. Am Besten die untere Tabelle kopierenund in Excel einfügen, evtl klappt es.
ab Hier______
AU Zeiten nach Bereinigung Dazwischen
Au Zeiten von - bis kein Tag E
Annahme 21.01.2017 1.Tag? kein 180 E-Tage
AU 21.01.2017 21.01.2017 D D 1 0
E 2
AU 24.01.2017 03.05.2018 D D 465 0
E 143
AU 24.09.2018 24.11.2019 M M 427 427
E 0
AU 25.11.2019 19.12.2019 D D 25 25
E 0
AU 20.12.2019 18.02.2020 D D 61 61
E 0
AU 19.02.2020 22.03.2020 D D 33 33
∑ 0 1012 546
Starre Blockfristenbildung 1. Eintritt D1
21.01.2017 20.01.2020 3 Jahre
21.01.2020 20.01.2023 3 Jahre
Starre Blockfristenbildung Eintritt D 2 Max
24.09.2018 23.09.2021 3 Jahre Tage 546
24.09.2021 23.09.2024 3 Jahre
1. alle gelben Scheine AU kondolieren
2. alle Daten der AU-Zeiten, Reha etc. der letzten 10 Jahre mit allen Diagnosen und
ICD-Codes bei der Krankenkasse abfragen.
Und seit wann Du Mitglied bist bei der Krankenkasse
Auf jeden Fall zum SoVD gehen zur Beratung!!!
M.E. liegt Deine Chance darin, wenn Erstmalige Eintritt zu einem anderen
Datum liegt, so war es bei mir und die KK muss ein 78 Wochen weiterzahlen.
GOOD LACK Dr. Paint
werner.kleyer@t-online.de
Werner
am 24.02.2020Jürgen Friedrich
am 24.02.2020ich war in den vergangenen Jahren 18 Monate wegen einer Bandscheiben OP arbeitsunfähig. Die Krankenkasse schrieb mir, dass ich bis Juli 2020 nicht mehr krank sein dürfe, weil sie dann kein KG bezahlen würde. Habe jetzt 2 Monate Resturlaub gemacht und nun steht mir eine OP am Magen bevor. Wie muss ich mich verhalten? Muss ich die Magen OP bis in den Juli verschieben, damit ich finanziell nicht im Regen stehe?
Christian Schultz
am 24.02.2020Jüregen Friedrich
am 24.02.2020Andreas Schlett
am 28.02.2020ich hatte anfang November eine Augen OP auf beiden Seiten und war bis Ende Dezember krank geschrieben und habe Krankgeld bezogen. Danach war ich wieder ab Januar normal arbeiten. Nun war ich nochmal eine Woche krank geschrieben im Februar, da ein Auge sich wieder entzündet hatte. Auf meiner Ärtzlichen Bescheinigung wurde Erstbescheinigung markiert. Bekomme ich jetzt die normale Lohnfortzahlung oder wieder das Krankengeld?
Christian Schultz
am 28.02.2020Sabine
am 01.03.2020ich war in 2019 über 20 Wochen krankgeschrieben wegen Psyche.
1. Dann wieder gesund, aber ohne Arbeit. Also Arbeitslosengeld. Nun bin ich nach 3 Wochen wieder krankgeschrieben wegen Orthopädie. Beginnen jetzt die 78 Wochen wieder neu zu zählen?
2. wie ist es wenn: wieder gesund und in Arbeit. Also Arbeitslosengeld. Nun bin ich nach 3 Wochen wieder krankgeschrieben wegen Orthopädie. Beginnen jetzt die 78 Wochen wieder neu zu zählen?
Danke für Ihre Antworten. Denn ich kann mir eine Aussteuerung oder eine Rente absolut noch nicht leisten.
Sabine
am 01.03.2020Christian Schultz
am 03.03.2020Dr. Paint
am 05.03.2020Starre Blockfristen gem;
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/krankengeld-dauer-des-anspruchs-3-blockfristen_idesk_PI434_HI2558374.html
ist es immer noch richtig?
bedeutet dass, nach der alte RVO?
Erstmaliger eintritt der Erkrankung z.B. Wirbelsäulenerkrankung
z.B.
1. Blockfrist 15.11.2012 14.11.2015
2. Blockfrist 15.11.2015 14.11.2018
3. Blockfrist 15.11.2018 14.11.2021
4. Blockfrist 15.11.2021 14.11.2024
entspricht es der aktuellen Rechtsprechung?
Sie als Spezialist können das sicher beantworten.
Vielen Dank
meinen persönlichen Gruß
Dr. Paint
Christian Schultz
am 06.03.2020Holger Sobczynski
am 23.03.2020Christian Schultz
am 23.03.2020Yilmaz
am 21.04.2020ich wurde von Hertz Operiert und habe 78 Wochen Krankengeld bezogen und dann 6 Monate Arbeitslosengeld. Danach 1 Jahr gearbeitet. Jetzt werde ich nochmals von meinen Hertz Operiert. habe ich dann (falls) 78 Wochen wieder Anrecht auf Krankengeld? Oder muss ich mich Arbeitslos melden. Danke für die Antworten.
Christian Schultz
am 22.04.2020Maike
am 30.04.2020Christian Schultz
am 30.04.2020Kocapinar
am 08.06.2020Erstmal Danke das sie betroffenen helfen wollen.
mein Krankengeld endet 10.06.2020 ,kann ich am 10.06.2020 zum Arzt wegen einer anderen Krankheit für den 11.06.2020 mich Krankschreiben lassen wird dann die Laufzeit neu berechnet, so das ich ich, nicht ausgesteuert werde und nicht zum Arbeitsamt muss. Oder muss ich erst am 11.06.2020 zum Arzt, wegen neuer Krankheit.
Bitte um Dringende Antwort.
Mit Freundlichen Grüßen
Kocapinar
Christian Schultz
am 08.06.2020Peter Hartmann
am 17.06.2020Peter Hartmann
am 17.06.2020Christian Schultz
am 17.06.2020Eine Prognose, wie lang das Verfahren nun dauert, kann Ihnen leider niemand geben. Wenn alle Befundberichte vorliegen, geht es in der Regel schneller. Das scheint bei Ihnen ja der Fall zu sein. Möglicherweise wird nun aber auch noch einmal ein neues Gutachten in Auftrag gegeben. Die Kollegen vom VdK werden Sie auf diesem Weg begleiten.
Marcus
am 18.06.2020Ich war 78 Wochen wegen Bandscheiben krank habe jetzt 7 mon gearbeitet und bin nun wegen was anderem krank gewesen vom 27.04 -15.06 nun sind 2 Wochen kg die aber in die blockfrist fallen .
Der Brief mit Datum 11.06 ist am 15.06 im Briefkasten wo die blockfrist drinn steht und mit der Info soll mich beim AA melden . Die vom AA sagen mir hätte mich am 01.06 melden müssen aber geht ja nicht wie soll ich wissen das ich kein geld von der Aok bekomm und erst so spät bescheid bekomme.
LG marcus
Christian Schultz
am 18.06.2020Anja Zurnieden
am 19.06.2020Ich bin seit dem 31.10.19 wegen meiner rechten Schulter krankgeschrieben.
Wurde auch am 16.3.20 an der Schulter operiert.
Bekomme jetzt noch eine ambulante Reha, dann hoffe ich das ich nach der wiedereingliederung erstmal wieder arbeiten kann .
Ich schreibe „erstmal " weil meine linke Schulter schon genauso anfängt zu schmerzen wie die rechte vor der Operation.
Jetzt meine Frage...
wenn ich eventuell im nächsten Jahr meine linke Schulter auch operieren lassen müsste würde ich dann wieder sofort ins Krankengeld fallen und es würde auf die 78 Monate angerechnet werden??
Danke schon mal im voraus
Liebe Grüße Anja
Anja Zurnieden
am 19.06.2020Entschuldigung
Christian Schultz
am 19.06.2020Heike
am 23.06.2020kannst Du mir bitte mit deiner Excel-Liste (eine Beispielliste) und deinem weiteren Rat helfen?
Ich habe seid 10 Jahren eine Grunderkrankung auf die ich auch immer wieder in diesen 10 Jahren krankgeschrieben wurde (2010 und 2016 mit Wiedereingliederungen und 2016/2017 mit langem Krankengeldbezug). Wenn ich heut krankgeschrieben würde, würden diese "Altlasten" mit in die Blockfristen und mit hineinfließen, also auf die heutige Blockfrist angerechnet werden?
Herzlichen Dank für deine Mühe und Antwort! Gruß, Heike
silke strupp
am 24.06.2020Ich bin seit dem 19.06.20 von der Kasse ausgesteuert, war bis 26.05.20 fünf Wochen zur Reha und wurde krank entlassen (Depression). Ich habe ab 20.06.20 meinen Resturlaub angetreten und muss ab Juli wieder wegen einer anderen Krankheit (karpaltunnelsyndrom) zur Op. Bekomme ich dann wieder Krankengeld?
VG Silke
Christian Schultz
am 24.06.2020Andre
am 25.06.2020Christian Schultz
am 25.06.2020Nico
am 02.07.202023.08.2020, meine Fragen ist: ich habe vom Meine AOK Krankenversicherung eine Briefe bekommen, und zwar, steht geschrieben: wir haben ja bereits darüber gesprochen: Sie waren wegen Ihrer Erkrankung erstmal ab 21.12.2015 arbeitsunfähig.
Ihr Krankengeld endet bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit am 23.08.2020
Mit diesem Tag ist die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (21.12.2018 bis 20.12.2021) erreicht.
Dabei wurde folgende Vorerkrankung angerechnet
Vom 04.02.2019. bis 15.02.2019 angerechnet 12 Tage
Meine Frage ist: was bedeute Mit diesem Tag ist die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ( 21.12.2018 bis 20.12.2021 ) erreicht?
Bedeutet dass ich z.b. Wenn ab dem 23.08.2020 mich Arbeitslos melden, und dass ich dann mit dem selber Krankheit wie jetzt Ab dem 20.12.2021 kann ich wieder 78 Wochen Krankengeld bekommen (beantragen ) ?
Wenn jemand mir helfen kann dass zu verstehen.
Ich bedanken mich im Voraus.
Christian Schultz
am 02.07.2020Michael Waldforst
am 09.07.2020Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Christian Schultz
am 20.07.2020C. Jungbäck-Röhm
am 24.07.2020leider komme ich mit der Formel nicht zurecht. bitte um richtige Excel- Tabelle in PDF - Format zum nachvollziehen.
Danke
Janett Krasnici
am 05.08.2020habe eine frage die Krankenkasse will kein Krankengeld mehr zahlen ich soll Allg 2 beantragen. Ich war vom 2.3.2020 bis 28.7.2020 wegen meinem Knie krank geschrieben und sollte Operiert werden. Habe kurz zeitig die OP abgesagt weil ich mich von der Psyche nicht bereit hielt. Bin dann zum anderen Arzt und wurde vom 28.7.2020 bis 4.8.2020 weiter aber auf die Psyche krank geschrieben am 4.8.2020 bis 1.9.2020 nochmal krank geschrieben. Jetzt will die Krankenkasse kein Geld mehr zahlen da der MDK sagte keine Knie OP kein Geld mehr. Bin aber durchweg Krank geschrieben aber ab jetzt auf die Psyche müssen die weiter Geld zahlen oder nicht mehr? arbeiten gehen geht nicht.
Christian Schultz
am 05.08.2020Ramo
am 12.08.2020Muß ich Montag anfangen eine bewerbung Training fur 2 monaten volzeit, obwohl ich in die Unterlagen von Ärztliche Dienst von arbeitsamt geschrieben habe ,das ich wegen meinem Krankheit nich mit vielen Leuten arbeiten kann.
Aber noch keine Bescheid von Ärztliche Dienst bekommen und auch keine arbeitslosen geld noch .
Kann bei mir auch dass die grund fur Maßnahme sein? Soll die sehen wie ich dort mit Männchen um gehn?
Sol ich die Maßnahme nicht akzeptieren bis Bescheid von Ärztliche Dienst bekommen?
Ilonka Rusch
am 12.08.2020Zudem durch Aussteuerung und dann zuständigkeitsloser Inkompetenz wurde ich direkt von Krankengeld inj hartz4 geschickt mit der irrtumserregung es sei ALG 1 Filiale. Ohne Aufklärung ohne irgendwelche meiner Fragen zu beantworten oder zu prüfen, ob dies richtig ist, denn ich habe unbefristeten Arbeitsvertrag und war nur noch krank wartend auf Reha.
Meine Bedenken äußernd bekam ich eine Antwort ob ich nun Geld will oder nicht.
??? Ignorant und machtbewusst ohne jegliche Verantwortungsgefühl war ich gezwungen, da ich Kinder habe und sonst Existenz bedrohlich Situation.
Durch diese ganzen Fehler wurde nicht nur der steuerzahler betrogen auch ich habe finanzielle und berufliche Schaden genommen.
Bis heute ikann und will niemand mir erklären ob das so richtig war und auf welche rechtlichen Grundlagen dies beruht.
Ich werde einfach ignoriert
TVP
am 17.08.2020mein Krankengeldanspruch endet am 27.10.2020.
Die Frist endet am 6.3.2021. Was genau bedeutet das?
Krankgeschrieben bin ich aufgrund einer "Anpassungsstörung", da ich mein Kind verloren habe. Nun bin ich wieder schwanger und weiß nicht, wie ich mich richtig verhalten soll, sodass ich mir nicht selbst ein Bein stelle.
1. Ich fühle mich noch nicht Inder Lage wieder zu arbeiten (hohes Stresslevel, viel Arbeit, Druck, Angst vor der Situation etc.).
2. Hilft mir wieder schwanger zu sein natürlich, um besser klarzukommen und besser genesen zu können. Aber gleichzeitig habe ich auch eine enorm große Angst aufgrund meiner Vorgeschichte, was bedeutet: Auch, wenn ich mich jetzt wieder gesundschreiben lassen würde und arbeiten gehen würde bzw. ab 27.10., befände ich mich ja in derselben Situation und würde sicher auch von meinem Arzt krankgeschrieben werden. Geht das denn überhaupt? Hätte ich erneuten Anspruch oder wie ist hier die Lage?
Dankeschön
Christian Schultz
am 18.08.2020S. Mahmood
am 31.08.2020Vielen Dank im voraus.
Christian Schultz
am 01.09.2020Arlt, Sigi
am 16.09.2020wie es aussieht hat man bei mir bei der letzten Blockfrist eine Krankheit bereits angerechnet. Die neue Blockfrist begann genau mitz dieser Krankheit wieder. Kann man eine Krankheit für zwei verschiedene Blockfristen verwenden?
Gruß Sigi
Angelika Stroot
am 17.09.2020Constanze
am 21.09.2020Christian Schultz
am 21.09.2020Moni
am 13.10.2020CB
am 17.10.2020Ich habe noch Resturlaubsansprüche aus 2019 und auch für 2020. Frage: Macht es Sinn, diesen zu nehmen oder am bei Beschäftigungsende auszahlen zu lassen? Was spricht dafür und was spricht dagegen?
Christian Schultz
am 19.10.2020Anna
am 20.10.2020Ilona Mahnert
am 23.10.2020Ich war 78 Wochen Krank wegen Depressionen. Dann ausgesteuert und danach ALG 1, jetzt ALG 2 abgelehnt aber wieder krank mit Depressionen .... was nun????
Christian Schultz
am 23.10.2020NaLu
am 08.11.2020Bitte helft mir
Lieben Dank NaLu
Christian Schultz
am 09.11.2020Ergo: Eine fundierte Antwort auf Ihre Frage können auch wir Ihnen nur geben, wenn wir Einblick in die Unterlagen nehmen: https://www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Marion Strosina
am 16.11.2020Ich war vom 20.12.2018 bis 25.01.2019 wegen Hüftathrose arbeitsunfähig. Am 26.4.2019 kam ich ins Krankenhaus und erhielt links ein Hüftimplantat, arbeitsunfähig war ich bis zum 6.11.2019.
Danach wurde eine weitere Hüft OP für den Juli 2020 geplant da beidseits Arthrose bestand.
Leider kam am 17.3.2020 eine andere Erkrankung zum Vorschein in Form einer Skoliose Bandscheibe. Auf diese war ich bis zum 5.7.2020 krankgeschrieben. Nahtlos ab dem 6.7.2020 schloss sich die 2. Hüft OP
an und nach dem Krankenhaus wurde ich wieder auf dieselbe Diagnose arbeitsunfähig entlassen.
Die Krankenkasse zählt nun den gesamten Zeitraum zusammen und will demnächst das Krankengeld einstellen. Ist das korrekt oder muss der Zeitraum der Skoliose aus den 78 Wochen herausgerechnet werden ?
Danke
Christian Schultz
am 16.11.2020Aber um das zweifellos festzustellen, müsste man sich Ihre Unterlagen genauer ansehen.
Marion Strosina
am 16.11.2020Aber das ist doch der Fall, ich war vom 6.11.2019 bis zum Eintritt der neuen Erkrankung ( Skoliose) am 17.3.2020 arbeiten und somit nicht krankgeschrieben.....
Christian Schultz
am 16.11.2020Marion Strosina
am 16.11.2020Die AU für die Skoliose ist eine Erstbescheinigung, genauso wie die darauf folgende AU nach Hüft OP. Auch diese wurde als Erstbescheinigung ausgestellt, für mich auch logisch, da zwei Hüften operiert wurden.
Was genau wäre jetzt meinerseits zu tun, um eine gefestigte Aussage zu dem Thema zu bekommen ?
Danke und Gruß
Christian Schultz
am 16.11.2020Martin
am 18.11.2020Ich habe eine fiktive Frage, über die wir uns beim brunchen uneinig waren. (PS: alle jung und arbeitsfähig :) )
Ein Versicherter ist bis zum 2.1,2021 krank geschrieben und hat dann nahtlos 78 Wochen Krankengeld gesamt mit einer und der gleichen orthopädischen Diagnose. Nehmen wir mal an M48. Laut Arzt ist er dann wieder arbeitsfähig ab 2.1.2021 Er geht aber am 2.1.2021 zum Arzt, und erhält eine neue Diagnose, welche vielleicht psychisch F oder neurologisch bedingt ist, G63.2.
Würde dann ein neuer Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld bestehen? Wir sind da uneinig: Person A: ja, Anspruch besteht aufgrund der neuen Diagnose. Person B: nein, erst wieder nach 6 Monaten.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 19.11.2020Markus Deffke
am 28.11.2020ich war 78 Wochen krank geschrieben aufgrund von Depressionen. Ich bin jetzt im ALG 1 Bezug und bin auch nicht mehr weiterhin krankgeschrieben. Ich werde demnächst einen neuen Job anfangen. Depressionen kommen manchmal verstärkt und treten auch mal vermindert in Erscheinung. Wenn ich mindestens 6 Monate durchgehend gearbeitet habe ohne eine Krankschreibung wann endet dann die Blockfrist für mich. Beispiel ich war vom 01.01.2019-01.07.2020 (78 Wochen, wenn ich richtig gerechnet habe) krankgeschrieben. Wann sind die 3 Jahre Blockfrist vorbei wenn ich das ganze Krankengeld bereits ausgeschöpft habe. Am 01.01.2022 oder am 01.07.2023. Die Kernfrage ist wann beginnt die Berechnung der Blockfrist nach ablaufen des Krankengeldes oder am Anfang des Krankengeldes. Wann hätte ich rein rechnerisch wieder Anrecht bei erneutem auftreten der Depression ? Wir gehen davon aus ich hätte die Voraussetzung erfüllt 6 Monate ohne Krankheitsunterbrechung gearbeitet zu haben. Vielen Dank im Voraus.
Sara
am 29.11.2020Sara
am 29.11.2020Christian Schultz
am 30.11.2020Christian Schultz
am 30.11.2020Ich empfehle in solchen Situationen aber immer eine persönliche Beratung, in der sich ein Kollege die Unterlagen genau ansehen kann.
Uwe Krämer
am 30.11.2020Das mit dem Schreiben läuft bei mir nicht so leicht da ich eine lese Rechtscheibschwäche hab und nur die Hälfte lese und schreibe ist das für mich schon ein Rie#en Problem.
Martin
am 03.12.2020Die Person ist bis zum 01.01.2021 krank geschrieben und besucht dann am 02.01.2021 einen Arzt...
Bleibt dann die Fallkonstellation die gleiche? Ergo beginnt dann nach den alten 78 Wochen ein neuer Zeitraum?
Martin
am 03.12.2020Christian Schultz
am 04.12.2020Auf diesem Minenfeld muss man sich immer die Details anschauen. Ich könnte hier im Forum niemals verbindliche Auskünfte zu dieser Frage geben, weil man sich immer den Einzelfall anschauen sollte.
Maritta J.
am 11.12.2020ich bin seit 30.1.20 bei einer Tumorerkrankung mit chronischer Fatigue ausgesteuert und beziehe seitdem ALG 1. Nun am 25.11.20 habe ich eine neue Erkrankung mit ganz anderem icd- code ( Rücken) , die über die 6 Wochen geht, in der die AA zahlt.
Die Krankenkasse schrieb mir nun, ich könnte kein Krankengeld erhalten, da meine 78 Wochen bereits zwischen 1.8.18 (Beginn mit OP) bis 31.7.21 ausgeschöpft sind.
Das kann doch nicht sein, oder? Es müsste doch eine neue Blockfrist entstehen?
Bitte um dringende Hilfe und Infos!!!
Vielen Dank
Christian Schultz
am 14.12.2020Sie müssen in der Zwischenzeit unter anderem sechs Monate ohne Krankmeldung geblieben sein. Und die Krankheiten dürfen nicht miteinander in Zusammenhang stehen. Wie das bei Ihnen genau ist, müsste man sich im Detail anschauen. Zum Beispiel im Rahmen unserer Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Maritta
am 16.12.2020Ich habe meinen Fall dem VdK (hier in Sachsen) übergeben. Die Kollegen sehen es ebenso, es ist eine vollkommen neue Diagnose und ich hatte zwischen dem 5. April und 25. November keine Krankschreibung.
Sie (der VdK) werden nun für mich tätig. Ich bin so froh, dass es Sie und Ihre Kollegen gibt.
Ich wünsche allen ein gesundes Weihnachtsfest.
Maritta J.
am 11.12.2020und gleich noch eine Frage dazu: ich hätte noch bis Mai 2021 ALG 1 (vom 31.1.20 über 15 Monate + 3 Wochen Reha im Herbst dazwischen) . Kann dieser Bezug wegen Corona auch für mich verlängert werden?
LG Maritta
Christian Schultz
am 14.12.2020Yasemin M.
am 17.12.2020Ich war Schwanger und hatte leider eine Fehlgeburt. Ich musste am 30.10.20 operiert werden und bei mir wurde eine Partial Molen Schwangerschaft festgestellt, was bedeutet das ich auf längere Zeit kontrolliert werden muss (Blutwerte). Hinzukommt das es mir psychisch auch nicht gut geht durch die Schwangerschaft. Bis jetzt wurde ich lückenlos krankgeschrieben von meinem Frauenarzt und bekomme Krankengeld. Ich bin jetzt noch bis zum 23.12.20 krank geschrieben. Zu meiner Frage, leider habe ich starke Rückenprobleme (Schulter,Nacken) und würde gerne zum Orthopäden weil die schmerzen nicht von alleine abklingen. Ich denke der ganze Stress die Trauer hat das verursacht. Kann ich mich beim Orthopäden auch krank schreiben lassen oder muss ich mich weiter bei meinem Frauenarzt krank geschrieben lassen?Ich bin trotzdem noch in Behandlung beim Frauenarzt wegen der selben Krankheit bis meine Werte wieder in Ordnung sind.
Bekomme ich weiter Krankengeld?
Ich möchte mir Probleme ersparen da ich keine Nerven habe Aufgrund meiner Erlebnisse.
Vielen Dank im Voraus
Christian Schultz
am 17.12.2020Martina K
vor 3 WochenChristian Schultz
vor 2 WochenKatharina
vor 3 WochenBin seit 19.10.19 AU, psychisch.
Ende Krankengeld 16.04.21.
Ende Blockfrist 18.10.22.
Schulter OP, 25.11.19
AU wegen OP bis 20.12.19
Danach wieder AU psychisch.
Ändert die Schulter OP etwas an der Blockfrist?
Liebe Grüße und Danke im vorraus.
Christian Schultz
vor 2 WochenClaus. L.
vor 1 WocheIch war von 06.12.2016 bis 31.05.2017 wegen OP LW5/S1 krank geschrieben.
Dann von 18.03.2019 bis 16.03.2020 leider wieder wegen OP LW5/S1 und beidseitiger Hüft - OP ohne Unterbrechung der Krankschreibung was dann ja leider alles als eine Krankheit zählt.
Dann leider schon wieder seit 21.07.2020 bis zur Aussteuerung zum 18.01.2021 wegen OP LW5/S1 mit Versteifung der Wirbel. Die Krankenkasse rechnet die selbe Krankheit also Bandscheiben ab 18.03.2019 und steuert mich zum 18.01.2021 nach 78 Wochen Krankengeld aus. Müsste die Blockfrist 3 Jahre eigentlich nicht ab 06.12.2016 zählen und dann am 06.12.2019 enden oder kann sich die Krankenkasse aussuchen wie sie will ab wann die Blockfrist für die selbe Krankheit beginnt.
Danke für Antwort.
Christian Schultz
vor 1 WocheClaus. L.
vor 1 WocheClaus. L.
vor 1 WocheChristian Schultz
vor 1 WocheThomas Hellmann
vor 1 Wocheich bin seit 15.11.20 bis 25.01.21 wegen einer Ohren-OP krank geschrieben. Direkt im Anschluss wird sich ab 26.01.21 eine Krankschreibung wegen Bandscheiben-OP direkt anschließen. Danach eine Reha. Ich hoffe, nach der Reha ab ca. April wieder arbeiten gehen zu können. Ende Oktober 2021 wird es am Ohr eine Nach-OP geben (Kontrolle des letzten Eingriffs vom November 2020).
Meine Frage nun: Habe ich im kommenden Herbst auch wieder Anspruch auf Krankengeld (sowohl mit ca. 6 Monate langer Arbeitsphase bis dahin als auch eventuell mit nur 5-monatiger)?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Thomas Hellmann
Christian Schultz
vor 5 TagenThomas Hellmann
vor 5 Tagenvielen Dank für die Aufklärung und die prompte Antwort.
Viele Grüße
Thomas