Direkt zu den Inhalten springen

Jeden Monat verfallen 125 Euro von der Pflegekasse

Aktuelles Pflege Behinderung Gesundheit

Gesa Löhnert aus St. Peter-Ording fühlt sich im Stich gelassen. Eigentlich stellt die Pflegeversicherung für ihren Mann jeden Monat 125 Euro zur Verfügung - zum Beispiel zur Hilfe beim Einkaufen oder für die Begleitung von Freizeitaktivitäten. Nur - an ihrem Wohnort gibt es niemandem, mit dem sie diese Leistung abrechnen kann.

125 Euro Entlastungsbetrag - Gesa und Bernd Löhnert können das Geld nicht nutzen

"Eigentlich ist der Entlasungsbetrag eine wirklich tolle Sache. Super, dass es so etwas gibt." So dachte Gesa Löhnert, als sie zum ersten Mal von der Möglichkeit erfuhr, 125 Euro von der Pflegeversicherung für ihren pflegebedürftigen Mann einzusetzen. Für sogenannte "haushaltsnahe Dienstleistungen". Mittlerweile denkt sie anders: "Seit mehreren Jahren versuchen wir, das Geld loszuwerden. Damit wir hier im Haushalt ein wenig Unterstützung bekommen - zum Beispiel, indem jemand mit meinem Mann zum Einkaufen fahren kann."

Doch die Löhnerts werden ihre 125 Euro nicht los.

Entlastungsbetrag - was genau ist das eigentlich?

Seit dem 01.01.2017 haben Menschen, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Voraussetzung ist ein amtlich festgestellter Pflegegrad, dann stellt die Pflegeversicherung 125 Euro im Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Es geht nicht um die klassische Pflege, sondern um ergänzende Dienstleistungen - etwa die Ermöglichung von Freizeitaktivitäten oder Hilfe im Haushalt.

125 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen

Das Problem: Nicht jeder kann eine solche Leistung erbringen. Nur zertizierte Unternehmen - zum Beispiel Pflegedienste - oder bestimmte Privatpersonen, die einen Kurs besucht haben - ansonsten können die Aktivitäten nicht von der Pflegeversicherung abgerechnet werden. Über diese Schwierigkeiten haben wir bereits 2018 berichtet.

Auch das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Kiel ist sich der Tatsache bewusst, dass es beim Entlastungsbetrag zu Engpässen kommen kann. Zwar sind die registrierten Anbieter seit der Gesetzesänderung 2017 stark angewachsen (siehe Grafik) - doch regional klaffen in Schleswig-Holstein erhebliche Unterschiede. Im gesamten Kreis Nordfriesland etwa gibt es nur 27 Unternehmen, die Dienstleistungen zur Unterstützung im Alltag mit den Pflegekassen abrechnen dürfen.

Bernd und Gesa Löhnert leben in St. Peter-Ording - also in Nordfriesland. Hier gibt es mit dem Deutschen Roten Kreuz lediglich einen zertifizierten Anbieter. "Da stehen wir schon seit Jahren auf der Warteliste, die haben einfach keine Kapazitäten.", so Gesa Löhnert.

Auf unsere Nachfrage bestätigt das DRK diese Aussage und verweist auf die große Herausforderung, Personal in der Pflege zu finden. Harald Wecker von der in St. Peter-Ording ansässigen DRK-Sozialstation schreibt: "Der niedrige Lohn, die fehlende Anerkennung und nicht zuletzt die schlechten Arbeitsbedingungen sind schon die letzten Jahre die Gründe, weshalb niemand mehr in der Pflege arbeiten möchte".

"Wir fühlen uns allein gelassen"

Bernd Löhnert war früher Steuerberater - mit eigener Kanzlei in Neumünster. Für ihn und seine Frau ist schlichtweg nicht nachzuvollziehen, dass man Menschen wie sie so im Stich lassen kann. "Wir sind ja sicherlich auch nicht die einzigen, die damit Probleme haben", vermutet Gesa Löhnert.

Tatsächlich unterstützt das Land Schleswig-Holstein sogar den Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag - aktuell mit 250.000 Euro pro Jahr. Die Pflegekassen beteiligen sich noch einmal mit dem gleichen Betrag.

Und dennoch gehen beim SoVD Schleswig-Holstein immer wieder Anfragen von Mitgliedern ein. Immer mit demselben Tenor: Wir werden unsere 125 Euro nicht los, weil es niemanden gibt, der sie mit der Pflegeversicherung abrechnen kann.

Daher appelliert der Verband auch an die Landesregierung, bei der praktischen Anwendung zum Entlastungsbetrag weniger kompliziert zu denken. Alfred Bornhalm, Landesvorsitzender des SoVD Schleswig-Holstein, fordert: "Es gibt ja nicht nur die professionellen Dienstleister. Auch Freunde und Nachbarn dürfen schon heute Aufgaben für Pflegebedürftige übernehmen und diese über die 125 Euro abrechnen. Doch schon wer seiner hochbetagten, pflegebedürftigen Nachbarin beim Einkaufen oder beim Reinigen der Wohnung helfen will, muss zurzeit eine 20-stündige Schulung absolvieren. Wir halten das für realitätsfern, da sollte die entsprechende Landesverordnung deutlich vereinfacht werden."

Auch Gesa Löhnert wünscht sich schnelle und unbürokratische Hilfe für ihren Mann: "Wie lange sollen wir noch warten? Mein Mann ist jetzt 75, wir stehen seit mehreren Jahren auf der Warteliste beim DRK. Hier in St. Peter-Ording haben wir leider keine Freunde oder Bekannte, die uns über den Entlastungsbetrag helfen könnten. Wir brauchen einfach Hilfe, allein schaffe ich das nicht mehr lange."


Kommentare (6)

  • user
    Georg Pöllath
    am 11.09.2021

    So werden Angehörige die helfen benachteiligt und teure Pflegedienste mit schlechten Leistungen bevorzugt und das abschieben ins Altersheim gefördert und es entstehen noch mehr Kosten.

  • user
    Gerda Lemm
    am 26.08.2021

    Auch ich bin der Meinung, dass der Entlastungsbetrag unbürokratischer erfolgen sollte. Es ist einfach nicht nachvollziehbar, warum für haushaltsnahe Tätigkeiten ein Abschluss von Schulungen absolviert werden muss. Hier ist eine baldige Hilfe vom Gesundheitsministerium zu erwarten.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.08.2021

      Hallo Gerda, danke für Ihren Kommentar. Das sehen wir auch so. In Schleswig-Holstein will die Landesregierung jedoch leider bei dieser Regelung bleiben.

  • user
    Vollmer,Elke
    am 06.08.2021

    Ich habe Pflegestufe(2)und hatte die Diakonie zur Hilfe.

    War mit dem Ergebniss nicht zufrieden.

    Dieses oder jenes beim Putzen,kann ich nicht oder darf ich nicht.Meine Enkelin musste dann die Arbeiten nachbessern oder ganz übernehmen.Jetzt putzt meine Enkelin bei mir so wie es sich gehört.Die125€ verfallen,weil eine Erwachsene Frau eine 20 Stündige Schulung belegen muss.Meine Enkelin putzt besser und ohne Zeitlimmet .Ihr würden dieses 125€ zustehen.Doch leider nicht.Schade!!!!

  • user
    Christine Lange
    am 05.08.2021

    Der Beitrag über die Probleme mit dem Entlastungsbetrag war interessant.

    Ich pflege meine Mutter (82). Habe selbst gesundheitlichen Probleme die immer mal wieder verstärkt auftreten. An diesen Tagen wäre ich froh wenn eine andere (private) Person unproblematisch einspringen könnte um mich dann zu entlasten. Bis jetzt habe ich es immer irgendwie geschafft und hoffe nicht mal jemand finden zu müssen, der einspringt!

    Frage mich allerdings warum Personen, die z. B. nur mal beim putzen oder einkaufen helfen würden, erst eine Schulung absolvieren müssen. Diese Regelung muss unbedingt vereinfacht werden.

  • user
    Paula Haatanen
    am 04.08.2021

    Sehr informativer Beitrag

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.