Nach der Reha: Ist mein Krankengeld jetzt niedriger?
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Wenn Sie längere Zeit Krankengeld beziehen, kann es passieren, dass Sie Post von der Krankenkasse erhalten. Darin enthalten: eine Aufforderung zur Reha.
In aller Regel laufen solche LTAs (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) über die Deutsche Rentenversicherung. Folglich bekommen Sie innerhalb dieser meist stationären Reha kein Krankengeld, sondern eine finanzielle Unterstützung über die Rentenversicherung - das sogenannte Übergangsgeld. Erst nachdem die Maßnahme beendet ist, muss die Krankenkasse wieder zahlen - zumindest dann, wenn noch Anspruch auf Krankengeld besteht.
Viele unserer Mitglieder fragen sich dann jedoch: Fällt das Krankengeld nach der Reha niedriger aus als vorher?
Zunächst einmal einen Schritt zurück: Die Krankenkasse darf Sie auch gegen Ihren Willen in eine Reha schicken. Oder besser ausgedrückt - die Kasse kann Sie zum Reha-Antrag zwingen. Denn wenn Sie nicht innerhalb von zehn Wochen einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, dreht Ihnen die Krankenversicherung den Geldhahn zu.
Warum? Weil aus Sicht der Krankenkasse die Chance besteht, dass Sie aus dieser Reha mit einem Entlassungsbericht nach Hause kommen, der nach einer Erwerbsminderungsrente schreit. Dann gäbe es für Sie kein Krankengeld mehr, sondern eine Art Frührente aus gesundheitlichen Gründen. Blöd nur, dass die durchschnittliche Zahlung für eine neu bewilligte EM-Rente im Jahr 2020 gerade mal 881,62 Euro betrug. Brutto.

Aber so weit sind wir noch gar nicht. Erst einmal gilt es, die Reha zu absolvieren. In dieser Zeit erhalten Sie von der Rentenkasse das Übergangsgeld. Und jetzt wird es interessant: Denn Übergangsgeld ersetzt gerade einmal 68 Prozent Ihres letzten Netto-Einkommens. Mit Kindern im Haus 75 Prozent. Zur Erinnerung: Das Krankengeld beläuft sich auf 70 Prozent vom Brutto – aber maximal 90 Prozent Ihres letzten Netto-Einkommens. Im Normalfall zahlt die Krankenkasse also deutlich mehr als die Deutsche Rentenversicherung.
Die Frage, ob Sie Übergangs- oder Krankengeld bekommen ist aus finanzieller Perspektive also sehr relevant. Je länger die Reha, desto größer wird vermutlich auch Ihr finanzieller Verlust gegenüber dem Bezug von Krankengeld ausfallen. Da eine LTA in der Regel drei Wochen dauert, sollten Sie das jedoch verkraften. Auch wenn es wehtut.
Und nach der Reha?
Aber wie verhält es sich, wenn die Reha zu Ende ist und Sie wieder Geld von der Krankenkasse bekommen? Geht das Krankengeld dann runter, weil Sie in der Zwischenzeit vom Übergangsgeld leben mussten? Hat die Reha also einen direkten negativen Einfluss auf Ihr zukünftiges Krankengeld?
Nein, das Krankengeld wird auch nach der Reha in der gleichen Höhe weitergezahlt wie vorher. Denn die Berechnungsgrundlage ist und bleibt Ihr Arbeitseinkommen, bevor Sie krank geworden sind. Auch wenn Sie in der Zwischenzeit das niedrigere Übergangsgeld beziehen, hat das keinen negativen Einfluss auf Ihr Krankengeld.
Fazit
Es ist richtig, dass Sie finanzielle Abstriche machen müssen, wenn Sie eine Reha durchlaufen. Glücklicherweise hat diese Tatsache jedoch keine weiteren Auswirkungen, falls Sie im Anschluss erneut auf Krankengeld angewiesen sind. Hier kommt es einzig und allein darauf an, was Sie vor Ihrer Erkrankung im Job verdient haben.
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Kommentare (5)
Toni
am 10.03.2023Hallo,
Ich war wegen zwei bandscheibenvofallen und Depression von 02/21bis07/22 im Krankengeld Bezug. Seit 08/22 bis 03/23 war ich in einer Umschulung und habe übergangsgeld bezogen. Jetzt bin ich wegen long covid krank und werde ins Krankengeld fallen. Wie wird denn jetzt das Krankengeld berechnet?
Christian Schultz
am 10.03.2023Hallo Toni, das Krankengeld wird auf Basis Ihres Arbeitseinkommens vor der Erkrankung berechnet. Mit dem Übergangsgeld wird hier nichts verrechnet.
Mehmet altinses
am 10.12.2022İch haben krankgeld übergan geld mie helfen ich bin vergeslickeit krank
Line
am 06.01.2022Hallo Herr Schultz,
erst einmal ein frohes neues Jahr!
Ergänzen möchte ich noch, dass eine psychosomatische Reha i.d.R. mind. 5 Wochen geht, in denen man dann (bei vorherigem Krankengeld-Bezug) das Übergangsgeld bezieht.
Ein wichtiger Punkt wäre aus meiner Sicht noch das Thema "Anspruchsdauer des Krankengeldes". Denn die 5 Wochen Reha mit Übergangsgeld werden in die 78 Wochen Krankengeldanspruch, die ja jeder hat, mit eingerechnet/abgezogen. Genauso übrigens wie die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers.
Wenn dann noch eine stufenweise Wiedereingliederung aus der Reha über die Rentenversicherung eingeleitet wird (meist über 4-6 Wochen), wird diese Zeit, in der auch Übergangsgeld fließt, ebenso mit eingerechnet. Deswegen bekommen viele Patienten bei uns auch so nette Schreiben von der Krankenkasse, in denen dann steht, dass sie eine Eingliederung doch bitte über die Rentenversicherung einleiten sollen. ;-)
Das Ziel der Krankenkassen ist somit in erster Linie nicht unbedingt nur eine Erwerbsminderung des Patienten, sondern auch die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. die Einleitung einer Eingliederung über den Rentenversicherungsträger. Alles, um Geld zu sparen. Nur darum geht's.
Christian Schultz
am 06.01.2022Hallo Line, Ihnen auch alles Gute für das neue Jahr! Danke für die Hinweise, die vielen Usern hier sicherlich ebenfalls weiterhelfen.
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