Rente nach 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung? Was sind die Unterschiede?
Aktuelles Rente Behinderung
Zwei Jahre früher in Rente. Ohne Abschläge. Eine verlockende Aussicht, für die sich viele Menschen in Deutschland interessieren. Um dieses Ziel zu erreichen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder kommen Sie am Ende Ihres Berufslebens auf 45 Versicherungsjahre. Oder Sie sind schwerbehindert.
In die vorgezogene Rente ohne Abschläge führen also zwei Wege. Offiziell heißen diese:
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Das Wichtigste vorab: Wenn Sie eine dieser beiden Rentenoptionen erfolgreich beantragen, bedeutet das für Sie: Maximal zwei Jahre früher abschlagsfrei in die Rente. Nicht früher. Eine abschlagsfreie Rente mit 63 gibt es nicht mehr. Mehr dazu in diesem Video.
Zwei Jahre früher heißt zwei Jahre früher. Wann das genau ist, hängt dann von Ihrem Jahrgang ab. Wenn Sie beispielsweise 1964 oder später geboren wurden, müssten Sie eigentlich bis zum 67. Geburtstag arbeiten. Mit 45 Versicherungsjahren oder dem Schwerbehindertenausweis geht's aber schon mit 65. Informationen zu anderen Jahrgängen finden Sie unten in der Tabelle.
Rente mit Schwerbehinderung
Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis und 35 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben richtig gelesen. Auch bei dieser Rentenvariante ist eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen. Allerdings werden Sie hier in aller Regel keine Probleme haben. Mehr dazu hier.

Sie erfüllen beide Voraussetzungen? Dann geht's - wie schon mehrfach betont - bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in die Rente.
Altersrente nach 45 Jahren
Genau das gleiche Prinzip findet bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte Anwendung. Mit 45 Versicherungsjahren können Sie zwei Jahre früher abschlagsfrei in die vorgezogene Rente. Nicht mehr und nicht weniger.
Noch früher geht nicht. Dann wären wir bei der "kleinen Schwester" dieser Rentenoption - der Altersrente für langjährig Versicherte. BItte nicht verwechseln!
Und was ist der Unterschied?
Die Regelung zum vorzeitigen Rentenbeginn um zwei Jahre ist also bei beiden Rentenvarianten identisch. Falls Sie übrigens die Voraussetzungen für beide Optionen erfüllen - Schwerbehinderung und 45 Jahre Wartezeit - erhalten Sie automatisch die Rente mit Schwerbehinderung. Das entscheidet dann die Rentenversicherung für Sie.
Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied. Und der liegt in folgender Frage: Was mache ich, wenn ich noch früher in den Ruhestand will? Also noch früher als zwei Jahre?
Das können Sie über die Rente mit SB-Ausweis ohne Probleme in Angriff nehmen. Kosten pro zusätzlichem Monat: 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Wenn Sie es auf die Spitze treiben, ginge das um maximal drei weitere Jahre. Insgesamt also fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze.
Wie oben bereits angerissen ist das bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren nicht möglich. Falls Ihnen die zwei Jahre nicht reichen, landen Sie in der Altersrente für langjährig Versicherte. Auch hier kostet jeder zusätzliche Monat 0,3 Prozent. Das Problem: Gerechnet wird hier ab der Regelaltersgrenze - also zwei Jahre früher. Sie haben also im Vergleich zur Rente mit Schwerbehinderung in jedem Fall 7,2 Prozent mehr Abschlag.

"24 Monate x 0,3 Prozent - der Abschlag im Vergleich zur Rente mit Schwerbehinderung ist also 7,2 Prozent höher."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Fazit
Ob mit Schwerbehindertenausweis oder 45 Versicherungsjahren in der Deutschen Rentenversicherung: Mit beiden Varianten kommen Sie zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. So viel zu den Gemeinsamkeiten.
Wenn Sie noch früher Ihren Ruhestand antreten möchten, ist die Option mit Schwerbehinderung deutlich besser. Die Abschläge fallen hier zwar auch mit 0,3 Prozent pro Monat an. Aber eben nicht ab der Regelaltersgrenze, sondern zwei Jahre früher. Daher kostet dieser frühere Rentenbeginn 7,2 Prozent weniger als die Variante nach 45 Versicherungsjahren.
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Kommentare (10)
Franz Dreier
am 31.08.2023Ich bin Jahrgang 5.61 müsste mit schw. Behinderung bis 12.25 arbeiten. Nach Krankheit von 78 Wochen bin ich jetzt bis 6.25 im Bezug von alg1. Nach meiner Rechnung würde ich dann mit 6x0,3% Abzügen in Rente gehen, ist das möglich oder ist da ein Fehler bei meiner Berechnung? Meine 45 Jahre Wartezeit waren 8.22 auch erfüllt, bei mir trifft also beides zu
Mit freundlichem Gruß
Franz Dreier
Christian Schultz
am 31.08.2023Wenn beides zutrifft, bekommen Sie automatisch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Wie hoch genau Ihr Abschlag wäre, kann ich hier nicht beantworten. Das kommt dann ja auf den genauen Monat an. Wenden Sie sich hierfür gern kostenlos direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Oder an meine Kollegen im SoVD: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Michael Hipp
am 15.08.2023Liebes SoVD-Team,
im bin Jahrgang 1960 (Mai) und diesen September 2023 habe ich meine 45 Jahre Wartezeit erfüllt. Um als besonders langjähriger Versicherter abschlagsfrei in Rente gehen zu können, muss ich also noch bis September 2024 arbeiten.
Meine Frage an Sie:
Für den Fall, dass ich zum Jahresende 2023 arbeitslos werden sollte, so müsste ich ab Januar 2024 noch 9 Monate arbeiten.
Kann ich diese Zeit auch in Teilzeit ausüben (z.B. in einem anderen Berufsumfeld als Quereinsteiger, da mir der augenblickliche Beruf keine Freude mehr bereitet)?
Vielen Dank für Ihre Antwort und Grüße gen Norden
P.S. Bin Mitglied im VdK München
Christian Schultz
am 16.08.2023Hallo Michael, sobald die 45 Jahre "im Kasten" sind, ist ja die Wartezeit erfüllt. Ob Sie dann ALG I beziehen oder in Teilzeit arbeiten, ist für die Wartezeit egal.
Ralf Gabelunke
am 12.08.2023Was ist wenn ich die 45 Jahre voll habe und Schwerbehindert bin, wieviel früher kann man dann gehen ohne Abschlag . Bin Baujahr 69 .
Christian Schultz
am 14.08.2023Auch nur zwei Jahre früher. Bei Ihrem Jahrgang also zum 65. Geburtstag.
Schulze Hockenbeck, Elke
am 11.08.2023Super verständlich geschrieben
Christian Schultz
am 11.08.2023Danke, das freut uns!
Michael Brodersen
am 10.08.2023Ich benötige Hilfe
Michael Brodersen
Christian Schultz
am 11.08.2023Bei Fragen zur Rente am besten direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Die Beratung dort ist kostenlos. Falls Sie keinen Termin bekommen, melden Sie sich gern bei meinen Kollegen in der SoVD-Sozialrechtsberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
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