Direkt zu den Inhalten springen

Rentenhöhe: So fiel sie 2020 im Durchschnitt aus

Aktuelles Rente Behinderung Armut

Einmal im Jahr veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung detaillierte Daten - über die Anzahl der ausgezahlten Renten, das Verhältnis zwischen Frauen und Männern und natürlich über die durchschnittlichen Zahlungen. In diesem Beitrag schauen wir auf die gängigsten Formen der Altersrente.

Rentenhöhe - so fiel sie 2020 im Durchschnitt aus

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Regelaltersrente für Neurenten betrug im letzten Jahr 655,85 Euro. Knapp 30 Euro mehr als 2019.
  • Der Durchschnitt aller neuen Altersrenten belief sich auf 988,57 Euro.
  • Nach wie vor erhalten Männer eine deutlich höhere Altersrente als Frauen. Im Jahr 2020 betrug die durchschnittliche Zahlung bei Neurenten 1171 Euro (Männer) versus 827 Euro (Frauen).

Regelaltersrente 2020

Als Regelaltersrente versteht man eine Rente, die erst beim Erreichen der Regelaltersgrenze beginnt. Die Regelaltersgrenze orientiert sich an Ihrem Jahrgang. Wer zum Beispiel 1964 oder später geboren wurde, müsste bis 67 arbeiten, um eine Regelaltersrente zu erhalten.

Im Balkendiagramm ist gut zu sehen, dass der Aufwärtstrend der letzten Jahre auch 2020 weiter Bestand hatte - allerdings auf niedrigem Niveau. Die Regelaltersrente lag deutlich unter dem Durchschnitt aller Altersrenten.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die "Königin der Altersrenten" von 2019 ist es auch 2020: Mit durchschnittlich 1.393,40 Euro übersteigt die Altersrente nach 45 Jahren alle anderen Varianten - ausgenommen die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Diese haben im letzten Jahr allerdings lediglich 43 Kumpel erstmals bezogen.

Damit fällt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte doppelt so hoch aus wie die Regelaltersgrenze.

Altersrente für langjährig Versicherte

Nicht zu verwechseln mit der Rente nach 45 Jahren: Mit der Altersrente für langjährig Versicherte können Sie bereits nach 35 Jahren Wartezeit mit 63 in den Ruhestand. Die Kehrseite der Medaille sind relativ hohe Abschläge, dementsprechend niedriger fällt diese Form der Altersrente auch aus. Für neu gezahlte Renten überwies die Deutsche Rentenversicherung im letzten Jahr durchschnittlich 1036,52 Euro.

Mehr über die wichtigen Unterschiede zwischen den oben genannten Rentenvarianten lesen Sie hier.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie die Möglichkeit, zwei Jahre früher in Rente zu gehen. Ohne Abzüge. Verzichten Sie auf Geld, ist sogar ein noch früherer Ruhestand drin - mehr dazu in diesem Beitrag.

Auch diese Form der Altersrente ist im Vergleich zum Vorjahr für Neurentner angestiegen. Um fast fünf Prozent auf nun 1144,63 Euro

Interessant ist der Blick auf die Frage, wovon die Bezieher dieser Rentenart unmmittelbar vor dem Zahlungsbeginn gelebt haben. Nur etwas weniger als die Hälfte (45,7%) aller Betroffenen kam direkt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Mehr als ein Zehnter (11,5%) rettete sich aus der Arbeitslosigkeit in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Fazit

Insgesamt sind die durchschnittlichen Altersrenten auch 2020 angestiegen. Wie insbesondere bei der Regelaltersrente erkennbar ist, allerdings auf einem gefährlich niedrigem Niveau. Der Durchschnitt aller neuen Altersrenten lag 2020 knapp unter 1000 Euro - also gerade einmal etwas über dem Niveau der Grundsicherung im Alter.


Kommentare (2)

  • user
    Piehl
    am 24.06.2021

    Super, aber wie verhält es sich bei Menschen mit Behinderung, die nie arbeiten konnten und deren Behinderung vor dem 16. Lebensjahr eintrat? Wenn man also bis zum Rentenalter nur Grundsicherung nach SGB 12. bezog?

    Liebe Grüße

    macht weiter so, eure Beiträge sind sehr informativ, interessant und für alle verständlich dargestellt.

    Danke Holger

    • user
      Christian Schultz
      am 24.06.2021

      Hallo Holger, da haben Sie natürlich recht. Wenn man lange Jahre Grundsicherung erhält, benötigt man mit großer Wahrscheinlichkeit auch im Rentenalter eine Aufstockung nach dem SGB XII.

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.