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Schwerbehinderung rückwirkend: Bekomme ich jetzt auch nachträglich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?

Aktuelles Rente Behinderung

Nicht immer gelingt es, den Schwerbehindertenausweis im ersten Anlauf erfolgreich zu beantragen. Manchmal muss zunächst ein Widerspruch eingelegt werden. Selten sogar eine Klage am Sozialgericht. Was bedeutet das aber für Ihre Rentenansprüche?

Schwerbehinderung rückwirkend: Bekomme ich jetzt auch nachträglich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?

Konkret geht es um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen - ausführliche Infos über diese wichtige Rentenvariante finden Sie in diesem Beitrag. Im Wesentlichen gibt es hier zwei Zugangsvoraussetzungen: Sie benötigen 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung und eine aktuelle Schwerbehinderung, also einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, können Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen. Bis zu zwei Jahre früher komplett ohne Abschläge. Oder maximal fünf Jahre vor Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter - dann allerdings mit Abzügen.

In diesem Fall beträgt der Abschlag 0,3 Prozent pro Monat. Und zwar ab dem Alter, an dem Sie theoretisch abschlagsfrei in Rente gehen könnten. Dazu ein Beispiel:

Marcus aus Glücksburg ist 1961 geboren, sein gesetzliches Renteneintrittsalter liegt bei 66 Jahren und sechs Monaten.

Mit aktueller Schwerbehinderung und 35 Jahren Wartezeit in der DRV könnte Marcus bereits mit 64 Jahren und sechs Monaten ohne Abschläge in die Rente gehen. Zwei Jahre vor seiner der Regelaltersgrenze.

Die frühestmögliche Rente würde mit 61 und sechs Monaten beginnen. Das ist nur mit Abschlägen möglich. Diese betragen 0,3 Prozent seiner Bruttorente - und zwar für jeden Monat, den Marcus vor dem Alter 64 und sechs Monate in die Rente geht.

Eigentlich eine faire Regelung. Aber um in den Genuss dieser Rentenvariante zu kommen, brauchen Sie in jedem Fall einen aktuellen Schwerbehindertenausweis.

GdB 50 rückwirkend: Was bedeutet das für meinen Rentenanspruch?

In unserer Sozialberatung setzen wir uns täglich für Menschen ein, die den Schwerbehinderten-Status ganz gezielt für die Rente benötigen. Doch beim Antrag im Landesamt für soziale Dienste (LAsD) klagen unsere Mitglieder nicht nur über lange Wartezeiten. Aufgrund fehlender oder mangelhafter Befundberichte werden darüber hinaus zahlreiche Anträge zum Schwerbehindertenausweis abgelehnt.

Das kann dazu führen, dass eine berechtigte Schwerbehinderung erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung anerkannt wird. Teilweise mehr als ein Jahr nach dem eigentlichen Antrag.

Was, wenn Sie nun in der Zwischenzeit eine andere Rentenvariante beantragt haben? Weil der Schwerbehindertenausweis nicht vorhanden war?

Die schlechte Nachricht zuerst: Sie bekommen die für Sie günstigere Rentenvariante (Altersrente für schwerbehinderte Menschen) nicht automatisch rückwirkend zugeteilt. Leider nicht.

Wer keine Schwerbehinderung hat und mit 35 Versicherungsjahren trotzdem früher in die Rente möchte, geht über den Weg der Altersrente für langjährig Versicherte. Auch hier kostet jeder Monat 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Aber: Gezählt wird hier ab der Regelaltersgrenze. Im Vergleich zur Rente mit Behinderung ist der Abschlag also um 7,2 Prozentpunkte größer. Mehr dazu in diesem Video:

Demnach ist es ein finanziell extrem großer Nachteil, wenn Sie statt der Rente mit Behinderung die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen müssen. Oder mussten - denn nach rückwirkender Anerkennung der Schwerbehinderung hätten Sie ja eigentlich Anspruch auf die deutlich bessere Renten-Option gehabt.

Was können Sie also tun?

Behinderten-Rente schon beim Antrag klarmachen

Sie müssen vorausschauend planen. Sonst bekommen Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht rückwirkend.

Das bedeutet ganz konkret: Wenn Ihr Verfahren zum Schwerbehindertenausweis noch läuft - und das kann der Antrag, ein Widerspruch oder sogar eine Klage sein - und Sie in der Zwischenzeit bereits die vorgezogene Altersrente beantragen: Dann müssen Sie in diesem Antrag zur Altersrente für langjährig Versicherte bereits schriftlich angeben, dass Sie sich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorbehalten. Und zwar für den Fall, dass der GdB 50 doch noch anerkannt wird.

Dafür reicht ein Satz. Aber Sie müssen es schon zu diesem Zeitpunkt machen. Ansonsten gibt es keine Chance auf eine rückwirkende Zahlung - und die zukünftige Rente mit weniger oder gar keinen Abschlägen.

Wichtig: Dieser Plan geht natürlich nur auf, wenn der Schwerbehinderten-Status zu dem Zeitpunkt aktiv wird, zu dem Sie die Rente beantragt haben. Beziehungsweise zu dem Datum, an dem die vorgezogene Rente begonnen hat.


Kommentare (25)

  • user
    Irene Bunke
    am 28.07.2025

    Ich bekomme seid 20 Jahren Rente und habe seid 22 Jahren ein Schwerbehindertenausweis.

    Wie kann ich feststellen ob die Schwerbehinderung von 80% auf meine Rente berücksichtigt wird? MfG Bunke

    • user
      Christian Schultz
      am 31.07.2025

      Sie bekommen eine Altersrente? Schauen Sie doch in Ihren Rentenbescheid. Oder Sie fragen bei der DRV nach. Ändern können Sie die Form der Altersrente jetzt aber eh nicht mehr.

  • user
    Bärbel Kuhlich
    am 28.07.2025

    Guten Tag, ich bin im November 2023 mit Abschlägen im 63 Lebensjahr in Rente gegangen. Zu der Zeit hatte ich einen Gdb von 40 %. Ich habe gelesen, da jetzt einige Krankheiten dazu gekommen sind, dass man einen Verschlimmerungsantrag stellen kann und wenn man 50 % bekommt, dann die Abschläge zurück gezahlt werden. Stimmt das ? Gruß Bärbel und vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 31.07.2025

      Hallo Bärbel, das ist leider falsch. Die Rentenart kann nicht mehr gewechselt werden.

  • user
    Renate Stark
    am 22.07.2025

    Hallo, ich werde im Januar 64 und habe 40% unbefristet und Pflegestufe 1. Seit vielen Jahren arbeite ich nur 80%, weil ich einfach nicht mehr schaffe wegen Mastzellaktivierung und Müdigkeitssyndrom, und Depressiven Phasen. Meine Schwerbehinderung ergibt in der Summe der Einzelposten 90%, dass das Amt das nun auf 40% runterkürzt ist nur für das Amt einsichtig, nicht für mich. Ich kann aber nicht mehr und bin sehr erschöpft. Es läuft über einen Anwalt eine Klage auf 50% und dazu muss ich dann zu einem Gutachter. Ich habe wenig Hoffnung, dass ich anerkannt werde, wenn ich hier so lese, wie es den anderen ergeht, aber ich probiere es, weil ich 50% für gerechtfertigt halte. Ich habe nun immer mehr Krankenscheine und würde gerne diese sehr belastende Situation hinter mir lassen und die Frührente nach mehr als 35 Jahren zum Februar 2026 beantragen. Verstehe ich das richtig, dass ich hier in den Antrag schreiben muss, dass eine Klage auf 50% läuft? Falls die Klage abgewiesen wird, kann ich dann trotzdem Widerspruch einlegen, oder ist das die letzte Instanz und damit die Rente für Schwerbehinderte verloren?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.07.2025

      Hallo Renate, genau: Sie erwähnen im Rentenantrag, dass Sie noch die Klage zum SB-Status laufen haben. Wenn die abgewiesen wird, können Sie theoretisch in die nächste Instanz gehen. Ihr Anwalt kann Ihnen das genau erklären.

  • user
    Juergen Sauer
    am 07.07.2025

    Guten Tag, ich hatte im Mai den Renten-Antrag für langjährig Versicherte gestellt, Rentenbeginn zum 1.1.2026 mit den üblichen Abzügen. Kurz danach hatte ich eine Bypass Operation und bin aufgrund von Komplikationen noch drei mal operiert woren, kurzum, ich gehe von einem GDP 50% aus, einen entsprechenden Antrag werde ich diese Woche stellen. Was kann ich tun um meinen Renten - Antrag entsprechend umzuändern? Gibt es sowas wie Widerruf oder Änderungsantrag bei der DRV? Freue mich auf Ihre Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 07.07.2025

      Hallo Juergen, Ihre Rente ist ja noch nicht durch, das sollte also möglich sein. Nehmen Sie in Ihrem neuen Antrag Bezug auf den bereits laufenden. Am besten machen Sie das persönlich über einen Versichertenältesten bei der DRV.

  • user
    Michael Lange
    am 24.05.2025

    Hallo,

    Bekomme seit 4 Jahren Rente . Habe seit 1 Woche GDB 30 % erhalten .Kann ich die Schwerbehinderung bei der Rentenversicherung geltend machen ?

    Vielen Dank

    M.lange

    • user
      Christian Schultz
      am 26.05.2025

      Hallo Michael, wenn Sie bereits eine Altersrente erhalten, bringt der GdB nichts mehr.

  • user
    Kerstin Kämpf
    am 24.05.2025

    Ich bin Jahrgang 1962.

    Seit 1991 werde ich auf Depression behandelt. Im Mai 2024 habe ich einen Erhöhungsantrag GdB und gleichzeitig einen Rentenantrag für GdB 50 gestellt.

    Inzwischen befinde ich mich im Widerspruchsverfahren .

    Allerdings teilte mir die Rentenstelle mit, dass man den Antrag ablehnen muss, wenn zeitnah kein Bescheid kommt.

    Auch da werde ich erstmal in Widerspruch gehen.

    Meine Frage lautet, wie lange kann ein Antrag bei der Rentenstelle laufen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.05.2025

      Das müsste man sich im Detail anschauen. Bitte lassen Sie sich individuell und persönlich beraten.

  • user
    Achstaller Erhard
    am 06.05.2025

    Ich bin 73 Jahre und bekomme eine Rente von 800 Euro. ich habe schon lange einen Schwerbehindertenausweis, zuerst hatte ich 50 % und seit ein paar Jahren 70 %. Kann ich einen Antrag auf eine höhere Rente stellen, würde mich auf eine Antwort freuen

    • user
      Christian Schultz
      am 07.05.2025

      Nein, Sie können die Altersrente nachträglich nicht mehr wechseln.

  • user
    Walter
    am 06.05.2025

    Ich werde im Juli 80 Jahre und bekomme bereits seit 15 Jahren meine normale Altersrente.

    Inzwischen habe ich versch. Erkrankungen und Behinderungen, sodass mir ein Schwerbehinderunsgrad von 60 % zugeteilt wurde.

    Kann dadurch meine Rente erhöht werden?

    mit freundlichem Gruss

    Walter

    • user
      Christian Schultz
      am 06.05.2025

      Hallo Walter, das geht leider nicht. Ihre Altersrente ändert sich nicht mehr.

  • user
    Nina
    am 19.03.2025

    Hi, mein Vater ist 1955 geboren. Hat Rente 2022 beantragt und bekommt sie seit dem. Wir wussten nichts von dem GDB... und das man den mit einem Defi von 50% bekommt. Er hätte ja viel früher in Rente gehen können... ärgerlich. GDB ist im Mai 24 beantragt worden, aber noch nicht durch. Angekreuzt haben wir für 4 Jahre rückwirkend. Das wird sicherlich klappen. Aber kann man auchbdoe Rente rückwirkend beantragen? Danke für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2025

      Nein, leider nicht.

  • user
    Marion Domgörgen
    am 29.01.2025

    Ich möchte für langjährige Versicherte ( 41 Jahre Arbeit),meine Rente mit 63 Jahren beantragen,es läuft aber immer noch die Klage auf 50% Schwerbehinderung, wenn ich diese bekommen würde, hätte ich ja weniger Abzüge.

    Was muss ich beim Rentenantrag diesbezüglich beachten, damit ich die Behinderung nachträglich angerechnet bekomme?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.01.2025

      Sie schreiben in Ihren Antrag, dass der Schwerbehindertenausweis möglicherweise folgt. Für diesen Fall müsste die Rente dann in die für schwerbehinderte Menschen umgewandelt werden.

  • user
    Steve Mörser
    am 02.01.2025

    Ich klage seit zwei Jahren vor dem Sozialgericht Dortmund gegen den Kreis Siegen der mir die Schwerbehinderung nach zugestandenen 40 GDB vor Jahren verweigert, obwohl sich weitere Erkrankungen mit Lebensbedrohlichem Ausmaß und schwerwiegenden Einschränkungen im Alltag seit der Bewilligung von dem GDB 40 hinzugefügt haben! Alle bisher involvierten Fachärzte sind der Meinung das der GDB längst 50 erreicht haben muss, wenn man die Versorgungsmedizinischen Richtlinien zur Einstufung des GDB in Betracht zieht! Ich kann seit 4 Jahren nicht mehr Arbeiten und habe mittlerweile keinerlei Einkommen mehr! Bei allen eingereichten Befunden ignoriert das Kreis Sozialamt die schwerwiegenden Erkrankungen, und stellt immer das in den Vordergrund was ich noch nicht im Endstadium habe! Nach dem Motto: Er lebt ja noch, und solange der Patient lebt gibt es keine Schwerbehinderung! Ich könnte schon die Rente für Schwerbehinderte beziehen wenn man sich nur an die Versorgungsmedizinischen Grundsätze zur Beurteilung des GDB halten würde. Nun werde ich wegen der Behördlichen Willkür zum Sozialfall!

  • user
    M. Löttge
    am 27.08.2024

    Bei Antrag der Rente hatte ich 40% Schwerbehinderung. Jetzt habe ich 80%. Kann ich die Schwebehinderung der Rentenversicherung trotzdem

    geltend machen oder nicht mehr. Mit freundlichen Gruß

    • user
      Christian Schultz
      am 28.08.2024

      Nein, das geht leider nicht.

  • user
    Gabriela C.
    am 25.04.2024

    Hallo, dieser Beitrag ist wirklich sehr hilfreich für mich. Genau diese Konstellation habe ich; Klage gegen den bestehenden Grad der Behinderung läuft ( insgesamt etwa seit 1,5 Jahre) und in 3 Wochen stelle ich meinen Rentenantrag für besonders langjährig Versicherte. Bin ich froh, dass ich heute hier erfahren habe, dass ich dies bei Rentenantragsstellung angeben muss.

    Vielen Dank und beste Grüße von Gabriela.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.04.2024

      Das freut uns. Alles Gute für den Start in die Rente!

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