Erhöhung EM-Rente 2024: Muss ich das beantragen?
Im Juli 2024 werden schon länger laufende Erwerbsminderungsrenten einmalig besser gestellt. Es kommt zu einer ordentlichen Erhöhung. Aber passiert das automatisch? Oder müssen Sie jetzt tätig werden?
Lange hat es gedauert. Tausende Rentnerinnen und Rentner haben sich viele Jahre lang an die Politik gewandt, ohne dass etwas passiert ist. Nun sollen im Juli 2024 endlich die Bestandsrenten bei der Erwerbsminderungsrente erhöht werden.
Um wie viel Geld es dabei genau geht, hängt vom Auszahlungsbeginn Ihrer Rente ab. Sie profitieren von der Erhöhung, wenn Ihre EM-Rente das erste Mal zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 gezahlt wurde. Ihre Rente erhöht sich entweder um 4,5 Prozent oder sogar um 7,5 Prozent - mehr dazu in diesem Beitrag.
Gibt es auch eine Erhöhung für andere EM-Rentner?
Ja und nein. Ja, weil es wie jedes Jahr im Juli zu einer allgemeinen Rentenanpassung kommen wird. Diese gilt für alle Bezieher von gesetzlichen Renten - dazu gehört auch die Erwerbsminderungsrente.
Wer also nicht von der Sonder-Erhöhung profitiert, bekommt natürlich seine normale Rentenanpassung.
Wenn Sie zu den sogenannten "Bestandsrentnern" gehören, fällt Ihre Erhöhung doppelt aus. Sondererhöhung und die allgemeine Anpassung - Sie bekommen natürlich beides.
Muss die Sondererhöhung beantragt werden?
Im Sozialrecht ist es normalerweise so, dass Sie jede Leistung gesondert beantragen müssen. Ihre Rente reicht nicht zum Leben? Die aufstockende Grundsicherung müssen Sie beim Sozialamt beantragen. Sie brauchen Hilfe beim Anziehen und der Nahrungsaufnahme? Leistungen der Pflegeversicherung müssen Sie beantragen. Und auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung führt normalerweise kein Weg am Antrag vorbei.
Anders bei dieser Sondererhöhung. Hier müssen Sie ausnahmsweise einmal GAR NICHTS machen. Einfach zurücklehnen und warten. Im Juli2024 ist dann zum ersten Mal deutlich mehr Kohle auf dem Konto. Ach ja, nicht vergessen: Die Juli-Rente wird erst Ende Juli ausgezahlt. Ihre erhöhte Rente bekommen Sie also erstmals im August 2024.
Handelt es sich bei der Anpassung um die lange geforderte Gerechtigkeit?
Nein, das kann man nicht sagen. Um die sogenannten Bestandsrentner mit "neueren" EM-Rentnern gleichzustellen, hätte die Erhöhung deutlich stärker ausfallen müssen. Mehr dazu in unserer ausführlichen Stellungnahme.
Und auch die Menschen, die ihre Erwerbsminderungsrente bereits vor 2001 erhalten, profitieren nicht von der Sondererhöhung.
Fazit
Sie haben Ihre EM-Rente das erste Mal zwischen 2001 und 2018 erhalten? Dann gibt es ab Juli 2024 deutlich mehr Geld für Sie. Entweder 4,5 oder sogar 7,5 Prozent zusätzlich. Die übliche Rentenanpassung gibt's noch oben drauf.
Dafür müssen Sie nichts unternehmen. Das Geld kommt ganz automatisch. Übrigens auch, wenn Sie mittlerweile in die Altersrente gewechselt sind.
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