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Grundsicherung und „Hartz 4“ – Was sind die größten Unterschiede?

Behinderung Armut

Auf den ersten Blick haben Menschen, die auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angewiesen sind, wenig mit Arbeitslosen zu tun. Doch wer länger als ein Jahr einen Job sucht, bekommt in der Regel die sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchende, besser bekannt unter dem Namen „Hartz IV“.

Grundsicherung: Ein Begriff, drei Bedeutungen

Im deutschen Sozialrecht kommt der Begriff „Grundsicherung“ dreimal vor. Die Grundsicherung im Alter ist für Rentnerinnen und Rentner ausgelegt, deren Einkommen so gering ist, dass sie „aufstocken“ müssen. Ihre kärgliche Rente wird durch das Sozialamt bis zu einem bestimmten Betrag erhöht. Wesentliche Voraussetzung ist, dass die Empfänger bereits das Eintrittsalter für die Regelaltersrente erreicht haben.

Daneben existiert die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Diese ist für Menschen vorgesehen, die zwar noch nicht das Rentenalter erreicht haben, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) arbeiten können. Das Sozialrecht setzt einen Wert von drei Stunden pro Tag an. Können Menschen weniger als diese drei Stunden am Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, kommt die Grundsicherung bei Erwerbsminderung in Frage. Viele Menschen, die auf diese Sozialleistung angewiesen sind, beziehen eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung. Da diese aber immer geringer ausfällt, reicht das Geld oft nicht zum Leben aus.

Sowohl Grundsicherung im Alter als auch bei Erwerbsminderung sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XII zu finden. Demnach gibt es zwischen diesen beiden Begriffen in der Praxis nur wenig Unterschiede.

Anders ist es bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, oder „Hartz IV“. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld ist „Hartz IV“ keine Versicherungsleistung. Es handelt sich wie bei den beiden anderen Sparten der Grundsicherung um eine Sozialleistung. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird im Sozialgesetzbuch (SGB) II geregelt. Im Vergleich zum SGB XII gibt es einige wesentliche Unterschiede, die für Betroffene sehr wichtig sein können.

Wieviel darf ich bei der Grundsicherung hinzuverdienen?

Bei der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung wird Ihr zusätzliches Einkommen ab dem ersten Cent komplett angerechnet – wenn es sich um eine Rente handelt. Beispiel: Heiner W. bekommt eine Rente in Höhe von 500 Euro. Das Sozialamt zahlt ihm jeden Monat 250 Euro Grundsicherung aus. Damit kommt er insgesamt auf 750 Euro. Angenommen, seine Rente erhöht sich zum 01.07.2018 um 3 Euro auf 503 Euro. In diesem Fall würde das Sozialamt seine Grundsicherung um drei Euro auf 247 Euro kürzen. Heiner W. hätte also trotz Rentenerhöhung keinen Cent mehr zur Verfügung.

Wenn Herr W. einen Job hätte, dürfte er 30 Prozent seiner Einkünfte behalten – maximal aber die Hälfte des Regelsatzes.

Bürgerinnen und Bürger, die Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen, haben einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 100 Euro. Dieses Geld können Betroffene also anrechnungsfrei behalten. Von 101 bis 1000 Euro müssen 80 Prozent des Einkommens angerechnet werden.

Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung

Wer seine Grundsicherung vom Sozialamt nach dem SGB XII erhält, sollte einen Blick in seinen Behindertenausweis werfen. Ist dort das Merkzeichen „G“ oder „aG“ vermerkt, winkt zusätzliches Geld. 17 Prozent des Regelsatzes gibt es monatlich vom Amt obendrauf.

Für Kunden des Jobcenters besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung zu erhalten. Dieser 35-Prozent-Aufschlag kommt allerdings nur in Frage, wenn gleichzeitig Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. der Eingliederungshilfe bestehen. In der Praxis betrifft dies also Menschen, die einer Arbeit nachgehen und trotzdem Leistungen des Jobcenters beziehen.

Wie hoch ist das Schonvermögen in der Grundsicherung?

Beim Antrag auf Grundsicherung ist die Behörde gezwungen, die Vermögensverhältnisse des Betroffenen zu überprüfen. Wer genug Geld hat, wird keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Im SGB II und SGB XII gelten unterschiedliche Regeln, was das sogenannte Schonvermögen betrifft. Beginnen wir mit der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung: Hier gilt eine einfache Grenze in Höhe von 5000 Euro – sowohl für Alleinerziehende als auch für Lebensgemeinschaften. Bei Paaren gilt der Freibetrag pro Kopf, also zweimal 5000 Euro.

Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt, sieht sich unterschiedlichen Freibeträgen gegenüber. Grundsätzlich gilt ein Schonvermögen von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Das bedeutet, dass für Minderjährige ein Schonvermögen in Höhe von 3100 Euro zum Tragen kommt. Für ältere „Hartz IV“-Empfänger kann dieser Betrag deutlich höher ausfallen.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen mit dem Sozialamt oder Jobcenter.

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Kommentare (101)

  • user
    EM-Rentner
    am 03.10.2023

    Guten Tag,

    ich habe bereits das Internet durchgesucht,

    aber leider hierzu nichts genaues finden können...

    Ich bin in der Vollen EM-Rente,

    da meine Rente nicht reicht und meine Partnerin und meine Kinder im SGB II Bezug sind, bin ich automatisch auch im SGB II Bezug und erhalte ergänzende Leistungen.

    Nun habe ich am 01.10.2023 einen 520,00€ Job gefunden und auch angenommen.

    Jetzt stellte sich im Berechnungsbogen heraus,

    das ich von den Freibetrag von 184,00€ ausgenommen bin weil ich Arbeitsunfähig bin?.

    Ich bekomme lediglich die 30,00€ Versicherungspauschale als Freibetrag.

    Ist das so korrekt?

    Das wäre ja ein enormer Schlag ins Gesicht...

  • user
    Mila L.
    am 24.09.2022

    Zu meiner Person, bin 46 Jahre jung habe einen kleinen Junghund, 50% GDB.Lebe schon seit 2 Jahren von EW Rente wegen voller Erwerbsminderung, wurde gerade für weitere 2 Jahre weiterbewilligt und Grundsicherung dazu! Bin vor kurzem umgezogen in eine kleinere Wohnung durch Verkauf des Hauses meiner ehemaligen Vermieterin und das Sozialamt fand das nicht so toll weil die mir den Umzug nicht genehmigt haben da es nicht nötig gewesen wäre umzuziehen aber trotz allem durfte ich mir nach dem Gesetz, der KDU Tabelle eine Wohnung suchen, nur die Umzugskosten + evtl.Darlehen wurden deshalb abgelehnt und diese musste ich selber zahlen!

    Jetzt bin ich seit dem 01.07.2022 in der neuen Wohnung die 15qm kleiner ist wie meine vorige! Hatte auch schon Ärger mit meiner neuen Vermieterin wegen Schimmel in der Wohnung und Sie bereut es mich als Mieterin genommen zu haben weil ich mich wegen verstecktem Schimmel und noch mehr entdecktemSchimmel in der Wohnung beschwert hatte und die Vermieter es nicht beseitigen lassen wollten, professionell, musste ich selber machen! Sie sagt auch ich solle doch kündigen und mir eine andere Wohnung suchen.... sie findet ja direkt jemand neuen für die Wohnung!!!!

    Ich bin todunglücklich und bereue den Umzug in diese Wohnung, das noch mehr weil ich psychisch Krank bin und deswegen geht es mir noch schlechter!

    Die eigentliche Frage : Hab ich das Recht mich wieder auf Wohnungssuche zu machen, natürlich laut KDU Tabelle auch wenn das Sozialamt mir wieder nicht zustimmt? Ich halte es nervlich hier nicht aus und hab Angst wegen dem Schimmel der hier in den Wänden ist, nur momentan nicht sichtbar!

    Schließlich zahle ich selber die Miete an meine Vermieterin und die Grundsicherung ist nur eine Aufstockung!

    Ich bin Mitglied beim SoVD und komme aus Hessen.

    Vielen Dank schon im voraus für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.09.2022

      Hallo Mila, grundsätzlich ist Schimmel in der Wohnung natürlich ein Grund zum Umziehen. Wichtig ist jedoch immer, dass Sie sich vor der dem Unterschreiben eines neuen Vertrages das "Go" vom Jobcenter holen. Bei detaillierten Fragen wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung in Hessen.

      • user
        Radmila Lozo
        am 26.09.2022

        Hallo Herr Schultz,

        Danke für Ihre Antwort, ich werde mal schauen an welche Betatungsstelle in Hessen ich mich wenden muss!

  • user
    André
    am 17.09.2022

    Hallo, ich habe eine Frage, die wirklich wichtig ist. Ich bin als Baby bis heute jemanden, der immer krank war bis heute und mit schlimmeren Probleme hatte. Mit 19 Jahren war ich beim Jobcenter gewesen bis 3000 Bewerbungen gemacht und viele Praktis und das hat mir auch nie geholfen. Nun habe ich jemanden gefunden, wo ich wirklich arbeiten konnte, auch mit meiner Krankheit. Nach 6 ein halb Jahren wurde ich gefeuert. Die Arbeit war nur für geringfügig bis 4 Std. jeden Tag und dann war ich wie bei meiner Fallmanagerin. Ich war natürlich erschüttert. Es gab auch keine gute Arbeit, weil ich schon bei einer OP musste wegen meinem Reflux. Danach wurde ich vom ALG 2 weiter bezahlen und dann wurde es noch schlimmer. Mit 2019 hatte ich einen Unfall gehabt und ich war schon tot gewesen, mit zwei Schlaganfälle, Hirnblutung, Aneurysma drei Minute reanimiert. Weitere fünf Operationen mit vier Wochen ins Koma gefallen. Meine linke Seite ist teils taub und danach habe ich noch Epilepsie bekommen. Viel Reha, Logopädie, Ergotherapie etc. Erst bis heute bin ich immer weiter krank und das Jobcenter hat mich zum SG 12 geholt und dann wurde es schlimmer. Meine Beitragszahlung, wo ich gearbeitet war, hat die Rente nicht gezahlt. Mir wurde gesagt das geht automatisch an die Rente und nein dem ist es nicht so. SGB 12 hat es abgelehnt. Nun hat mich das Jobcenter weiter zum Sgb12 geholt, weil ich nicht arbeitsfähig bin. Jetzt stehe ich da und mir wurde gesagt sie sind krank und die Grundsicherung muss sie annehmen, egal wie wenige Rentenpunkte sie haben. Sie sind krank und sie können nicht arbeiten und das wurde von sechs Gutachter belegt. Natürlich fühle ich mich trotzdem wie ein Stück Fleisch. Ich wollte nie krank werden. Ich brauche kein Betreuer, aber ich habe immer noch Blut in meinem Gehirn, deswegen darf ich nichts arbeiten. Tut mir leid für meine schlechte Rechtschreibung. Das ich noch lebe, ist eher ein Wunder laut der Ärzte. Am 19. September soll jemanden mit mir besprechen wegen Unterlagen ,obwohl sie schon alles haben. Egal welche Rente sie müssen mir meine Grundsicherung nehmen laut der ALG 2. Sollte das nicht gehen, wird das ALG2 das sofort anrufen, sogar weil sie teils sauer sind.

    Ich würde noch nie sanktioniert und ich habe alles gemacht. Trotzdem ist das ein Schlag ins Gesicht. Nächstes Jahr muss ich wieder zur Charité zum CT. Sollte es schlimmer wird, muss ich wieder zum OP und das möchte ich nicht. Jetzt habe ich noch andere Schmerzen durch die OP,s bis heute.

    Nun meine Frage ist das soweit richtig?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.09.2022

      Hallo André, wenn ein Gutachter der Rentenversicherung zu dem Schluss kommt, dass Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind, kann das schon richtig sein. Dann wäre das Amt für Grundsicherung für Sie zuständig. Nicht das Jobcenter.

      • user
        André
        am 19.09.2022

        Vielen Dank.

        Hast du mir gut erklärt.

        Ich war heute da und ich habe zu wenige Punkte, aber durch meine Krankheit reagiert jetzt die Grundsicherung. Drei Stunden arbeiten kann ich nicht nur eine Stunde und das würde schon bestätigt.

        Ich habe jetzt 365 Tage meine Ruhe. Alle Jahre muss ich es jetzt einmal ausfüllen. Durch meine Starke-Krankheit wurde es wirklich genehmigt. Ich habe zwar nicht viel Geld, aber besser als nichts.

  • user
    Veronika
    am 02.02.2022

    Hallo,

    im Unterricht ist die Frage aufgetaucht, warum die Grenze bei 3 Stunden am Tag liegt.

    Wieso hat sich der Gesetzgeber für dies Dauer entschieden? Hat es evtl. etwas damit zu tun, dass ein normaler Arbeitstag 8 Stunden hat?

    Ich bin gespannt, ob Sie mir helfen können.

    Vielen Dank

  • user
    Wolle
    am 08.01.2022

    Ein guter Freund hatte ein schweres Schiksal und in die Sozialhilfe abgerutscht. Er hat im Med..-Markt gearbeitet, sich jetzt aber sehr zurückgezogen. Da ich gut verdiene und er ein super Mensch ist und ich verhindern will, dass er nur noch Depressionen hat, würde ich ihn gern unterstützen und ihm sein Hobby finanzieren, weil das Geld dafür einfach nicht über ist.

    Dürfte ich ihm regelmäßig CD und DVD schenken (neu oder gebraucht) Bargeld will ich ihm nicht geben um ihn nicht zu verletzen? Oder ist das nicht erlaubt. Und wo wäre dann der monatliche / jährlich Höchstwert, den diese Sachen kosten dürfen. Ich habe was gelesen von Geldeswert aber die Bücher würde er nicht verkaufen. Er könnte sie ja auch nicht gegen Essen oder Kleidung eintauschen. Danke für Eure Antworten. Bleibt gesund!

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo Wolle, bei günstigen Sachgeschenken macht das Amt für Grundsicherung bzw. das Jobcenter keine Probleme. Meldepflichtig wäre es nur, wenn Ihr Freund aus dem Verkauf der Sachen Geld einnehmen würde.

  • user
    Artit
    am 03.12.2021

    Hallo

    Bin allein Verdiener Steuerklasse 5 meine Frau 3 hab zwei Kinder, Meine frau ist als Freiberuflich angemeldet. Ist meine frau Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 ?

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 03.12.2021

      Hallo Artit, das kommt auf das Gesamteinkommen von Ihnen beiden an. Die Berechnung erfolgt direkt im Jobcenter, stellen Sie am besten direkt einen Antrag.

  • user
    Gustaf
    am 14.09.2021

    Für jemand, der krank ist und ALG II erhält, kann es sich meiner Meinung nach lohnen, sich seine Erwerbsunfähigkeit bescheinigen zu lassen und Grundsicherung zu beantragen (statt ALG II). Finanziell wird wohl beides nahe am Existenzminimum sein. Ich denke aber - vielleicht täusche ich mich - dass die Grundsicherung mit weniger Ärger verbunden ist. Ich glaube, bei ALG II muss man eigentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Man muss sog. Einladungen Folge leisten und aufs Amt kommen und dort darlegen, was man alles unternommen hat, um wieder in Arbeit zu gelangen. Sonst kann es Sanktionen geben. Dies alles entfällt bei der Grundsicherung. Sehe ich dies richtig?

  • user
    Ferhat Ibrahimkadic
    am 31.08.2021

    Meine Sachbearbeiterin hat Grundsicherung Leistungen gesperrt wegen nicht gekommener

    Brief von Betriebskosten Abrechnung. Sie hat mich Angerufen (Anrufbeantworter), leider in diese zeit ich war ins Ausland. Nach meine Rückkehr habe ich fehlende Brief nachgereicht. Aber

    Geld wurde nicht entsperrt. Komische weise Sie hat mich Bescheid mit abgezogenen Betriebskosten zugeschickt, aber Geld gesperrt. Was kann ich machen?

    • user
      Christian Schultz
      am 31.08.2021

      Hallo Ferhat, das müsste man sich genauer anschauen. Haben Sie denn angemeldet, dass Sie ins Ausland reisen? Das müssen Sie immer vorher mit dem Amt absprechen.

  • user
    Theodiridou Anastasia
    am 22.08.2021

    An den Harz 4 ist zum Beispiel,die Unfallrente die für ein verlohrenen Hand bezahlt wird,den zum Nachteil führt,der jenige jahrzenhte in diesen System einzahlte bis voll krank wurde unn nicht mehr konnte,dann zusätzlich bei Harz 4 voll dess zuu verechnen als Einkommen,des ist Gesetzwiedrig und dobelte Besstrafung das der Stadt da profietiert von den jenigen der leidet,ist Gehards Schröters versagen des arbeitslosen geldes 2 wo war als umwandlung zum Harz4

  • user
    tudirnix
    am 07.07.2021

    Hallo zusammen.

    Eine Freundin von mir, bekommt eine Erwerbsminderungsrente ca. 700€. Durch die Miete liegt sie unterhalb der Grundsicherung und bekommt daher ca. 100€ ergänzende Sozialhilfe.

    Nun möchte sie zum 01.08. einen Minijob beginnen, der durch ihre Behinderung auf dem 2. Arbeitsmarkt ist. Also ein geschützter Arbeitsbereich gefördert durch die Caritas. Sie bekommt da eine Aufwandsentschädigung von 1€ die Stunde.

    Ihre Behinderung ist mit 70% eingetragen.

    Nun sagt das Sozialamt, alles was sie dazu bekommt wird jetzt angerechnet.

    Ist das rechtens? Sie bekommt schließlich keinen Lohn, und 1€ Jobs sind schließlich keine anerkannte Arbeit.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo, grundsätzlich wird in der Grundsicherung ab dem ersten Euro der Hinzuverdienst angerechnet, das ist leider so.

  • user
    Nadja Grund
    am 25.06.2021

    Hallo Ich habe eine Frage

    Im Moment lebe Ich mit meinem Lebenspartner und Unseren Zwillingen in einer 4 Zimmer Wohnung.

    Diese kostet 800,- Miete

    Ich beziehe Erwerbsminderungsrente 1080,-,

    meine Tochter (17 Jahre) hat ein Baby bekommen und bezieht für sich und Ihr Kind Harz4 (1000, -)

    Meine andere Tochter hat gerade Harz4 beantragt (vermute Sie wird den Regelbedatf bekommen)

    Bis jetzt bekam mein Partner 204,- Grundsicherung und ist Krankenversichert.

    Kann es sein das Er wenn meine Tochter harz4 bekommt, das Er gar keine Grundsicherung mehr bekommt? Wie ist das dann mit der Krankenversicherung?

    Man kann doch nicht verlangen das Wir (seine Kinder und Ich) dann für ihn aufkommen müssen?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.06.2021

      Hallo Nadja, eine verbindliche Auskunft kann ich Ihnen hier im Forum nicht geben, das müsste man anhand aller Unterlagen prüfen.

      Aber Ihr Lebensgefährte wird als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft sicherlich nicht seinen kompletten Anspruch verlieren. Auch der Krankenversicherungsschutz bleibt erhalten.

  • user
    Hannes Kausig
    am 04.02.2021

    Seit 9 Monaten arbeite ich regulär in einem Supermarkt 4 Stunden am Tag an 5 Tagen in der Woche. Wie kriege ich meine Sachbearbeiterin im Sozialamt dazu, meine Erwerbsfähigkeit von der DRV neu bewerten zu lassen? Oder ist eine dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig? Vor allem, wenn man keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat von der DRV.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.02.2021

      Hallo Hannes, da würde ich an Ihrer Stelle darauf dringen, ein neues Gutachten erstellen zu lassen. Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich am besten an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    UWE SEDLACZEK
    am 11.01.2021

    für alle ist geld da aber für leute die am 01.02.2020 in rente gegangen sind mit 63 jahren nach 46 arbeitsjahren .man konnte nicht grosse summen sparen.ostdeutsche sowie so nicht bei diesen löhnen. geld ist alle schulden bei der miete nach dem lockdowon schickt man uns auf die strasse.neue mit bürger bekommen ihr miete vom staat bezahlt. es ist eine schande für deutschland.

  • user
    Ignaz
    am 03.01.2021

    Guten Abend,

    Jobcenter muss nahtlosen Übergang in die Grundsicherung sicherstellen?

    Warum klappt's nicht bei mir in Berlin-Kreuzberg - wo während des Lockdowns Hilfe holen?

    Bitte, dringende Hilfe. Danke.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Ignaz, den SoVD gibt's auch in Berlin. Vielleicht können die Kollegen Ihnen helfen: www.sovd-bbg.de

  • user
    Sylvia Deckert
    am 20.12.2020

    Bin seit mehr als 4 Jahren ( im Mai 2021, bereits 5 Jahre ) krank , beziehe derzeit Hartz lV , bin noch nicht gekündigt in meiner letzten Firma , soll nun Antrag auf EW Rente und parallel auch Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen. Habe am Samstag 19.12.20 die jeweiligen Schreiben vom Jobcenter bekommen und soll bis 1.1. 21 die entsprechenden Nachweise beim Jobcenter vorlegen. Nun sind die Öffnungszeiten der zuständigen Stellen nur Dienstags u Donnerstags geöffnet bis 12 .00 Uhr , zudem sind ja auch noch die Feiertage dazwischen (Weihnachten /Neujahr ) ist diese Fristsetzung erlaubt ?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Sylvia, das kann ich ohne Einblick in die Unterlagen nicht beantworten. Bei solchen Fragen bitte direkt an unsere Sozialberatung wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Christian Schultz
    am 08.09.2020

    Hallo Veronika, diese Frage kann ich nicht seriös beantworten, ohne Ihre Gesamtsituation zu kennen. Wichtig ist zum Beispiel die Höhe Ihrer EM-Rente. Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle.

  • user
    Veronika Rönsch
    am 05.09.2020

    Ich bekomme EU Rente und mein Mann geht voll arbeiten und verdient 1000 Euro Netto, bekommen wir noch Geld vom jobcenter?

  • user
    R. K
    am 22.07.2020

    Grundsicherung gibt es erst bei zeitlich unbefristeter Erwerbsminderungsrente. Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (die 3. „Geldquelle“ neben Hartz4 und Grundsicherung, darum ist die Übersicht nicht vollständig und es gibt hier viel Verwirrung wenn langfristige erkrankte Arbeitslose dahin geschoben werden sollen, wenn ich die Kommentare querlese) bei (zumeist erst einmal) zeitlich befristeter Erwerbsminderungsrenten ist das dann eben der Fall. Klingt also nach zeitlich befristeter Erwerbsminderungsrente, oder als momentan nicht als arbeitsfähig eingestuft. Keine Ahnung von wem die Therapie finanziert wird, Amt oder Rentenversicherung, dort nachfragen aber klingt nach Maßnahme vom Amt, um Erwerbsfähigkeit auszutesten/ wiederherzustellen? Bei sonstigen Beschäftigungsmassnahmen läuft Hartz4 auch weiter.

  • user
    R. K
    am 22.07.2020

    Kann man da nicht klagen bis zu höchsten Instanzen bis zur EU wegen Ungleichbehandlung von Behinderten und alten Menschen gegenüber arbeitsfähigen Bürgern? Auch der Bedarf müsste anders berechnet werden, weil Hartz4 ja als kurzfristige Überbrückung geplant war und langfristige Anschaffungen wie Weissgeräte (Waschmaschine, Kühlschrank und Co) herausgerechnet sind beim Hartz4 Satz, Grundsicherung aber ja eine langfristige Sache ist. Wenn man aber mit 35 schon in Rente gehen musste und 10 Jahre später sieht’s nicht viel besser aus, ist das schon eine recht düstere Zukunftsperspektive für immer zum Amt gehen zu müssen. Da weiß man oft nicht, ob die Krankheit oder die finanziellen Sorgen und die immer weniger werdenden Kontakte schlimmer sind. Leider ist auch kein Beitrag in eurem Verein mit dem Grundsicherungebetrag vereinbar. Etwas über 1 Euro für Bildung im Hartz4 Katalog ist auch eine echt schlimme Diskriminierung, reicht gerade mal für den reduzierten Büchereijahresbeitrag! Nein, ich kann mich nicht vor Ort beraten lassen, weil ich mir den Mitgliedsbeitrag nicht leisten kann. Aber trotzdem schönen Dank für die zur Verfügung gestellten Informationen!

  • user
    Christian Schultz
    am 22.06.2020

    Hallo, was genau meinen Sie? Wenn Sie Grundsicherung bei Erwerbsminderung beziehen, ist das "Restleistungsvermögen" entscheidend. Nur wer dauerhaft maximal drei Stunden pro Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bzw. die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Das muss jedoch von einem offiziellen Gutachter festgestellt werden. Am besten telefonieren Sie einmal direkt mit Ihrem Sachbearbeiter.

  • user
    Zs p
    am 19.06.2020

    Ich bekomme SGB XII..Kann ich das weiterbekommen wenn ich eine Arbeitstherapie 4 Stunden pro Tag machen werde?

  • user
    Christian Schultz
    am 02.06.2020

    Hallo Jürgen, sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter beim Sozialamt. In der Regel lässt die Behörde in solchen Fällen mit sich reden. Es ist immer gut, wenn Sie nachweisen können, sich um eine günstigere Wohnung bemüht haben - zum Beispiel mit schriftlichen Absagen.

  • user
    Christian Schultz
    am 02.06.2020

    Hallo Elfie, das hängt vom Einzelfall ab. Je nachdem, wie hoch der Restwert des Fahrzeugs ist.

  • user
    Elfie
    am 01.06.2020

    Wenn ich in Rente bin und Aufstockung vom Sozialamt erhalte, muss ich dann mein Auto verkaufen, wenn es zum Beispiel erst 5 Jahre alt ist?

  • user
    Jürgen Reckmann
    am 30.05.2020

    Habe eine Frage.Ich bekomme auf Zeit Erwerbsminderungrente und vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt.725 Euro Rente,plus 52,39 Euro vom Sozialamt.Habe vom Szialamt bis 01.04.2020 die volle Miete bekommen.Soll mir eine angemessene Wohnung suchen.Mein Problem ist nun ,das ich durch meine Kranheit (Copd 3. Schwere Lungenkrankeit) nur Wohnungen in untere Stockwerke nehmen kann.Dazu kommt noch Corona bedingt es zur Zeit fast unmöglich eine geeignete Wohnung zu finden.Meine Frage ist nun,muss Sozialamt nicht doch noch die volle Miete auf Zeit weiter zahlen?

  • user
    Rolf Brands
    am 25.05.2020

    Nicht nur hohl fordern - durchsetzen - richtig unangenehm werden !!! Breite Mobilisierung zur nächsten Wahl gegen die, die sich sperren !!! Blablabla kann jeder...

  • user
    Christian Schultz
    am 11.05.2020

    Hallo Angela, ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Falls Sie in Schleswig-Holstein leben, können Sie sich an unsere Sozialberatung wenden: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Angela Jungheim
    am 09.05.2020

    Hallo,

    ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern. Mein Baby ist jetzt 1 Jahr alt geworden und da kam ein Anruf vom Jobcenter. Sachbearbeiterin zu mir: "Ja, hallo. Sie beziehen ja ALG2. Können sie innerhalb von 6 Monaten arbeiten oder geht das aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht? Natürlich müssen sie nicht arbeiten, 3 Jahre dürfen sie ja zuhause bleiben in Elternzeit. Aber als ALG2-Bezieher müssen sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und wenn sie jetzt schon absehen können, dass sie in 6 Monaten nicht erwerbsfähig sein werden, müssen sie dies vom Therapeuten oder Psychiater attestieren lassen und dann wird ein Antrag auf Grundsicherung gestellt. Ich will ihnen keinen Druck machen, aber das muss jetzt geklärt werden."

    Was ist das für eine widersprüchliche Aussage?? Am besten war noch ihre Email mit der Zusammenfassung aller besprochenen Punkte. Mein Hirn ist aufgrund von Schlafmangel und auch durch die Corona-Situation und fehlende Betreuung meines älteren Sohnes, vorpubertär, fast nicht in der Lage, alles abzuspeichern und zu verstehen. Dazu kommen noch ein Rechtsstreit mit dem Vater des Babys und Stress mit meinen Eltern seitdem ich nicht mehr in die Sekte gehe.

    ALLE SIND DOCH BANANE IM KOPF. ICH KOMME MIR VOR ALS WÜRDE JEGLICHES SYSTEM (KIRCHE, FAMILIE, STAAT) NUR DARAUF WARTEN DASS ICH FEHLER MACHE ODER SCHWÄCHE ZEIGE. WIE SOLL ICH DAS OHNE BEISTAND UND SCHUTZ UND WISSEN BESTEHEN??

    Was mache ich denn jetzt am besten????????

  • user
    Tino Carl
    am 02.05.2020

    Ich bin Selbstständiger und zahle meine hohen Steuern, es ist eine Schande zu sehen, dass damit nichts für uns getan wird. In Holland bekommt man ca. 1000€ Rente wenn man man 50 Jahre im Land gelebt hat. Wer mehr braucht muss sich eben privat versichern. Armes Deutschland!

  • user
    Christian Schultz
    am 14.04.2020

    Hallo Maria, grundsätzlich müsste ein Anspruch auf Grundsicherung möglich sein. Kontaktieren Sie am besten direkt das zuständige Amt in Ihrer Kommune, die können ggfs. auch gleich den Antrag aufnehmen.

  • user
    milli
    am 12.04.2020

    aber ändern tut keiner was.. bleibt nur immer zu viel monat über.

  • user
    milli
    am 12.04.2020

    richtig das ist wohl war aber warum nur..

    das geld wird immer weniger,aber die abzocke steigen

  • user
    Maria lipperson
    am 12.04.2020

    Hallo zusammen

    Ich habe ein Sohn der behindert ist,. Er ist jetzt 25 Jahre alt und ist in der behindert Werkstatt wo er 100 Euro verdient. Hat er Anspruch auf Grundsicherung? Oder ist das immer noch abhängig von der verdienst der Väter.

    In der behindertenausweis hat er die Buchstaben B, G. H

    LG Maria

  • user
    Birgit
    am 07.04.2020

    @Mario

    Ein kleiner Tipp - ich hoffe du hast mit der Zeitarbeitfirma noch keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen.

    Wann immer du dich bei einer Zeitarbeitfirma vorstellen sollst, so wird einem meistens dann dort auch ein Arbeitsverhältnis angeboten. Verlange einfach den vorgelegten Arbeitsvertrag erst einmal Zuhause in Ruhe durchlesen zu können, denn falls du irgendwas nichts verstehst, damit du dann auch jemanden zu Rate ziehen kannst.

    In 90 % der Fälle sind die Zeitarbeitfirmen NICHT gewillt dir den Arbeitsvertrag mit nach hause zu geben! Dann hast DU gewonnen, denn auch das Jobcenter darf die dann keine Probleme bereiten, denn es ist mehr als dein Recht einen vorgelgten Arbeitsvertrag erst einmal in Ruhe Zuhause zu betrachten und alles auch wirklich zu verstehen.

    Zeitarbeitfirmen legen einem meist solche Arbeitsverträge vor, die sie einem dann auf keinen Fall erst einmal mit nach Hause geben.

    Viel Glück!

  • user
    Christian Schultz
    am 11.03.2020

    Hallo Donia, ja - das ist korrekt. Die Erwerbsminderungsrente wird (wie fast alle anderen Einkünfte auch) in der Grundsicherung als Einkommen angerechnet.

  • user
    Donia
    am 11.03.2020

    Ich habe eine Frage.

    Meine Mann wartet auf ausländische Rente, kriegt aber Volle Erwerbsminderung Rente in Deutschland und Grundsicherung von Stadt. Ich mit unsere 2 Kinder bekommen wir Leistung vom Jobcenter.

    Meine Mann seine Rentenbetrag ist in beide Ämter - Bescheid ( Jobcenter und Stadt) als Einkommen eingerechnet. Ist das korrekt?? Er bekommt einmalig die Rente

  • user
    Unbrauchbar
    am 29.02.2020

    Es ist einfach unfassbar, dass der Grundsicherungssatz für (EM-)Rentner UNTER ALGII-Niveau fällt. ALGII gilt als Mindestsatz zum Lebensunterhalt - wie kann dieser also unterboten werden?

    Man darf sich fragen wo da die Verfasssungsklagen bleiben???

    Aber so ist es eben in Deutschland, die Armen und Kranken haben keine Lobby. (Bei mir zum Beispiel macht es den Unterschied von 200-280 Euro zwischen ALGII und Grundsicherung wg EMR).

    Die Politikerkaste ist ein Geschwür - ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen will...... und die Richter stehen dem in nichts nach, da sie diese Gesetze ganz offensichtlich ohne jegliche Gegenwehr und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen durchsetzen. Ganz zu schweigen von den Damen und Herren in den jeweiligen Ämtern, die Arbeitsmoral mit der ich da zu tun habe - das hätte ich mir zu meiner Berufstätigkeit nicht leisten können.

  • user
    Piesik
    am 31.01.2020

    Wegen meiner Behinderung bekomme ich alg 2 jetzt habe ich einen Eingliederungshilfe Kfz Hilfe Antrag gestellt und das Sozialamt legt mein Antrag ab weil ich alg2 bekomme und so darf ich angeblich kein Auto besitzen.

  • user
    hdshh
    am 28.12.2019

    Hallo,

    wenns 100 % legal, sein soll 3500 € Schonvermögen und einige Anschaffungen wie Herd Waschmaschine Kühlschrank Auto(7500€) sonst am besten 3 Person oder aufteilen auf Kinder

  • user
    Mario
    am 18.11.2019

    Werde bei der Sozialberatung nachfragen...glaube jedoch an nichts mehr.

  • user
    Christian Schultz
    am 18.11.2019

    Hallo Maria, wir können ohne Einsicht in Ihre Unterlagen leider nicht beantworten, ob es eine Chance auf Erwerbsminderungsrente und zusätzlich Grundsicherung gibt. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Mario
    am 17.11.2019

    Hallo, Habe einen Gdb von 50% mit 5 Diagnosen (ADHS, Asperger Syndrom, Depression, Soziale Phobie, Persönlichkeitsstörung). Bin derzeit beim Arbeitsamt gemeldet in der Rehaabteilung, bin noch bis ende des Jahres bei einer Beruflichen Integration für Menschen mit Behinderung bin dort seit 7 Monaten, und in derzeit war ich ach wieder in einer Klinik weil ich Panikartaken bekommen habe. Es sieht nicht so aus als wenn ich Arbeiten kann, dafür ist meine Behinderung einfach zu belastend im Alltag auf dem Arbeitsmarkt. Habe 2 kleine Kinder bin Verheiraten, und weiß nicht mehr weiter...habe große Angst das wir nicht mehr zurecht kommen mit dem Geld u.s.w.

    Das Arbeitsamt hat mich in eine Zeitarbeitsfirma gesteckt wo ich in 4 Wochen hin soll für 10 euro brutto die stund vollzeit zu arbeiten, mein Selbstbewusstsein ist nicht mehr vorhanden, könnte meinen Kinder nicht in die Augen schauen, möchte dort nicht hin mit meiner Erkrankung, werde das nicht durchstehen. Mir wäre es lieber Unfähikeitsrente zu beantragen...habe keine kraft mehr für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Was kann ichg tun? das Amt will mich in Zeitarbeit stecken, das wird nicht gut ausgehen für meine Psychische Verfassung.

  • user
    Christian Schultz
    am 01.11.2019

    Da Sie über 50 sind, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Auch bei Sozialhilfe sind Eltern nur bei minderjährigen Kindern in der Zahlungspflicht. Und hier auch nicht in jedem Fall.

  • user
    Conny Cordia
    am 01.11.2019

    Vielen Dank, das hilft mir schon mal wieter. Wie sieht das aber bei Sozialhilfe aus? Und wo sind da nun genau die Unterschiede? Beim Amt wird immer bloß gemurmelt, das sei "alles das Gleiche" - die wollen mich, so mein Eindruck, nur schnell loswerden und haben schon öfter versucht, mich zum Sozialamt zu schieben. Es gab halt auch bei meiner teilweisen Erwerbsminderung (da konnte ich angeblich noch 3-6 Std arbeiten) keine Jobs für mich. Müßte also meine Mutter für mich aufkommen, wenn ich Sozialhilfe bekäme bei Erwerbsminderung?

  • user
    Christian Schultz
    am 01.11.2019

    Hallo Conny, falls Sie Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten, muss Ihre Mutter unter keinen Umständen für Sie aufkommen.

  • user
    Conny Cordia
    am 31.10.2019

    Ich bin 56 und soeben als erwerbsgemindert eingestuft. Nun soll ich Grundsicherung oder Sozialhilfe bekommen. Ist meine 90jährige Mutter nun in einem dieser Fälle unterhaltspflichtig? Man sagte mir, sie wäre es und sie dürfe dann selbst nur soviel Geld behalten, dass es dem Regelsatz von Hartz 4 plus angemessener Miete entspricht und müsse mir von Ihrer Rente dann meine Kosten bezahlen (auch hier bis zur Höhe des Regelsatzes). ich bin schockiert. Stimmt es denn, dass sie unterhaltspflichtig ist?

  • user
    Christian Schultz
    am 24.10.2019

    Die Grundsicherung bietet die gleichen Regelsätze wie "Hartz IV". Auch die Kosten der Unterkunft, die von der Kommune als angemessen betrachtet werden, sind identisch.

  • user
    King
    am 23.10.2019

    Ich bin ,57 Behinderung 50.prozent Mom 3 Knieoperation 3 Schulter Operation und jetzt soll.fuss versteift werden .bekomme Harz .wenn ich die Grundsicherung mache wie läuft das ab lebe alleine .wird Miete usw auch dann gezahlt

  • user
    Christian Schultz
    am 21.10.2019

    Hallo Agnes, Blindengeld gilt nicht als Einkommen.

  • user
    Agnes
    am 18.10.2019

    Guten Tag,

    Ich habe eine Frage. Wird es bei der Grundsicherung Blindengeld angerechnet? Gilt Blindengeld als Einkommen?

    Ich hoffe auf eine Antwort

  • user
    Christian Schultz
    am 11.06.2019

    Grundsicherung bei Erwerbsminderung gibt es tatsächlich nur, wenn man dem allgemeinem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, gilt als "erwerbsgemindert".

  • user
    Bollert
    am 07.06.2019

    Wie kommt man denn wieder aus der vollen Erwerbsminderung auf Dauer eigentlich wieder heraus. Wenn jemand wieder gesund ist, dann braucht er ja keine Grundsicherung bei Erwerbsminderung vom Sozialamt mehr, sondern das Jobcenter ist eigentlich für ihn zuständig. Oder?

  • user
    MERGARD HEIKE
    am 29.05.2019

    ES IST ZUM KOTZEN WAS MAN SICH BIETEN LASSEN MUSS, STÄNDIG UNFREUNDLICH BEHANDELT ALS OB MAN DIE SACHBEARBEITER PERSÖNLICH ANGREIFT, MAN TRAUT SICH KAUM NOCH ETWAS ZU FRAGEN, WIRD WIE DAS LETZTE BEHANDELT! ICH WEIß DAS MIR MEHR ZUSTEHT WAS ICH ERBÄRMLICHERWEISE BEKOMME UND WAS ICH MIR LANGE GEFALLEN LIEß IST JETZT VORBEI, ICH LASSE MICH NICHT MEHR WIE DAS LETZTE BEHANDELN NUR WEIL ICH CHRONISCH KRANK BIN UND FÜR DEN ARBEITSMARKT NICHT MEHR ZUR VERFÜGUNG STEHE, JETZT HILFT MIR MEIN SOZIALARBEITER UND MEIN ANWALT.... ICH SCHIESSE JETZT ZURÜCK UND WERDE ALLES FORDERN WAS MIR ZUSTEHT ABER WOHER SOLL MAN DAS ALLES WISSEN, DIE GEBEN DOCH EINEN SCHEISS DARAUF DIE BEDÜRFTIGEN MENSCHEN ZU UNTERSTÜTZEN WAS IHNEN WIRKLICH ZUSTEHT! BITTE KÄMPFT UM DAS WAR EUCH ZUSTEHT AUCH WENN ES ANFANGS ZERMÜRBEND IST, ER ZAHLT SICH AUS....

  • user
    Christian Schultz
    am 16.05.2019

    Hallo Angelika, das geht, die Übungsleiterpauschale wird nicht auf die Grundsicherung (SGB XII) angerechnet.

  • user
    Angelika J.
    am 15.05.2019

    Darf man bei Grundsicherung im Alter auf Übungsleiterpauschale dazu verdienen?

  • user
    Claudia
    am 04.05.2019

    Bitte suchen Sie sich Hilfe. Es ist vielleicht kein Leben im Durchschnitt, aber es ist ein Leben.

    Ich kenne ausweglose Situationen, die kenne ich zur Genüge. Ich bin auch intelligent, ich hätte einen Job als Geschäftsführerin haben können, aber ich hätte dafür jeden morgen 60 km pendeln müssen. Also brauchte ich ein Auto. Es handelte sich um einen Job, der wie ein Sechser im Lotto war.

    Da ich schwerbehindert bin und im Rollstuhl sitze, kann ich nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen, das hätte ich an dem Punkt noch in Kauf genommen. Aber der Antrag auf die sog. Mobilitätshilfe wurde zwischen den einzelnen Stellen so lange hin- und hergeschoben, bis der Job zwangsweise an jemand anderen vergeben war.

    Chance weg. Das hat mich fast depressiv gemacht, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Rollstuhlfahrer sind fast nicht existent. Egal wie qualifiziert man ist. Ja. das kann mürbe und depressiv machen. Ich musste mir an der STelle ebenfalls Hilfe holen, da ich da keinen Sinn mehr in meinem Leben sah, mir wurde klar, dass ich an dieser Hürde immer wieder scheitern würde.

    Als unnütz abgestempelt mit 44 Jahren. Das ist mehr als bitter.

    Ich habe mich dann entschlossen etwas ehrenamtlich zu tun, das wird mit einer Aufwandspauschale vergütet, nach der kein Hahn kräht (auch wenn das Sozialamt davon weiss, aber sie sagen, dass ich auch wirtschaftlichen Aufwand habe, deswegen darf ich das Geld behalten, steht so offiziell im Bescheid). Aber viel wichtiger als die Aufwandsentschädigung ist das Gefühl wieder eine Aufgabe zu haben.

  • user
    Pullmann
    am 02.05.2019

    Es ist eine Schande, dass zwischen den verschiedenen Grundsicherungsarten soviele Unterschiede bestehen.

    Ich kann nicht nachvollziehen weshalb bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nur mit Merkzeigen G und aG ein zusätzlicher Betrag bezahlt wird! Das wiederspricht doch dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes und im weitesten Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes!

    Gleiches gilt auch für das Schonvermögen!

    Eigentlich sollten bei alten, kranken und behinderten mehr Freibeträge mit eingerechnet werden.

    Ich bin 44 Jahre, ich bin intelligent und fleißig. Ich war Beamter, wurde dann aber krank! Leider viel ich zu diesem Zeitpunkt durch alle sozialen Netze! Vergeblich versuchte ich wieder eine Anstellung zu erhalten! Dieser Kampf dauerte über 25 Jahre. In dieser Zeit war ich ein Großteil nicht einmal krankenversichert! Einkünfte hatte ich bis 2005 auch keine! Das Geld das ich seit 2005 erhielt reichte nicht zum Leben!

    In all der Zeit, hatte ich nie eine Stellenvermittlung erhalten. Eine Umschulung/ Weiterbildung wurde auch nicht gewährt! Zu beginn 2005 bis 2008 hatte ich einen Eurojob. Der aber rein gar nichts erbrachte, obwohl ich ein sehr gutes Arbeitszeugnis erhielt!

    Seit 2015 bin ich nun Rentner wegen voller Erwerbsminderung!

    Die Kosten explodieren und erdrücken einen! Das Geld ist bereits in der Mitte des Monats aufgebraucht! Die Leistungen werden mit Absicht von der Bundesregierung (jeglicher Legislaturperiode und regierenden Partei) falsch Berechnet!

    Wer kurzzeitig mit Grundsicherung leben muss, der kann das sicherlich verschmerzen. Wer aber auf Dauer darauf angewiesen ist der kann das jedoch nicht!

    Während meiner Zeit als Arbeitsloser hatte ich sogar noch meinen kranken Vater versorgt und gepflegt! Ohne dass ich einen Euro vom Staat erhalten hatte! Ich habe dem Staat über 20 Jahre lang Betreuungs- und Heimkosten erspart die in die Zehntausende wenn nicht sogar in die Hunderttausende Euro gehen.

    Angerechnet bekomme ich das alles nicht!

    Hilfe von sogenannten kirchlichen Institutionen, Fehlanzeige!

    In unserer Gesellschaft wird immer wieder soziales Engagement gefordert! Letztenendes gehen solche Menschen wie ich daran zu Grunde! Mit 44 Jahren bereits am Ende angelangt!

    Es vergeht kein Tag, andem man nicht darüber nachdenkt, diesem Leben einfach ein Ende zu setzen!

    Es ist ein erniedrigendes, ärmliches, respektloses, issoliertes, auf Almosen angewiesenes und von ständiger Angst begleitetes Leben!

    Wer weiß, vielleicht befreie ich mich eines Tages von allem!

    Und so wie mir ergeht es tausenden!

    Die Politik unternimmt nichts, redet das Problem weiterhin klein!

    Es ist eine Schande dass Politiker schon lange nicht mehr ihrer eigentlichen Aufgabe nachkommen. Es sind vom Volk gewählte Vertreter, die das Wohl des Volkes zu gewährleisten haben! Statt dessen sieht man überall Lobbyisten sitzen!

    Geld macht Politik! Politik nicht für den Bürger, sondern für Unternehmen und Konzerne!

  • user
    Christian Schultz
    am 15.04.2019

    Hallo, wir haben Ihre Frage nicht ganz verstanden. Aber eines ist klar: Die Grundsicherung wird vom Staat getragen. Wenn Ihre Enkeltochter auszieht und Grundsicherung erhält, wird dies vom Sozialamt bezahlt.

  • user
    J.Nebusch
    am 13.04.2019

    Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich habe eine Frage meine Tochter bekommt EU Rente nun viel meine Enkeltochter aiszeihen da sie sich mit ihrer Mutter nicht versteht.Sie ist 17Jahre alt und wird von einer Mitarbeiterin vom Jugendamt beraten-nun soll meine Tochter ein Antrag auf Grundsicherung für die Enkelin unteschreiben damit sie eine eigene Wohnung bekommt.Wär muss die Kosten dafür tragen.Meine Tochter hat die Rente z.Zt.noch bis Nov.2020 op die verlängert wird steht noch nicht fest.Das Kindergeld vom Vater und das vom Statt sind zusamen ca.560.-EURO das reicht nicht die Rente meiner Tochter ist 970.-EURO davon gehen 480.-EURO für die Miete ab. Wär muss für die Kosten der Grundsicherung aufkommen? Wer kann auskunft geben?

  • user
    Costa
    am 19.02.2019

    sag nix. lass dir das geld in die hand drücken der Vater Staat saugt uns aus und bescheißt uns.

  • user
    Christian Schultz
    am 11.02.2019

    Weil es sich um ein ein anderes Gesetz handelt. Wir als Sozialverband fordern schon lange höhere Freibeträge in der Grundsicherung für Rentner. Sowohl für die Altersrente als auch zum Hinzuverdienst: www.sovd-sh.de/2019/01/29/wieviel-darf-ich-von-meiner-rente-in-der-grundsicherung-behalten/

  • user
    Ulrich Fleischmann
    am 10.02.2019

    Warum haben arme Rentner nicht die 100,00 € frei wie die Hartz 4 ler?

  • user
    Christian Schultz
    am 28.01.2019

    Hallo Kathrin, aus der Ferne können wir das so nicht sagen. Im Bescheid, den Sie vom Jobcenter erhalten haben, muss das ganz klar drinstehen. Wenn Sie Hilfe mit dem Formular benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/kreisverbaende/

  • user
    Kathrin Diana
    am 25.01.2019

    Ich habe eine frage

    Ich bekomme seit dem 1.4.2018 Geld vom Jobcenter da ich durch meine Starken Depressionen nicht Arbeiten kann.

    Heute kam ein Brief vom Jobcenter ich sollte Grundsicherung beantragen jetzt ist meine frage bekomme ich jetzt ende Januar.2019 noch Leistungen vom Jobcenter ich habe Angst das ich kein Geld mehr bekomme und ich meine Rechnungen nicht Zahlen kann

  • user
    Christian Schultz
    am 07.01.2019

    Meinen Sie die Kosten für Pflege und Unterkunft in einer stationären Einrichtung? Die wichtigsten Infos dazu finden Sie hier: www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegesetz-pflegereform/sgb/xii/hilfe-zur-pflege/

  • user
    Gandalf
    am 06.01.2019

    Wie sieht es mit Grundsicherung und Zuwendungen für die Pflege der Mutter aus? Ab wann werden die angerechnet?

  • user
    Christian Schultz
    am 03.01.2019

    Hallo, wir können im Rahmen unseres Online-Auftritts leider keine individuellen Fragen zur Berechnung der Grundsicherung beantworten. Bitte wenden Sie sich an eine unserer Beratungsstellen: www.sovd-sh.de/kreisverbaende/

  • user
    Petersohn Martinus
    am 03.01.2019

    bekomme Rente 440 und muss davon Krankenversicherung 95 Euro bezahlen, habe somit 345 Euro, meine Frau hat 500 plus für Sohn 1xKindergeld 200, zusammen 1045 Euro. wir haben ETW und zahlen an Webau monatlich 550 Euro, normal nur 250 Euro, wegen anstehenden Renovierungskosten zahlen alle 300 Euro mehr durch Mehrheitsbeschluss Eigentümerversammlung. Was dürfen wir an erspartes haben, bekommen wir Grundsicherung

  • user
    Christian Schultz
    am 23.11.2018

    Diese Frage kann man schlecht aus der Ferne beantworten. Wenn Sie zusätzlich einen Minijob ausüben, können Sie davon in der Regel mehr behalten, wenn Sie "Hartz IV" bekommen. Hat einer von Ihnen das Merkzeichen "G" macht vielleicht die Grundsicherung bei Erwerbsminderung mehr Sinn - denn hier gibt es einen Zuschlag auf die Regelleistung: www.sovd-sh.de/2018/10/25/diese-3-nachteilsausgleiche-machen-das-merkzeichen-g-so-wichtig/

    Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten Sie aber nur dann, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen können.

  • user
    Baldini
    am 23.11.2018

    Ich hab eine Frage und zwar mir ist erwerbsrende abgelehnt .Grund es fehlt eine monat ,jezt zu meine Frage.Ich und mein Mann bekommen Harz 4 .Betrag 1.860 Euro ich und mein Mann sind kronisch krank haben beide MS,ist es besser Grundsicherung oder Hatz4

  • user
    Christian Schultz
    am 08.08.2018

    Hallo Renate,

    bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an eine unserer Beratungsstellen: www.sovd-sh.de/kreisverbaende/

    • user
      Peter Kloss
      am 07.01.2022

      Können Sie irgendwas sagen ausser beim.....

      Melden

  • user
    Renate Kowalek
    am 07.08.2018

    Hallo,

    ich beziehe Erwerbsminderungsrente und ergänzend Grundsicherung. Vermögen habe ich nur ca 600€, also nur wenig mehr, als durch die Zahlung des Amtes Anfang des Monats auf meinem konto kam. Nun möchte meine Mutter uns Kindern zu Lebzeiten Geld schenken. Ist es so, dass auch ich diese Schenkung erhalten darf, ohne Teile an das Sozialamt abgeben zu müssen, sofern die Schenkungssumme+ vorhandenes Vermögen die 5000€ Schonvermögen nicht überschreiten, oder wird mir die Schenkung als Einkommen angerechnet?

    • user
      Jonathan Pfeiffer
      am 09.06.2023

      Seit 1 Januar 2023 10000€ Schonvermögen bei Grundsicherung, und ganz wichtig, wenn man ein Behindertentestament besitzt dürfen es auch mehr als 10000€ auf dem Konto sein und man hat trotzdem weiter Anspruch.

  • user
    Christian Schultz
    am 30.07.2018

    Hallo Frau Lombeck, bitte wenden Sie sich mit individuellen Fragen an einer unserer Sozialberatungsstellen: www.sovd-sh.de/kreisverbaende/

  • user
    Alexandra Lombeck
    am 29.07.2018

    Hallo, ich habe eine Frage und zwar müssen wir aufstockende Sozialhilfe beantragende. Unsere behinderte Tochter bekommt Grundsicherung, darf diese bei Hartz vier mit angerechnet werden ? Über eine kurze Info ihrerseits, würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen A.Lombeck

  • user
    DER Checker
    am 25.07.2018

    Die Bemühungen eine angemessene Wohnung zu finden wird in der Regel mit bis zu 6 Monaten vom Jobcenter toleriert.

    Wichtig hierbei, sich umgehend um entsprechende Wohnung zu bemühen.

    • user
      ralf Kliche
      am 07.03.2021

      Ich bezie Hartz 4 und wurde zum 28.02.2021 gekündigt. Leider habe ich noch keine neue Wohnung gefunden. Ich wohne derzeit (kurzfristig) bei einem Freund unentgeltlich. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

      1. Wie muss ich mich generell dem Jobcenter gegenüber verhalten?

      2. Kann ich den bisherhigen Mietzuschuss einfach weiterlaufen lassen und meinem Freund als Ausgleichzahlung geben.

      3. Kann ich mit meinem Freund einen (Unter) Mietvertrag abschließen bzgl. Wohngemeinschaft, obwohl die Wohnung seiner Oma gehört und er keinen Mietvertrag hat.?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.03.2021

      Hallo Ralf, das können wir leider nicht hier im Forum beantworten, weil wir Ihre persönliche Situation nicht kennen. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Christian Schultz
    am 12.04.2018

    Hallo Herr Schäfer,

    ob die Forderung zum Umzug gerechtfertigt ist, können wir von hier nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an die Sozialberatungsstelle in Ihrem Kreis: www.sovd-sh.de/kreisverbaende/

    • user
      Dirk Brockmann
      am 29.12.2021

      Ich wollte. Anfragen wen die Leistungen der Grundsicherung für Berlin Ausgezahlt.

    • user
      Dirk Brockmann
      am 29.12.2021

      Ich wollte. Anfragen wenndie Leistungen der Grundsicherung für Berlin Ausgezahlt werden Ich bekomme eine erwerbsverminderten Rente von der LVA und vom Bezirksamt bekomme ich den Rest.Miete und den restzum Leben.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Grundsicherung wird normalerweise Anfang des Monats bzw. sogar am Ende des Vormonats überwiesen.

  • user
    Tobias Schäfer
    am 11.04.2018

    Habe eine frage meine frau hat erwerbsminderungsrente von 931 + kindergeld für zwei kinder beträgt das monatl einkommen 1319,06 da sie sich von mir getrennt hat und mein alg 2 weg fällt und wir eine 4 zimmer wohnung haben wo die kaltmiete 494 und warm 649 euro beträgt ca.80 qm jetzt hatte sie gesagt sie müsste aus der wohnung weil sie zu groß sei für sie und zwei kinder die grundsicherung würde nix zahlen was ich vergessen habe zwei hunde sind auch noch da ist es so das sie sich was andres suchen muss wird schwer mit hunden und kinder wer kann mir das bzw uns helfen auch wenn man dich ja trennt will man ja nicht das es für die family negativ ist

    • user
      Jacqueline
      am 19.12.2020

      Die Miete ist für Mutter mit Kinder nicht zuviel.

      Die Wohnung eines alleinstehenden Hartz-4-Empfängers darf maximal 50 Quadratmeter groß sein. Für jeden weiteren Bewohner werden 15 Quadratmeter veranschlagt.

      Kaltmiete

      45-50 qm² für eine Person, 364,50 EUR

      60-65 qm² für zwei Personen, 437,40 EUR

      72-80 qm² für drei Personen, 518,25 EUR

      84-95 qm² für vier Personen, 587,35 EUR

      97 qm² für fünf Personen 697,97 EUR

      10-15 m² für jede weitere Person 84,12 EUR

      Wenn die Kaltmiete in dem Bereich liegt, doch die Warmmiete oder auch die kaltmiete bis 1,- übersteigt - fallen bei 50qm 50,- an, die das Jobcenter gegebenfalls ablehnen kann/ doch liegt es im Einzelfall oftmals individuell, daher ist es manchen Situationen sinnvoll sich mit eine RA Wohnrecht zu erkundigen/ Antrag bei HarztIV/ ALGII kann wenn Not ansteht ein Beratungsschein beantragt werden - Mit einer Rechtschutz von 22-30,- erspart man sich die Bettelei und hat weit mehr flexiblität an beratungsmöglichkeiten.

      Tabellen über kalt und warmmieten kann man sich bei der jeweiligen Leistungsbehörde aushändigen lassen.

      Als Arbeitsuchende sind die Leistung per ALGII Antrag höher als in der Grundsicherung.

      Erziehende die während der Erziehungszeit nur 15-25 Std-Woche arbeiten, um sich selbst

      der Erziehung "unterstützung seiner Kinder zu witmen" sollte das jederzeit n Anspruch nehmen. Denn für Kindererziehung gibt es bis zum 10Lj. Rentenpunkte/ wie Steuerfreibeträge bis zum 18Lj

      Da jede Lebenssituation individuell, sollte sich jeder vorab darüber informieren, welche Rechte er/sie hat um diese dann mit geringeren Aufwand/ Missverständnissen bei Behörden beantragen kann.

      Wir kennen alle viele Tage, an denen auch die Zeit an Arbeitsplätzen eng werden/ Fehler und Unwissen auf beiden Seiten vorkommen. Daher im groben Rahmen stets vorab erkundigen/ wenn die zu beantragende Stelle, egal aus welchen Gründen mal unpässlich ist und selbst immer die Ruhe bewahren, auch mal sich selbst vorab erkundigen.

      tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/

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