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Minijob bei Kurzarbeitergeld: Worauf ist zu achten?

Armut

In Zeiten von Corona ist Kurzarbeit in vielen Betrieben das Mittel der Stunde. Anstatt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund fehlender Aufträge zu kündigen, reduzieren Arbeitgeber in ganz Deutschland bei ihren Angestellten die Arbeitszeit – teilweise um 100 Prozent. Das ist in den meisten Fällen mit hohen finanziellen Einbußen für die Betroffenen verbunden. Aber was genau bedeutet Kurzarbeit eigentlich für die große Gruppe der Menschen mit Minijob?

Minijob bei Kurzarbeitergeld: Worauf ist zu achten?

*Aktualisiert am 23.04.2020 von Christian Schultz

Haben Minijobber Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Nein, und das hat folgenden Hintergrund: Sowohl bei versicherungspflichtigen Beschäftigten als auch bei Minijobbern führt der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge ab. Zum Beispiel bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Warum Sie als Minijobber ebenfalls immer eigene Rentenbeiträge abführen sollten, haben wir übrigens in diesem Beitrag erläutert.

Natürlich sind Sie im Minijob auch krankenversichert. In der großen Familie der Sozialversicherung gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme, die dafür sorgt, dass Ihnen als 450-Euro-Jobber kein Kurzarbeitergeld zusteht. Weder Sie noch Ihr Arbeitgeber leisten Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Und da das Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit ausgeschüttet wird, steht Ihnen diese Leistung mit Minijob leider nicht zu.

Darf ich in Kurzarbeit einen zusätzlichen Minijob annehmen?

Ja, dürfen Sie. Vergessen Sie bitte nicht, die Aufnahme eines neuen 450-Euro-Jobs Ihrem bisherigen Arbeitgeber zu melden. Für Ihren Chef ist vor allem interessant, wie viele Stunden Sie in Ihrem neuen Minijob tätig sein wollen. Beide Tätigkeiten zusammen sollten nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen als Ihr vorheriger Hauptjob vor dem Beginn der Kurzarbeit. Falls Sie insgesamt mehr arbeiten möchten, sollten Sie Ihren Arbeitgeber um Erlaubnis fragen.

Wird mein Kurzarbeitergeld gekürzt, wenn ich bis zu 450 Euro verdiene?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Fangen wir mit der einfachsten Variante an.

Szenario 1: Der Minijob bestand schon vor Beginn der Kurzarbeit

In diesem Fall wird das Gehalt aus Ihrem Minijob nicht mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet. Sie behalten also bis zu 450 Euro für sich – auch neben dem Kurzarbeitergeld. In welcher Branche Sie im Rahmen Ihres Minijobs beschäftigt sind, spielt keine Rolle.

Szenario 2: Neuer Minijob, aber in einem systemrelevanten Bereich

Beispiel: Albert aus Hamburg ist in der holzverarbeitenden Industrie beschäftigt. Aufgrund der Corona-Krise muss sein Chef Kurzarbeit anmelden, er schickt alle Mitarbeiter aus der Produktion zu 50 Prozent in die Kurzarbeit. Albert arbeitet de facto also nur noch in Teilzeit und erhält zusätzlich Kurzarbeitergeld. Mit deutlich weniger Geld im Portmonee als vor der Kurzarbeit, sucht sich der Hamburger einen Minijob. Das Ziel: Die entstandene finanzielle Lücke wieder aufzustocken.

Da Alberts Bekannte in der Nähe von Hamburg einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und zurzeit dringend auf Unterstützung angewiesen sind, fängt er hier als Helfer an. Als Minijobber. Das Kurzarbeitergeld wird in diesem Fall nicht gekürzt. Hintergrund ist die Art der Beschäftigung. Da die Landwirtschaft zur sogenannten „systemrelevanten“ Infrastruktur gehört, kann Albert den kompletten Verdienst aus seinem 450-Euro behalten.

Szenario 3: Start eines neuen Minijobs, der nicht „systemrelevant“ ist

Nehmen wir an, Albert hätte nicht bei Bekannten aus der Landwirtschaft angeheuert. Die Alternative wäre ein Minijob als Reinigungskraft in einem Großraumbüro. Dieses Szenario hätte bis Ende April dazu geführt, dass die Einkünfte aus dem 450-Euro-Job komplett mit seinem Kurzarbeitergeld verrechnet worden wären. Warum? Erstens startete der Minijob erst nach dem Beginn der Kurzarbeit. Und zweitens handelt es sich um keine Tätigkeit, die für die Infrastruktur in Krisenzeiten unverzichtbar ist.

Update: Ab dem 01.05.2020 gilt, dass auch Einkünfte aus Tätigkeiten, die nicht systemrelevant sind, von der großzügigen Regelung aus Szenario 2 profitieren. Das Einkommen aus dem Minijob wird also nicht mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass dieser Grundsatz bis Ende des Jahres 2020 Bestand haben soll.

Wird das Kurzarbeitergeld ab einer bestimmten Höhe gekürzt?

Selbst wenn es sich um einen systemrelevanten Bereich handelt, in dem Sie neu tätig werden – unbegrenzt können Sie dennoch nicht hinzuverdienen, ohne dass Ihr Kurzarbeitergeld gekürzt wird. Eine Verrechnung erfolgt allerdings erst, wenn Ihr Einkommen inklusive Hauptberuf, Nebenjob und Kurzarbeitergeld höher wäre als Ihr vorheriger Verdienst. Bis zu dieser Grenze können Sie in Ihrem neuen Job hinzuverdienen.

Bekomme ich als Minijobber weiter mein Gehalt, wenn ich krank bin?

Ja, Ihr Chef ist verpflichtet, Ihnen bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung zu zahlen. Anspruch auf Krankengeld haben Sie im Anschluss leider nicht. Es sei denn, dass Sie noch einen weiteren versicherungspflichtigen Hauptjob haben. Wie sich Kurzarbeit in diesem Fall auf Ihr Krankengeld auswirkt, lesen Sie in diesem Beitrag.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (19)

  • user
    Vera
    am 08.02.2021

    Hallo, ich arbeite für 450 Euro in einem Kleiderladen, der natürlich geschlossen ist, die Mitarbeiter aber seit 01.01.21 in Kurzarbeit gegangen ist. Seitdem erhalte ich kein Gehalt mehr, da es Kurzarbeit für Minijobber nicht gibt?! Danke für Ihre Bemühungen, die Vera

  • user
    Katharina
    am 06.02.2021

    Hallo,

    ich bin sehr verwirrt. ich verstehe, dass Gehalt, Kurzarbeitergeld und Nebenjob nicht das Ursprüngliche Gehalt übersteigen dürfen. Handelt es sich dabei um das ursprüngliche Netto oder Brutto Gehalt? da Kurzarbeitergeld ja nicht versteuert wird.

    Also, Ich habe vor der Kurzarbeit 2000 € Brutto bekommen ( ca. 1400 € Netto). Habe jetzt 40% Kurzarbeit und verdiene nun ca 1280 € Brutto (ca 1000 € Netto) + ca 280€ Kurzarbeitergeld (Netto) = 1280 € Netto insgesamt. Wenn ich nun einen 450 €-Job annehme, bekomme ich dann das Geld aus dem Nebenjob komplett bezahlt oder wird es angerechnet, da es mein Ursprüngliches Nettogehalt von 1400€ übersteigt?

    Danke schon mal für die Hilfe

  • user
    Sonja
    am 30.12.2020

    Hallo, eine Frage,

    wie verhält es sich bei mir? Ich bin Teilzeitkraft und momentan in Kurzarbeit, bin Friseurin und daher komplett daheim. Dazu bin ich aber noch auf 450€ in einem Fitnessstudio beschäftigt, aber diese sind ja auch geschlossen. Beide Tätigkeiten werde ich nach dem Lockdown wieder machen.

    Ich hätte aber jetzt die Möglichkeit, auf 450€ einen Job in der Klinik anzunehmen. Ist das überhaupt möglich, da ich ja vorher schon auf 450€ gearbeitet habe? Was muss ich beachten bzw. tun?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Sonja, das sollte kein Problem sein, da Sie zurzeit ja nur das Kurzarbeitergeld erhalten. Fragen Sie einfach noch einmal bei der kostenlosen Hotline der Arbeitsagentur nach.

  • user
    A.grochla
    am 23.12.2020

    Ich bin im Moment in Kurzarbeit nehme in Kürze einen minijob auf wird es an das Kurzarbeitergeld angerechnet. Minijob für 450€ in einer Drogerie vielen Dank für ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Sie können so viel verdienen, dass Gehalt aus dem normalen Job, Minijob und Kurzarbeitergeld zusammen nicht mehr ergeben als Ihr normales Einkommen (ohne Kurzarbeitergeld). Dann wird nicht gekürzt.

  • user
    D . Cubeddu
    am 14.12.2020

    Hallo kurze Frage

    Ich erhalte kurzarbeitergeld und fange einen minijob zum aufstocken nebenbei an erreiche aber damit immer noch nicht mein volles Gehalt was ich sonst normal bekommen würde ohne kurzarbeitergeld

    Ist es möglich dann noch nen kleinen Job zu nehmen sodass ich auf mein volles Gehalt komme wie vorher ? Vielen Dank für die Antwort mit freundlichen Grüßen D. Cubeddu

    • user
      Christian Schultz
      am 14.12.2020

      Hallo, das sollte kein Problem sein. Wichtig ist eben, dass Sie mit Ihren Jobs und dem Kurzarbeitergeld nicht mehr verdienen als vorher.

  • user
    Christian Schultz
    am 14.09.2020

    Hallo, Sie können während der Kurzarbeit (KAG) in einem Minijob etwas hinzuverdienen. Mit dem Kurzarbeitergeld wird Ihr zusätzliches Einkommen nur verrechnet, wenn KAG und Einkommen aus dem Minijob zusammen höher sind als Ihr normales Gehalt aus der Teilzeitbeschäftigung.

  • user
    Enghusen
    am 11.09.2020

    Hallo,

    Ich arbeite als Teizeitkraft 96 Std mtl. mit einem nettogehalt von 8.80 € LStklasse 5

    Bin seit 1.4.20 zu 100% in Kurzzeitarbeit und arbeite seit dem 15.6 auf 450 .

    Wird dieses Geld dann auch verrechnet?

  • user
    Christian Schultz
    am 01.09.2020

    Hallo Mathias, Ihr Einkommen durch Hauptjob, Kurzarbeitergeld und Minijob darf nicht höher ausfallen als Ihr vorheriges Einkommen (vor Beginn der Kurzarbeit). Wenn Sie mehr verdienen, wird das Kurzarbeitergeld gekürzt.

  • user
    Mathias
    am 01.09.2020

    Beispiel. Vor kurzgeld vor Pandemie hatte ich 2800.brutto, jetzt also im August glücklicherweise war viele Arbeit und hatte ich 2700 brutto ( Lohn mit kurzgeld). Wenn ich hätte eine Mini Job im August wie viele könnte ich verdienen damit das nicht abgezogen wäre?

    Danke

  • user
    Christian Schultz
    am 20.07.2020

    Hallo Julia, wenn Ihr Arbeitgeber aufstockt, werden die Einnahmen aus dem Minijob teilweise mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet. Ich empfehle Ihnen, direkt bei der Arbeitsagentur nachzufragen, wie viel das in Ihrem Fall wäre.

  • user
    Julia Schremmer
    am 08.07.2020

    Guten Tag,

    darf ich denn nun die 450,- € aus einem Minijob anrechnungsfrei behalten, wenn ich

    - der Minijob nicht systemrelevant ist

    - erst innerhalb der Kurzarbeit aufgenommen wird

    - ich durch Aufstockung meines Hauptarbeitgeber bereits mein volles Bruttogehalt beziehe?

    Ich hatte widersprüchliches gelesen, dass die 450,- immer anrechnungsfrei sind, aber das bezieht sich vielleicht nur auf systemrelevante Jobs?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • user
    Christian Schultz
    am 29.06.2020

    Hallo Alexandra, dazu habe ich leider keine Informationen gefunden. Ich empfehle Ihnen, direkt bei der Bundesagentur für Arbeit nachzufragen.

  • user
    Alexandra Portillo
    am 28.06.2020

    Guten Tag,

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Könnte ich einen Job als Teilzeit im Ausland (20Stunde/Woche) annehmen? Ich befinde mich zur Zeit in der Kurzarbeit (100%)

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung bitte.

    Mit freundlichen Grüssen,

    Alexandra Portillo

  • user
    Christian Schultz
    am 08.06.2020

    Hallo Dirk, das ist ohne Probleme möglich. Das Einkommen aus Ihrem Job bei Amazon könnten Sie komplett behalten. Erst wenn Sie durch Kurzarbeit und den neuen Job zusammen mehr Einkommen erzielen als vorher, werden die Einkünfte miteinander verrechnet.

  • user
    Dirk Becke
    am 06.06.2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    was passiert, wenn ich einen Job annehme als Teilzeit in der Logistik bei Amazon für 80 Std., neben meinem Hauptjob im Catering? Ich befinde mich zur Zeit in der Kurzarbeit seit Mitte März?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung bitte.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dirk Becke

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