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Unfallrente und Erwerbsminderungsrente gleichzeitig?

Behinderung Armut Gesundheit

Wer schwer und dauerhaft erkrankt, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen. In der Regel ist diese nicht besonders hoch – im Jahr 2019 gerade einmal 805,63 Euro im Durchschnitt. Falls Ihre Erkrankung jedoch auf einen Unfall während der Arbeit oder eine Berufskrankheit zurückgeht, kommt möglicherweise auch eine Unfallrente in Frage.

Wenn Sie im Angestelltenverhältnis arbeiten, sind Sie automatisch in der Berufsgenossenschaft versichert. Welcher Anbieter für Sie zuständig ist, hängt von der jeweiligen Branche ab, in der Sie tätig sind. Warum dieser Hinweis so relevant ist? Eine Unfallrente kann deutlich höher ausfallen als die EM-Rente.

EM-Rente und Unfallrente – geht beides zusammen?

Die erste wichtige Information zum Merken: Ja, es ist möglich, dass Sie neben Ihrer Erwerbsminderungsrente auch eine Unfallrente beziehen. Bei richtig schweren Erkrankungen, die ihren Ausgangspunkt im Berufsleben haben, ist das sogar gar nicht so selten.

Die Frage, die sich hieran anschließt, lautet nun: Unter welchen Voraussetzungen können Sie beide Rentenarten nebeneinander erhalten?

Gibt es beide Renten in voller Höhe?

Das wäre aus Ihrer Perspektive der Idealfall. Sowohl Erwerbsminderungs– als auch Unfallrente in voller Höhe. Ohne dass beide Zahlungsströme miteinander verrechnet werden. Doch dieses Szenario tritt nicht immer ein.

Um beantworten zu können, ob Sie auf einen Teil des Geldes verzichten müssen, ist ein Blick auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalles notwendig. Oder mit anderen Worten: Wann konnten Sie zuletzt Ihrem Beruf nachgehen bzw. an welchem Tag ereignete sich der Unfall? Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, wird die Unfallrente nicht mit der EM-Rente verrechnet.

Falls Sie eine Rente aus einer privaten Unfallversicherung bekommen, wird diese ebenfalls nicht an die Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Wann wird die Rente aus der Unfallversicherung bei der Erwerbsminderungsrente angerechnet?

Falls die Erwerbsminderungsrente erst zur Auszahlung kommt, wenn die Verletztenrente der Unfallkasse bereits läuft – der Versicherungsfall also vor dem Start der EM-Rente liegt – dann kann es zu einer Kürzung der Erwerbsminderungsrente kommen. Schauen wir uns das etwas genauer an.

Die Anrechnung einer Unfallrente läuft anders als ein Nebenjob. Falls Sie neben Ihrer Erwerbsminderungsrente etwas hinzuverdienen, zum Beispiel im Rahmen eines Minijobs, dürfen Sie pro Jahr 6300 Euro einstreichen. Zu einer Kürzung der EM-Rente kommt es erst, wenn Ihr Verdienst diese Grenze übersteigt.

Anders bei der Rente aus einer Unfallversicherung. Hier wird die EM-Rente gekürzt, wenn beide Renten zusammen einen bestimmten Wert übersteigen. Dieser Grenzwert wird im Gesetz wie folgt beschrieben:

„Der Grenzbetrag beträgt 70 vom Hundert eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes, der der Berechnung der Rente aus der Unfallversicherung zugrunde liegt, vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung“

§ 93 SGV Absatz 3 VI

Wer soll das verstehen? Dröseln wir das Ganze einmal langsam auf:

Der Jahresarbeitsverdienst ist hier tatsächlich individuell zu verstehen. Es handelt sich um Ihr Jahreseinkommen, bevor Sie aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten konnten. Davon müssen wir den durchschnittlichen Monatsverdienst ermitteln. Relevant sind dann 70 Prozent dieses Monatseinkommens. Ein Bespiel:

Harry hat vor seinem Unfall 32.000 Euro im Jahr verdient. Ein Zwölftel davon sind 2666,67 Euro. 70 Prozent von 2666,67 Euro sind 1866,67 Euro.

Was aber ist der Rentenartfaktor aus dem Gesetzestext? Für die EM-Rente machen wir es uns ganz einfach: Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt dieser Faktor 1. In diesem Fall verändert sich der Grenzbetrag also überhaupt nicht. 1866,67 Euro x 1 bleiben 1866,67 Euro. Bekommen Sie allerdings eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung müssen wir mit einem Faktor von 0,5 arbeiten. In diesem Fall halbiert sich der Grenzbetrag auf 933,33 Euro.

Kommen wir zu unserem Beispiel zurück.

Harrys Erwerbsminderungsrente beträgt 765 Euro. Dazu zahlt ihm die Unfallkasse eine monatliche Rente in Höhe von 1200 Euro. Beide Renten zusammen bringen also 1965 Euro ein. Doch dieser Betrag liegt knapp über dem oben errechneten Grenzwert. Diesen müssen wir nun abziehen.

1965,00 Euro – 1866,67 Euro = 98,33 Euro.

Harrys EM-Rente wird in diesem Fall um 98,33 Euro gekürzt.

Bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle ein stark vereinfachtes Beispiel bemühen. Normalerweise müsste für die Berechnung der Unfallrente noch ein weiterer Betrag abgezogen werden, mehr dazu hier. Da allerdings schon die Ermittlung des Grenzwertes unnötig komplex erscheint, haben wir uns entschlossen, diesen Aspekt in unserem Beispiel außen vor zu lassen.

Warum werden Unfall- und Erwerbsminderungsrente überhaupt miteinander verrechnet?

Diese Frage lässt sich wiederum sehr schnell und einfach beantworten. Der Gesetzgeber möchte mit dieser Regelung verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger nach einem Unfall bzw. einer dauerhaften Erkrankung finanziell besser dastehen als während ihres aktiven Berufslebens. Auch aus Sicht des SoVD ist diese Argumentation nachzuvollziehen.

Fazit: Bekomme ich die EM-Rente in voller Höhe, wenn ich auch eine Unfallrente erhalte?

Zunächst ist zu klären, zu welchem Zeitpunkt der Versicherungsfall für die Unfallversicherung stattgefunden hat. Wenn Sie hier schon eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten haben, können Sie beide Renten in voller Höhe beziehen. Ist es bei Ihnen anders, geht das Rechnen los. Der Grenzwert setzt sich grob vereinfacht aus 70 Prozent Ihres Monatseinkommens zusammen. Wenn beide Renten zusammen höher ausfallen, wird Ihre Erwerbsminderungsrente gekürzt.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (58)

  • user
    Jack
    am 13.04.2024

    Hallo Hr. Schultz,

    seit dem 13.10.2022, beziehe ich eine gesetzliche Unfallrente der BG.

    Nach 1,5 Jahren, rührt sich nun auch die DRV und hier wäre der Beginn der der Rentenzahlung der 01.09.2022.

    Hab ich eine Chance, dass beide Renten nicht miteinander verrechnet werden?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.04.2024

      Halo Jack, natürlich müsste man sich das genauer anschauen. Aber grundsätzlich ist es wie oben im Beitrag beschrieben: Wenn die Em-Rente bereits vor der Unfallrente aktuell war, sollte es beide Zahlungen in voller Höhe geben.

  • user
    Manuela
    am 17.03.2024

    Hallo, ich hatte am6.7.2022 einen Arbeitsunfall und habe mir im linken Oberschenkel 2 Muskel vom Sitzbeinhöcker abgerissen. Nach 4 erfolgten Operationen, einem langen Leidensweg und der Mitteilung das die abgerissenen Muskeln funktionslos sind, weil sie nach der Befestigung am Knochen nicht mehr durchblutet wurden, habe ich noch körperliche Einschränkungen und bin auch noch krankgeschrieben. Habe ich da Anspruch auf eine BG Rente? Ich kann seit dem Unfall nur kurzweilig seitlich sitzen, mich nicht bücken und hinknien und bin auf einen Rollator, sowie eine Toilettensitzerhöhung angewiesen. Am 15.1. 24 musste ich zur Begutachtung für die BG. Seitdem passiert nichts und es gibt auch keine Info.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.03.2024

      Hallo Manuela, so etwas kann man unmöglich beantworten, ohne die Berichte Ihrer Ärzte zu lesen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

      • user
        Manuela
        am 19.03.2024

        Hallo Herr Schultz,

        Vielen Dank für Ihre Antwort. Noch bin ich Mitglied im SoVD, aber sehr unzufrieden. Ich habe bereits mehrere Mails im letzten Winter an den SoVD Rostock ( wohne auf der Insel Usedom) und auch an den SoVD Berlin gesendet mit der Bitte um Hilfe beziehungsweise um eine Rat zur Vorgehensweise. Und nun dürfen Sie raten was passiert ist. Sie sind der einzige der geantwortet hat. Die anderen Kollegen haben es leider nicht auf die Reihe bekommen und das ist enttäuschend. Habe mir Ihr Buch gekauft weil es sehr informativ ist. An wen kann ich mich denn nun direkt zu dem Thema wenden und von wem bekomme ich dann auch Hilfe als Mitglied?

        • user
          Christian Schultz
          am 19.03.2024

          Das ist natürlich wirklich unschön. Es darf nicht sein, dass Sie keine Antwort erhalten. Bitte versuchen Sie es in MV noch einmal telefonisch. Oder schreiben Sie direkt an die Geschäftsführung.

          • user
            Manuela
            am 19.03.2024

            Vielen lieben Dank, werde es versuchen.

  • user
    Orcun
    am 27.06.2023

    Dieser Grenzbetrag, in manchen Fällen muss es doch mit dem aktuellen Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. Wenn ich es mit dem Jahresarbeitsverdienst von damals vor dem Unfall berechne liegt es weit drunter von meiner UV Rente die ich monatlich beziehe. Das kann nicht so stimmen, meine UV Rente ist höher und bei der EM Rente gehe ich bestimmt leer aus. In meinem Fall müsste man mit den aktuellen Zahlen berechnen (aktueller Jahresarbeitsverdienst) oder sehe ich das falsch ?

  • user
    Frank
    am 05.04.2023

    Hallo,

    ich erhalte aufgrund eines Wegeunfalls eine Unfallrente durch die BG seit 12 Jahren (unverändert im Gdb) und arbeite in einer halben Teilzeitstelle. Aufgrund einer nun aufgetretenen weiteren Erkrankung unabhängig vom Wegeunfall und unabhängig von der Teilzeitstelle kann es passieren, das ich zukünftig gar nicht mehr arbeitsfähig bin und ggf. EU-Rente beantragten muss. Wie ist hier die Regelung? Erhalte ich weiterhin die Unfallrente der BG in voller Höhe? Bis zu welchem Alter? Ist hier mit einer erneuten Begutachtung durch die BG zu rechnen? Wird "nur" ggf. die EU-Rente entsprechend der Begutachtung für die EU angepasst? Unklar ist mir hier auch die Trennbarkeit dieser Begutachtungen.

    • user
      Christian Schultz
      am 05.04.2023

      Hallo Frank, bei Ihnen läuft die Unfallrente ja schon länger als die mögliche EM-Rente. Daher müsste man dann genauer rechnen, ob und in welcher Höhe Ihre EM-Rente gekürzt wird. Das können wir hier im Forum nicht leisten. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Melanie
    am 30.03.2023

    Ich beziehe seit 2018 eine unbefristete teilweise EM-Rente in NRW.Aufgrund eines jetzt anerkannten Wegeunfalles werde ich evt. gar nicht mehr arbeiten können. Neben der EM-Rente hatte ich 24 Wochenstunden geleistet. Außerdem beziehen ich zwei kleine Beträge aus den Zusatzversicherungen des öffentlichen Dienstes. Wenn ich nun eine unfallrente bekommen sollte, wie wird der Grad der leistungsminderung bei der Teilzeit 60% berechnet und werden die verschiedenen Renten miteinander verrechnet? Gibt es bei der Kombination Regelungen zum Hinzuverdienst?

  • user
    Silvia
    am 27.02.2023

    Moiiiiin

    Ich hatte 1993 einen schweren Autounfall und seit dem bin ich zu Hause aber ich bekomme eine Rente von der BG doch leider bin ich von 35%auf25%vor Jahren runtergestuft worden...Ich wünsche mir so sehr dass ich meinen vollen Bezug der Rente bekommen kann und auch würde ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen aber ich traue mich einfach nicht und weis auch nicht was ich brauche oder was mir bevorsteht... Können sie mir bitte zur Seite stehen und mich dabei unterstützen???

    Lg

    Silvia ( 53) aus NRW

    • user
      Christian Schultz
      am 27.02.2023

      Hallo Silvia, grundsätzlich ist das ein Fall, bei dem der SoVD helfen kann - auch in NRW. Ob die Kollegen konkret eine Verbesserung erwirken können, kann ich aber nicht versprechen. Fragen Sie am besten einfach mal nach: https://www.sovd-nrw.de/1

  • user
    Commo
    am 09.02.2023

    Hallo, ich habe folgende Frage.

    Nach einem Arbeitsunfall 2020 erhalte ich eine Verletzenrente der BG und eine EM Rente der Rentenversicherung, diese wurden gegengerechnet um den Spitzbetrag nicht zu überschreiten. Darf ich jetzt trotzdem noch einen Minijob ausüben oder werden diese 450 Euro dann auch mit verrechnet? Oder bleiben meine knapp 6000 Euro Hinzuverdienst bestehen.

    Danke schon einmal

    • user
      Christian Schultz
      am 10.02.2023

      Hallo Commo, soweit ich weiß, ist der Hinzuverdienst bei einer Verletztenrente der BG unproblematisch. Bei der EM-Rente müssen Sie auf Ihre maximale Stundenzahl achten - der Minijob ist aber kein Problem. Dennoch empfehle ich Ihnen wegen des "Dreiecksverhältnisses" einmal bei der Deutschen Rentenversicherung nachzufragen.

  • user
    Klaus
    am 31.01.2023

    Hallo, ich bin 78 Jahre und beziehe seit13 Jahren eine Altersrente. Ab 2019 wurde bei mir eine Berufskrankheit nach BK5103 anerkannt. Da die Sache sich verschlimmert hat wurde ab 2022 eine Unfallrente von 20% geleistet. Der Zeitraum für die Erkrankung ist vor 40Jahre gewesen. Der Versicherungsfall ist für mich erst im Jahr 2022 eigetreten Jetzt hat der Rententräger bei mir einen Grenzbetrag angewendet und meine Altersrente gekürzt. Wie konnte es nur zur diese Anrechnung ( Grenzbetrag) kommen, da ich seit langem eine Altersente beziehe. Gegen den Neuen gekürzten Rentenbescheid habe ich Widerspruch eingelegt.

    Liege ich da mit meinen Widerspruch richtig.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 31.01.2023

      Hallo Klaus, das müsste man sich für Ihren Einzelfall anschauen. Aber grundsätzlich kann das schon stimmen. Unfall- und gesetzliche Rente können miteinander verrechnet werden. Es ist aber richtig, dass Sie das überprüfen lassen.

  • user
    Maria Hübner
    am 17.12.2022

    Darf eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft 1976 mit der Erwebsunfähigkeitsrente 2011 verrechnet werden, wenn die beiden Beträge unter 1000 Euro sind?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Maria, das weiß ich leider nicht aus dem Stehgreif. Fragen Sie am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nach.

  • user
    Theo
    am 12.10.2022

    Ich sendete ihnen damit sie sehen das nicht ein Unfall Rente angerechnet wird,wen weiter nach sein verletzten Rente die für ein leistungs Fall bezahlt wird,wen nach Jahren Erwerbs gemindert wird,und Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat,ist selber erworben,und ist nicht in gleicher Zeit,warum errechnen?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Ehrlich gesagt habe ich die Frage nicht verstanden.

  • user
    Martin Hackbarth
    am 23.09.2022

    Ich beziehe seit 2019 Volle EM Rente, wegen ptbs...jetzt habe ich einen Antrag bei der Bw gestellt wegen Entschädigung, Rente usw...mein Afghanistaneinsatz war 2008/2009 danach war ich zivil berufstätig. Wie verhält es sich dort bei den Abrechnungen?

  • user
    Torsten Engel
    am 16.08.2022

    Hallo !

    ich hatte 2015 einen schweren beruflichen Unfall und bekomme eine UV rente von der BG

    ich habe dan einen antrag auf EMR gestellt der vor gericht mit einem vergleich endete

    jetzt bekomme ich eine volle EMR darf meine Unfallrente von der BG voll mit angerechnet werden ?

    Mfg.Engel

    • user
      Christian Schultz
      am 17.08.2022

      Hallo Torsten, da Ihre Unfallrente bereits vor der EM-Rente lief, werden die Zahlungen miteinander verrechnet. Wie genau, haben wir in dem Beitrag oben erläutert.

  • user
    adelineastrid
    am 15.06.2022

    Ich musste wegen meiner Erkrankung an HWS, BWS und LWS 2014 meine Tätigkeit in der Pflege beenden. 2015 wurde zum ersten Mal Arthrose der Hüfte vom Ortho festgestellt, die mittlerweile die li. Hüfte, Fingersattelgelenk und das Gelenk der kleinen Wirbelkörper betrifft. Meine Frage ich habe einen Antrag bei BGW gestellt zur Anerkennung der Arthrose als Berufskrankheit, dieser wurde abgelehnt mit der Begründung das ich ja bereits einen Antrag für Erwerbsminderungsrente gestellt habe. Ist es also ratsam beim BGW , Widerspruch einzulegen.

    • user
      Christian Schultz
      am 16.06.2022

      Ohne sich Ihre Unterlagen und Arztberichte genau anzuschauen, kann man diese Frage nicht beantworten. Das wäre unseriös. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten.

  • user
    Kutzner Stefan
    am 24.05.2022

    Hallo ich bekomme eine Erwerbsminderung Rente von der BG . Auf Grund eines Unfalles. Ich werde immer Schmerzen haben. könnte aber meine Arbeit wieder machen wenn auch nicht alle Tätigkeiten.

    Meine Frage ist bleibt mir diese Rente auch wenn ich erstens,wieder Arbeiten gehe, bzw. Wenn ich in Rente gehen würde.

    MfG

    Kutzner Stefan

    • user
      Christian Schultz
      am 24.05.2022

      Hallo Stefan, bitte einmal bei der BG direkt nachfragen. Das kann ich aus dem Stehgreif leider nicht beantworten. Teilen Sie die Antwort gern hier im Forum, damit wir alle etwas lernen.

  • user
    Peter Zocher
    am 12.05.2022

    Hallo,Ich hatte 1995 einen Arbeitsunfall unter Tage,darauf bekam ich monatlich eine Verletztenrente von 150€.Seit 2014 bekomme ich eine Erwerbs

    minderungsrente von 792 €,aber die Verletztenrente bekomme ich nicht mehr.Ist das so rechtens.

    Peter Zocher

    • user
      Christian Schultz
      am 13.05.2022

      Hallo Peter, um das zu beantworten, müsste man sich die Unterlagen von der Deutschen Rentenversicherung und der Unfallkasse ansehen.

  • user
    Bärbel Baldauf
    am 20.04.2022

    Hallo???? ich beziehe seit bald 10 jahre eine bg rente von jetzt fast 400 Euro! 30prozent! Ich werde nächstes Jahr 60 jahre! Bekomm mit glaube 65jahre eine rente von ca550 Euro!! Altersrente!Meine Frage ist!! Hab ich dann beide Renten?? Liebe grüsse

    • user
      Christian Schultz
      am 20.04.2022

      Hallo Bärbel, Sie werden zwei Renten bekommen - allerdings werden diese aufeinander angerechnet. Was das genau in Ihrem Fall bedeutet, klären Sie bitte mit der Deutschen Rentenversicherung. Die Beratung dort ist kostenlos.

      • user
        Bärbel Baldauf
        am 20.04.2022

        Danke???????? und noch eine Frage! Mein Mann will mit 63 jetzt demnächst in Rente gehen und glaube ihm fehlen ein paar Punkte! Wenn ich sie ihm von meinem Punkte konto überschreiben würde hätte ich dann bei meiner bg Rente Nachteile?

        • user
          Christian Schultz
          am 20.04.2022

          Dieses "Rentensplitting" ist generell möglich. Aber zu den Einzelheiten sollten Sie sich ebenfalls mit der DRV besprechen.

  • user
    Mario Scheler
    am 03.12.2021

    Ich erhalte eine Unfallrente und eine Erwerbslosenrente. Ab 1984 eine Invalidenrente und ab der Wende wurde diese umgemünzt in Erwerbslosenrente 70%. Da ich Anspruch auf eine Unfallrente hatte wurde diese gewährt ab 1994 mit 80 %. Im laufe der Zeit wurde die Renten gegengerechnet, da ich von der BG auf 100 % im Jahr 2009 eingestuft wurde. Wenn ich einmal ablebe, wie würde es sich auf die Witwenrente auswirken für meine Frau? Wird dies wieder gegengerechnet oder erhält Sie nur die geringe Erwerbslosenrente prozentual als Witwenrente?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.12.2021

      Hallo Mario, das weiß ich leider nicht. Fragen Sie bitte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nach.

  • user
    Tanja London-Speck
    am 30.11.2021

    Hallo, ich bezoehe nach einem Arbeitsunfall 2014seit 2016 ein verletzengelf seitens der BG. Jetzt habe ich nach einem erneuten Arbeitsunfall eine MDE beantragt. Diese idt soweit genehmigt. Wird mein Verletzengeld jetzt auf die MDE angerechnet werden? Noch erhalte ich keine MDE. Vielen lieben dank

    • user
      Christian Schultz
      am 30.11.2021

      Hallo Tanja, bei Leistungen der Berufsgenossenschaft kann ich leider nicht aus dem Stand antworten. Daher bitte ich Sie, hier direkt bei der BG nachzufragen.

    • user
      Lisa Brinkmann
      am 10.04.2022

      Hallo Tanja, das Verletztengeld erhalten Sie als Lohnersatzleistung wenn Sie nicht arbeiten können. Wenn Ihnen eine MDE von der BG zugesprochen wird und über 20% liegt, erhalten Sie zusätzlich die Verletztenrente, die zusätzlich zum Verletztengeld gezahlt wird, die Rente ist davon unabhängig. Die Rente wird solange bezahlt wie Sie den MDE von mindestens 20% erhalten. Ein MDE unter 20% löst keine Verletztenrente aus.

  • user
    Lorenz
    am 13.11.2021

    Das Jahresgehalt zur Berechnung bezieht sich das auf das Brutto oder Nettogehalt

    • user
      Andrea
      am 13.10.2022

      Das bezieht sich auf das Brutto. Die Bruttobeiträge werden gegengerechnet wenn 2 Ansprüche hier EM/BG Rente und EM/EU Rente aufeinander treffen.

      Dann gibt es da noch die SV-Beiträge. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, die abgezogen werde. Die EU Rente wird gekürzt ausgezahlt. Die BG Rente wird voll ausgezahlt. Separat

  • user
    Günter Heggen
    am 19.10.2021

    Hallo,hatte am 02.11.2020 einen Arbeitsunfall mit folgenden Verletzungen.

    Suptotale Daumenamputation,doppelter Unterarmbruch und einen Augenhöhlenbruch.

    Das Daumengrundgelenk ist versteift worden und es gab noch einen Läsion des TFCC was nicht

    mehr rekonstruiert werden konnte,es fand lediglich nur ein Shaving statt.

    Habe ich bei den Verletzungen Anspruch auf eine BG Rente

  • user
    Ronald Neumann
    am 07.09.2021

    Ich beziehe ein Verletztenrente BG 70% und eine Erwerbsmindrungsrente.100% MDE...ist es günstig so früh wie möglich in die Altersrente zu wechseln?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.09.2021

      Hallo Ronald, das muss man sich tatsächlich immer für den Einzelfall anschauen. Am besten persönlich beraten lassen. Wenn Sie an einen guten Sachbearbeiter geraten, geht das auch kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung.

  • user
    Christian Schultz
    am 04.08.2021

    Hallo Heiko, zum Thema Unfallversicherung bin ich noch nicht wirklich im Thema. Vielleicht veröffentlichen wir in Zukunft mehr dazu. Aktuell kannst Du Dich (als Mitglied des SoVD) aber an meine Kollegen in der Sozialberatung wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Heiko Breudel
    am 04.08.2021

    Ich bin seit dem 17.02.21 durch einen

    BG-Unfall krank geschrieben(Überrolltrauma des linken Fußes mit Amputation des linken Zeh)

    Steht mir ab 17. August ein Unfallrente seitens der BG zu, zahlt die BG das Verletztengeld weiter und brauche ich keinen Antrag stellen?

  • user
    Theo
    am 13.06.2021

    Unfälle mit bleibenden Schäden des jenigen,die er entschädigt wird,darf niemand anrechnen,weil dann den jenigen an sein Entschädigung benachteiligt,und Profit zu sein Gunsten Schaft,ob landstrasamt ist oder Agentur,des gehört sofort abgeschafft,damit der jenige nicht dobbelt bestraft wird,an Politik und Regierung mit ihren juristischen Meinungen

  • user
    Sabine Müller
    am 24.01.2021

    Hallo Theo

    macht es überhaupt sinn bei einer Unfallversicherung eine Erwerbsunfähigkeit zu versichern,

    wenn ich schon lange in Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bin, würde die Rente nicht auf meine

    derzeitige Rente angerechnet? Bzw. zahlt die Versicherung überhaupt noch?

    • user
      Theo
      am 08.02.2021

      Ja Sabine es macht sin,weil wen sie ein Unfall mit bleibenden Schäden in ihren Körper haben,die ab ein Grad von 20 bekommen sie ein Entschädigung,wen sie dann weiter arbeiten und kaputt gehen nach Jahren ewerben sie die Ewerbsminderungsrente von der Deutsche Rentenversicherung

  • user
    Theo
    am 15.12.2020

    Warum sollte mein Unfallrente von 1991 auf meine Ewerbsminderungsrente angerechnet werden,es besteht nicht in gleichen Zeitraum,die Ewerbsminderungsrente habe mit den Jahrzehnten Arbeitens mit kaputt gehen eworben

    • user
      Christian Schultz
      am 15.12.2020

      Hallo Theo, individuelle Fragen können wir hier leider nicht beantworten. Dazu müssten wir uns Ihre Unterlagen anschauen.

    • user
      Theo
      am 08.01.2021

      Herr lohmann von der Deutschen Rentenversicherung sagte mier als er mein Unfallrente sah den Bescheid,die unfallrente hat mit der Deutschen Rentenversicherung nichts zu tun,weil der unfall vor der ewerbsminderung war

    • user
      Theodoridis
      am 20.01.2021

      Christian Schultz wwen sie mier eure email senden werde ich meine Unterlagen senden,weil mein VDK nicht weis ob angerechnet wird oder nicht,den Rentenberater sagte mir es wird nicht angerechnet,weil in BG Zahlung kommt als Leistungsfall die Unfallrente,darum wen sie mier ein email senden sende ich ihnen die kopien gruß Theo

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