Die zweite wichtige Voraussetzung: Sie müssen die „rentenrechtlichen Voraussetzungen“ erfüllen, also innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Insgesamt müssen Sie mindestens fünf Jahre bei der DRV versichert sein.
Wie hoch ist meine Erwerbsminderungsrente?
Ihre Rente orientiert sich an den bereits erarbeiteten Entgeltpunkten. Diese werden so hochgerechnet, als ob Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gearbeitet hätten – das gilt allerdings nicht für „Altfälle“. Hinzu kommen obligatorische Abschläge. Diese sorgen dafür, dass im Jahr 2017 gerade einmal 772 Euro im Monat für den durchschnittlichen Erwerbsminderungsrentner rauskamen.
Kein Wunder also, dass ein großer Teil aller Erwerbsminderungsrentner nicht ohne zusätzliches Einkommen über die Runden kommt. Wohl dem, der einen gut verdienenden Ehepartner hat. Wer nicht so glücklich ist, hat zwei Optionen: Da ist zum einen die Grundsicherung bei Erwerbsminderung – diese stockt die Einnahmen aus der Erwerbsminderungsrente auf Hartz-IV-Niveau auf.
Alternativ darf man auch als Erwerbsminderungsrentner arbeiten, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze.
Wie viel darf ich hinzuverdienen?
Bei voller Erwerbsminderungsrente können Sie im Kalenderjahr bis zu 6300 Euro durch einen Nebenjob einnehmen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Dieser Betrag orientiert sich an den Einkünften eines Minijobs: 10 x 450 Euro = 4500 Euro und zweimal im Jahr wären bis zu 900 Euro drin – insgesamt also 6300 Euro. Informieren Sie in jedem Fall den Rententräger, wenn Sie eine Nebentätigkeit aufnehmen.
Einmal im Jahr findet ein Abgleich statt zwischen der Hinzuverdienstgrenze und dem, was Sie tatsächlich eingenommen haben. Liegen Sie über dem Deckel, wird die Differenz durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf Ihre Erwerbsminderungsrente angerechnet. Darüber hinaus gilt beim Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente noch ein sogenannter „Hinzuverdienstdeckel“, der individuell berechnet wird. Falls Sie diese zusätzliche Schallmauer jahresübergreifend durchbrechen, wird der darüberliegende Teil Ihres Erwerbseinkommens voll auf die Rente angerechnet.
Wichtig ist aber: Bleiben Sie mit Ihrem Nebenjob unter 6300 Euro im Jahr, wird es keine Kürzung Ihrer Erwerbsminderungsrente geben.
Nebenjob bei teilweiser Erwerbsminderungsrente
Selbstverständlich können Sie auch bei halber Erwerbsminderungsrente einer Nebentätigkeit nachgehen. Allerdings gibt es auch hier eine Grenze – verdienen Sie mehr, wird Ihre Rente anteilig gekürzt.
Diese Hinzuverdienstgrenze wird von der Rentenversicherung individuell festgelegt, sprechen Sie bitte Ihren Sachbearbeiter bei der DRV an. Mindestens liegt dieser Betrag im Jahr 2019 jedoch bei 15138,90 Euro .
— Die Deutsche Rentenversicherung hat zu diesen Fragen eine kostenlose Broschüre herausgegeben, schauen Sie doch mal rein —
Kommentare (155)
Stefanie Härtel
am 08.07.2022Bekomme die halbe Erwerbsminderung,habe seit 5 Jahren einen Minijob
mein Arbeitgeber bezahlt nur für mich.
Kann ich trotzdem in die volle Erwerbsminderung gehen?
Christian Schultz
am 11.07.2022In die volle EM-Rente kommen Sie ja nur, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Oder über die sogenannte Arbeitsmarktrente. Das ist dann aber etwas komplexer, und ich empfehle eine persönliche Beratung: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitsmarktrente-diese-3-punkte-sollten-sie-kennen
Sabine
am 25.06.2022Hallo Herr Schultz, wer zahlt bei einer teilweisen Erwerbsminderung die Sozialversicherungsbeiträge bei einer Beschäftigung?
Arbeitgeber/Arbeitnehmer anteilig wie in einem „normalen“ Beschäftigungsverhältnis oder die DRV?
Ich weiß dass diese bei voller EM-Rente komplett von der DRV übernommen werden.
Ich kalkuliere gerade wie viele Stunden ich arbeiten müsste um mir die anfallenden Fahrtkosten leisten zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt mache ich eine berufliche Reha, beziehe zwar noch keine Erwerbsminderungsrente, aber sie steht im Raum. Ich bin gerade auf der Suche nach einem Teilzeitjob (4-5 h), könnte mir aber mit Mindestlohn die Fahrtkosten nicht leisten (lebe ländlich und bin gezwungen weit zu fahren). Wenn die Beiträge wegfielen könnte ich die Stelle annehmen, ansonsten leider nicht bzw. wäre ich gezwungen 5 h zu arbeiten, was möglicherweise scheitern würde.
Ich weiß auch gar nicht sicher mit welchem Betrag ich planen kann. Meine Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente beträgt derzeit laut Rentenbescheid 1000 €. D.h. Die Teilerwerbsminderungsrente beträgt 500 €, liege ich da richtig? Bekäme ich den vollen Betrag oder werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen? Wie verhält es sich mit den Beiträgen, ich finde hierzu auch keine Informationen.
Christian Schultz
am 27.06.2022Hallo Sabine, das mit den Sozialversicherungsbeiträgen weiß ich leider nicht aus dem Stehgreif. Einfach mal bei der DRV nachfragen.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist tatsächlich die Hälfte der normalen Variante. Bei der vollen EM-Rente gehen in jedem Fall noch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung runter. Bei der teilweisen weiß ich das gerade nicht.
S. Neumann
am 08.08.2022Hallo Herr Schultz,
Ich habe auch mal ne Frage und hoffe hier auf Antwort
Ich bekomme unbefristet volle EM-Rente und habe einen Minijob.
Jetzt habe ich gelesen, das man unter 3 Stunden täglich arbeiten kann, ohne die Rente zu gefährden. Bei meiner Arbeit, bin ich manchmal nur 1 oder 2 mal in der Woche arbeite, aber dann für 4-5 Stunden. Ist damit meine Rente gefährdet
Christian Schultz
am 08.08.2022Hallo, in aller Regel kontrolliert die Rentenversicherung nicht, wie viele Stunden Sie pro Tag arbeiten. Wichtig sind die maximal 15 Stunden in der Woche.
Tom
am 02.06.2022Guten Tag,
darf man bei voller EM ( auf 2 weitere Jahre befristet) weiter wegen der Krankheit krankgeschrieben sein wegen der die EM gezahlt wird und gleichzeitig einen Minijob ausführen wenn dieser den Genesungsprozeß nicht verhindert?
Christian Schultz
am 02.06.2022Hallo Tom, das muss man sich im Einzelfall anschauen. Ich empfehle Ihnen hier in jedem Fall eine persönliche Beratung. Denn in manchen Situationen ist es überhaupt nicht sinnvoll, sich weiterhin krankschreiben zu lassen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
karin Pauly
am 21.06.2022Hallo,
bekomme für 2 Jahre eine Erwerbsminderungsrente.
Ist jetzt ein Minijob oder ein Midijob finanziell sinnvoller ?
Christian Schultz
am 22.06.2022Hallo Karin, beim Minijob müssen Sie sich keine Sorgen darüber machen, dass die EM-Rente möglicherweise gekürzt wird. Das ist beim Midijob anders. Da sollten Sie am besten direkt bei der DRV nachfragen.
Erik
am 31.05.2022Hallo, meine Frage ist, wenn ich bei (unbefristeter) Rente bei voller Erwerbsminderung einen Minijob annehme und dort die Rentenbeitragsbefreiungserklärung unterzeichne, würde es den Anspruch auf meine EM-Rente gefährden? Da dort also Info steht, dass man erst durch die Beitragszahlungen Anspruch auf Weiterführung oder Gewährung von EM-Rente erhält. Dabei stößt mir das Wort der Weiterführung natürlich sehr auf, da ich ja schon eine EM-Rente beziehe.
(Und ja, ich bin mir bewusst, dass es sinnvoller wäre, die Beiträge zu zahlen, jedoch komme ich ohnehin nicht mehr auf meine "Pflichtarbeitsjahre", daher werde ich leider die Rente immer mit Grundsicherung aufstocken lassen müssen.)
Christian Schultz
am 31.05.2022Hallo Erik, es wäre für mich neu, wenn die Rentenbeiträge beim Minijob für die Weiterbewilligung einer EM-Rente wichtig wären. Die meisten EM-Rentner arbeiten ja gar nicht. Da müsste ich selbst noch einmal nachschauen.
Die eigenen Beiträge sind übrigens auch für einen möglichen Zuschuss über die Grundrente wertvoll: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/grundrente-und-erwerbsminderungsrente-wie-passt-das-zusammen
Erin
am 30.05.2022Hallo!
Wenn ich eine volle EM-Rente erhalte und einen Minijob annehmen möchte, wie wirkt sich das auf die Krankenversicherung etc. aus? Bin ich dann weiter in der KV für Rentner? Bemisst sich KV dann an Gesamteinnahme oder wird das je separat abgezogen?
Kann es wirklich sein, dass ich bei dann Wegfall von z.B. Wohngeld hinterher weniger netto habe als vorher?
Ich finde dazu einfach keine konkreten Informationen und wäre für Hilfe sehr dankbar!
Viele Grüße
Erin
Christian Schultz
am 31.05.2022Hi Erin, an Ihrer Krankenversicherung ändert sich nichts, wenn Sie einen Minijob aufnehmen. Der Arbeitgeber muss hier Beiträge abführen, Sie bleiben ansonsten in der KVdR.
Das mit dem Wohngeld kann natürlich passieren. Denn das richtet sich ja nach Ihrem gesamten Einkommen.
SMF
am 25.04.2022Hallo, ich bekomme eine Teilerwerbsminderungsrente und arbeite in meinem Hauptberuf noch 5 Std. täglich. Darf ich hierüber hinaus noch einen 450€ Job annehmen? Dieser wäre nur sehr unregelmäßig und ich würde evtl. über die gesamten Sommermonate nur ein paar hundert Euro verdienen. Mir gehts hier um die Anzahl der Stunden und nicht die maximale Hinzuverdienstgrenze.
Ab 6 Std. täglich gelte ich nicht mehr als erwerbsgemindert, oder spielt das bei einem 450€ Job gar keine Rolle?
Vielen Dank und LG
Christian Schultz
am 25.04.2022Wenn Sie hin und wieder einen Tag etwas mehr als sechs Stunden arbeiten, wird es keine Probleme geben. Nichtsdestotrotz sollten Sie einmal direkt bei der DRV nachfragen, ob es bestimmte Punkte gibt, die Sie beachten müssen.
Thomas H.
am 15.04.2022Darf man in einer Voller EM Rente und einem 450€job ein Kleingewerbe anmelden und wie sind da die Regel wenn man durch das Streamen etwas Geld verdient (hier von aus zu gehen wird es nicht mehr als 5€ im Monat sein) und wie sieht es hierzu aus mit der Steuererklärung da ich sie bis jetzt nicht machen muss.
Christian Schultz
am 19.04.2022Hallo Thomas, zur Steuer können wir Ihnen nichts sagen. Aber alles was über 6300 Euro im Jahr an Erwerbseinkommen bringt - dazu gehört sicherlich auch das Streamen - kann zu einer Kürzung der EM-Rente führen.
Birgit B
am 10.04.2022Ich eine grundsätzliche Frage zur Teil Erwerbsminderungsrente. Was passiert denn wenn mein hinzuverdienst deutlich über der grenze liegt auch wenn ich nur 4 h arbeite.
Das kann passieren danach vorher leitende Angestellte war.
1. Dann würde man mir ggf die Rente komplett kürzen ?
2. Würde der Fall eintreten, dass ich später einen anderen Job annehme bei einem anderen Arbeitgeber wo ich deutlich weniger verdiene, und ich unter dem hinzuverdienst liege, wird dann die genehmigte Eu Rente wieder aktiviert oder müsste ich dann einen neuen Antrag stellen ?
Danke für ein Feedback
Christian Schultz
am 11.04.2022Hallo Birgit, bei höherem Einkommen kann die Rente gekürzt werden. Um wie viel, sollten Sie direkt mit der Rentenversicherung klären. Ihre EM-Rente bleibt aber trotzdem dem Grunde nach bestehen. Daher muss bei einem Jobwechsel auch nichts erneut aktiviert werden.
Sven
am 17.03.2022Hallo,
eine Frage:
Bezug von VOLLER EM-Rente: Darf bis zu 6300€ hinzuverdient werden und spielen die Stunden auch eine große Rolle?
Also, unter drei Stunden täglich oder beispielsweise auch 15 Stunden wöchentlich?!
Meldet der AG an oder muss man es der Rentenversicherung selbst mitteilen?
Liebe Grüße
Christian Schultz
am 18.03.2022Hallo Sven, die Stunden spielen in jedem Fall eine Rolle. Bleiben Sie unter 15 Stunden wöchentlich, im Mittelwert dann unter drei Stunden am Tag. Dann passiert auch nichts. Die Rentenversicherung bekommt automatische Meldeberichte über den Arbeitgeber.
Spike
am 12.03.2022Guten Tag.
Mir wurde eine volle Erwerbsminderungsrente bis 8.2023 bewilligt.
Antrag wurde Mai 2020 auf teilerwerbsminderungsrente gestellt.
Ich möchte gerne wieder im April 2022 in meinen Job zurückkehren.
Darf ich wieder voll arbeiten gehen (6std)?
Bekomme ich vielleicht Ärger, weil man glaubt, ich hätte beim Antrag betrogen?
Mir wurde im August 2021 das handgelenk vollversteift.
Im Mai 2020 war nicht abzusehen, wie sich das alles entwickelt.jetzt,ist es schmerzbedingt besser, als noch bei antragstellung (klingt vi komisch, aber ist so).
Habe ich irgendwelche Nachteile bei späterer Rente, wenn ich jetzt wieder voll arbeiten gehe?
Und was passiert, wenn es doch nicht klappt, dass ich wieder voll arbeiten kann?
Kann ich dann neuen Antrag auf teilerwerbsminderungsrente stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Spike
Christian Schultz
am 12.03.2022Hallo Spike, erst einmal ist es ja positiv, dass sich Ihre Gesundheit deutlich gebessert hat. Auch für die Rentenversicherung, denn die muss dann auch nicht mehr zahlen. Von daher sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen, ob dieser auch befürwortet, dass Sie wieder voll einsteigen möchten.
Falls dem so ist, nehmen Sie Kontakt zur Rentenversicherung auf. Und dann haben Sie sozialrechtlich auch nichts zu befürchten.
Lisa-Marie John
am 09.03.2022Hallo,
ich bekomme die volle EM und möchte einen Minijob beginnen.
Nun habe ich gelesen das man sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen kann.
Macht das in meinem Fall sinn?
Ich werde nicht über die Grenze von 6300€ im Jahr kommen.
Christian Schultz
am 09.03.2022Sie möchten keine eigenen Rentenbeiträge zahlen? Davon ist abzuraten, denn vielleicht brauchen Sie die Monate, in denen Sie den Minijob ausgeübt haben, später noch einmal. Vielleicht für eine Altersrente oder - noch viel wahrscheinlicher - für den Zuschlag bei der Grundrente: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/deshalb-sollten-sie-beim-minijob-immer-rentenbeitraege-zahlen
Mario Seifert
am 07.03.2022Hallo,
ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 517,- Euro und beziehe Grundsicherung. Jetzt habe ich das Angebot bekommen als freier Mitarbeiter zu arbeiten. Der Verdienst wäre zwischen 300,- und 420,- je nach Auftragslage aber nie mehr. Das ich die Tätigkeit der RV und dem Sozialamt melden muss ist klar, aber wie sieht es mit dem Finanzamt aus denn ich bekomme ja dann ein Honorar, wenn ja wie hoch wären denn die Steuern ca. Für Hilfe wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Christian Schultz
am 07.03.2022Hallo Mario, zum Thema Steuern dürfen wir hier nicht beraten. Aber es gibt Freibeträge, unter denen Sie ohnehin keine Steuern zahlen müssen.
Ricarda Rabas
am 22.02.2022Hallo Christian,
ich bekomme eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente und arbeite 17 Stunden pro Woche (6 Tage Woche) als Stationsleitung einer Tankstelle. Natürlich bekomme ich bei dem Posten mehr als nur Mindestlohn. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich jedoch nicht mehr arbeiten. Wird bei mir auch nur der Mindestlohn erlaubt bzw. die 6300€/Jahr? Es ist schließlich nicht meine Schuld das ich krank bin und nicht mehr voll arbeiten kann. Ich muss ja wohl nicht unterbezahlt arbeiten nur weil ich nicht voll einsatzfähig bin.
Christian Schultz
am 23.02.2022Hallo Ricarda, natürlich ist es nicht Ihre Schuld, dass Sie schwer erkrankt sind. Die Hinzuverdienstgrenze gilt aber für alle vollen EM-Renten. Sie können also davon ausgehen, dass sich die DRV einen Teil der gezahlten Rente zurückholen wird. Auch mit Ihren Stunden müssen Sie aufpassen, sonst sind Sie die Rente schnell los. Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung.
Jacky
am 03.02.2022Hallo,
wie ist es geregelt: bei Erhalt der vollen Erwerbsminderungsrente, einem Minijob auf 450.-€. Darf ich zusätzlich meine alte,kranke Nachbarin für 2 Tage a 2Stunden die Woche betreuen?
Diese Betreuung würde aus der Verhinderungspflege bezahlt werden.
Vielen Dank im Voraus.
Jacky
Christian Schultz
am 23.02.2022Hallo Jacky, ich gehe davon aus, dass das kein Problem wäre. Fragen Sie am besten aber noch einmal bei der Deutschen Rentenversicherung nach.
Stefanie
am 10.01.2022Hallo Christian, das mit den Summen war im Video sehr gut erklärt und beantwortet schon mal die eine Frage :)
Ich wüsste jetzt gerne noch, ob ich, wenn ich einen Online-Kurs hochlade, also bis auf die Vorbereitungen (schreiben und Video) nicht wirklich 'arbeiten würde', Rechnungen stellen darf? Und wenn ja, mit oder ohne Steuern (als Hobby-Künstler). Muss ich ein Gewerbe dafür anmelden? Darf ich das überhaupt?
Ja, der Online-Kurs wird Geld kosten, denn einen Ausgleich dafür möcht ich schon haben :)
Vielen Dank im Voraus
LG Stefanie
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Stefanie, das kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Cora Henninger
am 13.12.2021Hallo,
ich habe eine Frage:
Ich erhalte seit 2015 eine volle Erwerbsminderungsrente.
Mittlerweile ist diese auch unbefristet.
Ich würde gerne 3 mal in der Woche arbeiten gehen für jeweils 2,5 Stunden in einem Alten- und Pflegeheim.
Im Monat könnte ich somit 420.-€ hinzuverdienen.
Jetzt habe ich gelesen, dass es bei Hinzuverdienst nicht nur darauf geachtet werden muss:
"Bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze dürfen Sie maximal 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rente verringern würde. Wenn Ihr Entgelt den Freibetrag von 6.300 Euro übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf Ihre Monatsrente angerechnet. Sie erhalten dann nur noch eine Teilrente."
sondern insbesondere auch hierauf:
Zusätzlich muss Ihre individuelle Höchstgrenze für den Hinzuverdienst beachtet werden - den sogenannte Hinzuverdienstdeckel. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor dem Rentenbeginn. Liegt Ihr Hinzuverdienst zusammen mit der schon im ersten Schritt gekürzten Rente über dem Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag voll von Ihrer Teilrente abgezogen.
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung_node.html
Soweit ich zurückverfolgen konnte, war in dieser Zeit (15 Jahre vom Jahr 2000 - 2015) mein höchster Verdienst im Monat etwa 2000.-€ netto, d.h. etwa 3000.-€ brutto.
Meine derzeitige Erwerbsminderungsrente beträgt: 1365.-
Meine Zusatzversorgungsversicherung beträgt: 400.-€
Insgesamt erhalte ich somit eine Rente über den Betrag von 1765.-€
Mit dem Hinzuverdienst von 450.-€ käme ich auf 2215.-€
So wie ich diesen Artikel der Rentenversicherung verstanden habe, liege ich dann 215.-€ über dem, was ich verdienen dürfte.
Diese 215.-€ würden mir sodann von der montlichen Rente wieder abgezogen.
Jetzt wollte ich von Ihnen wissen, ob das wirklich so ist, dass ich dann weniger Rente bekommen würde.
Ich leide unter Depressionen und habe Knochenmarkkrebs, ich kann nicht mehr viel leisten und bin auf meine Rente angewiesen.
Ich möchte meine EM- Rente auf gar keinen Fall gefährden, deshalb bräuchte ich Ihren Rat damit ich nichts falsch mache.
Ich hoffe, dass sie mir helfen können.
Christian Schultz
am 13.12.2021Hallo Cora, individuelle Berechnungen können wir hier im Forum nicht überprüfen und deswegen auch nicht kommentieren. Aber bei einer vollen EM-Rente müssen Sie sich zum Hinzuverdienstdeckel keine Gedanken machen, solange Sie weniger als 450 Euro im Monat verdienen.
Monika Schrul plsumann
am 06.12.2021Hallo darf ich als vollerwerbsminderungs Rentner auch einen midi Lob machen wenn ich die 6.333 nicht uebersbreite
Christian Schultz
am 06.12.2021Ja, das gilt für die volle EM-Rente.
Jürgen Witt
am 08.11.2021Ich bekomme volle EM Rente. Ich habe einen minijob , verdiene zur Zeit ca.400 euro. Täglich nicht mehr als 3 Stunden. Was passiert wenn der Mindestlohn von 12 euro kommt. Muss ich dann KÜNDIGEN?
Christian Schultz
am 09.11.2021Hallo Jürgen, kündigen müssen Sie natürlich nicht. Entweder Sie arbeiten dann weniger, um unter 450 Euro zu bleiben. Oder Sie ändern nichts, dann wird Ihre Rente aber anteilig gekürzt. Dazu sollten Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.
Bärbel Jähnig
am 03.11.2021Hallo , habe aufgrund meiner Krebserkrankung ein Antrag auf EMR gestellt . sollte dies genehmigt werden wie sieht das aus wenn ich offiziel 2030 in Rente gehe ( Laut Rentenbescheid ) ? Geht das dann automatisch in die Altersrente über und bekomme ich dann etwas mehr Rente als mit der EMR ?
Christian Schultz
am 04.11.2021Hallo Bärbel, die EM-Rente endet spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Trotzdem müssen Sie dann einen Antrag auf Altersrente stellen. Diese ist auf keinen Fall niedrige als die EM-Rente - ob sie aber auch höher ist, muss man sehen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-in-altersrente-umwandeln-das-sollten-sie-wissen
Anja
am 20.09.2021Hallo Herr Schultz,
vielen Dank für Ihre sehr informative und hilfreiche Seite.
Ich beziehe seit 2014 die volle Erwerbsminderungsrente und möchte nun als Lektorin & Autorin freiberuflich ein paar Euro hinzuverdienen.
Gilt die Höchstgrenze für die Einnahmen oder die Summe in der Einnahmen-Überschussrechnung?
Welchen Weg sollte ich zuerst gehen?:
1. Rentenkasse informieren
2. Finanzamt
3. Website live schalten
4. Aufträge annehmen
Oder dürfen sich hier Dinge überschneiden?
Ganz herzlichen Dank für Ihre Info!
VG, Anja
Christian Schultz
am 20.09.2021Hallo Anja, der Hinzuverdienst wird immer bei den Brutto-Einnahmen betrachtet - also nicht in der Überschussrechnung. Welche Reihenfolge Sie wählen, bleibt Ihnen überlassen. Sie können ja alles mehr oder weniger parallel erledigen.
Ju
am 06.06.2022Was bedeutet hier „Bruttoeinnahmen“? Ist damit der Gewinn aus der Freiiberuflichkeit gemeint?
Christian Schultz
am 07.06.2022Bitte direkt bei der DRV nachfragen, damit keine Missverständnisse entstehen.
Michael W.
am 19.09.2021Hallo, ich bekomme eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich arbeite ich täglich 1,5 Stunden als midijobber im Rahmen meiner 6300€ jährlich die ich fast ausschöpfe. Das mache ich seit 2017 so, davor als Minijobber. Werden die jährlich anlaufenden Rentenversicherungsbeiträge jeweils jährlich auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet ( addiert) oder stimmt es das man 20 Jahre in dieser Form arbeiten muss bevor man gesetzlich Ansprüche auf eine Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente hat?
Christian Schultz
am 20.09.2021Hallo Michael, das weiß ich leider nicht. Am besten direkt bei der DRV nachfragen.
Manuela Knigge
am 24.08.2021Ich beziehe durch jahrelanger Dialyse und einer Transplantation dauerhaft Erwerbminderungsrente…., bis zur Altersrente.
Mein Hibby ist das nähen, was ich zu Corona Zeit wirklich unglaublich viel gemacht habe !
Jetzt eürde ich die Sachen gerne im Internet (auf entsprechenden Plattformen) verkaufen….und vielleicht auch auf Kunsthandwerkerbasaren.
Mit meinem Rententräger habe telefonisch gesprochen und dort habe ich von diesen 6300 Euro gehört.
Meine Frage……, brauche ich in irgendeiner Form einen Gewerbeschein um auf der sicheren Seite zu sein….., ich möchte da nichts verbotenes machen ;-)
Freue mich über Antwort !
Christian Schultz
am 25.08.2021Hallo Manuela, das weiß ich leider nicht. Für diese Frage sind wir nicht der richtige Ansprechpartner, rufen Sie am besten direkt beim Gewerbeamt Ihrer Kommune an.
Laufel72
am 22.08.2021Hallo,
ich beziehe bis 31. 11 die volle Erwerbsminderungsrente. Wie sieht das da mit dem Verdienst eines 450€ Jobs aus?
Sind da auch 6300€ maximal im
Jahr
Oder wird das auf die 11 Monate anders gerechnet.? Und wenn ich zweimal im Jahr bis 900€ verdienen darf, muss das für die Monate versteuert werden?
Freue mich über eine schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Laudel72
Christian Schultz
am 23.08.2021Hallo, die 6300 Euro dürfen Sie im Jahr hinzuverdienen. Es spielt keine Rolle, wenn Ihr Einkommen zwischen den Monaten schwankt. Aber natürlich müssen Sie stets im Auge haben, warum Sie Ihre EM-Rente beziehen. Länger als 3 Stunden am Tag dürfen Sie daher nicht arbeiten, sonst gefährden Sie Ihre Rente.
Laudel72
am 23.08.2021Vielen Dank für die Antwort,
das heißt regulär 450 € Job,zuzüglich z.B 450€ Urlaubsgeld brutto aber,
Richtig?
Christian Schultz
am 24.08.2021Alles brutto, genau.
Laufel72
am 24.08.2021Vielen Dank
Kornelia Uhland
am 01.07.2021Hallo,
mein Mann bekommt die teilweise EM- Rente. Im Januar 2021 hat Mei Mann die volle Altersregelrente zum 1. 07.2021 mit Abzügen gestellt. Es ist ein vereinfachter Umstellungsantrag, trotzdem schafft die Rentenkasse nicht wie versprochen die Rentenzahlung zum 01.07.2021. Klar wird sie nach gezahlt, aber es wird trotz frühzeitiger Antragstellung nicht vor September wenn sogar nicht vor Oktober klappen. Die halbe Rente läuft bis zur vollen erst einmal weiter. Aber von 518 Euro Rente und meinen Minijob als Ehefrau in Höhe von 450 wird nicht reichen. Ich kann leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Aber von knapp 970 Euro können wir nicht leben bis irgendwann endlich der Bescheid von der Rentenkasse kommt. Das Jobcenter sagt das Sozialamt ist zuständig. Das Sozialamt sagt das Jobcenter ist zuständig, cweil ich als Ehefrau von 53 Jahren kein Anspruch auf Grundsicherung habe. Nun stehen wir da und kommen bei keiner Stelle weiter. Die Rentenkasse sagt wir müssen halt warten bis der Bescheid da ist. Mein Mann würde ja die Rente nach gezahlt bekommen. Das hilft uns aber nicht jetzt zur Zeit. Selbst bei der Krankenversicherung sieht jeder den anderen in der Pflicht. Wir sind ja nicht mal mehr Krankenversichert. Was können wir jetzt noch tun? Es hieß es würde ausreichen den Umwandlungsantrag drei Monate vorher zu stellen. Wir haben ihn fast 6 Monate vorher gestellt. Der Rentenkasse ist egal, dass wir ohne Krankenversicherung da stehen. Wir sind verzweifelt und wissen nicht wie lange es sich noch hin zieht.
Gruß
Christian Schultz
am 02.07.2021Hallo Kornelia, ich sehe hier auch das Sozialamt in der Pflicht. Aber wenn es solche Schwierigkeiten gibt, empfehle ich eine persönliche Hilfestellung durch den SoVD oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Frank Oepen
am 17.06.2021Hallo, ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente als Dauerrente und habe einen Minijob auf 450 Euro Basis. Der Arbeitgeber zahlt alleine die Versichebeiträge ( Flichbeiträge )
meine eine Frage: fällt später Meine Altersrente dadurch höher aus.
Wenn ja wie hoch.
Mit freundlichen Gruß
Christian Schultz
am 17.06.2021Hallo Frank, wenn Sie selbst auch eigene Rentenbeiträge zahlen würden, würde sich Ihre Rente um wenige Euro pro Jahr erhöhen.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, eigene Rentenbeiträge abzuführen. Denn auf diese Weise wahren Sie die Chance, später einen Zuschlag über die Grundrente zu erhalten: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/diese-3-dinge-sollten-sie-ueber-ihren-minijob-wissen
Wolfgang
am 07.06.2021Hallo
Bekomme seit 2020 volle Erwerbsrente ca,420€. Die zu Verdienstgrenze habe ich verstanden.Da im nächsten Jahr neu geprüft wird,wegen Velängerung,ist meine Frage wenn ich jetzt einen Job mit3std täglich annehme, kann die Rentenversicherung mir dann auf Grund des Jobs nächtes Jahr die volle Erwerbsminderung streich bzw Verweigern?
mfg
Christian Schultz
am 08.06.2021Hallo Wolfgang, Sie können auch mit voller EM-Rente bis zu drei Stunden am Tag arbeiten - das ist ja die gesundheitliche Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente. Das ist also auch kein Problem für Ihre Weiterbewilligung - die orientiert sich an den Berichten Ihrer Ärzte und möglicherweise einem Termin beim Gutachter.
Mayer
am 15.05.2021Hallo :-)
Ich beziehe eine Vollerwerbsminderungsrente, habe einen Minijob im Hinzuverdienstbereich.
Ich würde gerne ein Ehrenamt mit Vergütung beginnen, würde damit trotzdem unter 15 Wochenstd. bleiben.
Damit wäre ich über der Hinzuverdienstgrenze.
Würde dann nur der Beitrag über der Hinzuverdienstgrenze (geteilt durch 12, davon 40%) berechnet, oder kommt es darauf an, wieviel ich über der Grenze verdiene.
Oder würde noch mehr abgezogen?
Liebe Grüße
Christian Schultz
am 18.05.2021Hallo, da sollten Sie bitte direkt bei der Rentenversicherung nachfragen. Die Kollegen dort können Ihnen auf den Cent genau sagen, was bei Ihnen angerechnet wird.
Brigitte Turk
am 04.04.2021HAllo ich habeda auch mal eine Frage zur erwerbsminerungsrente und zwar beziehe ich rückwirkend zum 1.01.2021 eine teil erwerbsminerungsrente bin aber immer noch krankgeschrieben habe meine rentenbewilligung am samstag diese woche im BRIEFKASTEN GEHABT meine Frage ist nun kann ich mich trotz teilerwerbsminderungsrente weiter krankschreiben lassen und was mach ich nach der krankschreibung mit meiner arbeitsstelle muss ich zusätzlich zur rente wieder arbeiten oder kann ich meinen arbeitsplatz auch ruhend stellen lassen ohne krankschreibung oder wenn ich bedenken habe in meinem arbeitsplatz wieder zu arbeiten sollte ich dann kündigen oder lieber warten bis mich der arbeitgeber kündigt
Christian Schultz
am 06.04.2021Hallo Brigitte, bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist es mit dem Nebenjob ein bisschen komplizierter - auch mit Blick auf die Hinzuverdienstgrenze.
Aber grundsätzlich sagt die teilweise EM-Rente aus, dass Sie täglich zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können. Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie nur Lohn, wenn Sie dem nachkommen. Wenn die sechs Wochen Entgeltfortzahlung ausgelaufen sind, muss der Chef nicht mehr zahlen.
Christian Schultz
am 04.03.2021Hi Andy, das stimmt grundsätzlich. Schau mal hier rein: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/kann-meine-altersrente-niedriger-sein-als-meine-erwerbsminderungsrente
Andy
am 04.03.2021Hallo,
ich bin 50 J. alt beziehe seit 2015 eine volle Erwerbsminderungsrente.
Stimmt es dass wenn ich mit 67 Jahren in Altersrente gehe, die Höhe der Altersrente nicht unter der jetzigen Erwerbsminderungsrente liegen darf/wird und das so vom Gesetzgeber vorgesehen ist?
Alba
am 03.03.2021Frage zur vollen Erwerbsminderungsrente und nebenberuflicher Selbständigkeit (max 1 - 2 Stunden pro Woche Freier Beruf Coaching). 6300 im Jahr darf man ja hinzuverdienen (in diesem Fall der Gewinn nach Abzug der Ausgaben).
Kann man jetzt tatsächlich "nur" 450 Euro "Gewinn" monatlich hinzuverdienen und 1 x im Jahr 900 Euro = total 6300 Euro.
Oder könnte man auch 525 Euro im Monat "Gewinn" als Selbständiger erzielen.
Pro Jahr wäre ich dann auch bei den 6300 Euro mit dem Unterschied, dass 525 Euro den Minijob von 450 Euro übersteigt....
Kann mich da jemand erleuchten?
Christian Schultz
am 03.03.2021Hallo Alba, wichtig sind zwei Punkte: Pro Tag dürfen Sie nicht mehr als drei Stunden arbeiten - zumindest normalerweise. Und im kompletten Jahr dürfen Sie nicht mehr als 6300 Euro an Einnahmen sein.
Ich empfehle Ihnen, hierzu direkt mit der Rentenversicherung zu sprechen. Dann können Sie sich rückversichern, keinen Fehler zu begehen.
Thorsten
am 20.02.2021Hallo,
macht es Sinn bei voller Erwerbsminderung und einem Minijob noch freiwllig den Anteil von ca. 17 Euro in die RV einzuzahlen? Der Arbeitgeber zahlt ja einen Pflichtanteil von ca. 63Euro.
Ich habe gelesen, das solange man erwerbsgemindert ist, der spätere Anspruch auf Altersrente dadurch nicht steigt? Demnach könnte man sich die 17 Euro sparen.
Christian Schultz
am 02.03.2021Hallo Thorsten, die eigenen Rentenbeiträge lohnen sich deshalb, weil Sie diese Lebensphase durch die 16,20 Euro zur Pflichtbeitragszeit machen. Und die brauchen Sie später unter Umständen, um Anspruch auf vorgezogene Alters- oder Grundrente zu haben: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-minijob-zur-pflichtversicherung-wie-viel-euro-muessen-es-sein
Maria
am 10.02.2021Hallo . Ich bekomme seit 2016 Volle Erwerbsminderung Rente.Kriege Ich 315 Euro Monatlich Rente kein grundsicherung .Ich habe neben Job 450 euro monatlich und bezahle für Rente Versicherung von diese Beitrag 16 ,90 euro zu Rente.Das zählt zu meine Grundrente Beiträge? Habe Behinderungs Ausweis 70 GdB . Mann kann 5 Jahre rechnet zu Grundrente wegen Behinderung.Ich kriege .03.2022 Grundrente . Ich muss neue Antrag für Grundrente stellen?
Christian Schultz
am 10.02.2021Hallo Maria, wenn Sie eigene Rentenbeiträge für Ihren Minijob bezahlen, zählt das bei der Wartezeit für die Grundrente mit. Ob Sie am Ende wirklich Anspruch haben, weiß nur die Rentenversicherung. Einen Antrag müssen Sie nicht stellen, das wird automatisch geprüft.
Heiko
am 06.02.2021Guten Tag,
Ich bekomme schon seit über 6 Jahren eine Teilerwendminderungsrente und arbeite 20 Stunden / Woche. Verdiene somit ca. 13000 Euro im Jahr zu meiner Teilrente hinzu.
Kann ich jetzt noch zusätzlich einen Minijob annehmen in dem ich ein paar Stunden die Woche arbeite? Bis 6 Stunden am Tag darf ich ja , zurzeit sind es 4 Stunden am Tag.
MfG
Christian Schultz
am 08.02.2021Hallo Heiko, bei der teilweisen EM-Rente wird vom Rententräger immer individuell festgelegt. Da müssten Sie sich direkt bei der DRV erkundigen.
Nicky G
am 03.02.2021Hallo Herr Schultz, letztes Jahr im Februar kam auch auf den Widerspruch die Ablehnung für EMR trotz 2 Gutachter die die EMR befürworteten.. Hatte weder Kraft noch Mut fürs Sozialgericht. Mittlerweile war ich in Reha mit Ergebnis arbeitsunfähig und erwerbsgemindert unter 3 Stunden, der neue Antrag ist gestellt.
Ab 01.04. bekomme ich kein ALG 2 mehr aufgrund BG mit Freund, er verdient zuviel für ALG 2 , somit bin ich ab dann auch nicht mehr krankenversichert. Für eine freiwillige KV haben wir das Geld nicht und ich bin chronisch krank.
Heute war ein Inserat in der Zeitung Reinigungskraft Mo-Fr 5.45-8.15 sozialversicherungspflichtig. DAS wäre ja super, 1. unter 3 Stunden und ich wäre KV. Der Bruttolohn wäre dann bei 500 € damit komme ich ja auch nicht auf die jährlichen 6300 €
Kann ich das annehmen für den Fall das die EMR gezahlt wird ?
Lieben Dank für Ihre Mühe
Christian Schultz
am 04.02.2021Hallo Nicky, wenn Sie täglich unter drei Stunden bleiben und die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten, sollte das kein Problem sein. Lassen Sie sich gern aber noch einmal individuell bei meinen Kollegen beraten. Nur in unserer Sozialberatung können wir auf solche Fragen verbindliche Antworten geben: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Christian Schultz
am 02.02.2021Hallo Kai, im Arbeitsrecht können wir Dir leider nicht helfen. Da müsstest Du einen Fachanwalt zu Rate ziehen.
Mit Steuern hat die Obergrenze von 6.300 Euro erst einmal nichts zu tun. Das ist die allgemeine Hinzuverdienstgrenze in der Deutschen Rentenversicherung. Die gilt sowohl für die EM-Rente als auch diverse Formen der vorgezogenen Altersrente.
Kai Duke
am 02.02.2021Hallo zusammen, ich habe zwei Fragen.
zu 1. Kann der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber einen 450 Euro Job vereinbaren der eine gewisse Mindestlaufzeit hat, z. B. über 5~6 Jahre, oder waren dies sittenwidrige Verträge?!
zu 2. Wie ist das gemeint mit 10x 450 Eur= 4500 Eur + 2x 900 Eur. die eigentliche steuerfreie Grenze liegt doch bei 450 Eur beim Minijob.
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß Kai
Maria
am 25.01.2021Hallo. Ich werde tw EM Rente erhalten. Bis zu 6 Std kann ich arbeiten. Dann wird meine EM-Rente herangezogen die ich mit 67 erreiche. 1750 Euro. Was bekäme ich EM -Rente und wie viele Stunden darf ich dann bei meinem AG noch arbeiten. 6 Std oder weniger? Und wie viel darf ich Brutto im Jahr verdienen. Danke
Christian Schultz
am 25.01.2021Hallo Maria, bei der teilweisen EM-Rente wird die Hinzuverdienstgrenze individuell von der Rentenversicherung ermittelt. Da müssen Sie also bitte direkt bei der DRV nachfragen.
Diana
am 20.01.2021Hallo, mein Freund ist wohnungslos und bezieht circa 350 Euro EU Rente und ist bisher vom Sozialamt um 60 Euro ca. aufgestockt worden. Das Sozialamt hat auch die Krankenkassenbeiträge übernommen. Er könnte jetzt einen Minijob auf 450 Euro Basis beginnen, damit würde die Aufstockung vom Sozialamt entfallen. Meine Frage dazu ist, entfällt damit auch die Zahlung der Krankenkassenbeiträge durch das Sozialamt und er müsste die Beiträge selbst zahlen? Vielen Dank.
Christian Schultz
am 21.01.2021Hallo Diana, normalerweise werden auch beim Bezug einer EM-Rente Krankenkassenbeiträge einbehalten. Damit wäre Ihr Freund auch krankenversichert.
Eco
am 18.01.2021Ich bekomme erwerbsunfähigskeitrente von 203euro+ Aufstockung mit Grundsicherung auf hartz4 Niveau. Habe einen behindertenausweis mit 70prozent.Wieviel darf ich bei der rehawerkst für Behinderte Menschen evim zu der von meiner Rente von 203euro+Aufstockung von Grundsicherung dazuverdienen ohne Abzüge zu kriegen.kann mir das bitte jemand beantworten?
Christian Schultz
am 19.01.2021Hi Eco, diese Frage habe ich oben bereits beantwortet.
Ecevit
am 18.01.2021Ich bekomme Erwerbsunfaehigkeitsrente von 203euro + Grundsicherung also auf hartz4 Niveau aufgestockt.ich darf bis zu 3Stunden am Tag arbeiten also keine volle erwerbsunfähigkeitsrente .Ich will bei evim rehawerkstatt für Behinderte Menschen arbeiten,wieviel darf ich dazuverdienen.wie gesagt meine ERwerbsunfähigkeitsrente beträgt 203euro das wird mit Grundsicherung vom Sozialamt auf hartz4 Niveau aufgestockt.
Christian Schultz
am 19.01.2021Hallo Ecevit, bei Bezug von Grundsicherung wird Ihr Minijob an das Geld vom Amt angerechnet. 30 Prozent dürfen Sie dann behalten, aber maximal die Hälfte des Regelsatzes. Der beträgt zurzeit 432 Euro für Alleinstehende. Die Hälfte davon sind 216 Euro.
Mehr dazu: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/grundsicherung-und-hartz-4-was-sind-die-groessten-unterschiede
Selvi
am 16.01.2021Guten Tag ,
Ich bekomme befristeter Ewerbsminderungsrente seit 6 Jahre.
Darf ich bis zu 300 Euro dazu verdienen ohne meine Rente zu schaden?
Lg
Christian Schultz
am 18.01.2021Hi Selvi, wie im Beitrag geschrieben: Bis zu 6300 Euro im Jahr sind kein Problem. Natürlich dürfen Sie nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten. Geht ja auch gar nicht mit voller Erwerbsminderung.
Rita Steinbruch
am 12.01.2021Guten Tag
Ich bin erwerbsunfähig und habe einen Minijob, wo ich längst keine 450 Euro verdiene.
Kann ich in einer Woche eigentlich 5 Tag a 3 Stunden arbeiten?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Christian Schultz
am 12.01.2021Hallo Rita, grundsätzlich schon. Bei voller Erwerbsminderung haben Sie ja normalerweise ein Restleistungsvermögen von bis zu drei Stunden am Tag.
Steph
am 04.01.2021Hallo,
ich, alleinerziehende eines 11.j., beziehe seit 2017 ALG II und werde seit mehr als 2 Jahren alle 4 Wochen erneut krank geschrieben. Eine Reha mit Kind in 2019 war furchtlos. Ein Erwerbsminderungsrentenantrag läuft seit Ende August.
1. Kann mich der Gutachter dazu zwingen, erneut eine Reha zu machen, in die ich mein Kind nicht mitnehmen darf? Denn ohne es fahre ich nicht.
2. Bekomme ich dann weniger als ALG II?
3. Ich zahle monatlich 53,27€ zu meiner Wohnung selbst dazu, das Jobcenter akzeptierte die Wohnung nicht! Ich benötigte einen Bürgen. Droht uns seitens der Rentenkasse nun ein weiterer Auszug/Umzug? Das verkraften wir nicht.
4. Oder kann es sein, dass die Rentenkasse die Wohnung akzeptiert und mehr als das Jobcenter zahlt? Wer zahlt da was? Oder muss ich dann vom Sozialamt noch aufstocken lassen?
Danke für Ihre Mühe,
LG Steph
Christian Schultz
am 05.01.2021Hi Steph, bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier im Forum keine Sozialberatung machen können. Dafür sind meine Kollegen in den Geschäftsstellen da: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/wo-finden-sie-unsere-sozialberatung
Miguel Becerra
am 17.12.2020Hallo. Wenn ich z.b. eine Erwerbsminderungsrente von 1.100 Euro bekomme und mein Partner andere Erwerbsminderungsrente von weitere 1.100 Euro pro Monat, darf ich pro Jahr bis 6.300 Euro dazu verdienen oder wäre meine Rente im Gefahr? Danke.
Christian Schultz
am 17.12.2020Hi Miguel, der Hinzuverdienst bezieht sich auf Arbeitseinkommen. Was Ihr Partner an Rente erhält spielt hier erst einmal keine Rolle. Anders ist das, wenn Sie zusätzlich Grundsicherung erhalten würden. Aber mit 1100 Euro im Monat ist das wohl ausgeschlossen.
Christian Schultz
am 02.12.2020Hallo Andrea, der Hinzuverdienst wird immer anhand des Brutto-Verdienstes betrachtet.
Andrea Baschke
am 01.12.2020Frage zum Hinzuverdienst bei EU Rente. Beziehen sich die Freigrenzen auf den brutto oder netto Lohn?
Christian Schultz
am 23.11.2020Hallo Bettina, ein "Anrecht" auf einen Minijob gibt es leider nicht - auch nicht mit Schwerbehinderung. Ob Sie aber einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen sollten, müsste man sich im Einzelnen anschauen. Da empfehle ich eine individuelle Beratung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Bettina Lang
am 20.11.2020Hallo, ich bin 59, habe MS und habe jetzt den Bescheid für die volle EU Rente bekommen,. Nun würde ich gerne noch einen Mini Job machen, Mein Arbeitgeber lehnt das aber ab, weil sie jetzt aufgrund von Corona keine 450 € Kräfte mehr einstellen. Meine Frage, habe ich als behinderter Mensch trotz EU Rente noch ein Recht auf einen Minijob oder muss ich den Aufhebungsvertrag vom AG unterschreiben?
Christian Schultz
am 11.11.2020Hallo Ute, sobald Sie die sogenannte "Regelaltersrente" erreicht haben, dürfen Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/10/06/rente-und-nebenverdienst-wann-wird-gekuerzt-wann-nicht/
Ute
am 10.11.2020Hallo ich bekomme die Vorzugsrente darf ich dann bis an mein Lebensende nur die 6300 dazu verdienen oder gibt es ein ,,Alter,, ab wo ich mehr verdienen darf.
Christian Schultz
am 06.11.2020Hallo, der Begriff "Vorzugsrente" sagt mir für die gesetzliche Rente gar nichts. Meinen Sie eine Erwerbsminderungsrente?
Generell kann man sagen, dass Sie ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdienen können. Wo die bei Ihnen liegt, ist vom Geburtsjahr abhängig, siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/10/06/rente-und-nebenverdienst-wann-wird-gekuerzt-wann-nicht/
Nowak
am 05.11.2020Hallo ich bin 62 und bekomme Vorzugsrente ich verdiene 420 auf mini Job dazu darf ich mit 65 unbegrenzt dazu verdienen.
Christian Schultz
am 05.11.2020Hallo Chris, die Rentenversicherung erfährt automatisch über die Krankenkasse, wie viel Sie arbeiten. Diese führt ja Rentenbeiträge ab.
Chris Osterthun
am 04.11.2020Hallo, ich bekomme volle EMR und habe einen 450 Euro Job.
Wie kontrolliert die Rentenversicherung die Grenze von 6.300 Euro im Jahr? Mir der Jahresmeldung? Oder wird zwischendurch geprüft?
Danke
Susanne Hoffmann
am 25.10.2020Hallo Herr Schultz! Vielen Dank für den Hinweis! Das werde ich umgehend tun. Mi freundlichen Grüßen! S. Hoffmann
Christian Schultz
am 23.10.2020Hallo Frau Hoffmann, im Steuerrecht kenne ich mich leider nicht aus. Aber da der Grundfreibetrag zurzeit bei 9408 Euro liegt, gehe ich davon aus. Rufen Sie am besten direkt beim Finanzamt an.
Susanne Hoffmann
am 22.10.2020Hallo Herr Schultz! Muss ich bei voller EU-Rente (ca. 950€) plus einer geringfügigen Beschäftigung (450€) eine Steuererklärung machen?
Christian Schultz
am 19.10.2020Hallo Wolfgang, das kann ich gerade leider nicht aus dem Stehgreif beantworten. Bitte rufen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse an.
Christian Schultz
am 19.10.2020Hallo Ludwig. Ja, das Urlaubsgeld wird bei den 6300 Euro pro Jahr berücksichtigt. Es handelt sich ja ebenfalls um Erwerbseinkommen.
Wolfgang
am 19.10.2020Ich beziehe eine kleine volle Erwerbsminderungsrente 370 EUR und bezahle ca. 195 EUR Kranken- und Pflegeversicherung, weil ich die 9/10-Regelung nicht erfülle. Außerdem habe ich zwei Minijobs mit zusammen 420 EUR bei 1,2 Stunden Arbeit pro Tag. Wenn ich nun z.B. wegen Lohnerhöhung in den Midijob Bereich komme, zahle ich dann weiter den nicht ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag oder nur die Sozialabgaben für die dann sozialversicherungspflichtige Arbeit?
Ludwig Diermeier
am 18.10.2020habe volle erwerbsminderungsrente bin nebenbei geringfügig beschäftigt max 6300 euro. meine frage wird das urlaubsgeld angerechnet?
Christian Schultz
am 14.10.2020Hallo Merle, bei voller EM-Rente dürften Sie offiziell nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten.
Christian Schultz
am 14.10.2020Hallo Herr Winkler, in der Grundsicherung werden Einkünfte aus Erwerbstätigkeit ab dem ersten Euro angerechnet. Allerdings gibt es einen Freibetrag in Höhe von 30 Prozent, mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2018/01/16/grundsicherung-und-hartz-4-was-sind-die-groessten-unterschiede/
Bei einem 450-Euro-Job dürften Sie wohl rund 130 Euro behalten. Den Rest würde man mit Ihrer Grundsicherung verrechnen. Bevor Sie einen Job annehmen, sollten Sie sich aber dennoch vorher im Amt nach den genauen Zahlen erkundigen.
Merle
am 11.10.2020Ich beziehe unbefristet volle Erwerbsminderungsrente und möchte etwas hinzuverdienen. Wie dürften 12 Wochenarbeitsstunden aufgeteilt werden? Wären z.B. 3 Tage á 4 Stunden oder 2 Tage á 6 Stunden erlaubt? DRV antwortet leider nur "das kontrollieren wir nicht".
J. Winkler
am 10.10.2020Hallo Herr Schulz, ich bekomme seit 1, 5 Jahren 352€ Rente wegen voller Erwerbsminderung (unbefristet) und werde zusätzlich mit ca 400€ vom Sozialamt grundsicherungsunterstützt. Ich überlege nun, ob es Sinn macht, mich für einen 450€ Minijob zu bewerben- denn meine Frage wäre, ob das mit der sozialen Grundsicherung verrechnet wird und /oder diese dann wegfällt? Im Rentenbescheid steht eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 900€.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, J. Winkler
Christian Schultz
am 02.10.2020Hallo Simon, nein - die Beitragszahlungen auf den Minijob gefährden die Rentenzahlung nicht. Es ist aber immer sinnvoll, eigene Rentenbeiträge abzuführen. Zum Beispiel, wenn Sie später unter Umständen auf 33 Jahre für die Grundrente kommen müssen. Und wer weiß, welche Gesetzesänderungen noch in der Zukunft auf uns zukommen. Dann sind Pflichtbeiträge in der Rente oftmals Gold wert: www.sovd-sh.de/2020/05/19/grundrente-und-erwerbsminderungsrente-wie-passt-das-zusammen/
Simon
am 02.10.2020Kann man seine Erwerbsminderungsrente verlieren, wenn man bei einem Minijob den Antrag zur Rentenbefreiung stellt (also vom Gehalt keine Beiträge zahlt)?
Christian Schultz
am 30.09.2020Hallo Winfried, bei der Altersrente für langjährig Versicherte gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Schwelle von 6300 Euro. Wenn Sie mehr verdienen, wird Ihr Erwerbseinkommen mit der Rente verrechnet. Wie gesagt - bis zur Regelaltersgrenze. Danach können Sie neben der Rente so viel verdienen, wie Sie wollen.
Wegen der ganzen Corona-Sache gilt in diesem Jahr eine drastisch erhöhte Grenze von 44.590 Euro. Wenn Sie 2022 in Rente gehen, bringt Ihnen das allerdings nichts.
Winfried Löckener
am 30.09.2020Hallo Christian,
danke für die Antwort. Ich möchte hier noch einmal kurz nachhaken, weil dies für mich doch sehr interessant und wichtig ist. Ich gehe zum 1.6. 2022 nach 45 Berufsjahren mit 64 Jahren in Rente. Also ein Jahr früher. Kann ich dann bereits unbegrenzt hinzuverdienen?
Gruß
Winfried
Christian Schultz
am 29.09.2020Hallo Winfried, beim Hinzuverdienst zur EM-Rente spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Hauptsache, Sie bleiben unter den drei Stunden am Tag und verdienen pro Jahr weniger als 6300 Euro.
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie sogar unbegrenzt hinzuverdienen.
Winfried Löckener
am 29.09.2020Hallo Christian,
vorab erstmal meinen Dank für diese Informationen und dass du dich hier zur Verfügung stellst um Fragen zu beantworten. Bei mir ist folgendes. Ich übe eine Nebentätigkeit als Kleinunternehmen(Umsatzsteuerbefreit) aus und gehe nun bald auch in Rente. Darf ich auch 6300 Euro als Kleinunternehmen dazu verdienen.
Gruß
Winfried
Christian Schultz
am 28.09.2020Hallo Mina, grundsätzlich dürfen Sie auch mit voller EM-Rente bis zu 6300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.
Aber natürlich ist es wichtig, dass Sie nur in dem Rahmen beruflich tätig sind, der Ihnen trotz Ihrer gesundheitlichen Probleme möglich ist. Länger als drei Stunden pro Tag gehen also normalerweise nicht - sonst könnte es tatsächlich Schwierigkeiten geben.
Mina
am 27.09.2020Ich. Habe eine volle Erwerbsminderungsrente die dauerhaft gewährleistet wurde, wenn ich ein Minijob mache, kann es sein dass meine Rente mir weggenommen werden kann.
Christian Schultz
am 22.09.2020Hallo Elvi, es kommt auf die Art Ihres Minijobs an. Wenn Sie all die Jahre immer eigene Rentenbeiträge abgeführt haben, sind das Pflichtbeiträge. Die zählen für die Wartezeit bei der Altersrente für langjährig Versicherte mit. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/05/26/45-versicherungsjahre-zaehlt-erwerbsminderungsrente-hier-mit/
Elvi Fuchs
am 22.09.2020Guten Tag,
ich habe eine Frage der Rentenzeit. Wenn man 45 Jahre gearbeitet hat, kann man ja früher in Rente gehen. Wie sieht es bei einer Erwerbsminderungsrente aus; wenn ich nur 43. Jahre voll habe, aber immer einen Minijob die letzten Jahre ausgeübt habe. Zählt diese Zeit zu den Rentenjahren??
Christian Schultz
am 21.09.2020Hallo Manuela, den Minijob dürften Sie in jedem Fall weiter ausüben. Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass das Jobcenter nun auf Sie zukommt, da Sie zurzeit nicht vermittelbar sind. Wurde bereits ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt?
Christian Schultz
am 21.09.2020Hallo Diet, grundsätzlich könnten Sie das machen. Um ganz sicherzugehen, sollten Sie sich in dieser Frage aber noch einmal anhand des konkreten Arbeitsvertrages und Ihres Rentenbescheides beraten lassen. Entweder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht oder im SoVD.
Diet
am 20.09.2020Hallo,
ich bekomme die volle Erwerbsminderungsrente. Kann ich auch einen Job in Sozialen Dienst für einmal in der Woche annehmen?
Doch es handelt sich um ein Bereitschaftsdienst ( 12 Stunden)
Und ich arbeite ja so gesehen keine 12 Stunden
Oder wird nur die Zeit berechnet wo ich wirklich Srbeite?
manuela angermann
am 19.09.2020bin hartz 4 emfänger mit minijob ,aber schwankendes einkommen,zwischen 100 bis 200 oder 0 euro im monat .da schule .und in ferien kein geld .war nur zur reha.reha sagt höchest nur 3stunden am tag arbeiten.was passiert jetzt weiter hartz 4 oder muss rente beantragen?und darf trotzdem den minijob weiter machen.
Christian Schultz
am 15.09.2020Ja, klar - das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie im Regelfall nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten. Die maximale Hinzuverdienstgrenze im Jahr beträgt dann 6300 Euro.
Grimm
am 15.09.2020Hallo,
ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente. Ich würde gerne bis zu 450,- dazuverdienen. Darf ich auch 2 Minijobs ausüben, wenn beide zusammen nicht mehr als 450,- im Monat ergeben?
Christian Schultz
am 15.09.2020Hallo Ronald, Sie haben zweimal im Jahr die Möglichkeit, anstatt von 450 Euro ganze 900 Euro zu verdienen. So kommt die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro zustande. Wenn Sie bei voller EM-Rente mehr dazu verdienen, wird ein großer Teil davon von Ihrer Rente abgezogen.
Dagmar Brö
am 05.03.2021.. die Angaben des Steuerbüros sind richtig.
Als Minijobber darf man nur dann mehr verdienen, wenn der zusätzliche Einsatz "unvorhersehbar" war. Also wenn ein Mitarbeiter überraschend erkrankt ist, und der Minijobber zusätzlich einspringt.
Eine Urlaubsvertretung wäre nicht unvorhersehbar und kann dann dazu führen, dass der Job seine Minijob Privilegien verliert und im Nachgang eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird.
Auch "einfach so" 2 mal im Jahr 900,- € statt 450,- € zu verdienen, geht leider nicht.
Diesen Irrtum unterliegen leider viele Arbeitgeber, die ihren Minijobbern gerne Weihnachts- und Urlaubsgeld nochmal 450,- € draufzahlen wollen. Ein gefundenes Fressen für jeden Sozialversicherungsprüfer.
Das hat aber mit der Renten-Hinzuverdienstgrenze nichts zu tun, sondern einzig und allein mit der Beurteilung des Minijobs.
Ronald Schönfeldt
am 15.09.2020Hallo!
Ich voll Erwerbsunfähig berentet. Ich verstehe das mit den Hinzuverdienst Grenzen nicht ganz. 6300 € darf man bei voller Erwerbsunfähigkeit dazu verdienen. Bei einem 450€ Job liegt die Hinzuverdienst Grenze bei 5400€! Wenn ich über 5400€ verdiene, dann ist das ganze doch kein Minijob mehr und ich muss Abgaben Zahlen. Lohnt sich dann das ganze noch? Oder müsste ich den Rest in einen anderen Minijob dazu verdienen. Wie könnte ich sonst die 6300€ ausschöpfen? Auch das Lohnsteuer Büro des Arbeitgebers hat gesagt, dass ich nicht mehr als 5400€ dazu verdienen darf. Es wäre sonst kein Minijob mehr. Können sie das genauer erläutern? Welche Vor- und Nachteile gäbe es?
Christian Schultz
am 31.08.2020Hallo Deniz, zunächst zu Ihrer zweiten Frage: Ob es eine volle oder teilweise EM-Rente gibt, entscheidet am Ende das Gutachten des Amtsarztes. Es kommt darauf an, ob Ihr Mann weniger als drei oder bis zu sechs Stunden am Tag arbeiten kann. In einigen Fällen gibt es auch die volle Rente, wenn Ihnen eigentlich nur die halbe zustehen würde: www.sovd-sh.de/2019/10/17/wann-bekomme-ich-eine-arbeitsmarktrente/
Bei voller Erwerbsminderungsrente kann Ihr Mann im Jahr bis zu 6300 Euro verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei 500 Euro im Monat besteht also keine Gefahr.
Deniz
am 30.08.2020Hallo Ich hätte eine Frage
Mein Ehemann bekommt die Volle Erwerbsminderungsrente ca 600 Euro monatlich ab November
Momentan arbeitet er Teilzeit 4 tage Woche
Er muss reduzieren das er monatlich 500 Euro bekommt
Meine Frage wäre wenn er auf Mini Job arbeitet wir seine Erwerbsminderungsrente nicht weniger ( weil Mann berechnet ja die Rente nach Prognose
Dann hätte ich noch eine Frage wer entscheidet ob Mann die Volle Erwerbsminderungsrente bekommt oder Teil Erwerbsminderungsrente bekommt
Ralph Müller
am 23.08.2020hallo Bernd, solange die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 pro Jahr nicht überschritten wird, Scheint mir bei max. 30 Stunden/Monat auch sehr unwahrscheinlich. Wenn doch überschritten wird, wird abzgl. des Freibetrags 40% der Rente einbehalten. VG Ralph aus Berlin
Christian Schultz
am 30.07.2020Ja, er darf einen Minijob ausüben. Wenn Ihr Lebensgefährte im Jahr bis zu 6300 Euro verdient, wird die Erwerbsminderungsrente nicht gekürzt.
Bliss
am 30.07.2020Mein Lebenspartner ist vom Arzt kaputt geschrieben auf Grund Copd soll jetzt eine Erwerbsunfähigkeits Rente von 585€ bekommen darf er was dazu verdienen
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Iris, die Rechnung geht so: 10 x 450 Euro und in zwei Monaten darf man theoretisch bis zu 900 Euro hinzuverdienen. Aufs Jahr hochgerechnet kommt man so auf 6300 Euro.
Iris
am 06.07.2020Aber wenn ich eine 450 Euro job habe sind das im Jahr 5400 das verstehe ich nicht mit 6300 im Jahr Ich habe auch die volle Erwerbmisterungrente,,,
Christian Schultz
am 22.06.2020Hallo Doris, die Angaben stimmen. Mit voller Erwerbsminderungsrente gilt eine feste Obergrenze von 6300 Euro pro Jahr. Diese Angaben finden Sie auch in dieser offiziellen Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf
Bernd
am 22.06.2020Vielen dank für die Schnelle Antwort.
LG
Christian Schultz
am 22.06.2020Hallo Bernd, grundsätzlich dürfen Sie auch mit voller Erwerbsminderungsrente ohne Probleme arbeiten. Dabei müssen Sie lediglich auf die Hinzuverdienstgrenze achten. Wenn Sie im Jahr weniger als 6300 Euro aus Ihrem Nebenjob einnehmen, wird Ihre Rente nicht gekürzt. Es spricht also erst einmal nichts gegen die Aufnahme eines Minijobs.
Rosemarie
am 06.01.2021Beim Hinzuverdienst zur vollen Erwerbsminderungsrente muss auch berücksichtigt werden, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 10 Std INKL FAHRZEIT nicht überschritten werden darf.
Stephe
am 08.02.2021Hallo,
ich dachte immer man darf täglich unter 3 Stunden arbeiten bei voller EMR.
Wie kommst Du auf wöchentlich 10 Std? Das ist mir völlig neu.
Viele Grüsse
Stephe
Andrea Befort
am 22.02.2021Wo steht dies geschrieben. Darf ich bei voller Erwerbsminderungsrente auch 1-2 Tage pro Woche mehr als 3 Stunden arbeiten und die restlichen Tage nicht?
Norbert
am 29.04.2021Ich wollte 2 mal die Woche 5 Std. Arbeiten , habe volle Erwerbsunfähigkeit
komme dann auf 440 Euro Brutto monatlich das ich nicht so viel Benzin verfahre
eben 2 mal 5 Std. wöchentlich wer das ok ohne die Rente zu Gefährten ?
Christian Schultz
am 30.04.2021Hallo Norbert, grundsätzlich gilt, dass Sie pro Tag maximal drei Stunden bei voller EM-Rente arbeiten dürfen. Bevor Sie mehr Stunden leisten, sollten Sie sich noch einmal bei der Rentenversicherung rückversichern,
Bernd
am 22.06.2020Moin Moin
ich beziehe seit April 2010 eine volle Erwerbminderungsrente als Dauerrente, ich würde meine Rente gerne auf bessern, mit ca 20-30 Std im Monat Max. da ich Gesundheitlich auch nicht mehr schaffen würde. Die SOVD hier in Ostfriesland hat mir abgeraten, da man mir deswegen evtl die Rente kürzen würde oder ganz streichen würde, ich bin auch Mitglied in der Sovd, seit ausbruch meiner Krankheit 2006. Was können sie mir raten bezüglich eines Minijobs.
MFG
D. Reuter
am 19.06.2020Soweit ich informiert bin stimmen die Angaben auf dieser Seite nicht. Auch bei einer vollen Erwerbsminderungsrente und einer Alternsrente für Behinderte gilt der Hinzuverdienstdeckel. Dieser verhindert beispielsweise, dass ich auch nur einen Cent hinzuverdienen darf. Er besagt, dass Rente und Hinzuverdienst zusammengerechnet nicht höher sein darf wie die Einkünfte im bestbezahlten Jahr innerhalb der letzten 15 Jahre. Es ist also nicht richtig, dass man bis zu 6.300 Euro auf jeden Fall hinzuverdienen darf.
Christian Schultz
am 20.01.2020Hallo Friedhelm, ich verstehe Ihre Frage nicht. Was genau wollen Sie wissen?
Friedhelm
am 18.01.2020Ich habe mal eine Frage? Ich bekomme im Monat eine Erwerbsminderungsrente 124 Euro und bekomme 180,57 von der Grundsicherung. Da muss ich auskommen. Ich komme nicht aus. Wie kann das sein?
IL hen Norbert
am 28.08.2019Die Hinzuverdienstgrenze für die Rente ist gut schön. Vergessen wird meines Erachtens nur das es auch noch das Finanzamt gibt das schon bei mehr als 5400 € die Hand aufhält. Warum wird das nie berücksichtigt?
Neuen Kommentar schreiben