Anders ist es bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, oder „Hartz IV“. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld ist „Hartz IV“ keine Versicherungsleistung. Es handelt sich wie bei den beiden anderen Sparten der Grundsicherung um eine Sozialleistung. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird im Sozialgesetzbuch (SGB) II geregelt. Im Vergleich zum SGB XII gibt es einige wesentliche Unterschiede, die für Betroffene sehr wichtig sein können.
Wieviel darf ich bei der Grundsicherung hinzuverdienen?
Bei der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung wird Ihr zusätzliches Einkommen ab dem ersten Cent komplett angerechnet – wenn es sich um eine Rente handelt. Beispiel: Heiner W. bekommt eine Rente in Höhe von 500 Euro. Das Sozialamt zahlt ihm jeden Monat 250 Euro Grundsicherung aus. Damit kommt er insgesamt auf 750 Euro. Angenommen, seine Rente erhöht sich zum 01.07.2018 um 3 Euro auf 503 Euro. In diesem Fall würde das Sozialamt seine Grundsicherung um drei Euro auf 247 Euro kürzen. Heiner W. hätte also trotz Rentenerhöhung keinen Cent mehr zur Verfügung.
Wenn Herr W. einen Job hätte, dürfte er 30 Prozent seiner Einkünfte behalten – maximal aber die Hälfte des Regelsatzes.
Bürgerinnen und Bürger, die Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen, haben einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 100 Euro. Dieses Geld können Betroffene also anrechnungsfrei behalten. Von 101 bis 1000 Euro müssen 80 Prozent des Einkommens angerechnet werden.
Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung
Wer seine Grundsicherung vom Sozialamt nach dem SGB XII erhält, sollte einen Blick in seinen Behindertenausweis werfen. Ist dort das Merkzeichen „G“ oder „aG“ vermerkt, winkt zusätzliches Geld. 17 Prozent des Regelsatzes gibt es monatlich vom Amt obendrauf.
Für Kunden des Jobcenters besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung zu erhalten. Dieser 35-Prozent-Aufschlag kommt allerdings nur in Frage, wenn gleichzeitig Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. der Eingliederungshilfe bestehen. In der Praxis betrifft dies also Menschen, die einer Arbeit nachgehen und trotzdem Leistungen des Jobcenters beziehen.
Wie hoch ist das Schonvermögen in der Grundsicherung?
Beim Antrag auf Grundsicherung ist die Behörde gezwungen, die Vermögensverhältnisse des Betroffenen zu überprüfen. Wer genug Geld hat, wird keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Im SGB II und SGB XII gelten unterschiedliche Regeln, was das sogenannte Schonvermögen betrifft. Beginnen wir mit der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung: Hier gilt eine einfache Grenze in Höhe von 5000 Euro – sowohl für Alleinerziehende als auch für Lebensgemeinschaften. Bei Paaren gilt der Freibetrag pro Kopf, also zweimal 5000 Euro.
Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt, sieht sich unterschiedlichen Freibeträgen gegenüber. Grundsätzlich gilt ein Schonvermögen von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Das bedeutet, dass für Minderjährige ein Schonvermögen in Höhe von 3100 Euro zum Tragen kommt. Für ältere „Hartz IV“-Empfänger kann dieser Betrag deutlich höher ausfallen.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen mit dem Sozialamt oder Jobcenter.
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Kommentare (68)
Tobias Schäfer
am 11.04.2018Jacqueline
am 19.12.2020Die Wohnung eines alleinstehenden Hartz-4-Empfängers darf maximal 50 Quadratmeter groß sein. Für jeden weiteren Bewohner werden 15 Quadratmeter veranschlagt.
Kaltmiete
45-50 qm² für eine Person, 364,50 EUR
60-65 qm² für zwei Personen, 437,40 EUR
72-80 qm² für drei Personen, 518,25 EUR
84-95 qm² für vier Personen, 587,35 EUR
97 qm² für fünf Personen 697,97 EUR
10-15 m² für jede weitere Person 84,12 EUR
Wenn die Kaltmiete in dem Bereich liegt, doch die Warmmiete oder auch die kaltmiete bis 1,- übersteigt - fallen bei 50qm 50,- an, die das Jobcenter gegebenfalls ablehnen kann/ doch liegt es im Einzelfall oftmals individuell, daher ist es manchen Situationen sinnvoll sich mit eine RA Wohnrecht zu erkundigen/ Antrag bei HarztIV/ ALGII kann wenn Not ansteht ein Beratungsschein beantragt werden - Mit einer Rechtschutz von 22-30,- erspart man sich die Bettelei und hat weit mehr flexiblität an beratungsmöglichkeiten.
Tabellen über kalt und warmmieten kann man sich bei der jeweiligen Leistungsbehörde aushändigen lassen.
Als Arbeitsuchende sind die Leistung per ALGII Antrag höher als in der Grundsicherung.
Erziehende die während der Erziehungszeit nur 15-25 Std-Woche arbeiten, um sich selbst
der Erziehung "unterstützung seiner Kinder zu witmen" sollte das jederzeit n Anspruch nehmen. Denn für Kindererziehung gibt es bis zum 10Lj. Rentenpunkte/ wie Steuerfreibeträge bis zum 18Lj
Da jede Lebenssituation individuell, sollte sich jeder vorab darüber informieren, welche Rechte er/sie hat um diese dann mit geringeren Aufwand/ Missverständnissen bei Behörden beantragen kann.
Wir kennen alle viele Tage, an denen auch die Zeit an Arbeitsplätzen eng werden/ Fehler und Unwissen auf beiden Seiten vorkommen. Daher im groben Rahmen stets vorab erkundigen/ wenn die zu beantragende Stelle, egal aus welchen Gründen mal unpässlich ist und selbst immer die Ruhe bewahren, auch mal sich selbst vorab erkundigen.
https://tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/
Christian Schultz
am 12.04.2018ob die Forderung zum Umzug gerechtfertigt ist, können wir von hier nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an die Sozialberatungsstelle in Ihrem Kreis: https://www.sovd-sh.de/kreisverbaende/
DER Checker
am 25.07.2018Wichtig hierbei, sich umgehend um entsprechende Wohnung zu bemühen.
Alexandra Lombeck
am 29.07.2018Mit freundlichen Grüßen A.Lombeck
Christian Schultz
am 30.07.2018Renate Kowalek
am 07.08.2018ich beziehe Erwerbsminderungsrente und ergänzend Grundsicherung. Vermögen habe ich nur ca 600€, also nur wenig mehr, als durch die Zahlung des Amtes Anfang des Monats auf meinem konto kam. Nun möchte meine Mutter uns Kindern zu Lebzeiten Geld schenken. Ist es so, dass auch ich diese Schenkung erhalten darf, ohne Teile an das Sozialamt abgeben zu müssen, sofern die Schenkungssumme+ vorhandenes Vermögen die 5000€ Schonvermögen nicht überschreiten, oder wird mir die Schenkung als Einkommen angerechnet?
Christian Schultz
am 08.08.2018bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an eine unserer Beratungsstellen: https://www.sovd-sh.de/kreisverbaende/
Baldini
am 23.11.2018Christian Schultz
am 23.11.2018Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten Sie aber nur dann, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen können.
Petersohn Martinus
am 03.01.2019Christian Schultz
am 03.01.2019Gandalf
am 06.01.2019Christian Schultz
am 07.01.2019Kathrin Diana
am 25.01.2019Ich bekomme seit dem 1.4.2018 Geld vom Jobcenter da ich durch meine Starken Depressionen nicht Arbeiten kann.
Heute kam ein Brief vom Jobcenter ich sollte Grundsicherung beantragen jetzt ist meine frage bekomme ich jetzt ende Januar.2019 noch Leistungen vom Jobcenter ich habe Angst das ich kein Geld mehr bekomme und ich meine Rechnungen nicht Zahlen kann
Christian Schultz
am 28.01.2019Ulrich Fleischmann
am 10.02.2019Christian Schultz
am 11.02.2019Costa
am 19.02.2019J.Nebusch
am 13.04.2019Ich habe eine Frage meine Tochter bekommt EU Rente nun viel meine Enkeltochter aiszeihen da sie sich mit ihrer Mutter nicht versteht.Sie ist 17Jahre alt und wird von einer Mitarbeiterin vom Jugendamt beraten-nun soll meine Tochter ein Antrag auf Grundsicherung für die Enkelin unteschreiben damit sie eine eigene Wohnung bekommt.Wär muss die Kosten dafür tragen.Meine Tochter hat die Rente z.Zt.noch bis Nov.2020 op die verlängert wird steht noch nicht fest.Das Kindergeld vom Vater und das vom Statt sind zusamen ca.560.-EURO das reicht nicht die Rente meiner Tochter ist 970.-EURO davon gehen 480.-EURO für die Miete ab. Wär muss für die Kosten der Grundsicherung aufkommen? Wer kann auskunft geben?
Christian Schultz
am 15.04.2019Pullmann
am 02.05.2019Ich kann nicht nachvollziehen weshalb bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nur mit Merkzeigen G und aG ein zusätzlicher Betrag bezahlt wird! Das wiederspricht doch dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes und im weitesten Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes!
Gleiches gilt auch für das Schonvermögen!
Eigentlich sollten bei alten, kranken und behinderten mehr Freibeträge mit eingerechnet werden.
Ich bin 44 Jahre, ich bin intelligent und fleißig. Ich war Beamter, wurde dann aber krank! Leider viel ich zu diesem Zeitpunkt durch alle sozialen Netze! Vergeblich versuchte ich wieder eine Anstellung zu erhalten! Dieser Kampf dauerte über 25 Jahre. In dieser Zeit war ich ein Großteil nicht einmal krankenversichert! Einkünfte hatte ich bis 2005 auch keine! Das Geld das ich seit 2005 erhielt reichte nicht zum Leben!
In all der Zeit, hatte ich nie eine Stellenvermittlung erhalten. Eine Umschulung/ Weiterbildung wurde auch nicht gewährt! Zu beginn 2005 bis 2008 hatte ich einen Eurojob. Der aber rein gar nichts erbrachte, obwohl ich ein sehr gutes Arbeitszeugnis erhielt!
Seit 2015 bin ich nun Rentner wegen voller Erwerbsminderung!
Die Kosten explodieren und erdrücken einen! Das Geld ist bereits in der Mitte des Monats aufgebraucht! Die Leistungen werden mit Absicht von der Bundesregierung (jeglicher Legislaturperiode und regierenden Partei) falsch Berechnet!
Wer kurzzeitig mit Grundsicherung leben muss, der kann das sicherlich verschmerzen. Wer aber auf Dauer darauf angewiesen ist der kann das jedoch nicht!
Während meiner Zeit als Arbeitsloser hatte ich sogar noch meinen kranken Vater versorgt und gepflegt! Ohne dass ich einen Euro vom Staat erhalten hatte! Ich habe dem Staat über 20 Jahre lang Betreuungs- und Heimkosten erspart die in die Zehntausende wenn nicht sogar in die Hunderttausende Euro gehen.
Angerechnet bekomme ich das alles nicht!
Hilfe von sogenannten kirchlichen Institutionen, Fehlanzeige!
In unserer Gesellschaft wird immer wieder soziales Engagement gefordert! Letztenendes gehen solche Menschen wie ich daran zu Grunde! Mit 44 Jahren bereits am Ende angelangt!
Es vergeht kein Tag, andem man nicht darüber nachdenkt, diesem Leben einfach ein Ende zu setzen!
Es ist ein erniedrigendes, ärmliches, respektloses, issoliertes, auf Almosen angewiesenes und von ständiger Angst begleitetes Leben!
Wer weiß, vielleicht befreie ich mich eines Tages von allem!
Und so wie mir ergeht es tausenden!
Die Politik unternimmt nichts, redet das Problem weiterhin klein!
Es ist eine Schande dass Politiker schon lange nicht mehr ihrer eigentlichen Aufgabe nachkommen. Es sind vom Volk gewählte Vertreter, die das Wohl des Volkes zu gewährleisten haben! Statt dessen sieht man überall Lobbyisten sitzen!
Geld macht Politik! Politik nicht für den Bürger, sondern für Unternehmen und Konzerne!
Claudia
am 04.05.2019Ich kenne ausweglose Situationen, die kenne ich zur Genüge. Ich bin auch intelligent, ich hätte einen Job als Geschäftsführerin haben können, aber ich hätte dafür jeden morgen 60 km pendeln müssen. Also brauchte ich ein Auto. Es handelte sich um einen Job, der wie ein Sechser im Lotto war.
Da ich schwerbehindert bin und im Rollstuhl sitze, kann ich nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen, das hätte ich an dem Punkt noch in Kauf genommen. Aber der Antrag auf die sog. Mobilitätshilfe wurde zwischen den einzelnen Stellen so lange hin- und hergeschoben, bis der Job zwangsweise an jemand anderen vergeben war.
Chance weg. Das hat mich fast depressiv gemacht, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Rollstuhlfahrer sind fast nicht existent. Egal wie qualifiziert man ist. Ja. das kann mürbe und depressiv machen. Ich musste mir an der STelle ebenfalls Hilfe holen, da ich da keinen Sinn mehr in meinem Leben sah, mir wurde klar, dass ich an dieser Hürde immer wieder scheitern würde.
Als unnütz abgestempelt mit 44 Jahren. Das ist mehr als bitter.
Ich habe mich dann entschlossen etwas ehrenamtlich zu tun, das wird mit einer Aufwandspauschale vergütet, nach der kein Hahn kräht (auch wenn das Sozialamt davon weiss, aber sie sagen, dass ich auch wirtschaftlichen Aufwand habe, deswegen darf ich das Geld behalten, steht so offiziell im Bescheid). Aber viel wichtiger als die Aufwandsentschädigung ist das Gefühl wieder eine Aufgabe zu haben.
Angelika J.
am 15.05.2019Christian Schultz
am 16.05.2019MERGARD HEIKE
am 29.05.2019Bollert
am 07.06.2019Christian Schultz
am 11.06.2019Agnes
am 18.10.2019Ich habe eine Frage. Wird es bei der Grundsicherung Blindengeld angerechnet? Gilt Blindengeld als Einkommen?
Ich hoffe auf eine Antwort
Christian Schultz
am 21.10.2019King
am 23.10.2019Christian Schultz
am 24.10.2019Conny Cordia
am 31.10.2019Christian Schultz
am 01.11.2019Conny Cordia
am 01.11.2019Christian Schultz
am 01.11.2019Mario
am 17.11.2019Das Arbeitsamt hat mich in eine Zeitarbeitsfirma gesteckt wo ich in 4 Wochen hin soll für 10 euro brutto die stund vollzeit zu arbeiten, mein Selbstbewusstsein ist nicht mehr vorhanden, könnte meinen Kinder nicht in die Augen schauen, möchte dort nicht hin mit meiner Erkrankung, werde das nicht durchstehen. Mir wäre es lieber Unfähikeitsrente zu beantragen...habe keine kraft mehr für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Was kann ichg tun? das Amt will mich in Zeitarbeit stecken, das wird nicht gut ausgehen für meine Psychische Verfassung.
Christian Schultz
am 18.11.2019Mario
am 18.11.2019hdshh
am 28.12.2019wenns 100 % legal, sein soll 3500 € Schonvermögen und einige Anschaffungen wie Herd Waschmaschine Kühlschrank Auto(7500€) sonst am besten 3 Person oder aufteilen auf Kinder
Piesik
am 31.01.2020Unbrauchbar
am 29.02.2020Man darf sich fragen wo da die Verfasssungsklagen bleiben???
Aber so ist es eben in Deutschland, die Armen und Kranken haben keine Lobby. (Bei mir zum Beispiel macht es den Unterschied von 200-280 Euro zwischen ALGII und Grundsicherung wg EMR).
Die Politikerkaste ist ein Geschwür - ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen will...... und die Richter stehen dem in nichts nach, da sie diese Gesetze ganz offensichtlich ohne jegliche Gegenwehr und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen durchsetzen. Ganz zu schweigen von den Damen und Herren in den jeweiligen Ämtern, die Arbeitsmoral mit der ich da zu tun habe - das hätte ich mir zu meiner Berufstätigkeit nicht leisten können.
Donia
am 11.03.2020Meine Mann wartet auf ausländische Rente, kriegt aber Volle Erwerbsminderung Rente in Deutschland und Grundsicherung von Stadt. Ich mit unsere 2 Kinder bekommen wir Leistung vom Jobcenter.
Meine Mann seine Rentenbetrag ist in beide Ämter - Bescheid ( Jobcenter und Stadt) als Einkommen eingerechnet. Ist das korrekt?? Er bekommt einmalig die Rente
Christian Schultz
am 11.03.2020Birgit
am 07.04.2020Ein kleiner Tipp - ich hoffe du hast mit der Zeitarbeitfirma noch keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Wann immer du dich bei einer Zeitarbeitfirma vorstellen sollst, so wird einem meistens dann dort auch ein Arbeitsverhältnis angeboten. Verlange einfach den vorgelegten Arbeitsvertrag erst einmal Zuhause in Ruhe durchlesen zu können, denn falls du irgendwas nichts verstehst, damit du dann auch jemanden zu Rate ziehen kannst.
In 90 % der Fälle sind die Zeitarbeitfirmen NICHT gewillt dir den Arbeitsvertrag mit nach hause zu geben! Dann hast DU gewonnen, denn auch das Jobcenter darf die dann keine Probleme bereiten, denn es ist mehr als dein Recht einen vorgelgten Arbeitsvertrag erst einmal in Ruhe Zuhause zu betrachten und alles auch wirklich zu verstehen.
Zeitarbeitfirmen legen einem meist solche Arbeitsverträge vor, die sie einem dann auf keinen Fall erst einmal mit nach Hause geben.
Viel Glück!
Maria lipperson
am 12.04.2020Ich habe ein Sohn der behindert ist,. Er ist jetzt 25 Jahre alt und ist in der behindert Werkstatt wo er 100 Euro verdient. Hat er Anspruch auf Grundsicherung? Oder ist das immer noch abhängig von der verdienst der Väter.
In der behindertenausweis hat er die Buchstaben B, G. H
LG Maria
milli
am 12.04.2020das geld wird immer weniger,aber die abzocke steigen
milli
am 12.04.2020Christian Schultz
am 14.04.2020Tino Carl
am 02.05.2020Angela Jungheim
am 09.05.2020ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern. Mein Baby ist jetzt 1 Jahr alt geworden und da kam ein Anruf vom Jobcenter. Sachbearbeiterin zu mir: "Ja, hallo. Sie beziehen ja ALG2. Können sie innerhalb von 6 Monaten arbeiten oder geht das aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht? Natürlich müssen sie nicht arbeiten, 3 Jahre dürfen sie ja zuhause bleiben in Elternzeit. Aber als ALG2-Bezieher müssen sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und wenn sie jetzt schon absehen können, dass sie in 6 Monaten nicht erwerbsfähig sein werden, müssen sie dies vom Therapeuten oder Psychiater attestieren lassen und dann wird ein Antrag auf Grundsicherung gestellt. Ich will ihnen keinen Druck machen, aber das muss jetzt geklärt werden."
Was ist das für eine widersprüchliche Aussage?? Am besten war noch ihre Email mit der Zusammenfassung aller besprochenen Punkte. Mein Hirn ist aufgrund von Schlafmangel und auch durch die Corona-Situation und fehlende Betreuung meines älteren Sohnes, vorpubertär, fast nicht in der Lage, alles abzuspeichern und zu verstehen. Dazu kommen noch ein Rechtsstreit mit dem Vater des Babys und Stress mit meinen Eltern seitdem ich nicht mehr in die Sekte gehe.
ALLE SIND DOCH BANANE IM KOPF. ICH KOMME MIR VOR ALS WÜRDE JEGLICHES SYSTEM (KIRCHE, FAMILIE, STAAT) NUR DARAUF WARTEN DASS ICH FEHLER MACHE ODER SCHWÄCHE ZEIGE. WIE SOLL ICH DAS OHNE BEISTAND UND SCHUTZ UND WISSEN BESTEHEN??
Was mache ich denn jetzt am besten????????
Christian Schultz
am 11.05.2020Rolf Brands
am 25.05.2020Jürgen Reckmann
am 30.05.2020Elfie
am 01.06.2020Christian Schultz
am 02.06.2020Christian Schultz
am 02.06.2020Zs p
am 19.06.2020Christian Schultz
am 22.06.2020R. K
am 22.07.2020R. K
am 22.07.2020Veronika Rönsch
am 05.09.2020Christian Schultz
am 08.09.2020Sylvia Deckert
am 20.12.2020Christian Schultz
vor 2 WochenIgnaz
vor 2 WochenJobcenter muss nahtlosen Übergang in die Grundsicherung sicherstellen?
Warum klappt's nicht bei mir in Berlin-Kreuzberg - wo während des Lockdowns Hilfe holen?
Bitte, dringende Hilfe. Danke.
Christian Schultz
vor 2 WochenUWE SEDLACZEK
vor 5 Tagen