Nur wenn Sie durch den Nebenjob im kompletten Kalenderjahr mehr als 6300 Euro einnehmen, wird Ihre Rente um bis zu 40 Prozent gekürzt. Einige Beispiele rund um diese Regelungen finden Sie in unserem Beitrag über die Flexirente:
Flexirente: Wieviel kann ich hinzuverdienen?
Wenn Sie als Rentner deutlich mehr als 6300 Euro pro Jahr verdienen, kommt irgendwann der sogenannte „Hinzuverdienstdeckel“ ins Spiel. Wo genau der liegt, kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung mitteilen. Nur wenn Sie mit Ihrem Nebenverdienst über diesen Deckel kommen, wird der Betrag jenseits dieser Grenze komplett angerechnet. Aber auch nur dann.
Erwerbsminderungsrente: 6300 Euro – und Sie sind „safe“
Die dritte relevante Regel zum Hinzuverdienst bei der Rente betrifft die EM-Rente. Auch hier gilt eine Grenze von 6300 Euro pro Kalenderjahr. Wenn Sie weniger verdienen, erfolgt keine Kürzung. Viele Menschen sind erst einmal stutzig, wenn sie das hören: Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst? Geht das überhaupt? Eine EM-Rente gibt es doch gerade dann, wenn man nicht mehr arbeiten kann.
Das stimmt. Aber genau genommen geht es um das sogenannte „Restleistungsvermögen“. Eine volle EM-Rente kann gezahlt werden, wenn Sie dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Beschäftigung nachgehen können. Das bedeutet: Ein Minijob mit bis zu drei Stunden Arbeit pro Tag wäre zumindest theoretisch drin. Und so können auch Erwerbsminderungsrentner ihre kleine Rente aufbessern – bis zu 6300 Euro. Ab dann droht die Kürzung.
Fazit: Beim Hinzuverdienst zur Rente kommt es aufs Alter und die Zahl 6300 an
Die grundlegenden Säulen beim Nebenverdienst zur Rente sind leicht zu merken.
- Liegen Sie altersmäßig über der Regelaltersgrenze?
- Verdienen Sie mit dem Nebenjob während der vorgezogenen Altersrente unter 6300 Euro im Jahr?
- Beträgt Ihr Zusatzverdienst neben der EM-Rente weniger als 6300 Euro pro Jahr?
Falls Ihre Antwort „ja“ lautet, wird Ihre Rente – egal ob Alters- oder Erwerbsminderungsrente – nicht gekürzt. Vergessen Sie jedoch nicht, den Rententräger über Ihre Zusatzeinkünfte zu informieren!
Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.
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Kommentare (4)
Hans-Jörg Dette
am 09.10.2020Mit freundlichen Grüße Jörg Dette
Christian Schultz
am 09.10.2020Erich Dietz
am 30.10.2020Danke für ihre Antwort. Gruß Erich
Christian Schultz
am 30.10.2020