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Diese 13 Zahlen können für Sie wichtig im Sozialrecht sein

Pflege Behinderung Armut Gesundheit Über uns

Von der Rente über die Kranken- und Pflegeversicherung bis hin zum Arbeitsmarkt: Jeder von uns bekommt es irgendwann in seinem Leben das eine oder andere Mal mit dem Sozialrecht zu tun. Solange alles so läuft wie erhofft, machen wir uns darüber nur wenig Gedanken. Tauchen jedoch Probleme auf, wird es kompliziert.

Welche „sozialen Rechte“ muss ich kennen?

In einer nicht repräsentativen Umfrage gibt eine Mehrheit der Befragten an, das deutsche Sozialrecht lasse viele Menschen im Ernstfall im Regen stehen. Auch in unseren Sozialberatungsstellen treffen wir regelmäßig auf Bürgerinnen und Bürger, die schlechte Erfahrungen mit Sozialbehörden machen mussten. Damit Sie nicht auch eines Tages in eine der zahlreichen Fallen und Lücken des Sozialrechts geraten, haben wir eine Übersicht erstellt.

—Melden Sie sich am besten zu unserem Newsletter an. Hier berichten wir regelmäßig über Neuigkeiten und Hinweise aus dem Sozialrecht—

1 Monat

Sie haben den Bescheid einer Sozialbehörde (zum Beispiel der Krankenkasse oder vom Landesamt für soziale Dienste) erhalten und sind mit dem Inhalt nicht einverstanden? In solch einem Fall haben Sie einen Monat Zeit, um Ihren Widerspruch bei der entsprechenden Behörde einzureichen.

2 Jahre früher …

… können Sie ohne Abschläge in Altersrente gehen, wenn Sie als schwerbehindert gelten, Ihr Schwerbehindertenausweis also einen GdB von mindestens 50 aufweist.

3 Jahre Blockfrist

Erkranken Sie längerfristig an ein und derselben Krankheit, folgt auf die Lohnfortzahlung das Krankengeld. Doch was geschieht, wenn auch das Krankengeld ausläuft, wenn Sie „ausgesteuert“ werden? Erst nach Ablauf einer Blockfrist von drei Jahren können Sie für diese Krankheit wieder Geld von der Krankenkasse bekommen.

5 Pflegegrade …

… haben zum Beginn des Jahres 2017 die früheren drei Plegestufen abgelöst. Wie genau diese vom Medizinischen Dienst (MDK) erfasst werden, lesen Sie in unserem kostenlosen Pflegetagebuch.

6 Wochen Lohnfortzahlung

Wenn Sie angestellt sind und erkranken, muss Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen. Maximal sechs Wochen sind hier drin, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Leiden Sie innerhalb von zwölf Monaten an derselben Krankheit, addieren sich die einzelnen Krankheitstage – die Frist von sechs Wochen gilt also über zwölf Monate.

GdB von 30

Sie haben eine Behinderung, im Behindertenausweis ist allerdings nur ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 vermerkt? In diesem Fall können Sie unter Umständen bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen. Welche Vorteile das für Sie haben kann, lesen Sie hier.

GdB von 50

Ihr Grad der Behinderung (GdB) beträgt mindestens 50? Dann gelten Sie als schwerbehindert, können früher ohne Abschläge in Rente gehen und erhalten im Angestelltenverhältnis mehr Urlaubstage.

67 Jahre …

… beträgt die Regelaltersgrenze für Menschen, die ab 1964 geboren wurden. Bei älteren Jahrgängen wird die Regelaltersgrenze in Stufen angehoben. Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

72 Euro …

… beträgt der Jahresbeitrag im Sozialverband Schleswig-Holstein für einzelne Mitglieder. Selbstverständlich können Sie auch sechs Euro monatlich zahlen. Bei welchen Fällen und Schwierigkeiten wir helfen können, lesen Sie hier.

78 Wochen Krankengeld

Ihr Arbeitgeber muss nur sechs Wochen lang weiterzahlen, wenn Sie Ihren Job krankheitsbedingt nicht ausüben können. Anschließend muss Ihre Krankenkasse übernehmen, maximal 78 Wochen lang. Achtung: Die Zeit, in der Sie Lohnfortzahlung erhalten haben, zählt hier bereits mit.

100 Meter weit …

… fortbewegen. Das ist die maximale Strecke, die Betroffene selbstständig zurücklegen können dürfen, um in Schleswig-Holstein den gelben Parkausweis zu beantragen. Zusätzliche Voraussetzungen: ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 und das Merkzeichen „G“.

125 Euro …

… beträgt der monatliche Entlastungsbetrag der gesetzlichen Pflegekassen. Sie bekommen ihn bei Vorliegen eines Pflegegrades – allerdings nur wenn die betroffene Person zu Hause gepflegt wird. Eingesetzt werden kann der Entlastungsbetrag zum Beispiel für die Bezahlung von Tagespflege, für die Zeit zum Vorlesen oder anderen Hilfen in der Freizeit.

5000 Euro …

… beträgt die Grenze des „Schonvermögens“, wenn Sie Grundsicherung nach dem SGB XII beantragen müssen. Mit anderen Worten: Wenn Sie mehr angespart haben, müssten Sie einen Teil dieses Geldes zunächst verbrauchen. Mehr zum Thema, finden Sie in unseren 5 Fragen zur Grundsicherung im Alter.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (8)

  • user
    Jens Hansen
    am 31.10.2021

    Vievil Prozent vom Bruttoeinkommen fom krankengeld wird berechnet bei 50prozenz Behinderung?

  • user
    Olga
    am 14.10.2021

    Hallo

    Ich war bei AOK seit 20 Jahren verheiratet. Jetzt muss ich freiwillig versichert werden. Mit 50 schwerbehinderung ein mal wurde gesagt das ich nur minimale Betrag zahlen soll, aber dann wurde gehaltnachweis Ehemann gefordert.

    Wie viel soll ich zahlen? Minimale Betrag oder abhängig Lohn Ehemannes?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.10.2021

      Hallo Olga, in dem Thema bin ich mir nicht so sicher. Wenn Ihr Einkommen aktuell bei unter 1.096,67 Euro pro Monat liegt, müssten Sie eigentlich nur den Mindestbeitrag zahlen.

  • user
    Willy Dörksen
    am 29.09.2021

    Ich bin Dialyse Patient geworden. ich möchte gerne soweit es meine Gesundheit erlaubt 50% weiterarbeiten könnten sie mich dabei behilflich sein?

    Und ich habe ein GdB. von 100% muss ich das der Krankenkasse melden?

    Weil die jetzt mir KrankenTagegeld bezahlen.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.09.2021

      Hallo Willy, Krankentagegeld wäre ja eine private Krankenversicherung. Dazu können wir leider nicht beraten.

      Wenn Sie in Ihrem Job kürzertreten möchten, sollten Sie das mit der Personalabteilung und der Schwerbehindertenvertretung besprechen. Wir als SoVD können da leider nicht helfen.

  • user
    Ute
    am 14.07.2021

    Habe Antrag auf Arbeitslosengeld beantragt. Wurde auch bewilligt, habe aber bei dem Vormular vergessen meine Behinderung von 30 % einzutragen. Was passiert jetzt??

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Ute, das können Sie auch noch nachträglich angeben.

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