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EM-Rente im Ausland beziehen - ist das möglich?

Aktuelles Rente Behinderung Armut

Wenn Sie dauerhaft zu krank zum Arbeiten sind, bekommen Sie die Erwerbsminderungsrente. Zumindest dann, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Aber bekommt man das Geld auch ins Ausland überwiesen?

EM-Rente im Ausland

Die Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Egal, in welchem Beruf. Wenn Sie gelernter Ingenieur sind, aber noch als Bürohilfe arbeiten können, gibt es keine EM-Rente.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Erwerbsminderung mindestens sechs Monate anhalten muss. Kurzfristige Erkrankungen führen also nicht zu einer EM-Rente.

Wenn Sie darüber hinaus auch noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, zahlt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Bevor Sie diese ohne fremde Hilfe beantragen, sollten Sie jedoch unbedingt dieses Video anschauen.

Erwerbsminderungsrente im Ausland beantragen

Sie leben in einem anderen Land oder spielen mit dem Gedanken auszuwandern? Wenn Ihr Rentenkonto die richtigen Kriterien erfüllt - siehe oben - und es Arztberichte gibt, die eine dauerhafte Erwerbsminderung diagnostizieren, können Sie den Antrag zur EM-Rente auch im Ausland stellen. Am einfachsten geht das online.

Und auch der Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist im Ausland kein Problem. Wenn Sie mit Ihrer EM-Rente im Ausland leben, bekommen Sie das Geld auch dorthin überwiesen. Überhaupt kein Problem.

Es sei denn ...

Ja, es sei denn, Sie erhalten eine sogenannte "Arbeitsmarktrente". Das bedeutet: Sie beziehen zwar eine EM-Rente in voller Höhe - allerdings nicht, weil Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können.

Nein, bei der Arbeitsmarktrente schaffen Sie noch drei bis sechs tägliche Arbeitsstunden. Eigentlich ein Fall für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Also die volle EM-Rente halbiert.

Da es aber keine Teilzeitstellen gibt, auf die Sie sich mit Ihrem "Restleistungsvermögen" - ja, so nennt man das im Sozialrecht wirklich - bewerben können, zahlt Ihnen die Rentenversicherung die volle Rente aus.

"Ihre EM-Rente erhalten Sie auch im Ausland. Nur bei einer Arbeitsmarktrente kann es Probleme geben."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Und in diesem Fall werden Sie in Polen, der Türkei oder auch in jedem anderen Land nicht weiterhin die volle Erwerbsminderungsrente überwiesen bekommen. Denn diese erhalten Sie bisher ja nur, weil es in Deutschland keine passende Teilzeitstelle für Sie gab.

Gibt es bei den jeweiligen Ländern Unterschiede?

Ja, die gibt es. Wenn Sie dauerhaft innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz leben, erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente ohne Einschränkung. In der gleichen Höhe wie zuvor in Deutschland.

Anders kann es aussehen, wenn Sie außerhalb Europas leben. Insbesondere dann, wenn "Ihr" Land kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat. Bitte informieren Sie sich zu dieser Frage direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Auch zum Thema Krankenversicherungsschutz sollten Sie sich vorab bei der DRV beraten lassen.


Kommentare (10)

  • user
    Mathias
    am 21.04.2024

    Hallo,

    Ich beziehe seit 10/22 rückwirkend EM-Rente, mein GdB wurde von 50 auf 70 mit dem Merkmal G erhöht, seit 09.02.2024 bin ich auf Pflegestufe 1

    Bis 31.03.2025 steht die nächste Verlängerung an.

    Sobald die Verlängerung durch ist, möchte ich aus finanziellen Gründen nach Bulgarien gehen.

    Von 25.12.2023 war ich schon für 2 Wochen dort.

    Da ist auch eine Pflegeeinrichtung dabei.

    Nun würde es mich interessieren, ob es da Probleme geben könnte.

    Gruß, Mathias

    • user
      Christian Schultz
      am 22.04.2024

      Hallo Mathias, mit der Rente gibt es keine Probleme - Bulgarien ist ja in der EU. Sie sollten sich aber vorher unbedingt wegen der Kranken- und Pflegeversicherung persönlich beraten lassen. Das können wir hier im Forum nicht klären.

  • user
    Sevil yılmaz
    am 19.04.2024

    Ich bin Jahrgang 64 und bekomme seit 6 Jahren EMR .jetzt lebe ich in der Türkei habe aber einen Wohnsitz in D. Ist es möglich meine Rente ohne Probleme ohne Abzüge in die Türkei überweisen zu lassen

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2024

      Ich weiß nicht auswendig, ob es mit der Türkei ein Sozialversicherungsabkommen gibt. Fragen Sie am besten direkt bei der DRV nach.

  • user
    Eduardo
    am 06.03.2024

    Hallo,

    Ich bekomme seit 08/2020 eine Teilerwerbsminderungsrente, ich kämpfe aber schon seit 2017 um eine Vollerwerbsminderungsrente.

    Ich habe immer Widerspruch gelegt.

    Zur zeit läuft übers Sozialgericht Karlsruhe eine Klage gegen die Rentenversicherung.

    Die Rentenversicherung ist der Meinung, das die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente weiterhin erfüllt sind, aber da meine gewöhnliche Aufenthalt sich in Kuba befindet(Meinung der Rentenversicherung), auch wenn ich immer wieder für bestimmte Zeiträume mich in Deutschland aufhalte, kein Recht hätte für eine Vollerwerbsminderungsrente. Das wurde schriftlich von der Rentenversicherung an Sozialgericht mittgeteilt am 18.01.2024.

    Ich Pendel zwischen Deutschland und Kuba.

    Mein Teilerwerbsminderungsrente wird auf ein Deutsches Konto überwiesen.

    DRV sagt mir, wenn ich länger im Ausland bin muss ich mich hier in Deutschland Abmelden????

    Ich bin nicht mehr in der Lage zu Arbeiten. Ich leide an HWS-Syndrom, LWS-Syndrom und an Rheumatoide Arthritis, dazu kommen 2 Herzinfarkten mit 11 Stents. Außerdem mein Linkes Ohr ist fast Taub.

    Also ich schaffe nicht mal eine Stunde, egal welschen Beruf, weil ich Täglich mit den Schmerzen zu kämpfen habe.

    Ich hoffe Sie können mir eine Antwort geben.

    Besten Dank

    mit Freundlichen Grüßen

    Eduardo

  • user
    Holger
    am 25.02.2024

    Ich (57J.) beziehe Erwerbsminderungsrente und überlege nach Thailand auszuwandern.

    Wäre der Bezug der EM-Rente weiterhin möglich, oder müsste ich in Deutschland gemeldet bleiben,

    um weiterhin Ansprüche darauf zu haben?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.02.2024

      Sie können Ihre EM-Rente auch in Thailand beziehen. Aber - wie wir schon oben im Beitrag beschreiben - Sie müssen bei der DRV nachfragen, ob es ein besonderes Sozialversicherungsabkommen mit Thailand gibt. Falls nicht, kann es sein, dass die Rente nicht in voller Höhe ausgezahlt wird. Auch die Frage der Krankenversicherung muss geklärt werden.

  • user
    Di carlo
    am 05.01.2024

    Hallo .ich bekomme volle EM rente seit 01.2024

    Befristet auf drei jahre.

    Würde ich bei einem wegzug nach italien trotzdem weiterhin rente bekommen? Und wie sieht es aus wenn die drei jahre vorbei sind kann man verlängern und wie läuft es ab? Ich leide an tourette syndrom was bis zum heutigen tage nicht heilbar ist...

    • user
      Christian Schultz
      am 08.01.2024

      Hallo, Italien gehört ja zur EU. Dort können Sie also Ihre EM-Rente ohne Probleme beziehen. Lassen Sie sich aber am besten einmal persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten. Auch zum Thema Krankenversicherung.

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