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EM-Rente: Kennen Sie die 5-5-3-Regel?

Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit

Fast jede zweite Erwerbsminderungsrente in Deutschland wird abgelehnt. Warum? Vor allem weil die gesundheitlichen Voraussetzungen extrem schwer zu erfüllen sind. Doch was genau bedeutet das konkret? Einfach merken lässt sich das mit der 5-5-3-Regel.

Erwerbsminderung: Kennen Sie die 5-5-3-Regel?

Über 70 Prozent aller abgelehnten Anträge erfüllen laut Daten der Deutschen Rentenversicherung nicht die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen. Allein im vergangenen Jahr waren das mehr als 100.000. Weit dahinter werden die weiteren Gründe angeführt: Mangelnde Mitwirkung und die gute alte Wartezeit.

In diesem Beitrag möchten wir uns nicht mit den gesundheitlichen Aspekten für eine Erwerbsminderungsrente beschäftigten. Wenn Sie hierüber mehr erfahren möchten, finden Sie in unserem Blog zahlreiche weitere Artikel - zum Beispiel diesen hier über den Termin beim Gutachter.

Fünf. Fünf. Drei.

Im heutigen Beitrag geht es um die andere Seite der Voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente. Um die versicherungsrechtlichen Aspekte.

Bis auf wenige Ausnahmen - dazu gleich mehr - müssen Sie nämlich die 5-5-3-Regel einhalten. Sonst bekommen Sie keine "Frührente". Auch nicht, wenn jeder Arzt auf der Welt Ihnen bescheinigt, dass Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können.

Die 5-5-3-Regel beinhaltet folgendes:

  1. Sie müssen mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein.
  2. Innerhalb der letzten fünf Jahre benötigen Sie zudem 36 Monate Pflichtversicherungszeit.

Was heißt das nun konkret?

Stichtag ist immer der Beginn einer Erwerbsminderung. Diese wird von einem Gutachter der Deutschen Rentenversicherung festgestellt. Es geht also nicht unbedingt um den Tag, an dem Sie Ihre Rente beantragt haben.

Willy (55) aus Sankt Peter-Ording beantragt am 16.5.2021 eine Erwerbsminderungsrente. Nach einigen Monaten erhält er den Bescheid der DRV: Volle Erwerbsminderung, und zwar rückwirkend ab dem 01.11.2020.

Stichtag für das Anwenden der 5-5-3-Regel ist also der 01.11.2020.

Wenn wir beim oben dargestellten Beispiel bleiben, muss Willy für die Auszahlung seiner Rente zwei Voraussetzungen erfüllen. Er muss zum einen fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung gemeldet sein. Insgesamt, seit der ersten Erfassung. In Willys Fall kann das zum Beispiel der Beginn seiner Ausbildung vor rund 40 Jahren sein.

Zum zweiten ist der Blick auf die letzten fünf Jahre vor dem Beginn der Erwerbsminderung entscheidend. Der Rententräger schaut also ab dem 01.11.2020 rückwärts - auf die Zeit bis zum 30.10.2015. Wurden in diesem Zeitfenster mindestens 36 Monate (also drei Jahre) Pflichtbeiträge eingezahlt? In der Regel erfolgt das über Ihre Arbeit, manchmal auch über den Bezug von Krankengeld, ALG I nach der Aussteuerung oder einen Minijob.

5-5-3 - sei dabei!

Nur wenn Sie Ihre 36 Kalendermonate zusammenbekommen, gibt es die Erwerbsminderungsrente. Doch wie so oft im Sozialrecht existieren diverse Ausnahmen, die Ihnen das eine oder andere Schlupfloch bieten. Zum Beispiel verlängert der Bezug von "Hartz IV" den 5-Jahres-Zeitraum, so dass Ihnen die Zeit beim Jobcenter keinen Strich durch die Rechnung macht.

In diesem Fall könnte man also von einer 5-x-3-Regel sprechen - wobei das x für eine Variable steht, in die verschiedene Jahreszahlen eingetragen werden können. Erforderlich bliebe also die allgemeine fünfjährige Versicherungszeit sowie 36 Monate mit Pflichtbeiträgen - aber nicht unbedingt in den letzen fünf Jahren.

Darüber hinaus gibt es einige weitere Ausnahmen, die vor allem für junge Menschen von Bedeutung sind. Die 5-5-3-Regel findet keine Anwendung, wenn ...

  • ... die Erwerbsminderung auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückgeht.
  • ... wenn Sie Ihre Ausbildung vor weniger als sechs Jahren beendet haben und die Erwerbsminderung in diesem Zeitraum auftritt.
  • ... die Erwerbsminderung während des Wehr- oder Zivildienstes aufgetreten ist.
  • ... wenn Sie in den letzten beiden Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens ein Jahr lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Weitere Details zu den hier aufgeführten Ausnahmen finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

Fazit

Nur knapp 20 Prozent aller Anträge, die im Jahr 2020 abgelehnt wurden, scheiterten an der nicht erfüllten Wartezeit. Die meisten Menschen können - zumindest nach Auffassung der DRV - immer noch mehr als drei Stunden am Tag arbeiten und erhalten deswegen keine EM-Rente.

Um selbst einschätzen zu können, ob Sie zumindest die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in petto haben, können Sie die 5-5-3-Regel anwenden. Falls diese nicht erfüllt ist, lohnt immer noch ein Blick auf die Ausnahmen.


Kommentare (10)

  • user
    Christine
    am 17.07.2024

    Danke für den Beitrag und die immer guten Information!

    Meine Frage:

    Zählen zu den Pflichtzeiten auch die Zeiten in denen man jemanden gepflegt hat und dafür Rentenpunkte bekommen hat?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.07.2024

      Ja, das zählt mit!

  • user
    katja groth
    am 23.05.2023

    Man sollte nicht vergessen , das auch die Kindererziehungzeiten in die Berechnung einfleßen können . Das sit gerade für junge Frauen interessant, wenn sie in dieser Zeit krank werden

  • user
    Manuela Leitner
    am 14.04.2022

    Bin seit 23 März 2021 sehr schwer an Corona erkrankt gewesen. Und habe jetzt long covid, Post Covid . noch dazu habe ich Lipolymphödeme Stadion 2 und Allergien Bluthochdruck Asthma Bronchiale. Lws Hws .leuchte Arthrose Bin seitdem Krank geschrieben. . kann Erwerbsminderungsrente beantragen

  • user
    Semra Gülender
    am 07.12.2021

    Ich bin angeborene Schwerbehindert ( mit GdB 70% ), habe unbefristete Ausweis. Seit 20 Jahren arbeite ich täglich 4-5 Stunden. Ich bin 64 Jahre alt.

    Frage: Sollte ich den Antrag für Altersrente oder für EM-Rente geben ?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.12.2021

      Wenn Sie am Tag mehr als drei Stunden arbeiten können, werden Sie keine EM-Rente bekommen. In Ihrem Alter müssten Sie bereits Anspruch auf eine ungekürzte Altersrente mit Schwerbehinderung haben. Vorausgesetzt, Sie erfüllen die 35-jährige Wartezeit. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung

      • user
        Kerstin
        am 20.04.2023

        Ich arbeite 40 Stunden in der Woche und bekomme jetzt trotzdem die volle Rente zuerkannt. Im Ernstantragsverfahren ist die Arbeitszeit völlig Wurst

  • user
    Ayse zengin
    am 29.11.2021

    Habe Volle EMR seit 2018 -2023 zwei mal verlängert wann wird es unbefristet verlängert wird es beim 3.mal oder egal wie viel jahre verlängert wird muss ich 9jahre voll haben habe befristete 50% schwerbehinderung bis 07/2023

    • user
      Christian Schultz
      am 30.11.2021

      Hallo, erst nach neun Jahren muss die EM-Rente entfristet werden.

  • user
    Brooren
    am 24.11.2021

    Habe EM-Rente beantragt

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