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EM-Rente und Behinderten-Rente: Was ist der Unterschied?

Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit

Oftmals werden diese beiden Rentenarten verwechselt. Obwohl sie doch so verschieden sind. Die Rente wegen Erwerbsminderung hat nichts mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu tun. Gar nichts. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede sowie die wenigen Gemeinsamkeiten.

EM-Rente und Behinderten-Rente: Was ist der Unterschied?

"Mein Nachbar ist schon mit 50 in Rente gegangen. Weil er eine Behinderung hat. Würde ich an Deiner Stelle auch mal versuchen!" Kommt Ihnen das bekannt vor? Solche und ähnliche Aussagen schwirren in Deutschland tausendfach durch Büros, Baustellen und Wohnzimmer. Wie wir gleich sehen werden, ist das Statement völliger Unsinn. Aber: Das Gefährliche daran ist, dass es zumindest die Wahrheit tangiert.

In diesem Beitrag klären wir das Durcheinander ein für allemal auf. Und dazu schauen wir uns gleich zwei Rentenarten an. Die mit Schwerbehinderung und die wegen Erwerbsminderung.

Rente wegen Erwerbsminderung: Die gibt's auch ab 50

Mit der EM-Rente können Sie schon deutlich unter 60 eine gesetzliche Rente beziehen. Theoretisch sogar schon kurz nach dem Berufseinstieg. Es ist jedoch wichtig festzuhalten, dass es sich hierbei nicht um eine Altersrente handelt. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird allein aus gesundheitlichen Gründen gezahlt. Und zwar immer dann, wenn Sie am Tag weniger als drei Stunden arbeiten können. Für einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten. Mehr dazu in diesem Video:

Nochmal: Die EM-Rente hat nichts mit der Altersrente zu tun. Im Gegenteil: Sobald man das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat, können Sie keine Erwerbsminderungsrente mehr beziehen. Die Rente wegen Erwerbsminderung gibt es also nur, wenn Sie

  • so schwer und chronisch krank sind, dass Sie pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten können
  • und Sie die sogenannte Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Denn das gesetzliche Renteneintrittsalter ist je nach Jahrgang unterschiedlich.

Die eingangs zitierte Aussage, dass jemand bereits mit 50 in Rente gegangen sei, beinhaltet demnach also einen Funken Wahrheit. Dann muss es sich um eine Erwerbsminderungsrente handeln. Aber in gar keinem Fall um eine Altersrente. Hier werden falsche Erwartungen geweckt.

Denn mit einer Schwerbehinderung allein kommen Sie niemals unter 60 in die Rente. Und schon gar nicht in die Altersrente.

Rente mit Behinderung

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gelten Sie in Deutschland als schwerbehindert. Dazu gibt es dann den passenden Ausweis. Und mit dem können Sie früher in die Altersrente. Jedenfalls dann, wenn Sie darüber hinaus über 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung verfügen.

Wie Sie dieser Tabelle entnehmen können, hängt es von Ihrem Jahrgang ab, wann genau Sie mit Schwerbehinderung früher in die Rente kommen. Allgemein kann man aber sagen: Mit aktuellem Schwerbehindertenausweis kommen Sie bis zu fünf Jahre vor Ihrem gesetzlichen Eintrittsalter in die Rente. Zwei Jahre früher, wenn Sie keine zusätzlichen Abschläge in Kauf nehmen möchten.

Das heißt aber auch - und da wiederholen wir uns: Vor dem 60. Geburtstag kommt in Deutschland niemand mehr in die Altersrente. Auch nicht mit Behinderung.

Schwerbehinderung und EM-Rente

Natürlich ist es möglich, dass Sie auf der einen Seite einen SB-Ausweis haben und darüber hinaus so stark gesundheitlich eingeschränkt sind, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen müssen. Das ist möglich. Und auch gar nicht selten. Aber nochmal: Trotz Schwerbehindertenausweis handelt es sich in diesem Fall um eine EM-Rente. Die Altersrente gibt es je nach Jahrgang frühestens ab Anfang 60. Und dann auch nur mit Abschlägen.

Falls Sie also in der Firma oder der Familie wieder einmal hören, dass sich Onkel Willi mit Anfang 50 dank seiner Behinderung in die Rente verabschiedet hat, wissen Sie: Entweder handelt es sich um eine Erwerbsminderungsrente - und da muss wirklich niemand auf Onkel Willi neidisch sein. Denn dahinter steht immer eine extrem starke Erkrankung. Oder die Geschichte ist blanker Unsinn.


Kommentare (10)

  • user
    Martina
    am 25.01.2024

    Hallo,

    wird, wenn man nach Erwerbsminderungsrente in die gesetzliche Rente übergeht, wird dann das Gehalt zugrunde gelegt, dass man bis dahin bekommen würde, wenn man gearbeitet hätte?

  • user
    Heinz Rüdiger Roesler
    am 25.01.2024

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich gehe Anfang Dezember 2026 auf Altersrente und beziehe bis dahin EM Rente, ist die EM Rente genau so hoch wie die Altersrente oder habe ich dabei Abschläge zu befürchten, und geht die EM Rente automatisch in die Altersrente über? Meine EM Rente beziehe ich seit 2017.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heinz Rüdiger Roesler

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2024

      Hallo Heinz Rüdiger, Sie müssen die Altersrente beantragen, rund vier Monate vor dem Auslaufen der EM-Rente. Aufgrund des Bestandsschutzes ist die Altersrente dann genauso hoch.

  • user
    Lili
    am 11.01.2024

    Hallo und Guten Tag,

    zur vollen, unbefristeten Erwerbsminderungsrente hätte ich eine Frage.

    Wenn der Arbeitgeber mir das Urlaubsentgeld überweist, wird mir das auf die Rente angerechnet und wenn, wieviel?

    Arbeitsverhältnis besteht noch, wenn die Rente ausgezahlt wird.

    Wenn ja, kann man das Urlaubsgeld nicht ablehnen?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2024

      Hallo Lili, das hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt die EM-Rente bewilligt wurde. Dazu haben wir mal ein Video auf unserem YouTube-Kanal veröffentlicht, schauen Sie mal dort nach: https://www.youtube.com/@sozialverbandschleswig-hol7714

      • user
        Janine
        am 25.01.2024

        Hallo,

        das Video finde ich leider nicht. Können Sie bitte nennen, in welchem Video das behandelt wird. Danke.

  • user
    Lukas Leimer
    am 11.01.2024

    Gehen Sie doch bitte noch mal auf die Zurechnungszeit bei der EM-Rente und deren Übertragung auf die Altersrente für Schwerbehinderte, ein.

    Hier gibt es noch Aufklärungsbedarf!

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