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Entlastungsbetrag in Schleswig-Holstein: Hier finden Sie Informationen

Aktuelles Pflege

Wer zu Hause gepflegt wird und einen offiziellen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. So können Sie jeden Monat bis zu 125 Euro von der Pflegekasse abrufen, um damit bestimmte Dienstleistungen zu bezahlen - etwa die Hilfe beim Einkaufen. Das Problem: Viele Menschen in Schleswig-Holstein werden das Geld nicht los.

Entlastungsbetrag in Schleswig-Holstein: Hier finden Sie Informationen

Die ganze Sache klingt nicht nur verrückt, sie ist es auch. Seit 2017 wartet der Entlastungsbetrag auf alle Menschen in Deutschland, die mit einem Pflegegrad zu Hause betreut werden. Satte 125 Euro sind zu vergeben, und das jeden Monat.

Vorsicht: Sie können das Geld nicht für zusätzliche Pflegemaßnahmen ausgeben. Wie der Name schon sagt, ist diese Geldleistung in erster Linie dafür gedacht, die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Zum Beispiel, indem eine andere Person einkaufen geht oder beim Wohnungsputz hilft. Dafür kann dann das Geld ausgegeben werden. Möglich sind auch Unternehmungen in der Freizeit, um möglichst viel Selbstständigkeit zu erhalten. Ganz klassisch kann das bedeuten, dass Sie einer Person Geld geben, damit diese gemeinsam mit Ihnen spazieren geht.

Entlastung-WAS?

So weit, so gut. Aber: Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige haben noch nie vom Entlastungsbetrag gehört. Und wenn die Geldleistung überhaupt ein Begriff ist, dann eher in der Theorie. Denn - eine große Zahl von Menschen findet keine Möglichkeit, die 125 Euro auszugeben.

Das hat folgenden Hintergrund: Nicht jeder x-beliebige Mensch hat das Recht, Ihnen im Haushalt oder bei der Freizeitgestaltung unter die Arme zu greifen. Nur zertifizierte Pflegedienste können die 125 Euro mit der Krankenkasse abrechnen. Und "ganz normale" Bürgerinnen und Bürger, die einen mehrstündigen Kurs absolviert haben.

Warum? Ganz ehrlich - wir wissen es auch nicht. Aber diese bürokratische Regelung hat zur Folge, dass wir in Schleswig-Holstein immer wieder davon hören, dass der Entlastungsbetrag nicht ausgegeben werden kann. Weil kein Pflegedienst in der Nähe ist. Und es kein Nachbar auf sich nehmen will, einen mehrtägigen Kurs zu besuchen, nur um der alten Dame von nebenan die Getränkekisten in die Küche zu stellen.

Anlaufstelle im Sozialministerium

Jetzt gibt es immerhin eine zentrale Anlaufstelle im Kieler Sozialministerium. Hier finden Sie Formulare und Informationen rund um den Entlastungsbetrag. Die Seite ist insbesondere für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen interessant. Und noch wichtiger: Sie finden hier auch feste Ansprechpartner für Ihre Fragen.

Einziges Manko: Es gibt kein Verzeichnis über das Kursangebot für Privatpersonen. Wer sich in Schleswig-Holstein also weiterbilden möchte, um seine Nachbarn im Alltag zu unterstützen - und um anschließend die 125 Euro mit der Pflegeversicherung abzurechnen - der findet hier auf den ersten Blick keine Hilfe. Bleibt wohl nur der direkte Kontakt zu den Ansprechpartnern im Ministerium.


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