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GdB rückwirkend: Schwerbehindertenausweis für die Vergangenheit

Aktuelles Behinderung Gesundheit

Wenn Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen, wird dieser im Landesamt für soziale Dienste bearbeitet. Im Erfolgsfall gilt der Grad der Behinderung (GdB) dann ab dem Tag der Antragstellung. Zumindest in aller Regel.

GdB rückwirkend - geht das überhaupt?

Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie im Landesamt für soziale Dienste, früher nannte sich diese Einrichtung in vielen Bundesländern "Versorgungsamt". In Schleswig-Holstein beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die meisten Fälle etwa drei Monate - allerdings mit Ausreißern nach oben und unten.

Welchen GdB Sie am Ende erhalten - und welche Merkzeichen gegebenfalls darin eingetragen sind - das hängt insbesondere von der Ausprägung Ihrer Behinderung ab. MIt anderen Worten: Es kommt nicht auf den Namen Ihrer Erkrankung an. Wichtiger für den Schwerbehinderten-Status ist, was die Krankheit mit Ihrem Leben macht. Was können Sie nicht mehr machen? In welcher Weise schränkt die Behinderung Ihren Alltag ein? In Fachkreisen nennen wir das "Funktionseinschränkungen"

GdB im Erfolgsfall ab Tag des Antrags

Falls Ihr Antrag zum "Behindertenausweis" angenommen wird, gilt der entsprechende GdB ab dem Tag der Antragstellung.

Dazu ein Beispiel:

Sascha aus Eutin beantragt mit seiner chronischen Darmerkrankung am 01.04.2022 einen Grad der Behinderung. Die Bearbeitung im Landesamt für soziale Dienste nimmt einige Zeit in Anspruch, da diverse Ärzte ihre Befundberichte einreichen müssen. So kommt es, dass die Behörde den Bescheid mit GdB 60 erst zum 29.9.2022 zustellt. Da Sascha den Antrag jedoch bereits zum 01.04. gestellt hat, gilt die Schwerbehinderung ab diesem Zeitpunkt.

Damit einher gehen nun die sogenannten Nachteilsausgleiche. Wenn Sie mit Anerkennung Ihrer Behinderung bestimmte Geld- oder Sachleistungen erhalten können, sind diese ab dem Tag des Antrags rückwirkend für Sie greifbar.

Normalerweise. In Ausnahmefällen kann der Grad der Behinderung allerdings auch über den Zeitpunkt des Antrags hinaus in die Vergangenheit verlegt werden - das ist im Paragraphen § 152 SGB IX geregelt.

Wichtig: Das geht nicht einfach so. Sie müssen die rückwirkende Gültigkeit beantragen - und zwar mit einem konkreten Grund. Im Gesetz heißt es so schön, "wenn dafür ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird".

Im Klartext bedeutet das: Sie müssen einen handfesten Nachteilsausgleich erhalten, der Ihnen wirklich "Vorteile" bringt. Das kann zum Beispiel der Eintritt in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sein. Oder ein Pauschbetrag, den Sie bei der Steuererklärung geltend machen können. Wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den GdB unbedingt früher als zum Zeitpunkt des Antrags benötigen, kann das Landesamt für soziale Dienste den Grad der Behinderung bis zu vier Jahre in die Vergangenheit legen.

"Der GdB gilt rückwirkend ab dem Tag des Antrags. Wenn Sie einen ganz konkreten Vorteil nachweisen können, kann die Behinderung jedoch noch weiter in der Vergangenheit festgesetzt werden."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Sie haben einen SB-Ausweis beantragt? Wenn das Landesamt für soziale Dienste diesen freigibt, gilt der Ausweis bzw. der Grad der Behinderung ab dem Antragsdatum. So einfach ist die Regel. Falls es jedoch einen ganz bestimmten Grund gibt, warum die Behinderung schon vorher gelten muss, können Sie eine weitere Rückdatierung beantragen. Argumente mit Aussicht auf Erfolg sind zum Beispiel der Eintritt in die Altersrente mit Behinderung oder der finanzielle Vorteil durch den Behindertenpauschbetrag.


Kommentare (14)

  • user
    Mario Schneider
    am 20.03.2024

    Mir wurde ein GdB G 50 ab 21..12.2022 anerkannt.

    Kann ich den Steuerpauschbetrag bei der Steuererklärung für das gesamte Jahr 2022 nutzen also den vollen Betrag und die Kilometer Pauschale / Arbeit und Privat für 2022

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2024

      Ja, das ist das Schöne am Pauschbetrag: Er gilt für das komplette Jahr.

  • user
    Simone Koppenrade-Schröder
    am 14.03.2024

    Hallo

    Ich hatte 2011 die Diagnose "Malignes Melanom" Hautkrebs. Damals wurde ich auf eine Geltendmachung der Schwerbehinderung nicht aufmerksam gemacht.

    Nun bin ich in 30% wegen anderer Diagnosen eingestuft.

    Kann ich ein rückwirkende Gültigkeit /Anerkennung beantragen, evtl. für Rentenansprüche oder Erhöhung der aktuellen Behinderung?

    Vielen Dank

  • user
    Martin
    am 24.09.2023

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu der Rückwirkenden Pauschbetrag, ich habe eine behinderung seit 2016 mit 50%. Gibt es jetzt die Möglichkeit, da ich jetzt erst von dem Steuervorteil erfahren habe den Pauschbetrag für die letzten 4 Jahre bei der Steuererklärung einzugeben bzw. zu beantragen. Wie wahrscheinlich ist es das es tatsächlich zur Auszahlung kommt.

    Grüße Martin

    • user
      Christian Schultz
      am 25.09.2023

      Hallo Martin, wir dürfen und können hier keine steuerliche Beratung machen. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage direkt an das Finanzamt.

  • user
    Saskia Bern
    am 23.08.2023

    Mir wurde ein GdB 50 ab 30.11.2022 anerkannt.

    Kann ich den Steuerpauschbetrag bei der Steuererklärung für das gesamte Jahr 2022 nutzen also den vollen Betrag?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    S. Bern

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2023

      Ja, der Pauschbetrag gilt für das ganze Jahr.

      • user
        Saskia Bern
        am 23.08.2023

        Recht herzlichen Dank für die Antwort, Herr Schultz.

  • user
    Stephanie Niemann
    am 11.07.2023

    Guten Tag,

    Ich lebe aktuell in Calbe/Saale und bin Mitglied der Sovd.

    Mein Probleb ist, ich habe Anfang des Jahres 2023 einen Schwerbehindertenausweis beantragt aber bis zum heutigen Tag noch keine Antwort, keinen Ausweis oder jegliche Art Bescheid erhalten. Was kann Ich noch tun?

    Ich hatte 2 Schlaganfälle und nach dem letzten am 19.01.2022 bin Ich linksseitig Behindert (Hemiplegie, Hemiparese)

    Desweiteren leide Ich aufgrund meiner Einschränkungen unter starken Depressionen und bin einfach nur noch verzweifelt.

    Eine Reha habe Ich bereits vom 18.04.2023 bis zum 23.05.2023 erfolglos hinter mir.

    Wo kann Ich noch Hilfe erhalten?

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephanie Niemann

    • user
      Christian Schultz
      am 11.07.2023

      Hallo Stephanie, es ist leider nicht ungewöhnlich, dass die Bearbeitung des SB-Antrags so lange dauert. Trotzdem sollten Sie nun - nach etwa einem halben Jahr - einmal beim Landesamt nachfragen, was da los ist.

  • user
    Loh
    am 26.05.2023

    Ich habe einen Antrag auf Behinderung gestellt.

  • user
    Skeries, Olaf
    am 26.05.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    vielen Dank für ihren tollen Newsletter, bis jetzt habe ich in Berlin vom Sovd so etwas noch nicht mitbekommen.

    Auch der Beitrag zur rückwirkenden GdB war sehr hilfreich.

    Selber habe ich 80% G ohne B, kann aber nach mehreren Op`s nur noch an 2 Krücken laufen, kann also keine Fahrten mit Gepäck machen oder muss viele andere Wege beschreiten.

    Gerne weitere Informationen.

    Schöne Pfingsten.

    Beste Grüße

    Olaf Skeries

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2023

      Vielen Dank für das freundliche Feedback!

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