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Mehr als 45 Jahre für die Rente: Was bringt mir das?

Aktuelles Rente

Die vorgezogene Altersrente ohne Abschlag ist in aller Munde. Die Variante mit der Bezeichnung "für besonders langjährig Versicherte" setzt allerdings eine 45-jährige Wartezeit voraus. Doch es gibt in Deutschland viele Menschen, die sogar länger gearbeitet haben. Was hat das für Folgen?

Mehr als 45 Jahre für die Rente: Was bringt mir das?

Ohne Abschlag in Rente. Wenn es um die Altersrente geht, gibt es dafür in Deutschland zwei Möglichkeiten. Einmal mit Schwerbehindertenausweis - darum wird es in diesem Beitrag nicht gehen. Und dann noch die Rente nach 45 Versicherungsjahren.

Offiziell heißt dieses Konstrukt Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Und in diesem Artikel werden wir die wichtigsten Fragen dazu beantworten.

Was zählt alles bei der Wartezeit mit?

Ein weit verbreiteter Trugschluss ist, dass nur Arbeitsjahre bei den 45 Jahren berücksichtigt werden. Natürlich machen die bei den meisten Menschen einen großen Teil aus. Aber das ist nicht alles. Auch viele weitere Inhalte aus Ihrem Leben können bei den 45 Jahren angerechnet werden. Zum Beispiel:

Welche Zeiten aus Ihrem Leben bereits als Wartezeit anerkannt sind, können Sie der Rentenauskunft entnehmen. Die bekommen Sie ab 55 alle drei Jahre automatisch per Post. Falls hier Unklarheiten auftreten, vereinbaren Sie am besten einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung.

45 Jahre voll - und jetzt sofort in die abschlagsfreie Rente?

Leider nicht. Die Rente ohne Abschlag gibt es erst, wenn Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Zwei Jahre vor Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter - vorher geht es nicht. Soll es doch früher in die Rente gehen, müssen Sie Abschläge hinnehmen. Wie hoch die ausfallen, hängt davon ab, ob Sie eine anerkannte Schwerbehinderung haben oder nicht. Mehr Infos zu den Abschlägen finden Sie auch in diesem Artikel.

Mehr als 45 Jahre Wartezeit: Was sind die Vorteile für die Rente?

Viele Männer - und auch einige Frauen - der “Babyboomer-Generation” können auf ein beachtliches Berufsleben zurückblicken. Teilweise sogar mit mehr als 45 Jahren Arbeit.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie noch vorzeitiger ohne Abschlag in die Rente kommen. Es bleibt beim frühestmöglichen Eintritt zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Aber Sie haben trotzdem etwas von einer Arbeitsleistung mit Wartezeit 45+. Denn wer länger arbeitet, zahlt länger und mehr in die Rentenkasse. Dadurch wachsen selbstverständlich Ihre Rentenansprüche.

Fazit

Sie haben länger als 45 Jahre gearbeitet? Das ist eine sehr gute Nachricht, da Sie vor diesem Hintergrund mit einer recht guten Rente rechnen können. Wichtige Info: Am Ende hängt Ihre Rentenhöhe immer noch davon ab, wie viel Sie verdient haben - und wie lange Sie eingezahlt haben. Aber grundsätzlich lassen die mehr als 45 Jahre auf eine ziemlich gute Rente hoffen.

Rentenrechtlich bringt Ihnen die Wartezeit 45+ keine weiteren Vorteile. Sie haben die Rente ohne Abschlag. Und das ist doch auch etwas.


Kommentare (8)

  • user
    Martin B.
    am 10.05.2026

    Ich bin Langjährig versicherter und könnte nächstes Jahr im April mit Abschlägen oder 2 Jahre später ohne Abschläge in Rente. Wenn ich also mit Abschlägen gehen würde könnte ich auch mit 99,99 Prozent in Rente und noch 2 Jahre weiter arbeiten ? Würde ich mit der aktivrente meine Rente auf das Niveau als ob ich mit 65 Jahren in Rente gehen würde erhöhen ? Oder zahlt man keine Rentenversicherung?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.05.2026

      Wenn Sie schon eine Altersrente beziehen, können Sie freiwillig weiterhin Rentenbeiträge zahlen - das geht. Die Aktivrente (also die 2000 Euro, die es im Job neben der Rente steuerfrei gibt) können Sie allerdings erst ab dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters nutzen.

  • user
    C. Tanne
    am 10.05.2026

    Ich bin Jahrgang Januar 1963 und habe Ende Mai 45 Beitragsjahre voll und mein erstes Rentendatum wäre der 01.12.27. Wie ist es mit dem 13. Monatsgehalt. Muss ich den Dezember noch durcharbeiten, also das Jahr 2027 voll machen?

    Mit freundlichem Gruß ein SOVD-Mitglied C. Tanne

    • user
      Christian Schultz
      am 11.05.2026

      Wie das mit dem 13. Monatsgehalt geregelt ist, sollte in Ihrem Arbeitsvertrag stehen. Das ist nicht im Sozialgesetz geregelt - bitte den Arbeitsgeber fragen.

  • user
    Doug Claus
    am 05.03.2026

    Hallo, ich bin dabei meinen Rentenantrag zu stellen. Die 45 Beitragsjahre habe ich vor gut einem Jahr erfüllt. Sollte ich "Regelaltersrente" oder "Altersrente für langjährig Versicherte" ankreuzen? Macht es ein Unterschied? Danke. D. Claus

    • user
      Christian Schultz
      am 06.03.2026

      Hallo Doug, das kommt auf Ihr Alter zum Rentenbeginn an.

  • user
    Klamt
    am 28.02.2025

    Ich wohne in Magdeburg, würde mich aber gern bei Ihnen beraten lassen. Ist das möglich ?

    In Magdeburg werde ich nicht gut, nicht richtig aufgeklärt. Auf meinen geschilderten Fall und meine Frage wird nicht drauf eingegangen.

    Ich bin auch bereit, Mitglied zu werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Evelin Klamt

    • user
      Christian Schultz
      am 28.02.2025

      Theoretisch ist es möglich, sich auch in anderen Sozialberatungsstellen des SoVD unterstützen zu lassen. Aber in der Regel läuft die Beratung nach der Corona-Zeit bei uns wieder persönlich - das ist einfacher als per Telefon oder Videokonferenz. In Magdeburg müssten Sie beim SoVD doch auch Mitglied werden, um individuell beraten zu werden.

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