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Mehrbedarf mit Merkzeichen "G" - auch bei befristeter Erwerbsminderungsrente?

Aktuelles Rente Behinderung Armut Gesundheit

Viele Menschen mit Behinderung fokussieren sich beim Antrag zum SB-Ausweis auf das Merkzeichen "aG" und unterschätzen das einfache "G". Unter den passenden Umständen ist dieses nämlich ebenfalls bares Geld Wert - zum Beispiel in der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Mehrbedarf bei Merkzeichen "G" - auch für befristete EM-Rente?

Es stimmt schon - mit dem Merkzeichen "G" dürfen Sie sich nicht auf Behindertenparkplätze stellen. Und dennoch ist das "G" besser als sein Ruf. Und zwar beim Parken, für den ÖPNV und auch für mehr Geld in der Grundsicherung.

Doch insbesondere um diesen Mehrbedarf in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es im wirklich Leben häufig Verwirrung: Denn nicht jeder Mensch mit EM-Rente und Merkzeichen "G" bekommt automatisch rund 75 Euro mehr im Monat.

Mehrbedarf nur bei Grundsicherung

Um das zu verstehen, müssen wir einen Schritt tiefer in das Sozialrecht einsteigen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, hat oftmals wenig Geld zur Verfügung. Die durchschnittliche Zahlung bei neuen EM-Renten betrug 2020 gerade einmal 881,62 Euro. Wer wenig bekommt, hat häufig Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss - und kommt so in etwa auf das Niveau von "Hartz IV".

In sehr vielen Fällen kommt nun die Grundsicherung bei Erwerbsminderung zum Einsatz - nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Und in diesem Fall steht Ihnen mit Merkzeichen "G" ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent der Regelleistung zu. Wenn Sie alleinstehend sind, liegt dieser aktuell bei 446 Euro. Macht also einen Zuschlag von 75, 82 Euro. Jeden Monat.

Doch dieses Arrangement funktioniert nur, wenn Sie tatsächlich Grundsicherung erhalten. Und die wird nicht bei jeder kleinen EM-Rente ausgezahlt. Denn falls Ihre Erwerbsminderungsrente nur befristet ist - und das ist recht häufig der Fall - dann haben Sie zwar möglicherweise auch Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Aber nicht auf Grundsicherung im eigentlichen Sinn.

Es ist zwar das gleiche Amt für Sie zuständig. Und Ihr monatlicher Zuschuss wird ebenfalls nach dem SGB XII gewährt. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Grundsicherung, sondern Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt. Es gibt kaum Unterschiede zur Grundsicherung - außer dass Sie keinen Anspruch auf den Mehrbedarf mit Merkzeichen "G" haben.

Kleine Zusammenfassung: Volle Erwerbsminderungsrente unbefristet = Grundsicherung mit Anspruch auf Mehrbedarf. Volle EM-Rente befristet: Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Anspruch auf den Mehrbedarf.

Kein Anspruch auf Mehrbedarf bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Falls Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, steht Ihnen auch kein Mehrbedarf zu. Hier ist die Sache relativ einfach: Denn in diesem Fall ist nicht das Amt für Grundsicherung und Soziales für Sie zuständig - also nicht das SGB XII - sondern das Jobcenter. Mit halber EM-Rente können Sie ja theoretisch noch in Teilzeit arbeiten.

Also, noch einmal in einfachen Worten zusammengefasst: Bekommen Sie eine teilweise EM-Rente, ist das Jobcenter für Sie zuständig. Hier gibt es für Menschen mit Behinderung und Merkzeichen keinen Mehrbedarf. Bei voller Erwerbsminderungsrente müssen wir unterscheiden. Ist diese nur befristet? Dann gehen Sie beim Mehrbedarf leer aus. Mit unbefristeter EM-Rente sollten Sie die 17 Prozent bekommen.

Fazit

In diesem Fall muss man tatsächlich genau hinschauen. Nur bei "echter" Grundsicherung gibt es für das Merkzeichen "G" oder "aG" auch einen monatlichen Mehrbedarf. Sonst leider nicht. Um hier durchzusteigen, sollten Sie sich am besten persönlich beraten lassen. Gern beim Sozialverband.


Kommentare (29)

  • user
    Ludwig
    am 25.07.2023

    bin rentner , mit 39 arbeitsjahren früher in rente gegangen mit 63 jahren, beziehe Grundrente und Grundsicherung, Pflegegrad 2, Schwerbehindert

    G und B zu 100% , lebe seit dem Tod meiner Frau allein, Mehrbedarf inzwischen beantragt, bekomme ich 17% oder 35% da ich in keiner Bedarfgemeinschaft lebe

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Den Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent mit Merkzeichen G oder aG gibt es nur, wenn Sie die Grundrente ab dem Erreichen der Regelaltersrente beziehen. Fragen Sie am besten direkt beim Sachbearbeiter im Sozialamt nach.

    • user
      Turan
      am 15.12.2023

      Ja ja, das gute wir wollten eine was muss man dafür machen das war ein Papier ausfüllen. Könnt ihr nicht mehr schicken dann können wir das machen mit Papier ausfüllen.

  • user
    Lorenzen
    am 11.07.2023

    Wir beziehen Bürgergeld.Mein Mann hat nun die Bestätigung bekommen das er 100 Prozent Schwerbehinderung hat und Merkzeichen G und H.

    Unser Anzrag auf Mehrbedarf wurde abgelehnt da dieses nur möglich ist wenn die Erwerbsunfähigkeit bestätigt wurde durch antragstellung und Gutachten der rentenkasse.ist das richtig das man nur mit dem Ausweis und Kennung G ohne Bestätigung der Erwerbsfähigkeit kein Anspruch besteht?Mein Mann wird Palliativmedizin behandelt aufgrund von Krebs,pflegegrad 2 usw..Ist dort auch bekannt.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.07.2023

      Ja, das ist richtig. Den Mehrbedarf gibt es nur beim Bezug der Grundsicherung. Nicht mit Bürgergeld.

    • user
      Julia Buller
      am 03.08.2023

      Bei mir war auch Mal so gleich. Ich habe nach ca. 3 Monate nach Ablehnung noch ein Antrag auf EM gestellt und in acht Monaten eine volle EM bekommen für mehr als ein Jahr.

  • user
    Martina
    am 05.03.2023

    Guten Tag,

    ich bin seit 1976 im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Kennzeichen G, H, Bl und RF wegen Blindheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit mit einem Grad von 100.

    Ich erhalte Blindengeld und seit 2 Jahren Grundsicherung wegen von der Dt. Rentenversicherung festgestellten vollen und dauerhaften Erwerbsminderung aufgrund zusätzlicher und anderer chronischer Krankheiten.

    Der Mehrbedarf von 17% auf Merkzeichen G wurde vom Amt für Soziales abgelehnt, weil dies nur gewährt wird wenn ich nicht alleine wegen Blindheit voll erwerbsgemindert bin.

    Maßgebend sei der Bescheid von 1976 in dem der Grad der Behinderung, die Merkzeichen und die Begründung festgestellt wurden. Also dort nur Blindheit und somit Ablehnung.

    Können Sie die Richtigkeit dieser Ablehnung bestätigen.

    Vielen Dank !

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2023

      Hallo Martina, von dieser Regelung habe ich noch nie gehört. Nach meiner Information gibt es den Mehrbedarf bei Grundsicherung, unbefristeter voller EM-Rente und Merkzeichen G oder aG. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Ocklenburg
    am 19.02.2023

    Ich erhalte Grundsicherung 1 Nach einem Schlaganfall und Merkzeichen G , könnte ich doch jetzt den Mehrbedarf beantragen ?! Zudem steht im med. Gutachten das ich ohne Hilfsmittel nicht Laufen kann, wegen Sturzgefahr ! Bislang Pflegestufe 2 ,im Widerspruch.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.02.2023

      Ja, bei Grundsicherung und Merkzeichen "G" bekommen Sie auf Antrag den Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent.

  • user
    Vietor Clemens
    am 20.12.2022

    Hallo und schönen guten Tag,

    ich habe mal ne Frage, ich bekomme eine VOLLE Erwerbsminderungsrente, nennt sich allerdings eine Arbeitsmarktunfähigkeitsrente und ich versuche seit 11 MONATEN Unterstützung zu bekommen, da ich nur eine Rente von 990 Euro bekomme, laut Ablehnungsbescheid weiß ich bis heute nicht, ob mir der beantragte Mehrbedarf an Ernährung vom Gesundheitsamt bewilligt wurde, noch ob mir die Küchenmiete bewilligt wurde, die mir beim erstenmal abgelehnt wurde. Außerdem wurde mir der Mehrbedarf von 17% abgelehnt, obwohl ich ein Merkzeichen G im Ausweis habe. Das blöde daran ist, dass im Ablehnungsbescheid nicht drin steht, wieviel ich über respektive ich unter dem Satz bin, damit ich der GEZ und der Rentenversicherung den Bescheid zu kommen lassen kann, die Rentenversicherung zieht mir Aufgrund einer Überbezahlung einer Reha so lange Geld ab, bis ich Ihnen den Bescheid zu kommen lassen kann.:)

    Meine Hauptfrage ist, warum ich keinen Mehrbedarf bekomme, obwohl ich ein G im Ausweis habe, als Argument bekomme ich immer die Antwort, ich könnte ja noch arbeiten, was A nicht stimmt, da ich NIE wieder arbeiten kann und B falsch ist, da es keinen Job für mich gibt und ich eine VOLLE Erwerbsminderungsrente bekomme. Für mich ist das schon Rassismus.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen .:))

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Vietor, ohne Ihren Fall im Detail zu kennen, gehe ich von Folgendem aus:

      Da Sie Ihre EM-Rente befristet beziehen - das ist bei der "Arbeitsmarktrente" immer der Fall - erhalten Sie keine Grundsicherung, sondern die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt. Nach meinen Informationen gibt es den Mehrbedarf beim Merkzeichen "G" aber nur mit aufstockender Grundsicherung. Das kann zwar kein Mensch nachvollziehen, aber dies dürfte der Grund für Ihre Ablehnung sein.

    • user
      C. R.
      am 18.02.2023

      Hallo Vietor,

      bei einer Arbeitsmarktrente, bei der eine "Rente wegen voller Erwerbsminderung" nicht ausschließlich aus medizinischen Gründen, sondern auch aufgrund der Arbeitsmarktlage befristet gewährt wird, liegt eine Erwerbsfähigkeit von 3-6 Stunden täglich, also eine teilweise und keine volle Erwerbsminderung vor. (Es besteht somit Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 8 SGB II. Ggf. ergänzende Sozialleistungen zur EM-Rente sind daher zuständigkeitshalber im Jobcenter zu beantragen). Ein Anspruch auf die Anerkennung eines Mehrbedarfs aufgrund des Merkzeichens "G" besteht bei einer teilweisen Erwerbsminderung nicht. Bei Arbeitsmarktrenten hat die DRV medizinisch eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt, gewährt aber aufgrund der Arbeitsmarktlage anstelle einer geringeren Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung befristet die höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Gewährung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund der Arbeitsmarktlage heißt also nicht, dass medizinisch eine volle Erwerbsminderung vorliegt. Wie erläutert, liegt bei Arbeitsmarktrenten eine teilweise Erwerbsminderung vor, so dass die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Mehrbedarfes nicht erfüllt sind. Die Feststellungen der DRV zur Erwerbsfähigkeit sind für Sozialleistungsträger rechtsverbindlich. Falls Sie mit den Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zu Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht einverstanden sind, haben Sie als Rechtsmittel die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Rentenbewilligungsbescheid der DRV zu erheben.

  • user
    Berg
    am 05.04.2022

    Hallo, ist es Ihnen moeglich Sozialbescheide zu ueberpruefen. Meine Eltern sind Rentner und seit mein Vater 5 Schlaganfaelle erlitt, blind wurde und dann ins Heim ziehen musste, wurden meine Eltern auf einmal Sozialhilfeempfaenger. Nach einem Jahr erhielten wir nun den Bescheid, es ergeben sich Differenzen zum Eigenanteil, Pflegestufenzahlung und Sozialamtszahlung in Bezug auf die Rechnungen vom Heim. Herzlichst Carola Berg

    • user
      Christian Schultz
      am 05.04.2022

      Hallo Carola, natürlich - der SoVD überprüft für seine Mitglieder ständig Bescheide der Sozialbehörden. Allerdings nicht die Rechnungen des Heims, da sind wir nicht mehr im Sozialrecht. Wenden Sie sich am besten einfach an die Sozialberatungsstelle in Ihrer Nähe, dann können die Kollegen dort schauen, ob man helfen kann.

  • user
    Martin Wessel
    am 10.03.2022

    Ich beziehe eine Altersrente für Schwerbeschädigte mit GDB 80 und Merkzeichen G. Gleichzeitig bekomme ich Grundsicherung vom Sozialamt. Einen Mehrbedarf von 17% des Sozialhilferegelsatzes lehnt das Amt ab, da ich nicht die volle Erwerbsminderungsrente wegen Schwerbeschädigung oder Altersrente mit gleichzeitiger Grundsicherung beziehe. Ich "stecke" also dazwischen. Würde eine Klage am Sozialgericht Erfolg verheißen?

    LG Martin

    • user
      Christian Schultz
      am 10.03.2022

      Hallo Martin, den Mehrbedarf gibt es nur bei "echter" Grundsicherung. Also zum Beispiel bei einer Altersrente oder einer vollen EM-Rente ohne Befristung und gleichzeitiger Aufstockung vom Sozialamt. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, macht eine Klage keinen Sinn. Ob Sie allerdings tatsächlich genau in dieser Situation sind, müsste man sich genau anschauen. Das können wir hier im Forum allerdings nicht leisten.

      • user
        Martin Wessel
        am 15.03.2022

        Vielen Dank für Ihre Auskunft.

        Mit freundlichen Grüßen

        Wessel

  • user
    Johann Weber
    am 11.10.2021

    Guten Tag

    ich bekomme Grundsicherung wegen Altersarmut, habe seit 2 Monaten einen Schwerbehindertenausweis Merkzeichen G

    Meine Frage lautet, bekomme ich eine Erhöhung der Grundsicherung ?

    Da ich kaum laufen kann suche ich auch eine ebenerdige Wohnung, bekomme ich ich auch da eine finanzuelle Unterstützung vom Sozialamt.

    Über eine Antwort Ihrerseits währe ich sehr dankbar.

    mit freundlichen Grüssen Johann Weber

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Johannes, mit dem Merkzeichen bekommen Sie jetzt einen Aufschlag auf Ihre Regelleistung. Melden Sie sich daher umgehend beim Amt, damit die Bescheid wissen. Wenn die neue Wohnung den Anforderungen des Sozialamts genügt, kann auch eine etwas höhere Miete als bisher gezahlt werden. Auch darüber sollten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter sprechen.

  • user
    Peter Gassenschmid
    am 01.07.2021

    Guten Tag

    Ich wurde Februar 1961 geboren und ging mit 15 Jahren in die lehre. Im Dezember 2019 wurde bei mir eine Krebserkrankungen festgestelt ( 1 Wochen zuvor arbeitslos geworden ). Ich war dann 18 Monate krank geschrieben und befinde mich nun in der Arbeitslosigkeit bis Juni 2022. Ich habe Schwerbehinderung 70% und mir wurde schon 2 mal das Merkzeichen G abgelehnt obwohl ich ein medizinisches Gutachten habe das ich nicht mehr wie ca 50m laufen kann, (durch die Chemotherapie Arterienverschluß im Bein mit 4 maligner Operationen ).

    Ich bekam vom Arbeitsamt Stellenangebot, aber gemäß meinem Krankheitsbild werde ich abgelehnt, man hat mir fast überall geraten die Rente einzureichen da ich 45 Einzahlungsjahre habe.

    Ich hätte gerne eine ehrliche Beratung was was für mich das richtige wäre, die Rente einreichen oder versuchen Arbeit zu finden.

    Ich weis das man die Infos auf der Rentenrstelle bekommt, aber das vertrauen zu behördlichen Stellen ist bei mir nicht mehr gegeben.

    Da ich die Berichte vom SOVD verfolge würde ich sie bitten mir eine Rentenberatung zu geben oder wohin ich mich vertrauenswürdig hinwenden kann.

    Viele Dank im voraus P.G.

  • user
    Martina Shatrolli
    am 25.06.2021

    Guten Tag,

    ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente ,habe aber davor 30 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt ,ich habe auch das Merkzeichen G . Meine Frage ist ,habe ich auch Anspruch auf die Grundrente u. wird dabei auch das Einkommen von meinem Mann, der noch in Arbeit steht ,eingerechnet. Falls ich eventuell darauf Anspruch habe , könnten Sie mir bitte mitteilen , wie u. wo ich es dann beantragen kann.

    Mit freundlichen Grüßen, Martina Shatrolli

  • user
    Ciftci
    am 24.06.2021

    Finde toll, dass es die sovd. gibt. Der Bericht von Ihnen hilft mir sehr.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.06.2021

      Danke, das hören wir gern!

  • user
    Martina Leibner
    am 24.06.2021

    Hallo...

    Ich hatte mit Anfang 40 (42) ein Aneurysma im Kopf. Und seit dem konnte ich nicht mehr Arbeiten. Leider bekomme ich deswegen auch keine Grundsicherung , da ich keine 33 Jahre mehr Arbeiten konnte.

    Ich habe eine unbegrenzte volle Erwerbsminderungsrente und Merkzeichen G .

    Gibt es da Möglichkeiten was anderes zu beantragen oder Falle ich Mal wieder durchs Raster !? Wie viele andere Personen auch...zu jung , zu alt , zu krank , am besten....

    LG Martina

    • user
      Christian Schultz
      am 25.06.2021

      Hallo Martina, mit den 33 Jahren beziehen Sie sich wahrscheinlich auf die Grundrente, richtig?

      Mit voller unbefristeter EM-Rente, Merkzeichen "G" und zusätzlicher Grundsicherung haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf den Zuschlag in Höhe von 17 Prozent. Das sollten Sie beim Amt für Grundsicherung ansprechen.

  • user
    Jana 12 Luft
    am 24.06.2021

    Ich bin ja nun schon lange Vertrauensfrau für Schwerbehinderte und Gleichgestellte in unserer Firma mit mehr als 200 Schwerbehinderten und habe alle Hände voll zu tun mit allem, was das SGB V und IX vorhält. Aber der Inhalt diesen Beitrages ist für mich neu gewesen. Danke!!! Wieder etwas dazu gelernt.

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