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Mit 63 nur kleine Rente - wer stockt jetzt auf?

Aktuelles Rente Armut

Rund die Hälfte aller Deutschen geht zurzeit noch vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in die Rente. In der Regel, weil sie es sich leisten können. Doch wie sieht es aus, wenn diese vorgezogene Altersrente sehr klein ist? Kann man irgendwo aufstocken?

Mit 63 nur kleine Rente - wer stockt jetzt auf?

Wichtiger Hinweis: In diesem Beitrag geht es nicht darum, in welcher Weise das Jobcenter dazu berechtigt ist, Sie zwangsweise in die Rente zu schicken. Wenn Sie mehr über diesen Sachverhalt erfahren möchten, empfehle ich Ihnen diesen Artikel.

Heute gehen wir anders an das Thema ran. Es geht um folgendes Szenario:

Peter aus Oldenburg ist gerade 63 geworden. In einem Monat läuft sein Arbeitslosengeld aus. Da Peter früher einmal Geld vom Jobcenter beziehen musste, möchte er um jeden Preis verhindern, dort noch einmal zu landen. Vor diesem Hintergrund hat er beschlossen, eine Altersrente zu beantragen.

Das ist möglich, denn Peter kommt auf insgesamt 41 Jahre Wartezeit für die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte - über diese Rentenart können Sie ab dem 63. Geburtstag in den Ruhestand. Allerdings nur mit Abzügen.

Wie genau das mit den Abschlägen bei der Altersrente für langjährig Versicherte läuft, erfahren Sie in diesem Video:

Man kann sich darüber streiten, ob es finanziell sinnvoll ist, einen solchen Schritt zu gehen. Insbesondere dann, wenn die zu erwartende Rente klein wäre. Zu klein, um davon leben zu können.

Kleine Rente: Wer stockt jetzt auf?

Normalerweise ist diese Frage leicht zu beantworten: Wenn die Rente nicht reicht, können Sie zum Amt für Grundsicherung gehen und dort eine Aufstockung beantragen. In manchen Orten heißt die zuständige Behörde auch noch ganz altmodisch Sozialamt. Aber unter dem Strich zählt die Tatsache, dass Sie Ihre karge Rente mit der Grundsicherung im Alter aufstocken können.

Allerdings gilt das nur ab einem bestimmten Alter. Ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben, hängt davon ab, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben. Wo genau diese in Ihrem Fall liegt, entscheidet Ihr Geburtsjahr.

Umgekehrt bedeutet das aber auch: Solange Sie altersmäßig unter dieser Grenze liegen, ist die Grundsicherung nicht für Sie zuständig. Also gibt es auch keine Aufstockung. Aber wer hilft Ihnen jetzt weiter, wenn die Rente nicht reicht?

Vorgezogene Altersrente: Ist das Jobcenter für die Aufstockung zuständig?

Bleibt eigentlich nur das Jobcenter als Anlaufstelle für eine Aufstockung. Aber müssen die dann auch wirklich zahlen?

Grundsätzlich bekommt man "Hartz IV", wenn man erwerbsfähig ist - also mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann - und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat. Finanzielle Bedürftigkeit setzen wir natürlich auch voraus. Der Bezug einer vorgezogenen Altersrente liegt also in einer Art Grauzone. Man ist zwar noch erwerbsfähig und hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht - bezieht aber eine Altersrente. Ist das Jobcenter dann zuständig?

Nein, ist es nicht. Wer eine Altersrente bekommt, hat keinen Anspruch gegenüber dem Jobcenter. Auch nicht im Fall einer vorgezogenen Altersrente.

Wie schließe ich die finanzielle Lücke?

Wir befinden uns also in einer denkbar ungünstigen Situation: Kleine Rente - aber weder Anspruch auf "Hartz IV" noch auf Grundsicherung.

Dazu muss man sagen: Wenn tatsächlich absehbar ist, dass Sie allein von Ihrer kleinen Rente leben müssen, dann sollten Sie grundsätzlich auch keinen vorgezogenen Rentenantrag stellen. In den allermeisten Fällen ist der Urspung zu solch einem Szenario also entweder Unbedachtheit oder eine falsche Beratung. Aber natürlich kann das Leben unvorhersehbare Wege einschlagen - beispielsweise die Trennung vom Partner, so dass plötzlich weniger Geld zur Verfügung steht als geplant.

Wie auch immer: Es bleibt die Frage, ob man von irgendwoher doch noch eine Aufstockung zur vorgezogenen Altersrente erhalten kann. Und da haben wir eine Lösung für Sie: die Hilfe zum Lebensunterhalt. Früher hat man dieses Konstrukt auch schlicht und einfach als Sozialhilfe bezeichnet. Finanziell gibt es hier so gut wie keinen Unterschied zum ALG II oder der Grundsicherung - Sie beantragen die Hilfe zum Lebensunterhalt in der Regel sogar in derselben Behörde wie die Grundsicherung. Vielleicht sogar beim gleichen Sachbearbeiter.

Auf diese Weise kommen Sie also doch noch auf die notwendige Aufstockung. Zumindest bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze - denn ab hier wäre dann wirklich die Grundsicherung im Alter für Sie zuständig.

Fazit

In diesem Fall sind also weder Grundsicherung noch Arbeitslosengeld II die letzte Stufe im deutschen Sozialnetz, sondern die gute alte Sozialhilfe - allerdings unter dem offiziellen Titel Hilfe zum Lebensunterhalt.

Sie fallen mit kleiner vorgezogener Altersrente demnach nicht ins Bodenlose. Das A und O im Sozialrecht bleibt jedoch eine gute und persönliche Beratung. In vielen Fällen holen Sie auf diese Weise deutlich mehr Geld heraus.


Kommentare (29)

  • user
    Artemide
    am 22.03.2024

    Ich bekomme ab diesem Monat "Rente ab 63" und habe hierzu beim Sozialamt "Hilfe zum Lebensunterhalt" beantragt, dazu war ich Ende Januar persönlich vor Ort. Die Sachbearbeiterin bei der Antragsannahme war sehr freundlich, aber danach passierte nicht mehr viel. Ich hatte noch einige Dokumente nachzureichen (Vermieterbescheinigung, etc.), was ich immer umgehend erledigt habe. Auch habe ich Mitte Februar um ein Überbrückungsdarlehen gebeten, weil meine Ersparnisse langsam zur Neige gehen und ich förmlich Existenzängste bekomme. Es wurde aber einfach nur mein aktueller Kontoauszug angefordert, und bis heute wurde mir weder mein Antrag genehmigt, noch habe ich ein Überbrückungsdarlehen bekommen. Ich kaufe seit einem Monat keine Lebensmittel mehr ein, weil ich Angst habe, meine Miete und andere Fixkosten nicht mehr begleichen zu können. Langsam geht es mir auf die Gesundheit, und ich habe Angstzustände und wiederkehrende Unruhe. Bei einem Bekannten in einem anderen Ort wurde die Grundsicherung sofort genehmigt und überwiesen. Wird die "Hilfe zum Lebensunterhalt" rückwirkend gezahlt, sobald sie genehmigt ist? Ist es normal, dass manche Anträge so eine lange Bearbeitungsdauer haben? Wie soll ich mich mich hier jetzt verhalten, was sind die richtigen Schritte? Nützt es was, wenn ich dort nochmals vor Ort erscheine und die Dringlichkeit meines Anliegens vorbringe? Ich weiß mir bald keinen Rat mehr und bitte um Hilfe. Herzlichen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.03.2024

      Wenn Sie Anspruch auf die "Sozialhilfe" haben, wird das Geld auch rückwirkend ab Ihrem Antrag gezahlt. Warum es bei Ihnen länger dauert als bei anderen Leuten, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

      • user
        Artemide
        am 01.04.2024

        Herzlichen Dank. Ich hatte inzwischen schon ein sehr hilfreiches und freundliches Telefonat mit dem SoVD. Falls sich weiterhin nichts tut, wird ein "einstweiliges Rechtsschutzverfahren" vor dem Sozialgericht eingeleitet.

        • user
          Christian Schultz
          am 02.04.2024

          Das freut mich zu hören. Weiterhin viel Erfolg!

  • user
    Michael
    am 07.03.2024

    Vielen Dank für den "Trick" mit der Hilfe zum Lebensunterhalt. Ich mußte lange googeln, um fündig zu werden. Die meißten schreiben "es gibt nix mit

    63 zum Aufstocken"

  • user
    Carola M.
    am 24.01.2024

    Ich bekomme nun schon seit ein paar Jahren Bürgergeld, da ich krankheitsbedingt nicht mehr voll oder teilweise gar nicht mehr Arbeiten kann. EU Rente habe ich bereits beantragt, wurde aber abgelehnt, das Jobcenter macht nun immer mehr Druck und bietet mir unzumutbare Arbeiten an oder ich soll Grundsicherung beantragen. Ich habe keine Kraft mehr für das hin und her, ich werde im Juli 63 und die Wartezeit erfüllt für eine Rente mit Abschlägen, die möchte ich auch beantragen, bekomme dann allerdings nur 750€ ...kann ich dann noch irgendwo Unterstützung beantragen, wie Wohngeld? Oder gibt es das erst ab 66 Jahre? Ich weiß nicht recht weiter und halte den Druck vom Jobcenter nicht mehr aus.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2024

      Wie wir oben im Beitrag schreiben: Auch mit vorgezogener Altersrente können Sie aufstocken. Erste Anlaufstelle wäre Wohngeld. Wenn das nicht reicht, geht's mit Sozialhilfe weiter.

  • user
    Lutz
    am 19.01.2024

    Hallo eine Frage wenn ich mit 63 Jahren mit Abzüge in Rente gehe ...kann ich trotzdem Wohngeld beantragen - bekommen VG

    • user
      Christian Schultz
      am 19.01.2024

      Ja, das wird sogar vor dem Anspruch auf Sozialhilfe geprüft.

  • user
    Bernd Schrader
    am 29.12.2023

    ich bin Jahrgang 1960 und könnte zum 01.06. 24 abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings werde ich eine Netto-Rente von unter 900 Euro erhalten. Habe ich dann überhaupt Anspruch auf aufstockende Grundsicherung, oder eine andere Leistung zur Hilfe zum Lebensunterhalt? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2024

      Wenn Sie keine anderen Einkünfte haben, steht Ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Aufstockung durch das Sozialamt zu.

  • user
    Artemide
    am 17.11.2023

    Ich bin seit einigen Jahren arbeitslos und habe jetzt, für nächstes Jahr, meinen Rentenantrag ab 63 (zum 1.3.24) eingereicht. In meinem Rentenbescheid wurde mir mitgeteilt, dass dies möglich sei. Ergänzend hierzu muss ich aufstockende Sozialleistungen beantragen. Meine Frage hierzu: verwende ich hier den Vordruck "Antrag auf Grundsicherung im Alter" oder gibt es dafür einen anderen Vordruck? Ist es zwingend notwendig, persönlich beim Sozialamt vorzusprechen, oder kann ich diesen Antrag auch schriftlich einreichen? Wie lange dauert in der Regel die Bearbeitung für die Sozialleistungen, da ich wenig finanzielle Reserven habe?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.11.2023

      Beim Sozialamt sind Sie auf jeden Fall richtig, und Sie müssen dort auf jeden Fall einmal persönlich auflaufen. Das ist auch ganz sinnvoll, weil Sie dann Fragen klären können. Ganz genau bekommen Sie nämlich keine Grundsicherung, sondern die Hilfe zum Lebensunterhalt. Vom Geld her kein Unterschied.

      • user
        Artemide
        am 17.11.2023

        Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich dort "persönlich auflaufen", den Antrag stellen und die ersten Fragen klären.

  • user
    Michael
    am 27.09.2023

    Hallo,

    meine Schwiegermutter hatte immer ein kleines Einkommen und wird so oder so eine Rente erhalten die mit Sozialleistungen auf das Existenzminimum aufgestockt werden muss.

    Sie könnte nächstes Jahr als langjährige Versicherte mit gewissen Abschlägen in Rente gehen. Und müsste dann Sozialleistungen beantragen.

    Gibt es finanziell irgend einen Unterschied für sie ob sie das macht oder sich noch ein paar Jahre quält und dann abschlagsfrei in Rente geht und Grundsicherung beantragt? Sie ist gesundheitlich nicht gut beinander, daher der Begriff Qual..gmx

    • user
      Christian Schultz
      am 28.09.2023

      Hallo Michael, schwer zu sagen. Wenn Sie ohnehin in der Grundsicherung landet, wird es wahrscheinlich keinen Unterschied machen. Möglicherweise aber doch wegen der Renten-Freibeträge. Am besten lässt sich Ihre Schwiegermutter da einmal persönlich beraten.

  • user
    Irmgard
    am 23.08.2023

    Hallo, ich würde gerne mit 62 Jahren und 3 Monaten meine Rente beantragen. Da ich einen Schwerbehindertenausweis habe (80%) kann ich abzugsfrei ab dem 01.04.2026 in Rente gehen. Da ich eine sehr geringe Rente erhalten werde (ich hatte bereits einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung) müsste ich diese sowieso aufstocken. Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich durch die frühere Beantragung der Rente finanzielle Nachteile habe. Werden die Abzüge durch den früheren Renteneintritt ausgeglichen oder ist dieses Geld "verloren"?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2023

      Hallo Irmgard, wenn Sie vor April 2026 in Rente gehen, fallen pro Monat 0,3 Prozent Abschlag an. Das Geld ist weg, der Abschlag wirkt ein Leben lang.

  • user
    Detlef Weßling
    am 08.08.2023

    Hallo, ich wurde 1961 geboren, so dass meine Regelaltersgrenze 66 Jahre und 6 Monate beträgt. Allerdings bin ich zu 50 % Schwerbehindert und kann mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagfrei in die Rente gehen. Bedeutet dies im Falle einer nicht ausreichenden Rente, dass ich trotzdem noch bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 6 Monaten evtl. Hilfe zum Lebensunterhalt beziehe oder wird die durch meine Schwerbehinderung genannte Altersgrenze von 64 Jahren und 6 Monaten dieser gleichgesetzt, so dass ich bereits ab diesem Zeitpunkt evtl. Grundsicherung beantragen kann.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2023

      Hallo Detlef, die Hilfe zum Lebensunterhalt ist der Höhe nach identisch mit der Grundsicherung im Alter. Egal ob vor oder nach der Regelaltersgrenze: Sie bekommen - falls Sie Anspruch haben - in jedem Fall Hilfe vom Sozialamt.

  • user
    Karin Schön
    am 05.04.2023

    Vorgezogene Altersrente

    Wenn ich mit Abzügen in Rente gehen sollte und dann doch später Sozialhife beantragen müßte. Kann mich das Sozialamt abweisen und verlangen mir noch mal eine Arbeit zu suchen?

    Vieen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2023

      Nein, sobald Sie eine Rente beziehen, sind Sie vom Jobcenter weg. Und im Sozialamt könnten Sie die kleine Rente ggfs. aufstocken.

  • user
    Klassen
    am 10.11.2022

    Guten Tag,

    Ich bin 67 , bekomme 770€ Rente und habe mich von meinem Mann getrennt. Ich kann mir kaum eine Wohnung leisten, da bleibt dann kaum was zum Leben, da die Wohnungen sind sehr teuer und es wird alles teuer.

    Frage: wie könnte ich meine Rente aufstocken? Arbeiten kann ich nicht, bin chronisch krank.

    Danke im voraus für die Antwort.

    MfG

    NK

    • user
      Christian Schultz
      am 10.11.2022

      Hallo, da empfehle ich Ihnen ganz klar, einen Antrag auf Grundsicherung im Alter zu stellen. Das machen Sie beim örtlichen Sozialamt.

  • user
    Klaus Siegfried
    am 25.04.2022

    Ich werde in einem Montag 63 Jahre und laut nach meinen Rentenbescheid bekomme ich knapp unter 550 Euro Rente nach aktuellem Stand. Da ich als Langzeitarbeitsloser Hartz IV bekomme, habe ich nun vom Jobcenter ein Schreiben bekommen, mit der Bitte um eine Rentenauskunft. Für mich hört das sich so an, als wenn das Jochender sich Gedanken macht mich frühzeitig in Rente schicken will obwohl ich keinen Einschränkungen habe was mein Gesundheitszustand betrifft. Nun meine Frage, kann das Jobcenter mich zwangsverrenten? Was sind die Vor- und Nachteile wenn ich beim Jobcenter bleibe oder in Rente gehe?

  • user
    Naggar
    am 16.10.2021

    Zu meinem Verständnis. Ich bin jetzt 2,5 J arbeitslos, bekomme also ALG2, werde dies JAhr 62.

    LAut Renteninfo kann ich Rente für langjährig Versicherte beantragen.

    Zur Aufstockung muss ich Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt beantragen

    KAnn das Amt meinen Antrag ablehnen(erinnere mich es mal gelesen zu haben) da ich ja Aufgrund meines Alters noch arbeiten könnte

    DAnke

    • user
      Christian Schultz
      am 20.10.2021

      Finanziell macht es wenig Sinn, eine vorgezogene Rente zu beantragen, die aufgestockt werden muss. Aber grundsätzlich wäre dann die Hilfe zum Lebensunterhalt zuständig.

  • user
    Eva Fischer
    am 23.09.2021

    Ich meinte zu meiner vorherigen Frage, wenn ich eine Teilerwerbsminderungsrente erhalte und dann arbeits werde?

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