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Zwangsverrentung durch Arbeitsamt oder Jobcenter – dürfen die das?

Behinderung Armut Gesundheit

Immer gearbeitet, dann machte die Firma zu. So wie Rainer W. aus Kiel geht es leider vielen Menschen in Deutschland. Mit 55 meldete sein Betrieb Insolvenz an. Es folgte ein Jahr in einer Auffanggesellschaft und im Anschluss das Arbeitslosengeld. Am Ende stand mit 58 Jahren „Hartz IV“.

Zwangsverrentung durch Arbeitsamt oder Jobcenter – dürfen die das?

Schlimm genug. Doch immerhin konnte sich Rainer damit trösten, im Laufe seines Berufslebens ein stattliches Rentenkonto aufgebaut zu haben. Mit Jahrgang 1956 würde er mit 65 Jahren und zehn Monaten in die Altersrente wechseln – bei Erreichen der Regelaltersgrenze und damit ohne Abschläge. Was er dann im Jobcenter erleben musste, riss Rainer jedoch den Boden unter den Füßen weg.

Jobcenter zwingt Empfänger von Arbeitslosengeld II in die Rente

Wie es denn mit Rente aussehe, wollte die Arbeitsvermittlerin eines Tages wissen. Rainer nannte ihr seine persönliche Regelaltersgrenze und dachte, damit sei das Thema erledigt. Leider nicht für das Jobcenter: „Hartz-IV-Empfänger“ müssten vorrangig andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen, hieß es. Da Rainer laut Rentenauskunft 35 Versicherungsjahre vorzuweisen habe, solle er doch bitte einen Antrag zur Altersrente für langjährig Versicherte stellen.

Zu diesem Zeitpunkt stand Rainer kurz vor seinem 63. Geburtstag. Schauen wir uns die Hintergründe einmal genauer an:

Darf das Jobcenter mich zwingen, früher in Rente zu gehen?

Die ungeschminkte Wahrheit? Ja, sobald Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Es gibt drei Formen der vorgezogenen Altersrente – nach 35 oder 45 Versicherungsjahren sowie die Rente für schwerbehinderte Menschen. Alle drei Varianten bieten die Möglichkeit, deutlich vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben auszusteigen. Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, hat das Jobcenter die rechtliche Handhabe, Sie zum Antrag zu drängen.

Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte wäre das kein Problem, denn hier gehen Sie nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente – sofern Sie das für Ihren Jahrgang maßgebliche Alter erreicht haben. Auch die Option für schwerbehinderte Menschen kann für Sie glimpflich verlaufen, denn hier können Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 Ihre Altersbezüge zwei Jahre vor der Regelaltersrente voll ausschöpfen.

Wenn Sie noch früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden (müssen), bedeutet jeder Monat einen Abschlag auf Ihre Rente von 0,3 Prozent – bei drei Jahren also maximal 10,8 Prozent.

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II stellt insbesondere die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren ein Problem dar. Wenn das Jobcenter Sie auffordert, mit 63 in die Rente zu wechseln, können Sie sich dem nicht komplett entziehen. Erfüllen Sie alle rechtlichen Voraussetzungen, sind Sie zum Rentenantrag verpflichtet. Kommen wir zurück zu unserem Beispiel: Rainer aus Kiel wurde 1956 geboren. Nimmt er (gezwungenermaßen) die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch, verzichtet er auf 10,2 Prozent seiner Rente. Und zwar für immer.

Gibt es Ausnahmen bei der Zwangsverrentung?

Allerdings, diese sind in der sogenannten „Unbilligkeitsverordnung“ festgehalten. Demnach kann das Jobcenter Sie nicht vorzeitig in Rente schicken, wenn:

  • Sie nur aufstockend „Hartz IV“ bekommen. Besteht außerdem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, sind dem Jobcenter die Hände gebunden.
  • Sie innerhalb der nächsten drei Monate eine Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen könnten.
  • die vorgezogene Altersrente so niedrig wäre, dass Sie aufstockend Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen müssten.

Falls Sie dem Jobcenter versichern können, dass Sie demnächst einen Job aufnehmen werden, bei dem Sie mehr als 450 Euro verdienen – bei wenigstens 15 Wochenstunden – sind Sie ebenfalls vor der Zwangsverrentung geschützt.

Und die Bundesagentur für Arbeit? Kann ich mit laufendem Arbeitslosengeld zur Rente gezwungen werden?

Nein, solange Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, wird niemand von Ihnen verlangen, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen. Selbst wenn das Arbeitslosengeld so niedrig ist, dass Sie zusätzlich auf „Hartz IV“ angewiesen sind – das Arbeitsamt hat keine Handhabe, Sie vorzeitig in die Rente zu schicken.

Der Sozialverband Deutschland vertritt in Schleswig-Holstein mehr als 150.000 Mitglieder. Wir helfen in sozialen Angelegenheiten, etwa bei Problemen mit der Rente oder rund um das Thema Behinderung.

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Kommentare (168)

  • user
    Fritz
    am 14.09.2023

    Hallo zusammen, ich würde gerne folgendes wissen:

    Ich war seit dem 11.01.2021 krankgeschrieben. Bis zum 10.07.2022 habe ich Krankengeld bezogen und wurde ausgesteuert. Mein Arbeitsverhältnis besteht bis heute noch. Seit dem 11.07.2022 erhielt ich dann Arbeitslosengeld. In dem Zeitraum 23.06.2023 - 24.08.2023 machte ich eine Reha und hatte Anspruch auf Übergangsgeld. Die Reha stellte fest, dass ich nicht mehr arbeiten kann und eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen soll. Dies habe ich auch gemacht und stellte auch den Antrag auf Arbeitslosengeld. Im Juli 2022 hatte die Agentur ein Gutachten gemacht, das besagte, dass ich in Vollzeit arbeiten kann. Jetzt wollen die wieder ein Gutachten machen. Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Können mir irgendwelche Nachteile entstehen.? Muss die Agentur nicht noch den Restanspruch bezahlen? Wie gehe ich jetzt mit dem Arbeitgeber um?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.09.2023

      Hallo Fritz, am Ende zählt immer die Entscheidung der Rentenversicherung, wenn es um Ihre Erwerbsfähigkeit geht. Wenn die sagen, Sie können nicht arbeiten, können Sie auch nicht arbeiten.

      Ihre individuellen Fragen zum weiteren Vorgehen können wir hier nicht klären. Dafür lassen Sie sich bitte persönlich beraten: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Hogel Vera
    am 18.04.2023

    Ich bin seit 2015 durch meine Familie nach Deutschland gekommen. Habe bisher keine Arbeit gehabt.

    In meinen Alter ist es schwer hier Arbeit zubekommen. Jetzt werde ich 62 Jahre und bin beim Jobcenter gemeldet.

    Was kann ich machen. Da ich keine Rentenbeiträge gezahlt habe.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2023

      In diesem Fall wechseln Sie spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze in die Grundsicherung im Alter. Vom Geld her wird sich dann aber wahrscheinlich nichts für Sie ändern.

  • user
    Uwe
    am 14.03.2023

    Hallo,

    ich habe Mitte Februar von meinem Rentenberater erfahren, dass ich schon am 01.12.2022 mit Abschlägen in Rente gehen können.

    Da ich das vorher nicht wusste, habe ich erst einmal ALG beantragt, welches ich zur Zeit auch beziehe. Über meinem Rentenberater habe ich sofort als ich erfuhr dass ich schon in Rente sein könnte Rente, beginnend mit dem 1. März 2023, beantragt.

    Bei meinem ersten Besuch beim Arbeitsamt (einen Tag bevor ich die Rente beantragt habe) wurde mir sofort einmal vorgeschlagen, doch an einem Bewerbungstraining (??? werde 64 und habe die letzten 15 Jahre in einem Copyshop monatlich ca. ein Dutzend Bewerbungsanschreiben und Lebensläufe "geschönt") teilzunehmen und ähnlicher Blödsinn vorgeschlagen.

    Ich habe dem Arbeitsamt die Beantragung der Rente zum 1. März 2023 sofort schriftlich mitgeteilt.

    Heute bekomme ich einen Vermittlungsvorschlag, bei dem alleine die Fahrzeit (Öffentliche Verkehrsmittel, habe kein KFZ, da es zum letzten Arbeitsplatz nur 800m Weg war) ca. 1,5 Stunden in einer Richtung wäre. Und das bei einem Halbtagsjob! Ich halte das für unzumutbar.

    Dazu meine Frage: Kann mir das Arbeitsamt überhaupt noch das Geld sperren wenn ich mich da nicht vorstelle, obwohl die ja wissen, dass mein Rentenbeginn der erste März wäre und sie das Geld ohnehin zurück bekommen?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.03.2023

      Hallo Uwe, solange Sie ALG I beziehen, kann die Arbeitsagentur theoretisch auch eine Sperre verhängen. Wenn diese erst ab dem Zeitpunkt beginnen würde, an dem die Rente startet, hat das aber keine Auswirkungen mehr für Sie.

  • user
    Wolfgang Fischer
    am 28.02.2023

    Hallo, meine Frau wird am 14. April 2023 nach Krankengeldbezug ausgesteuert.

    Sie ist 63 Jahre alt und noch bei ihrem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst seit 39 Jahren angestellt.

    Sie muss sich jetzt abreitslos melden, um weiter nahtlos nach dem Krankengeld Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit zu bekommen.

    Sie wird weiter krank geschrieben. (nach 20 Jahren Pflege ihrer Mutter bei uns zu Hause mit Pflegegrad 5 und GDB 100 und eigenen physischen Krankheiten ist sie total erschöpft)

    Ich habe jetzt gehört, dass sie dann aber nur 6 Wochen lang Arbeitslosengeld bekommt und sich dann wieder an die Krankenkasse wenden muss - stimmt das ?

    Die Kasse zahlt aber nichts mehr.

    Aufgrund ihrer Situation kann sie sich aber auch nicht gesund melden.

    Dann müsste sie ja auch wieder in die Arbeit gehen.

    Normalerweise wäre das Arbeitslosengeld ja 2 Jahre - und nicht nur die 6 Wochen.

    Haben Sie eine Idee was sie, wir machen können?

    Danke für die Antwort im voraus

  • user
    Hanna
    am 14.02.2023

    Hallo, Danke für diesen Beitrag an Alle! Hoffe, dass ich auch noch eine Antwort erhalten kann. Hatte einen schweren Autounfall im Urlaub auf der Autobahn und seit 6 Monaten krank als Solo-Unternehmerin, jetzt wollte ich Stundenweise wieder arbeiten in meinem Geschäft, aber da bekam ich Angst, das grad jetzt, wo ich das Jobcenter am meisten brauche, um meine Miete bezahlen zu können, während zuerst noch kein Geld rein kommen wird, die mir es nicht mehr weiter zahlen werden, weil ich Rente beantragen sollte. Kann das vorkommen? Die Ärzte meinten, dass ich noch ca 3 Jahre brauche um wieder Vollzeit arbeiten zu können und als Behindert gelte mit meinen Verletzungen. Ich soll erst 2 Stunden die Woche, dann 3 Stunden nächsten Monat usw starten. Aber ich wollte nicht gerne, dass die Ärzte das schreiben, weil ich Angst habe, kein Geld mehr zu erhalten in der Not. Ich will keine Rente, möchte aber gerne langsam weiter arbeiten bis ich mein Geschäft und meine Gesundheit wieder aufbaue. Steht mir das zu oder streichen die die Gelder, ohne mir Zeit zugeben Rente oder andere Hilfe zu beantragen? Ich wohne allein zu Miete, habe kein Vermögen, kein Dienstwagen, mein Geschäft besteht aus einem kleinen Büro in meiner Wohnung, die ideal geschnitten ist und günstiger als andere Whg in der Umgebung, habe keine Angestellten und liefere EKS regelmäßig ab. Können Sie mir da Rat und Antwort geben bitte ? Vielen Dank im voraus! Ihre Hanna aus Berlin

    • user
      Christian Schultz
      am 15.02.2023

      Hallo Hanna, die Zwangsverrentung im Jobcenter liegt mit der Einführung des Bürgergeldes zurzeit auf Eis. Sie können also nicht zum Rentenantrag gezwungen werden.

  • user
    Miriam
    am 28.01.2023

    Guten Tag,

    wir sind ein 4 Personen Haushalt mit w46, m48, m21 und w16 (Schülerin)

    Bei meinem Sohn wurden in 2017, mit damals 15 Jahren Asperger Autismus, sowie eine Wahrnehmungsstörung, erhebliche Depressionen, Aggressionen gegenüber Gegenständen und Personen und eine Intelligenzminderung festgestellt. Dies führte zu einer Anerkennung der Schwerbehinderung von 100% mit Merkzeichen GBH. Er erhielt den Pflegegrad 2. Wie kämpfen nun seit 3 Jahren vor dem Gericht um die Anerkennung des Pflegegrad 3. Er kann nichts allein, benötigt ganztägig Hilfe. Er wird in Kürze 21 Jahre alt, hat jedoch den Entwicklungsstand eines 14 Jährigen. Mein Ehemann ist seit 2020 sehr schwer und unheilbar, durch ein Herzleiden, erkrankt. Es wurde eine Schwerbehinderung von 90%, sowie ebenfalls der Pflegegrad 2 anerkannt. Ich pflege meine beiden Angehörigen täglich für 16 Stunden. Zudem benötigt mein Sohn Nachts mehrfach meine Hilfe. Durch den laufenden Stress ist bei mir seit Mitte 2022 eine, ärztlich diagnostizierte, Magen -und Darmerkrankung eingetreten.

    Das Jobcenter versucht mich, trotz der vollumfänglichen Pflege, in eine Arbeit zu vermitteln. Da ich mit der Pflege komplett ausgelastet bin, ist mir dies überhaupt nicht möglich. Somit wurde ich per Eingliederungsvereinbarung dazu verdonnert, mich laufend Krankschreiben zu lassen und diese monatlich vorzulegen. Dies geht nun seit Anfang 2020 so. Nun hat sich das Jobcenter einfallen lassen, mich einzuladen und mit mir über die Pflegesituation, sowie meine gesundheitliche Situation zu sprechen. Muss ich diesem Termin Folge leisten? Um den Termin wahrnehmen zu können muss ich jemanden beauftragen, für die Zeit meiner Abwesenheit, die Betreuung zu übernehmen.

    Schon im letzten Jahr teilte mir die Arbeitsvermittlung telefonisch mit, daß man mich evtl. auffordern wird, die Erwerbsunfähigenrente einzureichen.

    Ich weiß, das ich diese sicher nicht erhalten werde.

    Ist es mir überhaupt zuzumuten, mit zwei schwer erkrankten, pflegebedürftigen Angehörigen im Haushalt, einer Tätigkeit nachzugehen? Muss ich mich wirklich dauerhaft krankschreiben lassen, nur damit ich meine Angehörigen pflegen kann?

    Vielleicht weiß jemand eine Antwort auf meine Fragen. Ich hänge wirklich in der Luft und bin einfach nur verzweifelt, wie es weitergehen soll.

    Besten Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 30.01.2023

      Hallo Miriam, in dieser Frage gibt es immer wieder Probleme mit den Jobcentern. Selbst Sozialgerichte haben wir unterschiedlich entschieden. Aber grundsätzlich muss die Pflege Ihrer Angehörigen auch mit einem möglichen Job vereinbar sein. Zu einer Bewerbung für Vollzeitstellen kann man Sie dann zum Beispiel nicht drängen. Ich empfehle Ihnen aber dringend eine persönliche Beratung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Toni R.
    am 17.01.2023

    Hallo,

    ich bin 45 und beziehe derzeit Alg2. Aufgrund einer leichten gesundheitlichen Einschränkung wurde ich unter Sanktionsandrohung aufgefordert die Erwerbsminderung zu beantragen. Nach Ablehnung durch die RV werde ich erneut durch das Jobcenter genötigt einen Widerspruch einzureichen. Dürfen die das überhaupt?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2023

      Hallo Toni, das Jobcenter kann Sie auffordern, dass die Erwerbsfähigkeit geprüft wird. Beispielsweise durch einen Antrag auf EM-Rente oder - vorgeschaltet - eine Reha. Das mit dem Widerspruch halte ich aber für unangemessen. Wenn Sie da Hilfe brauchen, kann ich Ihnen die Sozialberatung bei meinen Kollegen empfehlen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Wolfgang Eichwedel
    am 03.01.2023

    Guten Abend,

    ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

    Meine Frage : ich bin im August 1962 geboren und habe seit Ende 1979 ohne Unterbrechung eingezahlt . Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin seit Anfang August 2022 in einer Transfergesellschaft für 1 Jahr , danach würde ich 2 Jahre ALG 1 beziehen . Werden diese 2 Jahre ALG 1 angerechnet , da ich ja Ende 2024 meine 45 Jahre voll habe ?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2023

      Hallo Wolfgang, in den letzten beiden Jahren vor der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählt der Bezug von ALG I NICHT als Wartezeit. Es werden Rentenbeiträge gezahlt, die 45 Jahre müssen Sie aber anders voll machen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos

      • user
        Hans
        am 14.03.2023

        Hallo Wolfgang. Falls noch nicht bekannt- du kann während des Bezuges von ALG1 vor der Rente einen Minijob machen. Dieser zählt dann mit für die Wartezeit.

  • user
    UELTZHOEFFER WILLY
    am 16.12.2022

    Bin 63 und schwerbehindert ( 50%) UND HARTZ 4 EMPFÄNGER , Jetzt will mich die Jobbörse in Zwangs Rente schicken ohne mir vorher die Höhe der voraussichtliche Renten Zahlung zu sagen. wie kann ich den Einspruch einlegen ?

    Hoffe auf baldige -positive -Antwort ihrerseits und möchte mich schon im voraus fürh ihr Mühe bedanken .

    UELTZHOEFFER WILLY 16.12.2022

  • user
    Thomas Schmitz
    am 16.12.2022

    Hallo Herr Schulz.

    Ich bin 60 und habe Mitte 2023 die 45 Jahre voll.

    Wann kann ich denn frühestens in Rente?

    Kann ich das vor 63?

    Muss ich trotzdem Abzüge in Kauf nehmen?

    Mit freundlichem Gruß

    T. Schmitz

  • user
    Marianne Karp
    am 03.12.2022

    Hallo, ich hätte eine Frage. Ich werde im Mai 2023 63 Jahre alt. Ich beziehe ALGII und wurde jetzt aufgefordert eine Rentenauskunft einzureichen . Nun ist aber doch so, daß ab 01.01.2023 das Bürgergeld in Kraft tritt und damit auch ein Moratorium, daß die Zwangsverrentung bis 2026 aussetzt. Kann das Jobcenter noch bis zum 01.01.2023 die Zwangsverrentung durchsetzen? Freue mich über eine Antwort und bedanke mich im voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 05.12.2022

      Hallo Marianne, diesen Fall hatten wir noch nicht in der Praxis, weil die Änderung jetzt erst kommt. Ich gehe aber nicht davon aus, dass man Sie noch "zwangsverrenten" darf. Bei Problemen wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung des SoVD: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Donner
    am 25.10.2022

    Ich bin seid 2018 krankgeschrieben antrag auf erwerbunfahigkeit würde gestellt und schwerbehinderung auch. Alg1 lief im September 2022aus hartz4 wurde abgelehnt da ich eine witwenrente beziehe von 551euro.ich Würde 1961 geboren was würde mir zustehen in dieser Situation. Was für eine Rente habe 540monate voll an Arbeitszeit und habe 4kinder,pro Kind 2,5 Jahre zur Auflistung des rentenkontos.

  • user
    Brigitte
    am 16.06.2022

    Hallo Herr Schultz, ich bin seit April 2021 arbeitslos und habe in 08/2021 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, allerdings zieht sich das alles sehr in die Länge. Die Begründung zum Widerruf habe ich am 14.06.2022 eingereicht. ALG I steht mir bis 04.04.2023 zu, ich bin im August 1957 geboren. Im April habe ich eine Kontenklärung von der DRV durchführen lassen, mit dem Ergebnis, dass ich Altersrente für besonders langjährige Versicherte beantragen kann (548 Monate). Nach einem tel. Beratungsgespräch am 09.06.2022 mit einem Mitarbeiter DRV, habe ich am 10.06.22 den Antrag auf Altersrente ab 01.08.2022 gestellt. Meine eigentliche Frage: wenn ich das jetzt der Agentur für Arbeit mitteile, bekomme ich noch bis zum 31.07.2022 Geld von der Agentur oder muss ich zum Sozialamt?

    Die Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit will bis zum 30.06.2022 von mir wissen, wie der Stand des Antrags auf Schwerbehinderung und die damit verbundene Rentenbeantragung ist. Wie verhalte ich mich jetzt richtig, damit ich weiterhin Geld (ALG I) bekomme?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.06.2022

      Hallo Brigitte, sobald eine Rente bewilligt wurde, ist die Arbeitsagentur raus. Also vermutlich zum 01. August. Fragen zum Einzelfall können wir hier im Forum leider nicht klären.

      • user
        Sinan Dogan
        am 25.09.2022

        hallo,

        ich bin geboren am 02.02.1960 und habe schon 35 Jahre gearbeitet und würde gerne in die Frührente.

        was hätte ich im Monat Rente mit Abzügen.

        das Jobcenter hat schon meine Anträge der rente verlangt.

    • user
      Beckmann
      am 22.09.2022

      Hallo, in Starnberg (Kreis) genießen die Behörden so großes Ansehen, dass die DRV Bund, Berlin, Kunden mitten aus dem Arbeitsleben reißt, um sie zwangsweise auf reinen Zuruf aus Starnberg zu verrenten. Vielleicht ist das ein hilfreiches Argument?`hth hope that helps :-)

      Beckmann

  • user
    Heinz Bischoff
    am 12.06.2022

    Hallo,

    Ich beziehe seit einiger Zeit Hartz 4 und arbeite auch,ich verdiene 663 € brutto (563 € netto) und werde mit Hartz 4 aufgestockt. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Jobcenter bekommen mit der Anforderung einer Rentenauskunft zur Prüfung vorrangiger Leistungen. Nun meine Frage : Dürfen die mich in Zwangsrente schicken? Ich bin 62 Jahre alt und werde im Dezember 63,ich möchte aber auf jeden Fall weiter arbeiten,denn so komme ich ganz gut über die Runden und bin auch noch sehr fit! Muss ich denen die aktuelle Rentenauskunft überhaupt schicken?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.06.2022

      Hallo Heinz, aus Ihrem Kommentar entnehme ich, dass Sie sozialversicherungspflichtig arbeiten. In diesem Fall darf das Jobcenter Sie nicht in die Rente "zwingen".

      • user
        Heinz Bischoff
        am 13.06.2022

        Danke schön für die schnelle Auskunft

  • user
    Klaus M
    am 01.06.2022

    Ich habe das gesetzliche Rentenalter von 66 Jahren und 10 Monaten überschritten und arbeite noch. Sollte ich jetzt arbeitslos werden (könnte zum 1.8.2022 passieren), bekomme ich dann Arbeitslosengeld oder kann man mich in die Rente zwingen? Diese wäre mit 400 € zu niedrig zum Leben. Ich bin darauf angewiesen möglichst schnell wieder einen Job zu finden. Das könnte aber dauern.

  • user
    Carola M.
    am 29.05.2022

    Guten Tag,

    die Kommentare und Antworten sind interessant und hilfreich!

    Ich bin 61 Jahre und beziehe leider Hartz4 , das ist für mich schon furchtbar, früher hatte ich 2 Jobs, aber aus krankheitsbedingt geht es nicht mehr, ich bin jetzt seit fast einem Jahr krank geschrieben , nun verlangt das Jobcenter ,dass ich schnellstens EU Rente beantrage, ansonsten werde ich umgehend zum Sozialamt abgeschoben...ich bin ziemlich verzweifelt, muss ich dem nachkommen?? Denn die Vorraussetzungen erfülle ich nicht , da ich in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet habe. Liebe Grüße

  • user
    Ellen Hoffmeister
    am 20.05.2022

    Hallo,

    Mein ALG 1- Anspruch endet am 29.01.2023. Ab dem 01.11.2022 könnte ich abschlagsfrei Rente beziehen, möchte aber bis 29.01.2013 das ALG beziehen, da es höher als die Rente ist.

    Kann das Arbeitsamt mich zwingen ab 01.11.22 in Rente zu gehen und die Zahlungen des ALG 1 einstellen ?

    VG Ellen

    • user
      Christian Schultz
      am 20.05.2022

      Hallo Ellen, wie im Beitrag geschrieben: Im Bezug von ALG I können Sie nicht zur Rente gezwungen werden.

    • user
      Brigitte
      am 16.06.2022

      Hallo Ellen, es würde dann aber doch der Druck wegfallen, dass Sie sich bewerben müssen. So viel machen die 3 Monate in EURO doch wahrscheinlich nicht aus und Sie könnten eine "ruhige" Weihnachtszeit geniessen.

  • user
    Uwe Richter
    am 29.04.2022

    Hallo,

    ich bin 12.59 geboren und nun im 63 Lebensjahr. Arbeiten tue ich seit 09/74, also ~ 49 Jahre mit gelegentlichen ALG I + ALG II Zeiten. Ich würde gerne mit 63 Jahren das Arbeitsverhältnis beenden und Rente beantragen für langjährige Versicherte. 35 Jahre habe ich voll, lt. Rentenauskunft habe ich 42,3 Jahre erworben.

    Dafür müsste ich aber 11,4% Abschläge in Kauf nehmen, das meine Regelaltersgrenze 66 Jahre und 2 Monate beträgt, Eintritt wäre dann: 01.03.2026.

    Wie würde es sich verhalten, wenn ich mich mit 63 Jahren arbeitslos melde, kann ich ALG I (nach 3 Monaten Sperre) für 2 Jahre in Anspruch nehmen und dann zum 01.01.2025 mit nur 14 * 0,3% = 4,2 % Abschlag in Rente gehen?

    Danke für Ihre Info.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2022

      Hallo Uwe, grundsätzlich und theoretisch geht das. Aber Sie müssen erstens wissen, dass die Sperre bei einer eigenen Kündigung vielleicht größer als 12 Wochen sein würde. Mancherorts kürzt die Arbeitsagentur ein Viertel der Anspruchsdauer - bei 24 Monaten also ein halbes Jahr.

      Außerdem stehen Sie beim Bezug von ALG I offiziell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Sie müssen sich also bewerben, teilweise auch Maßnahmen über sich ergehen lassen.

      Am Ende ist es wie immer im Sozialrecht: Bevor Sie eine so weitreichende Entscheidung treffen, sollten Sie sich persönlich beraten lassen.

  • user
    Wolfgang Müller
    am 12.04.2022

    Hallo liebes Team,

    hier mein Anliegen, ich kann zum 01.12.2023 ohne Abschlag in Rente gehen(langjährig versichert über 45 Jahre), wenn ich dieses Jahr gekündigt würde, welche auswirkung hat das auf meine Rente bzw. erhalte ich Arbeitslosengeld 1 und was muss ich beachten.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Wolfgang Müller

    • user
      Christian Schultz
      am 12.04.2022

      Hallo Wolfgang, wenn Sie in den letzten Jahren 48 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, können Sie bis zu zwei Jahre ALG I beziehen. Voraussetzung für die von Ihnen angestrebte Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine 45-jährige Wartezeit. Wenn Sie sicher sind, dass Sie die zusammen bekommen, kann nicht mehr viel passieren.

  • user
    Sybille
    am 05.04.2022

    Bin Ende 40, bekomme die volle, befristete EM-Rente. Die Rente ist zu niedrig, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Habe Sozialhilfeantrag gestellt, jetzt will das Sozialamt den kompletten Rentenbescheid. Ist das so zulässig, warum reicht die 1. Seite nicht aus? Welche Daten brauchen die denn genau und für was? Kann mir die HzL-Leistung verweigert werden, wenn ich nicht alles schicke?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2022

      Hallo Sybille, die Rechtsgrundlage dazu kenne ich nicht auswendig. Aber warum sollten Sie dem Sozialamt nicht den Bescheid zur Verfügung stellen. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt müssen Sie ja auch andere sensible Infos einreichen, etwa Kontoauszüge. Fragen Sie doch einfach beim Sozialamt nach und erkundigen Sie sich nach dem Hintergrund.

  • user
    Frau A. S.
    am 30.03.2022

    Ein Freundliches Hallo und meine Zwei Fragen an das Team,

    Ich, Jahrgang 9/1959, ich bin Angestellt, seit Anfang September 2021 im Krankengeld der Krankenkasse, zusätzlich eine kl. Aufstockung von Hartz4 100,00 Euro.

    1. Heute schreibt mich das Job Center an, ich soll meinen Aktuelle Rentenauskunft vorlegen? Ich habe gelesen, dass dürfen die nicht bei einer Aufstockung. Muss ich das zur Anschauung dem Job Center trotzdem vorlegen?

    2. Ich überlege eventl. früher in die Rente zu gehen, mit Abzügen. Ich habe jetzt schon über 40 Arbeitsjahre, trotzdem wird meine Rente klein ausfallen, ich habe viele Jahre in TZ gearbeitet. Da ich allein lebe, würde ich Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen? Auch trotzdem ich früher in die Altersrente gehe? Es gibt wohl einen höheren Freibetrag? Danke für die Antworten und liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 30.03.2022

      Hallo, bei der ersten Frage bin ich mir nicht ganz sicher, was die Rentenauskunft soll. Sie haben schließlich auch noch einen Arbeitsvertrag. Fragen Sie da am besten erst einmal nach, warum genau das Jobcenter die Rentenauskunft haben möchte.

      Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen, können Sie nicht mit Grundsicherung aufstocken. Aber Sie bekommen eine Unterstützung in gleicher Höhe, die Hilfe zum Lebensunterhalt. Erst wenn Sie dann in ein paar Jahren die Regelaltersgrenze erreichen, wird die Hilfe zum Lebensunterhalt zur Grundsicherung.

      Einen Freibetrag gibt es seit 2021 für beide Versionen der früheren Sozialhilfe, siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/freibetrag-der-grundrente-gilt-auch-bei-vorgezogener-altersrente

      • user
        A.S.
        am 30.03.2022

        Lieben Dank Herr Schultz für die prompte und Hilfreiche Antwort.

        Nachtrag

        Ja, richtig ich bin im Arbeitsverhältnis.

        Die Anforderung der Rentenauskunft Begründung so, Zitat "um feststellen zu können, ob und wann Sie Anspruch auf eine geminderte oder ungeminderte Rente und ob diese vorrangig in Anspruch zu nehmen ist." Rentenauskunft vorlegen bis ...... .

        Ich bin der Meinung bei einer Aufstockung von 100 Euro, dürfen die nicht solche "Einblicke" in meine Rentenauskunft nehmen.

        Danke für die Antwort

        • user
          Christian Schultz
          am 30.03.2022

          Nach meinem Kenntnisstand ist so eine Zwangsverrentung im Jobcenter theoretisch möglich. Auch bei einem Minijob. Erst bei einem Verdienst von mehr als 450 Euro nicht mehr. Aber um sicherzugehen, sollten Sie sich lieber noch einmal individuell beraten lassen. Wie mein Beitrag oben aussagt, gibt es auch noch andere Gründe, die so eine Zwangsrente verhindern können.

      • user
        Kornelia Jaeschke
        am 16.06.2022

        Hallo Christian Schultz,

        ich hoffe Sie können mir auch meine Frage beantworten. Ich habe mit meiner Firma einen Vorruhestandsvertrag geschlossen der im Februar 2023 endet. Ich möchte aber noch nicht in Rente gehen da ich dann 12% Abschlag hinnehmen müsste. Ich würde gern noch einen Job annehmen bis ich Abschlagsfrei in Rente gehen kann.

        Wenn ich aber nicht gleich einen Job finde würde ich dann Arbeitslosengeld I bekommen?

        Ich freue mich auf Ihre Antwort.

        Gruß Fr. Jaeschke

        • user
          Christian Schultz
          am 17.06.2022

          Hallo Kornelia, das müsste man sich im Detail anschauen. Aber wenn Sie noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht und Anspruch auf ALG haben, sollte das auch erst einmal gezahlt werden.

  • user
    Uwe hameister
    am 25.03.2022

    Bin Jahrgang 1959, 13 Jahre Selbstständig während dieser Zeit keine Zahlung an die RV. Habe jetzt ges.33 Jahre eingezahlt. Kann ich trotzdem die 35 Jahre Reglung nutzen mit Abzüge? Oder bis 02/24 arbeiten,24 Monate ALG 1 und dann mit 66 und 2 Monate in Rente. Dann wären 35Jahre erreicht.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.03.2022

      Hallo Uwe, erst mit 35-jähriger Wartezeit können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Ab dem 63. Geburtstag mit Abschlägen. Ich empfehle Ihnen, einen persönlichen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.

  • user
    Gega
    am 16.03.2022

    hallo, jetzt hat es mich auch erwischt. Mit den folgenden Eckdaten:

    50% Schwerbehinderung auf Dauer, heute bin ich 64, in einem Jahr endet mein Arbeitsverhältnis über einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen.

    Ich möchte das reguläre Rentenalter erreichen (also 66) und überlege, ob ich mich für das letzte Jahr arbeitslos melden kann.

    Frage dazu: ist dieser Drenkansatz richtig, was muss ich beachten?

    Danke im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 16.03.2022

      Hallo Gega, grundsätzlich ist das möglich. Aber lassen Sie vorher noch einmal Ihren Aufhebungsvertrag checken. Nicht dass Sie eine mehrmonatige Sperre bekommen. Alternativ können Sie mit Ihrem SB-Ausweis auch jetzt schon abschlagsfrei in Rente: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung

      • user
        Gega
        am 17.03.2022

        Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Aufhebungsvertrag nennt als Grund gesundheitliche Gründe, dürfte also widerspruchsfrei sein. Und wurde juristisch begleitet.

        Mir ist bekannt, dass ich nach endgültigem Ausscheiden aus dem alten Beruf die Rente beantragen kann. Alternativ möchte ich mich arbeitssuchend melden und, sofern ich keinen neuen Job finde, bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ALG erhalten.

        Die obigen Inhalte unter "Darf das Jobcenter mich zwingen, früher in Rente zu gehen?" haben mich zu dieser konkreten Frage bewogen, auf die ich eine eindeutige Antwort suche.

        • user
          Christian Schultz
          am 17.03.2022

          Sie würden ja kein Geld vom Jobcenter, sondern von der Arbeitsagentur erhalten. Also ALG I. Da kann man Sie gar nicht in die Altersrente zwingen.

          Falls das Arbeitslosengeld höher ist, macht es vor diesem Hintergrund schon Sinn, dieses auszureizen. Aber bedenken Sie: Beim Bezug von ALG müssen Sie sich um Arbeit bemühen. Auch mit 64, zumindest theoretisch. Hier kommt es sehr auf Ihren Arbeitsvermittler an: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben

  • user
    Stephan Schöpfer
    am 05.03.2022

    Guten Tag,

    ich bin freiberuflich selbstständig und zahle in alle drei bzw. vier gesetzlichen Versicherungen (Arbeitslosen, Kranken, Pflege, Renten) freiwillig ein.

    Ich werde jetzt 65 Jahre alt, mein reguläres Renteneintrittsalter liegt also bei 65 Jahre plus 11 Monate kurz vor meinem 66 Geburtstag in knapp einem Jahr.

    Grundsätzlich möchte ich noch mindestens fünf Jahre, gerne auch noch zehn Jahre die freiberuflich selbstständige Tätigkeit fortführen, also bis etwa 70 oder vielleicht sogar 75 Jahre.

    Die Höhe der Rente bei regulärem Renteneintrittsalter wäre aktuell sehr niedrig, weit unter dem Existenzminimum, und auch sehr weit unter der ALG I Bezugshöhe, auf die ich bei einer Arbeitslosmeldung Anspruch habe.

    Frage 1: wenn ich mich noch vor dem Renteneintrittsalter arbeitslos melde, wie lange habe ich dann Anspruch auf ALG I? Nur bis zum Renteneintrittsalter oder für die volle bis dahin erworbene ALG I Anspruchsdauer auch über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus?

    Frage 2: wenn ich mich nicht arbeitslos melde, wie lange über das Renteneintrittsalter hinaus kann ich noch Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung einzahlen; und wie lange hätte ich bei einer späteren Arbeitslosmeldung erst nach dem Renteneintrittsalter noch Anspruch auf ALG I, wenn überhaupt?

    Ich weiss, das ist ein sehr spezieller Fall, wenn Sie meine Fragen nicht so ohne weiteres beantworten können, wissen Sie wo ich mich mit diesen speziellen Fragen hinwenden und Auskunft erhalten kann? (Nicht das Arbeitsamt, aus naheliegenden Gründen ;-)

    Herzlichen Dank für einen Hinweis oder Tipp bereist im Voraus und schöne Grüße Ihr Stephan Schöpfer

    • user
      Christian Schultz
      am 07.03.2022

      Hallo Stephan,

      Arbeitslosengeld gibt es maximal bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Deswegen können und müssen Sie ab diesem Zeitpunkt auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen.

  • user
    Joerg Flumer
    am 29.01.2022

    Hallo,

    Ich beziehe seit 12.21 ALG1. Wenn ich Rente beantrage wegen Schwerbehinderung mit Abschlag, während des Bezugs von ALG1, und ich die Arbeitsagentur informiere, stoppt diese sofort die Zahlung? Denn man soll ja die Rente 3 Monate vorher beantragen?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.01.2022

      Hallo Joerg, nein, das ALG endet erst in dem Monat, in dem die Rente beginnt.

  • user
    Lupco
    am 29.01.2022

    Hallo!.Das ist eine wunderbare und herzliche Verband.Wünsche ich mir hier eine in Hessen-Fulda zu haben .

    Meine Frage ist.

    Bei die Grund Rente zählt nicht die Arbeitslosen Geld, die Zeiten von 1990?

    Die vole Erwerbsminderung Renten zeiten, rechnen sie für die Grund Rente.?

    Auch wenn ich selber Zahlungen in die rente kasse mache damit keine Abzüge bekommen,für grund Rente werde angenommen die Zahlungen?

    Mit freundlichen Grüßen Lupco

    • user
      Christian Schultz
      am 29.01.2022

      Hallo Lupco, leider zählen weder Arbeitslosigkeit noch Zeiten, in denen Sie eine EM-Rente bezogen haben, für die Grundrente mit. Zeiten, in denen Sie freiwillige Beiträge gezahlt haben, werden auch nicht angerechnet.

  • user
    Steel
    am 14.01.2022

    Hallo

    Habe EM Rente letztes Jahr beantragt. Hatte Angst ob das ich in Alg 2 abrutsche .

    Bekomme Alg 1 bis 09.23 Habe jetzt den Rentenbescheid vorliegen, Berufsunfähig .

    soll jetzt eine Teil Erwerbslosenrente ,teilweise bekommen. Wegen den Hinzuverdienst

    (Alg 1 ) bekomme ich den Teil einer Teilerwerbslosenrente.

    Ist es ratsam ,es so zu belassen, Widerspruch zu erheben ,mit Klage auf auf Volle EM.

    Oder den Antrag kpl. zurück zu ziehen. Ich weiß ja nicht wie die BA ,Krankenkasse und

    die DRV ,darauf reagiert .Bin seit 4.2020 Krank ,seit 9.2021 beziehe ich Alg 1

    Könnte die BA des wegen Probleme machen ?Bin nicht in die Nahtlosigkeitsreglung

    gekommen. Es Geht leider wie immer ums Geld.

    Durch Corona und meinen Erkrankungen habe ich leider nicht immer alles Richtig gemacht !

    Altersrenten beginn 5.2025, Schwerb. 5.2023

    ich hoffe einen guten Tipp zu bekommen.

    PS

    Wiederspruchfrist endet 01.02.2022

    MfG

    V.ST steel

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo, wir können hier im Forum leider keine individuellen Tipps geben. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialberatung. Und bringen Sie Ihre Unterlagen zu dem Gespräch mit: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Claus Müller
    am 07.01.2022

    HINWEIS:

    "Nimmt er (gezwungenermaßen) die Altersrente für !!!besonders!!! langjährig Versicherte in Anspruch, verzichtet er auf 10,2 Prozent seiner Rente. "

    Kopierfehler? Das "besonders" erscheint mir nicht zutreffend.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo Claus, vielen Dank für den Hinweis. Natürlich muss es die Rente für LANGJÄHRIG Versicherte sein. Dieser Fehler unterläuft mir beim Schreiben tatsächlich häufiger.

  • user
    Jan M. Beckmann
    am 02.01.2022

    Disclaimer: alles nur: meines Erachtens !

    Hallo,

    ich wollte nur sagen, dass die DRV Bund Bayern Süd jetzt merkte, dass sie mich ohne Gutachten oder medizinische Unterlagen verrentet hatte.

    Sire fordert jetzt die von mir nie erwünschte Rente zurück.

    Ich hatte wegen CoViD aufstocken müssen und bin nachweislich sehr guter Ingenieur mit Dr. von der Bundeswehruni München.

    Unser Gemeindekommissariat hatte mir immer alle sexual-Straftaten im Dorf hier zugerechnet, damit6 es eine angbl. hohe Aufklärungsquote hat (das liegt mir schriftlich vor). Ich musste als verrentet we4rden, um das ein wenig zu "vertuschen§.

    Muss ich die Rente jetzt zurückzahlen?

    Ich hatte ausdrücklich geschrieben, dass ich sie nicht wolle, sondern auf Geheiß des Sozialamtes den Rentenantrag stellen musste. Ich wäre kerngesund zwangsverrentet worden, es soll fürsorglich aussehen ("ach, der arme Irre").

    Das Jobcenter Starnberg, Frau Kaplanek, hätte mir meinen Beruf genommen (indem sie eine Weiterbildung, ein selbstbezahltes Studium verunmöglichte).- Als angeblicher "geistig Behinderter" ohne jede Begutachtung nimmt mich das Jobcenter Starnberg nicht, weil die Verrentung dort Herr Löcherbach betrieben hatte.

    Das ist der DRV Bund jetzt aber unangenehm, denn sie hat mich jetzt auch angezeigt und schreibt immer meiner Schwester verbotenerweise, als sei ich entmündigt.

    So ist Bayern halt :-)

    Ein Gammel sondergleichen. Natürlich bilde ich mir nicht ein, dass man mir das glaubt.

    Aber immerhin wurde diesen Sommer die Chefetage unseres Gemeindekommissariates komplett und auf Einmal ausgewechselt. Das ist für Eingeweihte sehr vielsagend.

    Ich war auch noch zwangsuntergebracht, verkloppt und mit einem M***r bedroht worden, aber das ist in Bayern m.E. nichts ungewöhnliches- ich wollte eine Demo genehm8igen lassen und wurde dafür untergebracht am 07.04.2021...aber das lief seit Jahren hier so.

    Muss ich die Rente jetzt erstatten?

    MfG aus 82131 Gauting

    Alex B. Dipl.-Ing.

    Disclaimer: alles nur: meines Erachtens !

    • user
      Beckmann
      am 06.04.2022

      Update:

      Da ich noch immer keine KV noch Aufstockergeld erhalte, versuche ich nach ueber 2 Jahren bescheidverschleppung jetzt eine Untaetigkeitsklage.

      Eigentlich geht das seit 01.10.2016 so, dass mein Antrag vom hiesigen Jobcenter nicht bearbeitet wird.

      Wusste jetzt keinen anderen Weg und hoffe, dass die Klage bearbeitet wird (wird sie eig in Bayern nicht, weil ich als angbl. geistesgestört geführt werde, aber ohne Begutachtung noch Krankheit GsD).

      Gruß aus Starnberg.

  • user
    michael
    am 25.12.2021

    Hallo,

    ich beziehe ALG1 bis 30.06.2022

    ab dem 01.09.2022 kann ich abschlagsfrei in Rente gehen (63+)

    habe die benötigten 45 Arbeitsjahre erfüllt

    wie überbrücke ich die 2 Monate (07 und 08.2022)

    bin privat Krankenversichert

    Vielen Dank im Voraus.

  • user
    joachim
    am 24.11.2021

    Hallo,ich bin im ALG 1,ein Erwerbsminderungsrenten Antrag ist gestellt,wenn man mir eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligen sollte die aber niedriger ist als das ALG 1 wie wird das dann gerechnet bekomme ich dann weiter ALG 1 oder nur die niedrige Teilerwerbsminderungsrente.Danke im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 24.11.2021

      Moin Joachim, bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung können Sie "nebenbei" das halbe Arbeitslosengeld beziehen. Sind wären ja noch in Teilzeit vermittelbar.

  • user
    Claudia
    am 26.10.2021

    Hallo,

    Ich beziehe Hartz IV, bin 60 alt. Der Amtsarzt hat mich als erwerbsunfähig festgestellt. Ich habe in die Rentenversicherung nicht in meinem leben eingezahlt (meine Lebensgeschichte is lang und der Grund lang zu erklären). Ich habe den Rentenbescheid schon dem Jobcenter eingereicht. Wie geht es mit mir weiter? Danke!

    • user
      Claudia
      am 26.10.2021

      Danke! Muss ich den Wechsel veranlassen oder kümmert sich das JC darum?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.10.2021

      Erst einmal wird der Wechsel geprüft. Ihr Sachbearbeiter im Jobcenter wird Ihnen dann aber alles erläutern.

  • user
    Brunhilde
    am 22.10.2021

    Hallo,

    ich habe einen dreiseitigen Vertrag mit meiner Firma zum 01.09.21 geschlossen.

    Ab dann für 12. Monate in eine Auffanggesellschaft.

    Danach ALG 1 für 24 Monate.

    Dann wäre ich genau 63.

    Wollte dann in die Altersrente mit Abschlägen wechseln.

    Werden die 24 Monate ALG 1 mit zur Rente gerechnet?

    Wie kann ich nach ALG 1 mich vor Abschlägen schützen? Minijob mit Renteneinzahlung?

    Bin nicht gesund und könnte daher passieren, das ich noch in der Auffanggesellschaft länger krank geschrieben werde. Dann droht mir Krankengeld. Wie hoch wäre das und würde ich dann später in das ALG 1 fallen, was wiederum positiv meine Abschläge zur Altersrente verkürzen sollte?

    Bin etwas überfragt!

    • user
      Christian Schultz
      am 22.10.2021

      Hallo Brunhilde, wir können hier im Forum keine individuellen Fragen beantworten. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte zählt Arbeitslosigkeit aber zur Wartezeit dazu - Sie brauchen auch nur insgesamt 35 Jahre, die haben Sie sicherlich voll.

      Alles Weitere können Sie gern persönlich mit meinen Kollegen besprechen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Robert Schmidt
    am 15.10.2021

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 11/1959 und seit dem 01.10.2021 Arbeitslos.

    Nach 24 Monaten Arbeitslosigkeit, 30.09.2023 fehlen mir 4 Monate bis zu dem Zeitpunkt, 01.02.2024, zu dem ich als besonders lanjährig Versicherter abschlagsfrei in Rente gehen könnte.

    Die Wartezeit von 45 Jahren ist mit Stand 31.12.2020 laut Rentenauskunft der DRV erfüllt.

    Kann man mich Zwangsverrenten und was kann ich tun um diese 4 Monate zu überbrücken.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.10.2021

      Hallo Robert, die Arbeitsagentur darf Sie nicht in die Rente zwingen. Das geht unter bestimmten Umständen nur im Jobcenter. Ob Sie nach Auslaufen des ALG I überhaupt Anspruch auf "Hartz IV" hätten, müsste man aber prüfen.

      Alles andere sollten Sie in einem persönlichen Gespräch klären: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Stephan Klöcker
    am 15.10.2021

    Ich werde demnächst arbeitslos. Wenn ich nach 2 Jahren weder Arbeitslosengeld I, noch II bekomme, kann man mich doch nicht zwangsverrenten?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.10.2021

      Hallo Stephan, natürlich nicht. Wenn Sie keine Leistungen beziehen, kann Ihnen auch niemand in Ihre Rentenplanung hereinreden.

  • user
    Romi
    am 06.10.2021

    Bekomme z. T. Grundsicherung n. SGBXII und Unterhalt. Im 01/2022 werde ich 63. Jetzt wurde mir eine Zwangsvorverrentung angetragen. Der Unterhalt wird nicht für ewig gezahlt. Kann das Amt diese Massnahme verlangen? 35 Arbeitsjahre, aber die letzten 5 Jahre keine Rente mehr eingezahlt. Danke für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Romi, wie das im SGB XII ist, weiß ich leider gerade nicht. Bei der 35-jährigen Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente spielt es keine Rolle, ob in den letzten fünf Jahren Rentenbeiträge abgeführt wurden. Das ist nur bei der Erwerbsminderungsrente relevant.

  • user
    Bettina Siegel
    am 04.10.2021

    Hallo

    Habe alle Komentare hier mal gelesen.

    Ich finde es schon sehr fies und empörend,dass das Jobcenter Menschen in Zwangsrente schicken kann und auch tut.

    In meinem Fall habe ich jetzt auch etwas Angst,da das Jobcenter jetzt von mir eine Rentenauskunft verlangt.

    Ich bin 1959 geboren,habe eine Teilzeitarbeit (seit 2015)bei der ich über 450,00 Euro monatlich verdiene und bekomme zur Zeit 397,24 Euro noch zusätzlich jeden Monat vom Jobcenter,da mein Lohn zum Leben nicht ausreicht.

    Kann und darf das Jobcenter mich in Rente schicken?

    Meine Regelaltersgrenze wäre am 01.04.2025 .

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Bettina, die Auflagen, in welchem Fall Sie "zwangsverrentet" werden dürfen, sind ja relativ hoch. Wie es in Ihrem Fall genau wäre, kann ich nicht sagen. Bleiben Sie aber erst einmal entspannt - im Zweifel holen Sie sich Hilfe, zum Beispiel bei meinen Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Kiki
    am 13.09.2021

    Hallo.

    Wenn man als ALG 2 Empfänger mit 63 für langjährig Versicherte mit Abschlag in Rente geht, diese aber niedriger als der Bedarf ist. Wer ist zuständig für das Aufstocken!? Das Jobcenter oder das Sozialamt

    • user
      Christian Schultz
      am 13.09.2021

      Grundsicherung im Alter bekommen Sie auf jeden Fall noch nicht, die gibt es erst ab der Regelaltersgrenze. Ob man in diesem speziellen Fall aber noch ALG II aufstockend bekommt, weiß ich tatsächlich nicht. Gute Frage, der werde ich mal nachgehen.

  • user
    Reginald
    am 02.09.2021

    Guten Tag habe mir Alles durchgelesen und trotzdem noch Fragen. Bin 1960 Jahrgang und könnte mit 66, 6 Monate in Rente gehen.

    Ich habe 35 Jahre gearbeitet, davon 5 JahreMi minnijob durchgehend.

    Zählen trotzdem die 35 Jahre und ich kann in zwei Jahre Zwangsverrentet werden?

    Die Abschläge die ich hätte, bleiben die für den Rest des Lebens? Ist doch ziehmlich ungerecht, wenn man vorher nicht in Rente möchte. Danke im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 02.09.2021

      Hallo Reginald, ob die Jahre im Minijob als Wartezeit zählen, hängt davon ab, ob Rentenbeiträge gezahlt wurden. Besorgen Sie sich am besten eine Rentenauskunft, darin steht, wie es um Ihre Wartezeit bestellt ist.

      Solange Sie Arbeitslosengeld I beziehen, kann man Sie nicht in die Altersrente zwingen. Und - ja, die Abschläge bleiben bis zum Lebensende.

    • user
      Reginald
      am 05.09.2021

      Vielen Dank für Ihre Antwort, die mir sehr weiter hilft.

      Grüße Reginald

  • user
    Thomas
    am 21.08.2021

    Guten Morgen Herr Schulz . Meine Frage zu diesem Thema wäre , ich beziehe seit November 2018 Alg II . Ich bin Jahrgang 1965 und somit 55 Jahre . Seit 1 1/2 Jahren bin ich nun Krankgeschrieben . Bei einem Beratungstelefonat sagte mir meine Sachbearbeiterin das es angebracht wäre eine Rente zu beantragen , da Alg II nur den Menschen zusteht die mindestens 3 Stunden täglich Arbeiten können . Nun schreiben Sie ja daß das Amt ab 63 Jahren einen Verrentung gegen den Willen des Empfängers durchsetzten dürfen . Also wäre es bei mir doch eine unerlaubte Handlung , oder irre ich mich da ? Wäre dann Sozialhilfe , die ja soviel ich weiß die selbe höhe hat wie Alg II , dann nicht die angebrachtere Lösung ? Grüße , Thomas .

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2021

      Hallo Thomas, in Ihrem Fall meint die Sachbearbeiterin im Jobcenter keine Alters-, sondern eine Erwerbsminderungsrente. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-antrag-und-voraussetzungen-volle-und-teilweise-rente-hinzuverdienst-und-versteuern

      Es könnte also sein, dass Sie demnächst vom Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur eingeladen werden, um Ihre Arbeitskraft zu überprüfen. Nur wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag in irgendeinem Job arbeiten können, kommt eine EM-Rente in Frage. Und dann wären Sie beim Jobcenter auch nicht mehr richtig. Finanziell würde sich für Sie aber ziemlich sicher nichts ändern.

    • user
      Thomas
      am 24.08.2021

      Guten Morgen Herr Schultz . Danke für Ihre rasche Antwort . Dann harre ich mal der Dinge die da kommen werden .

  • user
    Renate
    am 04.08.2021

    Thema zwangsverrentung laut Paragraph 6 Hilfbedürftigkeit in alter heißt es "unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn leistungsberechtigte hilfebedürftig in Sinne der grunsicherung in alter... " hier gibt es jetzt eine 70% regel (70% der zu erwarteten rente darf nicht über den jetzigen arbeitslosen geld 2 Betrag liegen) was wäre aber wenn man diesen Betrag überschreitet aber durch die grunderente und den damit verbundenen Freibetrag in der grunsicherung zu 100% eine grundsicherung erhalten würde.

    Nach gesetzt müsste doch in Prinzip zählen ob man eine grundsicherung beantragen müsste und dies wäre ja dann wieder gegeben!

    Beispiel

    Harz4 Anspruch 550 Euro

    Rente die ohne Abschlag erwartet wird 900

    70% vom 900 = 630 Betrag liegt darüber

    Grundsicherungsberechtigt nein.

    Grundrentenberechtigt ja

    Freibetrag der grundrente 221 Euro

    Sprich Anspruch auf Grundsicherung bis

    771 Euro ( heutiger bedarf +freibetrag)

    Rente 630 liegt unter 771 Euro.

    Also grundsicherungsberechtigt!

    Auch geht leider nicht richtig hervor ob in gesetzt vom brutto oder netto Rente geredet wird. Die zu erwartete Rente ist ja netto kleiner oder wird dies mit den 30% Abzug abgegolden.

    Vielen Dank für Ihre Antworten sie Würdenträger damit sehr helfen.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.08.2021

      Hallo Renate, das kann ich leider noch nicht beantworten. Bei der Grundrente und deren Folgen für andere Leistungen gibt es einige Punkte, die sich erst noch herausstellen werden. In Zukunft werden wir sicherlich darüber berichten.

    • user
      Renate
      am 04.08.2021

      Vielen Dank für Ihre super schnelle Rückmeldung. Könnte mir hier die sovd auch helfen ?

      Falls eine zwangsverrentung bevor steht und man so einen Wiederspruch agumentieren würde.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.08.2021

      Ja, grundsätzlich schon - den SoVD gibt es in jedem Bundesland. Allerdings ist die Dichte an Beratungszentren in Norddeutschland deutlich höher als im Süden.

  • user
    Sabine
    am 23.07.2021

    Mir droht ab März 2022, wenn das ALG1 ausläuft, eine Zwangsverrentung, da ich aufstockend ALG2 beziehe.

    Abschlagsfreies Rentenalter erreiche ich erst mit mit 66, am 30.11.2024

    Gleichzeitig liegt mir ein Antrag auf Rentenzahlung der Krankenkasse vor, da ich meinen behinderten Sohn mit den mindest notwendigen 10 Stunden/Woche pflege.

    Lohnt es sich für mich diesen Antrag auf Rentenzahlung durch die Krankenkasse zu stellen?

    Verringert sich dadurch mein Rentenverlust, da ja weiter, wenn auch minimal, eingezahlt wird?

    Danke für Ihre Mühe und liebe Grüße!

    • user
      Christian Schultz
      am 26.07.2021

      Hallo Sabine, das kann ich so leider nicht beurteilen, dazu müsste man Ihre komplette Situation kennen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Elisabeth
    am 15.07.2021

    Hallo, ich bin 64 Jahre alt. Durch den Verkauf des Unternehmens endete mein Arbeitsverhältnis zum 30.6.2021. Mein Antrag auf Arbeitlosengeld I wurde gerade abgelehnt mit dem Argument, dass ich Rente beantragen kann. Mein Eintritt in die Regelaltersrente wäre allerdings der 1.3.2023 - habe allerdings meine erforderlichen Beitragsjahre (46) voll. Frage: kann mich das Arbeitsamt zwingen Rente zu beantragen?

    MFG

  • user
    Bärbel
    am 13.07.2021

    Hallo Herr Schulz, ich bin gerade 60 geworden,werde im Dezember ausgesteuert,muss dann Arbeitslosengeld 1 beantragen,am 01.08.21 habe ich meine 45 Jahre erfüllt, bin gesundheitlich nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Wie geht’s jetzt weiter? War das letzte Mal vor 24 Jahren arbeitslos.

  • user
    Toprak
    am 14.06.2021

    Hallo Schultz,

    obwohl man Pflegerperson ist d.h. Rentenbeitrag zahlt und warum zählt Pflege nicht als

    Arbeit ?

    so dass man zum 01.08.2023 abschlagfrei ins Rente gehen kann?

    MfG, vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2021

      Siehe oben. Das Jobcenter kann Sie ab 63 in Rente schicken, die Ausnahmen stehen in der "Unbilligkeitsverordnung".

  • user
    Toprak
    am 14.06.2021

    Hallo,

    bei mir sieht so aus: geb. 27.05.1959, Hartz4 Empfänger, 50 GdB, Pflegemann von meiner

    Frau, Rentenbeiträge von der Krankenkasse zu Rentenkasse,

    ich kann abschlagfrei 01.08.2023 ins Rente gehen.

    Arge fordert von mir RentenInformationen.

    Meine Frage: Zwangsverrentung durch Arge unter 63, ab 63 oder Ende 63 ?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2021

      Hallo Toprak, theoretisch kann das Jobcenter eine Rente ab 63 erzwingen. Unter den oben genannten Voraussetzungen.

  • user
    Andreas Herrmann
    am 08.06.2021

    Hallo Herr Schultz

    Mein Jahrgang 1958, seit 9/1974

    im Berufsleben.

    Laut RV-Bescheid wurde meine

    Wartezeit von 45 Jahren 540 Monate am 10/ 2020 erfüllt.

    Bin seit 2016 in einem Alterszeitvertrag der auf der Basis

    3 Jahren aktiv u. 3 Jahren passiv

    abgeschlossen wurde.

    Dieser endet am 31.12.2021

    Bei einer rechtseitigen Arbeitslosen

    Meldung. August bzw. Sept 2021

    Steht mir ab dem 01.01.2022

    ALG 1 für 12 Monate zu. ??

    Oder würde mir eine Zwangverrentung bevorstehen.

    Im voraus besten Dank für Ihre Antwort. Mfg Andreas Herrmann

    • user
      Christian Schultz
      am 08.06.2021

      Hallo Andreas, normalerweise müssten Sie in Ihrem Alter Anspruch auf maximal 24 Monate Arbeitslosengeld I haben. Allerdings bin ich mir unsicher, wie es sich mit der Altersteilzeit verhält, da sollten Sie nochmal beim Arbeitsamt nachfragen.

      Auf jeden Fall kann ich Ihnen sagen, dass Sie während des Bezugs von ALG I nicht zur Rente gezwungen werden können. So etwas gibt es nur im Jobcenter, also bei "Hartz IV".

  • user
    Wladimir Krämer
    am 30.05.2021

    Moin Herr Schultz, im August 2020 bin ich 65 geworden und ab Juni 2021 (+9 Monate) sollte meine Regelaltersrente bekommen. Aber da ich einen Anspruch auf ALG 1, mit Anspruchsdauer 541 Tage ab Anspruchsbeginn 01.01.2021 habe, wollte ich meine ALG 1 voll genniesen und erst am Ende Des Anspruchs zu Rente gehen. Ich habe meine AV freiwillig als Solounternehmer bezahlt, leider wegen Corona-Kriese sollte ich meine Selbständigkeit aufgeben. Nach meiner Schätzung ist meine ALG 1 etwa höher, als meine zukünftige Rente seien sollte und wer weist, vielleicht könnte ich noch als Arbeitnehmer einen Job finden. Leider Agentur für Arbeit sieht es anders und haben zum Erreichen meiner Regelaltersrente einen Aufhebungsbescheid zu ALG 1, nach Rechtsgrundlage $ 136 Abs.2 des SGB III und § 48 Abs. 1 S. 2 des SGB X i.V.m. § 330 ABS 3 SGB III, geschickt. Habe ich eine gewisse Schanze diesen Aufhebungsbescheid mit Erfolg widersprächen. Danke im voraus. Mit freundlichen Grüßen, Wladimir Krämer.

    • user
      Christian Schultz
      am 31.05.2021

      Hallo Wladimir, Arbeitslosengeld I wird immer nur höchstens bis zur Regelaltersgrenze gezahlt, da kann man leider nichts machen.

  • user
    Doris Z.
    am 30.05.2021

    Hallo H.Schulz. Ich bin 64J m.50%Schwerb. und bekomm Hartz4.Ich soll jetzt Rentenantrag machen von Jobcenter aus.Würde aber nur laut RA eine Rente von netto 630€ bekommen und müsste dann Grundsicherung beantragen dazu.Darf das Jobcenter mich dazu zwingen? Ab 1.6.21 nehm ich auch einen neuen Minijob ca.400€ auf.mfg.D.Z.

    • user
      Christian Schultz
      am 31.05.2021

      Hallo Doris, wenn die Rente so niedrig ausfällt, dass Grundsicherung droht, müssen Sie diese nicht schon jetzt beantragen.

  • user
    Horst
    am 05.05.2021

    Hallo Herr Schulz,

    besten Dank für Ihre Antwort.

    Ich denke nicht das bis zum 01.09.21 die 45 Jahre komplett erfüllt werden. Daher ist wahrscheinlich nur die Rente mit 35 Jahre möglich. Diese kann ich dann frühestens zum 01.05.23 mit 12 % in Anspruch nehmen. Oder wenn ich zum 01.09.24 beantragen würde hätte ich einen Abschlag von 7,2 %.

    Oder gilt für die Rente mit 35 Jahre auch die Regelung das die letzten 2 Jahre nicht zählen?

    Nochmal zum ersten Beitrag. Wenn eine Krankheit länger als 1 Jahr das ALG 1 ruhen lässt. Wird dann das ALG 1 die Restzeit von den 2 Jahren angehängt oder vermindert die Krankenzeit dieses?

    Besten Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 05.05.2021

      Die 45-jährige Wartezeit können Sie notfalls auch über einen Minijob neben dem Arbeitslosengeld "voll machen". Mehr dazu in dem oben verlinkten Beitrag. Bei den 35 Jahren zählt ALG I immer mit, diese Wartezeit haben Sie mit Sicherheit längst erfüllt.

      Während dem Bezug von Krankengeld ruht das ALG, Ihren restlichen Anspruch könnten Sie also - zumindest theoretisch - im Anschluss beziehen.

    • user
      Horst
      am 05.05.2021

      Besten Dank Herr Schulz,

      ich würde anstatt einem Minijob dann lieber selbst weitere Rentenbeiträge zahlen. Wenn das geht?

      Wahrscheinlich aus gesundheitlichen Gründen würde ich dann keinen weiteren Job mehr machen. Selbst meine bisherige Teilzeitarbeit war schon wegen meiner Gesundheit schwierig zu bewältigen und mit diesen Einschränkungen wird es schwierig werden eine machbare Arbeit zu finden. Aber für eine Erwerbsmindrungsrente liegen die Anforderungen wahrscheinlich zu hoch. Daher wahrscheinlich keine Alternative. Aber zunächst werde ich wohl eine Reha beantragen und dann auf Besserung hoffen.

      Mit freundlichen Grüßen

  • user
    Horst
    am 05.05.2021

    Guten Tag,

    ich bin 1960 geboren und jetzt 61 Jahre alt. Jetzt habe ich eine Kündigung zum 31.08.21 erhalten. Ab 01.09.24 könnte ich mit 45 Versicherungsjahren in die abschlagsfreie Rente gehen.

    Ab 01.09.21 würde ich für 24 Monate ALG 1 bekommen. Dann würden mir noch 12 Monate bis zur Rente fehlen. Wenn ich keine Teilzeitarbeit bis nach dem ALG 1-Bezug bekomme, würde ich dann zur Zwangsrente mit Abschlag (12%) gezwungen werden?

    Da ich gesundheitlich angeschlagen bin stellt sich mir noch folgende Frage:

    Angenommen ich werde während des ALG 1 für länger als 1 Jahr krank. Würde dann das ALG 1 solange ruhen und anschließend weitergezahlt mit den noch verbleibenden Monaten von den nicht in Anspruch genommen ALG 1. Bei einer solchen Verlängerung könnte ich dann regulär ohne Abschlag in Rente gehen. Oder könnte ich auch dann zur Zwangsverrentung gezwungen werden?

    Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 05.05.2021

      Hallo Horst, erst einmal das Wichtigste: Beim Bezug von Arbeitslosengeld können Sie NIEMALS in die Rente gezwungen werden. Das ist nur unter bestimmten Bedingungen beim Bezug von Arbeitslosengeld II möglich.

      Und wenn Sie während des Arbeitslosengeldes länger als sechs Wochen erkranken, sollte es ab diesem Zeitpunkt Krankengeld geben.

      Noch ein Hinweis. Stellen Sie sicher, dass die 45 Versicherungsjahre schon vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfüllt sind. Sonst gibt es vielleicht ein Problem: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos

  • user
    Walter Hanisch
    am 16.03.2021

    Guten Tag

    Ich 62 Jahre und 2 Monate alt und habe eine Schwerbehinderung GB 50

    Meine Frage

    Ich bin seit 35 Jahren Selbstständig ,und habe immer in die Freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt ,durch

    Corona muss ich leider Schließen.

    Ich habe 24 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 .

    Kann mich das Arbeitsamt bei Anspruch auf ALG 1 mit 63 Jahren Zwangsverrenten .

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 16.03.2021

      Hallo Walter, solange Sie Arbeitslosengeld I erhalten, kann Sie niemand in die "Zwangsrente" schicken.

  • user
    Jennifer Krug
    am 15.03.2021

    Guten Tag Herr Schultz,

    mein Vater (Harz IV-Empfänger) ist 1956 geboren (in dem Fall 08/2022 offiziell Rentner) und das Arbeitsamt will ihn jetzt in die Zwangsverrentung schicken.

    Allerdings geht mein Vater einer Arbeit nach, welche pro Monat ca. 450,00EUR einbringen. Durchschnittlich arbeitet er ca. 42 Stunden. Kann das Arbeitsamt dies trotzdem entscheiden oder sollte man Widerspruch einlegen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2021

      Hallo Jennifer, eine "Zwangsverrentung" durch das Jobcenter ist tatsächlich erlaubt. Ausnahmen gelten nur, wenn Ihr Vater zusätzlich Arbeitslosengeld I erhalten würde - oder wenn die zu erwartende Rente so klein wäre, dass er Anspruch auf Grundsicherung im Alter hätte.

  • user
    Thomas Schmidt
    am 13.03.2021

    Guten Tag, ich bin in der passiven Phase der Altersteilzeit, die genau zu meinem Renteneintritt mit 63 Jahren passt (35 Jahre Beschäftigung, mit Abschlag). Kann ich mich mit 63 Jahren im Rahmen ALG 1 erstmalig arbeitssuchend melden und die entsprechenden Leistungen beziehen und somit später in Rente gehen, z.B. mit 64, wenn es mit einem Job nicht klappt ? Konkret gefragt, könnte mich das Arbeitsamt zwingen, die Frührente zu beantragen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2021

      Hallo Thomas, grundsätzlich ist das möglich. Eine "Zwangsverrentung" gibt es nur beim Bezug von ALG II.

  • user
    Marion Huhn
    am 11.03.2021

    Hallo,

    Ich werde im Juli 60 und arbeitslos, dann bekomme ich ja zwei Jahre ALG 1

    Sollte ich in dieser Zeit keinen neuen Job finden was passiert dann ?(bin dann 62)

    Durch die Zahlung einer Abfindung bei meiner Kündigung steht mir ja nichts zu

    Damit wäre ich aber dann auch nicht mehr kranken und Rentenversichert

    Was für Möglichkeiten habe ich

  • user
    Stefan
    am 10.03.2021

    Ich beziehe ALG1 2 Jahre lang und mir fehlen dann 13 Monate zum Rentenbeginn als besonders langjähriger Einzahler (63 Regelung). Wird dann pro Monat 0,3% wäre 3,9% abgezogen oder 11% ?

    MFG

    Stefan

  • user
    Rainer
    am 05.03.2021

    Bin Jahrgang 52 und war als Freiberufler in dem berufsständischen Versorgungswerk seit 1983 rentenversichert und beziehe von dort eine monatl. Rente.

    Meine freiberufliche Tätigkeit war von 2004 bis 2010 wegen Insolvenz unterbrochen und ich bezog ALG 2. In den Jahren 2007 bis 2010 einschließlich zahlte das Jobcenter jeweils 2.460,- € auf mein Versicherungskonto an die Deutsche Rentenversicherung. Dieser Versicherungsverlauf wurde mir von dort diese Tage mitgeteilt.

    Steht mir auf Grund dieses Guthabens eine kleine Zusatzrente neben der des Versorgungswerks zu ?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.03.2021

      Hallo Rainer, um eine reguläre Altersrente zu bekommen, reichen fünf Jahre Versicherungszeit. Vermutlich wären die bei Ihnen dann nicht erfüllt. Aber Sie sollten trotzdem einmal bei der Rentenversicherung nachfragen.

  • user
    Herbert
    am 03.03.2021

    Wurde vom Jobcenter aufgefordert die Rente vorzeitig zu beantragen was ich auch getan habe , bin jetzt 64 und würde normal im Juni2022 in Rente gehen . Meine Rente wird aber nur cirka 500 Euro netto betragen . Bin also weiterhin auf eine verminderte Grundsicherung angewiesen . Wer ist jetzt für mich zuständig oder an wen muß ich mich jetzt wenden ?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.03.2021

      Hallo Herbert, wenn die Altersrente so niedrig wäre, dass Sie mit Grundsicherung aufstocken müssten, ist so eine Zwangsverrentung eigentlich nicht in Ordnung - siehe oben im Beitrag.

      Für die Grundsicherung ist das gleichnamige Amt zuständig. Oder das Sozialamt, die Namen sind bundesweit nicht einheitlich.

  • user
    Steffen, Jürgen
    am 28.02.2021

    Hallo, ich werde am 23.05.2021 von der Krankenkasse ausgesteuert.

    Ich werde wohl darüber hinaus weiter krank sein.Im Juni werde ich 64 und bekomme dann 24 Monate ALG 1.Kann die Agentur für Arbeit dann sagen das ich auf Grund meiner Krankheit nicht vermittelt werden kann und mich dann zur Rente zwingen kann?

    Danke im voraus für die Antwort.

  • user
    Jörg Bombosch
    am 02.02.2021

    Hallo ,

    leider ist die vorgezogene Rente 54,00 Euro höher als meine Erwerbsminderungrente und die auftockende Harz IV Leistung .

    Zwangsverrentung mit Abschlag heißt jeden Monat 143,00 Euro Weniger auf Lebenszeit , muß ich das wirklich hinnehmen ? die Unbilligkeitsverordnung soll doch bei aufstockern greifen ?

    Das ist Staatlich verordnete Altersarmut , die , die wenig haben ,waren ,sind ,und bleiben die Dummen .

    • user
      Christian Schultz
      am 02.02.2021

      Hallo Jörg, ohne Ihre Unterlagen zu prüfen, können wir das nicht mit Sicherheit einschätzen. Lassen Sie sich gern im Rahmen unserer Sozialberatung helfen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Jörg Bombosch
    am 01.02.2021

    Hallo , ich bin im Dez.2020 63 . geworden , nun meldet sich das Jobcenter und fordert eine Rentenauskunft mit Vers. verlauf , und dem hinweis das ich möglicherweise vorrangig Leistungen anderer Sozialträger in Anspruch nehmen muß . ich habe 40 Jahre eingezahlt , beziehe seit 2013 eine Erwerbsminderungsrente und aufstockend Harz IV ,kann das Jobcenter mich Zwangsverrenten oder greift in meinem Fall die Unbilligkeitsverordnung ?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2021

      Hallo Jörg, wenn Ihre vorgezogene Altersrente so niedrig wäre, dass Sie Grundsicherung beantragen müssten - dann müsste das Jobcenter von der "Zwangsverrentung" absehen.

  • user
    Jaric
    am 11.01.2021

    Ich bin 61 Jahr und beziehe 1 Jahr arbeitslosengeld 1noch 1 Jahr,dann werden Ich 62 Jahre. Ich bin aus ausland hergezogen so das Ich nur ca.27 Jahr in Rentenkasse bezahlt.

    Mit Gbd 30 und keine 35 Jahren Arbeit welche Möglichkeit habe ich auf Rente. Ich bin wegen gesundheitliche Probleme schwer vermittelbar so das ich keine Arbeit finden kann..

    Lg Jaric

    • user
      Christian Schultz
      am 12.01.2021

      Hallo Jaric, für eine vorgezogene Altersrente brauchen Sie mindestens 35 Versicherungsjahre. Das gehört nicht nur Arbeit, auch andere Zeiten (z.B. Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, Arbeitslosigkeit) zählen dazu.

      Zu den Möglichkeiten, eine vorzeitige Rente zu beziehen, lesen Sie am besten diesen Beitrag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63

  • user
    U. Kleefeld
    am 04.01.2021

    Guten Tag. Auch ich habe eine dringende Frage: Ich bekomme noch bis zum 16.2.2021 ALG I .

    Zum 1.5.2021 kann ich abschlagsfrei in Rente gehen. Könnte ich für diesen Übergang ( 2,5 Monate ) noch ALG II beantragen? Würde mir das noch zustehen?

    Sage schonmal Danke für eine Antwort....

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2021

      Hallo, theoretisch geht das. Ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können wir hier allerdings nicht beantworten. Da geht es um Ihre sonstigen Einkünfte - und die des Lebenspartners. Außerdem darf auch nur ein gewisses "Vermögen" vorhanden sein.

  • user
    Jan Alexander „honeypot“ Beckmann Dipl.-Ing. + Promotion/ Uni in MUC
    am 03.01.2021

    Hallo,

    ich wurde gerade zwangsverrentet. Hätte eigentlich noch zwanzig Jahre vor mir.

    Jetzt versuche ich parallel zu einer Erwerbsarbeit da raus zu kommen.

    Bitte helfen Sie mir, wenn das ginge.

    Die ganze CoViD Krise hindurch hätte ich aufstocken müssen (bin Dozent und Ingenieur).

    Das hieße dass meine Krankenkassenbeiträge vom Jobcenter Starnberg eigentlich freundlicherweise übernommen würden, gemäß SGB-2.

    Nicht bekomme ich - auch keine Antwort. Der Chef hat meine Mutter gekloppt, am 29.05.2019. Das geschah vor den Augen einer Rechtsmedizinierin der Goethe Uni FFM und etwa 13 weiteren Kunden und Angestellten des Hauses Schindler.

    Habe nicht eingegriffen, denn der ist ja immerhin eine Art Chef. Danach bat ich ihn aber sofort, Damen auch wie Damen zu behandeln.

    Bloß weil ich ihn nicht zurück umgestoßen habe (zur Verteidigung) soll ich jetzt (auch zur Vertuschung) angbl. geistesgestört geschrieben werden. Aber AUCH DAZU wäre doch eine Begutachtung nötig oder medizinische Unterlagen. Herrn SChindlers Freund droht mir immer damit, mich in die Waldpsychiatrie Gauting zu sperren- ohne mich aber zu etwas konkretem damit zu ermahnen.

    Habe mal die Tür geknallt, als die Nachbarin uns 20-30 Mal die Polizei in die WOhnung geschickt hat (wir sind Zugereiste, Frau Heumann von der LMU MÜnchen könnte Interesse an unserer Wohnung gehabt haben, wie es im Nachhinein denkbar wäre).

    Die Frage ist gestellt: wie komme ich da jetzt wieder heraus?

    Im Ihre-Vorsorge DRV Forum werde ich immer mit nicht wiederholbaren Schimpfwörtern beleidigt. Ich würde aber gerne irgendwie Informationen zur Selbsthilfe sammeln. IN MUC gibt es eine Vereinigung nea-ev, in der sich Akiademiker gegenseitig helfen.

    Wenn Jemand einen Anwalt kennt, geben Sie ihm bitte meine E-Mailadresse:

    info bei jan minus beckmann do calm.

    (com)

    Danke an unsere Soldaten, dass wir hier keine Bomben auf den Kopf bekommen und nur Papierkrieg (Und immer mal 4 Mann-Zugriffe bei uns zuhause- das macht mein Feind im Dorf) haben, peinlich genug für ganz Deutschland. IN Bayern ist eben alles möglich! ;ein Finger wurde im Rahmen eines Überfalls auch gebrochen und die Polizei (wo mein Feind auch arbeiten würde im Dorf) nimmt die Anzeige einfach nicht entgegen. Schmerztabletten sind teuer und ich bitte um Hilfe, wie ich aus der Verrentung und in eine Aufstocken beim Jobcenter kommen könnte. Danke und gutes Neues Jahr! Gott sei Dank habe ich Unterstützer und ein Dach nebst Essen auf dem Tisch!

    Freundlicher Gruß, B., Dipl.-Ing. (Unis)

  • user
    Andreas
    am 02.01.2021

    Hallo ich bin 69 Jahre alt habe COPD 4.d Und einen Behinderungsgrad von 80

    Und Pflege Grad 1

    Und bin auf ihre Mobilität Hilfe angewiesen

    Bislang wurden meine Renten Anträge abgelehnt

    Erwerbsminderungsrente 508,14€

    Hartz 4 bekomme ich 760 EUR

    Davon sind 360,€ Plus Regelsatz

    Wenn ich in Erwerbsunfähigkeit rente gehenWürde ich weniger bekommenWürde ich weniger bekommen

    Es wären 258 EUR weniger als ich jetzt zur Verfügung habe

    Ich komm jetzt schon nicht klar mit dem Geld

    Obwohl ich mir nicht leisten wie soll das funktionieren

  • user
    Christian Schultz
    am 09.11.2020

    Hallo Gertrud, das ist richtig. Von den drei Monaten ist in der Begründung des Gesetzes die Rede. Die Jobcenter orientieren sich in der Praxis an diesem Zeitraum - in Einzelfällen kann es aber auch anders laufen, zum Beispiel beim Rentenbeginn ohne Abschlag in vier Monaten.

  • user
    Gertrud Schütz
    am 09.11.2020

    Guten Morgen,

    wieso schreiben Sie: "Sie innerhalb der nächsten drei Monate eine Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen könnten.", wenn in der Unbilligkeitsverordnung diesbezüglich in § 3 UnbilligkeitsVO "in nächster Zukunft" steht. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Daher meine Frage: Woraus ergeben sich die 3 Monate ?; das ist doch mit Sicherheit eine Einzelfallentscheidung, oder nicht ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Gertrud Schütz

  • user
    Christian Schultz
    am 28.10.2020

    Hallo Axel, leider ja. Falls Sie insgesamt 35 Versicherungsjahre erfüllen, kann das Jobcenter Sie dazu auffordern, einen Rentenantrag zu stellen.

    • user
      Hans-Werner Hammen
      am 03.11.2021

      "Rente wäre dann niedriger als Hartz 4"

      Würde das nicht wiederum dem widersprechen,

      "Demnach kann das Jobcenter Sie nicht vorzeitig in Rente schicken, wenn:

      [...]

      die vorgezogene Altersrente so niedrig wäre, dass Sie aufstockend Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen müssten."

      ?

      Ansonsten liebe Grüße und herzlichen Dank für Ihr Engagement

      Hans-Werner Hammen

    • user
      Christian Schultz
      am 04.11.2021

      Jep, das hatte ich übersehen. Laut Unbilligkeitsverordnung müsste die vorgezogene Rente zumindest so hoch sein, dass sie nicht weiter auf Sozialleistungen angewiesen sind.

  • user
    Axel Preiß
    am 28.10.2020

    Ich bin 64 (220456) Bekomme Geld vom Jobcenter.Die zwingt mich zur Zwangsverwaltung.Obwohl ich Rentne unter Hartz 4 Satz erhalten werde. Darf der Jobcenter das.

  • user
    Knaak
    am 19.10.2020

    Hallo, wenn ich das alles lese welche Sorgen alle haben bin ich entsetzt. In diesem reichen Land wo unsere Politiker Pensionen bekommen die keiner mit normaler Arbeit erreichen kann ist es traurig welche Sorgen sich alle machen müssen. Was für Sorgen haben erst die, die wenig verdient haben und in die Altersarmut stürzen. Schafft endlich die hohen Pensionen für Politiker und Beamte ab. ich war 12 Jahre Soldat und wurde für meine Dienstzeit nachversichert, dass sollte auch für Pensionen gelten. Bei der Rente gibt es eine Obergrenze, die muss es auch für Pensionen geben. Jeder sollte doch für eine Zusatzrente was zur Seite legen, warum nicht unsere Politiker? Wofür brauchen wir so viele Beamte und Politiker? Also liebe Pensionsempfänger wie Politiker, denkt mal drüber nach ob ihr unser Rentenalter immer weiter nach oben setzen wollt oder ihr euch auch mal selbst um euer Auskommen im Alter kümmert.

    Gruß

    Andreas

  • user
    Christian Schultz
    am 24.09.2020

    Hallo Peter, der frühestmögliche Rentenstart ohne Abschlag hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Da Sie die 45 Versicherungsjahre komplett haben, können Sie Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Siehe hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/

  • user
    Peter Kern
    am 23.09.2020

    bin 62 jahre und im vorruhenstand, habe 46 jahre gearbeitet, und werde noch ein jahr von meinen arbeitgeber mit 75 % gehalt bezahlt dann muss ich mich arbeitslos melden, habe dann 48 jahre in die rentenkasse eingezahlt, kann ich dann mit 64 jahren abschlag frei in rente gehen. danke

  • user
    Christian Schultz
    am 20.08.2020

    Hallo Silvia, theoretisch wäre das möglich. Man müsste sich jedoch im Detail ansehen, was in Ihrer Situation finanziell sinnvoller wäre. Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung, zu der Sie Ihre Unterlagen (Rentenauskunft etc.) mitbringen. Zum Beispiel beim SoVD: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Silvia Sowiecki
    am 19.08.2020

    Ihre Veröffentlichung sind sehr interessant vielen dank .

  • user
    Silvia Sowiecki
    am 19.08.2020

    Das Amt will mich zwangsverrenten weil ich 63 bin und Harz 4 beziehe.Kann ich noch Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen weil festgestellt wurde das ich große Probleme habe mit meiner Gesundheit .?

  • user
    Christian Schultz
    am 20.07.2020

    Hallo Christian, beziehen Sie zurzeit Grundsicherung wegen Erwerbsminderung? Auch das Jobcenter darf Sie nur "zwangsverrenten", wenn Sie mit der Altersrente ohne Grundsicherung auskämen. Das sollte auch für das Sozialamt gelten.

  • user
    Christian
    am 05.07.2020

    Kann auch das Sozialamt vorzeitig in Rente schicken? Oder gibt es wie auch beim Jobcenter die Regel, erst ab 63, dann aber auch mit Abschlägen. Mit einem GdB wäre das dann frühestens wann?

  • user
    Christian Schultz
    am 04.05.2020

    Hallo Wilhelm, Ihre voraussichtliche Rentenhöhe können Sie der Renteninformation oder Rentenauskunft entnehmen, die Sie regelmäßig von der DRV erhalten. Wenn Sie die 35 Versicherungsjahre bereits erfüllt haben, gibt es mehrere Möglichkeiten. Mehr dazu in diesem Beitrag: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/

  • user
    Wilhelm
    am 04.05.2020

    Ich werde jetzt 60 Jahre alt und bekomme ab April Arbeitslosengeld für zwei Jahre arber wieviel Rente würde ich bekommen, ich binn schon weit über den pflichtbeitrag von 35 jahren.

  • user
    Wilhelm
    am 04.05.2020

    Ich werde jetzt 60 Jahre alt und bekomme ab April Arbeitslosengeld für zwei Jahre

  • user
    Christian Schultz
    am 31.01.2020

    Hallo Helmut, legen Sie dem Jobcenter den Ablehnungsbescheid zur Rente vor. Das müsste eigentlich ausreichen. Ansonsten können Sie sich auch in unserer Sozialberatung informieren: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    HELMUT
    am 30.01.2020

    Hallo. Was passiert wenn man gesagt bekommt man soll in Rente gehen und der Renteantrag wird mehrmals abgelehnt. Das Jobcenter versteht aber darauf. Droht sogar mit Kürzung der Stütze.

  • user
    Christian Schultz
    am 29.01.2020

    Hallo Lothar, Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist gesetzlich festgelegt und hängt von den zuletzt eingezahlten Beiträgen sowie Ihrem Alter ab. Daher können Sie ihn leider nicht verlängern. Mehr Infos über Arbeitslosigkeit direkt vor der Rente finden Sie hier: www.sovd-sh.de/2018/11/22/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos/

  • user
    Lothar Heger
    am 29.01.2020

    Hallo

    Besteht die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit eine verlängerung um 3 Monate zu erreichen um Abschlagsfrei in Rente gehen zu können?

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