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Wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Rente Armut

So früh wie möglich in Rente. Das ist der Traum von vielen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland – bei jung und alt. Die Hintergründe sind bei jedem Menschen anders. Häufig stehen jedoch massive gesundheitliche Probleme im Vordergrund, die das Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze unmöglich erscheinen lassen.

Aber ab wann ist es eigentlich möglich, eine Altersrente zu beziehen? Welche Rolle spielen Abschläge dabei? Und wie sieht es aus, wenn man so krank ist, dass man gar nicht mehr arbeiten kann? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zur vorgezogenen Rente.

Ab welchem Alter kann ich in Deutschland eine Altersrente beziehen?

Wie so oft im Leben, hängt die Beantwortung dieser Frage von einigen Faktoren ab. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass Sie mit 63 in Rente gehen könnten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall handelt es sich um die sogenannte Rente für langjährig Versicherte. Prüfen Sie zunächst Ihr Rentenkonto. Haben Sie die notwendige Wartezeit von 35 Jahren erfüllt? Welche Etappen im Lebenslauf hier Berücksichtigung finden, können Sie im verlinkten Artikel der DRV nachlesen. Wenn Sie ohne längere Unterbrechungen immer sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, nehmen Sie diese Hürde jedoch ohne Probleme.

Der Absprung mit 63 gelingt in diesem Fall aber nicht ohne Abschläge. Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze bedeutet für Sie ein Minus von 0,3 Prozent. Im „worst case“ müssten Sie also auf bis zu 14,4 Prozent Ihrer angesammelten Rentenansprüche verzichten – und zwar für immer.

Es gibt doch diese Regelung mit 45 Beitragsjahren. Da kann man doch auch ohne Abzüge mit 63 in Rente gehen, oder?

Das ist korrekt, wir sprechen hier von der Rente für besonders langjährig Versicherte. Das Quorum in diesem Fall erfordert 45 Jahre. Ihre erste Hausaufgabe wäre also wieder zu prüfen, ob Sie diese Wartezeit erfüllen. Etwas knifflig ist es bei der Anrechnung von Zeiten, in denen Sie arbeitslos waren. Grundsätzlich wird der Bezug von Arbeitslosengeld I berücksichtigt. Spannend sind die letzten zwei Jahre vor Ihrem beabsichtigten Einstieg in die Rente für besonders langjährig Versicherte. Wenn Sie hier ganz klassisch in die Arbeitslosigkeit rutschen, etwa durch eine einvernehmliche Auflösung Ihres Arbeitsvertrags, kann das zu einem Problem werden.

Für diese Art der vorgezogenen Altersrente unschädlich ist Ihre Arbeitslosigkeit direkt vor der Rente nur, wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmeldet oder der Betrieb schließen muss. Andernfalls müssen Sie handeln, um doch noch mit 63 ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Ich bin schwerbehindert. Ab wann kann ich in Rente gehen?

Wenn Sie eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50) vorweisen können und zudem die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen, dann haben Sie die Chance auf einen noch früheren Renteneinstieg. Je nach Jahrgang ist dies bereits mit 60 Jahren möglich, dann allerdings mit Abschlägen. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung finden Sie einen einfach zu handhabenden Rechner, der Ihnen exakt ausrechnen kann, wann genau Sie diese Regelung nutzen könnten.

Attraktiv wird die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vor allem deswegen, weil betroffene Bürgerinnen und Bürger zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen können – und zwar ohne Abschläge. Wenn Sie noch früher die Segel streichen wollen, müssen Sie dafür Abschläge in Kauf nehmen – pro Monat 0,3 Prozent. Maximal kann Sie das am Ende dauerhaft 10,8 Prozent kosten.

Ich bin so krank, dass ich nicht mehr arbeiten kann. Kann ich auch vor 60 in Rente gehen?

Nicht über den Weg der Altersrente. Für diesen Fall gibt es allerdings die Erwerbsminderungsrente. Wenn ein Gutachter der Deutschen Rentenversicherung feststellt, dass Sie täglich weniger als drei Stunden irgendeiner Tätigkeit nachgehen können und darüber hinaus die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, steht Ihnen diese Frührente offen. Wie hoch diese wäre, finden Sie in der sogenannten Renteninformation, die Sie einmal im Jahr per Post von der Rentenversicherung zugeschickt bekommen.

Sehr häufig müssen Sie bei der EM-Rente jedoch bedeutende finanzielle Abstriche machen. Der Durchschnitt für alle vollen Erwerbsminderungsrenten, die 2018 zum ersten Mal ausgezahlt wurden, betrug gerade einmal 735 Euro. Falls Sie also noch Krankengeld beziehen und nicht genau wissen, wie es mittelfristig weitergeht, sollten Sie zunächst diesen Artikel lesen. Es kann sinnvoll sein, vor der EM-Rente zunächst andere Optionen auszuschöpfen.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (31)

  • user
    F.Florian
    am 15.04.2024

    Hallo.Ich bin Jahrgang 01/70.Nachdem ich meine Lehre mit 18 (3 Jahre Lehrzeit) bestanden hatte war ich ein Jahr arbeitslos und ging mit 19 Jahren für 4 Jahre ( SAZ 4 ) zur Bundeswehr. Seit 1993 bin ich ununterbrochen bei einer Firma angestellt und werde dort bis zum Renteneintritt 2037 bleiben.

    Welche Versicherungszeiten z.B. Lehre und Bundeswehr werden von diesen rechnerisch 52 Beitragsjahren abgezogen,

    bzw wann ist ein Renteneintritt o. Abzüge möglich? Zusätzlich habe ich eine 50%tige Schwerbehinderung.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.04.2024

      Hallo Florian, die Jahre in der Bundeswehr zählen bei der 35-jährigen Wartezeit für die Schwerbehinderten-Rente nicht mit. Ansonsten sollte alles dabei sein.

      Und zu Ihren anderen Fragen schauen Sie mal hier rein. Das, was für den Jahrgang 1964 gilt, gilt auch für Sie: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/jahrgang-1964-wann-kann-ich-in-rente

      • user
        F.Florian
        am 15.04.2024

        Danke für die schnelle Antwort.Mein Gedanke ist eigentlich,ob es möglich ist mit meinen Voraussetzungen ohne Abzüge mit 63 Jahren in die Rente zu starten.

        • user
          Christian Schultz
          am 16.04.2024

          Das geht schon lange nicht mehr. Ohne Abzug frühestens mit 65.

  • user
    Gabi
    am 11.11.2023

    Halllo,

    ich bin 1962 geboren und 50 schwerbehindert. Ich möchte mit 61 Jahren und 8 Monaten in vorzeitige Rente (mit 10% Abschlag), aber weiter arbeiten. Muss ich meinen Arbeitsvertrag kündigen/ umändern lassen? Erhöht die Weiterarbeit meine Rentenansprüche, bzw. kann ich dadurch den Abschlag monatlich wieder mit 0,3 % erhöhen?

    Vielen Dank für eine schnelle Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 13.11.2023

      Hallo Gabi, Ihren Arbeitgeber müssen Sie über den Rentenbezug informieren, weil es damit zu Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen kommt. Und - ja, durch das Weiterarbeiten erhöhen sich Ihre Rentenbezüge. Das macht sich dann immer ab dem darauffolgenden Sommer bemerkbar. Der Abschlag selbst verändert sich allerdings nicht.

  • user
    Angelika Schmitz-Houben
    am 07.08.2022

    Ich habe einen GdB von 50. Habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Kann ich trotzdem vorzeitig kündigen?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2022

      Natürlich, da müssen Sie sich nur mit dem Arbeitgeber einigen.

  • user
    Bettina Wehmeier
    am 10.05.2022

    Hallo bin März 61 geboren,50%Behinderung habe Rente zum 1.10.22 beantragt.Was mache ich mit der Kündigung wenn der Rentenbescheid nicht bis zum 1.10.22 bei mir eingetroffen ist? Über eine Antwort würde ich mich freuen. LG

    • user
      Christian Schultz
      am 10.05.2022

      Hallo Bettina, bei so viel Puffer wird die Rente mit Sicherheit rechtzeitig bewilligt. Ansonsten sollten Sie mit der Personalabteilung sprechen. Vielleicht reicht es auch, die Kündigung erst dann einzureichen, wenn der Rentenbescheid da ist.

  • user
    Meike Bartens
    am 17.07.2021

    Hallo Herr Schultz,

    Ich bin Jahrgang 1975, wohne in Niedersachsen, zusammen mit meiner beeinträchtigten Tochter mit Pflegegrad III .

    Ich habe trotz Lehre und Vollzeitarbeit immer Unterstützung vom Amt bekommen. Seit Geburt meiner Tochter komplett vom Amt.

    Was bedeutet das für mich für die Rente?

    Meine Tochter soll erwerbsgemindert geschrieben werden .

    Was wird wie angerechnet und kann ich Aufgrund der Pflege schon in Rente?

    Was ist jetzt ratsam ?

  • user
    Walli Mi.
    am 18.01.2021

    Hallo,

    ich bin 03/57 geboren und habe die 45 Arbeitsjahre im Februar voll.

    Das heißt, ich kann ohne Abschlagszahlung in die Rente gehen, was ich gerne ab 1. April 2021 tun möchte.

    Wann muss ich kündigen(6 Mon.) oder den Aufhebungsvertrag stellen oder beantragen- und was für Rechte, oder was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber nicht zum Aufhebungsvertrag zustimmen will.

    Vielen Dank für Rückantwort

    Mit freundlichen Grüßen

    Walli Mi.

  • user
    Miebach juergen
    am 11.01.2021

    Hallo, ich bin 08/1959 geboren und habe einen gdb 50 Ausweis. Ich würde gerne im Ende 2022 Anfang 2023 In Rente gehen. Ich bin seit 1979 ununterbrochen berufstätig. Lehrzeit von 1979 an 3 Jahre, danach im im angestelltenverhältnis tätig.

    Wie würde sich das auswirken wenn ich Mitte 2022 kündigen würde und dann bis ende der Zeit arbeitslos wäre und dann übergangslos in Rente ohne Abzüge ginge. Wie sehen sie dass ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jürgen miebach

  • user
    Christian Schultz
    am 09.11.2020

    Hallo Uwe, mit Jahrgang 1959 wäre die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (nach 45 Jahren Wartezeit) ab 64 Jahren und zwei Monaten möglich. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/

  • user
    Uwe.dungs
    am 08.11.2020

    Hallo ich bin im Mai 1959 geboren habe bereits 46 Versicherungsjahre werde im Mai 2021 Arbeitslos .wegen Betriebsbedingter Kündigung Wann kann ich ohne Abzüge in rente

  • user
    Christian Schultz
    am 06.11.2020

    Sie beziehen jetzt eine Altersrente. Damit ändert sich unter anderem die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen.

  • user
    Angela Scheepers
    am 06.11.2020

    Vielen Dank für die zeitnahe Beantwortung!

    Wieso "muss" ich schnellstmöglich das Gespräch mit der Personalabteilung suchen? Ich bin doch bereit, bis zum 31.03.2021 völlig normal meiner Arbeit nachzukommen.

  • user
    Christian Schultz
    am 05.11.2020

    Hallo Angela, was für eine Rente haben Sie denn beantragt? Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte? Dann unterliegen Sie ab dem nächsten Jahr einer Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro - wegen Corona ist diese im Jahr 2020 deutlich höher. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/10/06/rente-und-nebenverdienst-wann-wird-gekuerzt-wann-nicht/

    Mit Ihrem Arbeitgeber müssen Sie nun auf jeden Fall eine Lösung finden. Ich empfehle Ihnen, so schnell wie möglich das Gespräch mit der Personalabteilung zu suchen.

  • user
    Angela Scheepers
    am 05.11.2020

    Hallo, ich bin im Dez. 1956 geboren, seit 1971 ohne Unterbrechung berufstätig. Mein Arbeitsverhältnis habe ich zum 31.03.2021 (6 Monate vorher) gekündigt, letzte Woche habe ich Rente beantragt - rückwirkend ab September 2020 mit dem Gedanken, dass mein Halbtagsgehalt unterhalb der Hinzuverdienstgrenze liegt. Kann mein Arbeitgeber erzwingen, dass ich früher aufhöre zu arbeiten? Er wird ja jetzt eine Mitteilung der DRV über meinen Antrag erhalten...

    Vielen Dank, mit freundlichem Gruß A. S.

  • user
    Christian Schultz
    am 05.11.2020

    Hallo Sylvia, mit Jahrgang 1958 können Sie zum 64. Geburtstag abschlagsfrei in die Rente - wenn Sie 45 Versicherungsjahre komplett haben. Wenn Sie früher in Rente gehen möchten, käme die Altersrente für langjährig Versicherte in Frage. Damit ginge es schon mit 63. In Ihrem Fall müssten Sie dann allerdings tatsächlich 10,8 Prozent Abzug hinnehmen, siehe hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/

  • user
    Sylvia Fiedler
    am 04.11.2020

    Guten Tag, ich bin im Mai 1958 Geboren im Oktober habe ich bereits 45 Jahre gearbeitet

    ein Anruf bei der Rentenkasse erhielt ich die Antwort ich kann im Juni 2022 ohne Abzüge in Rente gehen , möchte aber schon 2021 gehen , werden mir da obwohl ich meine Jahre schon voll habe diese 10,8 % trotzdem Abgezogen ?

    Was könnte sonst für mich noch infrage kommen. Ich würde mich über eine Antwort freuen. Vielen Dank ! Sylvia

  • user
    Christian Schultz
    am 05.10.2020

    Hallo Barbara, ich denke mal, dass Sie 45 Jahre Wartezeit für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beisammen haben. Schauen Sie nochmal in Ihre Rentenauskunft, da steht es ganz genau drin.

    Wenn dem so ist, können Sie mit Ihrem Jahrgang mit 64 Jahren und acht Monaten ohne Abschlag in die Altersrente. Wenn Sie bereit sind, einen Abzug in Höhe von 13,2 Prozent auf Ihre Rente hinzunehmen, ginge es auch schon zum 63. Geburtstag. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/

  • user
    Fenchel
    am 05.10.2020

    Hallo ich bin im mai 1962 geboren arbeite seit 40 Jahren

    Plus 3 Jahre Lehrzeit habe 2 Kinder die 1984 und 1991 geboren sind wann kann ich frühestens in Rente gehen

  • user
    Christian Schultz
    am 31.08.2020

    Hallo Gisela, Sie haben es bereits selbst beantwortet: Laut Arbeitsvertrag müssen Sie eine ordentliche Kündigung einreichen, wenn Sie eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen wollen. Am besten fragen Sie in der Personalabteilung nach, wann der beste Zeitpunkt dafür ist. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/04/09/muss-ich-kuendigen-wenn-ich-in-rente-gehe/

    Zu der steuerlichen Frage kann ich Ihnen leider nicht helfen, hier ist der SoVD der falsche Ansprechpartner.

  • user
    Krämer Gisela
    am 30.08.2020

    Hallo, ich bin am 05.01.1957 geboren und darf ab 01.12.2020 ohne Abschläge in Rente (besonders langjährig Versicherte).

    Stehe noch im Arbeitsverhältnis und wollte noch den Dezember 2020 als Hinzuverdienst machen.

    Wie schaut das mit Kündigung aus (in meinem Vertrag steht: Keine Kündigung nötig wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist), ist in meinem Fall ja keine Regelaltersgrenze.

    Für den Dezember evtl. ein neuer Arbeitsvertrag und wie sieht das mit der Besteuerung aus, gibt es da eine Sonderregelung, da ich ja auf die Rente schon Abgaben zahlen muss?

  • user
    Christian Schultz
    am 24.07.2020

    Hallo Klaus, eine vorgezogene Altersrente gibt es frühestens Anfang 60, und zwar mit dem Schwerbehindertenstatus. Siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/06/02/rente-und-behinderung/ Wenn Ihr Sohn jedoch auf Dauer nicht mehr arbeiten kann, sollten Sie sich für den Moment mit der Erwerbsminderungsrente auseinandersetzen: www.sovd-sh.de/2020/05/12/erwerbsminderungsrente-antrag-und-voraussetzungen-volle-und-teilweise-rente-hinzuverdienst-und-versteuern/

  • user
    Niedergesäß , klaus
    am 23.07.2020

    Mein Sohn geb. am 26.07.71 ,ist seit Aug.2019 krankgeschrieben. Seit Dez.2019 steht fest ,er ist an Huntingthon ( Erbkrankheit) erkrankt.Die Krankheit schreitet stetig fort.Keine Heilung.Welche Möglichkeiten hat er auf vorzeitigen Rentenbezug ???

  • user
    Helmut Uder
    am 17.09.2019

    Nach 45 Versicherungsjahren kann man nicht mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, sondern 2019 erst mit 63 Jahren und 8 Monaten.

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