Schlimm genug. Doch immerhin konnte sich Rainer damit trösten, im Laufe seines Berufslebens ein stattliches Rentenkonto aufgebaut zu haben. Mit Jahrgang 1956 würde er mit 65 Jahren und zehn Monaten in die Altersrente wechseln – bei Erreichen der Regelaltersgrenze und damit ohne Abschläge. Was er dann im Jobcenter erleben musste, riss Rainer jedoch den Boden unter den Füßen weg.
Zwangsverrentung durch Arbeitsamt oder Jobcenter – dürfen die das?
Behinderung Armut Gesundheit
Immer gearbeitet, dann machte die Firma zu. So wie Rainer W. aus Kiel geht es leider vielen Menschen in Deutschland. Mit 55 meldete sein Betrieb Insolvenz an. Es folgte ein Jahr in einer Auffanggesellschaft und im Anschluss das Arbeitslosengeld. Am Ende stand mit 58 Jahren „Hartz IV“.

Jobcenter zwingt Empfänger von Arbeitslosengeld II in die Rente
Wie es denn mit Rente aussehe, wollte die Arbeitsvermittlerin eines Tages wissen. Rainer nannte ihr seine persönliche Regelaltersgrenze und dachte, damit sei das Thema erledigt. Leider nicht für das Jobcenter: „Hartz-IV-Empfänger“ müssten vorrangig andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen, hieß es. Da Rainer laut Rentenauskunft 35 Versicherungsjahre vorzuweisen habe, solle er doch bitte einen Antrag zur Altersrente für langjährig Versicherte stellen.
Zu diesem Zeitpunkt stand Rainer kurz vor seinem 63. Geburtstag. Schauen wir uns die Hintergründe einmal genauer an:
Darf das Jobcenter mich zwingen, früher in Rente zu gehen?
Die ungeschminkte Wahrheit? Ja, sobald Sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Es gibt drei Formen der vorgezogenen Altersrente – nach 35 oder 45 Versicherungsjahren sowie die Rente für schwerbehinderte Menschen. Alle drei Varianten bieten die Möglichkeit, deutlich vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben auszusteigen. Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, hat das Jobcenter die rechtliche Handhabe, Sie zum Antrag zu drängen.
Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte wäre das kein Problem, denn hier gehen Sie nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente – sofern Sie das für Ihren Jahrgang maßgebliche Alter erreicht haben. Auch die Option für schwerbehinderte Menschen kann für Sie glimpflich verlaufen, denn hier können Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 Ihre Altersbezüge zwei Jahre vor der Regelaltersrente voll ausschöpfen.

Wenn Sie noch früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden (müssen), bedeutet jeder Monat einen Abschlag auf Ihre Rente von 0,3 Prozent – bei drei Jahren also maximal 10,8 Prozent.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II stellt insbesondere die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren ein Problem dar. Wenn das Jobcenter Sie auffordert, mit 63 in die Rente zu wechseln, können Sie sich dem nicht komplett entziehen. Erfüllen Sie alle rechtlichen Voraussetzungen, sind Sie zum Rentenantrag verpflichtet. Kommen wir zurück zu unserem Beispiel: Rainer aus Kiel wurde 1956 geboren. Nimmt er (gezwungenermaßen) die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch, verzichtet er auf 10,2 Prozent seiner Rente. Und zwar für immer.

Gibt es Ausnahmen bei der Zwangsverrentung?
Allerdings, diese sind in der sogenannten „Unbilligkeitsverordnung“ festgehalten. Demnach kann das Jobcenter Sie nicht vorzeitig in Rente schicken, wenn:
- Sie nur aufstockend „Hartz IV“ bekommen. Besteht außerdem ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, sind dem Jobcenter die Hände gebunden.
- Sie innerhalb der nächsten drei Monate eine Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen könnten.
- die vorgezogene Altersrente so niedrig wäre, dass Sie aufstockend Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen müssten.
Falls Sie dem Jobcenter versichern können, dass Sie demnächst einen Job aufnehmen werden, bei dem Sie mehr als 450 Euro verdienen – bei wenigstens 15 Wochenstunden – sind Sie ebenfalls vor der Zwangsverrentung geschützt.
Und die Bundesagentur für Arbeit? Kann ich mit laufendem Arbeitslosengeld zur Rente gezwungen werden?
Nein, solange Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, wird niemand von Ihnen verlangen, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen. Selbst wenn das Arbeitslosengeld so niedrig ist, dass Sie zusätzlich auf „Hartz IV“ angewiesen sind – das Arbeitsamt hat keine Handhabe, Sie vorzeitig in die Rente zu schicken.
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Kommentare (25)
Lothar Heger
am 29.01.2020Besteht die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit eine verlängerung um 3 Monate zu erreichen um Abschlagsfrei in Rente gehen zu können?
Christian Schultz
am 29.01.2020HELMUT
am 30.01.2020Christian Schultz
am 31.01.2020Wilhelm
am 04.05.2020Wilhelm
am 04.05.2020Christian Schultz
am 04.05.2020Christian
am 05.07.2020Christian Schultz
am 20.07.2020Silvia Sowiecki
am 19.08.2020Silvia Sowiecki
am 19.08.2020Christian Schultz
am 20.08.2020Peter Kern
am 23.09.2020Christian Schultz
am 24.09.2020Knaak
am 19.10.2020Gruß
Andreas
Axel Preiß
am 28.10.2020Christian Schultz
am 28.10.2020Gertrud Schütz
am 09.11.2020wieso schreiben Sie: "Sie innerhalb der nächsten drei Monate eine Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen könnten.", wenn in der Unbilligkeitsverordnung diesbezüglich in § 3 UnbilligkeitsVO "in nächster Zukunft" steht. Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Daher meine Frage: Woraus ergeben sich die 3 Monate ?; das ist doch mit Sicherheit eine Einzelfallentscheidung, oder nicht ?
Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Schütz
Christian Schultz
am 09.11.2020Andreas
vor 3 WochenUnd Pflege Grad 1
Und bin auf ihre Mobilität Hilfe angewiesen
Bislang wurden meine Renten Anträge abgelehnt
Erwerbsminderungsrente 508,14€
Hartz 4 bekomme ich 760 EUR
Davon sind 360,€ Plus Regelsatz
Wenn ich in Erwerbsunfähigkeit rente gehenWürde ich weniger bekommenWürde ich weniger bekommen
Es wären 258 EUR weniger als ich jetzt zur Verfügung habe
Ich komm jetzt schon nicht klar mit dem Geld
Obwohl ich mir nicht leisten wie soll das funktionieren
Jan Alexander „honeypot“ Beckmann Dipl.-Ing. + Promotion/ Uni in MUC
vor 2 Wochenich wurde gerade zwangsverrentet. Hätte eigentlich noch zwanzig Jahre vor mir.
Jetzt versuche ich parallel zu einer Erwerbsarbeit da raus zu kommen.
Bitte helfen Sie mir, wenn das ginge.
Die ganze CoViD Krise hindurch hätte ich aufstocken müssen (bin Dozent und Ingenieur).
Das hieße dass meine Krankenkassenbeiträge vom Jobcenter Starnberg eigentlich freundlicherweise übernommen würden, gemäß SGB-2.
Nicht bekomme ich - auch keine Antwort. Der Chef hat meine Mutter gekloppt, am 29.05.2019. Das geschah vor den Augen einer Rechtsmedizinierin der Goethe Uni FFM und etwa 13 weiteren Kunden und Angestellten des Hauses Schindler.
Habe nicht eingegriffen, denn der ist ja immerhin eine Art Chef. Danach bat ich ihn aber sofort, Damen auch wie Damen zu behandeln.
Bloß weil ich ihn nicht zurück umgestoßen habe (zur Verteidigung) soll ich jetzt (auch zur Vertuschung) angbl. geistesgestört geschrieben werden. Aber AUCH DAZU wäre doch eine Begutachtung nötig oder medizinische Unterlagen. Herrn SChindlers Freund droht mir immer damit, mich in die Waldpsychiatrie Gauting zu sperren- ohne mich aber zu etwas konkretem damit zu ermahnen.
Habe mal die Tür geknallt, als die Nachbarin uns 20-30 Mal die Polizei in die WOhnung geschickt hat (wir sind Zugereiste, Frau Heumann von der LMU MÜnchen könnte Interesse an unserer Wohnung gehabt haben, wie es im Nachhinein denkbar wäre).
Die Frage ist gestellt: wie komme ich da jetzt wieder heraus?
Im Ihre-Vorsorge DRV Forum werde ich immer mit nicht wiederholbaren Schimpfwörtern beleidigt. Ich würde aber gerne irgendwie Informationen zur Selbsthilfe sammeln. IN MUC gibt es eine Vereinigung nea-ev, in der sich Akiademiker gegenseitig helfen.
Wenn Jemand einen Anwalt kennt, geben Sie ihm bitte meine E-Mailadresse:
info bei jan minus beckmann do calm.
(com)
Danke an unsere Soldaten, dass wir hier keine Bomben auf den Kopf bekommen und nur Papierkrieg (Und immer mal 4 Mann-Zugriffe bei uns zuhause- das macht mein Feind im Dorf) haben, peinlich genug für ganz Deutschland. IN Bayern ist eben alles möglich! ;ein Finger wurde im Rahmen eines Überfalls auch gebrochen und die Polizei (wo mein Feind auch arbeiten würde im Dorf) nimmt die Anzeige einfach nicht entgegen. Schmerztabletten sind teuer und ich bitte um Hilfe, wie ich aus der Verrentung und in eine Aufstocken beim Jobcenter kommen könnte. Danke und gutes Neues Jahr! Gott sei Dank habe ich Unterstützer und ein Dach nebst Essen auf dem Tisch!
Freundlicher Gruß, B., Dipl.-Ing. (Unis)
U. Kleefeld
vor 2 WochenZum 1.5.2021 kann ich abschlagsfrei in Rente gehen. Könnte ich für diesen Übergang ( 2,5 Monate ) noch ALG II beantragen? Würde mir das noch zustehen?
Sage schonmal Danke für eine Antwort....
Christian Schultz
vor 2 WochenJaric
vor 1 WocheMit Gbd 30 und keine 35 Jahren Arbeit welche Möglichkeit habe ich auf Rente. Ich bin wegen gesundheitliche Probleme schwer vermittelbar so das ich keine Arbeit finden kann..
Lg Jaric
Christian Schultz
vor 1 WocheZu den Möglichkeiten, eine vorzeitige Rente zu beziehen, lesen Sie am besten diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63