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Rente mit 63 - wie viel Abschlag habe ich?

Aktuelles Rente Behinderung

Mit 63 in Rente gehen - das wollen nach wie vor viele Menschen in Deutschland. Für die kommenden Jahrgänge gelten zwar nicht mehr die großzügigen Rahmenbedingungen wie noch vor einigen Jahren - doch es ist immer noch möglich, bereits zum 63. Geburtstag aus dem Berufsleben auszuscheiden. Dann allerdings mit Abzügen.

Rente mit 63 - wie viel Abschlag habe ich?

Im Jahr 2020 ging fast die Hälfte aller Neurentnerinnen und Neurentner mit 63 oder noch früher in die Altersrente. Und das obwohl die Regelaltersgrenze immer weiter ansteigt. Verständlich. Wer möchte nicht noch möglichst viel vom Ruhestand haben? Zu einem Zeitpunkt, an dem die Gesundheit hoffentlich noch für Reisen und andere schöne Dinge des Lebens reicht.

Für einige Jahrgänge war solch ein Renteneinstieg tatsächlich noch ohne Abzug möglich. Entweder mit Schwerbehindertenausweis oder nach 45 Versicherungsjahren in der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Doch damit ist jetzt Schluss. Denken wir zum Beispiel an den Jahrgang 1958 - wenn Sie in diesem Jahr geboren sind, feiern Sie 2021 Ihren 63. Geburtstag - dann ist eine abschlagsfreie Rente nur noch mit 64 machbar.

In der Tabelle oben sehen Sie die geltenden Regeln exemplarisch für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Das ist die Rentenoption, bei der Sie nach 45 Jahren Wartezeit ohne Abzug eine Altersrente beziehen dürfen. Gilt aber auch für die Rente mit SB-Ausweis. Wenn Sie die dazugehörige Grafik anschauen möchten, finden Sie diese in unserem Beitrag über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Wie viel Geld kostet mich die Rente mit 63?

Eine Altersrente mit 63 ist für zukünftige Jahrgänge demnach nur noch über zwei Wege drin:

  1. Mit Schwerbehindertenausweis
  2. Über die Altersrente für langjährig Versicherte

Beide Varianten erforden nicht 45, sondern nur 35 Versicherungsjahre. Diese sind auch deutlich einfacher zu vervollständigen als die 45. Insbesondere was das Thema Arbeitslosigkeit angeht. Und beiden Wegen ist gemein, dass Sie für die vorzeitige Rente Abschläge in Kauf nehmen müssen.

Den großen Unterschied macht nun der Schwerbehindertenausweis. Warum? Das hängt mit der Methode der Deutschen Rentenversicherung zusammen, zu welchem Zeitpunkt der Abschlag angesetzt wird. Beginnen wir mit der vorgezogenen Altersrente ohne SB-Ausweis:

Hier wirkt der Abzug ab der Regelaltersgrenze. Das ist der Zeitpunkt, zu dem Sie ganz normal in Rente gehen könnten. Früher war das der 65. Geburtstag. Was für Ihren Jahrgang gilt, können Sie der oben abgebildeten Tabelle entnehmen.

Mehr Geld durch die Schwerbehinderung

Im Gegensatz dazu kürzt der Abschlag Ihre vorgezogene Rente mit Schwerbehinderung deutlich weniger - um ganze zwei Jahre. Hintergrund: Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird ab dem Zeitpunkt gekürzt, zu dem Sie eine vorgezogene Rente ohne Abzug in Anspruch nehmen können. Dazu ein Beispiel mit unserem Lieblingsjahrgang.

Harmut aus Preetz ist Baujahr 1958 und hat einen Schwerbehindertenausweis. Seine Regelaltersrente könnte er zum 66. Geburtstag bekommen. Durch die Schwerbehinderung kann er allerdings auch zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente - mit genau 64.

Entscheidet sich Hartmut nun für den Rentenbeginn zum 63. Geburtstag, müsste er nur einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen. 12 Monate zu je 0,3 Prozent.

Ohne SB-Ausweis würde der Abschlag von 66 an gelten - also 36 Monate x 0,3 Prozent. Zusammen also 10,8 Prozent.

Das macht schon einen Unterschied, nicht wahr?

Fazit

Die zwei wichtigsten Punkte zu diesem Thema lauten also: Mit 63 können Sie mittlerweile nur noch mit finanziellen Abzügen in die Altersrente. Ob diese relativ gering oder hoch ausfallen, hängt davon ab, ob Sie eine anerkannte Schwerbehinderung haben.


Kommentare (5)

  • user
    Sauter Franziska
    am 14.03.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe habe meine Stelle zum 31.01.2023 verloren. Nun bekomme ich Arbeitslosengeld bis 30.08.2023, da ich nur davor 2 Jahre und 6 Monate gearbeitet habe. (Insgesamt natürlich 47 Jahre gearbeitet).

    Ich darf im Jahr 01.01.2024 in Rente gehen.

    Meine Frage ist, mir fehlen 4 Monate ohne Arbeit und ohne Krankenkasse??

    Was tun??

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    Sauter

    • user
      Christian Schultz
      am 14.03.2023

      Hallo Franziska, die einfachste und naheliegendste Möglichkeit wäre nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes das Bürgergeld. Dafür müssen Sie sich dann im Jobcenter melden. Es kann natürlich sein, dass Sie keinen Anspruch haben, aber das müsste man sich genauer anschauen.

  • user
    Heiko Mäule
    am 28.12.2021

    Verfolge Ihren Block auf You tube, Niemand erklärt es so "schön" wie Sie, dankje

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Danke für das nette Feedback!

  • user
    Markus Kornely
    am 09.11.2021

    Gerne abonniere ich Ihren Newsletter

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