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Teilrente und Abschläge

Aktuelles Rente Armut

Beim Einstieg in den Ruhestand sind Sie sehr flexibel. Es ist zum Beispiel möglich, nur einen Teil Ihrer Rente zu beziehen und erst einmal weiter zu arbeiten. Aber wie genau läuft das dann mit den Abschlägen?

Teilrente und Abschläge

Es kann viele Gründe geben, eine Teilrente zu beantragen. Vielleicht möchten Sie im Beruf kürzer treten, können es sich mit der Teilzeitstelle allein aber nicht leisten? Was auch immer Ihre Motivation ist: Sie können Ihre Altersrente beliebig aufteilen. Die einzige Vorgabe ist, dass die Auszahlung zwischen zehn und 99,9 Prozent Ihrer Komplettrente betragen muss.

In der Praxis läuft das Ganze dann so ab: Sie bekommen den von Ihnen gewünschten Teil Ihrer Rente ausgezahlt. Der Rest bleibt unberührt auf Ihrem Rentenkonto. Und "nebenbei" gehen Sie ganz normal arbeiten. Entweder unverändert - so wie früher. Oder in reduzierter Stundenzahl. Das Schöne ist: Seit Anfang 2023 existiert keine Hinzuverdienstgrenze mehr in der Altersrente. Da bedeutet, dass Sie so viel verdienen können, wie Sie möchten. Ihre Rente wird nicht gekürzt.

Mit einem Teil in die Rente. Also auch nur mit teilweisen Abschlägen

Interessant ist aber nun folgender Sachverhalt: Wenn ich in die vorgezogene Altersrente gehe, muss ich dafür unter bestimmten Voraussetzungen Abschläge auf meine Rente hinnehmen. Außer zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, wenn ich eine aktuelle Schwerbehinderung oder 45 Versicherungsjahre vorweisen kann.

Wenn ich die aber nicht habe, kostet der frühere Rentenbeginn Geld. Und zwar 0,3 Prozent Abschlag pro Monat. Das kann sich unter bestimmten Umständen auf bis 14,4 Prozent summieren.

Und was passiert bei einer Teilrente? Wie verhält es sich nun mit den Abschlägen?

Nun, die Abschläge werden nur auf den Anteil Ihrer Rente übertragen, den Sie bereits bekommen. Dazu ein Beispiel:

Peter aus Plön geht in die vorgezogene Altersrente. Ohne Schwerbehinderung, ohne 45 Versicherungsjahre. Folglich bezieht er die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte. Da er noch in Teilzeit weiter arbeitet, wird er seine Rente nur zur Hälfte (50 Prozent) beziehen. Die komplette Rente, so plant er, erhält er dann in zwei Jahren beim Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.

Da er genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht, belaufen sich seine Abschläge zum aktuellen Zeitpunkt auf 7,2 Prozent. 24 Monate x 0,3 Prozent.

Aber: Diese Abschläge betreffen lediglich den Teil von Peters Rente, den er bereits jetzt bezieht. Der Rest "wartet" auf seinem Rentenkonto und wird von den Abzügen nicht tangiert.

Wichtig: Ihre schon jetzt bezogene Teilrente wird durch die Abschläge dauerhaft gekürzt. Dieser Tatbestand wird sich nicht mehr ändern.

"Bei der vorgezogenen Teilrente kürzen die Abschläge nur Ihre aktuelle Rente. Der komplette Rest wartet auf Ihrem Rentenkonto und wird nicht durch Abzüge reduziert."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Sie möchten in die vorgezogene Altersrente? Scheuen diesen Weg aber aufgrund der möglichen Abschläge? Dann bleibt möglicherweise die Option, nur einen Teil Ihrer Rente - inklusive der Abschläge - bereits jetzt zu beziehen. Wenn Sie nebenbei weiter arbeiten, können Sie den Rest auf Ihrem Rentenkonto parken. Ganz ohne Abschläge. Wenn Sie dann Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, gibt es den Rest Ihrer Rente abschlagsfrei.

Übrigens: Auch wenn Sie im Rentenbezug weiterarbeiten, gewinnen Sie neue Entgeltpunkte hinzu. Diese werden Ihnen dann im Juli des kommenden Jahres auf dem Rentenkonto gutgeschrieben - und erhöhen so Ihre Rentenzahlung.


Kommentare (13)

  • user
    Bernd Stratemeier
    am 24.08.2023

    Vielen Dank für die schnelle Antworten!

    Ist es möglich, eine Teilrente bei vorzeitiger Rente bis zum Eintritt des Rentenalters zu beziehen, ohne berufstätig zu sein oder ist der Bezug einer Teilrente immer mit Berufstätigkeit verbunden?

    Gruß

    Bernd Stratemeier

    • user
      Christian Schultz
      am 25.08.2023

      Die Teilrente können Sie auch ohne Job beziehen. Das ist nicht miteinander verbunden.

  • user
    Bernd Stratemeier
    am 22.08.2023

    Vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel.

    Ich habe vor, vorzeitig in Rente zu gehen und hatte dazu eine Anfrage an die DRV gestellt. Mir wurde mitgeteilt, wie wie hoch meine Abschläge wären und dass ich diese durch Zahlungen von 36000 Euro ausgleichen könnte.

    Sind solche Ausgleichzahlungen auch bei einer Teilrente möglich? Sie müssten, wenn ich bis Eintreten des gesetzlichen Rentenalters z.B. mich einschränken und von einer Teilrente von 50% leben würde, auch nur 50% der 36000 bei einer Vollrente entsprechen?

    Gruß

    Bernd Stratemeier

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2023

      Hallo Bernd, wie das bei einer Teilrente genau funktioniert, weiß ich gerade nicht. Aber ich gehe davon aus, dass das generell möglich ist. Bitte direkt bei der DRV nachfragen.

  • user
    Martina Birr
    am 07.08.2023

    Ich, geb. 07/1961 habe mit 63 Jahren die 45 Jahre voll. Wenn ich jetzt so eine Teilrente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen würde, hätte ich 12,6% Abzüge darauf. Gibt es den Rest der Rente dann erst mit Erreichen der Regelaltersrente abschlagsfrei oder mit 64 und 6 Monaten - also zu dem Zeitpunkt, zu dem ich sonst frühestens abschlagsfrei in Rente gehen könnte?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2023

      Da sollten Sie einmal direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen. Aber ich denke, dass Sie Ihre "Rest-Rente" dann als "Rente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen können - dann also abschlagsfrei mit 64 und 6 Monaten. Die Voraussetzungen erfüllen Sie ja.

  • user
    Bischur, Katja-Carolin
    am 03.08.2023

    Guten Tag,

    sicher ist das jetzt eine bessere Voraussetzung als noch in 2021, wo nur 6.800 Euro bei vorzeitigem Renteneintritt

    dazuverdient werden durften.

    Jetzt hat man die Möglichkeit, seinen Job weiterhin wie vor dem Bezug der Rente auszuüben oder eben in Teilzeit weiterzuarbeiten. Und wenn hier die Rede davon ist, dass die Rente durch eine Teilzeitarbeit aufgestockt werden kann, ist

    m. E. immer noch der folgende Umstand mit zu bedenken, nämlich

    dass jeder von uns ja nicht unbegrenzt - von den Jahren her - einer solchen zusätzlichen Teilzeitarbeit

    nachgehen kann (aus gesundheitlichen Gründen) oder auch nachgehen will!

    Und wie dem Bericht von Herrn Schultz zu entnehmen ist, gibt es zwar keine Abschläge auf Rente, die NICHT in Anspruch genommen wird, jedoch für die genommene Teilrente bleibt der Umstand, dass die Abschläge dauerhaft, also für den Rest des Lebens, abgezogen werden. So kann man für einige Jahre seine bescheidene Rente aufbessern, aber es bleibt dann wie es ist: Die Renten sind bescheiden in ihrer Höhe.

    Der Gesetzgeber hat m. M. n. diesen Weg nicht nur gewählt, weil die "Alten" (ich gehöre auch zu den Baby-Boomern = geburtenstarken Jahrgang) sonst demnächst überall fehlen werden (Stichwort: Fachkräftemangel), sondern auch, weil er auf diese Weise die Verantwortung für das allgemein niedrige Rentenniveau einmal mehr an die Arbeitnehmer bzw. Rentner zurückgibt. Und zusätzlich diese Renter/Arbeitnehmer erst einmal für einige Jahre keine Aufstockung ihrer geringen Rente durch Grundsicherung beantragen werden.

    _____________________________________

    Zurück zum Thema:

    Wenn ich also jetzt eine vorgezogene Rente beantragen möchte und gleichzeitig meinen Arbeitsvertrag weiterhin wie gehabt bedienen möchte, dann ergeben sich für mich folgende Fragen

    - muss ich meinem Arbeitgeber zwingend mitteilen, dass ich jetzt Rente beziehe?

    - wie kann ich sicherstellen, dass ich in meinem Ursprungsjob den Anspruch auf

    Entgeltfortzahlung und danach ggf. Krankengeld wahren kann?

    - wie kann ich sicherstellen, dass ich ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe?

    Ich bin auch nicht so sicher, dass diese Fragen hier geklärt werden können, da es sich ja um Sozialrecht vermischt

    mit Arbeitsrecht handelt...

    Es würde mich freuen, wenn mich trotzdem dazu ein Kommentar unter meiner Email-Adresse erreichte.

    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichem Gruß

    Katja Bischur

    • user
      Christian Schultz
      am 04.08.2023

      Hallo Katja, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Auch bei einer Teilrente, Sie arbeiten ja weiter - und zahlen dadurch Beiträge. Das Gleiche gilt für Krankengeld. Und zu Ihrer ersten Frage: Ja, den Arbeitgeber müssen Sie informieren.

  • user
    Liz Creß
    am 01.08.2023

    Hallo, im Beitrag wird von Teilverentung geschrieben. Wie sieht es mit einem Erwerbsminderungsbezug aus?

    Ich bin seit 8 Jahren dauerhaft in EM Rente und werde durch die Abschläge letztendlich noch bestraft, daß ich wegen Erkrankung meinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Das kann es doch nicht sein. Erst kämpft man jahrelang um diesen Renteneintritt und bekommt dann noch nicht mal die volle Leistung ausgezahlt.......

    • user
      Christian Schultz
      am 01.08.2023

      Hallo Liz, bei einer EM-Rente gibt es meines Wissens so etwas nicht. Zum Übergang von der EM- in die Altersrente sollten Sie sich am besten persönlich und kostenlos bei der DRV beraten lassen. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin, mitunter dauert das einige Monate.

  • user
    Bauer
    am 01.08.2023

    Hallo Herr Schultz

    leider gibt es nach unserer Erfahrung einen Passus ,das die erarbeiteten Rentenpunkte neben der vorgezogenen Teilzeitrente (Schwerbehinderung) und Teilzeitarbeit erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze gutgeschrieben/ausgezahlt werden und nicht im Juli des nächsten Jahres. In unseren Fall also erst nach einigen Jahren.Leider gab es im Vorfeld dazu keinerlei Hinweise der RV.Vielleicht hilft eine Recherche dazu anderen Teilzeitrentnern.

    Vielen Dank für ihre sehr interessanten Themen

    • user
      Christian Schultz
      am 01.08.2023

      Danke für den Hinweis!

  • user
    Ramona Clasen
    am 31.07.2023

    Sehr interessante Variante. Da ich die Abschläge auf DAUERHAFT unverhältnismäßig hoch halte und ich es mir auch nicht leisten könnte ,wäre dies eine Möglichkeit mit Teilzeitarbeit doch etwas kürzer treten zu können.

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