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Wer die Fenster nicht mehr putzen kann, hat nicht unbedingt Anspruch auf einen Pflegegrad

Aktuelles Pflege Gesundheit

"Guten Tag, ich komme wegen meiner Mutter. Sie braucht dringend einen Pflegegrad!" In diesem Tenor beginnen viele Gespräche in der Sozialberatung des SoVD. Einige Menschen haben jedoch eine falsche Vorstellung zu den Voraussetzungen eines Pflegegrades.

Wer die Fenster nicht mehr putzen kann, hat nicht unbedingt Anspruch auf einen Pflegegrad

Denn über Sinn und Zweck der gesetzlichen Pflegeversicherung sind eine Menge Mythen im Umlauf. So zum Beispiel das Vorurteil, dass die Pflegekasse für Hilfe sorgt, wenn der eigene Haushalt nicht mehr allein bewältigt werden kann. Zum Beispiel wenn Mutter nicht mehr allein die Fenster putzen kann. Wenn das Staubsaugen Probleme bereitet. Oder ganz klassisch - falls schon das Machen des Bettes eine unüberwindbare Hürde darstellt.

"Viele Mitglieder denken, dass jetzt die Pflegeversicherung einspringt. Wenn sie dann hören, dass dem nicht so ist, machen sich häufig Enttäuschung und Unverständnis breit", resümiert Andreas Kuhr, Sozialberater des SoVD in der Geschäftsstelle Flensburg.

Pflegegrad erst ab 12,5 Punkten

Fakt ist: Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es erst, wenn Sie einen Pflegegrad haben. Die einzelnen Grade werden durch Punkte erreicht, Pflegegrad 1 erreichen Sie ab einem Wert von 12,5. Ab hier können Sie zum Beispiel den sogenannten Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Monatlich bis zu 125 Euro, die Sie unter anderem für die Hilfe im Haushalt einsetzen können.

Maximal kann der Gutachter des Medizinischen Dienstes 100 Punkte vergeben. Die Messlatte von 12,5 klingt daher erst einmal wenig. Doch wenn es um die Anliegen unserer Mitglieder geht, sieht es schon wieder anders aus.

Denn wenn es ums Betten machen, Fenster putzen oder auch Hilfe bei Behördengängen geht - denn mit diesen Anliegen kommen viele Angehörige von älteren Menschen in unsere Sozialberatung - können Sie kaum Punkte machen.

Wenn es also allein darum geht, dass Ihre Angehörigen nicht mehr allein den Haushalt schmeißen können - dann werden Sie noch nicht einmal Pflegegrad 1 erreichen. Und somit auch keine Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier finden Sie eine gute Übersicht zu den acht Modulen und wie sich die Punkte für den Pflegegrad zusammensetzen. Nutzen Sie auch gern unser kostenloses Pflegetagebuch.

Wirklich viele Punkte zu vergeben hat das Modul 4, die Selbstversorgung. Darin geht es aber in erster Linie um das Waschen und An- und Ausziehen. Oder die Nahrungsaufnahme. Wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater auch in diesem Segment auf Hilfe angewiesen ist, kann ein Antrag bei der Pflegeversicherung durchaus Sinn machen. Selbst wenn ein erster Antrag bereits abgelehnt wurde - mit Punkten in diesem Modul ist einiges möglich. In der Endabrechnung zählen diese Punkte sogar noch mehr - wir sprechen daher manchmal von der "magischen 8".

"Die Pflegeversicherung wird nicht zahlen, wenn es allein um Probleme in der Haushaltsführung geht."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Wer nicht mehr allein die Fester putzen oder das Bett machen kann, hat zweifellos ein Problem. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist hier aber der falsche Ansprechpartner. Denn die leistet erst ab Pflegegrad 1 - und mit Defiziten beim Staubsaugen allein haben Sie hier keine Chance.

Falls Ihre Angehörigen jedoch darüber hinaus gesundheitlich und im Alltag stark eingeschränkt sind, kann ein Antrag bei der Pflegeversicherung sinnvoll sein. Sprechen Sie dazu gern mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Sozialberatung.


Kommentare (1)

  • user
    Klaus Dieter luedtke
    am 08.12.2022

    Pflegestufe 2 habe ich

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