Krankengeld-Antrag und -Prozess: So gehen Sie richtig vor
Niemand möchte sich im Krankheitsfall mit Nachweisen, Schreiben und Fristen beschäftigen. Trotzdem sind genau diese Dinge wichtig, wenn Sie länger krank sind und Krankengeld erhalten wollen.
Viele Betroffene fragen sich dann: Muss ich selbst Krankengeld beantragen? Wer informiert die Krankenkasse? Welche Rolle hat mein Arbeitgeber?
Diese Seite führt Sie Schritt für Schritt durch den Krankengeld-Prozess. Sie erfahren, was Sie selbst tun sollten, worauf Sie achten müssen und wann es sinnvoll ist, sich Unterstützung zu holen. Einen allgemeinen Überblick über das Thema finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Krankengeld.
Kurz erklärt: Was bedeutet es eigentlich, Krankengeld zu beantragen?
Wer länger krankgeschrieben ist, kommt irgendwann an den Punkt, an dem der Arbeitgeber nicht mehr zahlt. Dann wird Krankengeld wichtig. Es soll einen Teil des Einkommens ersetzen und die finanzielle Belastung abfedern.
Viele Menschen sind jedoch unsicher, was mit „Krankengeld beantragen“ eigentlich gemeint ist. Denn Krankengeld wird bei einer längeren Krankheit nicht einfach automatisch ausgezahlt, sobald die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet. Die Krankenkasse braucht dafür bestimmte Informationen.
Einen speziellen Antrag auf Krankengeld müssen Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht von sich aus stellen. Die Krankenkasse meldet sich bei Ihnen, wenn absehbar ist, dass Sie länger krank sind. Dann fragt sie Angaben zu Ihrer Beschäftigung, Ihrem Einkommen oder möglichen weiteren Leistungen ab. In vielen Fällen erhalten Sie dafür einen Fragebogen zum Ausfüllen.
Sie sind unsicher, ob Sie überhaupt Anspruch haben? Lesen Sie mehr zu den Grundlagen und zum Anspruch auf Krankengeld.
Drei Dinge, die Sie im Blick behalten sollten
Auch wenn die Krankenkasse vieles vorbereitet, bleiben einige Punkte für Sie wichtig. Gerade wenn Sie krank sind und wenig Kraft haben, hilft ein einfacher Überblick.
Achten Sie vor allem auf drei Dinge:
- Ihre Krankschreibung muss lückenlos bleiben.
Prüfen Sie, bis wann Ihre aktuelle Krankschreibung gilt. Wenn Sie weiter krank sind, lassen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig erneut ärztlich feststellen. - Wichtige Schreiben sollten griffbereit sein.
Dazu gehören Schreiben der Krankenkasse, Unterlagen vom Arbeitgeber und eigene Notizen zu Gesprächen. - Unklare Punkte sollten Sie früh klären.
Fragen Sie nach, wenn Sie nicht wissen, ob Unterlagen fehlen, ob die Krankenkasse noch Angaben braucht oder wann die Zahlung beginnt.
Krankengeld-Prozess Schritt für Schritt
Der Krankengeld-Prozess folgt einem bestimmten Ablauf. Wenn Sie die einzelnen Schritte kennen, können Sie besser einschätzen, was bereits erledigt ist.
Schritt 1: Sie lassen sich krankschreiben
Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, gehen Sie zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Dort wird geprüft, ob Sie arbeitsunfähig sind.
Wenn die Ärztin oder der Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt, ist das die Grundlage für den weiteren Krankengeld-Prozess. Die Krankschreibung zeigt der Krankenkasse, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.
Wichtig:
Achten Sie darauf, bis wann Ihre Krankschreibung gilt. Wenn Sie weiter krank sind, vereinbaren Sie den nächsten Arzttermin, bevor Ihre aktuelle Krankschreibung endet. Geht das nicht, sollte der Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag feststellen.
Schritt 2: Sie informieren Ihren Arbeitgeber
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie krank sind. Informieren Sie ihn auch darüber, wie lange Sie voraussichtlich fehlen.
Das gilt auch bei der elektronischen Krankschreibung. Ihr Arbeitgeber erfährt nicht automatisch, dass Sie arbeitsunfähig sind. Er kann die Daten zwar abrufen, muss aber vorher wissen, dass Sie krankgeschrieben sind. Die Diagnose wird Ihrem Arbeitgeber nicht übermittelt.
Schritt 3: Die Krankmeldung geht an die Krankenkasse
Bei gesetzlich Versicherten läuft die Krankschreibung in der Regel elektronisch. Die Arztpraxis übermittelt die Daten zur Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse. In bestimmten Ausnahmefällen kann allerdings weiterhin ein Papiernachweis nötig sein.
Wichtig:
Bei längerer Krankheit kann es sinnvoll sein, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob alle Arbeitsunfähigkeitszeiten vorliegen.
Schritt 4: Die Lohnfortzahlung endet
Zunächst erhalten Sie bis zu sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Wenn diese Zeit endet, wird die Krankenkasse zum wichtigsten Ansprechpartner für die Zahlung des Krankengeldes.
Wie hoch das Krankengeld ungefähr ausfallen kann, erklären wir auf der Seite zur Höhe und Berechnung des Krankengeldes.
Schritt 5: Die nötigen Angaben werden geklärt
Jetzt klärt die Krankenkasse die Angaben, die für Ihren Anspruch und die Berechnung wichtig sind. Dafür wird sie sich bei Ihnen melden. Gleichzeitig übermittelt Ihr Arbeitgeber Ihre Einkommensdaten an die Krankenkasse, damit sie das Krankengeld berechnen kann.
Wenn alle nötigen Informationen vorliegen, klärt die Krankenkasse, ob Krankengeld gezahlt werden kann und wie hoch es ausfällt.
Wichtig:
Reagieren Sie möglichst zeitnah, wenn die Krankenkasse Angaben von Ihnen braucht. Wenn Sie nicht verstehen, was gefragt ist, sollten Sie nachfragen oder sich Unterstützung holen.
Schritt 6: Die Krankenkasse zahlt Krankengeld
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und alle nötigen Daten vorliegen.
Der Prozess endet aber nicht mit der ersten Zahlung. Auch danach bleiben Ihre Nachweise wichtig. Die Krankenkasse muss weiter erkennen können, dass Sie arbeitsunfähig sind. Achten Sie deshalb weiterhin auf Schreiben der Krankenkasse und mögliche Fristen.
Wichtig:
Wenn Sie sehr lange Krankengeld erhalten, sollten Sie früh im Blick behalten, wann die Zahlung endet. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Aussteuerung beim Krankengeld.
Manchmal berührt der Krankengeld-Prozess auch andere Leistungen, etwa Reha, Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente. Diese Fragen erklären wir auf unserer Seite Übergänge und Schnittstellen beim Krankengeld.
Checkliste: Was rund um den Krankengeld-Antrag wichtig ist
Beim Antrag auf Krankengeld kommen mehrere Informationen zusammen. Diese kurze Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu prüfen.
- Haben Sie Ihren Arbeitgeber informiert?
- Ist Ihre Krankschreibung lückenlos?
- Liegen der Krankenkasse alle Zeiten Ihrer Arbeitsunfähigkeit vor?
- Haben Sie einen Fragebogen der Krankenkasse erhalten und beantwortet?
- Haben Sie wichtige Fristen notiert?
- Haben Sie Schreiben und Nachweise gut abgelegt?
Wichtig ist, dass Sie den Überblick behalten und früh reagieren, wenn etwas fehlt oder unklar ist.
Was tun, wenn es Probleme beim Krankengeld-Prozess gibt?
Manchmal läuft im Krankengeld-Prozess nicht alles reibungslos. Vielleicht bleibt eine Zahlung aus. Vielleicht verstehen Sie ein Schreiben der Krankenkasse nicht. Oder es läuft eine Frist, bei der Sie sich unsicher sind. Auch eine mögliche Lücke in der Krankschreibung kann verunsichern. Ebenso, wenn die Krankenkasse wiederholt Unterlagen anfordert oder eine Prüfung ankündigt.
Eine Nachfrage bei der Krankenkasse kann oft helfen, wenn Sie den Bearbeitungsstand klären möchten. Zum Beispiel, ob Ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten vorliegen, ob Ihre Informationen angekommen sind oder ob noch Daten vom Arbeitgeber fehlen.
Wenn es um Fristen, unklare Schreiben oder Auswirkungen auf Ihre Zahlung geht, kann Sie der SoVD mit einer Beratung zum Krankengeld unterstützen.
Wenn Ihr Krankengeld abgelehnt, eingestellt oder nicht gezahlt wird, finden Sie dazu weitere Informationen auf unserer Seite zu Durchsetzung und Konflikten beim Krankengeld.
FAQ: Häufige Fragen zum Krankengeld-Antrag und -Prozess
In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie keinen eigenen Antrag auf Krankengeld stellen. Stattdessen meldet sich die Krankenkasse, wenn absehbar ist, dass Sie länger krank sind. Sie wird Ihnen dann zum Beispiel einen Fragebogen schicken oder auf anderem Weg weitere Angaben von Ihnen anfordern.
Achten Sie darauf, dass Ihre Krankschreibung lückenlos bleibt. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber weiterhin darüber. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob alle Arbeitsunfähigkeitszeiten vorliegen und ob noch Angaben fehlen.
Behalten Sie vor allem diese Dinge im Blick: Ihre Krankschreibung, Schreiben der Krankenkasse und Fristen. Wenn etwas unklar ist, fragen Sie frühzeitig nach. So lassen sich viele Verzögerungen vermeiden.
Lesen Sie das Schreiben genau und prüfen Sie die Frist. Reichen Sie die geforderten Angaben möglichst zeitnah ein. Wenn Sie nicht verstehen, was die Krankenkasse möchte, fragen Sie nach oder holen Sie sich Unterstützung.
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach dem Bearbeitungsstand. Klären Sie, ob Arbeitsunfähigkeitszeiten fehlen, ob Informationen noch nicht angekommen sind oder ob noch Daten vom Arbeitgeber benötigt werden. Wenn die Gründe unklar bleiben, kann eine Beratung sinnvoll sein.
