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Krankengeld: Höhe und Berechnung

Eine längere Krankheit belastet nicht nur gesundheitlich. Viele Menschenerleben in dieser Zeit auch finanzielle Unsicherheit. Vielleicht fragen Sie sich gerade: Reicht das Krankengeld zum Leben? Wie viel Geld bekomme ich überhaupt? Und warum ist das Krankengeld oft niedriger als das bisherige Gehalt?

Diese Fragen beschäftigen viele Betroffene. Denn die Höhe des Krankengeldes ist nicht immer leicht zu verstehen.

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen verständlich, wie sich das Krankengeld berechnet und worauf Sie achten sollten.

Sie sind unsicher, wie hoch Ihr Krankengeld ausfällt?
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation besser einzuschätzen.

Einen allgemeinen Überblick zum Krankengeld und den wichtigsten Regelungen finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Krankengeld.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Die Höhe Ihres Krankengeldes richtet sich nach Ihrem bisherigen Einkommen. Es ersetzt Ihr Gehalt aber nicht vollständig.

Für die Berechnung gelten zwei gesetzliche Grenzen:

  • Sie erhalten 70 % Ihres regelmäßigen Bruttoeinkommens
  • gleichzeitig höchstens 90 % Ihres Nettoeinkommens

Die Krankenkasse vergleicht beide Werte miteinander. Entscheidend ist immer der niedrigere Betrag.

Das bedeutet für Sie:

  • Sind 70 % Ihres Bruttoeinkommens höher als 90 % Ihres Nettoeinkommens, erhalten Sie höchstens 90 % Ihres Nettoeinkommens.
  • Liegen 70 % Ihres Bruttoeinkommens darunter, bleibt es bei diesen 70 %.

Wichtig zu wissen: Das Krankengeld liegt unter Ihrem bisherigen Einkommen.

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Die Krankenkasse berechnet das Krankengeld nicht pauschal. Sie schaut sich Ihr regelmäßiges Einkommen vor der Arbeitsunfähigkeit an. Hier kommt es auf das Einkommen an, auf das Sie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.

Dabei prüft die Krankenkasse auch, welche Teile Ihres Einkommens mitzählen:

  • Regelmäßige und verlässliche Zahlungen gehören meist dazu, auch einmalige Gehaltseingänge wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld
  • Andere Zahlungen werden teilweise anders bewertet

Für Sie bedeutet das: Nicht jeder Bestandteil Ihres Einkommens fließt automatisch vollständig in die Berechnung ein. Dadurch kann die Höhe des Krankengeldes von Person zu Person unterschiedlich ausfallen.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld haben, finden Sie weitere Informationen dazu auf unserer Seite zum Anspruch auf Krankengeld.

Wie Sie Krankengeld beantragen und welche Schritte dabei wichtig sind, erfahren Sie auf unserer Seite zum Antrag und Ablauf beim Krankengeld.

Welche Einkommen werden bei der Krankengeld-Berechnung berücksichtigt?

Für die Berechnung zählt vor allem das Einkommen, das Sie regelmäßig erhalten und auf das Sie Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.

Dazu gehören meistens:

  • Ihr festes laufendes Arbeitsentgelt
  • regelmäßig gezahlte Bestandteile Ihres Einkommens

Dazu kann zum Beispiel regelmäßige Zuschläge oder andere wiederkehrende Zahlungen betreffen.

Auch beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, soweit sie nach den gesetzlichen Vorgaben anteilig einfließen, werden berücksichtigt – zumindest, wenn Sie sie regelmäßig erhalten.

Warum ist das Krankengeld niedriger als Ihr Gehalt?

Viele Menschen sind überrascht, wenn sie zum ersten Mal Krankengeld erhalten. Denn meistens liegt der Betrag deutlich unter dem bisherigen Einkommen.

Das hat mehrere Gründe:

  • Das Krankengeld ersetzt Ihr Einkommen nur teilweise
  • Es gelten gesetzliche Grenzen
  • Vom Krankengeld gehen weiterhin Sozialabgaben ab
  • Bei höherem Einkommen greift zusätzlich eine Höchstgrenze: 2026 liegt das maximale Krankengeld bei 135,63 Euro pro Tag

Deshalb fällt das Krankengeld oft spürbar niedriger aus als das bisherige Gehalt.

Was das konkret bedeuten kann:

  • Bei niedrigerem Einkommen fällt auch das Krankengeld niedriger aus
  • Bei mittlerem Einkommen lässt sich die Höhe meist gut abschätzen
  • Bei höherem Einkommen greift irgendwann die gesetzliche Höchstgrenze
  • Arbeiten Sie in Teilzeit, fällt auch das Krankengeld entsprechend niedriger aus

Ihr Krankengeld fällt niedriger aus als erwartet?
Lassen Sie prüfen, ob die Berechnung korrekt ist.

Welche Abzüge werden beim Krankengeld berücksichtigt?

Auch vom Krankengeld gehen weiterhin bestimmte Beiträge ab wie:

  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Das bedeutet: Der Betrag, den die Krankenkasse berechnet, ist nicht automatisch der Betrag, der später auf Ihrem Konto landet. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag fällt deshalb oft noch etwas niedriger aus.

Je nach persönlicher Situation gelten außerdem besondere Regeln. Das kann zum Beispiel bei Arbeitslosen der Fall sein.

Welche Grenzen und Besonderheiten gibt es?

Beim Krankengeld gibt es gesetzliche Grenzen. Wichtig ist dabei die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie legt fest, bis zu welchem Einkommen die Krankenkasse überhaupt rechnet. Einkommen oberhalb dieser Grenze zählt beim Krankengeld nicht mehr mit.

Für 2026 liegt die Grenze bei:

  • 5.812,50 Euro im Monat
  • 69.750 Euro im Jahr

Verdienen Sie mehr, steigt das Krankengeld trotzdem nicht unbegrenzt weiter an.

Außerdem ist das Krankengeld zeitlich begrenzt. Was passiert, wenn Ihr Anspruch endet, erfahren Sie auf unserer Seite zur Aussteuerung beim Krankengeld.

Die Höhe des Krankengeldes kann sich je nach Lebenssituation unterscheiden. Zum Beispiel:

  • Bei Selbstständigen zählt das Arbeitseinkommen, für das zuletzt Beiträge gezahlt wurden
  • Bei Arbeitslosigkeit gelten besondere Regeln für die Berechnung
  • Bei schwankendem Einkommen kann die Berechnung komplizierter sein

Wichtig für Sie: Die Höhe des Krankengeldes hängt immer davon ab, welches Einkommen als Grundlage zählt.

Wie es nach dem Krankengeld weitergeht und welche Übergänge zu anderen Leistungen möglich sind, erklären wir auf unserer Seite zu unserer Seite zu Übergängen und Schnittstellen beim Krankengeld.

Was tun, wenn die Krankengeld-Berechnung nicht stimmt?

Die Berechnung des Krankengeldes ist kompliziert. Deshalb können Fehler passieren. Probleme entstehen zum Beispiel durch:

  • unvollständige Daten
  • falsche Berechnungen
  • Missverständnisse beim Einkommen

Wenn Sie Zweifel an der Berechnung haben, sollten Sie frühzeitig handeln. Auch bei Problemen mit der Krankenkasse kann es sinnvoll sein, Unterstützung zu holen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Durchsetzung und Konflikten beim Krankengeld. Dort erfahren Sie auch, was bei einem Widerspruch wichtig ist.

Ihre Vorteile bei einer Beratung zum Krankengeld beim SoVD

Wir vom SoVD Schleswig-Holstein helfen Ihnen dabei, die Höhe Ihres Krankengeldes besser zu verstehen und Ihre Ansprüche richtig einzuordnen. Mit unserer Beratung zum Krankengeld unterstützen wir Sie dabei, Ihre Situation besser einzuschätzen und offene Fragen zu klären.

  • Unterstützung durch erfahrene Beraterinnen und Berater
  • verständliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation
  • Prüfung der Berechnung Ihres Krankengeldes
  • Hilfe bei Problemen mit der Krankenkasse

Die Beratung ist für Mitglieder im SoVD Schleswig-Holstein kostenfrei. Für weiterführende Unterstützung können zusätzliche Kosten entstehen.

Lassen Sie sich vom SoVD Schleswig-Holstein unterstützen

Die Berechnung des Krankengeldes ist für viele Menschen schwer nachvollziehbar. Umso wichtiger ist es, die eigene Situation genau zu kennen.

Lassen Sie Ihre Situation individuell prüfen.
Wir helfen Ihnen, Ihr Krankengeld besser zu verstehen und die nächsten Schritte zu planen.


Häufige Fragen zur Höhe des Krankengeldes

Ja, wenn sie regelmäßig geleistet und vergütet wurden.

Ja. Das kann zum Beispiel passieren, wenn sich die Grundlage für die Berechnung verändert.

Dann kann die Berechnung schwieriger werden. Entscheidend ist vor allem, welche Zahlungen regelmäßig erfolgen.

Ja. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe greift die gesetzliche Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen darüber zählt nicht mehr mit. 2026 sind das pro Tag höchstens 135,63 Euro.

Lassen Sie die Berechnung prüfen und holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung. So können Sie besser einschätzen, ob Ihr Krankengeld korrekt berechnet wurde.


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