Höhere EM-Rente mit Schwerbehinderung?
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Eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommen Sie nur dann, wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Im Durchschnitt betrug eine solche EM-Rente im Jahr 2022 gerade einmal 950,27 Euro. Aber macht es hier einen Unterschied, wenn ich über einen Schwerbehindertenausweis verfüge?
950 Euro im Monat für eine volle Erwerbsminderungsrente: Das ist nicht viel Geld. Und wenn wir über den Durchschnitt sprechen, wissen wir - es gibt Renten, die deutlich darüber liegen. Aber auch welche, bei denen die Menschen mit viel weniger Geld im Monat auskommen müssen.
Doch wie genau wird eigentlich berechnet, wie hoch die EM-Rente am Ende ausfällt? Und - macht es einen Unterschied, wenn ich außerdem über eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung verfüge?
Wie hoch ist die Erwerbminderungsrente?
Eine volle Rente wegen Erwerbsminderung bekommen Sie nur, wenn Sie pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten können. Und zwar auf dem kompletten Arbeitsmarkt - egal, was Sie vorher gemacht haben. Außerdem muss diese gesundheitliche Einschränkung dauerhaft festgestellt werden. Das bedeutet, mindestens sechs Monate. Wenn Sie jetzt noch die erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen - mehr dazu hier - zahlt Ihnen die Rentenversicherung eine monatliche Rente.

Wie hoch diese ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab:
- Wie viele Entgeltpunkte haben Sie auf Ihrem Rentenkonto?
- Wie alt sind Sie zu Beginn der Erwerbsminderung?
Die wichtigste Komponente bei der Rentenhöhe ist das, was Sie zuvor eingezahlt haben. Denn auf dieser Basis entwickeln sich Ihre Rentenpunkte, die am Ende über die Rentenzahlung bestimmen. Das gilt übrigens auch für die Altersrente - hier finden Sie weitere Infos zur Berechnung der gesetzlichen Rente.
Wenn Sie also in den letzten Jahren gut verdient haben, finden sich dementsprechend viele Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto wieder. Und die bewirken wiederum eine höhere Zahlung.
Jetzt schließt sich noch die Zurechnungszeit an.
Nehmen wir an, ein sehr junger Mensch wird so krank, dass er in die Erwerbsminderungsrente fällt. Er oder sie kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht viele Rentenpunkte erworben haben - und würde deswegen kaum mit einer nennenswerten Rente rechnen können. Deswegen die Zurechnungszeit. Diese rechnet Ihre bisher erarbeiteten Rentenpunkte so hoch, als ob Sie bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter weiter gearbeitet hätten. Allerdings galt das leider nicht für alle früheren EM-Rentner - deswegen wird es im Juli 2024 eine Sonderzahlung geben.
Am Ende wird Ihre EM-Rente leider noch gekürzt. Und zwar um rund elf Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung. Und wenn Sie bereits vor dem 63. Geburtstag in die Erwerbsminderung müssen, fallen weitere Abschläge an - schauen Sie sich dazu am besten das oben eingefügte Video an.
Schwerbehinderung: Booster für die Erwerbsminderungsrente?
Soweit die Fakten zur grundlegenden Berechnung der EM-Rente. Aber zurück zur Ausgangsfrage: Viele Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen müssen, haben darüber hinaus auch eine Schwerbehinderung. Oder sie beantragen beide Leistungen gleichzeitig - Erwerbsminderungsrente und Schwerbehindertenausweis.
Was bringt das nun für die Höhe Ihrer EM-Rente?
Gar nichts. Denn die Erwerbsminderungsrente errechnet sich ausschließlich anhand der oben angeführten Parameter. Ob Sie nun eine Schwerbehinderung haben oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.
Natürlich wird jemand, der eine schwere Erkrankung hat, voraussichtlich einen höheren Grad der Behinderung (GdB) erhalten. Und vielleicht auch eher eine Erwerbsminderungsrente. Aber für die Rentenhöhe hat das keinerlei Auswirkungen.

"Eine Schwerbehinderung hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Fazit
Um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beziehen, müssen Sie bestimmte Wartezeiten erfüllen. Außerdem ist wichtig, dass Sie am Tag weniger als drei Stunden arbeitsfähig sind. Egal, in welchem Beruf. Dieser Zustand muss mindestens sechs Monate anhalten.
Wie hoch die ausgezahlte Rente dann ausfällt, hängt insbesondere davon ab, wie viel Sie in den Jahren zuvor verdient haben. Ob Sie gleichzeitig schwerbehindert sind, ist nicht relevant.
Weitere wichtige Tipps rund um den Antrag zur Erwerbsminderungsrente sowie Hinweise zur Schwerbehinderung und dem Krankengeld finden Sie im Ratgeber "Vom Krankengeld zur Rente" von Christian Schultz.
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