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Nach Regelaltersgrenze gekündigt: Bekomme ich Arbeitslosengeld?

Aktuelles Rente Armut

Immer mehr Senioren arbeiten auch im Rentenalter weiter. Teilweise, um die eigenen Ansprüche zur Altersrente aufzubessern. In vielen Fällen aber auch, weil der Job einfach Freude macht. Doch was passiert, wenn Sie in dieser Situation gekündigt werden?

Nach Regelaltersgrenze gekündigt: Bekomme ich Arbeitslosengeld?

Nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten: Das kann in vielen Situaionen sinnvoll sein. Zum einen lohnt der versicherungspflichtige Job mit Blick auf Ihr persönliches Rentenkonto. Denn wer über das offizielle Eintrittsdatum zur Altersrente hinaus arbeitet, wird mit einem Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent belohnt. Pro Monat.

Schauen wir uns das einmal im Rahmen eines Beispiels an:

Siegfried aus Eckernförde ist 1957 geboren. Seine Regelaltersgrenze erreicht er demnach mit 65 Jahren und elf Monaten. Doch in der Firma brennt es, der Chef möchte Siegfried gern länger halten.

Am Ende einigt man sich darauf, dass Siegfried mit 66 und elf Monaten in die Altersrente geht. Also genau ein Jahr nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Finanziell ein Glücksgriff - denn auf diese Weise erhöht sich die Bruttorente um satte sechs Prozent. 12 Monate x 0,5 Prozent.

Daraus kann man ableiten: Wer gern arbeitet und noch fit ist, hat durch die Rentenzuschläge einen zusätzlichen Grund, den Ruhestand nach hinten zu verschieben.

Als Rentner gekündigt: Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Natürlich kann Ihnen die Firma auch im Rentenalter kündigen. Geplant oder ungeplant. Aber was bedeutet das für Ihre sozialrechtlichen Ansprüche? Können Sie nun wie jeder andere Arbeitnehmer auch Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen? Müssen Sie zum Jobcenter? Oder bedeutet der Verlust des Jobs für den Rentner einfach nur, dass jetzt die Rente kommt?

 

Rentner bekommen kein ALG I

Bei der Arbeitsagentur brauchen Sie sich nicht melden. Denn ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze besteht keinerlei Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Auch nicht, wenn Sie zuvor 45 Jahre pausenlos Ihre Beiträge entrichtet haben. Denn die Arbeitslosenversicherung ist kein Sparclub, sondern eine solidarische Risikoversicherung.

Würden Sie Ihre Stelle vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter verlieren, könnten Sie selbstverständlich Ihren Anspruch auf ALG I geltend machen. Nach der Regelaltersgrenze ist das nicht mehr möglich.

Vor diesem Hintergrund ist wichtig: Sie haben keinen Anspruch auf ALG I. Dafür müssen Sie jedoch auch keine Beiträge mehr zahlen. Für Ihren Arbeitgeber sieht das allerdings anders aus. Er führt seinen Anteil für Ihre Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ab. Damit ältere Arbeitnehmer nicht günstiger sind im Vergleich zu Beschäftigten, die noch nicht im Rentenalter stehen.

Senioren bekommen kein "Hartz IV"

Ähnlich läuft es gegenüber dem Jobcenter: Arbeitslosengeld II, also "Hartz IV" können Sie ebenfalls maximal bis zur Regelaltersgrenze beziehen. Es macht also keinen Sinn, nach der Kündigung zum Jobcenter zu gehen.

Möglich ist, dass Sie Grundsicherung im Alter beziehen können. Allerdings nur, wenn die eigene Rente nicht reicht. Außerdem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem bei der Anrechnung von Vermögen.

Als Rentner den Job verloren? Dann beantragen Sie Ihre Altersrente

Bleibt also die dritte Option. Wer als Altersrentner die Kündigung erhält, kann natürlich versuchen, einen neuen Job zu finden. Falls das nicht erfolgreich ist, bleibt noch die naheliegendste Option - Sie beantragen Ihre Altersrente. Die steht Ihnen zu - ohne Wenn und Aber. Und was noch wichtiger ist: Sie erhalten die Rente ohne Abschläge. Im Gegenteil, wie wir oben im Beitrag gesehen haben, wurde Ihre Rente durch das längere Arbeiten sogar noch "getunt". Um 0,5 Prozent für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus malocht haben.

"Ab Erreichen der Regelaltersgrenze zahlen Sie keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung. Demnach haben Sie auch keinen Anspruch mehr auf ALG I. Selbst wenn Sie zuvor 45 Jahre lang ohne Unterbrechung eingezahlt haben."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Es ist ganz einfach: Nach der Regelaltersgrenze haben Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Bei Jobverlust können Sie also versuchen, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Alternativ bleibt Ihnen immer noch die Altersrente.