Direkt zu den Inhalten springen

Teilrente und Abschläge

Aktuelles Rente Armut

Beim Einstieg in den Ruhestand sind Sie sehr flexibel. Es ist zum Beispiel möglich, nur einen Teil Ihrer Rente zu beziehen und erst einmal weiter zu arbeiten. Aber wie genau läuft das dann mit den Abschlägen?

Teilrente und Abschläge

Es kann viele Gründe geben, eine Teilrente zu beantragen. Vielleicht möchten Sie im Beruf kürzer treten, können es sich mit der Teilzeitstelle allein aber nicht leisten? Was auch immer Ihre Motivation ist: Sie können Ihre Altersrente beliebig aufteilen. Die einzige Vorgabe ist, dass die Auszahlung zwischen zehn und 99,9 Prozent Ihrer Komplettrente betragen muss.

In der Praxis läuft das Ganze dann so ab: Sie bekommen den von Ihnen gewünschten Teil Ihrer Rente ausgezahlt. Der Rest bleibt unberührt auf Ihrem Rentenkonto. Und "nebenbei" gehen Sie ganz normal arbeiten. Entweder unverändert - so wie früher. Oder in reduzierter Stundenzahl. Das Schöne ist: Seit Anfang 2023 existiert keine Hinzuverdienstgrenze mehr in der Altersrente. Da bedeutet, dass Sie so viel verdienen können, wie Sie möchten. Ihre Rente wird nicht gekürzt.

Mit einem Teil in die Rente. Also auch nur mit teilweisen Abschlägen

Interessant ist aber nun folgender Sachverhalt: Wenn ich in die vorgezogene Altersrente gehe, muss ich dafür unter bestimmten Voraussetzungen Abschläge auf meine Rente hinnehmen. Außer zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, wenn ich eine aktuelle Schwerbehinderung oder 45 Versicherungsjahre vorweisen kann.

Wenn ich die aber nicht habe, kostet der frühere Rentenbeginn Geld. Und zwar 0,3 Prozent Abschlag pro Monat. Das kann sich unter bestimmten Umständen auf bis 14,4 Prozent summieren.

Und was passiert bei einer Teilrente? Wie verhält es sich nun mit den Abschlägen?

Nun, die Abschläge werden nur auf den Anteil Ihrer Rente übertragen, den Sie bereits bekommen. Dazu ein Beispiel:

Peter aus Plön geht in die vorgezogene Altersrente. Ohne Schwerbehinderung, ohne 45 Versicherungsjahre. Folglich bezieht er die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte. Da er noch in Teilzeit weiter arbeitet, wird er seine Rente nur zur Hälfte (50 Prozent) beziehen. Die komplette Rente, so plant er, erhält er dann in zwei Jahren beim Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.

Da er genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht, belaufen sich seine Abschläge zum aktuellen Zeitpunkt auf 7,2 Prozent. 24 Monate x 0,3 Prozent.

Aber: Diese Abschläge betreffen lediglich den Teil von Peters Rente, den er bereits jetzt bezieht. Der Rest "wartet" auf seinem Rentenkonto und wird von den Abzügen nicht tangiert.

Wichtig: Ihre schon jetzt bezogene Teilrente wird durch die Abschläge dauerhaft gekürzt. Dieser Tatbestand wird sich nicht mehr ändern.

"Bei der vorgezogenen Teilrente kürzen die Abschläge nur Ihre aktuelle Rente. Der komplette Rest wartet auf Ihrem Rentenkonto und wird nicht durch Abzüge reduziert."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Sie möchten in die vorgezogene Altersrente? Scheuen diesen Weg aber aufgrund der möglichen Abschläge? Dann bleibt möglicherweise die Option, nur einen Teil Ihrer Rente - inklusive der Abschläge - bereits jetzt zu beziehen. Wenn Sie nebenbei weiter arbeiten, können Sie den Rest auf Ihrem Rentenkonto parken. Ganz ohne Abschläge. Wenn Sie dann Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, gibt es den Rest Ihrer Rente abschlagsfrei.

Übrigens: Auch wenn Sie im Rentenbezug weiterarbeiten, gewinnen Sie neue Entgeltpunkte hinzu. Diese werden Ihnen dann im Juli des kommenden Jahres auf dem Rentenkonto gutgeschrieben - und erhöhen so Ihre Rentenzahlung.