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Die drei häufigsten Fragen zur Vorsorgevollmacht

Pflege Behinderung Gesundheit

Eins gleich vorweg: Der Sozialverband Schleswig-Holstein darf Sie nicht beraten oder vor Gericht vertreten, wenn Sie individuelle Fragen zur Vorsorgevollmacht haben. Aber wir versorgen Sie gern mit allgemeinen Informationen über dieses sehr wichtige Thema. Und an wen Sie sich persönlich wenden können, wenn immer noch Unklarheiten vorhanden sind – das erfahren Sie in diesem Beitrag. Allgemeines darüber, was eine Vorsorgevollmacht eigentlich ausmacht, finden Sie zum Beispiel in diesem Artikel.

Vorsorgevollmacht und Notar – muss das sein?

Neben der Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht das Thema, wenn es um Ihre Selbstbestimmung geht. Wie oben klargestellt: Beraten dürfen wir Sie bei konkreten Fragen zwar nicht. Wir rüsten Sie aber mit dem nötigen Material aus, damit Sie sich um Ihre Vorsorgevollmacht kümmern können – inklusive Vordruck in unserer kostenlosen Broschüre.

Wann immer wir in Vorträgen oder Telefonaten über die Vorsorgevollmacht aufklären, stellen uns viele verschiedene Menschen sehr oft die gleichen Fragen. Vor diesem Hintergrund ist die Idee entstanden, die drei häufigsten Anliegen in diesem Beitrag zusammenzufassen.

1. Muss ich meine Vorsorgevollmacht beim Notar aufsetzen lassen?

Das ist unterschiedlich. Solange Sie mit Ihrer Vorsorgevollmacht ausschließlich Dinge regeln möchten, die unmittelbar Ihre Gesundheit betreffen, ist dies nicht erforderlich. Wenn Ihre Vertrauensperson also darüber entscheiden soll, ob Sie in bestimmten Situationen operiert werden sollen oder nicht, würde die Vollmacht ohne notarielle Mitwirkung ausreichen. Wenn im Dokument aber auch geregelt ist, wer sich um Ihre Finanzen kümmern soll, empfehlen wir Ihnen, die Vorsorgevollmacht beim Notar aufsetzen zu lassen. Falls Ihre Vertrauensperson gar darüber bestimmen soll, ob Ihre Immobilie verkauft wird – zum Beispiel um die Kosten für Ihre Pflege zu bezahlen – dann ist der Weg zum Notar sogar unumgänglich.

Ergo: Fragen Sie sich, welche Entscheidungen Sie auf Ihre Vertrauensperson übertragen möchten. Anschließend können Sie für sich selbst beantworten, ob Sie zum Notar müssen oder nicht.

2. Wen soll ich in meiner Vorsorgevollmacht benennen?

Die schwierigste aller Fragen rund um die Vorsorgevollmacht. Nicht weil die Thematik komplex ist, sondern weil es um Vertrauen geht. Vertrauen in eine Person, die über Ihr Leben entscheiden soll – für den Fall, dass Sie dies aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr können.

Das Gute ist: Sie können frei bestimmen, wer dieses Vertrauen erhalten soll. Es muss nicht die Familie sein, wenngleich die meisten Menschen Ihre Ehepartner, Kinder oder Geschwister in ihrer Vorsorgevollmacht benennen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Bürde dieser Verantwortung auf mehreren Schultern zu verteilen. Ihr Bruder kümmert sich um gesundheitliche Aspekte, und Ihre Tochter soll die Finanzen betreuen? Kein Problem. Sie wollen Ihren drei Kindern jeweils eine Vollmacht ausstellen, mit denen diese alles für Sie regeln können? Auch das können Sie mit der sogenannten „Generalvollmacht“ handhaben.

Behalten Sie allerdings immer im Hinterkopf, dass all diese Überlegungen dazu dienen sollen, dass Ihr Wille umgesetzt wird. Alles andere ist in dieser Diskussion zweitrangig. Sie haben Zweifel, dass sich Ihre Kinder einigen, wenn Sie sich nicht selbst äußern können? In diesem Fall gäbe es die Möglichkeit, dass die Vorsorgevollmacht nicht zu gleichen Teilen ausgestellt wird. Vielleicht sollte eines der Kinder die obere Hand behalten und das zweite Kind erst dann entscheiden können, wenn das erste Kind ausfällt? All das können Sie verfügen.

Viele Menschen tun sich sehr schwer damit, eine Vertrauensperson für die Vorsorgevollmacht zu bestimmen. Dafür kann es verschiedene Gründe geben: Keine lebenden Verwandten, kaum enge Bekannte, in manchen Fällen möchte man diese Verantwortung auch niemandem aufbürden. Sollte Ihnen irgendwann etwas zustoßen, und es müssen Entscheidungen getroffen werden, würde das Gericht einen Betreuer einsetzen. Das kann jemand aus Ihrer Familie sein, möglicherweise handelt es sich aber auch um eine fremde Person. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Betreuungsverfügung.

3. Wo kann ich mich beraten lassen, wenn ich Fragen zur Vorsorgevollmacht habe?

In Schleswig-Holstein darf der SoVD Sie leider nicht beraten. Sie haben zum Beispiel die Möglichkeit, den Service der Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen. Eine weitere gute Anlaufstelle bei Fragen zur Vorsorgevollmacht sind die Betreuungsvereine im Land. Wo in Schleswig-Holstein diese Vereine ihre Beratung zum Betreuungsrecht anbieten, finden Sie in dieser Übersicht. Abschließend nehmen sich Rechtsanwälte bzw. Notare Ihrer Fragen an. Wenn Ihre Vorsorgevollmacht dazu genutzt werden soll, Immobilien zu verkaufen oder Darlehen aufzunehmen, muss das Dokument auf jeden Fall beim Notar behandelt werden.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (4)

  • user
    Kiara Woodsland
    am 03.09.2020

    Ich bin auch gerade dabei mein Testament zu verfassen und finde den Artikel daher sehr interessant und hilfreich.

  • user
    Michaela Hemsley
    am 14.08.2020

    Auf der Arbeit wurde mir gesagt, dass es gut ist, wenn man sich mit dem Thema notariat einmal auseinander setzt. Jetzt wo ich diesen Beitrag lese, finde ich es wirklich interessant. Ich denke, den Beitrag werde ich mal mit meinen Kollegen teilen.

  • user
    Dietrich Bachmann
    am 08.06.2020

    Gut zu wissen, dass man die Vorsorgevollmacht beim Notar aufsetzen lassen soll, wenn es um Finanzen geht. Die Vorsorgevollmacht ist für mich etwas schwer zu verstehen. Aber eure Tipps und Infos haben viel geholfen. Ich glaube dann für unsere Situation, müssen wir einen Notar finden.

  • user
    Joachim Hussing
    am 07.05.2020

    Danke, dass Sie erklärt haben, dass es eine Vertrauenssache ist, wen Sie in einer Vorsorgevollmacht benennen. Mein Bruder muss sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um eine Vollmacht zu besprechen. Ich werde ihm diese Informationen mitteilen, damit er einen Anwalt seines Vertrauens finden kann.

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