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Spezial- und Generalvollmacht | Notar oder nicht? | Zusammen mit Patientenverfügung

Pflege Gesundheit Selbstbestimmung

Die Vorsorgevollmacht. Neben der Patientenverfügung ist sie das wichtigste Dokument für Ihre Selbstbestimmung. Mit der Vorsorgevollmacht regeln Sie im Vorfeld, wer sich um welche Dinge kümmern soll, falls Sie irgendwann einmal wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr dazu in der Lage sind.

Miniatur eines alten Ehepaars auf einer grünen Bank

Seit mehr als acht Jahren halte ich für den Sozialverband Schleswig-Holstein Vorträge zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. In dieser langen Zeit haben mir die Menschen im ganzen Bundesland unzählige Fragen gestellt. Die wichtigsten Anliegen möchte ich daher in diesem Beitrag für Sie beantworten.

Vorsorgevollmacht: Erste Fakten

  • In Deutschland haben sich drei wichtige Dokumente zur Selbstbestimmung durchgesetzt: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Bei der Vorsorgevollmacht haben Sie die Wahl: Generalvollmacht oder Spezialvollmacht
  • Sie können mehrere Personen mit einer Vollmacht bedenken
  • Ihre Vertrauenspersonen müssen keine Familienangehörigen sein – Sie haben die freie Wahl.

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Vorsorgevollmacht

  1. Vorsorgevollmacht – knapp und verständlich erklärt
  2. Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?
  3. General- oder Spezialvollmacht?
  4. Vorsorgevollmacht oder doch lieber Betreuungsverfügung?
  5. Muss ich zum Notar? Falls ja, was kostet das?
  6. Kann die Vorsorgevollmacht ein Testament ersetzen?
  7. Das A und O für Ihre Vollmacht

Vorsorgevollmacht – knapp und verständlich erklärt

Selbst wenn Sie sich noch nie mit mit dem großen Thema Selbstbestimmung auseinandergesetzt haben: Das Konzept einer Vollmacht ist Ihnen sicherlich bereits geläufig.

Im Wesentlichen geht es um folgende Idee: Sie geben einer Person Ihres Vertrauens schriftlich das Recht, für Sie bestimmte Angelegenheiten zu erledigen. Das können unterschiedliche Dinge sein. Am geläufigsten ist vielleicht die Vollmacht für ein Bankkonto. Auch wenn jemand für Sie ein Paket bei der Poststelle abholen soll, können Sie dies mit einer Vollmacht ermöglichen.

Die Vorsorgevollmacht verfolgt den gleichen Zweck. Nur ist sie vor allem für den Fall gedacht, dass wir uns wegen einer Krankheit oder nach einem Unfall selbst nicht mehr kümmern können. Vielleicht für einen längeren Zeitraum – wenn wir Pech haben, sogar nie wieder.

Mit anderen Worten: Bei der Vorsorgevollmacht ist es wichtig, sich bereits heute Gedanken darüber zu machen, wer Sie im Ernstfall bei bestimmten Fragen vertreten darf. Die Bereiche, in denen Ihre Vertrauensperson für Sie entscheiden darf, legen Sie selbst fest.

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Beides. Unbedingt. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen sich gegenseitig hervorragend. Wenn Sie über beide Dokumente verfügen, haben Sie einen Riesenschritt in Richtung Selbstbestimmung getan. Selbst wenn Sie großes Pech haben und Ihnen irgendwann einmal etwas zustoßen sollte.

Wenn Sie bereits eine Patientenverfügung aufgesetzt haben, empfehle ich Ihnen ausdrücklich, diese mit einer Vorsorgevollmacht zu koppeln. Warum? Auch wenn Sie Ihre Patientenverfügung mithilfe eines Profis angefertigt haben, kann es im echten Leben immer noch zu Unklarheiten kommen. Möglicherweise ist eine Situation klinisch nicht ganz eindeutig. Die Ärzte im Krankenhaus sind sich unsicher, wie Ihre Patientenverfügung nun angewandt werden soll. Wenn Sie nun zusätzlich eine Vorsorgevollmacht haben, kann Ihre Vertrauensperson die Unklarheiten ausräumen. Natürlich nur, wenn Sie im Vorfeld in ausreichendem Maße über dieses wichtige Thema gesprochen haben.

Ein Beispiel:

Rita aus Sankt Peter-Ording hat vor einigen Jahren bei einem Anwalt ihre Patientenverfügung aufgesetzt. Darin ist unter anderem festgelegt, dass sie in bestimmten Situationen nicht künstlich beatmet werden möchte. Jetzt hat Rita sich im Urlaub mit Covid-10 angesteckt. Leider ist der Krankheitsverlauf bei ihr schwerwiegend, ihre Lungen sind von der Erkrankung massiv beschädigt. Die Ärzte raten dazu, künstlich zu beatmen.

Laut Patientenverfügung wäre das nicht Ritas Wunsch. Doch dieses Dokument hat Rita lange vor dem Auftreten von Covid-19 aufgesetzt. Alle Ärzte sind sich einig, dass Rita bei einer schnellen Beatmung gute Chancen hätte, wieder vollständig gesund zu werden. Da die 78-Jährige zusätzlich eine Vorsorgevollmacht ausgefertigt hat, sorgt Ritas Tochter im Krankenhaus dafür, dass ihre Mutter doch beatmet wird.

Eine weitere Frage, die vor allem vor einigen Jahren immer wieder zur Vorsorgevollmacht gestellt wurde: Brauche ich dieses Dokument überhaupt, wenn wir verheiratet sind? Hier ist die Antwort klar: Auf jeden Fall. Kein Trauschein, kein Verwandtschaftsverhältnis allein ersetzt die Vorsorgevollmacht. Wenn Sie also möchten, dass sich Ihre Angehörigen im Ernstfall für Sie einsetzen sollen, benennen Sie diese bitte in Ihrer Vollmacht.

General- oder Spezialvollmacht?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, eine Vollmacht auszustellen. Die beiden geläufigsten Versionen sind General- beziehungsweise Spezialvollmacht.

Innerhalb der Familie entscheiden sich die meisten Menschen für die Generalvollmacht. Wie der Name schon sagt, räumt diese Version der Vorsorgevollmacht Ihrer Vertrauensperson umfangreiche Rechte ein. Wenn Sie das nicht wollen und nur in bestimmten Aspekten von einer Person vertreten werden möchten, können Sie sich für das Mittel der Spezialvollmacht entscheiden. Hierin können Sie genau justieren, in welchen Fragen diese Vertrauensperson für Sie sprechen darf.

Die Spezialvollmacht kann auch dann sinnvoll sein, wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigen wollen.

Werner ist 62 Jahre alt, verwitwet und möchte sich nun endlich um das Thema Selbstbestimmung kümmern. Eine Patientenverfügung hat er bereits gemeinsam mit seinem Hausarzt formuliert. Nun soll es an die Vollmachten gehen.

Sicher ist er sich beim Thema Gesundheit. In allen Fragen rund um Leib und Leben soll seine Tochter Ansprechpartnerin der Ärzte und Pflegekräfte sein. Beim Thema Geld hat diese jedoch abgewunken, darum möchte sie sich nicht auch noch kümmern, falls etwas passiert. Daher setzt Werner eine zweite Spezialvollmacht auf, in der er seinen Sohn bevollmächtigt. Dieser ist einverstanden und würde sich – falls seinem Vater etwas zustößt – um dessen Konten, Versicherungen und das Mietshaus kümmern.

Sie merken schon: Die Idee der Vollmacht ist sehr simpel. Schwierig kann es werden, wenn Sie anfangen darüber nachzudenken, wer sich um welche Angelegenheiten kümmern soll. In dieser Frage gibt es keine klaren Regeln. Nur Sie allein können entscheiden, was für Sie der richtige Weg ist.

Vorsorgevollmacht oder doch lieber Betreuungsverfügung?

In meinen Vorträgen bezeichne ich die Betreuungsverfügung gern als „kleine Vollmacht“. Das soll verdeutlichen, dass dieses Dokument den gleichen Zweck wie eine Vorsorgevollmacht erfüllen soll. Und doch können Vertrauenspersonen mit ihr etwas weniger anfangen.

Um das zu erklären, müssen wir einen Schritt zurück gehen.

Henry (81) aus Bad Oldesloe hat weder Patientenverfügung noch Vorsorgevollmacht. Er kommt nach einem schweren Schlaganfall in die Klinik und kann sich zurzeit weder bewegen noch seine Wünsche äußern. Nach einigen Wochen kommt er in ein Pflegeheim. Da er immer noch nicht ansprechbar ist und mittlerweile einige Dinge zu regeln sind, muss sich das Amtsgericht mit dem Fall beschäftigen.

Der Richter entscheidet jedoch nicht selbst über die Details in Henrys Leben. Vielmehr muss er einen sogenannten gesetzlichen Betreuer einsetzen. Dieser soll nun alle Entscheidungen für Henry treffen, die das Gericht einfordert. Zum Beispiel den Verkauf einer Immobilie, um die Pflegekosten zahlen zu können.

In Henrys Fall ist der gesetzliche Betreuer ein Rechtsanwalt. Hätte Henry vor seiner Erkrankung eine Betreuungsverfügung aufgesetzt, hätte er den gesetzlichen Betreuer selbst bestimmen können.

Was ist nun der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?

Mit der Vollmacht kann Ihre Vertrauensperson all das regeln, was in dem Dokument festgehalten wurde. Wenn niemand beim Gericht Zweifel anmeldet, ob das alles mit rechten Dingen zugeht, erfolgt keine Überwachung des Bevollmächtigten. Bei der Betreuungsverfügung ist das anders. Egal, wen der Richter als gesetzlichen Betreuer einsetzt: Dieser muss dem Gericht ständig über sein Handeln Rechenschaft ablegen. Er muss akribisch Buch führen und darf Entscheidungen lediglich in den Bereichen treffen, die das Gericht zuvor eingefordert hat.

Wenn Sie so wollen, ist die Betreuungsverfügung also ein Instrument für all diejenigen, die ihr Leben nicht ohne Aufsichtsinstanz aus der Hand geben wollen. Daher meine Bezeichnung „kleine Vollmacht“.

Muss ich zum Notar? Falls ja, was kostet das?

Viele Menschen, die ich treffe, regeln sowohl Patientenverfügung als auch Vorsorgevollmacht beim Notar. Doch ist das nötig? Generell kann man festhalten, dass Sie die Patientenverfügung stets ohne Notar zum Abschluss bringen können. Bei der Vorsorgevollmacht ist nicht ganz so simpel.

Geht es allein um Fragen rund um Ihre Gesundheit, dann müssen Sie nicht zum Notar. Soll Ihre Vertrauensperson also lediglich als Ansprechpartner für Ärzte und Pfleger fungieren, können Sie sich das Geld für den Notar sparen. Allerdings spielen im wirklichen Leben in der Regel auch andere Aspekte eine wichtige Rolle, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen plötzlich nicht mehr selbstbestimmt leben kann.

Da geht es zum Beispiel um regelmäßige Zahlungen, die getätigt werden müssen. Wenn jemand dauerhaft stationär gepflegt werden muss, entstehen hohe Kosten. Mitunter stellt sich dann die Frage, ob eine Haus verkauft werden muss, um diese Zahlungen leisten zu können. Wenn Sie möchten, dass Ihre Vertrauensperson auch diese wichtigen Entscheidungen für Sie treffen können soll – dann müssen Sie zum Notar.

Welche Kosten auf Sie zukommen? Das hängt von Ihrem Vermögen ab. Handelt es sich zum Beispiel um ein Vermögen von 100.000 Euro, über das im Ernstfall verfügt werden soll, belaufen sich die Kosten für eine Vorsorgevollmacht beim Notar auf 165 Euro.

Kann die Vorsorgevollmacht ein Testament ersetzen?

Vorsorgevollmacht und Testament haben unterschiedliche Daseinsberechtigungen. Die Vollmacht soll einen Zeitraum abdecken, in dem Sie zwar gesundheitsbedingt nicht für sich selbst sprechen können – aber noch am leben sind. Das Testament wird erst nach Ihrem Ableben eröffnet. Wenn es um Ihr Erbe geht. Insofern kann ein Testament keine Vollmacht ersetzen. Und auch nicht umgekehrt.

Es gibt jedoch eine gewisse Phase, in der die Vollmacht noch nach dem Tod wichtig sein kann. Nicht immer geht alles schnell, wenn jemand gestorben ist. Manchmal zieht sich die Testamentseröffnung hin. In der Zwischenzeit müssen aber dennoch Entscheidungen getroffen werden. Vielleicht sollen Verträge gekündigt oder Überweisungen getätigt werden.

„Über den Tod hinaus“

Wenn Sie Ihren Vertrauenspersonen ermöglichen wollen, auch nach Ihrem Tod noch Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu regeln, empfiehlt sich eine kleine Zusatzklausel in der Vorsorgevollmacht. Verfügen Sie, dass Ihre Vollmacht „über den Tod hinaus“ gelten soll. Dann können auch im „Interregnum“ zwischen Tod und Testamentseröffnung wichtige Entscheidungen durch Ihre Angehörigen getroffen werden.

Das A und O für Ihre Vollmacht

Der wichtigste Punkt, wenn es um Ihre Vorsorgevollmacht geht, klingt zunächst trivial: Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen.

Hierbei handelt es sich um das A und O für Ihre Selbstbestimmung. Ihre Angehörigen müssen wissen, was Sie sich wünschen. Stellen Sie sich vor, Ihre Kinder kommen mit Generalvollmacht in die Klinik und haben keine Ahnung, wie Sie nach einem Unfall medizinisch versorgt werden möchten. Soll operiert werden? Wünschen Sie in dieser Situation Maßnahmen zur Wiederbelebung? Sie müssen Ihre Vertrauenspersonen in die Lage versetzen, dass diese in Ihrem Sinne handeln können.

Suchen Sie also rechtzeitig das Gespräch. Kommunizieren Sie innerhalb der Familie ganz offen. Sprechen Sie auch mit Angehörigen, die nicht bevollmächtigt werden sollen. Vielleicht werden Ihre Verwandten zunächst enttäuscht sein. Viel schlimmer wäre es allerdings, wenn diese erst von Ihrer Entscheidung erfahren würden, wenn es zu spät ist.

„Das A und O bei der Vorsorgevollmacht ist offene Kommunikation mit Ihren Angehörigen. Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit der Familie und versetzen Sie Ihr Umfeld in die Lage, im Ernstfall in Ihrem Sinne entscheiden zu können!“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein


Kommentare (2)

  • user
    Roland Fiedler
    am 26.06.2020

    Das ist wirklich gutverklärt!

  • user
    Renate Wiemeier
    am 25.06.2020

    Ich werde mich endlich an die Vorsorgevollmacht wagen.

    Danke für den gutem Rat!

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