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Zählt Übergangsgeld zum Krankengeld?

Gesundheit

Ob das Übergangsgeld beim Krankengeld angerechnet wird, ist eine Frage mit hoher Bedeutung in der Praxis. Zwar beträgt der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld in Deutschland bis zu 78 Wochen. Doch in der Sozialberatung des SoVD berichten die Menschen immer wieder von kleinen und großen Problemen rund um dieses große Thema. Besonders häufig ist die Aufforderung zur Reha durch die Krankenkasse.

Frau läuft allein durch einen Wald.

Was hat die Reha mit dem Krankengeld zu tun?

Die Zahlung von Krankengeld kommt die Kassen teuer zu stehen. Vor diesem Hintergrund haben die gesetzlichen Krankenkassen ein Interesse daran, die Versicherten an andere Sozialleistungsträger weiterzureichen. Beispielsweise an die gesetzliche Rentenversicherung oder zur Bundesagentur für Arbeit. Sobald eine andere Behörde in der Zahlungspflicht ist, muss die Kasse kein Krankengeld mehr zahlen.

Eine sehr häufige Methode, diesem Ziel näher zu kommen, ist daher die Reha. Ihre Krankenversicherung darf Sie zu einem Reha-Antrag auffordern. In der Reha-Klinik soll dann innerhalb von meist drei Wochen überprüft werden, wie es um Ihre Arbeitsfähigkeit bestellt ist. Obwohl Ihre Krankenkasse den Stein ins Rollen bringt, wird die Reha von einer anderen Behörde erbracht. Hier ist normalerweise die gesetzliche Rentenversicherung zuständig.

Warum ist der Krankenkasse die Reha so wichtig?

Am Ende Ihrer Reha bekommen Sie einen medizinischen Abschlussbericht. Darin ist unter anderem festgehalten, wie sich Ihre gesundheitlichen Probleme auf Alltag und Berufsleben auswirken. Noch wichtiger ist jedoch die Prognose. In solch einem Abschlussbericht kann zum Beispiel stehen, dass Sie jetzt und auch noch längere Zeit arbeitsunfähig sein werden. Wenn dieser Zustand als dauerhaft bezeichnet wird – also länger als sechs Monate – wird Ihr Reha-Antrag in einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente umgewandelt.

Über die Reha zur Erwerbsminderungsrente – warum Sie lieber einen Antrag auf Teilhabe stellen sollten

Jetzt ist die Kasse am Ziel – und muss Ihnen kein Krankengeld mehr zahlen.

Was ist Übergangsgeld?

Als Übergangsgeld bezeichnet man die Lohnersatzleistung während einer Reha. In unserem Fall wird das Krankengeld ab dem Reha-Start also vom Übergangsgeld abgelöst. Zahlungsträger ist jetzt die gesetzliche Rentenversicherung, weil die Reha über die DRV läuft. Die Rentenversicherung zahlt solange Übergangsgeld, bis die Reha abgeschlossen ist.

Während der Reha gibt es deswegen auch kein Krankengeld für Sie.

Welche Auswirkungen hat das Übergangsgeld auf das Krankengeld?

Zunächst einmal müssen wir festhalten, dass das Übergangsgeld in der Regel niedriger ausfällt als das Krankengeld. Da die meisten Rehas allerdings lediglich drei Wochen dauern, ist das für die Mehrheit der Versicherten zu verschmerzen.

Die Zeit, in der die Rentenversicherung Übergangsgeld auszahlt, wird auf das Krankengeld angerechnet. Das bedeutet: Die Reha-Maßnahme verlängert nicht Ihren Anspruch auf Krankengeld. Der Countdown von maximal 78 Wochen verringert sich um die Zeit in der Reha.

Ein Beispiel:

Horst aus Tornesch (59) ist schon seit längerer Zeit krankgeschrieben. Bereits in acht Wochen soll er ausgesteuert werden. Doch nun startet die von der Krankenkasse eingeforderte Reha in einer Klinik im Schwarzwald. Insgesamt drei Wochen wird Horst hier verbringen, in dieser Zeit bekommt er Übergangsgeld. Sein Anspruch auf Krankengeld ruht. Nach Abschluss der Reha bekommt er nun allerdings nur noch maximal fünf Wochen Krankengeld. Die dreiwöchige Zeit, in der Horst Übergangsgeld erhalten hat, wird mit dem Anspruch auf Krankengeld verrechnet.

Fazit: Übergangsgeld zählt beim Krankengeld mit

Wer Ihre Krankenkasse Sie zur Reha auffordert, müssen Sie dem nachkommen. Insgesamt zehn Wochen haben Sie Zeit, den Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Sobald die Reha beginnt, ruht das Krankengeld. In dieser Zeit ist der Rententräger in der Pflicht, Ihnen ein Übergangsgeld zu bezahlen. Dieses wird allerdings auf Ihren Anspruch auf Krankengeld angerechnet.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (73)

  • user
    Nope
    am 10.02.2024

    Bin jetzt seit 4 Monaten wegen einer Quadrizepsehne Ruptur krank geschrieben. Aufgrund einer zu spät zugestellten Anschlussrehabilitation der DRV, habe ich einen neuen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation bei der DRV gestellt, die jetzt bewilligt worden ist. Bewilligt wurde die Rehabilitation weil ich über 15 Jahre eingezahlt habe. Meine Frage: Da ich Selbstständig bin, zahle ich nicht mehr in die Rentenkasse ein und erhalte diesbezgl. kein Übergangsgeld. Da die DRV der Träger der meiner Rehabilitation ist, aber keine Pflicht hat mir Übergangsgeld zu zahlen, ist dann die Krankenkasse dafür zuständig mein laufendes Krankengeld weiterhin zu bezahlen?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.02.2024

      Ja, die Krankenkasse muss dann weiterzahlen. Denn das Krankengeld ruht nur, wenn eine andere Behörde zahlen müsste.

  • user
    Markus Z.
    am 24.10.2023

    Hallo,

    das Krankengeld wurde bis 1.10. (nach 78 Wochen ausgesteuert) gezahlt. Am 2.10 begann die DRV Reha . Wird trotzen Aussteuerung Übergangsgeld bezahl? Antrag läuft bereits ohne Ergebnis.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.10.2023

      Hallo Markus, während der Reha zahlt ja in aller Regel die Rentenversicherung das Übergangsgeld. Also ja.

  • user
    Susanne Carstensen
    am 18.03.2022

    Hallo noch einmal.

    habe Ihnen vor paar Minuten mein Anliegen gesendet, doch habe eine für mich auch sehr wichtige Frage vergessen:

    Wie ich schon schrieb, aus meine Patientenakte sind viele Fälle ersichtlich, dass ich früher schon, bevor ich in der Altenpflege gekommen bin ( war Zahnarzthelferin, doch wegen die schlechte Arbeitszeiten, bin wegen die Kinder in die Industrie gegangen, dann kam 2009 die Wirtschaftskrise, Al geworden, dann die Umschulung in der Pflege bekommen), mit BWS und HWS Beschwerden behaftet war. Auch aus der früheren Zeiten beispielsweise entstand bei mir eine Unverträglichkeit auf Diclofenac 75 mg, wegen viele Behandlungen damit, bekam ich damals schwere Darmblutungen. Bin leider nur wegen Medikamente damals zum Arzt, wegen privaten Umständen, wie Scheidung, alles allein zu bewältigen musste ich einfach Geld verdienen, so, dass meine Söhne in ihren Zielen begleitet werden könnten. War sehr selten deswegen Krankgeschrieben....Sehr selten.

    Nun erwähne aber meine Hausärztin, BSV sei ein Berufskrankheit. Jetzt lese ich aber viele Berichte im Internet und wiess nun nicht, was wäre für mich günstiger- es als Berufskrankheit anerkennen zu lassen, oder mich aufgrund früheren Befunde es zu vermeiden.

    Bitte um Ihre Antworten.

    Vielen, vielen Dank!

  • user
    Susanne
    am 18.03.2022

    Hallo. Ich bin Fachkraft in der Altenpflege, 58 Jahre alt. Habe auch vor der Altenpflege körperlich gearbeitet, Akkord und Versand. Habe auch in meine Patientenakte über vielerlei Rückenprobleme aus diese Zeiten ersichtliche Befunde.

    Aktuell bin ich seit den 09.02.2022 mit Hinweis auf zwei BSV im Krankenstand L4/5 S1 und auch HWS. Ab den 23.03. 22 geht die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber in Krankengeld-Bezug über. Die Krankenkasse hat bereits mit meine Hausärztin telefoniert. Laut meine Hausärztin wurde im Telefonat mit der KK über einen Reha sich geeinigt. Mich hat die KK auch kontaktiert, ich habe dort angerufen, hat man mir nur erklärt, wie das Kränkelt berechnet wird, habe noch nie Karnkengeld bezogen,

    Am 22.03. habe ich Termin beim Orthopäden zur Besprechung der CT Ergebnis- CT im L4/5 S1 erfolgte am 15.3.22- Befund mir noch nicht bekannt. Habe am 01.04. Termin beim Neurologen, hat mich der Orthopäde überwiesen- zur Prüfung der Nervenbahnleitungen. Ich gehe davon aus, dass ich mein Beruf in der Altenpflege nicht mehr ausüben werden kann, da Ich weiss, durch Internetrecherche, dass ich die Reha machen muss, dass ich während der Reha Übergangsgeld beiziehen werde. Ich war noch nie in eine Reha.

    Meine Fragen an Sie:

    Ich möchte den Orthopäden bitten, auch den Hinweis auf BV im HWS Bereich im CT zu überprüfen. Muss ich, falls die KK mich auffordert, gleich die Reha zu beantragen, es gleich tun, oder darf ich drauf bestehen, vorerst alle Befunde abzuwarten, wie ich es für nötig halte? /CT HWS und Neurologe

    Kann ich darauf einwirken, ob ich eine medizinische oder eine berufliche Reha statt finden soll? Welche wäre aus der Sicht meiner Eistenz für mich besser?/ Bin geschieden, habe zwei Söhne im Alleingang bis in ihren Zielen begleitet, mit Studium bei beiden. Immer noch Schulden aus dieser Zeit.

    Angenommen, die Bewilligung vom Übergangsgeld für die Reha erfolgt nicht nahtlos zu Krankengeld- ist die KK in Vorleistungspflicht- oder wovon lebe ich in der Zeit?

    Kann oder muss ich Krankschreibung von meine Hausärztin bekommen oder verlangen für die Zeit Rehaaufenthalt? Falls ja- muss die Hausärztin mir die Krankschreibung geben, wenn ich darauf bestehe? Was ist das Unterschied Rehazeit mit- oder ohne Krankmeldung, welche Konsequenzen, oder Vorteile ergeben sich jeweils?

    Ich gehe davon aus, dass ich mit eine Teil- EMR als Rehaergebnis rechnen muss, kann. Wie geht's dann weiter? Beziehe ich dann wieder Krankengeld?

    Angenommen kündigt mich mein Arbeitgeber während der Reha oder bis zur Reha schon oder danach. Wie sieht mein Einkommen aus, meine Existenz? Ohne oder durch Kündigung vom AG, während ich Krankengeld beziehe?

    Bitte klären Sie mich auf, bin völlig Ahnungslos was auf mich nun zukommt. Ich Danke Ihnen vielmals!

    • user
      Christian Schultz
      am 18.03.2022

      Hallo Susanne, es tut mir leid: Ihre Fragen sprengen den Rahmen dessen, was wir hier im Forum leisten können und dürfen. Mit solch einem Fall sollten Sie sich individuell anhand Ihrer Unterlagen beraten lassen. Gern auch bei meinen Kollegen in der Sozialberatung - ober eben bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.

  • user
    Susanne
    am 19.01.2022

    Hallo, ich bin seit Nov. 2020 mit Depression krankgeschrieben. Innerhalb dieser Zeit wurde ich vom AG gekündigt. Im November 2021 war ich für 5 Wochen nach Aufforderung der KK in der medizinischen Reha. Dort wurden am Ende drei Diagnosen gestellt, eine Liste von weiter zu nehmenden Medikamenten und ich als Arbeitsfähig entlassen.

    Da sowohl ich, als auch mein persönliches Umfeld als auch meine Hausärztin dies anders sehen, bin ich weiterhin krank geschrieben und dies nahtlos seit dem Folgetag der Entlassung.

    Nun habe ich von der KK eine Mitteilung bekommen dass sie den Entlassbescheid hätten und ich nicht mehr AU sei und aus dem Krankengeld fallen würde (rückwirkend ab Entlasstag)

    Sollte ich weiterhin krank seien, wäre dies ein Fall für die AA. Ich könne ja gegen den Bescheid der Rehaklinik Widerspruch einlegen.

    Die AA hält sich aber nur für zuständig wenn ich gesund und damit vermittelbar bin.

    Für mich sieht es so aus als ob ich zwischen allen Stühlen sässe.

    Frage: Kann ich überhaupt gegen die Rehabeurteilung Widerspruch einlegen - bislang habe ich nur eine Kurzmitteilung ohne einen entsprechenden Hinweis.

    Wer ist denn jetzt für mich zuständig?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.01.2022

      Hallo Susanne, Widerspruch können Sie nur gegen einen Bescheid einlegen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Ich empfehle Ihnen dringend eine persönliche Beratung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

      Falls Sie wirklich Arbeitslosengeld beantragen müssen, geht das notfalls auch über die Aussage, dass Sie sich der Vermittlung zur Verfügung stellen. Trotz Krankheit. Aber erst einmal sollten Sie den Bescheid abwarten und dann eine Beratung in Anspruch nehmen.

  • user
    Nina Detzkeit
    am 29.12.2021

    Hallo

    Ich habe an einer Umschulung gefördert durch dir drv teilgenommen und Übergangsgeld erhalten. Nun wurde diese aufgrund von von Krankheit unterbrochen und ich bin im Krankengeld Bezug.

    Ich versteh nun nicht wie das Krankengeld errechnet wird, denn es fällt wesentlich geringer aus als das Übergangsgeld. Kann das wirklich angehen?

  • user
    Marita Hensel
    am 17.12.2021

    Hallo,ich bin seit dem 09.06 krankgeschrieben ,war jetzt im Oktober 4 Wochen zur Reha da bekam ich Übergangsgeld .Meine Frage jetzt bekomme ich Krankengeld wird das jetzt genau soviel sein wie vor der Reha ?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.12.2021

      Hallo Marita, die Höhe des Krankengeldes ändert sich nach der Reha nicht.

  • user
    Rebecca
    am 14.12.2021

    Hallo.

    War letztes Jahr in psychos.Reha, AU nur für aktuellen Arbeitsplatz (weiterhin). Bin ausgesteuert bei der KK. Drei Monate ARG I.

    Nun seit 1.12. LTA (keine Schulung).

    Während Maßnahme keine Chance AU bei Arzt zu holen. RehaBeraterin bei DRV und Betreuer bei LTA wollen mich zum Kündigen der aktuellen Stelle zwingen (da Rückkehr eh ausgeschlossen)...Andere Stellen inkl Arbeitsamt sagen, Arbeitsvertrag dennoch weiterlaufen lassen

    Nun ratlos: Kündigen? Wenn nicht u grad nicht an AU komme, was machen?

    Falls Sie mir einen Tipp hätten....Schon viele Stellen um Hilfe gefragt, zucken nur mit Schulter.... Dame vom Bürgertelefon war unfreundlich, nicht beratend u meinte nur, kündigen Sie halt....

    PS: Falls Sie weiterwissen, gilt Antwort nur in SH oder deutschlandweit?

    Vielen Dank und eine schöne und gesunde Zeit!

  • user
    Daniela Schrader
    am 11.12.2021

    Ich komme grad aus einer 6 wöchigen Reha Kur zurück. In dieser Zeit bekam ich Übergangsgeld.

    Wurde AU entlassen, da eine berufliche Arbeitsplazklärung durch ein BAM Gespräch erfolgen muss und die Wiedereingliederung nicht innerhalb der nächsten 4 Wochen stattfinden konnte, wurde mir geraten die Wiedereingliederung über meine Hausärztin und die Krankenkasse zu machen.

    Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gab es keine Probleme aber meine private Krankenversicherung UKV sträubt sich weiter mein Krankentagegeld zu zahlen, meint für die Wiedereingliederung sei die RV zuständig.

    Sie möchten den Abschlussbericht einsehen.

    Muss ich diesen vorlegen und dürfen Sie mir das Tagegeld bis zur Wiedereingliederung verweigern wenn ich eine AU vom Hausarzt vorgelegt habe und die AU Bescheinigung der Entlassung der Klinik vorgelegt habe?

    BZW. muss auch weiter während der Wiedereingliederung gezahlt werden? (UKV).

    Danke für Ihre Antwort.

    mfg

    D.Schrader

    • user
      Christian Schultz
      am 13.12.2021

      Hallo Daniela, leider kann ich das nicht beantworten. Beim SoVD machen wir keine Beratung zu privaten Versicherungen. Wenden Sie sich am besten an die Verbraucherzentrale.

  • user
    Volker Wilhelm
    am 14.10.2021

    Mein Krankengeld ( 78 ) Wochen endet am 15.12.2021 habe ich heute bekommen.

    Wer ist dann für mich zuständig oder wo soll ich mich dann melden, wenn der Stichtag auf mir zukommt? Kurz noch dazu: Ich habe nämlich am 26.10.2021 eine OP vor mir Bandscheibenvorfall. Dann soll ich in der Reha für 4 Wochen. das überschreitet doch den 15.12.2021. Deshalb meine Frage, wer zahlt mir bis zur Genesung.

  • user
    Sandra
    am 16.09.2021

    Hallo, ich hatte im Juni eine Schulter OP und war 6 Wochen und 3 Tage krank geschrieben.

    Dann bin ich wieder arbeiten gegangen. Nun ist meine Reha genehmigt von der DRV.

    Meine Frage:

    Knüpft die Reha an der letzten Krankschreibung an? Oder zählt für die Übergangsgeldberechnung mein normales Gehalt, weil ich zwischendrin ganz normal gearbeitet habe?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.09.2021

      Hallo Sandra, ich glaube, dass das Übergangsgeld auf Basis Ihres Arbeitsentgeltes errechnet wird. Ganz sicher bin ich mir in diesem Fall aber nicht, fragen Sie am besten einmal bei der DRV direkt nach.

  • user
    Boris
    am 12.08.2021

    Hallo

    Ich war krankgeschrieben bis Mitte April und habe im Mai 2021 eine Reha absolviert. Mein Arbeitgeber hat das Gehalt weiter bezahlt da es laut System keine anrechenbar Zeit gegeben hat. Jetzt sagt das System die Reha wäre doch anrechenbar und ich sollte im Nachhinein Übergangsgeld beantragen. Habe ich noch Anrecht auf das Übergangsgeld wenn die Reha schon 11 Wochen abgeschlossen ist??

    • user
      Peter grimm
      am 03.09.2021

      Die Krankschreibung bekommt man in der Regel in dem Haus wo man die Reha macht

  • user
    Mirjana
    am 07.07.2021

    Hallo,

    bin seit 16.3.2021 krankgeschrieben, war vom 10.6 - 1.7 in Reha

    Nun bin ich arbeitsunfähig entlassen worden und bin nun noch krankgeschrieben aber auf eine absehbare Zeit

    Bekomm ich da weiterhin Übergangsgeld oder zahlt die Krankenkasse?

    Lg

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Mirjana, nach Abschluss der Reha zahlt dann wieder die Krankenkasse. Natürlich müssen Sie sich dafür weiter krankschreiben lassen.

  • user
    Heider Bernstein
    am 16.06.2021

    Ich habe Berufliche Rehabilitation gemacht und für diese Zeit Übergangsgeld erhalten. Die Maßnahme war fast zu Ende dann wurde ich krank und Arbeitsunfähig. Wie lange zahlt Deutsche Rentenversicherung das Übergangsgeld, in meinem Falle im Anschluss nach Beendigung der Rehabilitation?

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 17.06.2021

      Hallo, in der Regel endet das Übergangsgeld mit Ende der Maßnahme. Danach wäre dann wieder die Krankenkasse bzw. die Arbeitsagentur zuständig.

  • user
    Roland
    am 31.05.2021

    Ich beziehe schon 12 Wochen nach einer OP Lohnersatzleistungen von der Krankenkasse und treten demnächst eine Reha an.

    Habe Übergangsgeld bei der gRV beantragt.

    Wird die Höhe auf Grundlage meines vorherigen Gehalts berechnet oder auf Höhe des niedrigeren Krankengeldes?

    • user
      Christian Schultz
      am 31.05.2021

      Hallo Roland, Bezugsgröße ist das letzte Arbeitseinkommen.

  • user
    Ulrike Gläser
    am 26.05.2021

    Ich war vom 22.04. bis 05.05. AU und ab 05.05. zur Reha für 5 1/2 Wochen aufgrund meiner Grunderkrankung, also andere Diagnose. Komme ich damit ins Krankengeld oder wegen unterschiedlicher Diagnosen nicht?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.05.2021

      Hallo Ulrike, wenn die Krankmeldung fortlaufend war, müssten Sie im Anschluss an die Reha Krankengeld bekommen. Wirklich beurteilen kann man das aber nur, wenn man sich Ihre Unterlagen anschaut.

  • user
    Sandra
    am 17.05.2021

    Hallo und vielen Dank für Ihre Antworten.

    Ich bin seit 06.07.2020 krankgeschrieben, also derzeit im Krankengeld. Nun wurde ich zur Med.-Reha aufgefordert, da ANGEBLICH der MD (nach Aktenlage) eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit feststelt und eine Reha erforderlich sei. Wird die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt, kann der Antrag als Rentenantrag gelten (und mein Gestaltungsrecht wurde eingeschränkt). Dies ist das erste mal in meinem Leben (Ü40), dass ich überhaupt Krankengeld bekomme. Meine behandelden Ärzte sind nicht der Meinung, das meine Erwerbsfähigkeit über die nächsten 6 Monate hinaus gefährdet ist, solange ich in meinem Tempo meine "Übungen" mache und es besteht eher die Sorge, dass eine Reha sich hierbei ggf negativ auswirken könnte. Z.B. brauche ich spezielle Möbel wie Spezial-Bett und Spezial-Sitzgelegenheiten etc die ja in der Reha nicht gegeben sind (da zur aktuellen Erkrankung eine Erbliche vorhanden ist, die diese Möbel nötig macht, aber im Alltag und Berufsleben bereits wunderbar geregelt ist), und darf mich aktuell nicht überbelasten mit Sport, da dieser meine aktuelle Erkrankung deutlich verschlimmert.

    Nun habe ich Fragen:

    Wenn am Ende der Reha zwar feststeht, dass ich nicht dauerhaft Erwerbsunfähig sein werde, aber zunächst weiter nicht arbeiten gehen kann, muss dann die KK weiter Krankengeld zahlen (bis Ablauf der 78 Wochen)? Oder wird es trotzdem ein Rentenantrag - was ich ja vermeiden möchte.

    Habe ich die Chance mich gegen eine angeordnete Reha zu wehren oder zumindest bestimmen zu können, wie sie gestaltet sein soll und wo sie stattfinden soll? Ich frage mich nämlich auch, wie man meinen Zustand beurteilen will, rein nach Aktenlage und das, wo ich erst kürzlich bereits von Besserung berichtet habe.

    Was ist, wenn ich bereits vor Antritt einer bewilligten Reha wieder fit sein sollte und arbeiten gehen möchte. Muss ich dann trotzdem zur Reha? Gibt es Konsequenzen bei Ablehnung?

    Kann ich mich gegen die Beurteilung in der Reha wehren, wen meine Ärzte die Sache anders einschätzen.

    Wie kann man sich verhalten, wenn eine Reha den Gesundheitszustand sogar noch verschlechtert und man vorher auf die Gefahr hingewiesen hat?

    Sollte es zur EMR kommen (Teil oder ganz), kann man diese ohne negative Konsequenzen ablehnen, sobald man wieder fit ist? Man beweist ja dann durch seine Arbeitskraft, dass sie falsch beurteilt wurde.

    Ich danke für Ihre Antworten auf meine Fragen oder auch auf Teile davon.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.05.2021

      Hallo Sandra, die Reha müssen Sie machen, wenn die Kasse das will. Für den Antrag haben Sie zehn Wochen Zeit, das müsste auch im Brief der Krankenkasse stehen.

      Eine EM-Rente steht nur zur Debatte, wenn man im Rahmen der Reha feststellt, dass Sie länger als sechs Monate weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. In irgend einem Job. Und wenn Sie vor dem Start der Reha wieder arbeiten, müssen Sie natürlich nicht hin. Wichtig: Immer alles vorher mit der Krankenkasse klären.

      Zu den übrigen Fragen sollten Sie sich persönlich beraten lassen.

  • user
    Caecilia L.
    am 16.05.2021

    Guten Tag,

    meine AU ging vom 11.01. bis 12.5. Zum 31.03. wurde mein Job durch den AG gekündigt. In der 4. Krankengeld-Woche forderte mich die KK zum Antrag auf Teilhabe auf, da meine Erwerbstätigkeit lt. MdK erheblich gefährdet sei.

    Zum 13.05. habe ich mich arbeitslos gemeldet, da es mir aktuell gesundheitlich besser geht. Die KK besteht weiterhin darauf, dass ich den Antrag auf Teilhabe bis spät. 28.6. stelle.

    Ich möchte arbeiten, fühle mich jedoch nun stark verunsichert, ob ich das auf Dauer schaffe.

    Auf meine Frage an die KK, ob die Aufforderung a) jetzt nicht hinfällig wäre, da ich kein KG mehr beziehe und Arbeitslosengeld beantragt habe und b) ob ich zu einem späteren Zeitpunkt erneut Anspruch auf KK hätte, wenn ich wieder erkranke würde, wurde ich auf den Antrag verwiesen.

    Ich bin stark verunsichert in dieser Thematik.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.05.2021

      Hallo Caecilia, auch das Arbeitsamt wird Ihr "Restleistungsvermögen" durch die Rentenversicherung prüfen lassen. Insofern kommen Sie um die Reha eigentlich nicht herum. Denn die Alternative wäre sonst vielleicht ein Gutachtertermin - da ist die Reha normalerweise fairer.

      Aber lassen Sie sich gern von meinen Kollegen persönlich beraten. Wie ich hier immer anführe: Jeder Fall liegt etwas anders.

  • user
    Ivan Luft
    am 13.05.2021

    Guten Tag.

    Bin 61 Jahre alt. Nach einer HWS Operation am 4.02.2021 wurde ich krankgeschrieben und nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen 6 Wochen beziehe seit 10.03.2021 das Krankengeld. In der Zwischenzeit habe ich einen Antrag für eine Reabilitationsbehandlung (RH) bei meiner Krankenkasse gestellt. Der Antrag wurde jetzt von der Rentenversicherung bestätigt und ich darf am 21.05.2021 in einer ambulante RH Einrichtung mit der Behandlung anfangen.

    Mir ist das ganze mit dem Krankengeld und Übergangsgeld absolut nicht klar...

    Soll jetzt mein Arzt mich nur noch bis zum 20.05.2021 krankschreiben und danach (ab 21.05.2021) werde ich automatisch das Übergangsgeld von der RV beziehen? Wie funktioniert das ganze? Muss ich doch nun extra einen Antrag bei der RV stellen um das Überganggeld zu beziehen?

    Werde mich sehr frohen wenn Sie mir helfen könnten.

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 14.05.2021

      Hallo Ivan, melden Sie sich bitte noch einmal bei der Rentenversicherung. Normalerweise muss das Übergangsgeld beantragt werden. Wie das in Ihrem Fall genau läuft, werden Ihnen die Mitarbeiter schnell erklären können.

      Natürlich müssen Sie sich weiterhin krankschreiben lassen. Sonst zahlt die Krankenkasse bis zum Start der Reha kein Krankengeld mehr.

  • user
    Monika
    am 26.04.2021

    Hallo,

    ich bin seit 10.1.2021 krankgeschrieben (Krankenhausaufenthalt Covid-19), Entgeltfortzahlung ist beendet, bekomme Krankengeld. Aktuelle Krankschreibung geht bis 07.05.2021. Reha-Anreise ist 09.05.2021, geplant bis voraussichtlich 30.05.2021.

    Benötige ich vor Reha-Antritt eine Verlängerung der Krankschreibung vom Hausarzt? Mir ist schon klar, dass die RV Bund das Übergangsgeld zahlt und es kein Krankengeld von der KK gibt, aber wenn die Krankschreibung nicht verlängert wird, entsteht doch eine Lücke. Ich bin ja jetzt nicht "gesund", nur weil ich eine Reha antrete. Und könnte danach ja immer noch eingeschränkt sein (z. B. nur 50 % arbeitsfähig oder ähnliches).

    DANKE für Ihre Mühe

    Mit freundlichen Grüßen

    Monika

    • user
      Christian Schultz
      am 26.04.2021

      Hallo Monika, Sie haben schon recht: Eine Lücke in der Arbeitsunfähigkeit sollte nicht entstehen. Es reicht normalerweise aber auch aus, wenn Sie sie sich in der Reha weiter krankschreiben lassen. In Ihrem Fall sollten Sie die Krankmeldung auch noch einmal bis zum Antritt der Reha verlängern lassen.

  • user
    Simone Wesemann
    am 19.04.2021

    Hallo zusammen,

    also verstehe ich das richtig:

    wenn man bis zum Beginn einer Reha-Maßnahme Krankengeld erhalten hat und dann während der Reha Übergangsgeld bekommt, erhält man nach Abschluss der Reha direkt wieder Krankengeld? Also wenn man sich innerhalb dieser 78-Wochen-Frist befindet. Oder wird dann weiter Übergangsgeld gezahlt?

    Muss ich das Übergangsgeld beantragen?

    Danke und viele Grüße

    Simone

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2021

      Hallo Simone, die Zahlung des Krankengeldes wird durch die Reha und das Übergangsgeld unterbrochen - im Hintergrund läuft aber die 78-Wochen-Frist weiter. Wenn im Anschluss noch etwas davon übrig ist, gibt es wieder Krankengeld.

      Das Übergangsgeld wird normalerweise mit der Reha zusammen beantragt.

  • user
    Tiziana Pauli
    am 02.04.2021

    Hallo,

    Mir wurde am 03.03.21 eine Pyrocardanprothese im re. Daumensattelgelenk implantiert (OP).

    Nachdem KH-Aufenthalt kam ich Heim.

    Nach eine Woche am 11.03.21 bekam ich eine Bandscheibenvorfall mit Lähmung in li. Bein. Am 13.03.21 bin ich in der Notaufnahme gewesen, wurde an gleichen Abend in ZK zugeschickt für eine Kernspinntomografie. Mir wurde die Kernspinntomografie gemacht und Nachtsüber bin ich im Klinik aufgenommen worden.

    Den nächsten Morgen wurde ich nach einem Gespräch mit dem Arzt entlassen und für paar Tage konservativ mit Cortison behandelt. Nach eine Woche sind die Schmerzen schlimmer geworden, die Lähmung im li. Bein in leider auch.

    Am 22.03.21 ging zum Orthopäde, hat mich sofort im Notaufnahme geschickt. Wurde am gleichen Abend operiert.

    Diagnoze: Bandscheibenvorfall LWS 5, Fußheberparese links.

    Also: in 3 Wochen ....2 OP's

    - Rizartrose Stadium III, Pyrocardanprothese

    - Bandscheibenvorfall LWS 5 mit Fußheberdchwäche links.

    Meine Frage:

    Ich bin seit 03.03.21 bis einschließlich 16.03.21 krankgeschrieben und werde Lohnfortzahlung für 6 Wochen bekommen.

    Ab 19 03.21 werde ich für 3 Wochen wegen Bandscheibevorfall auf REHA gehen. Wer wird mich bezahlen? Die Krankenkasse oder der Rententräger?

    Falls ich nach dem Reha Aufenthalt mich weiter krankschreiben muss, wird mich wieder mein Arbeitgeber bezahlen ( weil meiner Meinung nach, eine neue Krankheit ist - Lohnfortzahlung) oder die Krankenkasse?

    Liebe Grüße und DANKE.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2021

      Hallo Tiziana, während der Reha gibt es normalerweise Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Die Frage, ob es erneut Lohnfortzahlung gibt, ist schwieriger zu beantworten. Wichtig ist zum Beispiel, dass die erste Erkrankung schon abschlossen sein muss, wenn die zweite beginnt. Aber das muss man sich im Detail anschauen.

  • user
    Ingeborg Herdtle
    am 01.04.2021

    Hallo,

    Ist die Bezugsdauer des Übergangsgeldes während einer betrieblichen Wiedereingliederung abhängig davon, ob man auch noch genauso lange Krankengeldanspruch hätte? Zum Beispiel: nach stationärer medizinischer Reha Wiedereingliederung bis zum 01.07. Die 78 Wochen Krankengeld würden aber bereits zum 01.06. auslaufen.

  • user
    Petra
    am 28.03.2021

    Hallo,

    ich habe bis zum Beginn meiner Reha-Maßnahme Krankengeld erhalten. Für die Reha ist die drv-Bund mit Zahlung von Übergangsgeld zuständig. Die Bearbeitung meines ÜBG-Antrag dauert aber wohl mind. 4 Wochen. Ist die Krankenkasse hier in Vorleistungspflicht und muss mir weiter Krankengeld zahlen und es dann via Erstattungsanspruch mit der drv (§§ 102-105 SBG X) verrechnen oder gibt es da keine nahtlose Leistungspflicht der Sozialversicherungsträger, so wie z.B. bei Krankengeld und Rente?

    Viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 29.03.2021

      Hallo Petra, heißt das: Sie sind schon in der Reha, bekommen aber noch kein Geld von der Rentenkasse? Das habe ich so noch nicht gehört. Bitte direkt in unserer Sozialberatung nachfragen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Arndt
    am 26.03.2021

    Ich sollte/wollte im Frühjahr 2020 wärend meiner Arbeitslosigkeit eine vom Rententräger genehmigte fünfzehnwöchige Reha antreten. Wegen Corona konnte ich diese Reha nun erst von September 2020 bis Januar 2021 antreten. Nun habe ich nur noch etwa 40 Tage Arbeitslosengeldanspruch. Wäre die Reha normal spätestens Mitte November geendet, würde ich von dem wegen Corona um drei Monate verlängertem Arbeitslosengeldanspruch profitieren. Hierzu hätte mein Arbeitslosengeldanspruch jedoch im Kalenderjahr 2020 enden müssen. Nun soll ich ausgerechnet wegen der coronabedingten Verschiebung der Reha, nicht in den Bezug dieser coronabedingten dreimonatigen Anspruchsverlängerung auf ALG I kommen. Fazit: Wegen Corona bekomme ich nicht die wegen Corona eingeführte Arbeitslosengeldverlängerung. Ist das rechtmäßig?

  • user
    Marina
    am 24.03.2021

    Ich hab eine Frage.

    Ich bin seit 15.06.20 krank geschrieben

    Aufgrund psychosomatischer Probleme ,nach Arbeitsplatzverlust.

    Bisher bekam ich Krankengeld.

    Nun trete ich am 31.03.eine daraufhin bewilligte Rehamaßnahme an,

    Dauer 5 Wochen.

    Kann meine Ärztin mich für den gesamten

    Zeitraum krank schreiben?

    Oder ist die Krankschreibung nur bis

    31.03.möglich.??

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 24.03.2021

      Hallo Marina, natürlich können Sie sich auch während der Reha krankschreiben lassen. Hier soll ja gerade festgestellt werden, wie es gesundheitlich mit Ihnen weitergeht.

  • user
    Alex Seipel
    am 13.03.2021

    Hallo und Guten Tag,

    ich bin schon einige Zeit wegen Depressionen krank zuhause und habe letztes Jahr eine Medizinische Reha beantragt. Am 06.04. endet nun mein Anspruch auf Krankengeld und mir wurde jetzt der Rehabeginn für den 22.03. zugesagt. An wen soll ich mich nun wenden? Gibt es da evtl. einen Tipp?

  • user
    Sandra
    am 25.02.2021

    Ich habe eine berufliche Reha also LTA bewilligt bekommen, konnte diese aber noch nicht antreten, weil ich derzeit noch krank geschrieben bin und habe leider keinen Krankengeldbezug sondern bin durch schlechte Beratung vor über 1 Jahr in den ALG 2-Bezug gerutscht. Man hat mir gesagt, ich würde dann bei Beginn der beruflichen Reha (bewilligt 5 Monate) Übergangsgeld bekommen. Die Höhe konnte man mir von der DRV noch nicht sagen, aber die Rehaberaterin meinte es wären ca. 1200 € weil ich eine Fachkraft bin (allerdings liegt das letzte Gehalt wegen der Krankheit schon über 3 Jahre zurück). Ich habe 2 Fragen dazu: stimmt die Höhe des Übergangsgeldes trotz das ich vorher ALG 2-Bezug hatte? Und was ist wenn ich innerhalb der 5 Monate krank werde, würde dann auch nach 6 Wochen Krankengeld gezahlt werden oder ganz normal weiter das Übergangsgeld? Mir kann das niemand beantworten, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2021

      Hallo Sandra, die Höhe des Übergangsgeldes richtig sich ja nach Ihrem letzten Netto-Einkommen. Aber grundsätzlich darf die Zahlung nicht weniger sein als 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts betragen, das sich an Ihrer beruflichen Qualifikation orientiert.

      Solange die Reha offiziell läuft, wird auch Übergangsgeld gezahlt. Erst wenn die Rentenversicherung die Maßnahme beendet, startet erneut das Krankengeld (oder Arbeitslosengeld, je nachdem).

  • user
    Robert
    am 01.02.2021

    Ein Arbeitnehmer beantragt tritt vom Arbeitsplatz, also ohne krankgeschrieben zu sein, eine von der Rentenversicherung bewilligte und bezahlte Reha an. Der Arbeitgeber leistet 6 Wochen lang Lohnfortzahlung. Darf die Krankenkasse bei einer (Jahre) späteren AU mit Krankengeldbezug den Beginn dieser Lohnfortzahlung zum Beginn eines Blockzeitraums machen und so die Dauer des Krankengeldbezugs um 6 Wochen verringern?

    Nach meiner Kenntnis dürfen auf die 78 Wochen des Krankengeldanspruchs nur solche Zeiten angerechnet werden, in denen ein Krankengeldanspruch bestand. Wird die Reha aber nicht durch die Krankenkasse, sondern durch einen anderen Leistungsträger bezahlt, entsteht kein Anspruch auf Krankengeld. Damit dürfte die Krankenkasse erst den Beginn einer sich an die Lohnfortzahlung anschließenden Zahlung von Übergangsgeld zum Beginn eines Blockzeitraums machen.

    Leider finde ich keine Rechtsprechung zu dem Thema. Vielleicht können Sie mir hier einige Hinweise auf einschlägige Urteile geben und mir sagen, ob ich mit meiner o. a. Auffassung richtig oder falsch liege.

    Vorab vielen Dank

    Robert

    • user
      Renate
      am 03.08.2021

      Hallo Robert,

      haben Sie in der Zwischenzeit Informationen zu Ihrer Frage?

      Reha in 2018 "gesund" ohne AU, also arbeitsfähig, aus eigenen Stücken bei der Rentenversicherung beantragt und angetreten, nach 8 Wochen arbeitsfähig entlassen. Kostenträger: Lohnfortzahlung 6 Wochen durch den Arbeitgeber, 2 Wochen Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Krankenkasse will die kompletten 8 Wochen anrechnen.

      Das scheint genauso wie bei Ihnen zu sein.

    • user
      Michael
      am 30.09.2021

      Hallo zusammen,

      möchte mich gerne an diese Frage "anhängen": die KK hat mir heute mitgeteilt, dass sie eine 6 wöchige Reha in 2019 (mit Lohnfortzahlung!) auf die 78 Wochen Krankengeld anrechnet und dieses dann zum 5.12. statt zu Mitte Januar auslaufen wird. Das habe ich bei meiner eigenen Berechnung der 78 Wochen natürlich nicht berücksichtigt und muss nun natürlich schnellstens sehen, dass ich einen Beratungstermin bei den Kollegen in NDS bekomme, hoffentlich vor Ort, denn ich habe einen dicken Packen Papiere von der KK bekommen. Also entweder krankgeschrieben ins ALG 1 oder weiter Krankengeld mit einer anderen Diagnose??

    • user
      Christian Schultz
      am 01.10.2021

      Hallo Michael, ein zweites Mal Krankengeld zu bekommen - auch mit einer anderen Diagnose - ist recht schwierig. Der einfache Weg ginge jetzt über die Arbeitsagentur. Aber es ist auf jeden Fall richtig, dass Sie das individuell prüfen lassen.

  • user
    Thomas Zaumseil
    am 23.01.2021

    Hallo ihr lieben....

    Nur eine kurze Frage:

    Ich bekam jetzt bis 5tage vor Krankengeld Ende , 1004euro Krankengeld (70%arbeitsendgeld) bin aber zum Glück noch in eine Reha von der Rentevers. Gekommen und die wollen mir 75 % v. Arbeitsendgeld bezahlen aber der ihrer Rechnung nach bekomme ich nur 994euro.... Wie kann 70% mehr sein als 75% ?????????? Wobei noch dazu kommt das bei meiner letzten Reha alles finanziel ganz genau das gleiche vorher gewesen und da waren 75% noch 1200euro....???? Gleicher Rententräger aber verschiedene Städte... ( Erfurt- Leipzig)

    Vielen Dank...

  • user
    Franz
    am 20.01.2021

    Hallo, ich bin bis Anfang Februar krank geschrieben, trete am 26.1 meine reha an. Bekomne Übergangsgeld. Muss ich am 25.1 einen neuen Krankenschein holen oder kann meine Frau das wenn er ausläuft? Danke für Infos.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.01.2021

      Hallo Franz, Sie sollten sich unbedingt weiter krank schreiben lassen. Ob Ihre Frau oder Sie persönlich die Bescheinigung abholen, ist dabei unerheblich.

  • user
    Moppy Müller
    am 18.01.2021

    Hallo,

    ich war 4 Wochen in einer psychosomatischen Reha und habe Übergangsgeld erhalten. Wenn ich jetzt noch 14 Tage auf Psyche krankgeschrieben bin, falle ich dann automatisch ins Krankengeld?

    Ich bin momentan arbeitsuchend gemeldet.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2021

      Hi Moppy, müsste man sich anhand der Unterlagen ansehen. Die Lohnfortzahlung beträgt normalerweise sechs Wochen, erst danach kommt das Krankengeld.

  • user
    Frank
    am 09.01.2021

    Hallo, bin jetzt seit 5 Wochen auf Reha, Kostenträger ist aber die Krankenkasse. Bis zum Reha-Beginn bekam ich Krankengeld überwiesen, aber jetzt seit 5 Wochen nichts mehr. Da mir aus diversen Gründen eindeutig kein Übergangsgeld zusteht ist nun meine Befürchtung, dass auch das Krankengeld entfällt. Darf das sein?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2021

      Hallo Frank, ohne Einblick in Ihre Unterlagen können wir das leider nicht beantworten.

  • user
    Christian Schultz
    am 04.01.2021

    Hallo Janine, das Übergangsgeld beträgt normalerweise 68 Prozent des letzten Netto-Gehalts, mit Kindern im Haushalt etwas mehr.

  • user
    Janine
    am 27.12.2020

    Hallo ich bekomme schon sehr lange Krankengeld geh jetzt im januar zur Reha für 16 Wochen. Wie viel Übergangsgeld bekomme ich jetzt monatlich?

  • user
    Christine Dapp
    am 18.12.2020

    Ich war 4Wochen in Reha über die DRV, bin arbeitsunfähig geschrieben, mache aber ein Wiedereingliederung über 4Wochen. Wer bezahlt meinen Gehalt? Ich war zuvor 4 Monate krankgeschrieben. Die Krankenkasse bezahlt die Wiedereingliederung nicht.Muss ich mich jetzt während der Massnahme krank schreiben lassen? Danach soll ich am IRENA Programm für 1 Jahr teilnehmen. Mir wurde gesagt das ich dann kein Übergangsgeld bekomme. IRENA soll noch in der Zeit der Wiedereingliederung stattfinden. Woher bekomme ich dann Geld für's Leben?

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