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Über die Reha zur Erwerbsminderungsrente – warum Sie lieber einen Antrag auf Teilhabe stellen sollten

Behinderung Armut Gesundheit

Hartmut R. aus Flensburg hatte seit seinem 16. Geburtstag auf der Werft gearbeitet. Ohne Unterbrechung. Ernsthaft krank war er nie gewesen. Doch dieser eine Tag im September 2018 stellte sein bisheriges Leben auf den Kopf. Es begann mit einem heftigen Schmerz im unteren Rücken. Am Abend konnte Hartmut nicht mehr richtig laufen. Dass er von nun an nie wieder würde arbeiten können, ahnte der 57-Jährige zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Die Ärzte diagnostizieren schwere Bandscheibenschäden sowie weitere Verschleiß-Erscheinungen im Rumpf. Sechs Wochen bekommt Hartmut Lohnfortzahlung, anschließend rutscht er ins Krankengeld. Obwohl die Krankenkasse immer wieder Druck macht, bleibt Hartmut stark und lässt seinen Arbeitsvertrag weiterlaufen. Doch irgendwann verinnerlicht er die Worte seines Hausarztes: Dass er sich Gedanken darüber machen müsse, wie es jetzt weitergeht. Ob er schon einmal über die Erwerbsminderungsrente nachgedacht habe.

Erwerbsminderungsrente: Langes Verfahren, Ärger mit dem Gutachter

Hartmut ist Mitglied im Sozialverband. In der dortigen Sozialberatung erfährt er die wichtigsten Informationen über EM-Renten. Und eine Sache bleibt ihm besonders im Ohr – dass sich das Antragsverfahren sehr in die Länge ziehen kann. „Viele Betroffene beschweren sich außerdem über den Termin beim Gutachter der Rentenversicherung“, erzählt die Mitarbeiterin beim SoVD. Dieser habe sich kaum Zeit genommen und hätte lediglich einen starren Fragenkatalog abgearbeitet, würden viele Mitglieder berichten.

Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, statt der Erwerbsminderungsrente eine Reha zu beantragen.

Reha statt EM-Rente?

„Reha vor Rente“, diesen Spruch hatte Hartmut schon öfter im Internet gelesen. Aber „Reha statt Rentenantrag“? Doch bei genauerer Betrachtung kann dieser Weg durchaus der richtige sein.

Angenommen, Sie stellen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, so der offizielle Begriff zur Reha. Ähnlich wie bei der Erwerbsminderungsrente müssen Sie auch in diesem Fall Befundberichte Ihrer Ärzte zur Verfügung stellen. Die Rentenversicherung benötigt schließlich eine Entscheidungsgrundlage, ob es Sinn macht, Sie in die Reha zu schicken. Geht der Antrag durch, fahren Sie in der Regel für drei Wochen in eine stationäre Einrichtung. Dort wird man Sie hinreichend durchchecken und unterschiedliche Therapieansätze verfolgen, um Sie gesundheitlich zu unterstützen.

Auch die Reha führt zur EM-Rente

Ob das klappt oder nicht – am Ende der Reha steht auf jeden Fall ein amtsärztliches Gutachten der Deutschen Rentenversicherung. Und wenn dieses zum dem Schluss kommt, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Arbeit nachgehen können – dann wird Ihr Reha-Antrag automatisch in einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Rückwirkend.

Das Positive an diesem Weg: Sie verfügen nun über ein Gutachten der Rentenversicherung, dass eine Erwerbsminderungsrente empfiehlt. Sie mussten nicht zu einem 30-Minuten-Termin bei irgendeinem x-beliebigen Gutachter. Sie wurden über drei Wochen in einer Einrichtung von Experten untersucht. Wenn Sie jetzt auch noch die „versicherungsrechtlichen Voraussetzungen“ für eine EM-Rente erfüllen, steht Ihrem Ziel nichts mehr im Weg.

Doch was passiert, wenn die Ärzte in der Reha feststellen, dass Sie noch arbeiten können? Dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie auch bei einem herkömmlichen Antrag zur Erwerbsminderungsrente nicht erfolgreich gewesen wären. Falls Sie über die Erwerbsminderungsrente nachdenken, können Sie mit dem vermeintlichen Umweg über die Reha nichts falsch machen.

Wie ist es Hartmut ergangen? Auch er beantragte nach dem Rat des Sozialverbands zunächst eine Reha. Nach drei Wochen war klar, dass es auf die Erwerbsminderungsrente hinauslaufen würde.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (186)

  • user
    Fragezeichen
    am 15.04.2024

    Hallo Herr Schultz,

    Bin nach dem Ratschlag "Reha vor Rente" nun auf Reha. Ich hätte den Reha (oder EMR-)Antrag ohnehin stellen müssen wg ALG I/Nahtlosigkeit, habe diesen jedoch kurz vor Antragstellung ALG selbst gestellt.

    Wird - bei Feststellung einer Leistungsminderung (teil- oder voll-erwerbsgemindert) im Rahmen der Reha - der Reha-Antrag immer in einen Rentenantrag umgedeutet - oder nur falls man die Reha auf "Anordnung" der Afa oder KK macht?

    Umdeutung oder nicht - was würde dies bedeuten? Müsste ich dann noch einen EMR-Antrag stellen oder geschieht dies quasi mit Feststellung der Leistungsminderung "automatisch"?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.04.2024

      Hallo, nach einer Reha mit so einem Befund fordert Sie die Rentenversicherung in aller Regel zu einem Rentenantrag auf. Wenn die Krankenkasse zuvor das Dispositionsrecht eingeschränkt hat, müssen Sie dem dann nachkommen. Aber automatisch läuft das nicht, es muss immer ein Antrag gestellt werden.

  • user
    Ratlos
    am 27.03.2024

    Hallo Herr Schultz,

    befinde mich derzeit auf Reha, zuvor ALG 1- Bezug nach Nahtlosigkeit.

    Wollte an sich einen EMR-Antrag stellen, jedoch wurde mir von allen Seiten geraten, gemäß dem Ansatz "Reha vor Rente", eine Reha zu beantragen.

    1) Falls ich - wie derzeit unter dem Druck der Behandler spürbar ist - als "leistungsfähig", d.h. nicht (teil-) erwerbsgemindert entlassen werde: Macht es Sinn, nach Entlassung dennoch einen EMR-Antrag zu stellen?

    2) Ich beziehe während der Reha Übergangsgeld. Von der Afa habe ich den Aufhebungsbescheid für das ALG 1 erhalten - zum Beginn der Reha.

    Sollte ich als "leistungsfähig" entlassen werden, muss ich mich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen (auch wenn mir das völlig unmöglich erscheint).

    - Muss ich das ALG 1 nach Reha ERNEUT beantragen? Meine bewilligte Anspruchsdauer erstreckt/e sich laut Bescheid bis Ende September 2024.

    - Wird die Zeit des Bezugs von Ü-Geld vom Anspruchszeitraum des ALG 1 (aktuell bis Ende September 2024) abgezogen?

    - Müsste ich befürchten, sofort "vermittelt" zu werden, obwohl nicht arbeitsfähig?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2024

      Nach der Reha müssen Sie erneut einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Das geht dann aber alles sehr schnell. Während Sie Übergangsgeld beziehen, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

      Alles andere können wir hier im Forum nicht klären, dazu muss man sich Ihre Situation genau anschauen. Das geht nur im Rahmen einer individuellen Beratung.

  • user
    Henri Lemm
    am 15.02.2024

    Hallo und Guten Tag

    Ich bin momentan in einer 3wöchigen Reha. Beim Gespräch mit dem Sozialdienst sollte ich mich festlegen was mein Zeil ist.

    Als ich sagte EM Rente fühlte ich mich plötzlich unter Druck gesetzt.

    Die Sozialarbeiterin meinte das sie deswegen jetzt eine Kommission einberufen muss und ich am letzten Freitag vor Entlassung vor diese Kommission muss.

    Was bedeutet das?

    Vorab vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 16.02.2024

      Hallo Henri, das mit der Kommission klingt sehr offiziell. Aber grundsätzlich wird im Rahmen jeder Reha ein Abschlussbericht erstellt. Darin geht es auch immer um ihre "Arbeitsfähigkeit" - und damit in Verbindung um die Frage, ob Sie dem Arbeitsmarkt aktuell überhaupt zur Verfügung stehen. Oder vielleicht besser in der EM-Rente aufgehoben wären.

      Mehr kann ich dazu nicht sagen. Wenn Sie mehr Unterstützung benötigen, sollten Sie sich individuell beraten lassen. Hier im Forum geht das nicht.

  • user
    Heike
    am 15.01.2024

    ich möchte hier nur mal schreiben, dass die Aussage : Geht der Antrag durch, fahren Sie in der Regel für drei Wochen in eine stationäre Einrichtung." so nicht stimmt.

    Nach einer neun wöchigen Reha, einem erneute Aufenthalt in einer Akutklinik und einem weiteren zehn wöchigem Aufenthalt, wurde der Antrag auf Leistung zur Teilhabe gestellt ( Aufforderung der KK ) und die Rentenkasse hat dieses auch beführwortet und zur Begutachtung in eine weitere Klinik geschickt.

    Hier muss nun eine ZWÖLF monatige ambulante Reha absolviert werden bevor weiter ZWÖLF Monate LTA anstehen. Bundesweit gibt es nur eine Klinik die die Maßnahme in solch einem Umfang anbietet ( Aussage der Ärztin in der Begutachtung )

    Das ist wohlbemerkt kein Witz und sicher auch nicht die Regel.

    Ich selbst war auch zu einer Leistungserprobung für den LTA Antrag, diese hat fünf Wochen gedauert. Daher waren wir sehr überrascht, dass der Antrag für meinen Mann mit so einem Resultat daher kam.

    Es ist ja schön das die Rentenkasse ihm all das anbietet und ihn gerne wieder an seinen noch bestehenden Arbeitsplatz zurück integieren will. Aber die Kosten sind sicherlich enorm. 24 Monate Klinik, 24 Monate Übergangsgeld, 24 Monate Fahrtkosten und dem steht entgegen das Alter, die Schwerbehinderung, der Pflegegrad, die Diagnosen der vorhergegangenen Maßnahmen. Nun denn, immerhin könnte er nach positivem Verlauf noch 3 Jahr abrbeiten bevor er in vorgezogene Altersrente gehen kann. Glückwunsch zu dieser wohlüberlegten Entscheidung.

  • user
    Anja
    am 16.10.2023

    Hallo,

    seit 3 Wochen bin ich in einer psychosomatischen Reha. Leider geht es mir hier immer schlechter. Im April 2023 habe ich einen Antrag zur EM gestellt. Seit Februar 2023 bin ich krankgeschrieben. Seit 14 Monaten bin ich ohne irgendeinen Leistungsbezug (lebe in einer Ehe und das Gehalt wird angerechnet, wir bewegen uns finanziell immer mehr dem sozialen aus entgegen) zahle auch nicht mehr in die Rentenversicherung ein und habe Sorge, die zeitliche Voraussetzungen zuverlieren um die EM weiter zuverfolgen.

    In der Klinik wurde mir gesagt, dass ich mindestens 15 Monate am Stück krank geschrieben sein muss und alle erdenklichen therapeutischen Maßnahmen gemacht haben muss, ansonsten wird ein Antrag auf EM immer abgelehnt. Die Klinik möchte, dass ich nach dem Aufenthalt in die Tagesklinik gehe. Ich möchte dies jedoch nicht, da ich beruflich aus diesem Umfeld komme und mich das Krank gemacht hat.

    Ich habe die Rentenversicherung angerufen und gefragt, ob diese Aussagen so richtig sind und diese haben das verneint. Nun geht es mir hier nicht nur immer schlechter, ich fühle mich auch in ein Korsett gedrängt und nicht richtig beraten. Zuhause habe ich eine ambulante Therapie für 60 Stunden genehmigt bekommen, die ich gerne antreten möchte.

    Frage:

    Wirkt sich ein Abbruch der Reha wohlmöglich negativ auf den Abschlussbericht der Klinik aus?

    Wirkt sich ein Abbruch der Reha negativ auf die Beantragung der EM aus?

    Sollte die Klinik arbeitsfähig nach Tagesklinik in ihrem Abschlussbericht empfehlen, habe ich dennoch eine Chance auf eine EM Rente oder brauche ich das dann gar nicht weiter verfolgen? (Die Klinik hat ja auch nur eine Momentaufnahme von mir und kann sich irren).

    Vielen Dank!

    Beste Grüße,

    Anja

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Hallo Anja, eines vorweg: Wir können Sie hier im Forum nicht sozialrechtlich beraten. Das wird Ihrer Situation nicht gerecht, so etwas funktioniert nur über eine persönliche Beratung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

      Grundsätzlich kann man aber sagen, dass der Entlassungsbericht der Reha einen großen Einfluss auf den Antrag zur EM-Rente hat. Das mit dem Abbruch der Reha kann man nicht allgemein beantworten.

  • user
    Susanne
    am 04.09.2023

    Hallo,

    ich bin seit über einem Jahr arbeitsunfähig, war im Mai/Juni für 6 Wochen zur Reha. Laut Entlassungsbericht liegt meine Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei unter 3h täglich. Antrag auf EM-Rente. Abgelehnt. Begründung: die Einschränkungen, die sich aus meinen Krankheiten ergeben, führen nicht zu einem Anspruch auf EM-Rente. Ich könne also noch mindestens 6h täglich erwerbstätig sein!

    Wie kann das sein? Wie kann ein Gutachter, der mich nur vom Papier kennt, entscheiden, ich sei erwerbsfähig, wenn ausgebildete Ärzte nach 6 Wochen Reha zu dem Schluss kommen, ich sei nicht mehr arbeitsfähig?

    Ich weiß, dass ich nun in Widerspruch gehen muss. Ist es ausreichend, bei der Begründung auf die Diskrepanz der Entscheidungen der DRV und des Rehaberichtes zu verweisen? Oder muss da noch mehr rein?

    Danke.

    • user
      Christian Schultz
      am 05.09.2023

      Hallo Susanne, dass sich die DRV über ein Reha-Gutachten hinwegsetzt, kommt gar nicht mal so selten vor. Grundsätzlich ist das auch erlaubt - es kommt wie immer auf den Einzelfall an.

      Was Sie im Widerspruch schreiben sollten, können wir hier nicht erörtern. Das können Sie gern mit meinen Kollegen in der SoVD-Sozialrechtsberatung besprechen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Alfons
    am 17.08.2023

    Guten Morgen,

    ich bin 63 Jahre alt und habe meine 45 Berufsjahre voll. Am Nov. 2024 kann ich auf Grund dessen, dass ich besonders langjährig RV versichert bin abzugsfrei in Rente gehen.

    Seit Mai 2022 bin ich AU krank geschrieben und bin zur Zeit nach Aufforderung der Krankenkasse einen REHA-Antrag zu stellen,- nun 5 Wochen zur REHA in einer Klinik. Entlassung ist am 14.09.2023

    Gestern erhielt ich eine Nachricht von der Krankenkasse, dass ich zum 18.11.2023 ausgesteuert werde,- mit dem Hinweis mich zeitnah beim Jobcenter als arbeitssuchend zu melden. Ich würde mich gerne nach der Aussteuerung wieder dem Arbeitsmarkt für 1 Jahr zur Verfügung stellen wollen, bis dann zum 11.2024 meine Rente eintritt.

    Nun habe ich folgende Fragen:

    - wenn ich am 14.09.2023 von der REHA-Einrichtung weiterhin arbeitsunfähig entlassen werde,- wird dann automatisch mit diesem Entlassungsbericht ein Antrag auf EU-Rente eingeleitet?

    - wieviel % Rentenminderung wären es, wenn ich anstatt zum 11.2023 in Altersrente gehen würde, stattdessen EU-Rente erhalten würde.

    Über Ihre Nachricht würde ich mich sehr freuen.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.08.2023

      Hallo Alfons, in die EM-Rente geht es nur, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden pro Tag einsatzfähig sind. Und das für einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten.

      Das mit den Abschlägen können Sie in Ihrer Rentenauskunft nachlesen, die müssten wir dafür auch einsehen. Falls Sie keine Schwerbehinderung haben, wäre der Abschlag aber relativ hoch: 0,3 Prozent pro Monat ab Regelaltersgrenze.

  • user
    Erika
    am 19.06.2023

    Hallo Herr Schultz, vielleicht können Sie uns einen Rat geben.

    Zur Vorgeschichte: Mein Mann wird im August 62 Jahre alt. Er begann seine Berufsausbildung am 1. August 1977, war immer im Arbeitsverhältnis, hat also seine 45 Jahre voll.

    Seit dem 30. Januar 2023 ist er krankgeschrieben und wurde am 13. April 23 an der Lunge operiert.

    Vom Sozialdienst wurde noch im Krankenhaus eine Anschlußheilbehandlung bei der DRV Westfalen beantragt. Dieser Antrag wurde am 28. April bewilligt.

    Kurz nach der Entlassung bekam mein Mann eine beidseitige Lungenembolie, es folgte ein kurzer Krankenhausaufenthalt, dann einige Tage zuhause und war dann nochmal für 4 Tage im Krankenhaus wegen Verdacht auf Lungenentzündung.

    Da mein Mann nicht rehafähig war, habe ich mich um eine Verschiebung des Reha-Termins bemüht.

    Der Sozialdienst und die Kurklinik wiesen uns daraufhin, dass wir die Rentenversicherung informieren müssen, dass mein Mann wegen der Krankenhausaufenthalte und einem schlechten körperlichen Zustand die AHB zeitnah nicht antreten kann.

    Die Rentenversicherung hat den Bewilligungsbescheid am 12. Mai 23 daraufhin bis zum 31. Mai geändert und sich mit Verschiebung der AHB einverstanden erklärt.

    Am 31. Mai hat mein Mann die AHB angetreten und kommt nun am 21. Juni 23 (also übermorgen) wieder nach Hause.

    Er wird laut Kurz-Entlassbrief aus medizinischen Gründen als nicht arbeitsfähig entlassen.

    Der Endbericht steht natürlich noch aus.

    Am 25. Mai 23 erhielten wir von der Krankenkasse ein Schreiben mit dem Betreff :

    Einschränkung des Gestaltungsrechts.

    Aufforderung einen Rehaantrag bis 3. August 23 zu stellen. Im Schreiben steht: Nach einem ärztlichen Gutachten der Deutschen Rentenversichgung ist Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet. Die DRV hat ihren Antrag auf medizinische Reha am 28. April 23 bereits bewilligt“

    Erst im letzten Absatz ist von Bescheid die Rede, dem innerhalb eines Monats widersprochen werden kann. Den Bescheid haben wir am 25. Mai.23 per Einwurf-Einschreiben erhalten.

    Wir wissen mittlerweile, das die Krankenkassen so einen Bescheid verschicken, um das Gestaltungsrecht einzuschränken.

    Meine Frage: Soll mein Mann diesem Bescheid noch widersprechen,

    weil ja der Sozialdienst vom Krankenhaus am 19. April die AHB beantragt hat und nicht die Krankenkasse.

    Die Frist läuft ja bis zum 25. Juni. Würde ein Widerspruch überhaupt etwas bringen ?

    Das Gutachten kennen wir nicht, ist es ratsam es von der DRV anzufordern?

    Was können Sie uns raten ?

    Danke und viele Grüße

    Erika

    • user
      Christian Schultz
      am 20.06.2023

      Hallo Erika, die Krankenkasse kann und darf das so machen. Ein Widerspruch bringt also nichts. Hinweis: Das schreibe ich hier, ohne Ihren Fall genau zu kennen. Natürlich sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.

      Am Ende geht es hier immer um die Frage, ob Sie den Antrag zur Erwerbsminderungsrente stellen müssen. Wenn diese in Frage kommt, haben Sie bei eingeschränktem Gestaltungsrecht eine Wahl und müssen den Antrag stellen.

  • user
    Christine Lorenz
    am 31.05.2023

    Guten Tag, ich habe folgende Frage:

    ich bin seit dem 14.04.2023 au, somit derzeit schon im Krankengeldbezug.

    Ich habe vor meiner Erkrankung bereits einen Rehaantrag gestellt, welcher jetzt für 5 Wochen genehmigt wurde.

    Auf Nachfrage bei der Rehaklinik würde mir mitgeteilt, dass ich für die 42. KW (Mitte Oktober) vorgesehen bin.

    Farge 1: Sollte ich vorher wieder arbeitsfähig sein und auch arbeiten gehen, würde ich dann ab Oktober trotzdem Übergangsgeld erhalten? Oder zählt das nicht dazu?

    Ich bin auf Depressionen Au und die Reha ist auch dafür ausgerichtet.

    Frage 2:

    Ich erhalte seit Anfang 2018 eine halbe Erwerbsunfähigkeitsrente und zwar unbefristet.

    Könnte mir diese in der Reha anerkannt werden?

    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christine

    • user
      Christian Schultz
      am 01.06.2023

      Hallo Christine, in der Reha erhalten Sie von der Rentenversicherung Übergangsgeld. Auch wenn Sie zwischendurch wieder arbeiten. Und dort wird dann u.a. auch Ihr "Restleistungsvermögen" betrachtet - also die Frage geklärt, wie viele Stunden Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt pro Tag beschäftigt werden können. Theoretisch kann es passieren, dass dann die Voraussetzungen für eine halbe EM-Rente nicht mehr stimmen. Aber warum sollte das passieren? So wie Sie das beschreiben, ist die Erkrankung eher schlimmer geworden.

      Wie auch immer: Ich empfehle Ihnen in jedem Fall, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Zum Beispiel bei meinen Kollegen vom SoVD: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Nicola
    am 17.05.2023

    hallo zusammen, ich heiße Nicola und ich bin fast 61 Jahr alt,

    Ich habe Krankengeld bekommen für 78 Wochen bis am 20.02.23 und vor 1 Monat würde mir genehmigt einen Kurs für 9 Monaten lang als Teilhabe am Arbeitsleben von DRV und damit bekommen ich für dieses zeit Übergangsgeld, und ich wollte euch fragen ob sich

    jemand auskennt, dass einen Teilhaber am Arbeitsleben auch als 6 Monaten Arbeitsfrist vom der Krankenkasse anerkannt wird, um danach wieder Krank zu beantragen? Weil ich in dieses Zeit auch Krankenversicherung bezahle?

    danke

  • user
    Sven Riegel
    am 22.04.2023

    Ich habe schon im Mai 2021 einen Antrag auf EM Rente gestellt und alles was die DRV verlangt gemacht. Zuletzt war ich in Reha (Reha vor Rente) Im Abschlussbericht ist das Kreuz bei unter 3Std. und die Empfehlung lautet zumindest eine Befristete EM Rente zu bewilligen.

    DA mich diese Langezeit der Ungewissheit sehr belastet habe ich versucht von der DRV Auskunft über den stand der Bearbeitung zu bekommen, was nicht wirklich klappt :-( Nunja vor 3 Wochen hat man zumindest gesagt das der Antrag in der Juristischenabteilung liegt und soweit ich gelesen habe, wird da entschieden ob bewilligt wird oder nicht.

    Nun zu meiner Frage: Ist es eher gut oder schlecht, dass ich 3 Monate nach der Reha noch nichts von der DRV gehört habe? Ok der Abschlussbericht liegt erst 2 Monate vor.

    Vielen Dank für ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 24.04.2023

      Hallo Sven, die Bearbeitungszeiten bei der DRV sind sehr undurchsichtig, da sollten Sie sich keinen Kopf machen. In der Regel hat das nichts mit dem Ausgang Ihres Verfahrens, sondern mit der allgemein dünnen Personaldecke zu tun. Oder die Rentenversicherung wartet noch auf irgendwelche Arztberichte.

      • user
        Claudia
        am 20.08.2023

        Nicht nur die Bearbeitung der Anträge. Ich habe 4 Wochen gebraucht, um in Erfahrung zu bringen, ob mein online gestellter Antrag auf Reha eingegangen ist. Der war nämlich online so schnell weg, dass ich weder eine Bestätigung bekam noch eine Kopie sichern konnte. Telefonisch durchkommen nicht möglich. Emails wurden nicht beantwortet. Erst ein postalischer Brief brachte nun eine Antwort, dass mein Antrag eingegangen sei. Scheint wirklich am Personalmangel zu liegen.

  • user
    Sinja Meier
    am 13.04.2023

    Guten Abend,

    mein Mann trat aus Vollzeitberufstätigkeit Ende 11/22 ohne vorherige AU wg. einer chron. Erkrankung eine ambulante Reha an, die er 8/22 beantragt hatte.

    Während Reha bis Anfang Jan. 23 war er in der Lohnfortzahlung. Aus der Reha wurde er arbeitsunfähig entlassen mit dem Rat lt. Reha-Bericht, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Das tat er Anfang Februar 23 (bis heute in AU). Die Rente wurde nun bewilligt als halb EU-Rente, rückwirkend zum 01.12.22. Die Deutsche RV hat lt. Bescheid seinen Reha-Antrag aus 8/22 umgedeutet in einen Rentenantrag auf EU-Rente. Aufgelaufen seit 01.12.22 bis 30.04.23 ist ein Nachzahlungsbetrag von 3.700 €. Den behält die DRV zunächst ein, wohl um zu klären, ob das an die Krankenkasse oder den Versicherten auszukehren ist? Meine konkrete Frage bezugnehmend auf SGB V, §50, Satz 2: Wie stehen die Chancen, dass mein Mann das Geld erhält und dazu auch ungekürzt das Krankengeld? Weil Krankengeld erst floß ab 04.01.23 und die Rente rückwirkemd bewilligt wurde ab 01.12.22 ???

    • user
      Christian Schultz
      am 14.04.2023

      Hallo Sinja, bei einer rückwirkenden EM-Rente wird diese immer mit Kranken- oder Arbeitslosengeld verrechnet. Natürlich müsste man sich Ihren Fall im Detail anschauen. Aber nachdem, was Sie schreiben, gehe ich davon aus, dass zumindest ein Teil der Nachzahlung an die Krankenkasse geht.

  • user
    Christel
    am 30.03.2023

    Guten Tag,

    ich bin seit Mai 2022 arbeitsunfähig erkrankt. Ein Wiedereingliederungsversuch im Dezember/Januar ist gescheitert. Inzwischen sehe mich selbst nicht mehr arbeitsfähig.

    Nun habe ich ab Ende April eine 5-wöchige Reha.

    Macht es Sinn jetzt noch vor Antritt der Reha einen Antrag auf EM-Rente zu stellen oder sollte ich jetzt erst die Reha abwarten?

    Danke und viele Grüße

    Christel

    • user
      Christian Schultz
      am 30.03.2023

      Hallo Christel, im Rahmen der Reha wird ohnehin auch Ihre Erwerbsfähigkeit überprüft. Da müssen Sie also keinen eigenen Rentenantrag stellen.

      • user
        Christel
        am 01.04.2023

        Danke schön!

  • user
    Mario Schilling
    am 28.02.2023

    Hallo ich habe ein Antrag auf EU Rente gestellr dieser wurde abgeleht, nach meinem iderspruch wurde ich zur Reha geschickt wo ich nun fur 3 ochen bin, laut Sozialarbeiter hier denkt er das ich mit neinen ganzen Beschwerden vom Arzt die Empfehlung bekomme selbst wenn er behauptet das ich noch 6 Stunden arbeiten kann wurde ich die volle Rente bekommen da ich Arbeitslos war, stimmt das so

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2023

      Hallo Mario, leider können wir Ihre Frage nicht beantworten. Dafür müsste man sich Ihre Arztberichte anschauen.

  • user
    Anne
    am 31.12.2022

    Moin,

    ich hatte vor ein paar Jahren Brustkrebs mit allem drum und dran. Folgen: Polyneuropathien in allen Extremitäten, erhebliche Lymphprobleme in den Beinen etc. Trotzdem hab ich es durchgehalten, Vollzeit in einem neuen Job zu arbeiten. Alleinerziehende Mutter, Sohn war noch in der Schule... Jetzt hat mich im Oktober Corona ereilt. Das ist voll auf die Polyneuropathien gegangen / ins Nervensystem eingedrungen. Leichter Druck auf Hände und Fingerkuppen ist schnell sehr sehr unangenehm. Erschöpfung, Fatigue. Zig Infektionen etc. Ich glaub, es ist Feierabend mit arbeiten. Würden Sie mir eine Long Covid oder eine neurologische Reha mehr in Hinsicht auf Sie EMR empfehlen? Mit den Händen geht Tippen weniger als 15min ohne Qual. Bzw. jedwede Belastung. Sitze ich zuviel, schwellen die Beine trotz Stützstrümpfen sehr an usw.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Anne, wir sind hier im Forum keine medizinischen Experten, daher kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten. Wenn Sie selbst da Gefühl haben, aktuell nicht arbeiten zu können, ist es aber sicherlich sinnvoll, das Thema Erwerbsminderung prüfen zu lassen. Im Rahmen einer Reha ist das ein guter Weg.

  • user
    Beate
    am 28.10.2022

    Hallo Herr Schultz,

    im Abschlussgespräch der Reha würde gesagt, dass an die RV geschrieben wird, dass er mich bei LtA sieht und er mich auf dem allg. Arbeitsmarkt sehe, wo ich ja Pförtnerin sein könne (ich bin Buchhalterin). Muss ich von der Reha jetzt Antrag auf LtA stellen oder schlägt mir das dann sie RV

    aufgrund des Berichts vor? Der Sozialarbeiter hat mir nicht gesagt, dass ich den Antrag stellen soll.

    Herzliche Grüße

    Beate

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Beate, da hören Sie sicherlich noch von der DRV. Aber wie auch immer - ich empfehle da eine unabhängige Beratung im Detail, zum Beispiel bei meinen Kollegen im SoVD. Welcher Schritt jetzt der richtige ist, hängt ja immer von den Details ab.

  • user
    Sandra Römer
    am 24.10.2022

    Hallo,

    Ich bin Januar 21 erkrankt..Habe bereits zwei Reha's gemacht.Die letzte endete Juli 22 mit dem Ergebnis: Nur noch unter drei Stunden Arbeitsfähig mit der Empfehlung zur vollen Erwerbsminderungsrente.Diese habe ich dann auch beantragt.Nachdem ich zusätzlich nochmal zu einem Gutachter mußte gibt man mir eine Teilerwerbsminderungsrente.Also kann ich noch laut Gutachten bis sechs Stunden täglich arbeiten.Ich hatte aber vor Erkrankung schon nur einen 20 Stundenjob.Diesen kann ich nicht mehr ausüben aufgrund der Erkrankung.Jetzt wollen Sie mir die Teil EM Rente zahlen und ich könnte also 30 Stunden in der Woche arbeiten. Abgesehen davon,dass ich gar nicht in der Lage bin auch nur drei Stunden zu arbeiten entbehrt sich das jeder Logig.Nun meine Frage: Macht es Sinn da einen Wiederspruch einzulegen,oder kann das nicht zum Erfolg führen? Hat die Empfehlung der Reha dann gar keine Gewichtung?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Sandra, doch - der Entlassungsbericht aus der Reha hat immer einen sehr großen Einfluss auf die Entscheidung der DRV. Ob ein Widerspruch bei Ihnen sinnvoll ist, lässt sich jedoch nur beantworten, wenn man alle Unterlagen (Arztberichte etc.) einsehen kann.

  • user
    Judith
    am 19.10.2022

    Guten Morgen,

    auch ich gehöre zu den Ratsuchenden und schildere hier mal mein Problem ...

    Seit 01/20 wegen Burnout krank geschrieben - weil es die letzten 2 Jahre nur eine Zeitarbeitsfirma der AG war wurde ich dann gekündigt - habe vorher immer Vollzeit mit dauernden Überstunden gearbeitet - auf Anraten meiner Psychologin die ich mir damals gesucht habe sollte ich eine psychosomatische Reha beantragen - Reha wurde bewilligt, aber wegen Corona abgesagt - dann kam Bandscheibenvorfall LWS + HWS dazu - Reha umschreiben lassen auf Orthopädisch - hat nix gebracht, waren nur 15 Tage effektiv - Entlassen mit Bericht : 6 Std. und mehr arbeitsfähig - weiter krank geschrieben wegen Psyche, Rücken (LWS + HWS), chronische Kopfschmerzen, Schuppenflechte.

    Habe dann Erwerbsminderungsrente beantragt 04/21 - wurde innerhalb von 3 Wochen abgelehnt - Widerspruch eingelegt - der läuft immer noch ...

    Es kamen neue Erkrankungen dazu - Coxarthrose re Hüfte - Tinnitus extrem - Bluthochdruck - Fibromyalgie. In 08/21 zum Gutachter der DRV - auch der bescheinigt mir: 6 Std. und mehr arbeitsfähig.... einfach unglaublich sowas. 09/21 dann 50 % GdB erhalten . Es geht mir echt mies, was auch jeder Arzt in den Befunden bescheinigt. War dann mittlerweile nach 76 Wo Krankengeld ausgesteuert und im ALG1 Bezug. Habe dann auf Anraten des AA nochmal bei der DRV bezgl. einer psychosomatischen Reha angefragt - wurde bewilligt. Diese habe ich dann vom 22.06.-07.07.22 angetreten - frühzeitig abgebrochen, weil ich mit der Psychologin nicht klar kam (meine Schmerzen waren denen völlig egal, haben nur ihr Programm durchgezogen - EMR war ein rotes Tuch für die Psychologin, die Leute die das beantragt hatten hat sie nur gemobbt). Bin dann mit "Kurzantrag" (für eine neue Reha in einer anderen Klinik) entlassen - bekam trotz der Kürze der Reha einen Entlassungsbericht : 6 Std. und mehr arbeitsfähig !!! Beschwerde eingereicht - hat nix gebracht.

    Ab 12/22 gibt es nun kein ALG1 mehr - H4 Antrag wurde abgelehnt, weil mein Mann arbeitet und wir angeblich 89,- im Monat zu viel haben (was nicht stimmt, denn es werden in dem Antrag keine Versicherungen mit berücksichtigt) - die Firma in der mein Mann arbeitet hat Kurzarbeit angemeldet - nun kommt da auch weniger Lohn - haben schon etliche Bewerbungen für meinen Mann geschrieben mit mündlicher Zusage - nun müssen wir umziehen was mich fürchterlich stresst und meine Schmerzen mittlerweile unerträglich sind. Ich habe schreckliche Existenzangst, weil unsere Ersparnisse fürs Alter aufgebraucht werden.

    Nun schreibt die DRV, dass ich meine noch ausstehende Reha durchführen muss - erst dann wird der Widerspruch von 04/21 (!) bearbeitet, weil : REHA vor RENTE....

    Ich kann den Antrag auf die Reha aber auch zurück nehmen - dann würde der Antrag früher bearbeitet werden, schrieb mir die DRV.

    Nun weiß ich nicht was ich machen soll - soll ich zur Reha (erstmal irgendwo eine passende Klinik finden, die Wartezeit einkalkulieren, eine Wohnung finden, umziehen in ein anderes Bundesland, dort neue Ärzte finden .... und das alles psychisch auf die Reihe kriegen) ... oder soll ich die Reha absagen ???

    Denken Sie, dass ich überhaupt eine Chance auf die EMR habe ???

    Muss vielleicht noch erwähnen, dass ich 55 Jahre alt bin und seit meinem 16 Lebensjahr immer gearbeitet habe ... aber nun geht es leider nicht mehr.

    Bin total verzweifelt wie es nun weitergehen soll. Meine Freundin hat fast die gleichen Probleme wie ich und der wurde (ohne Reha) die EMR bewilligt - widerum eine andere Bekannte meiner Freundin hat "nur Knie". OP gehabt - läuft jetzt wie ein Wiesel und bekommt trotzdem die EMR - wurde jetzt sogar innerhalb von 10 Tagen erneut bewilligt. Ich finde das alles einfach nur unfassbar.

    Haben Sie einen Tipp für mich ???

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.10.2022

      Hallo Judith, es wird Ihrem Problem nicht gerecht, wenn hier im Forum in Auszügen darauf eingegangen wird. Für eine genauere Betrachtung fehlen uns auch weitere Infos und einfach die Zeit. Dafür sind meine Kollegen in der Sozialberatung für unsere Mitglieder da. Dort kann man Ihnen konkret helfen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Carola
    am 07.06.2022

    Hallo Herr Schultz

    Danke für Ihre vielen Infos und Aufklärungen.

    Meine Krankenkasse hat mich (60J.)im

    März 22 ausgesteuert, im Januar 22 habe ich einen Reha Antrag stellen müssen.

    Da ich während meiner Krankheit auch noch gekündigt wurde, erhielt ich von Mitte März 22 bis zum Reha Beginn Arbeitslosengeld 1.

    Ich möchte gerne wieder arbeiten aber leider meint der Reha Arzt, das er mich in der Erwerbsminderungsrente sieht.

    Kann ich mich gegen die Zwangsweise Erwerbsminderungsrente wehren?

    Dann wäre ich Arbeitslos und würde mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen wollen.

    Vorab herzlichen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 09.06.2022

      Hallo Carola, Sie haben die Reha ja bereits aus dem Krankengeld heraus beantragt. In aller Regel verlieren Sie hier das "Gestaltungsrecht". Das heißt, die Krankenkasse kann darauf bestehen, dass Sie in die EM-Rente gehen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Aber dazu sollten Sie sich persönlich beraten lassen, da es immer sehr auf die Details ankommt: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      • user
        Carola
        am 10.06.2022

        Herzlichen Dank für die Antwort.

  • user
    Rieke
    am 11.05.2022

    Guten Tag,

    vielen Dank für die tollen Beiträge. Mein Anliegen:

    Ich wurde von der Krankenkasse zur Reha aufgefordert. Mein Dispositionsrecht wurde eingeschränkt. Rehamaßnahme wurde vom 29.03-03.05.22 durchgeführt. Nun habe ich heute den Entlassungsbericht der Reha bekommen, indem steht, dass ich sowohl in meinem Beruf als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Std. arbeiten kann. Die Rehaeinrichtung bittet die Rentenversicherung um Umdeutung und Überprüfung einer zunächst 2 J befristeten vollständigen Erwerbsminderungsrente.

    Meine Frage:

    Wird nun der Rehaantrag automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt? Oder muss ich von mir aus einen Erwerbsminderungsantrag stellen?

    Ich weiß im Moment nicht wie ich mich verhalten muss. Oder wird man diesbezüglich von der Rentenversicherung angeschrieben?

    Wird die Erwerbsminderungsrente dann in der Regel rückwirkend ab Rehaantrag (08.02.22) bewilligt, da die KK mein Dispositionsrecht eingeschränkt hat? Krankengeld bezog ich vom 06.10.21 bis 28.03.22.

    Weitere Info:

    Ich bin seit 04.o5. arbeitslos gemeldet, da Aussteuerung erfolgte. Arbeitslosengeld (bisher nur vorläufiger Bescheid) bekomme ich nach der Nahtlosigkeitsregelung, da ich auch lt. deren Gutachen für die nächsten 6 Monate nur unter 3 Std. am Tag arbeitsfähig bin.

    Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Vielen herzlichen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 11.05.2022

      Hallo Rieke, bitte melden Sie sich zur Sicherheit noch einmal bei der Rentenversicherung und stellen Sie ggfs. den Antrag zur EM-Rente. Informieren Sie auch die Krankenkasse und die Arbeitsagentur darüber.

      Wie weit man nun mit dem Start der Rente in die Vergangenheit geht, ist unterschiedlich. Das hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt Ihre Erwerbsminderung schon bestand. Aus Sicht der Gutachter. Eines steht aber fest: Die Arbeitsagentur wird zeitnah kein Geld mehr zahlen, weil sie offiziell erwerbsgemindert sind. Sollten hier Fragen auftauchen, lassen Sie sich bitte individuell beraten: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Sabine Stein
    am 25.04.2022

    Hallo,

    meine Tochter (21) ist seit 7/20 wegen, Sozialer Phobie, Depressionen und Angstzuständen, krank. Nach einer Reha Ende 2020, wurde sie am 12.1.22 von der KK Ausgesteuert. Durch die AFA wurde eine Arbeitsfähigkeit von unter 3 Stunden festgestellt, daraufhin wurde ein erneuter Reha-Antrag gestellt,. Es hieß sollten keine Reha-Leistungen in Betracht kommen würde der Antrag als Rentenantrag gelten.

    Jetzt kam die Ablehnung der Reha. Aber nichts darüber ob der Antrag jetzt als Erwerbsminderungsrente umgewandelt worden ist. Was soll ich den

    jetzt machen ? Widerspruch gegen die Ablehnung einreichen oder um Umwandlung des Reha Antrags in einen Erwerbsminderungsrentenantrags

    bitten ? Ich habe keine Ahnung. Die AFA sagt nur das muß ich selber entscheiden und bei der RV ist zur Zeit niemand zu erreichen wegen Systemproblemen. Ich habe aber nur noch 12 Tage Zeit für den Widerspruch da ich über Ostern ja keinen erreichen konnte.

    Über ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen, da ich damit echt überfordert bin.

    Mit freundlichem Gruß

    S. Stein

    • user
      Christian Schultz
      am 25.04.2022

      Hallo Sabine, an Ihrer Stelle würde ich erst einmal weiter versuchen, die DRV zu erreichen. Sollte das auch nächste Woche nicht möglich sein, wenden Sie sich am besten an meine Kollegen in der Beratung oder einen Fachanwalt für Sozialrecht. Ohne Ihre Unterlagen zu sehen, kann ich hier im Forum leider nicht mehr sagen.

  • user
    Melanie R.
    am 12.04.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich bin seit Sept. 2020 aufgrund einer sehr seltenen Erkrankung krank geschrieben, welche regelmäßig kleine Schlaganfälle mit seinen Folgen verursacht.

    Nun war ich in einer Spezialklinik in Behandlung, welche auch eine AHB für mich beantragt hat. Man sagte mir, dass ich innerhalb 14 Tage Bescheid bekommen würde. Ich wurde am 26.3.2022 entlassen und habe bis heute keinen Bescheid. Das einzige, was von der DRV kam, war irgendein Schreiben wegen Datenschutz. Kann es sein, dass die AHB abgelehnt wurde? Für mich wäre das eine Katastrophe ????

    Wie lange hat der Kostenträger für die Entscheidung über die AHB Zeit? Wann müsste diese spätestens angetreten werden?

    Vielen lieben Dank für Ihre Antwort ????????

    • user
      Christian Schultz
      am 12.04.2022

      Hallo Melanie, Sie meinen eine Anschluss-Reha? Da kenne ich die Regularien nicht. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrem Reha-Berater bei der Deutschen Rentenversicherung nach.

  • user
    Kathi
    am 25.03.2022

    Hallo,

    ich habe eine Angststörung, wegen der ich seit Oktober 2019 krankgeschrieben bin. Zuerst erhielt ich Krankengeld, und wurde in dieser Zeit aufgefordert einen Rehaantrag / Erwerbsminderungsrente zu stellen. Nach dem Krankengeld erhalte ich bis heute noch ALGI, wurde bei denen aber aufgrund der Krankschreibung ausgesteuert.

    Im Oktober 2021 sollte ich dann zur Reha bei der DRV. Da meine pflegebedürftige Mutter allerdings im KH lag, wurde diese Reha freundlicherweise verschoben. Nun soll ich die Reha zeitnah antreten, was ich auch liebend gerne tun würde. Größtes Problem - meine pflegebedürftige Mutter. Sie ist Demenzkrank und reagiert, weil ich nun so lange zuhause war, nur auf mich. Unsere Pflegekraft kann tun und lassen was sie will, es funktioniert hinten und vorne nicht. Meine Mutter trinkt weniger, will nicht mehr essen, schreit herum. Bin ich dann da, ist wieder Ruhe im Haus, sie trinkt und isst dann auch wieder. Eine 5wöchige Reha kann ich so niemals psychisch durchhalten, wohlwissend, dass zuhause trotz perfekter Organisation alles den Bach runter geht. Könnten Sie mir bitte sagen, mit was für Konsequenzen ich rechnen muss, wenn ich diese Reha nicht antrete. Finanziell bin ich unabhängig, war niemals an der Erwerbsminderungsrente interessiert - nur an der Reha. Privat unternehme ich auch alles, um gesund zu werden. Ich scheue da auch keine Kosten, alles was hilft, mache ich. Ich sitze halt zwischen zwei Stühlen.

    Über eine Rückantwort wäre ich Ihnen dankbar.

    VG Kathi

    • user
      Christian Schultz
      am 28.03.2022

      Hallo Kathi, ich gehe davon aus, dass die Reha auf Betreiben der Arbeitsagentur angeschoben wurde. Es kann also sein, dass das Arbeitslosengeld eingestellt wird, wenn man Ihnen "mangelnde Mitwirkung" vorwirft. Andererseits haben Sie einen sehr wichtigen Grund, da Sie Ihre Mutter pflegen müssen. Ob es also tatsächlich zu Konsequenzen kommt, muss man abwarten.

      Versuchen Sie am besten, mit Arbeitsagentur und Rentenversicherung eine Lösung zu finden. Möglicherweise kann die Reha ja ambulant in Ihrer Nähe erfolgen.

      • user
        Kathi
        am 28.03.2022

        Sehr geehrter Herr Schultz,

        Ich möchte mich auf diesem Wege für Ihre Hilfe bedanken. Ich schätze das sehr, denn in der heutigen Zeit ist das nicht selbstverständlich.

        Eine Verständnisfrage habe ich noch. Ist das Einstellen des ALG I die einzigste Konsequenz mit der ich rechnen muss? Das wäre für mich überhaupt kein Problem, da ich glücklicherweise auf das Geld nicht angewiesen bin. Zudem mache ich ja privat alles, um schneller gesund zu werden.

        Habe ich von der DRV Konsequenzen zu befürchten, wie Reha Sperre in der Zukunft?

        Besten Dank nochmals und Ihnen und Ihrem Verband alles Gute. Kathi

        • user
          Christian Schultz
          am 29.03.2022

          Ob es dadurch zu einer "Reha-Sperre" kommen kann, weiß ich nicht. Wie gesagt: Wenn Sie eine Entscheidung gut begründen können, lässt sich vieles regeln. Selbst im Sozialrecht.

  • user
    Renate
    am 23.03.2022

    Hallo, ich bin seit August 2020 wegen ein und derselben Krankheit AU. Im März 2021 OP, aber bis heute nicht die Verbesserung zur Arbeitsfähigkeit.

    Zum 12.03. 2022 von KK ausgesteuert, AL1 beantragt und 3 Wochen Reha bewilligt. Start ist am 11.04.2022, nun bin ich am zweifeln ob ich eine Wiedereingliederung überhaupt möchte. Bin 63 Jahre alt, 35 Jahre Arbeit ist voll und mit Abschlägen könnte ich in Rente gehen.

    Ist die EMR bei mir ratsam oder sollte ich lieber einen Rentenantrag zum 01.05.2022 stellen, wird dann die Reha gestrichen. Weil es ja Reha vor Rente heißt ? Kann man das pauschal beantworten ? Sonst halte ich die Füße still und stelle den Rentenantrag besser erst während der Reha ?

    Danke für Info. Gruß Renate

    • user
      Christian Schultz
      am 23.03.2022

      Hallo Renate, man kann in Ihrer Situation nicht den einen Rat geben. Lassen Sie sich von der Rentenversicherung am besten einmal ausrechnen, wie hoch eine volle EM-Rente wäre. Das wäre ja die Alternative zur vorgezogenen Rente mit Abzügen - möglicherweise entsteht aus der Reha eine solche EM-Rente. Außerdem kann es sinnvoll sein, das Arbeitslosengeld (falls es entsprechend hoch ist) noch möglichst lange auszureizen.

      Aber das muss man sich immer für den speziellen Fall ansehen.

  • user
    Olga Leichner
    am 15.03.2022

    Hallo

    Frage.Nach 6Mon.Wartezeit auf Reha Platz (ambulant)hat Klinik Aufnahme Stop wegen Corona.Habe vor 8wochen Antrag auf ER gestellt.Heute kam Einladung zur Reha.Was soll ich tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2022

      Hallo Olga, normalerweise möchte die DRV auch bei einem laufenden Antrag auf EM-Rente eine Reha. Wahrscheinlich ist daher, dass Sie die Maßnahme absolvieren sollten. Aber fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung nach.

  • user
    Jana
    am 02.03.2022

    Danke für die vielen informativen Beiträge.

    Mich zwang die Krankenkasse ebenfalls zum Reha-Antrag. Ich ging von fünf Wochen in einer psychosomatischen Reha aus. Da ich allerdings 33 Jahre alt bin, muss ich nun in eine RPK Maßnahme (Reha psychisch Kranker) die 6-12 Monate in der Regel dauert. Ich bin fix und fertig, habe keine Kraft oder Durchhaltevermögen für so eine Art von Reha. Möchte es mir aber auch nicht mit der Rentenversicherung verscherzen. Könnte mein Facharzt an der Stelle eingreifen und bescheinigen, dass ich für so eine Reha nicht rehafähig bin, oder halten Sie das für kontraproduktiv?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.03.2022

      Hallo Jana, das ist möglich. Die Reha soll natürlich nicht dazu führen, dass es Ihnen gesundheitlich noch schlechter geht. Sprechen Sie also am besten zuerst mit Ihrem Arzt.

  • user
    Rolf
    am 26.01.2022

    Guten Tag

    In 12/2020 hatte ich Corona bekommen und war seitdem AU mit der Diagnose: Post Covid.

    Ich bin privat Krankenversichert und bekomme bis jetzt Krankentagegeld. Auf anraten meiner Ärztin habe ich im Sommer 2021 einen Reha Antrag gestellt der bewilligt wurde aber antreten kann ich sie erst im April 2022 da es vorher keine freien Termine gibt.

    Meine PKV hatte mich jetzt zum 3.mal zur medizinischen Begutachtung geschickt. Der Arzt meinte ich soll die Reha durchführen aber wenn ich danach nicht arbeitsfähig sei müsste ich eine EM-Rente beantragen da die 18 Monate max. Krankengeldzahlung dann bald enden würden. Dies wäre wie bei den gesetzlich KV Versicherten geregelt.

    In den Versicherungsbedingungen meiner PKV steht nichts von einer zeitlichen Begrenzung. Das Krankentagegeld wird unbegrenzt bezahlt bis man wieder arbeitsfähig oder endgültig berufsunfähig ist.

    Stimmt die Aussage des Arztes das es eine zeitliche Beschränkung von 18 Monaten für das KTG bei PKV Versicherte ebenfalls gibt?

    Habe bis jetzt noch keine Reha gemacht daher meine Fragen:

    Wie wird das bei der Reha ablaufen mit der Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit?

    Wenn >6h dann arbeitsfähig entlassen oder kann meine Ärztin mich weiter AU schreiben?

    <3h würde ich volle EM-Rente bekommen?

    >3h <6h bekomme ich halbe EM?

    Wird dann automatisch bei der DRV ein Antrag gestellt oder muß ich das selber machen?

    Was wenn ich arbeitsfähig entlassen werde aber weiter nicht arbeiten kann mit AU vom Arzt. Zahlt die PVK weiterhin das KTG?

    Gibt es dann irgendwann wieder eine Reha und erneute Prüfung ob ich EM-Rente bekomme?

    Vielen Dank

    Rolf

    • user
      Christian Schultz
      am 26.01.2022

      Hallo Rolf, die Fragen zur privaten Krankenversicherung können wir hier nicht beantworten. Da empfehle ich Ihnen die Verbraucherzentrale - oder einen guten Anwalt für Versicherungsrecht.

      Falls im Abschlussbericht der Reha steht, dass Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind, kann aus dem Antrag zur Reha rückwirkend ein Antrag zur EM-Rente gemacht werden. In der gesetzlichen Krankenkasse kann es Situationen geben, in denen Sie zur Rente gezwungen sind. Ob das bei der PKV auch so ist, weiß ich aber nicht.

  • user
    Heiko jäschke
    am 10.01.2022

    Ich war jetzt zuletzt in einer mbor nachdem meine lta abgelehnt wurde

    Habe alle Befund Berichte mitgenommen auch kk und die rv hat diese zu händen.

    In der reha wurden diese mit der Begründung kennen wir haben wir in den Wind geschrieben

    Der wichtigste der drei Phasen szintegraphiebericht in dem beschrieben wurde

    Schambeinfrakktur. Ac gelenk. Hüft arthrose. Lendenwirbel halswirbel und facettenarthrose diaknostiziert

    Schambeinfraktur wurde als geheilt abgetan obwohl gebrochen und operiert werden muss jetzt nach einer Untersuchung wurde festgestellt das die hüfte rechtseitig operiert werden muss sollte ich wieder in arbeit gehen.

    Die mbor hatte mich dennoch trotz Defizite für den allgemeinen Arbeitsmarkt für voll erwerbsfähig geschrieben.

    Das sollte mir der Leiter der Einrichtung und auch die rv mal erklären. Nichts kam und nichts wird kommen

    Du wirst nur verarscht von denen

  • user
    Ozcan
    am 06.01.2022

    Wann ich erwerbsminderungsrente antrag gestellt habe( November 2021), meine Wartezeit war erfuhlt!

    Aber Rentenkasse sagt nicht erfuhlt weil die haben Wartezeit gerechnet bis November 2019 seit wan ich ausgesteuert und erwerbsgemiendert war.

    Warum die rehnen nicht bis November 2021 verstehe ich nicht

  • user
    Michaela Wege
    am 01.01.2022

    Hallo Herr Schultz!

    Im Sommer 2019 wurde nach langem Leidensweg bei mir eine schwere rheumatische Erkrankung diagnostiziert. Es folgten mehrere Gelenkoperationen mit langen Phasen der Arbeitsunfähigkeit. Die Krankenkasse drängt auf Reha mit dem Ziel der Erwerbsminderungsrente und auch mein Arzt rät dazu. Mein Problem ist, dass ich zwar jahrelang sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe,aber von 2013 bis 2018 auf Minijobbasis ohne Rentenbeitrag. Seit Februar 2019 habe ich wieder in die Sozialversicherung eingezahlt. Somit hätte ich am 1. Februar 2022 die erforderlichen 36 Monate. ( Den Rehaantrag stelle ich nicht vor dem 1. Februar wegen der Umwandlung in Rentenantrag) Was mir Sorge macht ist eine Aussage meines Hausarztes in einer Abfrage der Krankenkasse bezüglich meines Gesundheitszustands. Mein Hausarzt schrieb darin mehrfach, das ich nach seiner Meinung nie mehr arbeitsfähig sein werde und das Erwerbsminderungsrente angestrebt wird ab Februar 2022. Kann es sein das die Rentenversicherung aufgrund dieser Aussage die EM Rente ablehnt, mit der Begründung das ich schon vor Ablauf der 36 Monate nicht mehr arbeitsfähig war und somit die sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen nicht erfülle?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Michaela

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo Michaela, das müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen genauer anschauen. Hier im Forum können wir das leider nicht leisten, wenden Sie sich am besten an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Özcan Davarci
    am 30.12.2021

    Hallo

    Arbeitsamt wollte dass ich eine Reha durchgeführten weil ich lange Zeit krank geschrieben war.

    Habe ich das gemacht und arbeitsunfähig entlassen, unter 3 Std fur algemeine Arbeitsmarkt! Nach dem Reha habe ich erwerbsminderungsrente antrag erstellt und jetz Antwort bekommen

    Ich habe keine 60 Monate Wartezeiten erfuhlt! Sonst passt alles.

    Normalerweise jetzt habe ich schon diese 60 Monaten aber Die haben Wartezeit bis Ende 2019 gerechnet, wo ich erwerbsgemiendert war, und damals habe ich leider nicht gehabt.

    Meine Frage

    Wen ich neue antrag stellen wird wieder gleich wie erste mal gerechnet? Oder was kann ich machen dass Wartezeiten von jetz rehnen soll?

    Ich bin leider ohne Job,ohne arg 1 , ohne krankengeld geblieben.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Hallo, wenn Sie den Antrag erneut stellen, muss sichergestellt sein, dass dann alle Wartezeiten erfüllt sind. Deshalb empfehle ich Ihnen, dass Sie vorher noch einmal einen Profi draufschauen lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Özcan Davarci
      am 06.01.2022

      Ich habe schon erfuhlt

      Mit krankengeld und arg 1 zusammen

      Aber beim neue antrag die rehnen Wartezeit nicht bis Datum wo ich neue antrag gestellt habe

      Die rehnen bis Datum und Jahr wo ich erstmal erwerbsgemiendert war.

  • user
    Martin
    am 20.12.2021

    Guten Morgen,

    Ich bin seitdem 15.12.20 AU-geschrieben. und beziehe Krankengeld. Im Juni diesen Jahres schickte mir die KV eine Anhörung zu einer medizinischen Reha. 

    Der MD hatte dies bei der ersten Anhörung zur Verbesserung des Gesundheitszustandes empfohlen.

    Damals wurde seitens der KV nicht zum Reha-Antrag aufgefordert, nachdem der Arzt einen Befundbericht zum MD geschickt hatte.

    Nun kam letzte Woche die zweite Anhörung zu einer medizinischen Reha, obwohl der MD in der Anhörung mitteilt, das mein Gesundheitszustand eine Leistung zur medizinischen Reha nicht zu lässt, aber meine Erwerbsfähigkeit als erheblich gefährdet bzw. gemindert einschätzt.

    Die KV will trotzdem in der Anhörung das ich einen Reha-Antrag stelle oder direkt einen Rentenantrag und will hierzu meine Einschätzung zur Einschätzung des MDs innerhalb von 14 Tagen wissen, ansonsten entscheidet die TK nach deren vorliegenden Unterlagen.

    Mein Anspruch auf Krankengeld endet Mitte Juni (78 Wochen) 2022. Ich bin zu 100 % schwerbehindert, Pflegestufe 3, aber auch bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend (unterbrochen durch AU) gemeldet.

    Soll ich jetzt schon im Dezember den Reha-Antrag stellen oder erst nach einer Aufforderung der KV die 10 Wochen abwarten und innerhalb dieser Zeit so spät wie möglich den Reha-Antrag stellen?

    Über ein Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Martin

    • user
      Christian Schultz
      am 20.12.2021

      Hallo Martin, bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier im Forum keine konkreten Handlungsempfehlungen geben können. Dazu müsste man sich Ihre Unterlagen in Ruhe ansehen. Das geht nur bei meinen Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Martina
    am 07.12.2021

    Danke Christian für die Antwort,

    Mir ist klar das ich nicht mehr arbeiten sollte. Aber der BU Antrag dauert ja meist mehrere Monate bis er durch ist.

    Ist es den rechtlich erlaubt in dieser Zeit zu arbeiten oder muss ich dann meinen Job sofort nach der Reha kündigen. Man weiß ja nicht ob er bewilligt wird? Und dann ist meine Sorge gar kein Geld zu bekommen. Ich arbeite halt schon sehr lange in dem Unternehmen und ich habe trotz starker Schmerzen die letzten 3 Jahre auch gearbeitet. Zum Glück war corona und ich in Kurzarbeit was für mich ja gut war . Also bin ich jetzt verunsichert. Ist es den möglich sich nach der Reha weiter krank schreiben zu lassen bis die BU durch ist .

    LG Martina

    • user
      Christian Schultz
      am 07.12.2021

      Die Rentenversicherung bekommt ja über die Beiträge mit, wenn Sie arbeiten. Für den Antrag ist das sicherlich nicht förderlich. Aber Sie sollten sich in jedem Fall persönlich beraten lassen, bei meinen Kollegen kann man sich Ihren Fall im Detail und anhand Ihrer Unterlagen anschauen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Martina
    am 29.11.2021

    Hallo zusammen,

    Habe hier fleißig mit gelesen echt klasse chat.

    Zu meinem Fall. Ich 43 Jahre schon 3 Wirbelsäulenop hinter mir. Merke das ich einen Arbeitstag noch nicht mal für 3 Std.schaffe zwecks chronischen schmerzen. Letzte OP war vor einer Woche und ich habe das Krankenhaus gebeten eine Reha einzuleiten. Das ging auch alles fix Reha steh. Jetzt zu meinen Fragen:

    Ich möchte gerne EM-rente beantragen stehe aber noch im Arbeitsverhältnis was sollte ich beachten im entlassungsbericht der Reha? Und falls die Reha mich BU entlässt darf ich dann bis die EM Rente durch ist noch arbeiten gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 30.11.2021

      Hallo Martina, wenn in der Reha festgestellt wird, dass Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen, kann der Reha-Antrag nachträglich zum Rentenantrag umgewandelt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie mit dieser Diagnose dann noch in der Zwischenzeit arbeiten könnten.

  • user
    Manuela
    am 14.11.2021

    Hallo bin jetzt auf Reha nach ms Schub und Depression wie stellt die Klinik fest wie lange man noch arbeiten kann?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2021

      Hallo Manuela, im Rahmen der Reha absolvieren Sie verschiedene Untersuchungen und Therapien. Und auf Basis dieser Erkenntnisse - und nach dem, was Ihre eigenen Ärzte zuvor geschrieben haben - wird die Klinik einen Entlassungsbericht schreiben.

  • user
    Rainer
    am 29.10.2021

    Hallo Herr Schultz,

    ich bin seit 01/ 2020 krankgeschrieben, wurde am 06.07.2021 ausgesteuert und beziehe seit dem ALG1 . ( Nahtlosigkeit )

    Die AFA hat mich nach den Berichten von den behandelnden Ärzten so eingestuft, dass ich unter 3 Std am Tag arbeiten kann, und meinen Fall an die DRV weitergeleitet.

    Ich habe vom 28.09.21 - 02.11.21 eine medizinische REHA ( Psychosomatik ) unternommen.

    Nun steht im Abschlussbericht, das ich meinen bisherigen Beruf unter 3 Std arbeiten kann, und für den allgemeinen Arbeitsmarkt 3-6 Stunden zur Verfügung stehe.

    Des Weiteren , Empfehlung RPK und/ oder LTA , berufliche REHA zum Erhalt der LF 3-6 Std.

    Da ich 60 Jahre alt bin und in die DRV 41 Jahre eingezahlt habe, weiß ich nun nicht, was ich machen soll …..

    ALG 1 weiterhin beziehen , oder Antrag auf EM Rente stellen, wenn sie mir den zustehen sollte.

    Bei Teilerwerbsminderung stehen mir ja nur die Hälfte von der EM Rente, sonst nichts, oder ?

    Auf eine Antwort / Ratschlag Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen Rainer

    • user
      Christian Schultz
      am 01.11.2021

      Hallo Rainer, das stimmt. Bei einem "Restleistungsvermögen zwischen 3 und 6 Stunden erfüllen Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine halbe EM-Rente. Wenn die tatsächlich gezahlt wird, könnten Sie "nebenbei" noch das halbe ALG beziehen. In manchen Fällen wird aber in diesem Fall auch eine sogenannte Arbeitsmarktrente gezahlt: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/wann-bekomme-ich-eine-arbeitsmarktrente

  • user
    Micha
    am 20.10.2021

    Ok, habe ich wohl übersehen!

    Vielen Dank

  • user
    Micha
    am 20.10.2021

    Hallo Christian,

    vielen Dank erstmal für die Rückmeldung!

    Ich bin in NRW Köln-Bonn ansässig und hier gibt es keine Beratungsstelle. Ist auch eine telefonische Beratung möglich?

    1 Frage hätte ich dennoch vorab:

    Wie hoch wäre ein Erwebsminderungsrente (Monatsbetrag ca.?)

    Danke und Gruß Michael

    • user
      Christian Schultz
      am 20.10.2021

      Doch klar, in Köln gibt es eine SoVD-Beratung: www.sovd-nrw.de/beratung/beratungszentren

      Wie hoch Ihre EM-Rente wäre, hängt vor allem davon ab, was Sie bisher verdient haben. Schauen Sie mal in die letzte Renteninformation, da erhalten Sie einen ersten Eindruck.

  • user
    Micha
    am 19.10.2021

    Hallo,

    ich bin schon seit Anfang des Jahres im Bezug von Krankengeld und Arbeitslos, nun bin ich seit dem 14.10.21 für 3 Wochen in Reha!

    Meine Frage, warum ist das Übergangsgeld viel wenige als das Krankengeld? Es fehlen mir ca.800€ was nicht wenig ist !! Und muß ich mich vorsichtshalber vom meinen Hausarzt während de Reha weiter Krankschreiben lassen ,weil man ja nicht weiß ob die Reha den erhofften Erfolg bringt? Bekomme ich dann weiter Krankengeld? Meine letzte Frage, soll ich einer Erwerbsminderung zustimmen wenn es mir weiter schlecht geht und wie hoch ist diese Rente od.welche Möglichkeiten gibt es sonst?

    Desweiteren würde ich gerne Mitglied werden,was muss ich tun?

    Über ein Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!!

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael

    • user
      Christian Schultz
      am 20.10.2021

      Hallo Michael, wir können hier im Forum nicht all Ihre Fragen beantworten. Mitglied werden können Sie am besten persönlich in der Geschäftsstelle. Oder online, alles dazu finden Sie hier: www.sovd-sh.de/mitgliedschaft/mitglied-werden

      Das Übergangsgeld ist normalerweise geringer als das Krankengeld. Aber 800 Euro sind natürlich schon viel, das ist ungewöhnlich. Sie können sich auch von Ihrem Hausarzt weiter krankschreiben lassen. Besprechen Sie das am besten persönlich mit meinen Kollegen in der Beratung.

  • user
    Sandra
    am 09.10.2021

    Hallo,

    ich bin seit Juli'19 krankgeschrieben und habe im Oktober'19 eine medizinische Reha gemacht. Aus dieser bin ich AU mit dem Hinweis auf 3-6 Std. arbeitsfähig entlassen worden. Seit Dezember'20 bin ich ausgesteuert. Eine Teilhabe am Arbeitsleben wurde mir von der Rentenversicherung genehmigt. Im Zuge dessen befinde ich mich seit Dez. '20 in einer beruflichen Reha, für die ich schulungsfähig geschrieben wurde. Leider hilft mir auch diese nicht weiter. Wenn die berufliche Reha im Dez' 21 endet und es keine Veränderung gibt, wird sie automatisch in einen Erwerbsminderungsrenten Antrag umgewandelt?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Sandra, eine volle EM-Rente gibt es nur, wenn Sie dauerhaft weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Wenn die DRV das also jetzt nicht neu bewertet, werden Sie nach der Reha vermutlich erst einmal wieder ALG I erhalten.

  • user
    Bernd
    am 29.09.2021

    Guten Tag!

    Können Sie mir folgende Frage beantworten:

    Ich habe gegen die DRV Klage eingereicht. Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt.

    Ist es möglich während das Verfahren läuft trotzdem noch eine Reha zu beantragen aufgrund von Verschlechterung des Gesundheitszustand?

    Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.09.2021

      Hallo Bernd, na klar, das können Sie machen.

  • user
    Marion
    am 26.08.2021

    Hallo,

    wie verhält es sich, wenn nach der Reha der Reha Antrag in einen EM Rentenantrag umgedeutet wird, wenn man vor der Reha arbeitslos wurde und im Dezember 2021 ausgesteuert wird.

    1) bei AU bei Entlassung: erhält man dann bis zur Aussteuerung weiterhin Krankengeld und dann Arbeitslosengeld ?

    2) bei nicht AU bei Entlassung: Erhalte ich Arbeitslosengeld bis zur Entscheidung des EM Rentenantrags oder muss ich mich vorher auf Arbeitssuche begeben ohne den möglichen Stundenumfang (<3 Std, 3- unter 6 Std) zu kennen? Stelle mir das schwierig vor.

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Viele Grüße Marion

    • user
      Christian Schultz
      am 27.08.2021

      Hi Marion, falls noch Anspruch besteht, bekommen Sie nach der Reha weiterhin Krankengeld - aber nur bis die Rente bewilligt ist. Denn zu diesem Zeitpunkt stellt die Kasse die Zahlung ein. Mit dem Arbeitslosengeld verhält es sich genauso.

  • user
    Michael G.
    am 16.08.2021

    Hallo und guten Tag!

    Ich ( bald 61) habe im Februar diesen Jahres einen Antrag auf EM-Rente gestellt weil ich vor allem psychisch nicht mehr kann, aber auch physisch ist so einiges im Argen. Bei dem Antrag hat mir ein Knappschaftsältester geholfen und mittlerweile ist festgestellt worden das ich zum 01.02. berufsunfähig bin, also erwerbsgemindert aber ich könnte noch 6 Std. arbeiten. Ich arbeite seit März 2018 (betriebsbedingte Kündigung mit Kündigngsschutzklage) nicht mehr und seit Oktober 18 beziehe ich ALG 1 (24 Monate Anspruch), unterbrochen durch eine 11 monatige Krankschreibung. Wenn ich jetzt durch das Arbeitsamt gezwungen würde wieder eine Arbeit anzunehmen wäre das zu Lasten meiner Gesundheit und ich kann und will nicht mehr! Ich habe einen PG (2) und einen Grad der Schwerbehinderung von 30 mit Gleichstellung, was raten Sie mir?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.08.2021

      Hallo Michael, bei der Arbeitsagentur stehen Sie nur mit Ihrem "Restleistungsvermögen" für die Vermittlung zur Verfügung. Das weiß auch der Arbeitsvermittler, also sollten nur "leidensgerechte" Jobs angeboten werden - wenn es so etwas überhaupt gibt. Falls es doch Schwierigkeiten gibt, können Sie sich gern an meine Kollegen wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Michael G.
      am 16.08.2021

      Vielen Dank für Ihre Antwort!

  • user
    Jung Ulrich
    am 29.07.2021

    Hallo Herr Schultz,

    ich bin 59 Jahre alt und leide seit 1 Jahr an schweren Depressionen ( Arztbericht mit Befund und auch Klinik-Bericht mit Befund Schwere Depressionen ) liegen vor und werde jetzt eine 5 wöchige Reha in einer psychsomatischen Klinik antreten da die Krankenkasse meine Erwerbsminderung gefährdet sieht.

    Eine Psychotherapie habe ich bisher mangels Therapieplatz nicht machen können.

    Ich war "nur" bisher zu 26 Sitzungen bei einer Dame die als Heilpraktikerin für Psychotherapie arbeitet. Vermittlung der Dame erfolgte über die R+V BKK.

    Meine Tochter hat sich damals um alles gekümmert weil ich es alleine einfach nicht geschafft habe.

    Kann man mir in der Reha eventuell nachteilig auslegen das ich noch keine "richtige Psychotherapie" gemacht habe ??

    Und noch eine zweite Frage bitte:

    Wenn in der psychosomatischen Reha festgestellt würde das ich weniger als 3 Stunden arbeiten kann wird der Reha antrag dann automatisch in einen Rentenantrag umgewandelt ?

    Danke vorab für Ihre Mühe

    Uli Jung

    • user
      Christian Schultz
      am 29.07.2021

      Hallo Uli, Sie können ja gut begründen, warum Sie nicht bei der Psychotherapie waren. Der Mangel an freien Therapeuten ist in Deutschland weit verbreitet - ich kann mir nicht vorstellen, dass man Ihnen das zum Vorwurf machen kann.

      Wenn im Anschlussbericht der Reha steht, dass Sie dauerhaft weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, wird die Krankenkasse Sie zu einem Rentenantrag auffordern - das ist ziemlich sicher.

  • user
    Frank
    am 05.07.2021

    Ich hatte vor 3 Wochen ein Schreiben bekommen wegen den Widerspruch den ich eingereicht hatte,da die EM-Rente abgelehnt wurde. Ich sollte noch nachreichen wo ich KV-Versichert bin und von wo ich aktuell Geld her bekomme und die aktuelle Bankverbindung. Heute hatte ich dort angerufen und der Bearbeiter sagte,das läge nach Freigabe bei der Teamleiterin. Ist doch gutes Zeichen, oder ?

  • user
    Maria Polic
    am 30.06.2021

    Hallo,ich bin 55

    Bin seit 2018 arbeitslos,dann bin ich krank geworden ( hab noch Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld). Bin seit dem 5 mal operiert. Die Krankenkasse hat mich ausgesteuert und ich habe mich wieder arbeitslos gemeldet. Nach kurze Zeit haben mich die Ärzte von Arbeitsamt auf unter drei stunden für 6 Monate eingestuft und ich bin auf Hartz4 veschoben. Es wurde ein Antrag auf ER und ein Reha Antrag von mir verlangt und zwar von allen Ärzten ,Arbeitsamt, Rentenversicherung, was ich auch gemacht habe. Jetzt bin ich seit 4 Wochen in der Reha und werde als nicht geheilt und arbeitsfähig unter drei Stunden entlassen

    Was soll ich jetzt als nächstes tun,was kann ich jetzt noch machen?? Was passiert jetzt mit mir? Bekomme ich jetzt di AU Rente oder wieder Hartz4? Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 30.06.2021

      Hallo Maria, wie es mit Ihrem Antrag zur EM-Rente weitergeht, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. In jedem Fall sollten Sie sich jedoch persönlich beraten lassen. Allein die Tatsache, dass Sie zum Jobcenter abgeschoben wurden, halte ich für merkwürdig - aber das müsste man sich im Detail ansehen.

  • user
    Khaliq
    am 26.06.2021

    Moin moin, ich, 59, war fünf Wochen in einem Reha Klinik und bin auch arbeitsunfähig mit dem Hinweis" ausführliche psychologische Bericht folgt" entlassen. Laut Angaben von Reha wird einen Voll Erwerbsminderung Rente empfohlen und diese direkt an die DRV weitergeleitet. Ich habe mit DRV Kontakt aufgenommen und bin aufgefordert einen entsprechenden Antrag zu stellen und haben mir zwei Personen zur Hilfe angeboten.

    Ist es üblich, dass der Reha Klinik die Empfehlung direkt zur DRV schickt und der Patient keinen Kopie davon bekommt?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.06.2021

      Hallo Khaliq, das ist leider sogar der Standard. Die Kopie bekommen Sie zum Beispiel, wenn ein Anwalt oder der SoVD für Sie tätig werden. Dann fordern wir diese Berichte für Sie an.

  • user
    Christine
    am 23.06.2021

    Habe eine Frage bin seit 2019 krank ausgesteuert und in nahtlosarbeitslosigkeit. Antrag auf eu rente wurde abgelehnt. Soll teilhabe am arbeitsleben erhalten bis zum offiziellen rentenbeginn. Was bedeutet das für mich.

    • user
      Christian Schultz
      am 24.06.2021

      Hallo Christine, das hört sich für mich nach einer Reha an. Aber um das wirklich zu beantworten, müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen.

  • user
    Britta
    am 22.06.2021

    Hallo,

    ich wurde von der Arbeitsagentur (erhalte Nahtlosigkeit) aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen. Diesen habe ich im Mai 2021 gestellt, jetzt bekomme ich die Ablenhung der Reha mit dem Hinweis : Nach unsere Feststellung sind Sie aus medizinischer Sicht voll erwerbsgemindert.... wie habe ich das zu werten?

  • user
    Meier
    am 31.05.2021

    Hallo, ich bekomme seit 2019 teilweise Erwerbsminderungsrente, unbefristet, da der durch die Rentenversicherung bestellte Gutachter begutachtetet, dass ich max. 5 h arbeiten kann! Weil ich meine Arbeitskraft für die 5 h erhalten will, beantragte ich eine Reha und nun steht im Arztbericht, dass ich vollschichtig 6h und mehr arbeiten kann. Mein Gesundheitszustand hat sich aber gar nicht verbessert! Kann es sein, dass ich meine Teilerwerbsminderungsrente verliere? Ich bin 64 Jahre alt!

  • user
    Lisa
    am 22.05.2021

    Hallo, ich komme frisch aus der reha. In meinem Bericht wurde eine teilweise Erwerbsminderung 3 bis unter 6std. Angekreuzt.

    Die Krankenkasse hat kurz vor Beginn der Reha das Dispositionrecht nachgeschoben.

    Wird der rehaantrag jetzt auch automatisch in einen rentenanrag umgedeutet oder gilt das nur für unter 3std.

    Vielen Dank im voraus für die Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 25.05.2021

      Hallo Lisa, die Krankenkasse wird Sie nun voraussichtlich dazu auffordern, einen Rentenantrag zu stellen.

  • user
    Gisela
    am 08.05.2021

    Hallo, Herr Schultz,

    mir wurde aufgrund von Brustkrebs nach meiner 1. Reha eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt, befristet auf 2 Jahre bis 31.08.2022. Im Moment mache ich eine 2. Reha in einer anderen Rehaklinik. Hier werde ich zwar als krank, jedoch als voll arbeitsfähig eingestuft!!! Kann mir jetzt aufgrund dieser Einschätzung meine EM Rente gestrichen werden???

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und bedanke mich dafür im Voraus ganz herzlich - Gisela

    • user
      Christian Schultz
      am 10.05.2021

      Hallo Gisela, ohne Einsicht in die Unterlagen werden wir uns dazu nicht äußern. Sie wollen ja eine fundierte Antwort. Wenden Sie sich gern an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Ennie
    am 04.05.2021

    Hallo Hr. Schultz,

    ich habe im Juni 2020 einen Antrag auf EM Rente gestellt, habe zuvor meine Arbeit verloren und bin seither krank geschrieben. Von Juli bis Ende August war ich 8 Wochen in einer psychosomatischen Tagesklinik. Der EM Antrag wurde abgelehnt, obwohl im Entlassbericht der TG stand, dass eine EM Rente empfohlen wird. Darauf habe ich Widerspruch eingelegt. Jetzt soll ich in Reha. Lt. ärztlichem Dienst der Krankenkasse wäre ich danach wieder arbeitsfähig. Ich bin schon seit Jahren chronisch krank, GdB 50 %, war fast jedes Jahr in den letzten Jahren im Krankenhaus ( Operation, Schmerztherapie, Reha etc. ) Immer AU entlassen. Nun soll ich in eine psychosomatische Reha und habe große Angst davor. Kann ich beeinflussen, in welche Klinik ich komme? Die DRV wird nach der Reha entscheiden. Es hängt jetzt also alles von dieser Reha ab. Können Sie eine Reha Einrichtung empfehlen? Eine, die nicht zugunsten der DRV handelt. - Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Herzlichen Dank im voraus, Ennie (57J)

    • user
      Christian Schultz
      am 04.05.2021

      Hallo Ennie, wir empfehlen natürlich keine bestimmten Reha-Kliniken, das dürfen wir gar nicht...

      Aber Sie können auf jeden Fall versuchen, Einfluss zu nehmen. Wenn die vorgeschlagene Einrichtung für Sie nicht in Frage kommt, können Sie bei der Rentenversicherung anrufen. In der Regel ist es möglich, dass dann noch eine Änderung vorgenommen wird.

  • user
    Dorothee Schmidt
    am 20.04.2021

    Hallo.ich habe mal eine frage. Ich wurde 2018 von meiner Arbeitsstelle entlassen. Ich hatte und habe starke wiederkehrende Depressionen mit Angstzustände. Ich war dann in der Psychiatrie. Von 12.12.2018 bis 29.3.2019.dort bekam ich noch epeleptischer Anfall. Dann ging ich am 4.9.2019 in eine Reha. 6wochen lang. Dort wurde noch festgestellt das ich persönlichkeitsstõrungen habe. Und jetzt war ich zu einer pyhischologin. Die hat gemeint weil ich eine essstörung habe und Adipositas grad 4 habe soll ich mal mit der Rentenversicherung reden für eine Reha für pyhische und Adipositas. Und da ich vor kurzem einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe. Wollte ich mal fragen ob ich überhaupt wieder eine Reha bekomme weil ich ja erst 2019 war. Und dann wollte noch fragen ob ich überhaupt eine Erwerbsminderungsrente bekomme. Schon mal vielen Dank für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.04.2021

      Hallo Dorothee, mit dem Antrag zur EM-Rente prüft die Rentenversicherung immer, ob eine Reha sinnvoll wäre. Deswegen sollten Sie da jetzt keinen gesonderten Antrag stellen. Das läuft dann unter der Losung "Reha vor Rente". Und an dieser Stelle spielt es auch nur eine untergeordnete Rolle, wann die letzte Reha war.

    • user
      Sebastian
      am 07.05.2021

      Hallo Ennie,

      Es gibt eine Broschüre mit einer Übersicht über alle DRV Kliniken. Dort findest du nur 3 Kliniken, welche nur für Psychosomatik sind. Du kannst dir eine Klinik wünschen und meist wird dem Wunsch entsprochen.

      Ich selbst war gerade in der Klinik Hüttenbühl und wurde dort sehr objektiv und fair bewertet. Zu keiner Zeit hatte ich das Gefühl, dass nur im Sinne der DRV gehandelt wird.

      Ich hatte mir die Klinik auch rausgesucht und als Wunsch angegeben.

  • user
    Müller
    am 02.04.2021

    Ich war fünf Wochen in Reha und im Reha Bericht steht: Sowohl bezogen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt als auch auf die ausgeübte Tätigkeit erscheint das Leistungsvermögen auf absehbare Zeit aufgehoben. Frage: Um sicher eine Erwerbsminderungsrente beantragen zu können, müsste es da nicht heißen "auf nicht absehbare Zeit"? Die Arbeitsfähigkeit wurde jeweils mit unter 3 Stunden bewertet. Vielen Dank im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2021

      Hallo, aus meiner Sicht ist diese Aussage nicht eindeutig. Aber um sicherzugehen, können Sie gern noch mal in unserer Sozialberatung nachfragen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Alla Bauer
    am 17.03.2021

    Guten Tag,

    ich beziehe meine EM- Rente seit 2007 und leider habe ich diese niemals überprüft. Jetzt stellt sich fest, die Rente wurde falsch berechnet. Ich habe versucht eigenständig meinen Widerspruch an die DRV zu begründen, aber mir fehlt das Wissen. Kann mir der SoVD dabei helfen?

    Außerdem nach 2 Krankenhaus- Aufenthalten, und 2 Rehas im Jahre 2007 (mit dem Versuch in den Beruf einzusteigen), hat mir die Rentenversicherung über eine Möglichkeit einer Umdeutung des Reha- Antrages in den Renten- Antrag niemals berichtet;

    gibt es eine gesetzliche Grundlage (wahrscheinlich SGB) für eine automatische Umdeutung nach § 116 Abs.2 Nr. 2?

    Und gibt es einen Sinn (keine Nachteile) ein Antrag rückwirkend auf Umdeutung nach § 116 Abs.2 zu stellen?

    Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.03.2021

      Hallo Alla, diese Fragen kann ich leider nicht beantworten, dazu fehlt mir das Hintergrundwissen. Klären können wir so etwas nur anhand Ihrer Unterlagen - dann aber im Rahmen der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Sefer
    am 14.03.2021

    Hallo ich wollte fragen ich bin schwer krank tumor und ich bin seit einen jahr krankgeschrieben ich war an die Reha und in entlasungsbrief steht ich darf unter 3 arbeiten darf wie geht mit ewrbsminderungsrente antragstellen geht automatisch von Reha oder muss ich selber antragschtellen und von Aok ich krieg deld bis juli wie geht witer darf ich arbeitslosgeld ziehen oder jobcenter ich warte auf einen andwort Dankeschon

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2021

      Hallo, den Antrag zur EM-Rente müssen Sie selbst stellen - mit dem aktuellen Befundbericht sollte das dann recht schnell gehen. Wenn das Krankengeld in der Zwischenzeit ausläuft, sollten Sie übergangsweise Arbeitslosengeld beantragen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt

  • user
    Ralf
    am 09.03.2021

    Hallo,

    bin gerade auf diese Seite gestoßen.

    Ich bin 63Jahre und war nach 1,5Jahren Krankheit in einer REHA von der Rentenversicherung.

    In Entlassungsbericht stand das ich arbeitsunfähig bin und weniger als 3 Stunden arbeiten kann

    Es wurde eine 2 Jährige Erwerbsminderungsrente empfohlen .

    Darauf hin habe ich nach der REHA den Antrag gestellt.Beim Rentenberater der den Antrag ausgefüllt hat war alles gut.

    Nun habe ich im Januar den Bescheid bekommen man gesteht mir eine halbe Erwerbsminderungsrente zu begrenzt bis 12.21. Begründung ich könnte noch 6 Stunden arbeiten.

    Das kann ich nicht verstehen wie und wer da so entscheidet. Ich habe erstmal Widerspruch eingelegt.

    Wie ist eure Erfahrung in so einem Wiederspruchs Verfahren

    Gruß Ralf

    • user
      Christian Schultz
      am 10.03.2021

      Hallo Ralf, so ein Verfahren hängt immer sehr von individuellen Besonderheiten ab. Angefangen von Ihrer gesundheitlichen Situation bis zum persönlichen Befinden desjenigen Mitarbeiters, der die ganze Sache bei der Rentenversicherung bearbeitet.

      Falls Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich gern bei meinen Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Sabine
    am 05.03.2021

    Hallo,

    im April 2021 werde ich nach zwölfmonatiger Krankschreibung eine REHA-Maßnahme über die DRV in einer psychosomatischer Klinik antreten. Kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wegen meiner ablehnenden Haltung zu Antidepressiva aufgrund fehlender Mitwirkungspflicht abgelehnt werden?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 05.03.2021

      Hallo Sabine, keine Ahnung. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Aber wenn hier Probleme aufkommen sollten, könnten Sie das im Einzelfall mit meinen Kollegen klären lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Doreen
    am 22.02.2021

    Hallo, Ende Februar endet mein Krankengeld und ich werde ausgesteuert. Mein Antrag auf Nahtlosigkeit wurde von der AfA bewilligt. Ich muss jetzt einen Antrag auf Reha stellen. In meinem Gutachten vom MDK steht, dass ich in der Woche keine 15 Std. mehr arbeiten kann und eine Erwerbsminderung bei der DRV geprüft werden soll. Ich bin laut Einschätzung meiner behandelnden Ärzte noch nicht Reha fähig, auch kann es sein das ich wiederholt operiert werden muss. Ist es richtig den Antrag auf Reha trotzdem zu stellen? Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.02.2021

      Hallo Doreen, das ist eine schwierige Situation. Wenn Ihr Arzt sagt, dass Sie zurzeit keine Reha machen können, sollten Sie das mit der Arbeitsagentur besprechen.

  • user
    Sylvia
    am 18.02.2021

    Hatte Erwerbsminderungsrente beantragt, war beim Gutachter der RV und nun kam Ablehnungsbescheid, da ich nur 35 statt der erforderlichen 36 Monate nachweisen kann. Die Erwerbsminderungsrente habe ich beantragt, da ich 12/18 an der Schilddrüse operiert wurde und mir da die Nebenschilddrüsen einfach so wegoperiert wurden. Seitdem erhebliche gesundheitliche Probleme, arbeiten geht garnicht mehr, da ich laufend Kribbelparasthesien (mit Taubheit) in Armen und Beinen habe. Eine Klage gegen das Krankenhaus läuft. Was soll ich nun wegen der Erwerbsminderungsrente tun? Mein Gesundheitszustand ist durch die schief gelaufene Operation entstanden (grober Behandlungsfehler)

    • user
      Christian Schultz
      am 03.03.2021

      Hallo Sylvia, das ist eine schlimme Geschichte. Allerdings hat das nichts mit den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der Deutschen Rentenversicherung zu tun. Die DRV ist hier im Recht. Da sollten Sie sich weiter mit rechtlichen Mitteln gegen das Krankenhaus wehren.

      Wie Sie nun Ihren Lebensunterhalt decken können, müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Tanja
    am 16.02.2021

    Guten Tag, es geht um folgende Situation: Krebserkrankung seit Januar 2018, es folgt OP, Chemo, Reha etc. Lebensunterhalt wurde erstmal durch Krankengeld bestritten, anschließend ALG1. Weitere OP, wg. Ende 2019 (Folgeop vom Krebs). Im Sommer 2020 weitere OP (nicht krebsbedingt, also weitere Erkrankung), anschließend Aufforderung von der KK zur Reha, die Ende 2020 absolviert wurde. Hier arbeitsunfähig entlassen. Im Entlassungsbericht steht unter Punkt A (letzte sozialversicherungspfl. Tätigkeit) unter 3 Stunden. Aber unter Punkt B (Beurteilung des positiven und negativen Leistungsvermögens) 6 Stunden und mehr. LTA ist bewilligt, aber weiter habe ich davon nichts gehört. Jetzt läuft der Anspruch auf ALG! aus, welches ich eh nur für 3 Stunden erhalte, da dies im Entlassungsbericht steht. Was nun? Hartz4? Wovon leben? Besteht Anspruch auf EM-Rente? Besteht dieser Anspruch ggf. seit der Reha?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2021

      Hallo Tanja, bitte lassen Sie sich unbedingt persönlich beraten. Es kann sein, dass Ihnen eine EM-Rente zusteht - auch rückwirkend. Aber dazu bedarf es eines positiven Rentenbescheides, und der kann auf sich warten lassen. Wenn das Arbeitslosengeld ausläuft, bleibt übergangsweise in der Regel tatsächlich nur ALG II. Aber dazu sollten Sie sich unbedingt beraten lassen.

  • user
    Maria
    am 11.02.2021

    Hallo, nach dem Krebs Erkrankung, bin ich 3 Woche in der reha gewesen.

    Und Reha hat entlasslungsbericht 6_8 Stunden, obwohl ich noch arbeitsunfähig war. Nach ein paar Wochen später

    DRV haben mir zur teilhabe am arbeits leben geschickt fur 6 stunden.

    Habe ich eine Widerspruch eingelegt. DRV hat reagiert und Formulare am meine artzt zum einzufüllen, gesendet um dass zu bestätigen.

    Meine artz hat geschrieben meine Gesundheit Zustand, und unten 4 Stunden empfohlen.

    DRV schickt mir zu Gutachten.

    Es ist shon 6 monate vorbei, keine Antwort.

    Und jetzt kommt eine Zulassung zur eine Reha, die ich vor ein Jahr beantragt habe.

    Ist diese Reha die ich mache werde, die entsheidung von die ganze Geschichte?

    Kann die DRV, nach der Reha, mehr als 6 stunden entscheidet?

    So zu sage, kann meine schlimmer werde als es ist?

    Ich bitte um Ihr Verständnis dass ich nicht so gut deutsche schreiben kann.

    Und bedanke ich mich voraus von Ihrem Meinung.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.02.2021

      Hallo Maria, leider können wir Ihren persönlichen Fall nicht hier im Forum klären. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Bodschard Tanja
    am 08.02.2021

    Guten Morgen

    Ich habe letztes Jahr im Juni einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Seither ignoriert man mich. Die Rentenversicherung ist der Meinung ich kann 3-6 Std arbeiten. Da ich ausgesteuert wurde, bin ich vom MDK des Arbeitsamtes begutachtet worden. Die sind der Meinung das ich nur noch bis 3 Std arbeiten kann. Ich würde zur Reha aufgefordert. Ich bin total verunsichert da ich von dem ursprünglichen Antrag keine Entscheidung bisher habe. Da stellt sich mir die Frage warum ein reha Antrag so schnell bearbeitet wurde und der Antrag auf rente nicht beachtet wird

    • user
      Christian Schultz
      am 08.02.2021

      Hallo Tanja, die Hintergründe kann ich Ihnen zwar nicht nennen. Aber aus unserer Erfahrung läuft der Weg über die Reha deutlich schneller, wenn es um die Erwerbsminderungsrente geht. Jeder Fall ist natürlich anders. Sie können Ihre Situation gern mit den Kollegen aus unserer Sozialberatung klären: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Klaus
    am 10.01.2021

    Hallo Herr Schultz!

    Ich (47) bin seit April 2019 AU (Depressionen + Sucht) und habe inzwischen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Im Herbst 2019 war ich 8 Wochen in Reha und arbeitsunfähig aber über 6 Stunden die ich arbeiten kann entlassen worden. Meine behandelnden Ärzte und Therapeuten befürworten alle eine Rente auf Zeit. Nur der Gutachter der DRV (hat mit mir 10 Minuten!!! gesprochen) sieht das anders...

    Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt und jetzt, nachdem ich Widerspruch eingelegt habe und bevor es dem Widerspruchsausschuss vorgelegt wird gibt man mir die Chance eine weitere Reha durchzuführen und nach Abschluss der Maßnahme zu entscheiden.

    Meine Fragen: Wie soll ich mich jetzt in der anstehenden Reha verhalten? Ich möchte keine Fehler machen oder mich verstellen. Mein Ziel ist es, das die Rehaeinrichtung meinen Antrag unterstützt.

    LG Klaus

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2021

      Hallo Klaus, leider kann man nicht generell empfehlen, wie Sie sich in der Reha "verhalten" sollten. Über einen Zeitraum von mehreren Wochen kann man sich nicht verstellen. Ob das sinnvoll wäre, sei ohnehin einmal dahingestellt.

      In einem Fall wie dem Ihren empfehle ich immer eine persönliche Beratung. Nur so kann man auf alle individuellen Details eingehen.

  • user
    Denise
    am 17.12.2020

    Hallo Christian,

    ich bin die Denise und bin 28 Jahre alt.

    Seid 3 Jahren bin ich Aufgrund Psychicher Probleme die sich auch auf den Körper ausgewirkt haben Arbeitsunfähig.

    Seid Juli dieses Jahres bin ich in einer Medizinischen Reha die noch bis Januar 2021 läuft.

    Die Reha empfhielt das ich den Antrag auf Voller Erwerbsminderung stellen soll da ich weiterhin nicht Arbeitstauglich bin.

    Wie hoch wäre die Chance das dieser Antrag bewilligt werden würde aufgrund des Berichtes der Reha ?

    Lg. Denise

    • user
      Christian Schultz
      am 17.12.2020

      Hi Denise, wenn bereits in der Reha eine Erwerbsminderungsrente empfohlen wird, steht mit Sicherheit auch etwas passendes im Entlassungsbericht. Wenn Sie dann auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, läuft es wahrscheinlich auf die EM-Rente hinaus.

  • user
    Christian Schultz
    am 30.11.2020

    Hallo Frank, leider kann ich das aus dem Stehgreif - und ohne das Dokument anzuschauen - nicht beantworten. Da empfehle ich Ihnen, einen Profi draufschauen zu lassen.

  • user
    Frank
    am 28.11.2020

    Hallo Christian,

    ich habe inzwischen das Schreiben über eine Umdeutung erhalten. Bezüglich dem abgefragten Hinzuverdienst hätte ich eine Frage: Ich bin seit 1,5 Jahren durchgehend krankgeschrieben und war/bin nicht in der Lage einen Minijob oder Ähnliches zu machen, aber ich habe trotz lückenloser Krankschreibung Urlaubs- und Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber erhalten. In dem Schreiben ist die Frage nach Arbeitsentgelt (incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Da hier die Rede von Arbeitsentgelt ist, frage ich mich ob Urlaubs- und Weihnachtsgeld ohne gearbeitet zu haben Arbeitsentgelt ist? Vielleicht könnten Sie mir hierzu Informationen geben?

    viele Grüße, Frank

  • user
    Christian Schultz
    am 04.11.2020

    Erfahrungswerte dazu habe ich leider nicht. Zu lange sollte man nicht mit dem Rentenantrag warten. Notfalls müssten Sie nach der Aussteuerung noch eine Weile ALG 1 beziehen, bis die DRV Ihren Antrag bearbeitet hat.

  • user
    Uwe Kromschröder
    am 04.11.2020

    Nein, die Reha lief über die Rentenversicherung und wurde von meinen Ärzten initiiert. Deswegen warte ich eben auf die Antwort der RV, wie man mir in der Reha sagte. Nur weiß ich eben nicht, wie lange die RV ungefähr für die Bearbeitung braucht. Seit einem Monat bin ich aus der Reha zurück. Was die Krankenkasse betrifft habe ich mich bis jetzt verweigert, meine Daten an den MDK weitergeben zu lassen.

  • user
    Christian Schultz
    am 04.11.2020

    Hallo Uwe, wenn die Reha von der Krankenkasse ausging, können Sie ziemlich sicher sein, dass Sie bald von ihr hören werden. Andernfalls kann es auch etwas dauern. Ob nun ein Rentenantrag gestellt wird, hängt dann auch von Ihrer eigenen Auffassung ab.

    Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/10/22/nach-reha-arbeitsunfaehig-entlassen-gibts-jetzt-wieder-krankengeld/

  • user
    Uwe Kromschröder
    am 04.11.2020

    Hallo,

    ich hatte nun eine Reha von 7 Wochen und bin per Gutachten als nicht mehr arbeitsfähig und und nicht mehr leistungsfähig entlassen worden. Ich habe bei der Rentenversicherung nachgefragt, wie es jetzt weiter geht. Die schrieben mir, dann, ich solle einfach abwarten. Sie würden mich eventuell noch darum bitten, einen Rentenantrag zu stellen. Meine Frage ist jetzt, gibt es Erfahrungswerte, wie lange es dauern kann, bis eine Entscheidung getroffen ist bzw. wann man der Rentenbescheid bekommt.

    Mit freundlichem Gruß

    Uwe Kromschröder

  • user
    Christian Schultz
    am 28.10.2020

    Hallo Rüdiger, wir können so etwas auch nur anhand der Unterlagen einschätzen. Und im Rahmen eines Gesprächs. Über unsere Sozialberatung können Sie sich auch telefonisch beraten lassen: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Rüdiger
    am 28.10.2020

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bitte Sie um Ihre Sachkenntnis und Meinung, da der Abschlussbericht der Reha für mich eine Katastrophe ist, da ich aus psychischen Gründen, nie über 6 Stunden täglich gearbeitet habe und die Reha dies auch wusste und meine Teilzeitbeschäftigung im Reha Antrag festgehalten haben. Trotzdem wo sie wussten, dass ich noch nie über 6 Stunden gearbeitet habe, haben sie es im Reha Abschlussbericht dokumentiert. Wie sehen Sie die Situation?

  • user
    Christian Schultz
    am 27.10.2020

    Hallo Rüdiger, nichts ist unmöglich - aber wenn der Entlassungsbericht angibt, dass Sie vollschichtig erwerbsfähig sind, macht ein Antrag auf EM-Rente normalerweise wenig Sinn.

    Bevor Sie weitere Schritte einleiten, sollten Sie am besten einen Fachmann auf Ihre Unterlagen schauen lassen.

  • user
    Rüdiger
    am 27.10.2020

    Bin 61 Jahre, aus Reha arbeitsunfähig entlassen und weiterhin krankgeschrieben, laut Reha noch über 6 Stunden arbeitsfähig, was bei mir nicht möglich ist. Kann ich Reha Klinik auf Änderung bitten? Hat es Sinn Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

  • user
    Dieter Naudszus
    am 24.10.2020

    Bin zur Zeit in Reha.Hier bin ich sicherer als zu Hause

  • user
    Sabine
    am 20.10.2020

    Wenn Angstmache/Hysterie auf fruchtbaren Boden trifft!

  • user
    Klaus Sauer
    am 09.10.2020

    Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich es mir sehr gut überlegen, ob ich, wenn ich einen Reha-Antrag stellen musste, eine Reha antreten würde, vor allem, wenn ich wegen Vorerkrankung(en), Alter etc. zu einer Risikogruppe gerechnet werden muss, die bei einer Ansteckung mit einem besonders schweren Verlauf rechnen muß. In meiner häuslichen Umgebung habe ich einen wesentlichen Einfluss darauf, wie groß eine mögliche Ansteckungsgefahr ist. In einer Rehaklinik bin ich mit einer Vielzahl von Leuten unfreiwillig auf engsten Raum zusammen und habe nur sehr begrenzt Einfluss auf meine Umgebung. Weiß ich ob mein Mitpatient einer dieser Corona-Leugner ist, der sich einen Dreck um Vorsorgevorkehrungen schert uns was ein solcher Covidiot in- und außerhalb der Klinik macht? Wer an einer oder mehreren Vorerkrangungen leidet und/oder an einer Erkrankung leidet, die mit einer Schwächung des Immunsyftems eihergeht, kann mit Verweis auf das Robert-Koch-Institut einen Antrag auf Verschiebung der Reha stellen stellen, bis eine Impfung und / oder eine gesicherte Therapie zur Verfügung steht. Als die wichtigste Vorbeugemaßnahme nennt das RKI die größtmögliche Vermeidung einer Infektion und die kann ich nur in meinen eigenen vier Wänden organisieren.

    Meine Empfehlung:

    Zum Fachtarzt gehen, Krankheiten bestätigen lassen und Verschiebung beantragen!

    Und vor allem: Gesund bleiben!!

  • user
    Christian Schultz
    am 08.10.2020

    Hallo Norbert - als Antwort auf Ihre Frage vom 08.10,: Wenn Sie von der Krankenkasse aufgefordert worden sind, eine Reha zu beantragen, drängt die Kasse den Rententräger in der Regel dazu, den Reha-Antrag in eine Erwerbsminderungsrente umzuwandeln. Wenn Sie selbst ein Interesse an der EM-Rente haben, sollten Sie aber auf jeden Fall selbst noch einmal bei der Rentenversicherung Bescheid geben. Einen neuen Begutachtungstermin gibt es dann sehr wahrscheinlich nicht mehr.

  • user
    Norbert Schindler
    am 08.10.2020

    Hallo Christian, wenn aus dem Reha-Antrag eine EM-Rente wird, muss ich dann noch einen Rentenantrag stellen oder bekomme ich nach einer gewissen Zeit dann meinen Rentenbescheid ohne zum medizinisch technischen Dienst zu müssen?

    Gruß Norbert

  • user
    Christian Schultz
    am 05.10.2020

    Hallo Karin, leider ist der SoVD in Sachsen-Anhalt flächenmäßig lange nicht so gut aufgestellt wie in Schleswig-Holstein. Unsere nächste Beratungsstelle ist in Magdeburg: www.sovd-mitteldeutschland.de/beratung-finden/sozialberatung

  • user
    Christian Schultz
    am 05.10.2020

    Hallo Bernd, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine solch konkrete Frage nicht an dieser Stelle beantworten können. Dafür müsste man sich die Entlassungsberichte aus der Reha sowie die Befundberichte Ihrer Ärzte genauer anschauen.

  • user
    Bernd
    am 04.10.2020

    Guten Tag!

    Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Meine Psychiaterin sowie der Hausarzt sagen ganz klar das ich nur noch unter drei Stunden arbeiten kann. Leider sieht die DRV das anders (Gutachter war Katastrophe, 10 min, dann entschieden...). Mein Widerspruch wurde abgelehnt und ich werde jetzt vor dem Sozialgericht klagen. Nun meine Frage: Wenn ich jetzt zwischen Antrag beim Sozialgericht und evtl. Verhandlung einen Antrag auf medizinische Reha stelle und dann diese Reha mit der Entscheidung der Ärzte verlasse, das ich unter drei Stunden arbeiten kann, wäre das sinnvoll oder mache da einen Denkfehler? Ich war 2019 bereits in Reha (zu dem Zeitpunkt war das Thema Erwerbsminderungsrente kein Thema für mich), ich wurde "nur" AU entlassen. War im Nachhinein natürlich schlecht bzw. zu wenig für mich. Aufgrund meiner aktuellen Situation würde aus gesundheitlichen Gründen nichts gegen eine Reha sprechen.

    Ich bin fest davon überzeugt, das die Ärzte während der Reha für mich entscheiden und das Thema drei Stunden pro Tag festlegen werden. Natürlich ist das Risiko immer da, wenn die Ärzte anders entscheiden, wäre das eine Vorlage beim Sozialgericht gegen mich.

  • user
    Karin
    am 03.10.2020

    Hallo zusammen, sehr interessiert habe ich auch hier mitgelesen. Anfangs wusste ich nicht, wie es nach dem Krankengeld bei mir weitergeht (Krebserkrankung und Depression). Jetzt habe ich zumindest ein Grundwissen. Können Sie mir einen Kontakt nach Sachsen-Anhalt (Lk Stendal) vermitteln, da ich ja hier in Schleswig gelandet bin. Danke und alles Gute euch allen, die hier lesen und schreiben. Karin

  • user
    Christian Schultz
    am 01.10.2020

    Hallo Frank, in der Regel läuft das in den meisten Fällen schneller. Bei Ihnen hat die Kasse das Dispositionsrecht ja eingeschränkt, fragen sie dort am besten einmal nach.

  • user
    Frank
    am 01.10.2020

    Hallo Christian,

    ich hatte oben schon geschrieben. Meine LTA lief Anfang August aus und ich bin laut Gutachten nicht mehr arbeitsfähig (Job/Arbeitsmarkt). Gutachten hatte ich für den MDK freigegeben. Inzwischen sind 8 Wochen vergangen und ich habe bisher nichts von der Krankenkasse oder von der RV gehört. Wie lange dauert eine Umdeutung/weitere Schritte im Normalfall? Muss/sollte ich hier etwas unternehmen?

    vielen Dank und viele Grüße, Frank

    viele Grüße, Frank

  • user
    Christian Schultz
    am 30.09.2020

    Hallo Evelyn, innerhalb der Reha soll Ihr sogenanntes "Restleistungsvermögen" ganzheitlich bewertet werden. Also sowohl psychische als auch körperliche Faktoren müssen hier einbezogen werden. Ob das in der Klinik realistisch abgebildet werden kann, wo Sie jetzt sind, kann ich natürlich schlecht sagen.

    Wichtig sind immer die Befundberichte Ihrer Fachärzte. Zur Allergie gibt es da hoffentlich auch etwas aussagekräftiges. Ansonsten sollten Sie die Reha jetzt erst einmal dafür nutzen, ein wenig zur Ruhe zu kommen. Wenn tatsächlich eine Erwerbsminderung vorliegt, und das aus den Befundberichten hervorgeht, wird es ohnehin auf die EM-Rente hinauslaufen. Sollte das Verfahren anders ausgehen, können und sollten Sie sich persönliche Hilfe suchen - zum Beispiel unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Evelyn Haselhorst
    am 29.09.2020

    Hallo Christian, ich bin in einer ähnlichen Situation wie meine Vorgänger und doch anders.

    Ich bin seit Mitte Mai ausgesteuert und bekomme Arbeitslosengeld, allerdings ruht mein Arbeitsverhältnis bei meinem Arbeitgeber wo ich 27 Jahre beschäftigt war.

    Ich wurde von der Krankenkasse aufgefordert eine Reha zu beantragen, die durch Corona erst jetzt stattfindet. Auch das Arbeitsamt wollte das ich zur Reha gehe oder eine EM-Rente beantrage.

    Ich bin in einer psychosomatischen Klinik, leide an einer Duftstoff Allergie ( MCS) und fühle mich hier eigentlich nicht richtig, möchte aber trotzdem erreichen das sie mir bestätigen, dass ich nicht mehr arbeiten kann. Sonst sehe ich keine Chance überhaupt etwas zu erreichen.

    Können sie mir einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll ?

    Liebe Grüße

    Evelyn

  • user
    Christian Schultz
    am 29.09.2020

    Hallo Wolfgang, der Entlassungsbericht in der Reha ist kein Bescheid. Sie können also nicht direkt Widerspruch einreichen, sondern allenfalls eine Gegendarstellung formulieren und darum bitten, dass diese ebenfalls zu den Akten genommen wird.

    Widerspruch einlegen können Sie dagegen später gegen den Bescheid der Rentenversicherung, der in der Regel auf dem Entlassungsbericht basiert.

  • user
    Wolfgang Pfeil
    am 29.09.2020

    Hallo.

    Bin zur Zeit in der Reha und habe beim Arzt angesprochen, das ich nicht der Meinung bin nicht mehr arbeiten zu können. Planmäßig könnte ich am 1.7.21 in Rente gehen, mit 63 plus 10 Monate.

    Was ist wenn der Bericht nicht für eine volle Erwerbsminderungsrente 3h arbeiten. Kann ich das ablehnen?

  • user
    Christian Schultz
    am 28.09.2020

    Hallo Norbert, meinen Sie eine Pensionskasse im Sinne der betrieblichen Altersvorsorge? Damit kenne ich mich leider nicht aus, beim SoVD beraten wir ausschließlich zum Sozialrecht. Ich glaube aber nicht, dass das verrechnet wird.

  • user
    Norbert Schindler
    am 28.09.2020

    Hallo Christian, danke für die Informationen. Das Krankengeld qas ich erhalten habe würde wohl in dem Fall mit der EM-Rente verrechnet werden. Da ich einer Pensionskasse bin wollte ich fragen ob auch die Pensionskasse in dem Fall rückwirkend gezahlt wird.

  • user
    Christian Schultz
    am 16.09.2020

    Hallo Norbert, der Antrag zur Reha wird zum Rentenantrag umgedeutet. In der Regel wird dann die EM-Rente rückwirkend ausgezahlt, weil die Bearbeitung einige Zeit dauert: www.sovd-sh.de/2020/07/28/erwerbsminderungsrente-rueckwirkend-muss-ich-arbeitslosengeld-oder-krankengeld-zurueckzahlen/

  • user
    Norbert
    am 16.09.2020

    Hallo Christian, bin z.Z. in Reha für 5 Wochen und würde gerne wissen ab welchem Datum die Reha in eine EM-Rente umgewandelt wird. Am Tag des Antrags vor ca 6 Monaten oder mit dem Tag des Arztberichts am Ende der Reha ca Mitte Oktober?

  • user
    Christian Schultz
    am 25.08.2020

    Hallo Frank, in der Regel läuft das nun automatisch. Aber Sie werden mit Sicherheit noch von Ihrer Krankenkasse (und der Rentenversicherung) angeschrieben, wie es nun weitergeht.

  • user
    Frank
    am 25.08.2020

    Hallo Christian,

    vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort. Die Krankenkasse hat die Einschränkung des Gestaltungsrechts "nachgeschoben". Verstehe ich das Richtig, das dadurch Alles automatisch käuft... (keine Nachfrage wegen Umdeutung, kein "formularmäßiger Rentenantrag" nötig ist)?

    viele Grüße, Frank

  • user
    Christian Schultz
    am 24.08.2020

    Hallo Frank, wenn in dem Abschlussbericht der Reha steht, dass Sie voraussichtlich auf Dauer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, sind die Voraussetzungen für die Umwandlung in den Rentenantrag erfüllt. Es kommt nun darauf an, wie es zur Reha gekommen ist.

    Falls Ihre Krankenkasse Sie dazu aufgefordert und ausdrücklich geschrieben hat, dass es für Sie kein Gestaltungsrecht gibt, nimmt der Rentenantrag automatisch seinen Lauf. Wenn Sie noch über das Gestaltungsrecht verfügen, können Sie selbst entscheiden, wie es nun weitergehen soll.

  • user
    Frank
    am 21.08.2020

    Hallo,

    eine super Seite hier und eine der ganz wenigen wo es nicht so auf "Fachchinesich" erklärt wird, damit der Otto-Normalverbraucher es auch versteht.

    Wie sieht es nach einer LTA aus, wenn der Entlassungsbericht unter 3 Stunden auf den Arbeitsplatz & dem Arbeitsmarkt ausgibt?

    Muss in diesem Fall, wenn alle Gegebenheiten (bin Angestellter seit ca. 33 Jahren) nach §116 umgedeuted werden? Mir hat ein Mitarbeiter gesagt "falls diesem Abschlußbericht zugestimmt wird" bekomme ich Bescheid.

    LTA war vor Kurzem und ging über die Rentenversicherung... das sind doch deren Ärzte oder? Oder wenn sie ihren eigenen Ärzten nicht vertrauen zumindest ein weiteres Gutachten? Das macht einen langsam mürbe... na ja,.. scheint ja klar das etwas bei mir sein wird, zum Spass wird da keine Reha unter 3 Stunden bescheinigen.

    vG, Frank

  • user
    Uwe K.
    am 17.08.2020

    Das wäre ja toll! Vielen Dank für die Information!

  • user
    Christian Schultz
    am 17.08.2020

    Hallo Uwe, ich gehe davon aus, dass Ihre Reha vom Rententräger durchgeführt wird. Sollte im Entlassungsbericht stehen, dass Sie auf Dauer weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, würde der Reha-Antrag automatisch in einen Antrag auf EM-Rente umgewandelt.

  • user
    Uwe K.
    am 17.08.2020

    Ich bin 57 und beginne in Kürze eine Reha. es sind 5 Wochen genehmigt. Ich beziehe seit 2013 Teilerwerbsminderungsrente. Meine Leistungen und meine Arbeitszeit haben sich immer weiter verringert. Jetzt sind es noch 3 Stunden am Tag. Wie man so schön sagt, "eigentlich" kann ich nicht mehr, und ich habe große Angst, dass man das in der Reha nicht erkennen könnte. Wenn es erkannt werden sollte, muss ich dann noch einen Rentenantrag stellen, oder geht das übergangslos?

  • user
    Walter
    am 04.08.2020

    Moin, moin, ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich denke die DRV hat den Reha Antrag vom 14.12.17 nachträglich in einen Rentenantrag umgedeutet. Wie war denn der Entlassungsbericht der ersten Reha? Da Du anschließend wieder Krankengeld bezogen hast, vermute ich AU entlassen, richtig? Da die AfA Dich zur Reha aufgefordert hat, wirst Du wahrscheinlich ALG 1 nach der Nahtlosigkeitsregelung bezogen haben. Damit denke ich wird die erste Reha nicht den erwünschten Erfolg gehabt haben und kann von der DRV in einen Rentenantrag umgedeutet werden.

    Da Deine Rente Rückwirkend zum Juni 2018 genehmigt wurde, hättest Du Anspruch auf eine Rentennachzahlung bis zu diesen Zeitpunkt. Da Du aber andere Sozialleistungen für diese Zeit erhalten hast, geht diese Nachzahlung an die entsprechenden Sozialversicherungsträger GKV und AfA. Du bist also seit Juni 2018 Rentenempfänger und hast damit auch keine Beiträge mehr entrichtet die eine Erhöhung Deiner Rentenansprüche begründen würde.

  • user
    Christian Schultz
    am 28.07.2020

    Hallo Roswitha, Sie haben es schon selbst erkannt. Der Betrag des Krankengeldes, der eine andere Entgeltersatzleistung (hier die Erwerbsminderungsrente) übersteigt, ist der Spitzbetrag.

  • user
    Roswitha
    am 27.07.2020

    Guten Tag...Frage:was genau ist der" Spitzbetrag,,?Habe Rückdadierte EMR(01.01.19-31.12.21)genehmigt!Von der Rückzahlung hat man Krankengeld abgezogen... Ist das der Spitzbetrag?Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen ;)...

  • user
    Ralf
    am 28.06.2020

    Ich habe am 20 Juni 2020 meine EU Rente bewilligt bekommen, bis 05.201. Den Antrag habe ich im März 2020 gestellt, aufgrund meines Rentenberaters. War bis ende 2017 Beschäftigt. Am 14.12.2017 Antrag auf eine längst fällige Reha gestellt. Seit 10.12.17 Leistungen der Krankenkasse erhalten. Mein Arbeitsverhältnis wurde daraufhin um 31.12.17 beendet . 04.18 in Reha gefahren. In der Reha wurde uns vermittelt das wir so lange wie es geht Krankengeld und Arbeitslosengeld beziehen sollten, jeder Monat zählt für die Rente, da die Krankenkasse und das Arbeitsamt in die Rentenversicherung einzahlen. Nach 1,5 Jahren Krankengeld habe ich ab 05.2019 Arbeitslosengeld bezogen, Nach 4 Wochen kam vom Arbeitsamt die Aufforderung eine neue Reha zu beantragen innerhalb von 30 Tagen, sonst würden mir die Leistungen gestrichen, diese Aufforderung bin ich nachgekommen und das Arbeitsamt hat die Reha für mich beantragt. 08.2019 wieder Reha allerdings mit Probearbeiten ect. Im Entlassungsbericht wurde eine befriste volle Erwerbminderungsrente empfohlen, auch hier wieder in der Reha so lange es geht Arbeitslosengeld zu beziehen. Habe noch Anspruch bis ca. 11.20. Vorher noch meinen aktuellen Rentenanspruch für 03.20 abgefragt ca. 1xxx €. Jetzt der Bescheid, Antrag würde Rückwirkend genehmigt. Antragstellung ist der 14.12.2017, Rente gilt ab 06.2018 aber jetzt der negative Effekt, meine Rente ist ca. 50 € geringer als 2020 auf den Rentenbescheid ausgewiesen war. Die 2 Jahre Krankengeld und Arbeitslosengeld haben nichts genutzt. Mein Alter 53.

  • user
    Christian Schultz
    am 23.06.2020

    Falls in Ihrem Fall noch ein Anspruch auf Krankengeld besteht, können damit noch bis zu 78 Wochen überbrückt werden. Im Anschluss noch bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. Mehr zum Krankengeld hier: www.sovd-sh.de/2020/04/28/krankengeld/

  • user
    Sixtyna
    am 23.06.2020

    Was passiert, wenn nach der Reha keine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird oder nur teilweise? Rückkehr zum alten Arbeitgeber ist wegen Mobbings ausgeschlossen. Mit jetzt 61 eine adäquate andere Arbeit zu finden dürfte schwer werden, bzw wurde schon lange Zeit erfolglos versucht

  • user
    Christian Schultz
    am 03.01.2020

    Hallo Günter, nein - diesen sogenannten "Spitzbetrag" müssen Sie nicht zurückzahlen.

  • user
    Christian Schultz
    am 03.01.2020

    Hallo Eckardt, ich denke, dass Ihr Reha-Antrag nun in eine EM-Rente umgewandelt wird. Lassen Sie sich aber gern noch einmal dazu persönlich beraten. Zum Beispiel in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Sibert28
    am 30.12.2019

    Vielen Dank für die Informationen. Habe irgendwie das Gefühl, dass man im Kontakt mit Behörden und Anstalten besser heute immer auch einen Anwalt drüber schauen lässt. Oft wird einem ja nicht gerade die richtige oder beste Lösung präsentiert. Danke in jedem Fall!

  • user
    Eckardt
    am 21.12.2019

    ich war 3 Wochen zur Reha. Dort wurde mir bescheinigt - Arbeitsunfähig , also weniger als 3h arbeitsfähig -

    Muss ich jetzt damit rechnen, nochmals "begutachtet zu werden" oder steht mir eine EU Rente zu? Wenn ja wie lange ? Bin seit einem Jahr krank , 60. Jahre alt und bisher immer gearbeitet.

    • user
      Simone
      am 17.03.2022

      Ich befinde mich in exakt derselben Situation wie Eckhard. Berufliche Reha, nur noch weniger als 3 Stunden arbeitsfähig - steht im Entlasbericht - arbeitsunfähig entlassen. Hab EM- Abtrag gestellt nun hab ich doch noch Termin für den Gutachter bekommen. Verstehe das nicht, es wurde doch bereits in der Reha-Einrichtung festgeszellt. Was nun , ist das ein schlechtes Zeichen? Was zweifelt man damit an? Muss ich da hin?

      • user
        Christian Schultz
        am 18.03.2022

        Hallo Simone, steht im Bericht auch, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter drei Stunden einsatzfähig sind?

  • user
    Günter Weber
    am 19.12.2019

    Guten Morgen. Frage: Fällt auch das Krankengeld rückwirkend bei der Anerkennung der EM weg?

  • user
    Angela Schütt
    am 28.11.2019

    Sehr interessant, danke für die Info.

    LG

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