Direkt zu den Inhalten springen

Erwerbsminderungsrente rückwirkend: Muss ich Arbeitslosengeld oder Krankengeld zurückzahlen?

Rente Behinderung Gesundheit

Viele Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen, bekommen diese rückwirkend. Das heißt: Zwischen dem Antrag und der ersten Auszahlung liegt eine bestimmte Zeitspanne, die irgendwie überbrückt werden muss – sehr häufig mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

Rückwirkende Erwerbsminderungsrente – Muss-ich-Geld-zurückzahlen?

Diese Zahlungen können höher oder niedriger als die spätere Erwerbsminderungsrente ausfallen – in der Regel ist die EM-Rente jedoch geringer. Was müssen Sie als Versicherter nun wissen? Sollten Sie Geld zurücklegen, um die Differenz auszugleichen?

Rückwirkende Erwerbsminderungsrente: Drei wichtige Szenarien

Nach dem Antrag zur EM-Rente müssen Sie erst einmal warten. Es ist keine Seltenheit, wenn bis zu sechs Monate ins Land gehen, bis der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung mit der Post kommt. In dieser Zeit können Sie Ihren Lebensunterhalt auf verschiedene Weise bestreiten. Wer jedoch dauerhaft krank ist und die Erwerbsminderungsrente beantragt, bekommt vorher sehr häufig Sozial- oder Lohnersatzleistungen.

In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die drei häufigsten Wege zur EM-Rente vor und klären die Frage, ob Sie nach Gewährung einer Rente Geld zurückzahlen müssen.

Erwerbsminderungsrente nach Krankengeld

Wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, gibt es keine Lohnfortzahlung mehr. Jetzt muss die Krankenkasse eine Lohnersatzleistung zahlen, das sogenannte Krankengeld. Das gibt es nach Ablauf der Entgeltfortzahlung noch 72 Wochen. Rechnen Sie im Durchschnitt mit einem Einkommensverlust von rund 20 Prozent zum bisherigen Netto.

Es kommt sehr häufig vor, dass die Krankenkasse Sie bereits vor Ablauf der 72 Wochen zu einer Reha auffordert. Dem müssen Sie innerhalb von zehn Wochen nachkommen. Falls im Abschlussbericht der Reha steht, dass Sie voraussichtlich länger als sechs Monate nicht arbeiten können, wird der Weg zur Erwerbsminderungsrente eingeleitet. In der Zeit bis zum Bescheid bekommen Sie natürlich weiterhin Ihr Krankengeld. Bis die 72 Wochen ausgeschöpft sind.

Sollte nun eine Erwerbsminderungsrente bewilligt werden, die geringer ausfällt als das bisherige Krankengeld, müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen. Die Krankenkasse hat keinen Anspruch auf Erstattung gegen Sie. Den sogenannten „Spitzbetrag“, also die Differenz zwischen Krankengeld und Erwerbsminderungsrente, müssen Sie nicht zurückzahlen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts 08. 12. 1992 (1 RK 9/92).

Nach der Aussteuerung: Muss ich das Arbeitslosengeld zurückzahlen?

Wenn das Krankengeld nach spätestens 78 Wochen ausläuft und Sie immer noch nicht arbeiten können, spricht man von der Aussteuerung. Falls Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente bereits läuft, erhalten Sie nun Arbeitslosengeld. Es gilt die „Nahtlosigkeitsregelung“.

Auch das Arbeitslosengeld ist in den meisten Fällen höher als die spätere EM-Rente. Was ist mit der Differenz, also dem Spitzbetrag, in diesen Fall? Muss dieser Teil des Arbeitslosengeldes der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden? Nein, auch jetzt können Sie nicht zu einer Rückzahlung verpflichtet werden. Laut § 145 Absatz 3 SGB III gibt es zwar einen Erstattungsanspruch – allerdings nur gegen die Rentenversicherung. Sie als Versicherter müssen die Differenz nicht zurückzahlen.

Aus „Hartz IV“ in die Erwerbsminderungsrente

Besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, bleibt für viele Menschen nur der Gang zum Jobcenter. Auch aus „Hartz IV“ heraus können Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Bis zum Ausgang des Verfahrens erhalten Sie dann Arbeitslosengeld II.

Wenn sich dann später die Rentenversicherung mit dem Bescheid meldet und die EM-Rente rückwirkend gewährt wird, steht wieder die Frage im Raum: Müssen Sie dem Jobcenter Geld zurückzahlen?

Machen Sie sich keine Gedanken. Auch hierzu gibt es ein Gerichtsurteil, dieses Mal aus Hessen. Wenn es zu Überzahlungen gekommen ist, müssen sich demnach die Sozialleistungsträger untereinander einigen. Die betroffene Person muss sich nicht darum kümmern, etwaige Forderungen zu begleichen.

Fazit

Beim Warten auf die Erwerbsminderungsrente vergehen häufig einige Monate. Egal ob Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder „Hartz IV“ bekommen – belasten Sie sich nicht mit der Frage, wie die jeweiligen Sozialleistungsträger an ihr Geld kommen. Einen Erstattungsanspruch gibt es nur im Verhältnis zwischen den Behörden. Sie haben damit gar nichts zu tun und müssen somit auch nichts zurückzahlen.

Der Übergang vom Kranken- oder Arbeitslosengeld in die Erwerbsminderungsrente stellt viele Menschen vor Probleme. In diesem Ratgeber erfahren Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel:

Wann Sie nach der Bewilligung mit Ihrer Rente rechnen können
Warum einige Menschen eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, obwohl sie mehr als drei Stunden arbeiten können
Welche Optionen Sie haben, um möglichst früh eine Altersrente zu beziehen

Außerdem erfahren Sie weitere wichtige Informationen zum großen Thema Erwerbsminderungsrente und dem oft schwierigen Übergang aus dem Krankengeld. In verständlicher Sprache mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.


Kommentare (338)

  • user
    Nicole Gl
    am 28.02.2024

    Hallo Herr Schulz,

    aufgrund der ganzen Kommentare zur EMR bin ich nicht die einzige, die vor Probleme gestellt wird und sich niemand zuständig fühlt.

    Ich bin seit April 22 krank geschrieben, ausgesteuert und ALG1 bezogen. Am Sa kam Bescheid des Arbeitsamt, dass ALG1 zum 24.02 eingestellt wird, da mir die volle EMR rückwirkend zum 01.03.23 gewährt wurde. Eine Berechnung ergab eine Nachzahlung von der Erstattungsansprüche der Krankenkasse und Arbeitsamt abgehen. Das Arbeitsamt teilte mir noch mit, dass der Februar und März in der Nachzahlung beinhaltet sei. Nur das Problem ist, dass ich aufgrund der Ansprüche von Krankenkasse und Arbeitsamt nichts ausbezahlt bekomme. Und die reguläre monatliche Rente ab April beginnt. Das heißt für mich, ich sitze einen Monat ohne Geld da. Klar würde mir das Sozialamt ein Darlehen gewähren. Aber das könnte ich gar nicht zurück zahlen. Und nun sitze ich da und weiß einfach nicht da. Keine Behörde fühlt sich zuständig Und die Dame die ich beim Rententräger am Telefon hatte, legte während des Telefonats einfach auf. Ich bin total verzweifelt Leider war mir der VdK keine Hilfe. Denn die konnte mir noch nicht mal sagen, dass ich über die DRV krankenversichert sei. Sie sprach von der 30 Tage Nachversicherungspflicht.

    wird man mit diesem Problem wirklich alleine gelassen? Ich muss schon wegen Erkrankung einen sozialen Abstieg hinnehmen obwohl ich 31 Jahre im öffentlichen Dienst war. Das ist alles so demütigend

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 29.02.2024

      Hallo Nicole, leider gibt es hier keine andere Möglichkeit als das Darlehen im Sozialamt. Vielleicht ist es möglich, dieses über mehrere Monate zurückzuzahlen. In seltenen Fällen kann es erfolgreich sein, die Rentenversicherung zu einer früheren Zahlung aufzufordern. Aber das sollten Sie dann mit einem Rechtsbeistand machen.

  • user
    I. Röhrig
    am 31.01.2024

    Guten Tag,

    mein Mann ist am 26.06.2023 unheilbar an Krebs erkrankt und bekommt seit dem 26.06.2023 aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine private BU-Rente. Da er privat versichert ist, hat diese das Krankengeld zum 30.09.2023 aufgrund der privaten BU-Rente nach 3 Monaten ab Erkrankungsbeginn eingestellt. Für ihn ein Disaster, da er noch nie krank war und sich sicher war, dass es ausreichend abgesichert sei. Er hat umgehend (am 02.10.2023) die gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente beantragt, die nun seit dem 01.01.2024 bewilligt wurde, da der Rentenversicherungsträger die Erkrankung erst am 22.12.2023 festgestellt hat. Nun hat er von Oktober - Dezember eine Versorgungslücke, in der er nur die kleine private BU -Rente erhält. Wir wussten leider nicht, dass man sich arbeitslos melden muss, da wir davon ausgegangen sind, dass die gesetzliche EU-Rente rückwirkend gezahlt wird.

    Nach telefonischer Auskunft des Arbeitsamtes wurde nun mitgeteilt, dass er keinen Anspruch auf die Nahtlosigkeitsregelung hat, da er sich

    1. nicht arbeitslos gemeldet habe,

    2. durch den Bezug der privaten BU Rente ja keine Versorgungslücke habe und

    3. er von der privaten KV nicht offiziell "ausgesteuert" sei, sondern nur keinen Versicherungsschutz mehr habe.

    Da wir anderer Meinung waren, haben wir die trotzdem sehr nette Dame gebeten, uns beim Arbeitsamt zu registrieren, damit wir den Antrag trotzdem stellen können und einen offiziellen Ablehnungsbescheid erhalten, gegen den wir -falls nötig- auch vorgehen können.

    PS: Heute war er persönlich beim Arbeitsamt. Leider hat das Arbeitsamt ihn nicht aufgenommen, da die Frist zum "arbeitslos melden" abgelaufen sei und er sich jetzt nicht mehr arbeitslos melden könne, da er ja bereits Rentner sei.

    Wir sind verzweifelt und zweifeln an der deutschen Bürokratie!!!!

    Kann uns irgendjemand weiterhelfen?

    • user
      Christian Schultz
      am 31.01.2024

      Hallo, Sie sollten sich unbedingt persönlich beraten lassen. Beim SoVD können wir da nur teilweise helfen, da wir nicht zu privaten Versicherungen beraten dürfen. Hier könnte ein Fachanwalt weiterhelfen.

  • user
    Bettina
    am 22.11.2023

    Hallo,

    ich habe seit 2007 eine teilweise EMR bekommen und war im öffentlichen Dienst. Nun habe ich rückwirkend zum 01.2.2022 die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet bewilligt bekommen. Jetzt bekomme ich ein Schreiben der VBL und die fordern rückwirkend bis 2007 einen Teil der Rentenzahlungen zurück! Ich bin sehr schockiert, gibt es da keine Verjährung? Ich begreife das nicht und außerdem habe ich das Geld auch nicht. Was sollte ich jetzt tun?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.11.2023

      Hallo Bettina, die VBL ist ja eine private Rentenversicherung. Auch wenn sie im Öffentlichen Dienst verpflichtend ist. Da jeder Anbieter seine eigenen Bedingungen erlassen kann, müsste man sich das genauer anschauen. Wir vom SoVD dürfen aber nur im Sozialrecht helfen, private Versicherungen gehören leider nicht dazu. Fragen Sie am besten einmal bei der Verbraucherzentrale nach.

    • user
      Knud
      am 26.11.2023

      Hallo Bettina, hallo Herr Schultz, ich könnte das gleiche oder ein ähnliches Problem bekommen. Ich beziehe seit 2021 eine teilweise EMR, bin/war im öffentlichen Dienst tätig und werde voraussichtlich auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen müssen. Da ich seit Januar 2023 arbeitsunfähig und in Krankengeldbezug bin, habe ich auch die Befürchtung, dass ich, bei rückwirkender Bewilligung der vollen EMR, für den Zeitraum zwischen Krankschreibung oder gar dem Beginn der teilweisen EMR (Nov. 2021), die Differenz zwischen der vollen EM-Rente und dem Krankengeld plus teilweiser EMR zurückzahlen muss. Meine zu erwartende volle EMR ist erheblich geringer als das Krankengeld und die teilweise EMR es zusammen waren. Wie ist es bei Ihnen weiter gegangen. Haben Sie etwas dazu in Erfahrung bringen können? Vielleicht können Sie Herr Schultz auch etwas dazu schreiben. Vielen Dank im Voraus und herzlichen Gruß, Knud

    • user
      Adélia
      am 19.12.2023

      Hallo Herr Schultz

      Ich habe meine Erwerbsminderungsrente rückwirkend ersttatet bekommen von Januar 2021 bis Oktober 2023 .

      Die 2 Jahre lebten von Arbeitslosengeld||

      Meine Frage

      Was passiert dann hier mit der Nachzahlung

      Liebe Grüße

      Frau:Tomé Farias de Carvalho

      • user
        Christian Schultz
        am 02.01.2024

        Hallo, die Nachzahlung wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Wenn noch etwas übrig bleibt, bekommen Sie das ausgezahlt.

  • user
    Schajesteh
    am 10.11.2023

    Sehr geehrte Herr Schulz,

    ich werde am 7.12.23 ausgesteuert. Meine Krankenkasse meinte, ich soll mich bei Arbeitsagentur melden und Arbeitslosengeld beantragen. Andererseits sagt man mir, ich soll mich bei der Rentenversicherung melden. Was soll ich machen? Weicher Weg wäre sinnvoller und bringt mir mehr Geld? Mein Arbeitsvertrag ist noch nicht aufgelöst und besteht noch. Ich bin nur arbeitsunfähig. Habe leider keine AU-Versicherung. Mein möchte sich bei mir melden und ich fürchte sie wollen einen Auflösungsvertrag mit mir abschließen. Was schlagen Sie vor?

    Vielen lieben Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Schajesteh

    • user
      Christian Schultz
      am 10.11.2023

      Hallo Schajesteh, bei der Arbeitsagentur müssen Sie sich auf jeden Fall melden. Auch unabhängig von einem möglichen Rentenantrag - denn der kann sich lange hinziehen, und am Ende stehen Sie ohne Geld da: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt

      • user
        Schajesteh
        am 11.11.2023

        Vielen lieben Dank!

  • user
    Tina
    am 25.09.2023

    Hallo,

    Was passiert in dem Fall wenn man kein Arbeitslosengeld mehr erhält und der Rentenantrag noch nicht durch ist? Der Partner arbeitet hat man in diesem Fall keinen Anspruch auf Unterstützung?

    Mit freundlichen Grüßen

    Tina

    • user
      Christian Schultz
      am 25.09.2023

      Hallo Tina, da bleibt vermutlich nur der Gang zum Jobcenter.

    • user
      Angelika
      am 15.10.2023

      Ich bin seit August ausgesteuert und habe eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Gleichzeitig habe ich Arbeitslosengeld beantragt, das mir nun auch für 2 Jahre bewilligt wurde. Es kristallisiert sich nun heraus, das das ALG höher ausfällt als die Rente, die noch nicht beschieden ist. Kann ich den Rentenantrag zurückziehen?

      Wie verhalte ich mich richtig?

      • user
        Christian Schultz
        am 23.10.2023

        Theoretisch können Sie das machen. Aber damit gefährden Sie unter Umständen die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes. Lassen Sie sich bitte unbedingt persönlich beraten.

  • user
    NoMi
    am 16.09.2023

    Ich habe hier gelesen, dass wenn man eine Erwerbsminderungsrente beantragt und wartet, nach dem Auslaufen von ALG 1 das Jobcenter und Bürgergeld zuständig ist. Aber was ist, wenn ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, mit einem Partner von ca. 2000 netto? Dann habe ich keinen Anspruch auf Bürgergeld. Wer zahlt dann den Beitrag für die Krankenkasse?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.09.2023

      In diesem Fall ist das wirklich schwierig. Entweder müssen Sie sich freiwillig krankenversichern. Oder - wenn Sie verheiratet sind - kann es auch über die Familienversicherung gehen.

  • user
    Dörthe Oestreich
    am 10.09.2023

    Hallo, ich bezog aus DDR Zeiten eine Berunfsunfähigkeitsrente. Diese wurde in eine teilweise Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Im Juni 2022 teilte man mir mit, dass die Rente rückwirkend zu 2017 in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt wurde. Ich habe in den Zeiten 2017 bis 2022 Krankengeld erhalten. Kann die Krankenkasse dieses Krankengeld jetzt zurückfordern?

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 11.09.2023

      Hallo Dörthe, nicht von Ihnen. Wenn dann bekommt die Kasse eine Rückzahlung direkt von der Rentenversicherung.

    • user
      Detlef Klick
      am 24.09.2023

      Seit wann bekommt man sechs Jahre Krankengeld

  • user
    Maria Zebisch
    am 12.08.2023

    Hallo,

    ich bin ausgesteuert. Habe Arbeitslosengeld l. Ich habe eine Eu Rente beantrag da laut Reha von der Krankenkasse unter 3 Std arbeitsfähig. Warte seit 8 Monaten sie finden immer wieder die Unterlagen nicht. Obwohl schon mehrfmals geschickt auch mit Anwalt. Ich muss jetzt Bürgergeld beantragen. Der Sachbearbeiter hat angerufen. Er war nicht sicher ob ich auch Sozialhilfe beantragen muss und Wohngeld. Wie verhalte ich mich jetzt am besten.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.08.2023

      Hallo Maria, solange die Rentenversicherung nicht klar sagt, dass Sie unter drei Stunden pro Tag arbeiten können, ist das Jobcenter zuständig.

  • user
    Annika
    am 10.08.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich habe eine Frage.

    Mir wurde die Teil EMR rückwirkend für 2 Jahre unbefristet bewilligt.

    Ich habe vorher alles ausgeschöpft, Krankengeld und ALG 1, da die Bearbeitungszeit sehr lange dauerte.

    Die Nachzahlung der DRV habe ich bekommen abzgl. der Erstattung für die Krankenkasse. Ich habe mich dann selber an die Arbeitsagentur per Mail gewandt, da diese ihre Leisungen ja auch von mir zurück erhält ( dachte ich)

    Lange bekam ich keine Antwort. Daher habe ich mich heute dort telefonisch gemeldet und nachgefragt, wie es aussieht mit der Rückzahlung. Die Dame am Telefon meinte, die Arbeitsagentur hat keine Ansprüche an mich, der Vorgang sei abgeschlossen.

    Können Sie mir was dazu sagen? Ich möchte es nur verstehen bzw. nichts falsch machen.

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 10.08.2023

      Hallo Annika, das ist leider nicht möglich. Ohne die Unterlagen einzusehen, können wir das nicht seriös kommentieren.

      • user
        Annika
        am 10.08.2023

        Vielen Dank!

  • user
    Belinda
    am 29.06.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    Wie sieht es mit folgendem Sachverhalt aus :

    Das Bürgergeld wird ja in Vorraus gezahlt. Also zum letzten des Vormonats.

    ( als Beispiel am 31. Juli für den Monat August)

    Das JC aber für den Monat August gar nicht erst bezahlt, weil es die Info hat, dass ja Ende August die EMR ausgezahlt wird.

    Wie kann / soll man als Bürgergeldempfänger über die Runden kommen ?

    Es fehlen dann ja 4 Wochen, in denen man kein Geld hat.

    Besten Dank im voraus !

    • user
      Christian Schultz
      am 30.06.2023

      Hallo Belinda, Sie können sich das Bürgergeld in diesem Fall als Darlehen für den Monat auszahlen lassen. Sobald die Rente auf dem Konto ist, zahlen Sie das Geld zurück.

      • user
        Belinda
        am 30.06.2023

        Hallo,

        2 Probleme stehen aber dann noch offen :

        1. wenn ich Ende August von den Geld der EMR das Darlehen zurück bezahle, habe ich ja wieder für den Folgemonat September kein Geld mehr.

        Hänge also wieder 4 Wochen nach.

        2. Und wenn das JC kein Darlehen gibt, mit dem Argument, weil es ja in Zukunft wegen der vollen EMR nicht mehr zuständig ist.

        Wie lassen sich diese 2 Probleme lösen ?

        Vielen Dank für Ihre Antworten hier auf der Seite

        • user
          Christian Schultz
          am 03.07.2023

          In der Regel ist die EM-Rente ja höher als das Bürgergeld. Oder Sie müssen die EM-Rente mit Grundsicherung aufstocken - in diesem Fall können Sie dort im Amt einen Vorschuss beantragen. In der Praxis bekommt man das in der Regel hin.

          Wenn es doch Schwierigkeiten gibt, sollten Sie sich persönlich beraten lassen. Zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

          • user
            R.W.
            am 25.01.2024

            Sehr geehrter Herr Schulz,

            nach intensiver Recherche habe ich folgendes herausgefunden:

            Anspruch auf Grundsicherung haben

            1.) Empfänger der Altersrente

            2.) Empfänger einer vollen EMR, welche unbefristet (auf Dauer) gezahlt wird

            Empfänger einer BEFRISTETEN (also auf Zeit gewährten) vollen EMR haben (laut interner Arbeitsanweisung der AA vom 01.01.23) Zugang zum Bürgergeld

            Siehe Paragraph 19 SGB II, Punkt 19.6

  • user
    Marie
    am 20.06.2023

    Hallo,

    habe eine grundsätzliche Frage zur Verrechnung Teilerwerbsminderungsrente mit ALG1/Krankengeld.

    Annahme:

    Teilerwerbsminderungsrente sei 1000 EUR,

    1/2 ALG1 sei 500 EUR

    nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit wird kein ALG1 mehr gezahlt und jetzt kommt das Krankengeld ins Spiel.

    Wird das Krankengeld jetzt in gleicher Höhe wie das ALG1 weiter gezahlt zusätzlich zur bestehenden Teilerwerbsminderungsrente, oder ist die Verrechnung hier eine andere?

    Schon traurig, dass die Krankenkasse mir die Sachlage und Berechnung nicht erklären kann/will, die benötigen erst die Arbeitsunfähigkeiten und prüfen im stillen Kämmerlein.

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 21.06.2023

      Hallo Marie, in diesem Fall hätten Sie ja neben der teilweisen EM-Rente einen Teilzeitjob gehabt und irgendwann verloren. Wenn man dann aus dem ALG I heraus länger als sechs Wochen krank ist, wird Krankengeld in Höhe des ALG I gezahlt.

      • user
        Marie
        am 21.06.2023

        Danke für Ihre Nachricht und ja, der Sachverhalt trifft es, ich hatte einen Teilzeitjob und bin jetzt arbeitslos und gleichzeitig arbeitsunfähig.

  • user
    Dirk Schader
    am 01.03.2023

    Erstmal vielen Dank für die vielen wertvollen Informationen.

    Ich bin am 12.3.2022 ausgesteuert worden. Ich bekam dnn ALG und wurde zur Reha aufgefordert. Die Reha fand im Juni 2022 statt und das Ergebnis wurde als Rentenantrag für die EMR gewertet. Am 23.11 wurde positiv beschieden, Rückwirkend zum 1.7

    Die Nachzahlung wurde mit dem ALG verrechnet.

    Jetzt habe ich aber das Problem das die DRV die Rente zum FA gemeldet hat und die BA das ALG. Durch den Progressionsvorbehalt ist die Steuer nun 2150€ höher. Es kann doch nicht sein dass es wie doppelte Zahlungen gewertet werden. Die DRV stellt sich Dumm und sagt es wäre alles OK so. Dabei wurde noch selbst das Übergangsgeld vom 1.7 bis 19.7 als Bescheid übermittelt obwohl ich da ja rückwirkend die Rente hatte. Leider reicht es nicht aus einfach die Anlage R bei der Steuererklärung wegzulassen da die Daten ja schon in das System der Finanzbehörde digital übermittelt wurde. Was kann ich da noch machen und was ist rechtens? Ich gehe davon aus das viele angehende Renter dies gar nicht merken und sich nur über eine hohe Steuer wundern.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2023

      Hallo Dirk, von diesem Problem hören wir hier öfter. Leider können wir aber nicht bewerten, ob das so rechtlich in Ordnung ist, da es sich nicht um Sozialrecht handelt. Vielleicht fragen Sie dafür einmal beim Lohnsteuerhilfeverein nach.

      • user
        Wolfgang
        am 14.08.2023

        Da tatsächlich rückwirkend Rente gezahlt wird, meldet der RV-Träger auch rückwirkend die Rente.

        Da das gezahlte ALG durch die Rentenverrechnung geringer wird, meldet das AA rückwirkend auch einen geringeren Betrag, genauer: einen negativen Betrag i.H. Der verrechneten Rente.

  • user
    Roswitha
    am 24.02.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da mein Mann am 19.10.2022 verstorben ist habe ich am 02.11.22 die Wtwenrente beantragt. Nach 4 Monaten bekam ich endlich den Bescheid.

    Leider war ich nach den Bescheid auch geschockt, weil die Nachzahlung vom 19.10.22 bis 31.03.2023 noch nicht überwiesen werden kann, weil geprüft werden muss ob das Arbeitsamt, Krankenkasse oder andere Ämter einen Anspuch auf ein Teil der nachzuzahlende Witwenrente zusteht. Ich bin total am Ende, da ich in der Zeit wo ich kein Geld für mein Mann erhalten habe trotzdem meine Rechnung bezahlen musste, deswegen habe ich das Geld von meiner Mutter geliehen damit keine Mahnungen eingehen. Meiner Mutter habe ich gesagt das sie das Geld zurück bekommt wenn ich die Nachzahlung erhalte. Nun bin ich mir aber nicht mehr sicher ob ich überhaupt etwas von der Nachzahlung bekomme, wenn das Arbeitsamt oder die Krankenkasse ein Teil zurück möchte. Hiermit möchte ich noch erwähnen das ich sei 23.07.2020 krank bin ausgesteuert wurde, und seit 19.01.2022 bekomme ich AGL I Bin in Psyhatrischer Behandlung und bin immer noch von meiner Hausärztin krank geschrieben. Ist das rechtens das mir ein Teil der Witwenrente abgezogen wird , habe keine Schulden bei der AOK oder Arbeitsamt. Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus:

    • user
      Christian Schultz
      am 27.02.2023

      Hallo Roswitha, grundsätzlich ist es korrekt, dass die Rentenversicherung prüft, ob ein Teil der Nachzahlung mit anderen Sozialleistungsträgern verrechnet werden muss. Was nun bei Ihnen persönlich rauskommt, kann ich leider nicht beantworten. Dafür müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen.

  • user
    Matthias
    am 04.02.2023

    Hallo Herr Schultz,

    wenn nach einem Reha Antrag seitens der RV entschieden wird eine volle Erwerbsminderungsrente zu zahlen, kann diese doch rückwirkend gezahlt werden. Liegt der Beginn der Rentenzahlung im Ermessen der RV oder gibt es dafür Regeln.? Wenn man z.B. schon 70 Wochen KG bezieht, könnte doch theoretisch die RV den Beginn der Rente auf den 1.Tag der Arbeitslosigkeit legen?

    Es kann ja u.U. einen erheblichen finanziellen Unterschied machen: die Rente muss versteuert werden, das Krankengeld nicht.

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 06.02.2023

      Hallo Matthias, feste Regeln gibt es dafür nicht. Die Rente soll an dem Tag beginnen - das ist häufig rückwirkend - an dem die Erwerbsminderung begonnen hat. Natürlich ist das in der Praxis dann oft strittig. Aber die DRV entscheidet das in der Regel anhand Ihrer alten Arztberichte.

      • user
        Uwe
        am 23.02.2023

        Steuern, rückwirkend!

        Dazu möchte ich noch als Beispiel erwähnen:

        Anfang 2022(!) bekam meine Frau einen Steuerbescheid, dass sie für das komplette Jahr 2017 Steuern für ihre Rente nachzuentrichten hätte. Tatsächlich hat sie aber das ganze Jahr 2017 ausschließlich Arbeitslosengeld bezogen, da die Rente noch nicht bewilligt war. Der Antrag war 12/2016 gestellt worden, die Bewilligung und die erste Auszahlung 08/2018!

        (In der Steuererklärung für das Jahr 2017 wurde der Bezug von Arbeitslosengeld von uns bereits angegeben und belegt.)

        Viel später erhielt das Finanzamt von der RV die Benachrichtigung, dass meine Frau eine Rente ab 12/2016 bekommen hätte und berechnete den vollen(!) Betrag der angeblichen RV-Nachzahlung, unter "Sonstige Einkünfte Ehefrau"! Eine Nachzahlung bzw. Auszahlung durch die RV in der vollen Höhe gab es aber nicht, da die RV und die Agentur für Arbeit diese Beträge miteinander gegenrechnet. Es blieb nur ein geringer Restbetrag von ca. 400,-€ über. Wir sollten aber Steuern von ca. 1000,- an das Finanzamt nachzahlen plus Zinsen!

    • user
      Martina Kaldeweier
      am 10.02.2023

      Hallo, ich bin seit Oktober 2022 im Krankengeld, habe heute einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nächste Woche steht noch ein Termin beim Arbeitgeber an, ob er evtl, eine leichtere Arbeit hat. Meine Frage darf ich überhaupt arbeiten gehen wenn der Antrag auf EM Rente gestellt ist?

      • user
        Christian Schultz
        am 10.02.2023

        Grundsätzlich dürfen Sie natürlich arbeiten. Wenn Sie aber mehr als drei Stunden am Tag tätig sind - und das über einen längeren Zeitraum, erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für eine volle EM-Rente.

    • user
      Ute Garner
      am 25.02.2023

      Hallo, ich hatte im Oktober 2022 einen Antrag für volle Erwerbsminderungsrente gestellt mit Beginn 01.01.23. Dies habe ich dann im November 2022 berichtigt mit Beginn der Erwerbsminderungsrente zum 01.01.24, da bis zu diesem Tag - laut Schreiben von der Arbeitsagentur v. 31.05.2022 - bereits bewilligt war. Das hatte ich vorher übersehen.

      Am 18.02.23 habe ich ein Schreiben der Rentenversicherung vom 10.02.23 bekommen, in dem der Antrag zum 01.03.23 bewilligt ist und die volle Erwerbsminderungsrente ab da gezahlt wird. Ich habe dann direkt per Email erklärt, dass ich damit nicht einverstanden bin, da mein ALG I bereits bis 2024 bewilligt ist und mitgeteilt, dass die Rentenversicherung dies wieder rückgängig machen soll und dies auch der Arbeitsagentur mitteilen soll. Dieses Schreiben habe ich am 23.02.23 auch bei der Rentenversicherung in MG zur Weiterleitung an die Rentenversicherung in Berlin gegeben. Heute habe ich festgestellt, dass mein ALG I nur vom 01.02-23.02.23 auf meinem Konto eingegangen ist. Ich habe keinerlei Info von der Arbeitsagentur bekommen, warum das so ist. Wie kann ich weiter vorgehen bzw welche Art Anwalt wäre für einen derartigen Fall zuständig? Denn ich möchte den Rentenbeginn nicht aufgrund des Fehlers der Rentenversicherung (sie haben meine aktualisierten Schreiben ignoriert) früher bekommen, sondern erst nach Ablauf des ALG I.

      Danke für eure Rückmeldung. LG Ute

      • user
        Christian Schultz
        am 27.02.2023

        Hallo Ute, der Startzeitpunkt der EM-Rente wird von der Rentenversicherung festgelegt - und zwar in der Regel an dem Tag, an dem die Erwerbsminderung offiziell anerkannt wird. Ob das bei Ihnen in der Sache richtig erfolgt ist, müsste man sich aber anhand Ihrer Unterlagen (vor allem der Arztberichte) anschauen.

  • user
    Karo
    am 04.01.2023

    Wie verhält es sich eigentlich mit dem Jobcenter (Hartz 4)? Folgender Sachverhalt: ich habe im Dezember 2022 rückwirkend ab 01.07.2021 EM-Rente (als Arbeitsmarktrente) zugesprochen bekommen. Anfang Dezember 2022 habe ich eine Zahlung vom Jobcenter erhalten, da der Rentenbescheid erst am 04.12.22 bei mir eingetroffen ist. Nun hat das Jobcenter richtigerweise mit der Rentenversicherung rückwirkend für die Monate September 2022-Dezember 2022 abgerechnet. Soweit so gut, nun zu meiner Frage, wie verhält es sich mit dem Jobcenter, war ich trotzdem im Dezember Leistungsberechtigt, oder nicht? Das Jobcenter sagt "ja", obwohl sie die komplette Leistung von der Rentenversicherung zurück bekommen hat, ich meine "nein" eben weil die Rentenversicherung alles erstattet hat?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2023

      Hallo Karo, nach meinem Verständnis waren Sie seit Juli 2021 - wenn auch rückwirkend - EM-Rentnerin. Die Zahlungen des Jobcenters fanden vorübergehend statt, weil Sie von irgendetwas leben mussten. Aber wenn Sie sichergehen möchten, lassen Sie sich am besten noch einmal individuell beraten.

      • user
        Karo
        am 04.01.2023

        Ok, wo genau kann ich mich diesbezüglich beraten lassen?

        • user
          Christian Schultz
          am 04.01.2023

          Am einfachsten ist die kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Oder Sie wenden sich an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

          • user
            Karo
            am 04.01.2023

            Ja gut, dann werde ich mich da mal schlau machen. Vielen Dank für die Hilfe

      • user
        Maren
        am 11.02.2023

        Moin, werde wohl auch pers. Hilfe beanspruchen müssen; vorab meine Frage, da ich hier leider nicht eine frage, wie in meinem Fall gefunden habe. Ich bekomme auch rückwirkend E_rente und einen hohen nachzahlungsbetrag, befinde mich aber (leider) seit 7.22 in privatinsolvenz. Wird mir die Nachzahlung gepfändet? (2013 Nein, wie ich die "Gesetzesänderungen" lese, seit 2018 aber ja?

        Ist es eine Sozialleistungen, die nicht pfänbar ist? Lieben dank vorab und liebe grüsse

        • user
          Christian Schultz
          am 13.02.2023

          Hallo Maren, mit Privatinsolvenzen kennen wir uns beim SoVD leider nicht aus. Da empfehle ich eine Schuldnerberatung, dort müsste man über diese Info Bescheid wissen.

  • user
    Petra Polzin
    am 03.12.2022

    Hallo, muss ich verlängerte LFZ ( 32 Jahre AOK- Mitarbeiterin ) vom ARBG zurück zahlen, bei rückwirkender Zubilligung der Erwerbsminderungsrente?

    Habe 1 Jahr auf den Gutachter Termin warten müssen, bedingt durch Corona!

    • user
      Christian Schultz
      am 05.12.2022

      Hallo Petra, den Fall hatte ich hier noch nicht in der Praxis. Aber ich gehe davon aus, dass Sie das Geld vom Arbeitgeber behalten dürfen. Das muss irgendwo im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein. Sprechen Sie am besten einmal den Betriebsrat an.

  • user
    Birgit
    am 12.11.2022

    Guten Tag , wenn am 20.12.2021 die volle Erwerbsminderungsrente unbefristet mit Anpassung festgestellt wurde darf das Arbeitsamt und das Jobcenter rückwirkend aus der Vergangenheit Gegenwart Zukunft doppelt die Nachzahlungen einbehalten obwohl die Rentenversicherung die ganze Zeit untätig war und macht was die wollen was ist zu tun die Anwälte und die Sozialverbände wollen können da angeblich nicht helfen . Für mich ist das Betrug und Geldeintreiben. Bin nicht bereit die Nachzahlung zu meinen Lasten zu opfern für den Staat das fehlt mir später alles für die Rentenberechnung. Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 14.11.2022

      Hallo Birgit, da kann ich nur allgemein antworten, da ich Ihnen Fall nicht im Detail kenne. Wenn jedoch die EM-Rente rückwirkend festgestellt wird, wird die daraus entstehende Nachzahlung mit dem Geld verrechnet, dass Sie für diesen Zeitraum von Arbeitsagentur oder Krankenkasse erhalten haben. Sonst gäbe es ja eine doppelte Zahlung.

  • user
    Schneider Ralf
    am 06.11.2022

    Hallo Herr Schulz,

    Ich würde gerne wissen ob ich für meine Schweizer Zeit automatisch eine IV Rente bekomme wenn ich in Deutschland die volle Erwerbsunfähigkeits Rente zugesprochen wurde.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 07.11.2022

      Hallo Ralf, das weiß ich leider nicht. Es bestehen unterschiedliche Rentenabkommen mit vielen Ländern. Da müssten Sie bitte einmal direkt bei der DRV nachfragen.

    • user
      Frank Vollmer
      am 27.11.2022

      Hallo Ralf, ich habe dasselbe Problem mit Österreich und Liechtenstein. Mir wurde bei der DRV gesagt, dass dies getrennte EMR- bzw. IV-Verfahren sind. Der Antrag an den/die ausländischen Rentenversicherungsträger kann aber über die DRV gestellt werden. Dazu braucht es das Formular E0207, das zusammen mit dem EMR-Antrag eingereicht werden muss. Das Formular E0207 kann auf der Website der DRV als PDF heruntergeladen werden.

  • user
    stephan
    am 30.10.2022

    bekomme ab november rente habe ich dann noch ansruch auf arbeislosengeld für oktober

    • user
      Christian Schultz
      am 03.11.2022

      Wenn die Erwerbsminderung offiziell erst zum November beginnt, dann ja. Ansonsten nicht, Sie erhalten dann sicherlich eine Rückzahlung von der DRV.

  • user
    Hansi
    am 27.10.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    für mich stellt sich gerade eine zukunftsträchtige Frage.

    Ich bin letztes Jahr mit Aufhebungsvertrag ausgeschieden, weil ich - aufgrund meiner gesundheitlichen Situation - dem Arbeitsalltag nicht mehr Stand halten konnte.

    Zunächst habe ich ein Jahr als Privatier und freiwilliges Krankenversicherungsmitglied von meinem Ersparten gelebt.

    Nun habe ich zum Januar 2023 ALG 1 beantragt und bin daher bereits jetzt arbeitssuchend gemeldet.

    Meine Ärzte haben mir geraten, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da sich der gesundheitliche Zustand nicht bessert.

    Wenn ich das als Arbeitssuchender zum derzeitigen Zeitpunkt mache, kann ich dann trotzdem zum 01.01. ALG 1 beziehen oder sagt die Agentur dann, dass ich ja gar nicht vermittelbar bin ?

    Der Erfolg eines solchen Antrages auf EU Rente steht ja noch in den Sternen und Krankengeld erhalte ich aufgrund der freiwilligen Versicherung nicht. Meine Frage lautet also: Kann ich gleichzeitig einen Antrag auf ALG I und auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen ? Wäre super, wenn Sie mir meine Bedenken nehmen könnten. Danke im Voraus für eine kurze Antwort!!!

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo, Ihre Anfrage habe ich bereits vor wenigen Minuten im anderen Beitrag beantwortet.

    • user
      Ralf
      am 07.11.2022

      EM Rente Antrag und Verfahren bei Sozialgericht Läuft ,doch Arbeitslosengeld läuft

      aus, wie weiter ? Habe Schwerbehinderungsrente beantragt ,Kann ich wen später die EM-

      Rente durch ist sie in Anspruch nehmen ?

      Danke Ralf

      • user
        Christian Schultz
        am 07.11.2022

        Lassen Sie sich hierzu bitte individuell beraten. Beim Antrag zur SB-Rente sollten Sie angeben, dass bereits ein Antrag zur EM-Rente läuft. Eigentlich sollte das von der DRV automatisch geprüft werden, dem ist aber nicht immer so. Sollte die EM-Rente gewährt werden und höher sein, bekommen Sie diese dann auch rückwirkend. Ist die Altersrente höher, bekommen Sie die Altersrente.

  • user
    Brianna
    am 25.10.2022

    Hallo

    Ich bin rückwirkend zum 01.01.21 in EU rente. Die nachzahlung der Rv wurde vom Jobcenter erstmal gegen gerechnet und auch abgezogen. Jetzt ist es aber so, das noch ein dreistelliger betrag an mich ausgezahlt wird, ich aber seit 30.9 nen antrag auf grusi laufen habe. Bekomme jetzt ich den betrag als "einkommen" angerechnet oder wie verhält sich das? Ich bin verunsichert weil eigendlich wäre der betrag x ja in dem jahr an mich ausgezahlt worden über die monatlichen Zuwendungen.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.10.2022

      Hallo Brianna, das weiß ich leider nicht aus dem Stehgreif. Von anderen Betroffenen habe ich schon gehört, dass dieses Geld dann quasi in den öffentlichen Kassen "versickert" ist. Aber da fehlt mir gerade das Hintergrundwissen. Bitte direkt beim Amt für Grundsicherung nachfragen und die Antwort gern hier für mich und alle anderen posten.

  • user
    Steffilein
    am 08.10.2022

    Guten Abend, ich habe gerade nach 1,5 Jahren Krebstherapie meine letzte Chemo abgeschlossen und werde am 21.11. Noch operiert. Nach der OP sollte über das Krankenhaus eine Reha mit Wunschklinik beantragt werden, sodass ich, sobald alles verheilt ist, Anfang 2023 fahren könnte und danach hoffentlich die Wiedereingliederung beginnen kann.

    Nun werde ich aber am 21.10. Ausgesteuert und erhielt heute ein sehr böse geschriebenes Schreiben von der Arbeitsagentur ohne mal einen persönlichen Termin bei einem Sachbearbeiter gehabt zu haben. Dieses Schreiben habe ich nicht richtig verstanden. Nur, dass ich was ausfüllen soll um eine Reha zu beantragen und dies innerhalb eines Monats einreichen soll, sonst bekäme ich kein ALG1.

    Die Arbeitsagentur weiß, dass ich noch operiert werde und ich voraussichtlich nichz länger als 6 Monate brauche um hoffentlich wieder arbeiten zu können. Kann es sein, dass die Reha noch unnötigerweise vor der OP angetreten werden muss oder womöglich die OP verschoben werden muss oder unmittelbar nach OP statt findet? Dieser Druck, der einem da gemacht wird, überfordert mich sehr in meinem Zustand.

    Was soll ich nun machen? Kann ich den Rehaantrag auch selbst einreichen bei der Arge Krebs NRW oder muss das über dieses seltsame Formular laufen? Gibt es ne Chance, dass die Reha womöglich erst Anfang des Jahres statt finden würde oder geht die Genehmigung etc so schnell weil die Arbeitsagentur dahinter steckt?

    Danke und liebe Grüße

    Stefanie

  • user
    Rudi
    am 08.09.2022

    Guten Tag,

    ich bezog bis zum Ablauf der vollen (möglichen) Zeit Krankengeld und direkt danach habe ich das ALG I ("normale" Arbeitslosengeld) bezogen/erhalten.

    Nach ca. 3,5 Monaten Arbeitslosengeld bekam ich die Mitteilung, dass meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente rückwirkend entsprochen wurde. Dies wurde der Agentur mitgeteilt.

    In dem Bescheid der LVA wurde mir auch mitgeteilt, dass wegen der rückwirkenden Erteilung der Erwerbsminderungsrente eine Nachzahlung erfolgen würde. Diese müsste aber erst genau errechnet werden.

    Zuvor müsste aber geprüft werden, ob evtl. andere Stellen Ansprüche erheben.

    Kurze Zeit später bekam ich einen Bescheid, die die Summe der Nachzahlung aufzeigte.

    Die Auszahlungsssumme war natürlich geringer als die zuvor errechnete Nachzahlung für die rückwirkend erteilte Erwerbsminderungsrente.

    Nun bekam ich vom Arbeitsamt die Mitteilung, dass ich nun an sie eine Nachzahlung zu leisten hätte, da die LVA dies versäumt habe und dies nicht von den errechneten Nachzahlungen d(welche die LVA wegen der rückwirkend genehmigten EMR errechnet hat) in Abzug brachte .

    Die LVA hatte nur die Zahlungen des Krankengeldes berücksichtigt.

    Diese "zuviel" ausgezahlte Nachzahlung (hier ALG I)müssste ich entsprchend ausgleichen, d.h. der Argentur zur Auszahlung bringen.

    Muss ich dies tatsächlich vornehmen, wenn die LVA hier den Fehler begangen hat, da hier oft geschildert wird, dass der Arbeitnehmer KEINE Rückzahlungen leisten muss?

    Kann ich aus rechtlichen Gründen hierzu belangt werden (von der Agentur f. Arbeit)?

    Wenn ja, habe ich Anspruch auf zinslose Ratenzahlung?

    Vielen Dank.

    Mit freundlichem Gruß

    Rudi

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Hallo Rudi, normalerweise müssen Sie als Versicherter nichts zahlen. In seltenen Fällen - wie bei Ihnen jetzt - kommt es aber aus verschiedenen Gründen zu Überzahlungen. Manchmal holen sich die Behörden das Geld dann von den Versicherten direkt zurück. Das kann also korrekt sein. Ob das in Ihrem Szenario auch der Fall ist, weiß ich allerdings nicht. Am besten persönlich prüfen lassen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Martina
    am 22.08.2022

    Ich hab nee frage:

    Ich bekomme Krankengeld immer mit Krankmeldung. Habe Erwerbsminderungsrente beantragt und der Bescheid ist gestern angekommen und ich bekomme ab 1.9. Volle Erwerbsminderungsrente die ja erstmal für 2 Jahre bewilligt wurde. Die erste Rente wird Ende September ausgezahlt. Jetzt meine Frage muss ich mich jetzt bis Ende September weiter krank schreiben lassen um überhaupt Geld zu bekommen oder ist jetzt kein Anspruch mehr von der Krankenkasse. Lg

    • user
      Christian Schultz
      am 22.08.2022

      In der Regel stellt die Krankenkasse sofort das Krankengeld ein - also zum 01. September. Wenn in dieser Zeit kein Geld vorhanden ist, kann im Notfall übergangsweise "Hartz IV" bezogen werden. Eine richtig blöde Situation.

  • user
    Anne-Maria Schäfer
    am 17.08.2022

    Mir fällt noch eine Frage ein: ich habe im kirchlichen Dienst gearbeitet und erhalte hier durch Zusatzversicherung eine EM-Rente, bisher noch Teilerwerbsminderungsrente. Wie ist es, wenn ich aus der Kirche austrete, kann mir die Rente (die ich mir ja eigentlich erarbeitet habe) dann gestrichen werdn?

    Vielen Dank!

  • user
    Anne-Maria Schäfer
    am 17.08.2022

    Frage: Wie ist es inm einem Spezialfall mit dem Spitzbetrag, bzw. der Rückzahlung des ALG:

    Wenn ich schon seit 3 Jahren Teilerwerbsminderungsrente erhalte und nun einen Antrag auf Vollerwerbsminderungsrente gestellt habe, da mein Zustand sich verschlechtert hat. Ich beziehe jetzt ALG I und die Teil-EM, das ALG I ist doppelt so hoch wie die jetzige Teil-EM Rente und genauso hoch wie eine Vollerwerbsminderungsrente wäre, falls sie mir zugesprochen würde. Müsste ich in diesem Fall das komplette ALG I für den rückwirkend bewilligten Zeitraum zahlen? Vielen Dank!

  • user
    Uwe H.
    am 26.07.2022

    Sehr geehrter Herr Schulz ,

    nach Aussteuerung und anschließend bewilligten Alg1 habe ich zusätzlich noch einen Lastenzuschuss beantragt weil das Alg1 nicht ausreichte.

    Rückwirkend für 1 Jahr wurde mir jetzt auch die Volle Erwerbsminderung zugesprochen. Da die Volle Erwerbsminderung höher ist als das Alg1 fordert die Agentur für Arbeit diese Zahlungen vom RV zurück.

    Muss ich jetzt auch den Lastenzuschuss für den gleichen Zeitraum an das Sozialamt erstatten ?

    Im voraus schon mal besten Dank ,

    Uwe H.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Uwe, normalerweise regeln das DRV und das Sozialamt ebenfalls hinter den Kulissen, so dass Sie persönlich nichts zurückzahlen müssen.

      • user
        Uwe H.
        am 07.08.2022

        Hallo Herr Schulz ,

        vielen Dank für Ihre Antwort , mittlerweile hat mir die Wohngeldstelle am Landratsamt geschrieben und fordert rückwirkend ab der Bewilligten Vollen Erwerbsminderung zum 01.07.2021 wegen nicht Anspruch 2.300 Euro von mir zurück.

        Da ich schon fast 62 Jahre alt bin fällt meine Erwerbsminderung höher aus was ich von AFA und Wohngeldstelle bekommen habe. Es ist ungerecht weil mir von der Rückerstattung vom RV , ein nach Abzug von der AFA , ein betrag von ca. 700 Euro bleibt.

        Jetzt werde ich noch nach der Bedürftigkeit bestraft mit Schulden , das kann doch nicht sein !!!

        Im Grunde ist es so das jetzt mehr zurückgezahlt wird als wie ich bekommen habe , die 175 Euro Lastenzuschuss habe ich ja nicht angespart , ich komme mir echt ver...... vor !!

        Was ist Ihre Meinung dazu Herr Schulz , was kann ich dagegen tun ??

        Lieber Gruß

        Uwe

        • user
          Christian Schultz
          am 08.08.2022

          Hallo Uwe, ohne Einsicht in die Unterlagen kann man das leider nicht beantworten. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen.

  • user
    Holger Netev
    am 06.06.2022

    Hallo,

    Ich habe rückwirkend ab dem 01.04.2019 die Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. In der Zeit vom 01.04.2019 bis heute habe ich ALG 1 erhalten. Nun fordert das Arbeitsamt das an mich gezahlte Netto-Arbeitslosengeld von der DRV Bund zurück, was soweit auch richtig ist. Jetzt kommt aber meine eigentliche Frage: Da beim ALG 1 auch eine Sozialversicherungspauschale von 20% in Abzug gebracht wurde und die DRV den Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente ebenfalls in Abzug bringt, müsste hier vom Arbeitsamt oder von der Krankenkasse nicht auch ein Teil der einbehalten Sozialversicherungspauschale an mich zurückerstattet werden ?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.06.2022

      Hallo Holger, ich bin mir nicht sicher - aber ich denke, das ist alles Teil der Berechnungen hinter den Kulissen. Im Zweifel bitte direkt bei der DRV nachfragen.

  • user
    M
    am 19.05.2022

    Hallo!

    Ich bin seit etwa genau einem Jahr wegen Angststörungen krankgeschrieben. Im Januar wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Da der Arzt mir bescheinigt hat, derzeit nicht rehafähig zu sein (Ängste wegen Corona, derzeitige Corona Situation etc) hat die Krankenkasse mir nahegelegt, einen Rentenantrag zu stellen, was ich auch gemacht habe. Dieser wurde vor etwa 2 Wochen abgelehnt.

    Nun meine Fragen:

    Muss ich darüber jetzt sofort die Krankenkasse informieren? Bekomme ich weiter Krankengeld? Bis zu 72 Monate gesamt?

    Ich bin weiter krankgeschrieben und vom Arbeitgeber noch nicht gekündigt.

    Einen Widerspruch werde ich wohl nicht einlegen sondern vielleicht einen neuen Antrag stellen mit Hilfe einer Beratungsstelle, da ich evtl bei der Antragstellung nicht detailliert genug war oder Fehler gemacht habe. Es wurde mit der Begründung abgeleht, ich könne mehr als 15Std arbeiten, dann hald in einem anderen Beruf.

    Vielen Dank für Ihre Antwort,

    M.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.05.2022

      Hallo, die Kasse kann Ihnen das Krankengeld nicht streichen, wenn die Rente abgelehnt wurde. Das passiert nur, wenn Erwerbsminderung festgestellt wird. Ob Sie jetzt proaktiv auf die Krankenkasse zugehen sollten - und wie Ihre weitere Strategie aussieht - sollten Sie aber in einer individuellen Beratung klären.

  • user
    Anonym
    am 13.05.2022

    Hallo, ich habe folgende Frage. Das Krankengeld und das Arbeitslosengeld sind bei mir bereits ausgelaufen und wir befinden uns im Klageverfahren zur EM-Rente. Nun bekomme ich nur noch eine private BU i. H.v. 492,50€. Deshalb wurde ich von Krankenkasse aufgefordert, nun einen monatlichen Beitrag i. H. v. 200€ zu zahlen, aufgrund des Verdienstes. Wie kann das umgangen werden?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.05.2022

      Das müsste man sich für Ihren Einzelfall anschauen. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel der Bezug von "Hartz IV", da wird die Krankenkasse vom Jobcenter getragen.

  • user
    Gilberto Heilen
    am 05.05.2022

    Hallo bin seit 13.7.19 Krankgeschrieben habe zu letzt Arbeitslosengeld bekommen und bin jetzt ausgesteuert worden bekomme aber kein Harz4 da meine Frau zu gut verdient das heißt das mein Einkommen komplett weggebrochen ist. Das Rentenverfahren läuft schon 2 Jahr habe meine Stelle noch werde dort nicht mehr arbeiten und bin laut Ärzten nur noch unter 3 Stunden arbeits tauglich. Jetzt habe ich zwei fragen 1: Was könnte ich wo noch versuchen zu beantragen. 2:da die Erwerbsminderungsrente geringer ausfällt wie zuletzt das Arbeitslosengeld muß ich da noch was zurück bezahlen. LG

    • user
      Christian Schultz
      am 05.05.2022

      Hallo Gilberto, möglicherweise haben Sie Anspruch auf Wohngeld. Das sollten Sie einmal klären. Und zurückzahlen müssen Sie nichts - auch nicht, wenn die EM-Rente niedriger als das Arbeitslosengeld ist.

  • user
    Nadin
    am 07.02.2022

    Hallo,

    ich habe Krankheitsbedingt von 11.11.2019 bis 30.03.2021 Krankengeld erhalten und von 30.03.2021 bis 02.01.2022 Arbeitslosengeld I erhalten habe am Mai 2021 Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und habe Teilerwerbsminderungsrente zugesagt bekommen so das ich seit dem 03.01.2022 wieder bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit beschäftigt bin. Mein Rentenbescheid habe ich noch nicht erhalten habe aber mitgeteilt was ich ungefähr als Teilerwerbsminderungsrente bekommen würde das ist ca die Hälfte was ich an Krankengeld und Arbeitslosengeld I bekommen habedie haben mir mein teilerwerbsminderungsrente auch nachträglich zum Juni 2021 bewilligt. die DRV meinte sie müssen jetzt abklären ob die Krankenkasse anspruch erheben wird was mir aber komisch vor kamm weil die Bewillingung in die Zeit fällt wo ich schon beim Arbeitslosenbezug war.

    muss ich an die Krankenkasse oder an das Arbeitsamt was nachzahlen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.04.2022

      Hallo Nadin, müssen Sie nicht. Das klären Rentenversicherung, Krankenkasse & Co. alles hinter den Kulissen.

    • user
      Blech
      am 03.05.2022

      Sehr geehrte Damen und Herren ich möchte Mal was von euch wissen wann bekomme ich die rueck wirklich bezahlt und den laufen Monat und wann kommt die Nachzahlung Frau Blech

      • user
        Christian Schultz
        am 03.05.2022

        Das kann man nicht allgemein beantworten. Aber in der Regel dauert es schon einige Wochen - manchmal auch Monate.

  • user
    Birgit Melvers
    am 04.02.2022

    Sehr geehrtes Experten-Team,

    bis September 2022 habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

    Im September 2021 (während ALG 1 Bezug) habe ich auf Anraten meines Psychotherapeuten und Psychiaters einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EMR) gestellt. Die RV hat inzwischen mitgeteilt, dass ich eine 4-wöchige Reha absolvieren soll. Ob zur Wiederherstellung oder Feststellung inwieweit ich noch arbeitsfähig bin, das ist mir nicht klar. Jedenfalls wurden mir 2 Rehakliniken mitgeteilt. Ich habe zugestimmt und warte nun.

    Der Agentur für Arbeit habe ich im Januar telefonisch über das Service Telefon mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf EMR gestellt habe. Mir war nicht bewusst, dass die Agentur f. A. dies wissen muss.

    Seit 4 Wochen bin ich krank geschrieben. Der Berater der Agentur für Arbeit schickt mir ständig Termine, um mich einzubestellen, weil er mit mir über meine berufliche Situation sprechen möchte. Ich bin dazu aufgrund meiner Erkrankung aktuell jedoch nicht in der Lage.

    Meine Frage: Sollte ich länger, als 6 Wochen krank sein, muss ich dann ALG II beantragen? Ich bin von meiner Krankenversicherung bereits ausgesteuert seit April 2021.

    Oder greift hier die Regelung bei Arbeitsunfähigkeit (nach § 145 SGB III) - die so genannte "Nahtlosigkeitsregelung"?

    Ich habe leider online nicht finden können, das mir darauf eine klare Antwort gibt - oder aber ich verstehe die Texte inhaltlich nicht. Ich wäre sehr froh und dankbar, falls Sie mir hier weiterhelfen könnten. Vielen herzlichen Dank im voraus.

    Vielen Dank im voraus für Ihre freundliche Unterstützung.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.04.2022

      Hallo Birgit, ohne Ihre Unterlagen einsehen zu können, gehe ich davon aus, dass Sie jetzt schon ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung erhalten. Es läuft ja ein Antrag auf EM-Rente - in der Regel ist das dann so. Da spielt es dann auch keine Rolle, ob Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind. Aber wenn Sie das abschließend klären möchten, müssten Sie sich persönlich beraten lassen, zum Beispiel beim SoVD.

  • user
    Michael
    am 28.01.2022

    Hallo,

    ich hoffe mal, dass man hier noch eine Antwort bekommt.

    Ich hätte nämlich auch ein Problem.

    Und zwar bin ich jetzt schon seit weit über zwei Jahren krankgeschrieben (im ALG II Bezug) und habe auch Anfang Dezember 2021 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, welcher auch schon nach etwa 14 Tagen genehmigt wurde --> volle Erwerbsminderungsrente.

    Diese wurde auch rückwirkend zum 1.4.2021 bewilligt und ist erstmal bis 30.11.2023.

    Erste Zahlung ist erst Ende Februar 2022.

    Dadurch, dass die Rente rückwirkend ist und auch noch ein Monat übergangsweise ALG II gezahlt wurde, habe ich jetzt das Problem mit meiner Rentennachzahlung und auch mit meiner Nebenkostenabrechnung (Rückzahlung).

    Die Rentennachzahlung wird laut Landratsamt (Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt wurde gestellt) und Jobcenter mit dem ALG II, etc. verrechnet.

    Da die Rente niedriger ist als das ALG II mit Miete, gehe ich davon aus, dass ich davon nicht einen Cent sehen werde.

    Ich habe jetzt aber in dieser "Übergangszeit" (da hatte ich schon meinen Rentenbescheid) meine Nebenkostenabrechnung für 2020 (Rückzahlung, kommt immer so spät) bekommen und mich dann erkundigt ob ich diese wie beim "normalen" ALG II Bezug beim Jobcenter einreichen muss.

    Die Aussagen waren damals vom Jobcenter (Leistungsabteilung), dass ich diese zwar einreichen könne, aber diese irrelevant sei, da ich bei der Rückzahlung ja schon offiziell in Rente war (da rückwirkend, etc.).

    Wenn ich sie einreiche, würde man sie also nur in die Akte legen.

    Zu dem Zeitpunkt war auch klar, dass noch ein weiterer Monat ALG II gezahlt wird!

    Rentenbescheid kam am 22.12.2021, Nebenkostenrückzahlung am 23.12.2021, Jobcenter wurde am 23.12.2021 erstmals darüber informiert --> weiteres Telefonat ein paar Tage später.

    Man sagte mir auch, dass ich die Sache mit dem Landratsamt dann klären müsse, da ich da einen Antrag auf "Hilfe zum Lebensunterhalt" (geht um keine 70€) zur Rente gestellt habe.

    Wenn der Antrag bewilligt wird, dann kann es wohl sein, dass die Rückzahlung zu einem Bruchteil verrechnet wird, ansonsten gehöre das Geld aber mir, da es ja von meiner Rente "rückwirkend" (durch die Nachzahlung) gezahlt wurde.

    Jetzt kommt aber auf einmal das Jobcenter (selbe Person von der Leistungsabteilung) und verlangt, dass ich die Nebenkostenabrechnung doch noch einreiche.

    Das Jobcenter hat jetzt scheinbar mitbekommen, dass die Rentennachzahlung nicht deren Auslagen deckt und will sich jetzt auch noch die Nebenkostenrückzahlung (geht da um über 500€!) schnappen.

    Soweit mir bisher gesagt / erklärt wurde, ist es rechtlich aber so, dass das Jobcenter keinen Anspruch mehr darauf hat.

    Es verhält sich jetzt so, als ob ich vom ALG II Bezug in Arbeit ginge und dann hat das Jobcenter keinen Anspruch mehr auf die Rückzahlung (egal von welchem Jahr --> Eingang der Zahlung ist ausschlaggebend!).

    Andersherum ist es ja auch so, dass wenn man in den ALG II Bezug geht und da dann eine Rückzahlung aus der Zeit vorher kommt, das Jobcenter ALLES anrechnet, obwohl diese Nebenkosten NICHT durch ALG II, etc. gezahlt wurden.

    Ich befürchte jetzt, dass das Jobcenter aber halt versucht das Geld zu verrechnen.

    Es kommt da halt gerade alles zusammen:

    - rückwirkende Erwerbsminderungsrente

    - Rente geringer als ALG II + Miete

    - Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt wurde beim Landratsamt (NICHT Jobcenter!!!!) gestellt

    - Nebenkostenrückzahlung kommt in Übergangszeit

    - ein weiterer Monat ALG II wird nach Erhalt des Rentenbescheides / Erhalt der Nebenkostenrückzahlung gezahlt

    • user
      Christian Schultz
      am 29.01.2022

      Hallo Michael, leider können wir Ihre Anfrage nicht hier im Forum klären. Falls es Probleme geben sollte, wenden Sie sich gern mit Ihren Unterlagen an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

      • user
        Nico
        am 28.04.2022

        Hallo Christian, hätte da mal einen große Frage: hatte 12/19 einen Schlaganfall war 1,5 Jahre krank geschrieben dann ALG 1 für ca.9 Monate dann rückwirkend ab 07/20 die volle vorübergehende Erwerbsminderungsrente bewilligt bis 30.04.22 . nun auf Verlängerung beantragt aber noch nichts weiter bearbeitet und falle ja jetzt wieder ins ALG 1

        Wie schaut’s jetzt aus: die Rentenkasse hat fast ein ganzes Jahr das Krankengeld an die Krankenkasse zurückgezahlt und komplett ans Arbeitsamt zurückgezahlt.

        Nun da bei der Rentenkasse noch nichts bearbeitet wurde muss ich ja irgendwo Geld her beziehen. Krankenkasse sagt von da gibts nichts mehr da nach Datum der Aussteuerung berechnet wird obwohl größte Teil zurückgezahlt wurde. Und ALG1 hab ich da nur noch die Restzeit von 3 Monaten oder fängt das wieder bei 0 an da ja komplett zurück gezahlt wurde?

        Und zum Dank bekomm gestern auch noch Steuerbescheid vom Finanzamt, das ich durch die Rückzahlung der Rentenkasse fast 1000€ für das Jahr zurückgezahlen muss.

  • user
    Karin kortz
    am 01.12.2021

    Guten Tag,

    Ich bin seit dem 3.6.2019 krank geschrieben. Ausgesteuert von der Krankenkasse wurde ich am 29.11.2020 und ehiehe seit dem 30.11.2020 Alg1.

    Am 1.12.2020 wurde ich vom Arbeitsamt aufgefordert einen reha bzw. Rentenantrag zu stellen, dies habe ich auch getan. Nach Gutachten war ich dann im September 2021 zur Reha. Dort wurde festgestellt das ich unter 3 Stunden belastbar bin und mir wurde empfohlen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Diesen Antrag habe ich am 1.11.2021 gestellt. Nach telefonieren mit der Rentenversicherung wird rückgerechnet und als Datum für die Rente der 3.6.2019 genommen.

    Meine Frage ist ob ich nun krankengeld

    Und Alg1 zurück zahlen muss, beides war wesentlich höher als die zu erwartende Erwerbsminderungsrente.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.12.2021

      Hallo Karin, wie wir es im Fazit klar geschrieben haben: Sie müssen nichts zurückzahlen.

  • user
    Özkan Yücel
    am 30.11.2021

    Guten Tag,

    ich habe Antrag gestellt am 21. Oktober 2019 zur Medizinischen Rehabilitation.

    Ich habe bis 28. November 2020 Krankengeld bekommen.

    Ich habe Rente beantrag am 02. Dezember 2020 wegen voller Erwerbsminderung.

    Rentenbescheid 25. Oktober 2021und Monatliche Zahlung beginnt am Dezember 2021, (Die Rente beginnt am 01.10.2019). Krankengeld zu meiner Krankenkasse zurückbezahlt. ich habe vom Dezember 2020 bis heute nirgendwo keine Geld Leistung bekommen. Für vergangene 13 Monaten nicht ausgezahlt. Ich habe Widerspruch geschrieben leider abgeleint worden.

    Meine Frage Bitte: nicht ausgezahlte Nachzahlung nach meine Rente Beantrag bis Rentenbescheid, für die Bearbeitungszeit darf ich Geld Anspruch recht?

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 01.12.2021

      Hallo, wenn Ihre Rente rückwirkend bewilligt wurde und Sie in der Zwischenzeit keine anderen Leistungen erhalten haben, werden Sie mit Sicherheit eine Nachzahlung erhalten. Fragen Sie am besten bei der DRV direkt nach.

  • user
    Thomas Ernst
    am 30.11.2021

    Hallo Christian,

    ich beziehe seit 2008 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und seit 2020 ergänzend Leistungen aus der Grundsicherung. Bei der diesjährigen Bearbeitung des Folgeantrages bzgl. der Grundsicherung fiel der Sachbearbearbeiterin auf, dass dem Rentenbescheid nicht zu entnehmen war, dass seitens der DRV Abzüge für meine bestehenden Pflichtversicherungen (Kranken- und PflegeVers.) erfolgten , was bei einer Pflichtersicherung üblicherweisse der Fall sei. Ich habe daraufhin bei der DRV um Zusendung eines Rentenbescheides mit Abzug der Beiträge für die Kranken- und PflegeVers. gebeten. Heute habe ich dann von der DRV im Rahmen einer Neuberechnung einen Erstattungsbescheid wegen Überzahlung i.H.v. über 2.600 € erhalten. Was kann ich ggf. unternehmen? Schleißlich war ich von Beginn an pflichtversichert, was bei der DRV auch hätte bekannt sein müssen.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.12.2021

      Hallo Thomas, das weiß ich leider nicht aus dem Stehgreif. Ich gehe davon aus, dass diese Nachzahlung nun mit dem Amt für Grundsicherung verrechnet werden muss. Wenn Sie das unabhängig prüfen lassen möchten, wenden Sie sich gern an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Michaela Olajiga
    am 30.11.2021

    Hallo,

    ich wurde vor Kurzem vom Jobcenter aufgefordert, Erwerbsminderungsrente und Sozialhilfe zu beantragen und mich freiwillig kranken zu versichern, da ich als erwerbsunfähig eingestuft wurde.

    Das mit den Anträgen ist alles schon erledigt und kein Problem, aber die zahlen jetzt wirklich für mich keine Krankenversicherung.

    Ist das so rechtens?

    Die Leistungen laufen doch normal weiter, bis über den Rentenantrag entschieden ist, und laut Sozialamt bin in über das Jobcenter pflichtversichert, solange ich von dort Leistungen beziehe.

    Ich muss regelmäßig zu gleich mehreren Ärzten, muss regelmäßig gleich mehrere Medikamente nehmen und brauche dringend Hörgeräte.

    Kann mir da jemand bitte helfen?

    Danke im Voraus!

    • user
      Christian Schultz
      am 01.12.2021

      Hallo Michaela, normalerweise zahlt das Jobcenter Ihren Krankenkassenbeitrag. Wenn Sie hier keine Leistungen mehr erhalten, sollten Sie sich umgehend persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Michaela Olajiga
      am 01.12.2021

      Danke für die Antwort!

      Es hieß in der Aufforderung zur Mitwirkung, dass ich mich freiwillig krankenversichern muss.

      Nur habe ich heraus gefunden, dass tatsächlich nur noch Beiträge für meinen 17-jährigen Sohn, der eigentlich bei mir in der Familianversicherung ist, an die Krankenkasse gezahlt werden

      Es kann natürlich sein, dass es so gemeint war, dass ich mich wegen der Erwerbsunfähigkeit freiwillig krankenversichern muss, der Batrag mir aber vom Jobcenter erstatet wird,

      aber das stand in der Aufforderung zur Mitwirkung nicht drin.

  • user
    Hausmann
    am 22.11.2021

    Guten Tag.

    Ich beziehe seit mai 2021 teilweise erwerbsminderungsrente und . Krankengeld . Da ich seit 2020 krank bin , wurde ich zum Juli 2021 ausgesteuert. Hab mich bei argentur für Arbeit melden müssen . Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch weiter. Die Leistungen wurden genehmigt. Wird jetzt Rente wegfallen oder bleiben? Kommt es auf Höhe der Leistungen an damit diese bestehen kann?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 23.11.2021

      Hallo, die EM-Rente wird so lange gezahlt, bis die Befristung ausläuft. Auch wenn Sie nebenher das halbe ALG I beziehen.

      • user
        Mary
        am 15.03.2022

        Hallo ich auch hab ne frage.....ab 1.04.22 bekomme ich volle ewerbsminderung rente ich wahr ab denn 27.10.21 arbeitslos und krank dazu und arbeitsamt gesagt dass sie mich abmelden und bekomme keine alg1 mehr wieso danke über eine Antwort

  • user
    Ronny Rerwald
    am 19.11.2021

    Meine EU Rente ist nach 5 Jahren einfach auslaufen ,obwohl Verlängerung 6 Monate vorher beantragt wurde. Ohne Begründung und ohne jegliches Schriftstück. Meinem Sohn ist dies erst aufgefallen als über 6 Wochen keine Zahlungen mehr eingingen.

    Ist dies Rechtens?

    Vielen Dank für ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 19.11.2021

      Wenn Sie eine Weiterbewilligung beantragt haben, muss der Vorgang ja noch irgendwo liegen. Da sollten sie so schnell wie möglich bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.

  • user
    Alexandra Meier
    am 29.10.2021

    Hallo! Ich beziehe seit 1.04.2020 Erwerbsminderungsrente 630,00 Euro und große Witwenrente 289,00 Euro. Nun bekam ich im August einen Änderungsbescheid der großen Witwenrente, Verminderung um mehr als 200 Euro rückwirkend ab 01.04.2021. Meine Frage, ob dass rechtens ist, dass der Bescheid 5 Monate später kam und ich dadurch 1090, 00Euro Nachforderung habe. Da ich erstens keinen Antrag auf Wohngeld oder Sozialhilfe stellen kann und zweitens, ich nun Schulden habe, die vermeidbar gewesen waren, wenn der Bescheid auch im April 2021 gekommen wäre.

    Mit freundlichen Grüßen

  • user
    Jürgen Augenstein
    am 26.10.2021

    Hallo, ich habe wegen mehrerer schwerwiegender Erkrankungen (70% Behinderung) im Juli 2020 einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt. Diesem Antrag wurde statt gegeben, im Februar 2021, jedoch Rückwirkend zum August 2019. Die Krankenkasse, Arbeitsamt, Betriebsrente und die Rentenvers. haben sich untereinander das Geld ausgeglichen.

    Für die Zeit, in der ich Krankengeld bekommen habe (72 Wo), hatte mir mein Arbeitgeber noch eine Ausgleichszahlung zu bezahlen ( gesamt 8300,00€) Dieses Geld fordert mein Arbeitgeber in voller Höhe zurück, mit dem Hinweis, ich wäre ja rückwirkend zum Rentner geworden.

    Ist das o.k. so?

    Danke für Ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2021

      Hallo Jürgen, das ist eine arbeitsrechtliche Frage, die wir beim SoVD leider nicht beantworten können. Ich denke, dass diese Zahlung im Tarifvertrag geregelt ist. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • user
    Katja
    am 13.10.2021

    Hallo,

    Ich habe rückwirkend Teil EMR erhalten. Bisher aber nur 1,5 Monate Nahtlosigkeit. Die DRV hat mit der AfA nicht abgerechnet sondern mir komplett alles ausgezahlt. Muss ich der AfA jetzt melden, das ich die Teil EMR bekomme und was muss ich vermutlich an die AfA zurückzahlen? Die Teil-Rente ist für den einen Monat niedriger als das bezogene ALG 1

    Danke.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.10.2021

      Hallo Katja, normalerweise läuft das alles hinter den Kulissen ab, ohne dass Sie mit den Nachzahlungen etwas zu tun haben. Aber wenn Sie sichergehen möchten, können Sie bei der Arbeitsagentur oder der der DRV nachfragen.

  • user
    Anke
    am 04.09.2021

    Ich habe von ca. 2 - 21/2 Monaten Bescheid bekommen, dass meinem Antrag vom 01.04.2019 auf Erwerbsminderungsrente, also nach über zwei Jahren Bearbeitungszeit der DRV (nur Antrag und Widerspruch) endlich, wenn auch erst einmal befristet, stattgegeben wurde.

    Während des, bei der DRV laufenden Antrages, bekam ich Verletztengeld von der BG, ausgezahlt über meine Krankenkasse, und ALG 1 im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung.

    Heute bekam ich vom SoVD-MV, wo Informationen auf meine Nachfragen leider nur sehr sperrlich bis gar nicht kommen, weshalb ich nun hier reagiere, und von diesem daher auch sehr enttäuscht bin, auch, wenn dieser mir schon, letztlich aber auch wieder nur durch abwimmeln auf mich, mich selbst einzusetzen, "geholfen" hat, ein abschliessendes Schreiben der DRV mit der Endabrechnung zugeschickt, in welcher u. A. stand, dass das, ALG 1 verrechnet wurde, ich aber dieses Endanrechnungsschreiben, sollte es ggf. weitere berechtigte Institutionen, bezüglich Rückzahlungsforderungen, geben, an diese weiterleiten sollte.

    Da in dem Schreiben vom SoVD-MV keinerlei Informationen waren, genau wie auch schon bei dem, über den SoVD ehemals zugeschickten Rentenbescheid als Solches, welchen ich lt. SoVD-MV überprüfen sollte, jedoch ohne ein Wort, worauf ich, als Laie, da achten müsse, war auch in diesem Schreiben vom SoVD-MV, mit welchem die Endabrechnung der DRV über die Nachzahlung der DRV kam, wieder keinerlei Info, worauf ich achten müsse, was meine Pflichtvsei, und was nicht.

    Daraufhin habe ich gegooglet, und bin wiederholt auf Aussagen gestossen, dass die DRV verrechnen muss, nicht aber ich, wenn der Rest des Geldes nun an mich ausgezahlt wurde.

    Daher hier meine Fragen.:

    01. Das ALG wurde, vor Restauszahlung an mich durch die DRV, an die Arbeitsagentur zurückgezahlt, das Verletztengeld hingegen nicht. Muss ich dies nun selbst zurück zahlen???

    02. Muss ich, falls ich das Verletztengeld nach, durch die DRV nun schon erfolgter Endabrechnung, durch diese an Krankenkasse, bzw. BG, nicht zurück gezahlt wurde, dieses Endabrechnungsschreiben der DRV mit der Aufforderung, dieses an, eventuell noch vorhandere Rückzahlungsforderer weiterzuleiten, dieses tatsächlich an die Krankenkasse, und / oder BG schicken, um diese darauf aufmerksam zu machen, dass die DRV an diese nicht zurückgezahlt hat, und ich dies, zumindest lt. diesem Schreiben der DRV, nun tun müsste, obwohl ich es ggf. gar nicht muss, da es die DRV hätte tun müssen, womit ich ggf. aus der Pflicht bin???

    Ich hoffe, Sie verstehen, was ich meine, und freue mich auf Rückmeldung Ihrerseits. Vielleicht reagieren Sie ja verlässlicher, wie der SoVD-MV, von welchem ich doch sehr enttäuscht bin über dessen, wenn auch auf Grund möglicher Überlastung, Arbeitsweise. Ich hatte mir von diesem ursprünglich mehr Unterstützung erhofft, muss aber z. B. etliche Male schreiben und anrufen bei diesem, um auf wichtige Fragen meiner laufenden Verfahren betreffend, nur eine, aber wichtige, Antwort zu erhalten.

    Liebe Grüße Anke.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.09.2021

      Hallo Anke, es tut mir sehr leid, dass Sie mit den Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern keine guten Erfahrungen gemacht haben.

      Leider kann ich Ihre Fragen nicht beantworten, denn mit dem Thema Berufsgenossenschaft im Zusammenhang mit Kranken oder Arbeitslosengeld hatte ich bisher kaum zu tun. Von daher kann ich Ihnen nur empfehlen, sich entweder noch einmal mit Nachdruck an die Kollegen des SoVD zu wenden. Oder Sie suchen sich eine andere Unterstützung.

  • user
    Stamn Silvia
    am 24.08.2021

    Guten Tag, ich hab ne frage nochmal. Die Rentenversicherung möchte noch eine Begutachtung haben . Seit gute 2 Wochen ist der Arzt beauftragt worden. Leider noch kein Termin erhalten. Ich weiß nur das ein Gutachter 6 Wochen Zeit hat das Gutachten zu schreiben. So wurde es mir beim letzten Mal gesagt. Zählt das ab den Zeitpunkt wo der Gutachter beauftragt wurde? Lg silvia Stamm

    • user
      Christian Schultz
      am 24.08.2021

      Hallo Silvia, das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Am besten direkt bei der Rentenversicherung nachfragen.

    • user
      daniel
      am 04.09.2021

      Stamn Silvia,

      unabhängig von den 6 Wochen habe ich die Erfahrung gemacht, dass ein Gutacher auch einen Antrag auf eine Verlängerung der 6 Wochen frist stellen kann die auch ohne Probleme genemigt werden kann...Deswegen mit dem Schlimmsten rechnen und das Beste hoffen.

      Leider ist die EM Rente ein ewig dauernder Prozess...

      Ps an die Anderen: Wenn die EM Rente höher ist als der ALG2 Bezug, bekommat man die differenz anschließend ausgezahlt. ( beispiel ALG2 = Wohnungsmiete plus regelsatz = 750€. EM Rente = 950 € Brutto und 850 € Netto wohlgemerkt. Dann bekommt man für jeden Monat nachträglich 100€ nachzahlung. Bei 3 Jahren kommt da auch etwas zusammen.

      Die Nachzahlung kann unter Umständen auch erst später kommen, wenn die das unter sich verrechnet haben.

      Pss für den Übergang zwischen ALG 2 und Rente hat man, weil ALG2 im vorraus gezahlt wird quasi knapp einen Monat kein Geld. ( Nicht beschweren. Denn als man mit ALG2 begonnen hat, haben die schließlich auch schon im vorraus bezahlt. Ist halt so. )

      Da kann man übergangsweise ALG2 beantragen, was man dann aber vollständig zurück zahlen muss. Da kann man aber auch meines Wissens eine Ratenzahlung vereinbaren.

      Liebe Grüße

  • user
    Wolf
    am 18.08.2021

    Bin seit Jahren Bezieher vom Arbeitslosengeld2 umd sollte vom Jobcenter aus Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

    Nun erhielt ich Bescheid dass Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, jedoch wesentlich niedriger als der Regelsatz von Arbeitslosengeld 2.

    Rente wurde ab 1.1.2021 bewilligt, Zahlung soll an 1.9.2021 erfolgen und es steht noch eine Nachzahlung ab 1.1. 2021 aus.

    Nachzahlung soll erst gezahlt werden, wenn etwaige Ansprüche mit Jobcenter und Co. verrechnet werden.

    Meine Frage;

    Bleibt von der Nachzahlung überhaupt was übrig,

    oder wird es wegen Bezug von Arbeitslosengeld 2 komplett einbehalten???

    Wie gesagt loegt die Erwetbsminderungsrente erheblich unter dem Regelsatz von Arbeitslosengeld2 und ich müsste ja gegebenenfalls auch noch zusätzliche Leistungen vom Jobcenter/Sozialamt beantragen,

    da von der Erwerbsminferungsrente ja alles bezahlt weden müsdte,

    was bei den Kleinbetrag absolut nicht reichen würde.....

    • user
      Christian Schultz
      am 18.08.2021

      Hallo Wolf, durch die Nachzahlung über mehrere Monate kann theoretisch eine Summe übrigbleiben. Diese wird aber vermutlich dennoch mit Ihrem ALG-II-Bezug verrechnet. Um sicherzugehen, können Sie aber gern bei meinen Kollegen in der Sozialberatung nachfragen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Christina
    am 11.08.2021

    Hallo Herr Schultz,

    Ich wollte nur mal nachfragen: wenn ich Rentenantrag stelle muss ich das dem Arbeitsamt mitteilen? Und wenn wird dann Arbeitslosengeld bis Renteneintritt

    weiterbezahlt?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.08.2021

      Hallo Christina, die Arbeitsagentur muss unterrichtet werden. Leider stellt diese dann ziemlich zügig die Zahlung ein. Das kann in der Praxis ein Problem werden, v.a. wenn Sie allein leben und kein weiteres Einkommen vorhanden ist. Dann sollten Sie sich rechtliche Unterstützung holen, denn in bestimmten Fällen kann man von der Deutschen Rentenversicherung eine Abschlagszahlung einfordern - um die Zeit bis zum regulären Rentenbeginn zu überbrücken.

  • user
    Stamn Silvia
    am 09.08.2021

    Hallo , leider komm ich hier nicht weiter mit der Rentenversicherung. Also angefangen hat es bei mir letztes Jahr im Januar. Bis heute hin und her nur. Nun wurde ich informiert das alles durch ist . Das nur noch die Entscheidung fehlt. Seit gute 2 Wochen warte ich nun . Ob sie sagen ja oder nein wieder zur Rente. Kennt sich jemand vielleicht aus wie lange es noch dauert könnte.

  • user
    Klaus Müller
    am 09.08.2021

    Hallo, ich habe am 03.08.21 einen Bescheid zur EURente rückwirkend zum 1.11.2020 erhalten. Die letzte Krankengeldzahlung war am 09.07.2021 und wich war/bin weiter im Krankenstand. Der Bund zahlt erst ab dem 01.09.2021 die Rente.

    Bis wann muss die Krankenkasse das Krankengeld jetzt zahlen? Bis zur Bekannntmachung des Bescheides ( Posteingang) oder nur bis zur letzten Zahlung. Ich hatte ja eigentlich bis zur Bekanntgabe des Entscheides anspruch auf KG....

    Danke Grüße KLaus

  • user
    Roswitha
    am 09.08.2021

    Hallo Herr Schulz,

    rückwirkend wurde bei mir Erwerbsminderungsrente bewilligt, zuvor erhielt ich erst Krankengeld und danach Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeit). Die seit Jahren bestehende nebenberufliche Selbständigkeit (neben meiner hauptberuflichen) wurde nicht angerechnet, da ich nebenberuflich nur bis zu 3 Stunden pro Woche gearbeitet habe. Jetzt fordert aber die Krankenkasse für mehr als 1 Jahr Beiträge nach für die nebenberufliche Tätigkeit aufgrund der rückwirkend bewilligten Rente. Kann dies die Krankenkasse nachträglich fordern? Ich dachte, die Ämter regeln die Kostenfrage untereinander?

    • user
      Christian Schultz
      am 09.08.2021

      Hallo Roswitha, an für sich schon. Wie es sich nun mit der freiberuflichen Tätigkeit verhält, weiß ich allerdings nicht aus dem Stehgreif, das müsste man sich genauer anschauen. Befragen Sie gern meine Kollegen in der Sozialberatung des SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Silvia Stamm
    am 21.07.2021

    Vielen Dank für die Antwort

  • user
    Silvia Stamm
    am 20.07.2021

    Hallo , bei mir läuft der Antrag auf Erwerbsminderungsrente schon länger. Immer wieder fehlte was. Nun ist wohl alle zusammen. Nun meine Frage, ich musste ein Antrag auf Behinderung stellen. Der ist nun durch mit 50% rückwirkend zum 8.3.2021 wo ich den Antrag gestellt habe. Kann es sein, daß mir deswegen die Rente nicht genehmigt wird?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.07.2021

      Hallo Silvia, der Schwerbehindertenausweis verhindert mit Sicherheit nicht Ihre Erwerbsminderungsrente.

  • user
    F. Martin
    am 11.07.2021

    Hallo Ulli,

    bin seit 02/2020 krankgeschrieben, bin in eine PV. Jetzt gehts zum Gutachter. Die PV will natürlich nicht so lange zahlen, aber onkologisch eben notwendig. Denke die wollen mich in eine EMR drängen.

    Muss ich dann das Delta EMRente und Krankentagegeld zurückzahlen ?

    Danke Frank

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Frank, ich habe Ihre Frage nicht verstanden. Aber zu privaten Versicherungen können wir beim SoVD nichts sagen.

  • user
    Marcus Kraus
    am 11.07.2021

    Ich habe mal eine Frage zu meinem Fallbeispielen. Ich habe EM Rente beantragt nachdem mir Teilehabe am Arbeitsleben nach Widerspruch abgelehnt wurde. Dagegen habe ich Klage erhoben und die Erwerbsminderungsrente nur vorsorglich beantragt. Jetzt nach 1,5 Jahren Klagedauer sieht es so aus das die DRV mir die Teilhabe am Arbeitsleben bewilligen muss. Da die Klage 18 Monate gedauert hat bekomme ich seit 7 Monaten ALG ll. 1. Muss mir für den Zeitraum EM Rente bewilligt werden. 2. Wonach berechnet sich jetzt mein Übergangsgeld, nach ALG ll oder nach dem Stand vor 18 Monaten als ich den Antrag auf Teilhabe gestellt habe. 3. Muss die Rentenversicherung für den mir entstanden Schaden auf kommen da mein Übergangsgeld 3 mal so hoch gewesen wäre als ALG ll. Hätte ich nicht mein Recht einklagen müssen, hätte ich niemals ALG ll beziehen müssen. Mir ist aber durch die lange Klagedauer ein Finanzieller Schaden entstanden.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Marcus, bitte lassen Sie sich von meinen Kollegen persönlich beraten. Ich schaffe es leider nicht, hier im Forum auf jede Anfrage ausführlich einzugehen.

  • user
    Dieter Kiesewetter
    am 10.07.2021

    Hallo. Ich habe kurz vor meiner Reha Altersrente wegen Schwerbehinderung gestellt. Ich wurde aus der Reha Arbeitsunfähig entlassen. Bekomme weiter Arbeitslosengeld. Jetzt prüft die Rentenversicherung ob ich Alters- oder Erwerbsminderungsrente erhalten soll. Was wäre für mich finanziell besser? Falls für Erwerbsminderungsrente entschieden wird, kann ich mich dagegen wehren?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Dieter, was besser wäre, müsste in Ihrer Renteninformation stehen. Das kann ich Ihnen ohne Einsicht in die Unterlagen nicht beantworten. Lassen Sie sich am besten kostenlos bei der Rentenversicherung selbst beraten.

  • user
    Winfried Körkel
    am 08.07.2021

    Hallo!

    Habe am 01.06.2020 eine Erwerbsminderungsrente eingereicht. Die wurde aber abgelehnt.

    Nach meinem Einspruch scheint eine Teilerwerbsminderungsrente rückwirkend ab dem 01.11.2020 genehmigt. Beziehe seit dem 23.11.2020 Krankengeld . Voraussichtlich werde ich bei meinem Arbeitgeber ab dem 01.08.21 in Teilzeit bis zu meinem offiziellen Renteneintritt am 01.01.2023 arbeiten. Nun meine Frage: Die Teilerwerbsminderungsrente wird rückwirkend

    bezahlt. Verechnet die Krankenkasse mein erhaltenes Krankengeld mit der Rente? Das Krankengeld ist bedeutend höher als die zu erwartende Teilerwerbsminderungsungsrente.

    Für eine Auskunft bedanke ich mich im Voraus.

  • user
    Monika H.
    am 03.07.2021

    Hallo

    Ich bin ausgesteuert und erhalte seit Ende April ALG, Nahtlosigkeit wurde nicht genehmigt, obwohl ich einen Antrag auf EMR gestellt habe. Nun habe ich Bescheid, dass ich die Teilerwerbsminderungsrente bekomme und es wird geprüft, ob mir die volle EMR zusteht. Wird da die AA gefragt ob die was für mich haben.... Kann die AA das bestimmen oder liegt auch diese Entscheidung bei der RV? Mein AG ruht u. hat keine Stelle für mich, nach der Leistungsbeurteilung der RV.

    Danke für Ihre Antwort. LG. Monika

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Monika, wenn es um die Frage geht, ob bei teilweiser Erwerbsminderung die volle EM-Rente gezahlt wird ("Arbeitsmarktrente"), wird das über die Arbeitsagentur geprüft.

  • user
    Nada I
    am 30.06.2021

    Hallo,

    Ich habe eine Frage:

    Es wurde vom Sozialgericht beauftragt, dass ich gutachterlich untersucht werden muss, jedoch ist dieser Termin erst in 8 Monaten. Ist es normal, dass man so lange warten muss?

    LG

    • user
      Christian Schultz
      am 01.07.2021

      Hallo, das ist auf jeden Fall nicht ungewöhnlich. Sowohl Sozialgericht als auch gefragte Gutachter sind zum Teil sehr gut beschäftigt.

  • user
    Anke Meisner
    am 30.06.2021

    Hallo

    Noch immer in Festanstellung bekomme ich nach ausgeschöpftem KG nun Arbeitslosengeld .

    Dies liegt bei knapp 900 Euro, was leider sehr knapp ist für Miete usw.

    Kann ich zum Arbeitslosengeld noch Mietzuschuss beantragen oder muss ich damit auskommen?

    Lebe allein zur Miete

    LG

    • user
      Christian Schultz
      am 30.06.2021

      Hallo Anke, fragen Sie mal bei Ihrer Kommune nach Wohngeld. Es könnte sein, dass Sie einen Anspruch haben.

  • user
    Karin Brinkmeyer
    am 17.06.2021

    Mir hat man heute die ärzlichen Unterlagen zurück geschickt. Bekomme ich dann später den Bescheid oder ist sie damit auch abgelehnt ?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.06.2021

      Hallo Karin, Sie bekommen auf jeden Fall noch einen Bescheid. Darin steht dann auch, wie das Verfahren ausgegangen ist.

  • user
    Uwe Kromschröder
    am 11.06.2021

    Hallo,

    ich bekomme seit 2014 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Jetzt warte ich schon seit fast 9 Monaten auf die volle Erwerbsminderungsrente. Diese Hängepartie macht micht fertig. Ich habe bereits zwei Beschwerden über das Bundesamt für Soziales abgegeben. Aber außer netten Telefonaten und dem Hinweis, dass meinem Antrag entsprochen würde, hat mir das nichts gebracht. An diesem Rentenbescheid hängt auch noch eine zweite stattliche Rente, die ich aber erst mit dem Rentenbescheid abfordern kann. Und so muss ich mit 1000 Euro auskommen. Ich hatte am Ende nur noch 3 Stunden am Tag gearbeitet. Meine Mittel sind inzwischen aufgebraucht. Meine Mietzahlungen stehen nach 30 Jahren zum ersten mal in Frage. Was machen die nur mit einem. Ob ein Anwalt helfen würde? Gibt es keine Obergrenze der Wartezeit bei unstrittigen Anträgen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe Kromschröder

    • user
      Christian Schultz
      am 11.06.2021

      Hallo Uwe, manchmal kann es helfen, gemeinsam mit einem Anwalt weiterzumachen. Es gibt auch noch das Mittel der "Untätigkeitsklage", allerdings ist der Ausgang dann nicht immer im Sinne des Versicherten.

  • user
    Nadja Kohler
    am 27.05.2021

    Hallo,

    ich bin seit 1.3.2021 arbeitslos, bekomme ein sehr niedriges ALG 1 (da ich nur Teilzeit gearbeitet hatte) und habe heute den Bescheid bekommen, dass ich ab 1.3. rückwirkend eine teilweise Erbwerbsminderungsrente bekomme. Bei der Berechnung wurde das ALG 1 von der Rentenkasse schon als Einkommen berücksichtigt, hierbei erfolgt kein Abzug bei der Höhe der teilw. EM-Rente.

    Ich habe recherchiert, dass bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente für die Bundesagentur für Arbeit KEIN Erstattunsanspruch besteht. Gilt das auch für die (rückwirkende) Nachzahlung (ab 1.03.) die ich noch bekomme? Also "darf" die Bundesagentur für Arbeit auf die Nachzahlung "zugreifen"?

    MFG und schonmal vielen Dank für eine kurze Antwort.

    N. Kohler

    • user
      Christian Schultz
      am 27.05.2021

      Hallo Nadja, bei einer teilweisen EM-Rente stehen Sie dem Arbeitsmarkt ja noch (in Teilzeit) zur Verfügung. Wie das mit der Rückzahlung ausschaut, weiß ich allerdings nicht. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Erwin Kornfeld
    am 25.05.2021

    Ich habe-wegen Annahme einer Teilzeitarbeit mit 30Std/Woche Ende 2019 um Aufhebung meiner vollen EMR gebeten. Diese war bis Mai 2021 genehmigt. Dies wurde mir genehmigt. Das heist -teilweise- der Status blieb bis Mai2021 , nur meine Rente von monatl.im Schnitt 90€ wurde einbehalten. Dann wurde mir der Job in der Probezeit gekündigt und ich bekam Hartz4.

    Vor 2Monaten sollte ich laut Rentenv. einen Antrag auf Wiedreherstellung des alten Standes beantragen, damit ich eine Nachzahlung bekommen könnte. Ich habe durchgehend Hartz4 bezogen. Bekommt das Jobcenter, die Nachzahlung oder ich?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.05.2021

      Hallo Erwin, normalerweise ist es so: Die Rentenversicherung überweist dem Jobcenter so viel, wie Sie bisher dort erhalten haben. Bleibt dann noch etwas von der EM-Rente übrig, bekommen Sie das.

    • user
      Erwin Kornfeld
      am 25.05.2021

      Hallo..danke für die schnelle Antwort.. Heisst das das die 90€ im Monat voli und ganz ans Jobcenter gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.05.2021

      Zu den genauen Zahlen kann ich nichts sagen, die kenne ich bei Ihnen natürlich nicht. Das Jobcenter bekommt in der Regel das, was es vorher gezahlt hat. Mehr nicht.

    • user
      Erwin Kornfeld
      am 25.05.2021

      danke. Das Jobcenter zahlt während meiner Hartz4 Zeit an die KV aber nicht an die RV..na mal abwarten.

  • user
    Ralf
    am 18.05.2021

    HILFE,

    wie sieht der Sachverhalt aus wenn die Differenz des o.g. Spitzbetrages" bereits vor der Auszahlung der EM Rente " zur Verrechnung bei den Sozialträgern kommt - somit wenn überhaupt, nur noch deren Differenz zur Auszahlung kommt ?

    Ich habe bereits Rückwirkend Moatelang hat kein Geld zur Verfügung, unfassbar selbst meine kommende Rentenzahlungen werden vom RV noch einbehalten bis zur Tilgung (Ansprüche anderer Träger), in meinem Fall noch bis July 2021...

    Bleibt mir hier nur noch der Klageweg, oder "müssen" die zu Unrecht einbehalteten Rentengelder (AA) generell wieder an mich ausbezahlt werden?

    Bitte um Rat, DANKE

    • user
      Christian Schultz
      am 19.05.2021

      Hallo Ralf, solche Fragen können wir nur im Rahmen unserer Sozialberatung klären. Dann auch nur anhand Ihrer Bescheide der unterschiedlichen Behörden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Thomas
    am 12.05.2021

    Sorry vielleicht war meine Frage zu umfangreich erklärt.

    Hier nochmal auf den Punkt gebracht!

    Kann es sein, daß man den vollen Erwerbsminderungsrenteneintritt (01.08.2018) soweit zurückverlegt das ich noch in dem Zeitraum der 6 wöchentlichen Lohnfortzahlung (13.08.2018) bin? Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 12.05.2021

      Theoretisch schon. Die Rentenversicherung wählt ja immer den Beginn der Erwerbsminderung. Und das kann auch schon einmal weiter in der Vergangenheit liegen - je nachdem, was die ärztlichen Befundberichte aussagen.

  • user
    Thomas
    am 12.05.2021

    Hallo

    Ich Geboren 1959.

    40 jähriges Dienstjubeläum im Sept. 2018.

    Am 02.07.2018 wurde ich Krank.

    Es handelte sich um ein Barrett Karzinom (Speiseröhrenkrebs).

    Dieses wurde am 29.08.2018 operiert, mit Magenhochzug.

    Am 10.09.2018 mußte ich einen Reha Antrag stellen.

    Aus der Reha wurde ich Arbeitsunfähig entlassen.

    Nach der Aussteuerung bekam ich Nahtlos Arbeitslosengeld, dieses hätte mir bis

    November 2020 zugestanden.

    Ich wurde aber aufgefordert erneut einen Reha Antrag zu stellen. Diese Reha trat ich am 08.09.2019 an. Da man dort nichts für mich tun konnte wegen Einschränkungen von Corona und weil sich bei mir eine Stenose gebildet hatte wurde die Reha am 15.09.2019 abgebrochen. Jetzt mußte ich einen Renteantrag stellen.

    Ergebnis: Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente. Renteneintritt 01.08.2018.

    Da bekam ich noch Lohnfortzahlung.

    Das kann doch nicht richtig sein?

    Seit April 2014 in Altersteilzeit, halbe Wochenarbeitszeit.

    Dadurch komme ich nicht in den Genuß der Rentenreform 2019 und 2020.

    Widerspruch habe ich rechtzeitig eingelegt.

    Auch, weil wohl nicht die Günstigerprüfung angewendet wurde.

    In meinen Augen dürfte erst das Datum des zweiten Reha Antrages für die Rente entscheidend sein.

    Grad der Behinderung 80% sei noch erwähnt.

    Was meinen Sie dazu.?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.05.2021

      Hallo Thomas, es wäre unseriös, diese Entscheidungen hier im Forum zu beurteilen. Dazu müsste man sich alle Unterlagen anschauen.

  • user
    Becker
    am 08.05.2021

    Guten Tag, meine Frau geht seit ueber 20 Jahren keiner Beschaeftigung nach. Sie hat psychische Probleme und hat seit 1 Jahr 70 Prozent Behindertenausweis. Kann man eine Erwerbsmindrungsrente beantragen wei sie nicht arbeiten kann?

  • user
    Beyer Anja
    am 21.04.2021

    Hallo. Ich wurde 2021 ausgesteuert. Bin aber weiterhin arbeitsunfähig krank geschrieben. Einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellte ich im Januar 2020, wurde schon mehrfach abgelehnt, läuft jetzt Klage mit Anwalt. Ich stellte im Feb. 2021 schon einen Antrag auf ALG 1. Wurde bis heute nicht bewilligt, da noch auf ärztliche Gutachten vom Med. Dienst gewartet wird. Also bekomm ich schon einen Monat lang kein Geld. Wie verhalte ich mich jetzt, von was zahle ich meine laufenden Kosten? Wie geht es weiter für mich?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.04.2021

      Hallo Anja, grundsätzlich haben Sie hier zwei Möglichkeiten. Entweder stellen Sie sich bei der Arbeitsagentur für neue Stellenangebote zur Verfügung. Trotz Krankheit. Dann sollten Sie sofort Geld erhalten. Oder Sie müssen sich notgedrungen beim Jobcenter vorstellen.

      Was in Ihrer Situation am sinnvollsten ist, kann man aber nur anhand aller Unterlagen klären. Das müssten Sie mit einer richtigen Beratung klären.

  • user
    Simone R
    am 13.04.2021

    Hallo,ich bekomme Krankengeld und nun hoffentlich bald volle Erwerbsminderungsrente. Ab wann wird diese gezahlt? Antragstellung oder Beschluss?

    Da die Erwerbsminderungsrente höher sein wird als Krankengeld muss ich da was zurückzahlen?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.04.2021

      Hallo Simone, der Beginn der EM-Rente ist nicht immer einheitlich. Es kann der Tag des Antrags sein, muss aber nicht - da müssen Sie sich gedulden und auf den Bescheid warten.

      Zurückzahlen müssen Sie nichts, wie wir oben im Beitrag beschrieben haben.

  • user
    Daniela L.
    am 02.04.2021

    Hallo, ich bekomme rückwirkend zum 1.7.2000 die volle EU Rente aus arbeitsmarkttechnischen Gründen. Das Jobcenter verrechnet nun rückwirkend meinen Bedarf und Leistungen von Bildung und Teilhabe meiner Tochter, die mit mir in der Bedarfsgemeinschaft ist.

    Ist dies rechtens? Die Rente ist niedriger als der Bedarf. Wenn ich nun zukünftig UVG erhalte bin ich drei Euro über den Bedarf, habe aber trotzdem weiter Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe.

    Darf das Jobcenter diese Leistung einfach so fur die Zukunft streichen, bzw rückwirkend mit der Rente verrechnenn?

  • user
    Karabuga, Seniz
    am 01.04.2021

    Hallo, ich habe Mal eine Frage. Habe bis zu meinem 23. Lebensjahr vom Job Center Geld bezogen, da ich damals nicht arbeitsfähig war aufgrund eines Tumors im Kopf. Dann habe ich geheiratet und bin in ein anderes Bundesland gezogen. Habe dann für ca. 1,5 Jahre so gut es ging, als Aushilfe, in einem Mini Job gearbeitet, aber leider nichts in die Rente eingezahlt. 2014 habe ich eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin begonnen und 2016 die Ausbildung mit Ach und Krach beendet. Aktuell bin ich 31 Jahre alt und bin seit beenden der Ausbildung zu Hause. Mein Krankheitsbild hat sich deutlich verschlechtert und habe aktuell die Diagnosen Multiple Sklerose, MEN Typ 1, Neuroendokrine Tumore in der Pankreas 8-11 Stück, Nebenschilddrüsen Adenom, Hypophysen Tumor und einiges mehr. Meine Krankheiten sind nicht heilbar, da ein Gendefekt dafür verantwortlich ist. Ich habe die Pflegestufe 3 und einen 100%igen Schwerbehinderten Ausweis. Habe ich das Recht auf Rente? Wenn ja welche Art von Rente?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.04.2021

      Hallo, möglicherweise käme eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Haben Sie schon einmal eine Renteninformation erhalten? Die kommt automatisch per Post. Darin steht zum Beispiel, wie viele Entgeltpunkte Sie bereits für die Rente erworben haben.

      Am einfachsten ist es, wenn Sie einmal direkt bei der Rentenversicherung anrufen.

    • user
      Karabuga, Seniz
      am 02.04.2021

      So einen Rentenbescheid habe ich bekommen, allerdings dadurch daß ich aufgrund von meinen Krankheiten kaum arbeiten konnte, habe ich somit auch nichts eingezahlt und der Betrag ist ziemlich gering und liegt in zweistelligen Bereich.

  • user
    Weniger, Carmen
    am 30.03.2021

    Hallo, ich beziehe demnächst EM Rente, da diese nicht reicht habe ich zusätzlich Grundsicherung beantragt.

    Das Jobcenter hat mit der Drv Bund abgerechnet und es entsteht eine Überzahlung, die mir in Höhe von 1200 ca.auf mein Konto überwiesen wird jetzt.

    Frage: Darf ich dieses Geld behalten?

    Oder nimmt sich das Grusi Amt dieses Geld aus der Vergangenheit

    Weil Grusi erst jetzt ab April bezahlt wird.

    Die Überzahlung ist vom 1.2.20 bis 31.3

    21

    Bitte schnell um Antwort, danke

    • user
      Christian Schultz
      am 30.03.2021

      Hallo Carmen, da bin ich mir nicht sicher. Es ist möglich, dass Sie dieses Geld behalten dürfen, weil es ja vor dem Bezug der Grundsicherung anfällt. Allerdings nur, wenn Sie insgesamt und inklusive dieser Nachzahlung weniger als 5000 Euro "Vermögen" besitzen.

  • user
    Silvia Mleinek
    am 29.03.2021

    Hallo

    ich bin seid 16.12.2016 voll Erwerbgemindert ohne Erwerbsminderungsrente da mir 10 Monate fehlen. nun hab ich im September diese Fehlzeiten in der 5 jahresfrist erfüllt, bekomme ich nun eine Erwerbsminderungsrente? Eventuell auch eine Nachberechnung?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.03.2021

      Hallo Silvia, dazu müssten Sie einen neuen Antrag stellen. Lassen Sie sich am besten vorher beraten:. Bei der Rentenversicherung direkt oder bei uns: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Ulli Tigges
    am 25.03.2021

    Hallo Herr Schultz,

    Ich beziehe max. 2 Jahre ALG I bis einschließlich Juni 2021 und plane, mit dann 63 Jahren Schwerbehinderten-Rente mit einem Jahr Abschlag (3,6%) zu beantragen. Alle rentenrechtliche Voraussetzungen einschließlich 60% Schwerbehinderung mit Merkzeichen G sind erfüllt.

    Die EM-Rente wärebei mir dauerhaft höher als die Schwerbehindertenrente, selbst wenn ich den 3,6 %igen Abschlag durch eine teuere Einmalzahlung aufstocken würde (Fexirente). Ich hätte nach Auskunft meiner Ärzte auch gute Chancen auf die EM-Rente.

    Wenn ich EM-Rente beantrage und die würde rückwirkend angesetzt, fällt sie aber niedriger aus als das gezahlte ALG I. Ich habe aus den Ihren Kommentaren gelernt, dass eine Verrechnung der AA mit dem Rentenamt erfolgt und ich nichts zurückzahlen muss.

    Wenn ich aber rückwirkend EM-Rente bekäme, wie sieht es dann steuerlich aus?

    Die Rente muss ich versteuern, da es noch andere Einkünfte gibt. Das ALG I muss nicht versteuert werden. Hier kommt nur der Progressionsvorbehalt zur Anwendung.

    Wie sieht es mit Krankenkassenbeitrag und Rentenbeitrag aus dem ALG I aus, wenn die EM-Rente rückwirkend gezahlt wird ? Bei der EM-Rente müsste ich Krankenkassenbeitrag zahlen, beim ALG I nicht. Die AA zahlt die Rentenbeiträge zu 80% der letzten BMG. Das hat Einfluss auf meine Engeltpunkte.

    Fällt bei der Verrechnung zwischen AA und Rentenamt die Rentenzahlung des AA weg?

    Fallen bei der Verrechnung zwischen AA und Rentenamt mglw. zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge an?

    Im Idealfall schließt sich die EM-Rente an das Auslaufen des ALG I an. Habe ich darauf Einfluß?

    Schöne Grüße und vielen Dank im Voraus

    Ulli Tigges

    • user
      Christian Schultz
      am 26.03.2021

      Hallo Ulli, wie ich schon auf Ihre Frage in dem anderen Beitrag geschrieben habe: Zu den steuerlichen Auswirkungen können und dürfen wir hier keine Auskünfte erteilen.

      Das mit den Rentenbeiträgen weiß ich tatsächlich nicht. Da mache ich mich demnächst schlau und behandle die Frage in einem eigenen Beitrag.

  • user
    Petra Wilkens
    am 24.03.2021

    Moin

    Ich habe am 19.01.2020 wegen meiner chronischen Erkrankung einen Antrag auf EM Rente gestellt.

    Dieser wurde jetzt als Teilerwerbsminderung bewilligt.

    Das ist okay für mich.

    Da die Teil EM Rente rückwirkend bezahlt wird, bekomme ich eine Nachzahlung.

    Ich war in der Zeit bis zur Bewilligung immer wieder AU und habe 6 Monate Krankengeld bezogen.

    Muss ich bei TeilEM Rente meiner Krankenkasse etwas zurück zahlen?

    Diese ganze Geschichte verwirrt mich immer mehr.

    Die Nachzahlung der DRV rettet mich gerade, weil ich durch die Erkrankung meinen Job verloren habe und nun geringfügig angestellt bin und seit November nur geringes Einkommen hatte.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    LG

    • user
      Christian Schultz
      am 25.03.2021

      Hallo Petra, das kann ich aus dem Stehgreif gerade nicht sagen. Hier muss ich noch einmal recherchieren - anschließend veröffentlichen wir dazu einen eigenen Beitrag.

  • user
    Maximil
    am 14.03.2021

    Hallo,

    Ich bin seit 6.4.2020 krank und habe 6 Wochen KG von meinem Arbeitgeber sowie noch Zahlungen wie Krankengeld Zuschuss, Vermögenswirks. Leistungen, 13. Gehalt bezogen. Nach den 6 Wochen gab es Krankengeld von der Krankenkasse. Ich habe am 20.5.20 einen Rehaantrag gestellt und bewilligt erhalten. Daraufhin erfolgte eine volle Erwerbsminderung rückwirkend zum 01.05.2020. Die 1. Rentenzahlung erfolgt zum 1.4.21. Nun waren alle Zahlungen höher als die bis dahin summierte Rentenzahlung bis 31.3.2021.

    Bei der Krankenkasse muss ich nichts zurückgeben da diese sich mit der RV selbst verrechnet. Aber muss ich meinem Arbeitgeber zurück zahlen:

    - 13. Gehalt, gezahlt in 11/2020

    - Gezahlte VWL von 05 - 12/2020

    - 1.5. - 17.5.2020 gezahlte Krankengeld (6Wochen Arbeitgeber Zahlung)

    - von 05 - 12/2020 gezahlte Krankengeldzuschhuss

    Da dies eine gewisse Summe ausmacht, wäre dies ein Ärger Rückschlag...

    Ich bitte um eine kurze Info, vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2021

      Hallo Maximil, leider können wir Ihnen nicht beantworten, ob die Rückzahlungen für Ihren Arbeitgeber rechtens sind. Die beruhen ja auf Verträgen zwischen Ihnen und der Firma - es handelt sich also nicht im Sozialrecht. Da sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.

  • user
    Andrea
    am 11.03.2021

    Hallo Herr Schultz,

    ich beziehe seit Sept.20 wegen einer FSME bedingten Beinlähmung und Depression Krankengeld. Schwerbehinderung von 100% wurde anerkannt seit Aug. 20.

    Nun wurde ich von der gesetzlichen Krankenkasse aufgefordert, bis 21.5.21 einen Reha-Antrag zu stellen. Ich weiß, dass bei Entlassung aus der Reha als arbeitsunfähig die gesetzliche Rentenversicherung den Rehaantrag in einen Rentenantrag umwandeln kann. Wie sieht das aus, wenn man bei einem berufsständischen Versorgungswerk Pflichtmitglied ist, wie ich? Stehe ich nach der Reha ohne alles da, wenn aufgrund sehr strenger Kriterien keine Erwerbsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk bezahlt wird? Eine Erwerbsminderungsrente gibt es dort nicht. Nur alles oder nichts.

    Danke für Ihre Antwort vorab und freundliche Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2021

      Hallo Andrea, leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten, da ich mich mit den Richtlinien für Versorgungswerke nicht auskenne. Dazu dürfen wir beim SoVD auch nicht beraten.

    • user
      Andrea
      am 12.03.2021

      Hallo Herr Schultz,

      Danke für Ihre Antwort trotzdem. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

      Freundliche Grüße!

  • user
    Cornelia Böpple
    am 11.03.2021

    Hallo, bekomme ab dem 01.06.21 volle Em Rente, befristet,Antragsdatum war der 05.03.2020,bin im Krankengeld,kann ich mit einer Nachzahlung rechnen? Die Em Rente ist höher als das Krankengeld!

    • user
      Christian Schultz
      am 11.03.2021

      Hallo Cornelia, das können wir nicht sagen, da müssen Sie tatsächlich auf den Bescheid warten.

    • user
      Cornelia Böpple
      am 06.04.2021

      Hallo, danke für die Antwort! Auf welchen Bescheid soll ich warten? Habe doch w.o.beschrieben,meinen Rentenbescheid bekommen!

    • user
      Christian Schultz
      am 08.04.2021

      Darin sollte auch stehen, ob es eine Nachzahlung gibt. Sonst müssen Sie bei der DRV anrufen und nachfragen.

  • user
    Nadja Tzschabran
    am 06.03.2021

    Hallo

    Ich habe mal eine Frage.. Es geht darum das ich seit 6.2019 eine teilerwerbsminderungsrente bekomme... Bzw wurde sie mir ab dem Datum zugesprochen ( gerichtlich) ich habe vom 15 August 2019 bis 15.Februar 2021 Arbeitslosengeld 1 erhalten.. Die Rente wird mir jetzt für März erstmalig ausbezahlt.. Ich bekomme eine Nachzahlung von der Rente was aber an das Arbeitsamt gehen sollte..es steht auch so in den Brief von der Rente das die die Nachzahlung zurück halten bis geklärt ist wer Anspruch darauf hat.. Was ja auch ok ist.. Nun schaue ich auf mein Konto und sehe das ich die Nachzahlung bei mir drauf habe!!! - ca 280 Euro.. Bin verwirrt.. Muss ich dem arbeitsamt jetzt mitteilen das ich das geld erhalten habe? Danke LG N. Tzschabran

    • user
      Christian Schultz
      am 08.03.2021

      Hallo Nadja, normalerweise machen Rentenversicherung und Arbeitsamt das unter sich aus. Vermutlich ist das jetzt der Rest, der Ihnen zusteht. Aber rufen Sie gern noch einmal dort an, um sich zu vergewissern.

  • user
    Louise
    am 04.03.2021

    Hallo, ich bin seit 29.12.2019 wegen einer Krebserkrankung krankgeschrieben, etwas später kam noch eine psychische Verdachtsdiagnose dazu. Das Krankengeld läuft voraussichtlich Ende Juni 2021 aus. Ich weiß nicht, wie es für mich weitergeht. Eine Rückkehr an meinen Arbeitsplatz kann ich mir nicht vorstellen, da ich dort Mobbing erlebt habe und bereits zweimal einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen habe (der Stress war mit auslösend für die Krebserkrankung nach meiner Meinung). Ich will versuchen, eine höhere Abfindung zu verhandeln (das Angebot war zu niedrig und ja auch vor Krankheitsausbruch), wohlwissend, dass ich mir dann bei möglichem ALG I eine Sperre einhandele. Ich kann mir allerdings generell eine Rückkehr in den IT-Beruf nur schwer vorstellen, da ich ihn schon lange furchtbar finde. Gesundheitlich bedingt könnte ich nach meiner eigenen Einschätzung vielleicht noch 4 Stunden täglich arbeiten, aber dann wohl nur als Hilfskraft in irgendeinem Job. Denn eine Umschulung wird mir wohl kaum finanziert. Ich werde im April 55 Jahre alt, habe über 30 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Was kann ich tun? Vorsorglich EM-Rente beantragen und nach Auslaufen des Krankengelds ALG I beantragen? Muss ich mich schon 3 Monate vor Auslaufen des Krankengelds bei der AfA melden? Ist es besser, mit dem EM-Antrag zu warten, oder lieber gleich? Ist es besser, jetzt gleich eine Abfindung des alten Arbeitgebers zu sichern, oder sollte ich lieber ungekündigt bleiben, bis sich geklärt hat, ob und wenn ja welche Sozialleistungen ich bekommen kann? Nur dann will der Arbeitgeber vielleicht nichts mehr zahlen, da er mich dann ja in die EM-Rente abgeschoben hat (aus seiner Sicht)? Muss ich erst Mitglied im SoVD werden, bevor ich eine telefonische oder persönliche Beratung erhalten kann?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2021

      Hallo Louise, bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine allumfassende Beratung im Forum anbieten können. Es kommt bei Ihren Fragen auch auf mehrere Details an, die noch abgefragt werden müssten.

      Eines ist aber wichtig: Beim Arbeitsamt sollten Sie sich rund zwei Monate vor der Aussteuerung melden. Unabhängig davon, ob schon ein Antrag auf EM-Rente läuft oder nicht: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt

      Ja, für eine richtige Beratung müssen Sie bei uns Mitglied werden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Ulrich Miertsch
    am 26.02.2021

    Hallo,

    ich war im kirchlichen Dienst beschäftigt.

    ich habe meinen Rentenbescheid vom 18.12.2020 am 23.12.2020 erhalten.

    Volle Erwebsminderungsrente rückwirkend zum 01.10.2018.

    Da ich Krankengeld und Arbeitslosengeld bezogen habe wurden die Beiträge verrechnet.

    Es gibt aber auch eine Kirchliche Zusatzrente, diese habe ich beantragt und heute den Bescheid über die Höhe der Zusatzrente bekommen.

    Gleichzeitig bekomme ich eine Nachzahlung ab 01.10.2018.

    Was muss ich jetzt tun? Muss ich die Krankenkasse und auch das Arbeitsamt informieren um noch etwas abzurechnen?

    Bin unsicher und ratlos, brauche Eure Hilfe.

    .

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2021

      Hallo Ulrich, bei Zusatzrenten bin ich mir unsicher. Fragen Sie am besten einmal bei den Kollegen aus der Sozialberatung nach. Hier müssten Sie allerdings Mitglied des SoVD sein: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Iris Nannen
    am 25.02.2021

    Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

    Ich bin seit 02/20 durchgehend im Krankenstand, mit Bezug von Krankengeld . Gleichzeitig beziehe ich seit Jahren Teil-EU Rente. Eine Reha im November wurde in einen Rentenantrag auf volle EU-Rente umgewandelt. Ab 01.08.20 rückwirkend, laut telefonischer Auskunft der KV. Das Krankengeld wurde daraufhin zum 29.01.21 von der KV eingestellt.

    Da ich noch keinen Bescheid habe, würde ich gerne wisse, ob die Teil-EU Rente mit der vollen EU Rente rückwirkend verrechnet wird. So wie das Krankengeld?

    Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2021

      Hallo Iris, leider weiß ich aus dem Stehgreif nicht, wie das läuft. Rufen Sie am besten einmal direkt bei der Rentenversicherung an. Die Kollegen dort werden Ihnen das schnell und kostenlos beantworten können. Und schreiben Sie die Antwort gern hier ins Forum :) !

  • user
    Uwe von Walsleben
    am 25.02.2021

    Hallo,

    ich bin zum 31.12.19 mit einer Abfindung ausgeschieden. Habe dann bis 31.12.20 ein "Dispositionsjahr" genommen. Beziehe seit 1.1.21 ALG1. Bin aufgrund einer Erkrankung seit 2017 schwerbehindert und meine Ärztin hatte mich bereits mehrfach darauf angesprochen, dass sie mich als nicht mehr voll erwerbsfähig einschätzt. Wenn ich jetzt Erwerbsminderungsrente (ich gehe dann von teilweiser EU-rente aus) beantrage - und dies rückwirkend, z.B. zum 1.8.2020 - kann es ein Problem mit der Arbeitsagentur geben, weil ich mich dort ja Vollzeit-arbeitssuchend gemeldet hatte? ALG1 wird ja meines Wissens nach auch bei teilweiser EUrente gezahlt (im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze).

    • user
      Christian Schultz
      am 25.02.2021

      Hallo Uwe, falls Sie eine teilweise EM-Rente zugesprochen bekommen, verlieren Sie nicht komplett den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie wären dann ja noch (in Teilzeit) vermittelbar. Wie das mit einer möglichen Erstattung aussähe, weiß ich gerade nicht. Da können Sie aber gern anhand Ihrer Unterlagen bei meinen Kollegen nachfragen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Anke Flüs
    am 24.02.2021

    Hallo, Ich bin Krankengeldtechnisch ausgesteuert. Mein Arbeitslosengeld läuft am 21.03.2021 aus. Anspruch auf ALG" besteht nicht. Der Antrag auf voller Erwerbsminderung läuft. Habe ich Anspruch auf Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt oder Verlängerung des Arbeitslosengeldes bis der Bescheid der RV kommt?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.02.2021

      Hallo Anke, leider nein. Wenn das Arbeitslosengeld ausgeschöpft ist, gibt es von der Bundesagentur für Arbeit kein Geld mehr. Welche Möglichkeiten Sie möglicherweise noch haben, müsste man individuell klären: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Julie Sawit
    am 23.02.2021

    Guten Tag,

    ich habe eine volle EU Rente rückwirkend zum Ende April 20 bewilligt bekommen. Seit Ende April 20 bin ich krankgeschrieben gewesen. Laut meinem Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis automatisch bei Renteneintritt.

    Mein Arbeitgeber will meinen durch Krankheit nicht genommenen Urlaub nicht abgelten und fordert eine neue Prüfung der Sachlage durch die RV. Er schreibt:

    ------------------------

    ...laut RV-Firmenservice unter Verweis auf § 43 SGB VI nebst BSG ist eine volle Erwerbsminderungsrente und das Beschäftigungsverhältnis nicht zulässig und rückabzuwickeln:

    Tritt eine volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ein, ist für die Vergangenheit rückabzuwickeln.

    Darüber hat man Dich bereits aufgeklärt.

    Da Du geschrieben hast, es wäre mit der RV bereits alles geklärt, benötigen wir dringend einen Nachweis hierüber!

    Sollte dies nicht erfolgen, ist eine neue Einzelfallprüfung zu beantragen.

    Eine Rückabwicklung der Bezüge für den überschneidenden Zeitraum ist davon unberührt. KV Bescheid folgt.

    An die Firma ist Mai bis August 2020 zu erstatten. Die Abrechnung erfolgt mit der KV.

    Urlaub steht für diesen Zeitraum nicht zu.

    ----------------------------------

    Ist das wirklich rechtens? Wann endet mein Beschäftigungsverhältnis? Mit Erhalt des RV Bescheides oder ab Beginn der EU Rente?

    Danke im Vorraus

    • user
      Christian Schultz
      am 25.02.2021

      Hallo Julie, bitten haben Sie Verständnis, dass wir solch individuelle Anfragen nicht hier im Forum beantworten können. Melden Sie sich gern mit Ihren Unterlagen bei meinen Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Simone Wehr
    am 21.02.2021

    Moin Moin Herr Schultz, auch ich erhalte rückwirkend meine "Volle EWU-Rente auf Dauer", die Nachzahlung (natürlich) einbehalten, bis Ansprüche anderer Leistungsträger geklärt sind. Meinem Krankheitsbild zur Folge hatte ich meinen Verlängerungsantrag auf befristete EWU nicht gestellt und bestritt meinen gesamten Lebensunterhalt (einschl. Miete u. freiwilliger KV) exakt 12 Monate NUR durch private Zuwendungen! Seit dem 13. Monat bis heute erhielt ich durch das Jobcenter (nach SGB II)u ist f. diesen zeitraum anspruchsberichtigt. Die beschriebene Versorgungslücke kann ich max. durch die freiwillige KV-Beiträge beweisen;

    Wäre es da hilfreich, durch eine "Eidesstattliche Versicherung meinerseits zu versichern, keine anderen Leistungen erhalten zu haben, um die Nachzahlung zu beschleunigen? Ich befürchte sonst, dass sich eine Prüfung sehr in die Länge ziehen könnte, und ich nicht endlich meine nicht unerheblichen Privatschulden tilgen kann.

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort...und bleiben Sie bitte gesund!

    • user
      Christian Schultz
      am 02.03.2021

      Hallo Simone, das kann ich leider nicht beurteilen. Solche Fragen können wir beim SoVD nicht im Blog, sondern nur im Rahmen einer individuellen Beratung beantworten.

  • user
    Kerstin
    am 20.02.2021

    Guten Tag,

    ich bekomme rückwirkend eine Arbeitsmarktrente gezahlt, erstmals zum 31.03.2021. Bisher beziehe ich Hartz4. Zusätzlich wurde die teilweise EMR unbefristet bis Eintrit 2030 in die reguläre Altersrente erteilt von der DRV.

    Ich würde noch 64,00 € KdU als Aufstockung erhalten und habe einen Weiterbewilligungs-bescheid bis zum 31.08.2021 erstmal erhalten vom Jobcenter.

    Nun fordert mich das Jobcenter gleichzeitig auf, wegen vorrangiger Leistungen Wohngeld zu beantragen.

    Meine Frage bitte ist:

    Wenn dieses Wohngeld dann höher ist, falle ich da aus dem Hartz4-Bezug völlig heraus und ich bin abgemeldet vom Jobcenter? Eigentlich bin ich ja noch 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig, auch wenn der Arbeitsmarkt derzeit verschlossen ist.

    Muss ich mich dann trotzdem weiter melden, Ortsabwesenheit, Arbeitsunfähigkeit, Bewerbungen usw. oder entfällt dies alles mit dem Bezug vom Wohngeld? Die GEZ müsste ich dann sicher auch bezahlen.

    Welchen Status habe ich dann auch hinsichtlich bei der Krankenkasse?

    Vielen herzlichen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.03.2021

      Hallo Kerstin, Wohngeld eine eine sogenannte vorrangige Leistung. Es kann also sein, dass Sie damit den Anspruch auf ALG II verlieren. Soweit ich weiß, verlieren Sie damit auch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Krankenversichert wären Sie ja über die Arbeitsmarktrente, auf die KV-Beiträge anfallen.

      Lassen Sie Ihre persönliche Situation gern in unserer Sozialberatung klären: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Doreen Bieler
    am 17.02.2021

    Einen Kommentar zu diesen Beiträgen habe ich nicht, eher eine Frage. Ich war in einer Umschulung von der Rente, wurde aber auch vom Renträger wieder rausgenommen auf Grund meiner Gesundheit.

    Das war 09/2019 und seit dem hab ich keinen Penny mehr bekommen, nirgendwo konnte ich etwas beantragen.

    Der Untersuchungsausschuss für die Bearbeitung des Rentenanträgers lässt sich seit dem ganz viel Zeit, trotz meiner wöchentlich geführten Telefonaten.

    Der Diagnoseschlüssel auf den Berichten vom behandelnden Arzt, müsste doch hierfür ausschlaggebend sein.

    Wieso wird das vom MD ignoriert und nicht als solches anerkannt oder bezweifelt oder was auch immer. Nur so kann ich mir die jahrelange Zeit der Bearbeitung erklären.

    Gibt es dafür Richtlinien die vom Gesetzgeber schon gelistet wurden?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2021

      Hi Doreen, ohne Einsicht in Ihre Unterlagen können wir das leider nicht beurteilen. Da empfehle ich Ihnen, dass Sie sich persönlich beraten lassen.

  • user
    Kerstin Alt
    am 17.02.2021

    Hallo, ich bin seit Juli 2019 krank geschrieben ,seit 05.01.2021ausgesteuert und seit den 06.01.2021arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld für zwei Jahre. Im April werde ich 61 Jahre .Der Medizinische Dienst von der Agentur für Arbeit sagt ,ich könnte sechs Stunden arbeiten. Ich bin Psychisch und körperlich eingeschränkt und das sehe ich anders,da ich Dauerschmerzen habe .Für Juni habe ich eine 5 wöchige Reha bewilligt bekommen. Ich möchte einen Antrag auf EM Rente stellen. Ich bin auch weiterhin krank geschrieben. Nun meine Frage, soll ich die Reha abwarten oder soll ich den Antrag jetzt schon stellen ?Ich bedanke mich im voraus und hoffe das sie mir weiterhelfen können.

  • user
    Petra
    am 15.02.2021

    Hallo,

    lt. Info der Krankenkasse wird mir rückwirkend zum 1. Sept. 20 die volle EU-Rente bewilligt. Der postal. Bescheid der DRV ist noch nicht eingetroffen. Mein Arbeitgeber (Öff. Dienst) hat erklärt, das Arbeitsverhältnis würde bei Gewährung EU Rente aufgelöst. Wenn dem so ist, a) zu wann, auch rückwirkend b) müsste ich ggf. die Jahressonderzahlung oder/und das Weihnachtsgeld zurückzahlen und c) was passiert mit dem Urlaub 01-09/20, der krankheitsbedingt bislang nicht genommen werden konnte, darunter auch 5 AT wg. Schwerbehinderung.

    Danke für Info.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2021

      Hallo Petra, das sind arbeitsrechtliche Fragen, die wir Ihnen nicht beantworten können. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • user
    Jürgen Horst
    am 14.02.2021

    Hallo ich bin seit Februar 2017 durch gängig bis heute und auch weiter krankgeschrieben und beziehe Oktober 2017 ALG 2 . Ich habe jetzt beim zweiten Versuch Em Rente zu beziehen das Glück gehabt eine guten Gutachter zu bekommen der wie meine Ärzte der gleichen Auffassung ist das meine Behinderungen und Krankheiten mich so stark einschränken das ich nicht mehr in der Lage bin 3 Std täglich zu arbeiten . Des wegen musste die Rentenversicherung mir jetzt eine befristete EM Rente für 2 und 2 Monate zugestehen . Das komische ist nur das sie mir die erst ab März 2021 zugestehen und nicht ab dem Tag der Antragstellung dem 21.08.2020 !? Ich finde das das nicht richtig ist da ich ja schon weit vor dem 21.08.2020 krank war und auch nicht aus dem Krankengeld oder dem ALG 1 komme ! Ich bin daher der Meinung das mir rückwirkend zum 21.08.2020 die EM Rente gewährt Weden müsste, das würde mir finanziell sehr helfen da ich wegen eine MDE Rente der BG und einen um ca 400€ höheren EM Rente da noch ca 3000€ nach gezahlt bekäme !

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen !

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2021

      Hallo Jürgen, das müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen. Vielleicht war die Rentenversicherung der Auffassung, dass Sie erst ab diesem Jahr vollständig erwerbsgemindert sind - das ist aber reine Spekulation.

      Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Ulrike Hofstra
    am 10.02.2021

    Hallo, seit 15.06.20 bekomme ich Krankengeld und bin nun bis 24.2. in der Reha. Es sieht so aus, als ob ich arbeitsUNfähig entlassen werde. MUSS ich bei Aufforderung der Krankenkasse Erwerbsminderungsrente beantragen? Im Grunde stehen mir die 72 bzw. 78 Wochen Krankengeld doch zu, diese sind jedoch erst Ende des Jahres ausgeschöpft. Wie verhält es sich mit dem Dispositionsrecht? (regulärar Renteneintritt wäre am 01.01.2022)

    • user
      Christian Schultz
      am 10.02.2021

      Hallo Ulrika, wenn die Kasse Ihnen schriftlich vorschreibt, in die Reha zu gehen, verlieren Sie dabei in der Regel das "Dispositionsrecht". Falls eine EM-Rente möglich ist, müssen Sie diese dann auch beantragen.

      So ist es grundsätzlich. Ihre individuellen Fall können wir nur im Rahmen unserer Sozialberatung klären: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Gerhard
    am 08.02.2021

    Hallo, ich bin seit April 2019 krank, seit Oktober 2020 im Alg 1 wegen Aussteuerung. Nun wurde ich von der DRV aufgefordert, eine Reha zu machen oder evtl. Erwerbsunfahigkeitsrente zu beantragen. (steht beides auf dem Antragsbogen)

    Falls diese rückwirkend genehmigt wird, welche Werte werden dann herangezogen : die heutige Höhe der Erwerbsminderungsrente oder die Höhe zum Zeitpunkt der rückwirkenden Genehmigung? Das könnte bei mir sehr unterschiedlich sein.

    Was passiert dann mit meinen Ansprüchen gegenüber meinem Arbeitgeber, z. B. Aus Urlaub? Danke für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.02.2021

      Hallo Gerhard, zum Urlaub können wir leider nichts sagen - das ist Arbeitsrecht. Soweit ich weiß, kommt es auf die aktuelle Rente an. Aber fragen Sie gern noch einmal bei der DRV direkt nach.

    • user
      Gerhard
      am 08.02.2021

      Vielen Dank für die Info. Ich werde mich dort erkundigen.

  • user
    Paoalo
    am 02.02.2021

    Hallo

    Seit 8.7.2019 habe Arbeitsunfall ,bis 30.11.2020 habe Verletzungengeld vom BG bekommen also 78 Wochen krank , ab 1.12.2020 bekomme Arbeitslosengeld 1, habe Schreibung vom Arbeitsamt bekommen das ich weniger als 3 Stunden arbeiten kann und muss Reha Antrag auch für erwerbsminderungsrente seit 24.11.2020. Meine Frage wie sieht aus ob ich erwerbsminderungsrente bekomme und wie lange dauert die Entscheidung ?

    Vielen Dank voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 02.02.2021

      Hallo Paoalo, wir haben leider keine Glaskugel. Um zumindest ungefähr einschätzen zu können, wie Ihr Verfahren ausgeht, müsste man sich Ihre medizinischen Befundberichte anschauen.

  • user
    Bernd
    am 01.02.2021

    Guten Tag, im Moment beziehe ich ALG 1 seit 06.10.2020 bis zum 27.04.2021 ( läuft es aus.) Jetzt wurde mir die volle Erwerbsminderungsrente befristet genehmigt, ab dem 06.10.2020 bis zum 31.03.2023, Zahlung aber erst nach 7 Monaten also ab dem 01.05.2021. Ich habe den Bescheid Mitte Januar der Arbeitsagentur gesendet aber auch nach 2 Wochen noch nichts gehört, auch auf mehrmalige Rückfrage nicht. ( Aber am Ende des Monats Januar nochmal Geld bekommen. Meine Fragen.

    1. ) Wird mich die Arbeitsagentur umgehend aus der Vermittlung und Zahlung nehmen?

    2.) Meine Erwerbsminderungrente ist ca 500 Euro höher als das ALG 1das ich beziehe bzw. seit 06.10.20 bezogen habe. Bekomme ich dafür Rückwirkend einen Ausgleich?

    3.) Was ist mit den nächsten Monaten bis zum 01.05.2021 ( Beginn der Zahlung der Erwerbsminderungsrente)? Muss ich mich da wegen ALG 2 melden? Und wenn es mir nicht zusteht weil ich verheiratet bin, muss ich dann meinen Krankenkassenbeitrag für die nächsten Monate selber zahlen, oder bei Ehepartner in die Familienversicherung?

    Danke sehr, ich fand den Bescheid zwar sehr gut aufgebaut, aber diese Fragen habe ich irgendwie trotzdem noch.

    Bernd

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2021

      Hallo Bernd, da bin ich mir nicht sicher. Die EM-Rente wurde ja nicht rückwirkend, sondern zum 01.05.2021 gewährt. Ich empfehle Ihnen, dass Sie Ihre Fragen individuell in unserer Sozialberatung klären: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Judith Büsing
    am 30.01.2021

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zur Erwerbsminderungsrente. Ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente) rückwirkend ab September 2020 bewilligt bekommen. Mein letztes Krankengeld erhielt ich Ende Dezember 2020. Die Rentenversicherung zahlt mir laut Bescheid erst Ende Februar meine erste Rente aus. Das bedeutet für mich, keinerlei Zahlung für Januar, da die Krankenkasse die Zahlungen mit Kenntnis über den Rentenbescheid eingestellt hat. Bekomme ich für Januar 2021 jetzt die volle Rente nachgezahlt, weil das Krankengeld ja am 31.12.2020 endete? Es ist schwierig ohne jegliche Einkünfte jetzt finanziell über den Februar zu kommen. Danke im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2021

      Hallo Judith, Ihre Rente wurde ja rückwirkend ab September bewilligt. Für den Januar bekommen Sie dann natürlich nachträglich die volle Zahlung.

  • user
    Sven
    am 28.01.2021

    Guten Morgen,

    Ich hätte eine Frage. Ich bin seid 9.11.2019 krank geschrieben. War auch schon stationär in einer Klinik, Tagesklinik und Reha. Wurde zum 30.1.2020 gekündigt. Bekam die komplette Zeit Krankengeld. Am 04.12.2020 wurde ich ausgesteuert. Seid dem bekomme ich Arbeitslosengeld. Leider sind das nur 1000 Euro. Mein krankengeld Betrug weitaus mehr. Laut Arbeitsamt hat das mit einer 150 Tage Regelung zu tun und weil ich meinen ausgeübten Beruf nicht schulisch erlernt habe.

    Nach meiner Reha die am 2.10.2020 endete habe ich auf Anraten der Ärzte und Therapeuten sofort Erwerbsminderungsrente beantragt. Da ich jetzt arbeitslosengeld bekomme bin ich aber unter dem Geld qas auf der Jährlichen Renten Bescheinigung steht.

    Meine Frage: Wenn meine Rente genehmigt wird (laut DRV ist sie bewilligt kann aber noch 2-3 Monate dauern bis sie komplett bearbeitet ist) bekomme ich dann von DRV die Monate nachgezahlt vom Abgabe Termin des Antrages?

    Und wie wird die Rente berechnet? Kann ich mich darauf verlassen was auf der Bescheinigung steht oder wird das jetzt nach dem Arbeitslosengeld berechnet?

    Vielen dank für Ihre Mühe.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.01.2021

      Hallo Sven, Ihre Rente wird ab dem Zeitpunkt der Erwerbsminderung nachgezahlt. Das kann der Antrag sein, aber auch ein früherer Zeitpunkt. Zurückzahlen müssen Sie auf jeden Fall nichts. Liegt die Rente jedoch über dem Kranken- bzw. Arbeitslosengeld, dürfen Sie die Differenz behalten: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/nachzahlung-bei-erwerbsminderungsrente

  • user
    Beatrix Schmidt
    am 27.01.2021

    Im Dezember habe ich einen Bescheid über eine befristete EU Rente erhalten. Sie gilt ab 06.2020. Bis zu 01.01.2021 habe ich Geld vom Arbeitsamt erhalten. Von der DRV bekomme ich aber erst Ende Februar Geld für Februar. Wann und von wem bekomme ich Geld für den 02.01.21 bis 31.01.2021? Mit freundlichen Grüßen B.Schmidt

    • user
      Christian Schultz
      am 28.01.2021

      Hallo Beatrix, wenden Sie sich am besten an unsere Sozialberatung. Da können wir im Detail schauen, welche Überbrückungszahlungen für Sie in Frage kommen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Daniela Hassler-Kipp
    am 23.01.2021

    Ich beziehe seit Februar 2020 Arbeitslosengeld. Heute habe ich meinen Rentenbescheid über volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend zum 1.1.2020 gekriegt. Erste Rentenzahlung soll März 2021 sein. Das Arbeitsamt hat mir vorher schon gesagt dass sie mit Erhalt des Rentenbescheides die Zahlung sofort einstellen. Wer zahlt dann meine Krankenkassen Beiträge im Februar

  • user
    Alex Knopp
    am 23.01.2021

    Hallo. Mir wurde jetzt die Erwerbsunfähigkeitsrente von der Deutschen Rentenversicherung zugesagt. 100% . Wie sieht es mit meinem Arbeitslosengeld aus. Müssen die jetzt trotzdem weiter an mich zahlen und wenn ja, wie lange.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2021

      Moin Alex, sobald die EM-Rente fließt, ist das Arbeitsamt raus.

  • user
    Dagmar
    am 22.01.2021

    Ach vergessen: man das Al G 1 weniger sein als die bisher gezahlte EM Rente ?

    Dagmar

  • user
    Dagmar
    am 22.01.2021

    Danke für rasche Antwort, werde ich jetzt sofort machen .

    Wollt auch wissen : ich bin gleich von krank in die EM Rente ? Wie lange hat man Anspruch auf ALG 1 ?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 22.01.2021

      Das ist unterschiedlich, daher können wir das ohne Einblick in Ihre Unterlagen nicht sagen.

  • user
    Dagmar
    am 22.01.2021

    Guten Tag, meine Frage bitte :

    Bin 53 Jahre alt bekomme seit 2015 volle EM Rente . Bin vom krank auf AHB gekommen danach für 3 Jahre befristet EM Rente ,danach Weiterbewilligung für 2 Jahre und habe jetzt im September 2020 erneut Weiterbewilligung der EM Rente beantragt ,da diese am 28.2. 21 ausläuft . Musste am 17.12.20 zum SMD Gutachter von DRV . Warte seitdem auf Bescheid von DRV .Frage : Soll ich mich schon vorsoglich bei Agentur für Arbeit melden , weil der Bescheid noch dauert ? Da ich vorher noch nie Arbeitslosengeld bezogen habe, stehen mir dann 15 Monate zu und wie viel bekomme ich da ? Meine Summe von volle EM Rente 790 € oder wird das auf mein letztes Brutto von 1648 € aus dem Jahre 2015 verrechnet?

    Und was ist ,wenn man den Bescheid ,

    erst März oder April bekommt? ,wenn positiv ist ja rückwirkend sicherlich , was ist mit dem gezahlten Arbeitslosengeld ? Zurückzahlen ??? Viele Fragen , hoffentlich habe ich es verständlich erklärt. Bitte um Antwort, da nur noch 1 Monat Zeit und ich ziemlich nervös bin und weiß so garnicht , wie ich mich verhalten soll .

    Vielen lieben Dank im Voraus

    Dagmar

    • user
      Christian Schultz
      am 22.01.2021

      Hallo Dagmar, es ist auf jeden Fall zu empfehlen, Arbeislosengeld zu beantragen. Wenn Sie dort Anspruch haben, stehen Sie nicht ohne Geld da, falls die Rentenversicherung noch länger braucht. Wie viel Sie bekommen, kann ich nicht sagen. Aber Sie müssen nichts zurückzahlen, falls die EM-Rente rückwirkend gezahlt wird.

  • user
    Jiri Svoboda
    am 20.01.2021

    Guten Tag,

    wir haben ein folgendes Problem und wissen keinen Rat mehr.

    Meine Frau hate vor mehr als drei Jahren schwere Hirnblutung gehabt und nun hat sie für 1,5 Jahre eine Erwerbsminderungsrente bekommen die am 31.12.20 ausgelaufen ist. Die erneute Beantragung auf weiter Erwerbsminderungsrente erfolgte Mitte September leider bis her ohne Ergebnis.

    Nun ist die finanzielle Lage natürlich nicht so besonders und sie bekommt kein Geld.

    Was könnte Sie in dieser Zwischenzeit beantragen oder wo soll sie sich hin wenden um Übergangsgeld zu beantragen bis der Bescheid bei der Rentenversicherung durch ist? Egal mit welchen Ergebnis.

    Danke vor ab

    Beste Grüße Jiri Svoboda

    • user
      Christian Schultz
      am 21.01.2021

      Hallo Jiri, das ist eine schwierige Situation. Übergangsgeld zahlt die Rentenversicherung nur, wenn eine Reha gemacht wird. Falls kein Anspruch mehr auf Kranken- oder Arbeitslosengeld besteht, fällt mir in Ihrem Fall nur das Jobcenter bzw. Amt für Grundsicherung ein. Aber man müsste sich den Fall natürlich genau anschauen.

  • user
    Monika Günther
    am 17.01.2021

    Ich bekomme rückwirkend EU Rente die ist aber hör alles mein Arbeitslosengel 1 muss man mir dann die Differenz nachzahlen oder bekommt das alles das Amt

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2021

      Hallo Monika, in diesem Fall haben Sie Glück: Ist die EM-Rente höher als das Arbeitslosengeld, erhalten Sie eine Nachzahlung.

  • user
    Silvia Stamm
    am 16.01.2021

    Hallo Ich hab ne frage. Und zwar wegen mein letzten Gutachter. Er nahm sich nur mal grade 30 Minuten Zeit für mich . Ohne Untersuchungen oder so . Gesprochen wurde kaum. Jetzt hat er nach 9 Wochen, trotz mehrfacher Aufforderung (6) mal. Geschrieben ich bin arbeitsfähig. Obwohl andere sagen nein. Ich soll in ne Reha aber das geht nicht . Ich hab von meiner Seite aus. Ein Platz in der Tages klink gesucht. Das habe ich den Gutachter auch gesagt. Er sagte dazu , ja das ist das einzige was sie können noch. Nun schreibt er ne ich soll ganz in die Reha.

    Er möchte aich nicht das Gutachten mir zeigen . Hab ich ne Möglichkeit das einzusehen? Ich hab Widerspruch gleich gemacht gehen das Schreiben von der Rentenversicherung. Was kann ich noch tun? Am 31.3 läuft mein ALG1 aus . Bitte helft mir lg silvia

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2021

      Hallo Silvia, lassen Sie sich gern von meinem Kollegen in der Sozialberatung helfen. Über den SoVD ist es auch möglich, das Gutachten zu bekommen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Schotte, Birgit
      am 09.04.2021

      Hallo Silvia , Du kannst Deine Gutachten bei der Deutschen Rentenversicherung einfordern ! Es ist Dein gutes Recht . Habe jetzt von allen 3 Gutachtern die Schreiben jetzt endlich in Kopien bekommen. Beim Letzten Gutachten musste ich auch fünf Mal anmahnen. Funktionierte dann jetzt aber endlich !

  • user
    Natasa
    am 15.01.2021

    Halo ich habe erwebs rentebeschein erhalten mit ruckwind7 monat was wurde noch gepruft von andere stelle beispiel von alg2 aok .Meine frage ist berechnen die wenn ich habe nur alg2 beziehen .und ich habe befreiungskarte von aok von zuzahlungen jetz nach mein rentebeschei ist das schon nicht gultig muss ich wieder bezahlen fur alles? Danke fur antworte

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2021

      Hallo Natasa, ich habe Ihre Frage nicht komplett verstanden. Aber mit EM-Rente zahlen Sie auch automatisch Krankenversicherungsbeiträge.

  • user
    Christel Zohren
    am 14.01.2021

    Hallo,

    ich bin wegen mehreren Erkrankungen seit 2015 Krank und Arbeitsunfähig und wurde 8.2017 nach Krankengeld und Arbeitslosengeld ausgesteuert und habe auf anraten meines Arztes und der ARGE Erwebsminderungsrente beantragt, bin mitlerweile vor dem Sozialgericht ,weil meine Ärzte und die der DRV völlig unterschiedliche Meinung sind.

    Meine Frage:

    Wie lange wird die EM nachgezahlt

    • user
      Christian Schultz
      am 14.01.2021

      Hallo Christel, das ist unterschiedlich. Oft wird die EM-Rente zunächst befristet gewährt, zum Beispiel drei Jahre. Es gibt aber auch Zahlungen, die bis zur Regelaltersgrenze laufen.

  • user
    Monika Brandtner
    am 14.01.2021

    Hallo Habe Erwerbsunfähigkeit Rente Bewilligt bekommen muss ich Arbeitslosengeld 1

    zurück zahlen?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.01.2021

      Nein, siehe Beitrag. Rentenversicherung und Arbeitsamt klären das unter sich.

  • user
    Alecx
    am 11.01.2021

    Hallo ich hab da ne wichtige Frage: Wenn man eine volle EU Rente rückwirkend zugesprochen bekommen hat, wie verhält sich das dann mit der Abrechnung mit der KK und dem AA wenn die Rente höher ist als das KG? Beispiel: habe 600 Euro kg über 72 Wochen bezogen und bin danach in ALG 1 gerutscht wo ich stand heute bereits 25 Wochen auch ca. 600 Euro bekomme. Wenn jetzt die volle Rente 1000 Euro monatlich rückwirkend über den ganzen Zeitraum nachgezahlt wird, muss ich dann was zurückzahlen oder bekomm ich dann nur 400€ pro Monat ausbezahlt oder wie geht das dann? Weil es ja hier immer wieder heist das man KG nicht zurückzahlen muss. Bitte um eine verständliche Erklärung.

    • user
      Christian Schultz
      am 11.01.2021

      Sie müssen sich keine Sorgen machen, weil Sie keine Nachzahlung leisten müssen. Das ist in § 50 Absatz 1 Satz 2 SGB 5 geregelt.

  • user
    Silvia Stamm
    am 04.01.2021

    Hallo vielleicht kann mir jemand helfen hier. Ich bin seit Anfang 2018 Arbeitsunfähig war erstmal in der Lohnfortzahlung, dann im Krankengeld. Wo das ausgelaufen ist, hab ich versucht wieder zu arbeiten. Ging 6 Wochen gut, dann wurde ich von den Ärzten wieder aus dem Verkehr gezogen. Dann bin ich zum Arbeitsamt. Bekomme seit dem Arbeitslosengeld. Vom Arbeitsamt aus, sollte ich den Antrag stellen auf die Frührente. Hab ich gemacht. Die wollten das ich ne Reha mache , durfte ich nicht von den Ärzten aus. Dann wurde mir endlich ein Gutachter gegeben von der Rentenversicherung. Da ich nach der Ablehnung weil ich ja nicht in die Reha konnte , Widerspruch gemacht hatte . So ich war beim Gutachter von der Rentenversicherung. Jetzt endlich, ich war im Oktober da. Ist heute das Gutachten endlich da. So nun meine Fragen! Ab wann zählt meine Rente?

    Wenn muss ich was zurück zahlen ?

    Ich hoffe hier kann mich jemand aufklären etwas .

    LG silvia

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2021

      Hallo Sylvia, zurückzahlen müssen Sie nichts. Ab wann die EM-Rente rückwirkend läuft, entscheidet sich anhand der ärztlichen Berichte. Die DRV schaut, ab wann Sie tatsächlich weniger als drei Stunden am Tag arbeiten konnten. Das kann der Zeitpunkt des Antrags sein oder noch weiter in der Vergangenheit liegen.

    • user
      Silvia Stamm
      am 05.01.2021

      Vielen Dank für die Antwort. Dann hab ich noch mal ne Frage, ich steig da nicht ganz durch . Wo steht was ich bekomme?

      Es stehen ja immer in den Felder 3 Beträge

      Zählt das was oben steht

      Zählt was in der mitte steht

      Zählt das was unten steht ?

      LG silvia

    • user
      Christian Schultz
      am 05.01.2021

      Das kann und will ich nicht beantworten, ohne die Unterlagen selbst zu sehen. Fragen Sie am besten direkt bei der Rentenversicherung nach. Die Auskünfte dort sind kostenlos.

    • user
      Silvia Stamm
      am 05.01.2021

      Trotzdem vielen Dank

    • user
      Christine Zurmühlen
      am 02.09.2021

      Geht auch nach antrag ???

  • user
    Mitko Antonov
    am 28.12.2020

    Hallo,

    ich bin seit 2009 arbeitsunfähig und habe in April 2019 einen Antrag auf Rente gestellt. Ist das normal ,dass ich immer noch keine Antwort bekommen habe? Werde ich die Rente rückwirkend bekommen und wenn ja ab welchem Datum, falls der ich überhaupt eine Rente bekomme?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      So lange dauert es normalerweise nicht, da sollten Sie einmal bei der Rentenversicherung nachfragen.

      Ob die Rente rückwirkend gezahlt wird, entscheidet der Rententräger. Das hängt vor allem von den Berichten der Ärzte ab.

  • user
    Heike
    am 21.12.2020

    Hallo. Nach 6 Jahren kampf bekomme ich befristet EM Rente und dies Rückwirkend, ab wann wird die höhe des Geldes brechend, am Tag der Antragstellung oder ab da an wo der das Gericht das Urteil ausgesprochen hat.

    In der Vorherigen Zeit habe ich Kinderzuschlag und Wohngeld bezogen, wird das berechnet? Sind da Ansprüche?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Heike, die Erwerbsminderungsrente wird ab dem "Eintritt des Leistungsfalls" gezahlt. Das heißt, ab dem Tag, bei dem man annimmt, dass Sie ab hier nicht mehr arbeiten konnten. Das kann zum Zeitpunkt des Antrags sein, aber auch deutlich früher.

  • user
    Franz
    am 19.12.2020

    Hallo Herr Schulz,

    Wird eine Reha Maßnahme nach Paragraph 51 Abs.1 SGB V

    überhaupt noch genehmigt?Bei der DRV heißt es wenn ein Alters-Rentenantrag gestellt wurde

    ist eine Reha Maßnahme ausgeschlossen.(Ausschlussgrund)

    Mit freundlichen Grüßen

    Franz

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Franz, wir erleben es praktisch täglich, dass Mitglieder im Krankengeld-Bezug zur Reha aufgefordert werden. In diesen Fällen wurde jedoch noch keine Altersrente beantragt.

  • user
    Franz
    am 15.12.2020

    Hallo,

    bin seit 4.11.2019 krank geschrieben und jetzt im Krankengeld.Das Krankengeld läuft Ende April 2021 aus.Am 3.11.2020 habe ich einen Rentenantrag für besonders langjährige Versicherte gestellt.Rentenbeginn wäre der 1.5.2021.Am 25.11.2020 wurde ich von der Krankenkasse aufgefordert einen Reha-Antrag bis zum 5.2.2021 zu stellen.Meine Frage wäre jetzt was passiert mit dem Altersrenten Antrag.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.12.2020

      Hallo Franz, der Antrag zur Altersrente wird erst einmal weiter bearbeitet. Das Verhalten der Krankenkasse lässt sich leicht erklären: Wenn bei der Reha rauskommt, dass Sie weniger als drei Stunden arbeiten können, kann aus dieser Maßnahme rückwirkend eine EM-Rente gemacht werden. Und dann würde die Krankenkasse einen großen Teil des gezahlten Geldes zurückbekommen.

  • user
    Udo Deutschmann
    am 14.12.2020

    Hallo,

    ich hatte im Januar 2020 einen Arbeitsunfall und wurde zum September gekündigt. Ich war noch bis Anfang November krank geschrieben. Seitdem beziehe ich ALG I. Nun hat mir die BG eine MDE von 20% gegeben. Wird dies auf das ALG angerechnet?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.12.2020

      Hallo Udo, soweit sich weiß, wird eine Unfallrente nicht beim ALG I angerechnet - es ist ja kein Einkommen aus eigener Arbeitskraft

  • user
    Christian Schultz
    am 14.12.2020

    Hi Andreas, Sie müssen sich keine Sorgen machen, solange Sie weniger als 450 Euro im Monat verdient haben. Bis zu dieser Grenze wird auch eine volle EM-Rente nicht gekürzt: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/nebenjob-bei-erwerbsminderungsrente-wie-viel-kann-ich-hinzuverdienen

    Falls es mehr war, bin ich überfragt. Da würde ich einmal direkt bei der Hotline der Deutschen Rentenversicherung nachhaken.

  • user
    Andreas Luft
    am 12.12.2020

    Ich habe eine Frage. Mir wurde am 20.11 die volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend zum 1.8 genehmigt. Vorher hatte ich eine Teilerwerbsminderungsrente und war bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Ich hatte bis zum Erhalt der Bewilligung einen Nebenjob und habe im Rahmen der Teilrente unregelmäßig gearbeitet. Jetzt habe ich den Nebenjob erstmal eingestellt, bis geklärt is,t in welchem Umfang ich noch etwas arbeiten kann. Kann mir ein Nachteil entstehen wenn ich vor dem 20.11 noch gearbeitet habe oder gilt die Arbeitsregelungen unter 3 Stunden/Tag ab der Ausstellung des Bewilligungsbescheids?

  • user
    Christian Schultz
    am 26.11.2020

    Hallo Thomas, leider weiß ich nicht, wie sich das mit der Nachzahlung bei einer Privatinsolvenz verhalten würde. Da sollten Sie am besten Ihren Schuldnerberatung ansprechen.

  • user
    Thomas
    am 25.11.2020

    Hallo !

    Bekomme seit Dezember 2019 Hartz 4 und habe gleichzeitig EM Rente beantragt. Die nach Reha nun wohl zu 100 % , sprich unter 3 Stunden in Januar oder Februar 2021 genehmigt wird. Wenn ich die Kommentare richtig deute, brauch ich nix zurück zahlen- das machen die Ämter untereinander aus. Musste leider auch im November 2019 privat Insolvenz anmelden.

    Wenn ich nun für 12-14 Monate die Nachzahlung bekomme -wir sind im 5 stelligen Bereich- Muss ich was nachzahlen oder wird die Nachzahlung gepfändet? Sozusagen über 1 Jahr Hartz 4 und EM Rente?? Die Rente liegt ca gleich mit den Pfändungsfreibetrag.

    Danke für die Rückmeldung

  • user
    Kimberly
    am 16.11.2020

    Danke für die schnelle Antwort. Bevor ich die EM beantragt habe, hat die DRV mir das auch empfohlen, dass ich mich für die fehlende 13 Monaten arbeitslos melde. Die Empfehlung war leider nur im Bezug zur vorzeitiger Rente nach 35 Beitragsjahren. Da ich aber jetzt die EM beantragt habe, bin ich mir nicht so sicher ob ich mich gleichzeitig arbeitslos melden kann/darf obwohl ich nicht mehr arbeiten kann.

  • user
    Christian Schultz
    am 16.11.2020

    Hallo Kimberly, in dieser Frage bin ich mir nicht sicher. Arbeitslosigkeit, in der Sie kein Arbeitslosengeld beziehen, kann für die Rente als Anrechnungszeit gewertet werden. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte lassen Sie sich hierzu individuell beraten.

  • user
    Christian Schultz
    am 16.11.2020

    Hallo Uschi, ohne Abschläge können Sie entweder nach 45 Versicherungsjahren gehen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/

    Aber auch mit Schwerbehindertenausweis ist bereits nach 35 Jahren Wartezeit eine abschlagsfreie Rente möglich. Wann das ist, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab: www.sovd-sh.de/2020/06/02/rente-und-behinderung/

  • user
    Kimberly
    am 15.11.2020

    Ich brauche auch Hilfe. Ich bin 63 und seit zwei Jahren arbeitslos, beziehe noch bis Ende Dezember ALG 1. Da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, habe ich im September eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Zuerst wollte ich eine Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen beantragen aber da fehlen mir zur den 35 Jahren noch 13 Monate. Da ich nicht sicher bin ob ich die Erwerbsminderungsrente bekommen werde, wollte ich mich zusätzlich ab Januar 2021 arbeitslos ohne leistungbezug melden und nach 13 Monaten im Jahr 2022 eine Rente für langjährig Versicherte beantragen. Meine Frage, geht's das überhaupt wenn ich schon die Erwerbsminderungsrente beantragt habe weil ich meiner Einschätzung nach nicht mehr arbeiten kann?

  • user
    Uschi
    am 14.11.2020

    Hallo und guten Tag.

    Ich bin 61 und habe eine unbefristete volle EM-Rente.

    Habe 50 % Schwerbehindertenausweis. Kann ich mit 64 Jahren mit 35 Versicherungsjahren in die Altersrente gehen ohne Abschläge? . Oder muss ich bis 66 Jahre warten. Vielen Dank für eine Auskunft. Uschi

  • user
    Christian Schultz
    am 10.11.2020

    Hallo Pietro, wenn Sie jetzt - da Sie noch acht Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld haben - den Antrag auf EM-Rente stellen, würden Sie erst einmal weiter Arbeitslosengeld bekommen. Erst wenn die acht Monate um sind und die Rentenversicherung noch keine Entscheidung getroffen hätte, müssten Sie sich eventuell beim Jobcenter melden.

  • user
    pietro manili
    am 10.11.2020

    Ich habe eine Frage ich bin 6 Monate Arbeitslos war aber davor lange krank bekomme noch 8 Monate Arbeitslosgeld wenn ich jetzt EM beantrage dir das Arbeitslosen Geld weitergezahlt bist der Antrag durch ist oder falle ich in Hartz 4 ..bitte Rückmeldung

  • user
    Christian Schultz
    am 09.11.2020

    Hallo Hans-Georg, das Arbeitslosengeld II kommt immer nur zum Monatsanfang. Daher sollten Sie sich mit dem Jobcenter in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden. Es ist möglich, eine Zahlung zu erhalten und diese nach dem Erhalt der Rente zurückzuzahlen. Aber das müssen Sie mit dem Jobcenter besprechen.

  • user
    Hans-Georg Nitschke
    am 06.11.2020

    Ich bekomme Ende Januar meine volle EM Rente für Januar ausbezahlt. Werde ich Ende Dezember für Januar noch mal Geld vom Jobcenter bekommen oder bin ich dann im Loch (ohne Einkommen)?

  • user
    Christian Schultz
    am 19.10.2020

    Hallo Mario, gehen wir erst einmal davon aus, dass die Rentenversicherung es noch schafft, Ihren Antrag bis Anfang Dezember zu bearbeiten.

    Falls nicht, wäre das Jobcenter für Sie zuständig, wenn Sie länger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Da Sie in den letzten Jahren eine EM-Rente bezogen haben, gehe ich nicht davon aus. Die Alternative wäre dann das Sozialamt (oder Amt für Grundsicherung). Ihr monatlicher Regelsatz wäre bei beiden Behörden vermutlich gleich hoch - es sei denn, Sie haben das Merkzeichen "G": www.sovd-sh.de/2018/10/25/diese-3-nachteilsausgleiche-machen-das-merkzeichen-g-so-wichtig/

  • user
    Mario Hobeck
    am 19.10.2020

    Ich habe 3x meine volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Insgesamt 6 1/2 Jahre. Jetzt habe im am 6.7.2020 den Verlängerungsantrag gestellt. Die jetzige Rente geht bis zum 31.12.2020. Ich bin 60 Jahre alt und war vorher Hartz 4. Bei meinen Nachfragen bei der Dt. Rentenversicherung Düsseldorf bekomme ich nur die Auskunft. Wird bearbeitet. Ich hoffe immer noch, das ich meine Weitergewährung demnächst bekomme. Wenn nichts kommt wer ist dann für mich zuständig? Hartz 4 oder das Sozialamt? Ich stehe total ohne Wissen da. Ich wäre dankbar für eine Antwort.

  • user
    Christian Schultz
    am 14.10.2020

    Hallo Andrea, Sie müssen nichts zurückzahlen, wenn die Erwerbsminderungsrente rückwirkend gezahlt wird. Der GdB hat mit der EM-Rente übrigens nichts zu tun: www.sovd-sh.de/2020/09/22/was-der-gdb-mit-der-erwerbsminderungsrente-zu-tun-hat/

  • user
    Andrea
    am 14.10.2020

    Hallo,

    nach 4jährigem Kampf, von Arzt zu Arzt, von Gutachter zu Gutachter,

    vorerst eine Ablehnung meines EM-Rentenantrags. Fristgerecht habe ich darauf hin mit meiner Anwältin Widerspruch eingelegt. Endlich erhielt ich letzte Woche den Bescheid von meiner Rentenversicherung, das ich ab den 01.03.2018 rückwirkend, eine volle Erwerbsminderungsrente erhalte.

    Nun meine Frage dazu. Bisher erhielt ich, ab den Zeitpunkt 16.02.2018, Krankengeld, dann war ich ausgesteuert und musste Arbeitslosengeld I und dazu noch eine Aufstockung zum Lebensunterhalt beantragen. Eine Behinderung mit GdB von 60% habe ich auch. Wird das beim errechnen meiner EM-Rente mit in betracht gezogen?

    Wie verläuft die EM-Rente rückwirkend finanziell? Muss ich Krankengeld, Arbeitslosengeld I und diese Aufstockung zum Lebensunterhalt bei den jeweiligen Ämtern zurückzahlen bzw. wird das Geld, welches ich bisher erhalten habe, mit meiner EM-Rente, die ab den 01.03.2018 rückwirkend besteht verrechnet?

    Vielen Dank und LG Andrea

  • user
    Nadya
    am 08.10.2020

    Danke für die schnelle Antwort. Ja er soll eine einmalige Nachzahlung bekommen aber die wird zur Zeit noch einbehalten weil sie mit anderen Stellen verrechnet werden soll. Ich verstehe nur nicht ganz womit diese verrechnet werden soll weil er nur Witwenrente in dieser Nachzahlungszeit bezogen hat . Der Nachzahlungszeitraum beträgt 13 Monate und in diesem Zeitraus war er nicht Arbeitslos gemeldet oder krankenversichert.

  • user
    Christian Schultz
    am 08.10.2020

    Hallo Nadya. das können wir anhand Ihrer Informationen leider nicht beantworten. Ich kann mir vorstellen, dass die EM-Rente höher als die Witwenrente ausfällt. Und da die Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab Antragsstellen gezahlt werden soll, bekommt Ihr Schwiegervater nun eine einmalige Nachzahlung.

  • user
    Nadya
    am 08.10.2020

    Hallo , mein Schwiegervater bezieht seit mehren Jahren Witwenrente seiner verstorbenen Frau . Seit knapp 3 Jahren ist er arbeitslos und krank. Allerding hat er nie etwas vom Job center bekommen oder krankengeld weil er sich nicht gemeldet hat . er hatte in den 3 jahren nur die Witwenrente bezogen . nun habe ich für ihn Erwerbsminderungsrente beantragt und er soll nun eine nachzahlung erhalten. was kann den davon verrechnet werden?

  • user
    Christian Schultz
    am 29.09.2020

    Hallo Herbert, die Erwerbsminderungsrente wird tatsächlich sehr häufig rückwirkend genehmigt. Ausgezahlt wird sie dann ab "Eintritt des Leistungsfalles". Das bedeutet: Wenn im ärztlichen Gutachten festgehalten ist, dass Sie sogar schon ein, zwei Monate vor Ihrem Antrag erwerbsunfähig waren, dann gibt es eine rückwirkende Zahlung ab diesem Zeitpunkt.

  • user
    Herbet Maurer
    am 29.09.2020

    Hallo zusammen,

    meine Frau war bis Oktober 2019 auf 450€ beschäftigt. Im August ging sie in Reha und wurde krank entlassen. Natürlich behielt sie ihren 450€ Job nicht.

    Im Mai 2020 wurde dann die EM- Rente beantragt. Aktuell liegt noch kein Bescheid vor. Sie war in der ganzen Zeit krankgeschrieben und hat weder Kranken- oder Arbeitslosengeld bekommen. Auch andere Sozielleistungen hat sie nicht bekommen.

    Wie ist das da mit der Nachzahlung ab Antragsdatum im Falle eines positiven Bescheides der Rentenkasse? Gibt es da überhaupt eine Nachzahlung oder wird die EM-Rente erst ab Genehmigungsdatum gezahlt? Habe gelesen, das es zwar eine Nachzahlung gibt, aber nicht mehr wie 3 Monate rückwirkend. Die Infos, die man findet, sind alle sehr dürftig.

    Vielen Dank und schöne Grüße!

  • user
    Jakob Heimfarth
    am 28.09.2020

    Danke für die Info Herr Schulz

    Habe mir schon gedacht das es zuspät ist.

    Wie gesagt, nun bin ich schlauer und kann jemanden helfen wenn er in diese Lage kommt.

    Was mich ärgert an der Sache ist das die Krankenkasse vom " Spitzbetrag " bestimmt wusste und es nicht umgesetzt haben. Weile Sie damit rechnen das es unwissende wie mich gibt die keinen Wiederspruch einlegen.

    Trotzdem Ihnen und Ihrem Team alles gute.

    Gruß Jakob Heimfarth

  • user
    Christian Schultz
    am 28.09.2020

    Hallo Jakob, grundsätzlich gilt im Sozialrecht eine Frist für den Widerspruch von einem Monat. Ich denke also nicht, dass das noch geht. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, müssten Sie sich mit Ihrem individuellen Fall beraten lassen.

  • user
    Jakob Heimfarth
    am 28.09.2020

    Hallo und guten Tag

    Hab da ne Frage zum Spitzbetrag :

    Habe im März 2018 die Erwerbsminderrungsrente beantragt und die wurde im August 2018 bewilligt. Bekam noch bis zur Aussteuerung im Juli 2018 Krankengeld und anschließend ca 3Wochen Arbeislosengeld. Im August bekam ich dann rückwirkend zur Antragstellung im März den EU- Rentenbetrag überweisen. Vorab wurde mir der Betrag der die Krankenkasse gezahlt hat abgezogen !

    Nun meine Frage : Kann ich rückwirkend gegen den Endscheid der K K Einspruch einlegen ? Es sind nun über 2Jahre her und von dem " Spitzbetrag " habe ich nichts gewusst. Dank Ihrer Website bin ich nun schlauer geworden.

    Gruß Jakob

  • user
    Christian Schultz
    am 23.09.2020

    Hallo Dörte, wenn es sich um eine volle Erwerbsminderungsrente handelt - falls Sie also laut Bescheid weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können - erhalten Sie kein Geld von der Arbeitsagentur. Die ist nur zuständig, wenn man Sie in versicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln kann. Falls Sie es gesundheitlich schaffen, wäre ein Minijob denkbar: www.sovd-sh.de/2019/06/20/nebenjob-bei-erwerbsminderungsrente-wie-viel-kann-ich-hinzuverdienen/

  • user
    Dörte Barkowski
    am 22.09.2020

    Bin seit Mitte 2019 an Krebs erkrankt und habe Krankengeld bezogen. Da aber wegen Corona das Fortbestehen der Firma in der mein Mann und ich angestellt sind, ins Wanken kam, habe ich eine Erwerbsminderungsrente beantragt, die mir auch letzte Woche bewilligt wurde. Zu meinem Entsetzen fiel das Krankengeld (obwohl meine AU noch bis zum 1010.2020 gelaufen wäre) mit der Bewilligung weg. Nach Verrechnung mit der Krankenkasse wurde mir ein Restbetrag von 248.16€ ausgezahlt. Nun meine eigentliche Frage: Da die Erwerbsminderungsrente natürlich nicht reicht und ich (weil verheiratet) vom Sozialamt auf Nachfrage nicht bezuschusst werde, möchte ich nun wissen, ob das Arbeitsamt mich zu der EM Rente finanziell unterstützt. Wenn ja, was muss ich beachten??

  • user
    Christian Schultz
    am 21.09.2020

    Hallo Uwe, das Wichtigste zuerst: Fünf Monate, bevor Ihre EM-Rente ausläuft, sollten Sie die Verlängerung beantragen: www.sovd-sh.de/2020/09/08/befristete-em-rente-verlaengern-wann-ist-der-beste-zeitpunkt/

    Wenn der Antrag abgelehnt wird, sind mehrere Szenarien möglich. Falls noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld besteht, sollten Sie diesen unbedingt nutzen. Stellen Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Auch wenn Sie eigentlich nicht arbeiten können. Falls Sie keinen Anspruch mehr haben, wäre entweder das Jobcenter oder das Amt für Grundsicherung zuständig.

    Doch in jedem Fall sollten Sie sich in solch einem Härtefall persönlich beraten lassen. Man kann viel falsch machen, wenn man unter Druck steht und zwischen allen Stühlen sitzt.

  • user
    Uwe
    am 21.09.2020

    Hallo zusammen,

    ich Habe mal eine Frage Zu dem Thema was passiert nach der Erwerbsminderungsrente falls sie nicht mehr genehmigt wird.

    Ich war ich bis zum 19.11.17 im Krankengeld. Danach wurde die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt da ich im Krankenhaus lag und ich keine Tätigkeit ausführen konnte so laut Aussage der Arbeitsagentur. Als ich aus dem Krankenhaus raus kam wurde mir dann unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 7.12.2017 Arbeitslosengeld 1 genehmigt. Am 10. März bekam ich Von der Rentenversicherung ein Bescheid dass ich rückwirkend zum 1.11.2017 Vollerwerbs unfähig bin für drei Jahre. Die Ausgleichszahlung zu der Arbeitsagentur und zur Krankenkasse wurde automatisch von der Rentenagentur ausgeführt.

    Die Differenz zwischen den Beträgen durfte ich behalten!

    So nun zu meiner eigentlichen Frage zurück bekomme ich jetzt falls ich keine Erwerbsminderungsrente mehr erhalte Arbeitslosengeld 1 oder Rutsche ich gleich in Hartz IV.

  • user
    Christian Schultz
    am 21.09.2020

    Hallo Petra, ich kann natürlich auch nur mutmaßen, ob das Jobcenter hier korrekt gehandelt hat. Beim Arbeitslosengeld II kommt es jedoch häufig zu sogenannten Überzahlungen im letzten Monat des Bezugs, wenn also eigentlich kein Leistungsanspruch mehr besteht. Zum Beispiel wenn ab diesem Zeitpunkt eine Rente fließt.

    Dass das Jobcenter nicht auf Ihre Kontaktanfragen reagiert, ist eine Frechheit. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich Unterstützung holen, zum Beispiel die Sozialberatung des SoVD.

  • user
    Petra Höller
    am 20.09.2020

    Guten Tag,

    auch ich bräuchte einen Rat.

    Von 2015 bis 2017 bezog ich vom Jobcenter Aufstockende Leistng zum Lebensunterhalt. 2017 wurde mir durch Gerichtsbeschluss die Witwenrente zugesprochen und zwar nachträglich von 2015 an.

    Das Jobcenter forderte seine Zahlungen bei der RV zurück und ich hatte mit nichts mehr was zu tun. Weiteren Leistungsanspruch nahm ich nicht mehr in Anspruch

    Letzten Monat bekam ich vom Jobcenter eine Mahnung, da im Dezember 2017 zuviel gezahlte Leistungen nicht von mir zurückerstattet wurden.

    Ich habe nun erst einmal das Inkassounternehmen gebeten die Zahlungsfrist bis zur Klärung aufzuheben.

    Meine schriftlichen Anfragen beim Jobcenter wurden bis jetzt nicht beantwortet.

    Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen ob diese Forderungen gerechtfertigt sind und frage mich ob ich zur Zahlung verpflichtet bin.

    Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben`?

    Vielen Dank

  • user
    Christian Schultz
    am 14.09.2020

    Hallo Hans-Georg, die Erwerbsminderungsrente wird beim Arbeitslosengeld II komplett angerechnet. Also bekommen Sie dort den Regelsatz plus eine Erstattung für die angemessenen Kosten der Unterkunft.

  • user
    Hans-Georg Nitschke
    am 14.09.2020

    Jetzt wird meine Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt in die teil EM Rente zum 1. 8. 2020. Ich bin Hartz4 bis ende des Jahres und dann bekomme ich die volle EM Rente.

    Was bleibt mir bis zum ende des Jahres 2020?

  • user
    Christian Schultz
    am 10.09.2020

    Hallo Dominik, grundsätzlich hat das Jobcenter nun Anspruch auf Erstattung. Rentenversicherung und Jobcenter werden das allerdings untereinander klären.

  • user
    Dominik Rittmann
    am 09.09.2020

    Guten Abend,

    Brauche dringend Rat.

    Ich bekomme Hartz 4 und Krankengeld. Also

    Alg 2 zur Aufstockung.

    Krankengeld wird als Erstattungsanspruch verrechnet mit Hartz 4.

    Also Krankengeld einbehalten.

    Jetzt bekomme ich Die Rente Rückwirkend zum 1.01.2020,werde am 17 Oktober ausgesteuert.

    Jetzt machen beide Erstattungsansprüche geltend bei der Rentenkasse.

    Darf das Jobcenter doppelt Abkassieren,erst Krankengeld und jetzt die Nachzahlung, irgendwie wäre das Betrug!

    Finde leider dazu nichts im Internet.

    Danke und bitte um Hilfe,dringend

  • user
    Christian Schultz
    am 08.09.2020

    Hallo Lutz, Krankenkasse und Rentenversicherung regeln das im Innenverhältnis. Die Krankenkasse wird daher nicht noch einmal auf Sie zukommen.

    • user
      Ulli Tigges
      am 25.03.2021

      Hallo Christian,

      ich beziehe ALG I und habe EM beantragt. Wenn rückwirkend gezahlt wird, verrechnen Arbeitsagentur und Rentenversicherung untereinander.

      Sind dann trotzdem Steuern sonder EM zu zahlen (wenn zusätzlich andere Einkünfte vorlegen)? Das ALG I führt nur via Progressionsvorbehalt zu höherer Steuer.

      Was passiert mit den Entgeltpunkten durch ALG I für die Rentenversicherung, die Einfluss auf die EM haben? Entfallen diese auch oder bleiben sie nach der internen Verrechnung erhalten?

      Wenn ich den Antrag für die Zukunft stelle, gilt dann als Start der Zeitpunkt der Antragstellung oder der Genehmigung. Habe ich darauf Einfluss?

      VG Ulli Tigges

    • user
      Christian Schultz
      am 25.03.2021

      Hallo Ulli, zu Steuern können und dürfen wir nicht beraten. Da kenne ich mich auch nicht aus.

      Das mit den Entgeltpunkten weiß ich nicht genau, bitte einmal direkt bei der Rentenversicherung nachfragen. Ob das die Hotline beantworten kann, ist allerdings fraglich. Vermutlich müssen Sie da die Beratungsstelle direkt aufsuchen.

      Und der Zeitpunkt des Rentenbeginns hängt vor allem mit der Frage zusammen, wann der Rententräger die gesundheitliche Situation der Erwerbsminderung zeitlich verortet. Das kann das Datum des Antrags sein aber auch ein anderer Zeitpunkt.

    • user
      Ulli Tigges
      am 26.03.2021

      Hallo Christian,

      Danke für die schnelle Antwort. Lass mich noch einmal auf die Verrechnung des "Spitzbetrages" zurückkommen.

      In § 145 SGB III (3) letzter Satz der neuen Fassung von 07/2019 steht explizit, dass Leistungsbezieher von ALG I bei rückwirkendem Bescheid über eine EM-Rente ALG I-Zahlungen zu erstatten haben.

      Die Arbeitsagentur konkretisiert diese Vorschrift i.V.M mit § 103 SGB X mit einem aktuellen Kommentar zu verschiedenen Anwendungsfällen (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-x-103_ba015123.pdf), u.a. bei rückwirkender Gewährung einer EM-Rente.

      Ich erhalte z.Zt. ALG I Höchstsatz bis max. Juni 2021 (2 Jahre, da ich im Juni 63 werde)

      Nach der zitierten Handhabung der AA zur Abwicklung muss ich davon ausgehen, dass ich bei einem entsprechenden rückwirkenden Rentenbescheid für 3 Monate (April, Mai, Juni) ALG I zurückzahlen muss bzw. dieser Betrag bei mir von der AA zurückgefordert werden kann.

      Denn das ALG I ist eine Versicherungsleistung für Zeiten der Arbeitslosigkeit, in der ich als arbeitsfähig eingestuft bin. Die volle EM-Rente negiert das bzw. hat zur Grundlage, dass ich keine 3 Std. am Tag arbeitsfähig wäre. Die Voraussetzungen für den Bezug des ALG I würden damit für den Rückwirkungszeitraum entfallen. Noch "nachteiliger" wäre es dann, wenn der EM-Rentenbeginn noch weiter in die Vergangenheit gesetzt würde.

      Ich gehe nicht davon aus, dass ich Einfluss auf den Beginn der EM-Rente habe. Anders als z.B. bei einer Schwerbehindertenrente, bei der ich den Startpunkt selbst wählen kann.

      Ich bin mir also unsicher, ob es nur zu einer Verrechnung des "Spitzbetrages" zwischen der AA und der DRV kommt und ich mir keine Sorgen machen muss oder ob nicht doch die AA bei mir auf der Matte steht.

      Leider finde ich für das ALG keine gleichlautende Regelungen analog zur Verrechnung von Krankengeld wie z.B. in (§ 50 SGB V (2) und Urteil Bundessozialgericht 1992.

      Vielen Dank im Voraus für Deine Einschätzung.

      Schöne Grüße Ulli Tigges

    • user
      Christian Schultz
      am 29.03.2021

      Hallo Ulli, das vermag ich nicht zu beurteilen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich anhand Ihrer Unterlagen von meinen Kollegen beraten zu lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Lutz Hermann
    am 04.09.2020

    Ich bekomme für 4 Jahre Erwerbminderungsrente nachgezahlt, der Rententräger und die Arge haben schon verrechnet, meine Frage.., kann dievKrankenkasse auch noch Ansprüche geltend machen?

    • user
      Stefani wenz
      am 09.03.2021

      Guten Tag ich habe nun Bescheid bekommen das ich Rente wegen voller Erwerbsminderung,ab dem 1.4.21 bekomme .Habe bis dato ALG2 bezogen bekomme ich die Nachzahlung oder das Arbeitsamt?

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2021

      Wenn die EM-Rente höher als das Arbeitslosengeld II ist, bekommen Sie die Differenz überwiesen.

    • user
      Anita guenther
      am 12.03.2021

      Ich habe eine erwerbsunfehigkeits Rente und nun ein Bescheid das ich eine nachzahlung aus dieser Rente ergibt darf das harz Amt alles zurück verlangen

    • user
      Christian Schultz
      am 12.03.2021

      Jobcenter und Rentenversicherung machen das unter sich aus. Falls etwas übrig bleibt, dürfen Sie das behalten.

    • user
      Schotte, Birgit
      am 13.03.2021

      Hallo, habe am 15.2.21 endlich die Bewilligung bekommen auf volle Erwerbsminderungsrente !

      Antrag habe ich am 19.12.2019 gestellt, war bei drei Gutachter.

      Wann bekomme ich die Nachzahlung, die letzte Zahlung AlG 2 bekam ich am 26.2.21 ,die erste Rentenzahlung erfolgt erst am 30.4.21 !

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2021

      Hallo Birgit, das wissen wir auch nicht, allerdings sollte der Rentenbeginn im Bescheid stehen. Falls es eine Nachzahlung gibt, dauert das in der Regel noch ein bisschen.

    • user
      Schotte, Birgit
      am 19.03.2021

      Rente wegen volle Erwerbsminderungsrente, Rentenbeginn 1.4.21, erste Rentenauszahlung erst am 30.4.21. Letzte bezogene Hartz 4 Leistung 26.2.21. Wann wird die Nachzahlung überwiesen. Bin eigentlich seit 1.1.20 Rentnerin, erst teilerwerbsgemindert und ab 1.7.20 voll erwerbsgemindert. Habe den ganzen Monat April kein Einkommen, weder Rente noch Hartz 4.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.03.2021

      Wie schon gesagt: Wegen der Nachzahlung müssen Sie sich bei der Rentenversicherung erkundigen.

    • user
      Karin
      am 20.03.2021

      Hallo

      Ich war in der selbigen Situation

      Jobcenter klärt das mit der RV

      Rückforderung des gezahlten Unterhaltes geht an den Jobcenter direkt nach Klärung an den Jobcenter Überschuss der zu zahlenden Rente geht an dich in

    • user
      Schotte, Birgit
      am 23.03.2021

      es passiert Nichts, rufe täglich bei der Rentenversicherung an. Angeblich ist meine Akte immer beim Chef. ..Ich bekomme für den Monat "0" Geld weder vom Arbeitsamt noch von der Rentenversicherung. Die erste Rente bekomme ich erst am 30.4.21. von was soll ich leben im April ?

      Sie schreiben wenn etwas übrig bleibt von der Nachzahlung erhalte ich es.. vorher schreiben sie wenn die Erwerwerbsminderungsrente höher ist als Hartz IV erhalte ich die Nachzahlung. Was ist nun richtig ? Ich müsste doch die Differenz von Erwerbsminderungsrente zu Hartz IV seit 1.1.20 bekommen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.03.2021

      Hallo Birgit, in der Regel wird die Nachzahlung erst überwiesen, sobald die reguläre Rente läuft. Wenn Sie für die Übergangszeit kein Geld erhalten, gibt es immer die Möglichkeit, übergangsweise Arbeitslosengeld II zu beantragen.

    • user
      Tatjana Ruf
      am 08.04.2021

      Am besten sich an kostenlöse Rentenberatung wenden. Da diese Konzept mit Verrechnungen oft etwas schief läuft. Da muss mann auch wiesen ,ob Rente am 30 b.z.w 1 für Folgemonat bezahlt wird. Und auch Rentenbescheid unbedingt kontrollieren lassen. In mein Erwerbsminderungsbescheid sind 30 Fellern und 400Euro monatlich wenige Rente. Und übrigens über 5 Jahren Sozialgerichte . Vertrauen ist gut ,das Kontrolle doppelt besser.

    • user
      Thomas B
      am 11.05.2021

      Von meiner Renten Nachzahlung ist nicht viel geblieben. Die arge und Krankenkasse (AOK)

      Haben sich richtig bedient. Weit über die Hälfte. Von wegen das machen Rentenversicherung ARGE und Krankenkasse unter sich aus.

      Dem ist gar nicht so.

      Bin rückwirkend von 2017 in voll EMR geschrieben worden.

      Ein Weg voller willkürliche Hindernisse und quälen. ich kann mir vor wie der letzte D....

      Warum nicht gleich alles wegnehmen. Und ins Heim Stecken.

    • user
      Kurt, Z.
      am 17.05.2021

      Moin, ich habe var einigen Tagen meinen EM Bescheid erhalten. Ich habe den Antrag selbst aber erst Anfang 2020 gestellt, wurde jedoch Rückwirkend bis 09.2017 als EM gestuft. Ist das so denn Rechtens? Wieso muss ich denn von meiner Rente das Krankengeld und ALG1 zurückzahlen? Das steht mir doch zu!! Freue mich über Antworten.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.05.2021

      Hallo Kurt, Sie müssen nichts zurückzahlen, da müssen Sie sich keine Gedanken machen. Dass der Beginn Ihrer EM-Rente in die Vergangenheit gelegt wird, kommt häufig vor. Entscheidend ist ja der Start der Erwerbsminderung. Wenn die schon länger besteht, wird das so gemacht.

    • user
      Ellen
      am 22.07.2021

      Hallo Kurt,ich habe das gleiche Problem .Hatte AG1 solange meine EU Rente noch nicht durch war .Nun ist sie rückwirkend bewilligt und mus die Differenz zurückzahlen.Das wird mit der Nachzahlung ,Rente, verrechnet .Die Rentenvers .zahlt das ans A Amt ,du brauchst nix machen .Was ich nur doof ,,ungerecht,,? finde , ist obwohl du von der kompl. Nachzahlung nichts hast ,muste ich alles versteuern, ,nicht nur den ausgezahlten Rest. Man wird doppelt bestraft ,im Vorjahr habe ich ja das AG schon versteuern müssen .Der Staat holt sich auch von uns Kranken alles zurück .LG

    • user
      Uwe Zacke
      am 21.11.2021

      Meine Frau hat am 04.11.2021 eine EM rückwirkend ab den 01.03.2021 bewilligt bekommen. Das bis dahin gezahlte Krankengeld war höher als die EM Rente. Auf Grund der Dauer der Bearbeitung ergibt sich eine Nachzahlung der EM Rente von Seiten der Rentenversicherung. Kann die Krankenkasse Anspruch darauf erheben, für die Differenz der EM Rente zum gezahlten Krankengeld? ( Verrechnung der Nachzahlung mit dem gezahlten Krankengeld wurde durch die Krankenkasse angekündigt) Mittlerweile wurde die Nachzahlungsüberweisung wurde durch den Rentenversicherer angekündigt, da dort bislang kein Anspruch für erbrachte Leistungen Dritter vorlag.

      Die Krankenkasse erfuhr auch am 04.11.2021 von der bewilligten EM Rente. Die Krankenkasse kürzte rückwirkend ab den 23.09.2021 ausstehendes Krankengeldzahlungen obwohl dort eine erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab den 02.11.201 vorlag. Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 22.11.2021

      Hallo Wolfgang, Krankenkasse und Rentenversicherung einigen sich hinter den Kulissen über das Verschieben von Geldern. Erst danach werden Sie wissen, wie hoch die Nachzahlung genau sein wird. Wir können das auch nicht beantworten, ohne die Unterlagen zu sehen. Es wird aber nicht dazu kommen, dass Sie dazu aufgefordert werden, etwas nachzuzahlen.

    • user
      Marion Biggen
      am 03.01.2022

      Schön wäre es, wenn sich die Ämter untereinander einigen, wie Sie schreiben. Habe im Zuge der Nahtlosigkeit ALG 1 bekommen. EMR wurde rückwirkend bewilligt und am24.12.21 erhielt ich die Nachzahlung. Die Krankenkasse erhielt von der Rentenversicherung eine Erstattung, leider hat man die Arbeitsagentur vergessen. Die Rentenversicherung hat sich entschuldigt und mir gesagt, dass sie jetzt eine anteilige Rückforderung an mich stellen. Also liebe Leser nicht alles ausgeben bei einer Nachzahlung der Rentenversicherung, manchmal klappt es mit den Absprachen der einzelnen Behörden auch nicht.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2022

      Vielen Dank für Ihren Einblick in die Praxis. So etwas kann leider auch passieren...

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.