Glücklicherweise verbessert sich die gesundheitliche Situation vieler Betroffener nach einer Weile. Wer jetzt noch nicht so stabil ist, dass er oder sie direkt wieder voll einsteigen kann, sollte sich mit dem Instrument der Wiedereingliederung befassen. Hier tasten Sie sich schrittweise, also zunächst mit deutlich weniger Stunden, wieder an die Arbeit heran. Eine häufig gestellte Frage dabei ist: Wann ist der optimale Zeitpunkt für die Wiedereingliederung?
Hamburger Modell: Im oder nach dem Krankengeld?
Dazu ist es wichtig zu verstehen, von wem Sie in der Phase der Wiedereingliederung Geld erhalten. Auch wenn Sie wieder einige Stunden pro Tag im Betrieb Ihrem Job nachgehen, zahlt Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit keinen Cent. Während des Krankengeldes muss also die Krankenkasse für die Kosten aufkommen. Falls Ihr Hamburger Modell – also die stufenweise Wiedereingliederung – erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, kann es auch vorkommen, dass Sie in dieser Zeit Arbeitslosengeld beziehen.
Wichtig zu wissen: Beide Kostenträger sind grundsätzlich verpflichtet, die jeweilige Sozialleistung während Ihrer Wiedereingliederung weiterzuzahlen. Also die Krankenkasse das Krankengeld, die Bundesagentur für Arbeit das Arbeitslosengeld.
Sie können also eine stufenweise Wiedereingliederung machen, wenn Sie Krankengeld bekommen. Oder eben später, wenn Sie bereits ausgesteuert wurden.
Wie lange dauert so eine Wiedereingliederung?
Wenn wir über den besten Zeitpunkt für die Wiedereingliederung nachdenken, müssen wir zunächst in Erfahrung bringen, wie lange solch eine Maßnahme überhaupt dauert. Die Norm beim Hamburger Modell sind sechs Wochen bis sechs Monate. Sie sehen also – allein hier bewegen wir uns in einer recht großen Spannweite.
In bestimmten Situationen kann eine stufenweise Wiedereingliederung sogar ein ganzes Jahr dauern.
Ist es ein Problem, wenn mein Krankengeld während der Wiedereingliederung ausläuft?
Grundsätzlich sollte es eigentlich kein Problem sein. Denn wie bereits oben festgehalten: Sowohl während des Krankengeldes als auch beim Bezug von Arbeitslosengeld ist eine Wiedereingliederung möglich.
Leider erleben wir jedoch in der Praxis immer wieder Fälle, wo es knarzt. Etwa wenn Mitglieder berichten, dass das Arbeitsamt nicht zahlen will, weil sie während der Wiedereingliederung nicht vermittelbar sind. Solche Probleme sollte es gar nicht geben. Aber sie sind da. Und das sogar recht häufig.
Kommentare (3)
Folko STANK
am 10.12.2020hoch interessanter Beitrag!
Es gibt allerdings noch eine Fasette.
Wer erkrankt und dabei seinen Job verliert, kommt spätestens zum Ende des Krankengeldes in die Situation das die RV ihn in sie/ihn in die berufliche Wiedereingliederung zu einem Dienstleister schickt. Das bedeutet das man nur einen Abschlag von Krankengeld erhält, welcher, in dem Fall daß man in Erwerbsminderungsrente geht als Gehalt zu Berechnung der Rente hinzugezogen wird, weil der Dienstleister den Status eines Arbeitgebers bei der Berechnung hat.
Mich hat das ca. ⅓ meiner Erwerbsminderungsrente gekostet. Weil man nach ca. 6 Monaten feststellte das eine Berufliche Wiedereingliederung bei meiner Erkrankung nicht funktionieren wird...
Hätte ich die Konsequenzen vorher gekannt hätte ich die Wiedereingliederung abgelehnt.
Viele Grüße
Folko Stank
Matthias Matthiesen
am 21.12.2020ein sehr guter Beitrag. Gut finde ich auch, dass Sie erwähnen, dass die Stufenweise Wiedereingliederung (HH-Modell) im Normalfall zwischen 6 Wochen und 6 Monate dauert. Vielen lassen sich hier (von der Krankenkasse und/oder auch dem Arzt) unter Druck setzen, dass die STWE nur 4 Wochen dauern darf. Die Steigerung der Belastung ist dann zu groß und die STWE muss abgebrochen werden.
Wichtig ist auch, dass die STWE auch jederzeit angepasst werden kann! Sollte die (Stunden-)Steigerung des STWE-Plans zu groß/schnell sein, sollte man/frau auf jeden Fall den Arzt ansprechen, damit der Plan angepasst wird. Keine Scheu hiervor.
Freundliche Grüße
Matthias Matthiesen
Christian Schultz
vor 3 Wochen