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Wiedereingliederung nach Krankheit – wann ist der beste Zeitpunkt?

Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit

Wer ernsthaft erkrankt, hat nicht nur gesundheitliche Probleme. Schon nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung, die Krankenkasse zahlt an deren Stelle das sogenannte Krankengeld. Zieht sich die Erkrankung noch weiter in die Länge, treten mitunter neue Probleme auf. Irgendwann stellt sich vielleicht die Frage nach der Erwerbsminderungsrente.

Wiedereingliederung nach Krankheit - wann ist der beste Zeitpunkt

Glücklicherweise verbessert sich die gesundheitliche Situation vieler Betroffener nach einer Weile. Wer jetzt noch nicht so stabil ist, dass er oder sie direkt wieder voll einsteigen kann, sollte sich mit dem Instrument der Wiedereingliederung befassen. Hier tasten Sie sich schrittweise, also zunächst mit deutlich weniger Stunden, wieder an die Arbeit heran. Eine häufig gestellte Frage dabei ist: Wann ist der optimale Zeitpunkt für die Wiedereingliederung?

Hamburger Modell: Im oder nach dem Krankengeld?

Dazu ist es wichtig zu verstehen, von wem Sie in der Phase der Wiedereingliederung Geld erhalten. Auch wenn Sie wieder einige Stunden pro Tag im Betrieb Ihrem Job nachgehen, zahlt Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit keinen Cent. Während des Krankengeldes muss also die Krankenkasse für die Kosten aufkommen. Falls Ihr Hamburger Modell – also die stufenweise Wiedereingliederung – erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, kann es auch vorkommen, dass Sie in dieser Zeit Arbeitslosengeld beziehen.

Wichtig zu wissen: Beide Kostenträger sind grundsätzlich verpflichtet, die jeweilige Sozialleistung während Ihrer Wiedereingliederung weiterzuzahlen. Also die Krankenkasse das Krankengeld, die Bundesagentur für Arbeit das Arbeitslosengeld.

Sie können also eine stufenweise Wiedereingliederung machen, wenn Sie Krankengeld bekommen. Oder eben später, wenn Sie bereits ausgesteuert wurden.

Wie lange dauert so eine Wiedereingliederung?

Wenn wir über den besten Zeitpunkt für die Wiedereingliederung nachdenken, müssen wir zunächst in Erfahrung bringen, wie lange solch eine Maßnahme überhaupt dauert. Die Norm beim Hamburger Modell sind sechs Wochen bis sechs Monate. Sie sehen also – allein hier bewegen wir uns in einer recht großen Spannweite.

In bestimmten Situationen kann eine stufenweise Wiedereingliederung sogar ein ganzes Jahr dauern.

Ist es ein Problem, wenn mein Krankengeld während der Wiedereingliederung ausläuft?

Grundsätzlich sollte es eigentlich kein Problem sein. Denn wie bereits oben festgehalten: Sowohl während des Krankengeldes als auch beim Bezug von Arbeitslosengeld ist eine Wiedereingliederung möglich.

Leider erleben wir jedoch in der Praxis immer wieder Fälle, wo es knarzt. Etwa wenn Mitglieder berichten, dass das Arbeitsamt nicht zahlen will, weil sie während der Wiedereingliederung nicht vermittelbar sind. Solche Probleme sollte es gar nicht geben. Aber sie sind da. Und das sogar recht häufig.

"Der Wechsel vom Kranken- zum Arbeitslosengeld innerhalb der Wiedereingliederung ist nicht immer ganz geschmeidig. Wenn möglich sollten Sie den Zeitpunkt so bestimmen, dass das Hamburger Modell komplett vor der Aussteuerung durchlaufen kann. Oder eben erst wieder danach.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Hamburger Modell: Wann ist also der beste Zeitpunkt?

Alles, was Sie bisher gelesen haben, war also Theorie. Nun kommen wir zu unseren Erfahrungen aus der Sozialberatung des SoVD. Demnach ist es für Sie am geschmeidigsten, wenn Sie die Wiedereingliederung entweder komplett im Krankengeld durchziehen – oder erst nach der Aussteuerung, dann während des Bezugs von Arbeitslosengeld. Auf diese Weise ersparen Sie sich den möglicherweise komplizierten Wechsel zwischen den beiden Kostenträgern.

Nicht immer lässt sich diese Strategie so einfach in die Tat umsetzen. Denn niemand weiß zu Beginn der Wiedereingliederung, wie viel Zeit diese erfordern wird. Im echten Leben kann es also immer wieder vorkommen, dass das Hamburger Modell noch nicht beendet ist, wenn das Krankengeld ausläuft. Falls Sie in einem solchen Szenario mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, sollten Sie sich Unterstützung holen – zum Beispiel beim SoVD.

Kann ich eine Wiedereingliederung machen, wenn ich die Nahtlosigkeitsregelung nutze?

Die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung bezeichnet folgenden Zustand: Ihr Krankengeld ist ausgelaufen, Sie gehen zum Arbeitsamt und beantragen Arbeitslosengeld. Falls bereits ein Antrag zur Erwerbsminderungsrente läuft, bekommen Sie nun Arbeitslosengeld. Solange, bis die Rentenversicherung Ihren Antrag bearbeitet hat. Oder bis Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgereizt ist.

Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, aber immer noch so krank sind, dass Sie nicht arbeiten können, wird der Arbeitsvermittler Sie vielleicht zu einer Reha auffordern. Wenn Sie dem innerhalb eines Monats nachkommen, können Sie Ihr Arbeitslosengeld ebenso im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten.

Wie Sie auch an Arbeitslosengeld kommen, wenn Sie nach der Aussteuerung keinen Antrag auf Reha oder Rente stellen, lesen Sie hier.

Auch während dieser Nahtlosigkeitsregelung können Sie eine Wiedereingliederung machen.

Fazit

Wie so oft im Sozialrecht ist die Realität gespickt mit Fallstricken. Eigentlich sollte es kein Problem sein, eine stufenweise Wiedereingliederung im Krankengeld zu beginnen und dann während des Arbeitslosengeldes zu beenden. Leider hören wir jedoch bei dieser Konstellation immer wieder von Schwierigkeiten.

Wenn es also machbar ist, empfiehlt sich eine Wiedereingliederung entweder, wenn noch ausreichend Zeit im Krankengeld übrig ist. Oder eben, wenn die Aussteuerung bereits erfolgt ist und Sie Arbeitslosengeld beziehen. Vermeiden Sie während der Wiedereingliederung – wenn möglich – den Übergang von der Krankenkasse zum Arbeitsamt.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (77)

  • user
    Jacqueline Moll
    am 16.02.2024

    Hallo zusammen,

    wie verhält sich die Konstellation bei einem sehr langen Krankheitsverlauf, wenn der Anspruch auf Krankengeld bei der Krankenkasse sowie der Anspruch bei der Agentur für Arbeit jeweils auch ausgelaufen sind? Im Jahr 2021 fand eine Reha Maßnahme statt. Aktuell läuft eine Wiedereingliederung. Nur wer zahlt diese im vorliegenden Fall?

    Vielen Dank und viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 16.02.2024

      Hallo Jacqueline, wenn weder Anspruch auf Kranken- oder Arbeitslosengeld vorhanden ist, müssen Sie während der Wiedereingliederung Bürgergeld beantragen.

  • user
    Alberto
    am 18.12.2023

    Hallo, ich war eineinhalb Jahr Krank und wurde von der Krankenkasse ausgesteuert. Habe die stufenweise Wiedereingliederung angefangen und beim Jobcenter mich für ALG angemeldet. Die Wiedereingliederung war so geplant: 2 Wochen a 4 St./Tag, dann 2 Wochen a 6 St./Tag und letzte 2 Wochen a 8 St./Tag mit genauen Grenzen für das maximal zu hebende Gewicht, weil ich eine sehr anstrengende Tätigkeit übte (Tiefkühl lager -30°) die auch nach 8 Jahren viele beschwerde brachte (bilaterale Karpal Tunnel Syndrome, Tennisarm, Bandscheiben vorfälle und unerklärische schmerzen am Waden und Füse, die mir nicht mehr erlaubt haben, nacht schlafen zu können). Jobcenter hat von mir Kranskcheine und Wiedereingliederungsplan bekommen, vom Arbeitsgeber unterschrieben war, dass ich vom Ihm kein Entgelt bekommen werde und auch vom Arzt unterschrieben war, und die Belastung Grenzen deutlich beschrieben.

    Das Jobcenter teilte mir durch Bewilligungsbescheid mit, dass ich nur für die 2., 3., und 4. Woche der Wiedereingliederung Anspruch auf ALG hatte (die 1. Woche war noch von der Krankenkasse bedeckt). Mit dem Widerspruch habe ich versucht, die Aufmerksamkeit des Beamtes auf dem Wiedereingliederungsplan zu lenken, wo man ohne schwierigkeiten sehen konnte, dass auch die letzte 2 Wochen teil des Plan waren, genau wie die erste 4 Wochen.

    Mein Wiederspruch wurde abgelehnt als nicht sachlich begrundet, und dass 8 Stunden sind gleich wie eine Beschäftigung. Jetzt bleibt mir nur die Möglichkeit eine Klage beim Sozialgericht zu erheben.

    Jetzt habe ich praktisch letzte 2 Wochen 8 Stunden am Tag "kostenlos" gearbeitet, vielleicht von aussen es sieht nicht so dramatisch aus, aber meine situation ist auch nicht so ruhig, in einem monat wo 2 Wochen einkommen/ALG fehlen.

    Ich habe etwas gegoogelt und paar Fälle vom Vergangenheit gefunden, wo der Richter entschieden hat, dass auch 8 Stunden binnen ein Wiedereingliederungsplan nicht als Beschäftigung gerechnet werden kann, wenn ich richtig verstanden habe (mein Deutsch ist halt nicht der beste). Kann mir bitte Jemand helfen, Tipp sagen. Sozialgericht, gibt es Chancen dass ich mein Anspruch anerkannt wird, oder kann ich ruhig vergessen? Mein Gesundsheit ist noch nicht am beste niveau, aber ich war gezwungen auch nach ein Minijob zu suchen, weil ich versuchen müss, die Lücke zu decken, sonst werde ich auch probleme haben, meine Miete zu zahlen.

    Für etwas Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Beste Grüsse,

    Alberto

    • user
      Meli
      am 25.01.2024

      Hallo, ich habe mal eine Frage zur Wiedereingliederung:

      Ich starte am 01.02.2024 mit meiner Wiedereingliederung bis zum 25.02.2024. So ist es erstmal ursprünglich geplant.

      Meine Aussteuerung ist am 26.02.2024.

      Ich hatte mit meinen Arzt auch darüber gesprochen das ich es vielleicht im Verlauf der Wiedereingliederung verlängern möchte weil ich es einfach noch nicht abschätzen kann.

      Jetzt hatte ich grade mit der AOK gesprochen und die Dame meinte es würde ja komisch aussehen wenn ich am 26.02.24 ausgesteuert werde und ab dann wieder Vollzeit arbeite. Das würde für den MDK sehr komisch und verdächtig aussehen. So als wäre ich ja gar nicht so krank gewesen.

      Es würde so aussehen als ob ich kein Arbeitslosengeld beantragen möchte und weil das ja sofort nach der Aussteuerung passiert.

      ich muss ja sowieso zur Agentur für Arbeit ich weiß ja auch gar nicht ob ich die Wiedereingliederung schaffe.

      Das hört sich so an als hätte ich das geplant was auf keinen Fall so ist.

      Was könnte im schlimmsten Fall passieren wenn der MDK sowas wirklich denkt oder mir unterstellt?

      Mit freundlichen Grüßen

      Meli

      • user
        Christian Schultz
        am 25.01.2024

        Hallo Meli, der MD wird erstmal gar nichts tun, weil mit der Aussteuerung auch die Zuständigkeit der Krankenkasse beendet ist. Und auch die des MD. Machen Sie sich keine Sorgen. Und falls wider Erwarten doch Probleme aufkommen, wenden Sie sich an meine Kollegen. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

  • user
    Stefan Czech
    am 16.11.2023

    Ich habe eine Frage zur Wiedereingliederung:

    Ich bin zur Zeit in einer Rehaklinik.

    Vor meiner Reha war ich nicht arbeitsunfähig.

    Meine Arbeitsunfähigkeit und die Lohnfortzahlung begannen mit dem Beginn der Reha.

    Vorraussichtlich dauert meine Reha-Maßnahme fünf Wochen.

    Kann ich eine Wiedereingliederung nach fünf Wochen AU,die erst mit der Reha begann, machen?

    Gibt es Wiedereingliederung überhaupt nach kürzerer AU als sechs Wochen und wenn die AU erst mit der Reha-Maßnahme beginnt,wie ist es da grundsätzlich mit Wiedereingliederung?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    S.Czech

    • user
      Christian Schultz
      am 17.11.2023

      Hallo Stefan, den Fall hatte ich noch nicht. Aber ich sehe keinen Grund, warum man in diesem Fall keine Wiedereingliederung machen darf. Sprechen Sie am besten einmal mit der Personalabteilung bzw. dem sozialen Dienst in der Reha-Klinik.

  • user
    Sylke
    am 27.04.2023

    Ab dem 12.05.23 ist bei mir das Krankengeld ausgeschöpft.Bekomme keins mehr.Ich bin noch Angestellt auf meiner Arbeit.

    Fange am 02.05 mit EG an.Krankenkasse meinte ich müsste mich ab dem 13.05.23 Abeitslosmelden dammit die es weiter übernehmen.

    Nimmt das Arbeitsamt mich an auch wenn ich oder mein Arbeitgeber nicht gekündigt haben.

    Ich habe Erwerbsminderung beantragt wurde abgelehnt da sie meinten 5std am Tag könnte ich Arbeiten.Ich hab mit Hilfe der VDK Wiederspruch eingelegt.Aber das dauert immer bei dennen.

    Wie wird das dass Arbeitsamt geganthaben.

    Es ist echt verzwickt.

    Mein Arbeit geber ist nicht gerade begeistert in meinem Zustand mich Arbeiten zu lassen.

    Und erlich gesagt bekomm ich langsam Angst.

    Ich bin Aleinerziehende mit einer Tochter 13j.

    Mach da das Arbeitsamt reibungslos mit so wie das die Krankenkasse vor schreibt??

    • user
      Christian Schultz
      am 28.04.2023

      Das Wichtigste zuerst: Sie sollten sich bei den vielen offenen Fragen persönlich beraten lassen. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie hier nichts falsch machen.

      Bei der Arbeitsagentur sollten Sie sich jetzt schon einmal melden. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt

  • user
    Schirmer
    am 28.02.2023

    Ich habe einen Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt, zur Zeit bekomme ich ALG 1 im Rahmen der Nahtlosigkeit. Jetzt soll bei mir die Wiedereingliederung starten. Laut Rentenversicherung kommt demnächst der Rentenbescheid für teilweise Erwerbsminderung, ist dann trotzdem die Agentur für Arbeit der Leistungsträger der Wiedereingliederung ?

    Danke!

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2023

      Ja, in diesem Fall bekommen Sie ja neben der halben EM-Rente das halbe Arbeitslosengeld.

  • user
    Lena
    am 13.09.2022

    Hallo,

    ich weiß, dass ich zum 05.10.22 vom Arbeitgeber gekündigt werde, bezüglich über 1 Jahr krank geschrieben. Ich habe vor, die kommende AU bis einschließlich 05.10. ausstellen zu lassen.

    Wäre ich dann für das arbeitsamt ab dem 06.10 wieder vermittelbar :) ?

    Oder wird es der Agentur für Arbeit suspekt vorkommen, dass Kündigung (beendetet Arbeitsverhältnis) und auslaufende AU auf den selben Tag fallen?

    Oder sollte ich die AU bis 06.10. ausstellen lassen?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.09.2022

      Hallo Lena, wenn Sie über den 05.10. hinaus krankgeschrieben sind, erhalten Sie auch erst einmal weiter Krankengeld. Ansonsten müssen Sie sich der Vermittlung zur Verfügung stellen, um ALG I zu bekommen.

  • user
    AndreasRoeder
    am 25.07.2022

    Hallo Herr Schultz,

    ich plane die Wiedereingliederung und habe vorher 5 Tage die Woche gearbeitet - ist es auch möglich mit 2 oder 3 Tagen die berufliche Wiedereingliederung zu starten, dafür aber eine höhere Stundenzahl festzulegen - also anstatt 5 Tage mit 1 oder 2 Stunden - stattdessen 3 Tage mit 4 Stunden und dann langsam steigern

    Über eine Antwort würde ich mich freuen

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Andreas, ich bin zwar kein Experte für die Wiedereingliederung, weiß aber aus zahlreichen Gesprächen, dass man das sehr flexibel gestalten kann. Sprechen Sie am besten einfach mal mit Arbeitgeber und Krankenkasse bzw. Arbeitsagentur.

    • user
      Manuel Schmitz
      am 20.12.2023

      Meines Wissens kommt es auf den Kostenträger an. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Rentenversicherung scheinen auf mindestens 2 h/d und 5 d/Woche zu bestehen. Bei der PKV wird es möglicherweise nicht so streng sein, vorausgesetzt man hat stufenweise Eingliederung in den Vertragsbedingungen zum Krankentagegeld vereinbart.

  • user
    Katharina Schmidt
    am 07.07.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich bin nach einem Schlaganfall seit 14.03.2021 und vermeintlichem Post-Vak-Syndrom bis heute im Krankenstand. Die Aussteuerung erfolgt am 10.09.2022. Ich würde mich gern über das BEM und das Hamburger Modell ab September 2022 wiedereingliedern lassen. Die Wiedereingleiderung würde in jedem Fall über den 10.09,2022 hinausgehen, da es Zeit brauchen wird, wieder sukzessive am Arbeitsleben teilhaben zu können. Das Arbeitsamt würde dann theoretisch die Wiedereingleiderung weiterzahlen? Welche terminliche Option wäre die Beste? Arbeitslosengeldantrag ab 11.09. und dann Beginn der Wiedereingliederung oder Beginn des BEM ab 1.9., da ich ansonsten keinen Anspruche auf das BEM hätte, da ich aus dem Krankengeldbezug falle? Wer muss welche Formalitäten angehen? Könnte das Arbeitsamt die Zahlung während der Wiedereingleiderung ablehnen, da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehen werde?

    Viele Fragen und ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können.

    Viele Grüße

    Katharina Schmidz

    • user
      Christian Schultz
      am 07.07.2022

      Hallo Katharina, generell erleben wir es so, dass es besser ist, die Wiedereingliederung bei einem Leistungsträger zu absolvieren. Aber da gibt es nicht den einen richtigen Weg, daher kann ich Ihnen hier keinen perfekten "Schlachtplan" an die Hand geben. Am besten lassen Sie sich persönlich anhand Ihrer Unterlagen beraten.

      • user
        Katharina Schmidt
        am 07.07.2022

        Lieber Herr Schultz,

        vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

        Also wäre ein Termin bei der Arbeitsagentur der beste Schritt? Mit meiner Krankenkasse habe ich schon gesprochen, sie sind ab 11.9. nicht mehr zuständig und haben für das Danach auch keine "Ahnung".

        VG, Katharina Schmidt

        • user
          Christian Schultz
          am 07.07.2022

          Genau. Entweder bei der BA oder einer unabhängigen Stelle wie zum Beispiel beim SoVD.

    • user
      V. Hildebrandt
      am 12.07.2022

      Sehr geehrter Herr Schultz,

      ich bin momentan in einer AHB.

      Ich werde am 16. Juli ausgesteuert und bin bis zum 2. August in Reha.

      Danach würde ich theoretisch, Resturlaub bei meinem alten Arbeitgeber abfeiern und bei meinem neuen Arbeitgeber im September mit meiner Wiedereingliederung starten.

      Nun habe ich aber erfahren das es wohl Schwierigkeiten geben kann - mit meinem Resturlaub und der anschließenden Wiedereingliederung. Mein neuer Vertrag startet erst im September. Welche Möglichkeit hätte ich denn da? Einen richtigen Ansprechpartner habe ich leider auch nicht da A mich zu B schickt und B zu C etc.

      (Die Sozialberatung in der Reha ist wohl im Moment leider nicht erreichbar). Besten Dank. Mfg

  • user
    Andreas Fischer
    am 07.07.2022

    Hallo,

    bei mir ist das ALG I ausgelaufen. ALG II bekomme ich nicht, da meine Frau 20 € zuviel Rente erhält. Woher bekomme ich Geld während der Wiedereingliederung bzw. wer unterstützt mich in dieser Zeit bei den Fahrtkosten ( eine Strecke 70Km).

    Freundliche Grüße

    Andreas Fischer

    • user
      Christian Schultz
      am 07.07.2022

      Hallo Andreas, bitte einmal direkt beim Arbeitgeber nachfragen. Aber beim Hamburger Modell gibt es meines Wissens nur Kranken-, Arbeitslosengeld oder "Hartz IV".

  • user
    Eckert
    am 07.06.2022

    Ich bin seit dem 07.04.22 ausgesteuert. Die Arbeitsagentur hat meinen Antrag auf Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt, weil ich mich nicht zum 07.04.22 persönlich arbeitslos gemeldet habe. Zum einen lag ich seit dem 12.03.22 stationär in der Klinik und zum Anderen bin ich ja nicht wirklich arbeitslos. Da ich in der Klinik lag, hat die Agentur zwei Mitarbeiter am 25.04.22 in die Klinik geschickt und die haben dann meine Arbeitslosmeldung zum 07.04.22 aufgenommen, welche dann von der Agentur nachträglich wieder auf den 25.04.22 geändert wurde und somit mein Widerspruch abgelehnt werden konnte.

    Was kann ich tun bzw. was habe ich falsch gemacht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Eckert

  • user
    Jürgen
    am 19.03.2022

    Hallo Zusammen

    Habe am 21.02.2022 mit der wiedereingliederung begonnen -das Arbeitslosengeld 1 ist am 02.03.2022 ausgelaufen .

    Meine frage ist : Wo bekomme ich den nun mein Geld her - muß ich arbeitslosengeld 2 beantragen oder wer zahlt ???

    Bitte hat jemannd einen Rat für mich ?

    Gruß Jürgen

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2022

      Hallo Jürgen, das müsste man sich für Ihren Fall genau ansehen. Aber ALG II wäre eine Option.

      • user
        Ina
        am 23.01.2023

        Das nennt sich Übergangsgeld und wird von der Rentenversicherung gezahlt, nach Antrag!

  • user
    Gerhard B.
    am 16.03.2022

    Hallo!

    Am 04.02.2022 beendete ich eine psychosomatische Reha und wurde AU für meine letzte Tätigkeit entlassen und werde weiterhin von meiner psychologischen Fachärztin krankgeschrieben. Ich bin noch im Arbeitsverhältnis und mir wurde mehrfach von der Beraterin der KK zur Kündigung geraten was ich "dankend" ablehnte.

    Ich stellte auf Reha bei der DRV einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und deren Voraussetzungen sind erfüllt, jedoch warte ich auf weitere Benachrichtigungen. Dies habe ich der KK mitgeteilt.

    Die Krankenkasse bittet mich hinsichtlich betrieblicher Wiedereingliederung mit meinem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen.

    Ich bekam einen Rückmeldeschrieb der KK mit folgenden Punkten ( von mir gekürzt):

    - Es erfolgt eine betriebliche Umbesetzung ab ______________________

    - mit Wiedereingliederung

    - ohne Wiedereingliederung

    - Es erfolgt eine Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz

    - Es erfolgt die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen

    Ich soll bis zum 01.04.2022 dies der KK mitteilen (ausfüllen), es könnte sonst negative Auswirkungen auf mein Krankengeld haben, so die Aussage der KK Beraterin.

    Derzeit bin ich aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht dazu in der Lage meine letzte Tätigkeit wieder aufzunehmen, was meine Fachärztin bestätigt.

    Vielleicht wissen Sie Rat wie ich darauf reagieren soll.?

    Vielen Dank soweit und viele Grüße!

    Gerhard B.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.03.2022

      Hallo Gerhard, Sie haben sicherlich Verständnis, dass wir hier im Forum keine individuelle Sozialberatung anbieten können. Hierzu ist es erforderlich, dass man sich u.a. Ihre Arztberichte anschaut. Das geht zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Kalima
    am 02.03.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    da ich Ihre Antworten sehr präzise und verständlich finde, bitte ich Sie auch um eine Einschätzung.

    Ich war ca. für 7 Monate AUF aufgrund von einigen Symptomen. Die Diagnosestellung hat sehr lange gedauert. Es wurde eine Grunderkrankung festgestellt, krankgeschrieben wurde ich aber aufgrund eines Burnouts und einer rezidivierenden Depression, die als Begleiterkrankung betrachtet wird. Ich werde sowohl medikamentös behandelt als auch therapeutisch. Ich befinde mich nun seit ca. 4 Wochen in der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Diese wird auch noch mehrere Wochen mit schrittweiser Erhöhung der Stunden dauern. Ich habe diese Wiedereingliederung begonnen, weil ich im Alltagsleben wieder gut zurecht kam und ich hätte durch längere "AUF zu Hause" nicht einschätzen können, inwieweit ich auch beruflich belastbar bin und mit welchen Aufgaben.

    Ich merke nun, dass es einen bestimmten Arbeitsbereich gibt, der mir außerordentliche Schwierigkeiten bereitet. Mein Ziel ist es dennoch wieder in Vollzeit in meinem Beruf zu arbeiten. Nun zu meiner Frage: Da ich durch die Wiedereingliederung erst bemerke, welche Einschränkungen ich weiterhin habe, ist ein Reha auch nach einer Wiedereingliederung denkbar, die speziell einen Umgang bzw. auf eine Verbesserung abzielt ? Die getroffene Diagnose kann sich nämlich relativ individuell auswirken. Ich habe große Angst, den Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden, möchte aber unbedingt meine Unabhängigkeit behalten.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.03.2022

      Hallo Kalima, es kommt häufig vor, dass Wiedereingliederungen abgebrochen werden. Aus den unterschiedlichsten Gründen. In diesem Fällen werden oftmals Reha-Maßnahmen angeschoben, häufig auch von der Krankenkasse direkt. Daher bin ich mir ziemlich sicher, dass man auch in Ihrem Fall grundsätzlich eine Reha auf den Weg bringen könnte. Aber wie immer in solch einer Situation empfehle ich da eine individuelle Beratung.

  • user
    Martina Merve
    am 22.02.2022

    Hallo Christian, bin zur Zeit in einer psychosomatischen rehaklinik. Davor seit 2 Jahren AU, beziehe Alg 1. Heute habe ich erfahren das wahrscheinlich mit Wiedereingliederung entlassen werde. Obwohl Diagnose PTBS ist. Kann ich Widersprich einlegen nach der Reha? Ich bin definitiv nicht in der Lage zu arbeiten. Mein Psychiater Zuhause wird mich auch weiter AU schreiben.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.02.2022

      Hallo Martina, Sie können keinen Widerspruch gegen einen Reha-Bericht einlegen. Das geht nur gegen Bescheide, also Verwaltungsakte. Sie haben aber die Möglichkeit, eine Stellungnahme bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen. Dafür können Sie zum Beispiel auch einen Termin bei der nächsten Beratungsstelle vereinbaren. Oder sie machen das auf dem Schriftweg.

      • user
        Martina Merve
        am 22.02.2022

        Hallo Christian, kann ich denn EM-Rente beantragen, auch wenn ich arbeitsfähig entlassen werde?

        • user
          Christian Schultz
          am 23.02.2022

          Grundsätzlich schon. Aber da der Gutachter der DRV in der Regel auf den letzten Entlassungsbericht schaut, dürfte das in fast keinem Fall wirklich aussichtsreich sein.

          • user
            Martina Merve
            am 23.02.2022

            Heute habe ich erfahren das ich höchstwahrscheinlich als AU mit 3-6 Stunden entlassen werde. Besteht dann ein Anspruch auf Teil-erwerbsminderunsrente?

            • user
              Christian Schultz
              am 24.02.2022

              Vermutlich schon. Aber am Ende muss der Gutachter entscheiden. In seltenen Fällen richtet der sich nicht nach dem Entlassungsbericht.

  • user
    Rainer
    am 22.01.2022

    Moin, wie läuft es denn bei der Wiedereingliederung, wenn ich nur noch 2 wochen anspruch auf ALG I nach Nahtlosigkeit habe? Der Arbeitgeber sagt ich soll mich um eine Wiedereingliederung kümmern. Ich nehme an, er möchte Geld sparen. Muss ich das machen? Die AfA wird nach Auslaufen meines Anspruchs doch auch nichts mehr zahlen. Bin ausgesteuert und keine EMR beantragt, weil die Reha es nicht empfiehlt.

    • user
      Christian Schultz
      am 23.01.2022

      Hallo Rainer, die Arbeitsagentur muss nur solange zahlen, bis der Anspruch ausgelaufen ist. In bestimmten Fällen kann auch die Rentenversicherung zuständig sein. Aber das müsste man sich genauer anschauen. Da nur noch zwei Wochen ALG gezahlt wird, kann es jedoch sinnvoll sein, jetzt tatsächlich schnell mit der Wiedereingliederung zu beginnen. Wenn es denn gesundheitlich Sinn macht.

  • user
    susi
    am 21.01.2022

    Hallo, ich bin seit langer zeit krank. Wurde ausgesteuert und bin nun in der nahtlosigkeit, die läuft nun auch aus. Werde wohl wieder arbeiten. Nun sagt der AG ich soll eine Wiedereingliederug beantragen. Bekomme ich überhaupt noch Geld, wenn ich ausgesteurt bin und meinen anspruch auf ALG I ausläuft?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.01.2022

      Hallo Susi, normalerweise nicht. Während der Wiedereingliederung muss der Arbeitgeber kein Gehalt zahlen. Da bekommen Sie weiterhin Kranken- oder Arbeitslosengeld.

    • user
      Susi
      am 21.01.2022

      Ich meine, ob das Amt dass überhaupt zahlen würde wenn die Nahtlosigkeot bzw mein Anspruch auf Alg 1 nach einem Jahr nun eh ausläuft. Der AG will das natürlich, dann braucht er nicht zahlen. Und muss ich sowas machen? Kann ich auch sagen, dass ich keine Wiedereingliederung möchte?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.01.2022

      Die Wiedereingliederung ist freiwillig. Wer bei Ihnen der Kostenträger wäre, müsste man sich genauer ansehen. In bestimmten Fällen kann das auch die Rentenversicherung sein.

  • user
    Sievers Bettina
    am 05.01.2022

    Ich bin aufgrund Krankheit, nach KG in derNahtlosigkeit und beziehe ALG I was jetzt demnächst ausläuft. Über meinen Antrag auf EM Rente ist noch nicht entschieden. Kann ich eine Wiedereingliederung versuchen? Und von wem bekomme ich dann Leistungen? Muss ich einen Antrag auf Übergangsgeld beim DRV Bund stellen?? Kann mir vielleicht jemand helfen..?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.01.2022

      Hallo Bettina, während einer Wiedereingliederung werden Sie weiter ALG I beziehen. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, können wir ohne weitere Details allerdings nicht beantworten.

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    Erika Montalto
    am 01.12.2021

    Guten Tag

    Ich bekomme vom Arbeitsamt nach Aussteuerung 02.11.2021 bin weiterhin Krankgeschrieben fange aber am 01.12.2021 mit der Eingliederung bei meinem vorherigen Arbeitgeber an .

    Mein Gehalt lag vor dem Krank bei 1.067 Euro Krankengeld bei ca.900 Euro ab dem 02.11.2021 bekomme ich vom Arbeitsamt 677 Euro bei Eingliederung.

    Sollte ich vom Arbeitgeber Geld bekommen muß ich das dem Arbeitsamt mitteilen? Der Arbeitgeber hat mir jetzt 497,45 Euro als Lohn für November 2021 überwiesen obwohl ich erst im Dezember mit der Eingliederung anfangen kann.

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      Christian Schultz
      am 01.12.2021

      Hallo Erika, normalerweise muss der Arbeitgeber Ihnen gar kein Gehalt zahlen. Während der Wiedereingliederung bekommen Sie ja Kranken- bzw. Arbeitslosengeld. Das müssen Sie der Arbeitsagentur auf jeden Fall mitteilen.

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    Kirstin Bähre
    am 03.10.2021

    Hallo, ich bin seit 7 Monaten krank und habe eine Reha bewilligt bekommen. Das kann jetzt noch ca.3-4 Wochen dauern, bis es losgeht. Wenn ich dann bei der Reha bin, bekomme ich dann übergangsgeld nur, wenn ich es beantrage? Ich habe noch eine Frage. Ich möchte nach der Reha nicht mehr zum alten AG zurückkehren. Ich habe allerdings 6 Monate Kündigungsfrist. Das müsste bei dem Entlassungsbericht berücksichtigt werden? Ich habe auch ein Attest vom Arzt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen, dort nicht mehr arbeiten kann. Entfällt dann die Sperrfrist? Ich möchte das Arbeitsverhältnis beenden. Ist eine Selbstkündigung ratsam? Falls ich arbeitsfähig entlassen werde, muss ich mich arbeitslos melden, evtl. kommt eine Umschulung in Frage? LG KIRSTIN

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Kirstin, wir können hier nicht alle Fragen klären, das sollten Sie in einer persönlichen Beratung angehen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

      Zum Übergangsgeld: Ja, das müssen Sie bei der Rentenversicherung beantragen. Aber die Unterlagen müssten in den Antragsformularen enthalten sein.

  • user
    Ines
    am 28.09.2021

    Guten Tag,

    ich wurde am 14.06.21 ausgesteuert und erhalte zurzeit ALG I. Mein Arbeitsvertrag über 20Std./Woche besteht weiterhin, ist jedoch bis November 2022 befristet.

    Ich habe un diesem Jahr bereits eine 5-wöchige Reha gemacht und 8 Wochen lang eine Tagesklinik besucht.

    Die Arbeitsagentur hat mir nun mitgeteilt, dass das sozialmedizinische Gutachten des Ärztlichen Dienstes meine Leistungsfähigkeit auf weniger als 15 Stunden wöchentlich beurteilt hat (§145 SGB III).

    Derzeit warte ich noch auf die Entscheidung zu meinen Anträgen auf Teilerwerbslosenrente und Behinderungsgrad.

    Ist es ratsam, den Versuch einer Wiedereingliederung zu wagen? Ich bin unsicher, ob eine Wiedereingliederung Auswirkungen auf die noch laufenden Anträge haben könnte.

    Danke im Voraus!

    • user
      Christian Schultz
      am 28.09.2021

      Hallo Ines, solch eine Frage kann man nie allgemein beantworten. Dazu müsste man sich alle Unterlagen genau anschauen und mehr über Ihre persönliche Situation erfahren. Das geht nur im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Ines
      am 28.09.2021

      Okay, danke für den Tipp!

  • user
    Christiane Amerkamp
    am 18.08.2021

    Ich (57) bin seit längerem krank geschrieben. Ende Oktober steht die Aussteuerung an. Während des Krankengeldbezuges habe ich vor 8 Monaten eine 5-wöchige Reha gemacht. Ich bin im ungekündigten Angestelltenverhältnis, jedoch kann ich dorthin nicht zurück. Ich werde EM-Rente beantragen und mich arbeitssuchend melden. Aber ich kann nicht kündigen oder einen Auflösungsvertrag eingehen, da ich dann eine Sperre bekäme. Auch steht mir vom AG noch 29 Tage Urlaub von 2020 und für dieses Jahr 35 Tage zu. Einen Grad 50 der Schwerbehinderung wurde mir unbefristet genehmigt. Ich will nichts verschenken aber auch nichts falsch machen, weiß aber nicht wie der nächste Schritt gehen soll. Die Beratungsstelle des SoVD ist hier leider noch geschlossen und eine tel. Beratung hat nicht geklappt, da ich beim Zeitpunkt der Rückrufe in Therapiesitzung war. Ich solle ein größeres Zeitfenster angeben - mir wurde gar keins zur Wahl gestellt. Ich bat um Unterstützung bei der Antragstellung der EM-Rente, da bekam ich die Antwort, das müsse ich alleine machen ?!? Wo ist da jetzt der Job des SoVD? Ich verfolge Ihre Beiträge mit großem Interesse. Finde mich im Dschungel aber nicht zurecht. Was kann ich tun? Bitte um Ihren Rat.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.08.2021

      Hallo Christiane, es tut mir leid, dass die Beratung des SoVD bei Ihnen vor Ort offenbar noch nicht so richtig angelaufen ist. Leider sind auch nicht alle Beratungsstellen so aufgestellt, dass bei Rentenanträgen geholfen wird. Das Kerngeschäft ist die Beratung, also zunächst das Klären und Erläutern von Sachverhalten. Und natürlich helfen wir auch dabei, wenn ggfs. Widerspruch oder Klage eingereicht werden muss.

      Wenn es Ihnen zunächst darum geht, den Antrag zur EM-Rente zu stellen, können Sie das auch kostenlos über einen Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung machen. Mit denen arbeiten viele Beratungszentren des SoVD zusammen - da hätte ich mir zumindest einen Hinweis meiner Kollegen an Sie gewünscht.

      Für die Beratung rund um die "Aussteuerung" sollten Sie aber dennoch dran bleiben und versuchen, die Kollegen telefonisch zu erreichen.

  • user
    Meltem Durgutovic
    am 16.08.2021

    Hallo Christian,

    ich bin seit dem 4.7.21 ausgesteuert und bekomme Nahtlosarbeitslosengeld. Habe schon Antrag für Reha gestellt. Jetzt bekomme ich schon wieder Post vom AG, eine Einladung zum BEM Gespräch. Bin gesundheitlich nicht in der Lage den Termin anzunehmen. Muss ich dem der Einladung folgen?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.08.2021

      Hallo Meltem, Sie können den Termin theoretisch auch ablehnen. Ob das aber sinnvoll ist, müsste man genauer erörtern. Wenden Sie sich am besten an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Silke
    am 03.08.2021

    Hallo Christian,

    ich habe 2018 eine OP und nach dieser eine zur Reha mit anschließender Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Umschulung bis Juli 2021. Während dessen wurde mir von dem RV Berater stets angeraten nicht zu Kündigen, da mein Arbeitgeber (großes Unternehmen) mir einen Job in jetziger Qualifizierung zur Verfügung stellen muss. Dies macht er nicht, sondern bringt stets zum Ausdruck, das ich im alten Beruf meinen Vertrag zu erfüllen habe. Im Rechtsstreit dazu falle ich in einen Raum der Unzuständigkeiten und bin krankgeschrieben. Die Unzuständigkeit des Arbeitgebers besteht darin, keine (wie von der KV im Beratungsgespräch angegebenen) Lohnfortzahlungen zu leisten.

    Die RV ist mit der erfolgreichen Beendigung meiner Umschulung auch nicht mehr zuständig. Das Arbeitsamt ist nicht zuständig da das Arbeitsverhältnis noch besteht.

    Für eine berufliche Zukunft bin ich momentan blockiert, da ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten habe.

    Wie ist es rechtlich geregelt? Welche Schritte sind richtig im Bezug auf das Erhalten des Lebensunterhalt und vor allem die Krankenversicherung bei den Behörden, wenn man plötzlich ohne Einnahmen das steht?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.08.2021

      Hallo Silke, das müsste man sich im Detail anschauen. Leider haben wir hier im Forum nicht die Möglichkeit dazu. Daher empfehle ich Ihnen unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Bärbel Scheven
    am 29.07.2021

    Dankeschön!

  • user
    Bärbel Scheven
    am 29.07.2021

    Christian, ich habe irgendwo gelesen das die Rentenversicherung das Übergangsgeld in einer anschließenden Wiedereingliederung weiter bezahlt.

    Hab ich das falsch verstanden?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.07.2021

      Kann sein, dass das vorkommt. Zum Beispiel dann, wenn die Wiedereingliederung im Rahmen der Reha erfolgt. Aber normalerweise muss im Anschluss wieder die Krankenkasse oder die Arbeitsagentur zahlen. Lassen Sie sich am besten individuell beraten - es gibt immer Situationen, die man nicht generell erklären kann.

  • user
    Bärbel Scheven
    am 29.07.2021

    Hallo, ich habe einen Antrag auf Reha gestellt der genehmigt wurde. Mein Anspruch auf Krankengeld endet ungefähr in der Mitte meiner Reha. Wer zahlt während der Reha und der anschließenden Wiedereingliederung?

    Freundliche Grüße Bärbel

    • user
      Christian Schultz
      am 29.07.2021

      Hallo Bärbel, während der Maßnahme gibt es Übergangsgeld - das müssen Sie bei der Rentenversicherung beantragen. Anschließend bekommen Sie ziemlich sicher wieder Krankengeld.

    • user
      Bärbel Scheven
      am 29.07.2021

      Hallo Christian, der Anspruch endet doch nach 78 Wochen und das fällt genau in den Rehaaufenthalt.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.07.2021

      Ach so, das hatte ich übersehen. Dann sollten Sie sich schon jetzt bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Nach der Reha gibt es dann übergangsweise ALG I.

  • user
    Martina
    am 19.07.2021

    Hey

    Ich werde am 21.8. 21 ausgesteuert, bin noch bis zum 2.8 in der Reha. Wie kläre ich es am besten mit dem Hamburger model . Soll ich gleich mit dem Amt reden ?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.07.2021

      Hallo Martina, die Wiedereingliederung hängt ja unter anderem von Ihrem Gesundheitszustand ab. Generell kann man sagen, dass es am einfachsten ist, wenn die Wiedereingliederung nicht während des Wechsel vom Kranken- zum Arbeitslosengeld erfolgt. Aber das muss in Ihrem Fall nicht so sein. Am besten lassen Sie sich dazu persönlich beraten.

  • user
    Michaela Wichmann
    am 17.06.2021

    Ich hatte im November vorigen Jahres einen Arbeitsunfall.

    Heute kam vom AG die Einladung zum BEM. Obwohl im Betrieb bekannt ist, dass meine Genesung noch länger dauert und noch Op's anstehen.

    Wie sollte ich mich verhalten? Trage noch 4 Wochen Gips, könnte sowieso nicht in den Betrieb fahren.

    Ich nehme an, der AG möchte mir kündigen,weil dauernde gesundheitliche Einschränkungen bleiben werden,wie mir der D- Arzt mitteilte. Im Betrieb rechnet man ohnehin schon mit diesen Einschränkungen.

    Danke für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.06.2021

      Hallo Michaela, sprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber. Solch ein Gespräch ist im Grunde nicht ungewöhnlich, man bespricht eben die weiteren Perspektiven.

      Vielleicht haben Sie ja die Möglichkeit, den Betriebsrat mit ins Boot zu holen.

  • user
    C.H.Peter
    am 14.06.2021

    Ich beziehe bereits eine Teilerwerbsminderungsrente. Meine 78 Wochen Krankengeld enden Anfang August. Ich beantrage z. Zt. eine Rehabilitation über die Rentenversicherung. Ich möchte eine stufenweise Wiedereingliederung nach den 78 Wochen in Anspruch nehmen.

    Also melde ich mich am besten jetzt schon beim Arbeitsamt, ich weiß ja nicht, ob die Rehabilitation genehmigt wird? Und die Wiedereingliederung wird ja entweder nach dem Ende des Krankengeldes oder kurz vor dem Ende der Krankengeldzahlung beginnen.

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2021

      Eine Meldung bei der Arbeitsagentur erfolgt ohnehin am besten rund zwei Monate vor der Aussteuerung, das ist bei Ihnen ja der Fall. Sie sollten also Kontakt zur BA aufnehmen, ja.

  • user
    Matthias Matthiesen
    am 21.12.2020

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ein sehr guter Beitrag. Gut finde ich auch, dass Sie erwähnen, dass die Stufenweise Wiedereingliederung (HH-Modell) im Normalfall zwischen 6 Wochen und 6 Monate dauert. Vielen lassen sich hier (von der Krankenkasse und/oder auch dem Arzt) unter Druck setzen, dass die STWE nur 4 Wochen dauern darf. Die Steigerung der Belastung ist dann zu groß und die STWE muss abgebrochen werden.

    Wichtig ist auch, dass die STWE auch jederzeit angepasst werden kann! Sollte die (Stunden-)Steigerung des STWE-Plans zu groß/schnell sein, sollte man/frau auf jeden Fall den Arzt ansprechen, damit der Plan angepasst wird. Keine Scheu hiervor.

    Freundliche Grüße

    Matthias Matthiesen

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Moin Herr Matthiesen. Schön, von Ihnen zu hören! Und vielen Dank für den Hinweis!

  • user
    Folko STANK
    am 10.12.2020

    Moin Herr Schultz,

    hoch interessanter Beitrag!

    Es gibt allerdings noch eine Fasette.

    Wer erkrankt und dabei seinen Job verliert, kommt spätestens zum Ende des Krankengeldes in die Situation das die RV ihn in sie/ihn in die berufliche Wiedereingliederung zu einem Dienstleister schickt. Das bedeutet das man nur einen Abschlag von Krankengeld erhält, welcher, in dem Fall daß man in Erwerbsminderungsrente geht als Gehalt zu Berechnung der Rente hinzugezogen wird, weil der Dienstleister den Status eines Arbeitgebers bei der Berechnung hat.

    Mich hat das ca. ⅓ meiner Erwerbsminderungsrente gekostet. Weil man nach ca. 6 Monaten feststellte das eine Berufliche Wiedereingliederung bei meiner Erkrankung nicht funktionieren wird...

    Hätte ich die Konsequenzen vorher gekannt hätte ich die Wiedereingliederung abgelehnt.

    Viele Grüße

    Folko Stank

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