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Arbeitsamt fordert zur Reha auf – was jetzt?

Behinderung Gesundheit

Wir bekommen sehr viele Anfragen von Mitgliedern, die während des Krankengeldes von Ihrer Kasse aufgefordert werden, eine Reha zu beantragen. Doch auch im Anschluss – nach der Aussteuerung – ist es gut möglich, dass die Reha noch einmal Thema wird.

Wenn Sie also nach dem Krankengeld bei der Bundesagentur für Arbeit sitzen und im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld beantragen, werden Sie noch einmal mit diesem Thema zu tun haben. Selbst wenn Sie erst kürzlich eine Reha abgeschlossen haben.

Nach der Aussteuerung – noch eine Reha?

Wie so vieles im Sozialrecht hat auch diese Vorgehensweise mit Geld zu tun. An dieser Stelle geht es dem Arbeitsamt darum, einen Erstattungsanspruch an die Deutsche Rentenversicherung zu gewinnen – für den Fall, dass Ihr Antrag zur Reha eine Erwerbsminderungsrente zur Folge hat.

Lassen Sie uns aber noch einmal die Perspektive wechseln: Was bedeutet die Aufforderung zur Reha konkret für Sie? Und wie müssen Sie sich verhalten?

Nach dem Krankengeld noch krank: Aufforderung zur Reha

Wir befinden uns in folgender Situation: Sie sind seit eineinhalb Jahren krankgeschrieben. Das Krankengeld ist ausgelaufen, Sie können aber immer noch nicht arbeiten. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, haben Sie nun zwei Möglichkeiten. Sie melden sich im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung – mit der Perspektive, dass Sie bald eine EM-Rente beziehen werden.

Oder Sie stellen sich grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Trotz Arbeitsvertrag. Trotz gesundheitlicher Probleme. Auch dann können Sie – so merkwürdig das auch ist – Arbeitslosengeld beziehen. Achten Sie in diesem Fall aber darauf, an wen Sie Ihre Krankmeldung schicken.

Falls Sie Arbeitslosengeld im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung beantragen, werden Sie wenig später Post vom Arbeitsamt erhalten. Unter anderem werden Sie nun aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen, und zwar binnen eines Monats. Kommen Sie dem nicht nach, gibt es kein Arbeitslosengeld. Das verkürzte Antragsformular beinhaltet auch einen Passus, dass sämtliche medizinischen Unterlagen, die Sie der Arbeitsagentur zur Verfügung gestellt haben, an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet werden dürfen.

Erwerbsminderung oder nicht? Das ist hier die Frage!

Das Antragsverfahren wird über diesen Weg zwar nicht beschleunigt, beinhaltet aber eine Besonderheit. Sobald der Rententräger eine Entscheidung trifft, wird neben Ihnen auch die Bundesagentur für Arbeit benachrichtigt.

Was jetzt passiert, hängt vom Ausgang des Reha-Verfahrens ab. Wenn der Gutachter feststellt, dass Sie tatsächlich weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, wird aus der Reha ein Antrag auf EM-Rente. Da Sie nun von der Rentenversicherung Geld erhalten, muss das Arbeitsamt nicht mehr zahlen. Die Behörde holt sich auch das Geld zurück, dass in der Zwischenzeit in Form von Arbeitslosengeld an Sie geflossen ist. Aber keine Sorge: Nicht von Ihnen, sondern von der Rentenversicherung.

„Die Arbeitsagentur darf Sie zu einer Reha auffordern. In dieser Zeit erhalten Sie weiter Arbeitslosengeld.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Anders verhält es sich, falls Sie laut Entlassungsbericht mehr als sechs Stunden arbeiten können. Wir erinnern uns: Das Arbeitsamt wird – genau wie Sie – umgehend vom Rententräger informiert, wenn das Reha-Verfahren abgeschlossen ist. Falls keine Erwerbsminderung vorliegt, stellt das Amt die Zahlung umgehend ein. Kein Arbeitslosengeld mehr.

Und jetzt? Zuerst einmal: Ball flach halten. Sie können immer noch Arbeitslosengeld bekommen. Indem Sie sich der Vermittlung zur Verfügung stellen. Das klingt erst einmal schlimmer, als es ist. Denn nach unserer Erfahrung aus der Praxis erwartet der Arbeitsvermittler von Ihnen jetzt keine Wunder. Vermeiden Sie es aber, den gelegentlichen Jobvorschlag ungeprüft abzuweisen. Grundsätzlich sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.

Fazit: Reha bei Nahtlosigkeit

Halten wir das Wichtigste fest: Wenn Sie nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld beantragen und aussagen, dass sie unter keinen Umständen arbeiten können – dann können Sie über die Nahtlosigkeitsregelung Geld bekommen. Im Anschluss werden Sie aufgefordert, einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen. In der Regel nutzt die Arbeitsagentur hierfür ein verkürztes Formular.

Entweder stellt der Rententräger nun fest, dass Sie erwerbsgemindert sind. Dann läuft es auf die EM-Rente hinaus. Falls nicht, fallen Sie aus der Nahtlosigkeit. Aber keine Panik – Arbeitslosengeld können Sie dennoch weiter beziehen. Dann allerdings nur, wenn Sie sich grundsätzlich für andere Jobs offen zeigen.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (175)

  • user
    Tom
    am 15.12.2023

    Hallo Herr Schultz,

    auch ich würde gerne Ihren Rat hören. Ich beziehe ALG im Zuge der Nahtlosigkeit, bin derzeit zur Reha, zu der ich von der Arbeitsagentur aufgefordert wurde.

    Hier während der Reha bietet man sehr verstärkt die Wiedereingliederung an. Es wird auch versucht, dieses schmackhaft zu machen mit Aussagen, dass man dann ja arbeitsunfähig entlassen wird und das ganze erst innerhalb der nächsten 4 Wochen starten muss. Wenn ich dem zustimme, zeige ich ja quasi schon an, dass ich wieder arbeiten möchte. Ich fühle mich aber überhaupt nicht in der Lage wieder arbeiten zu gehen. Wenn ich es aber voll durchziehe, ohne eine Wiedereingliederung in Betracht zu ziehen und im Abschlussbericht steht, dass ich mehr als 6 Stunden arbeiten könnte habe ich ja das Problem, dass ich sofort wieder voll starten müsste. Was ist aber, wenn ich persönlich genau weiß, dass ich nicht arbeiten kann? Kann/darf mich mein Arzt Zuhause weiter arbeitsunfähig schreiben und beziehe ich dann weiterhin Leistung von der Arbeitsagentur?

    Und um die Chance auf eine EM Rente überhaupt zu haben dürfte ich der Wiedereingliederung überhaupt nicht zustimmen richtig? Oder könnte man es trotzdem mit der Wiedereingliederung in die EM Rente schaffen, wenn man diese anfängt, sich während der Maßnahme aber wieder arbeitsunfähig schreiben lässt, weil es eben nicht funktioniert?

    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir hierzu Ihre Sichtweise mitteilen könnten. Herzlichen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2024

      Hallo Tom, eine Wiedereingliederung versperrt nicht per se den Weg in die EM-Rente. Aber Sie müssen der Wiedereingliederung nicht zustimmen. Ich kann Ihnen nicht sagen, welcher Weg für Sie am besten ist - das wäre unseriös. Man müsste sich Ihren Fall genauer anschauen. Wenden Sie sich hierzu gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Ben88
    am 14.12.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich habe am 14.09.2023 einen Antrag auf ALG I gestellt (Nahtlosigkeit), MD der Agentur für Arbeit hat festgestellt, das meine Leistungsfähigkeit soweit gemindert ist, das ich weniger als 15 Stunden Wöchendlich arbeiten kann.

    Den Bewilligungsbescheid habe ich am 28.10.2023 erhalten. Am 14.09.2023 hab ich auch einen Antrag auf Reha gestellt, der mir gestern 14.12.2023 (Posteingang) abgehnt wurde:

    Wir halten Sie jedoch eine Krankenhausbehandlung für angezeigt.

    Nach unseren Feststellungen lässt Ihr derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistund zur Medizinischen Reha nicht zu. Wir empfehlen Ihnen, sich mit hrem behandeldnen Arzt in Verbindung zu setzen,

    Sollte dieser zu einem späteren Zeitpunkt eine Leistung befürworten, können Sie einen neuen Antrag stellen.

    Jetzt wäre meine Frage, was muss ich unternhemen um weiter ALG I zu bekommen.

    Bin ich zu krank für eine Reha?

    Muss/ soll ich Erwerbsminderungsrente beantragen?

    Wie sind die Fristen das, mein Bescheid nicht aufgehoben wird?

    Habe erst einen Termin bei Rentenberatung am 20.12.2023 bekommen, und kann den antrag vorher nicht stellen?

    Wie verhalte ich mich dem Arbeitsamt gegenüber?

    Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.12.2023

      Hallo Ben, zunächst das Wichtigste: ALG I erhalten Sie trotzdem. Die Arbeitsagentur fordert Sie in dieser Situation immer zu einem Reha-Antrag auf. Sie haben alles richtig gemacht.

      Alles andere kann ich so nicht beantworten, weil man sich dazu Ihre Unterlagen und Ihre Situation genauer anschauen muss. Wenden Sie sich dazu gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Tanja
    am 13.11.2023

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    Ich bin im Februar 1968 geboren. Seit gut 18 Monaten (Mitte April 2022) bin ich krankgeschrieben. Zur Zeit befinde ich mich in der Nahtlosregelung und wurde von der KK aufgefordert einen Reha- Antrag bei der RV zu stellen. Meine letzte Reha war im Juni 2022, und ich wurde als arbeitsunfähig entlassen. Meine nun beantragte Reha wurde von der RV abgelehnt. Mit der Begründung dass die letzte Reha erst im letzten Jahr war und mir erst wieder eine Reha nach der 4-Jahresfrist zustehen würde. Medizinische Unterlagen liegen nur die meiner COPD vor.

    Nun meine Bitte an Sie, wie habe ich mich weiterhin zu verhalten?

    Voraussetzen für eine Erwerbsminderungsrente liegen alle vor.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.11.2023

      Hallo Tanja, Sie haben alles richtig gemacht. Es war klar, dass die DRV den Reha-Antrag ablehnt. Stellen müssen Sie den Antrag trotzdem, so läuft das komischerweise.

      Wie es nun persönlich für Sie weitergeht, kann man ohne weitere Infos nicht sagen. Das können wir hier im Forum nicht klären, lassen Sie sich bitte persönlich beraten. Zum Beispiel bei meinen Kollegen - den SoVD gibt es in ganz Deutschland: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    B.
    am 03.11.2023

    Hallo

    Brauche eure Hilfe. War im August 22 in Reha. Bekomme jetzt rückwirkend August 22 eine " Rente für Bergleute wegen verminderter Berufsfähigkeit" . Aktuell bin ich noch krank geschrieben ,werde dies auch länger noch bleiben müssen. Im Januar werde ich ausgesteuert. In meinem alten Beruf darf ich lt. Gutachten nur noch bis 6 Std arbeiten. Heute hab ich mich beim Arbeitsamt gemeldet. Wie stehen die Chancen Arbeitslosengeld zu bekommen bzw wie gehe ich vor? Kann mich das Arbeitsamt erneut auffordern eine Reha zu machen auch wenn die letzte Reha noch nicht sehr lange her ist?! Für antworten wäre ich sehr dankbar.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.11.2023

      Hallo, die Reha wird mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt - den Antrag müssen Sie aber trotzdem stellen. Wie hoch die Chancen auf ALG I sind, kann ich so nicht sagen. Ihre sehr spezielle Rente hatte ich selbst auch noch nicht in der Praxis. Bitte wenden Sie sich an die Kollegen in der Sozialrechtsberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Sandra
    am 18.10.2023

    Guten Tag Herr Schultz

    Ich bekomme zurzeit Arbeitslosengeld 1 weil ich ausgesteuert bin. Jetzt habe ich vom Arbeitsamt einen Brief bekommen,dass ich einen Antrag entweder auf Reha oder Erwerbsminderungsrente stellen muss sonst bekomme ich kein Geld mehr. Was kann ich machen? Eine Reha kommt für mich nicht in Frage und für eine Rente bin ich zu Jung.

  • user
    Kurti
    am 08.10.2023

    Hallo Herr Schulz,

    bin 1962 geboren. Habe meine 45 Beitragsjahre voll. Beziehe aktuell AlG 1 nach Nahtlosregelung. Schwerbehindertenausweis 50% unbefristet. Gestellter Antrag auf Reha/ EM-Rente gestellt. Nach Begutachtung bei RV wurde die Reha abgelehnt (hatte letztes Jahr auch schon eine Reha absolviert, da wurde bescheinigt: in meinem Beruf < als 3, ansonsten aber >6) . Jetzt zählt es ja als Antrag zur EM Rente. Jetzt meine Frage: Ab welchem Zeitpunkt zählt der Rentenantrag?? Jetzt nach Ablehnung der Reha oder schon ab dem Doppelantrag per Kurzformular? Schon mal vielen Dank für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 09.10.2023

      Hallo Kurti, die Erwerbsminderung kann rückwirkend ab Beginn der Erwerbsminderung gewährt werden. Das kann der Zeitpunkt sein, an dem Sie den Reha-Antrag gestellt haben. Auch auch ein anderer Zeitpunkt. Hängt vom Einzelfall ab.

  • user
    ATH
    am 12.09.2023

    Vollzeit Arbeitsvertrag besteht noch. Ausgesteuert und im Rahmen der Nahtlosigkeit ALG bekommen.

    Nach Aufforderung der AA aktuell auf Reha. Aufhebungsbescheid für ALG erhalten-da Reha mit Übergangsgeld.

    Nach aktuellen Stand werde ich mit Leistungsbild 3 -6 für den allg Arbeitsmarkt entlassen. Werde daher Antrag auf EM Rente stellen.

    Wie geht es weiter? Was sage ich der Arbeitsagentur? Ich brauche dringend weiter ALG in voller Höhe. Da die AA den Reha Antrag gestellt hat, gehe ich stark davon aus, dass diese den Entlassbericht erhalten wird.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.09.2023

      Wenn im Anschluss an die Reha keine Nahtlosigkeitsregelung mehr gilt, müssen Sie sich für das volle ALG dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. In Vollzeit.

      Aber da jeder Fall ein bisschen anders ist und immer neue Fragen auftauchen, empfehle ich Ihnen dringend eine persönliche Beratung.

  • user
    tibiih
    am 15.08.2023

    Hallo! Ich befinde mich gerade auf eigenem Wunsch in der Reha, ausgesteuert wäre ich Anfang Januar 2024. Nun ist man hier der Meinung, ich sei in meinem alten Beruf nicht mehr als 3 Stunden arbeitsfähig, auf dem freien Arbeitsmarkt jedoch mehr als 6 Stunden. (ich bin 53 Jahre alt) Für mich passt das irgendwie nicht zusammen und ich weiß gar nicht, wie es jetzt weitergehen kann und was ich tun muss?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.08.2023

      Das müsste man sich genauer anschauen. Insbesondere den Entlassungsbericht der Reha. Da empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung - zum Beispiel bei meinen Kollegen vom SoVD: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

      • user
        Simone
        am 27.08.2023

        Guten Tag Herr Schulz,

        auch ich bekomme nach Aussteuerung ALG1 nach der Nahtlosigkeitsregelung. Der med. Dienst vom AA stellte nach Aktensicht Leistungsfähigkeit weniger als 15Std pro Woche fest. Jetzt hat mir die DRV Bund eine Reha genehmigt ( letzte Reha war 2022). Doch zwischenzeitlich bin ich seit Ende Juni ambulant psychotherapeutisch angebunden. Ich besuche jeden Freitag eine Gruppentherapie und bei Bedarf Einzelgespräche, dazu regelmäßige Anbindung beim Psychiater. Da mir dieses Programm sehr gut tut und ich auch nicht unbedingt von zu Hause weg möchte, bot mir meine Psychologin an, die Reha abzusagen in Form eines Facharztbriefes, welchen Sie mir schreiben würde. Meine Frage: entstehen mir dadurch Nachteile oder kann eventuell sogar das ALG1 nach der Nahtlosigkeitsregelung gestrichen werden?

        Herzlichen Dank.

        LG Simone

  • user
    Luisa
    am 14.08.2023

    Guten Morgen Herr Schultz,

    bei mir wurde das ALG im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bewilligt, da meine Leistungsfähigkeit weniger als 15 Stunden wöchentlich beträgt.

    Gleichzeitig habe ich auch den Antrag auf Rehabilitationsleistung oder Erwerbsminderungsrente bekommen.

    Aufgrund meiner Ängste kann ich nicht in eine Reha und möchte gleich die EM Rente beantragen.

    Wäre es sinnvoll, dem ausgefüllten Antrag auf Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, eine Bescheinigung vom Arzt beizufügen, welche die Rehaunfähigkeit bescheinigt?

    Oder soll ich einfach erst mal nur den Antrag wegschicken und abwarten,

    ob eine Reha überhaupt genehmigt wird?

    Ich habe ja nur 4 Wochen Zeit und ich weiß nicht, ob ich die Bescheinigung, über die Rehaunfähigkeit so schnell bekomme, da mein Arzt gerade in Urlaub ist.

    Sollte eine Reha genehmigt, kann ich dann immer noch die Rehaunfähigkeitsbescheinigung einreichen?

    Vielen Dank

    Freundliche Grüße

    Luisa

    • user
      Christian Schultz
      am 14.08.2023

      Hallo Luisa, in diesem Fall sollten Sie die ärztliche Bescheinigung gleich mitschicken. In der Regel wird vor die EM-Rente eine Reha geschaltet. Aber wenn eine Reha beantragt wird und gleich durch die Arztberichte feststeht, dass die Reha nichts bringen würde, kann das auch direkt in die Rente münden.

      • user
        Luisa
        am 14.08.2023

        Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

        Wäre es denn von Nachteil, die ärztliche Bescheinigung nicht direkt mitzuschicken?

        Ich weiß halt nicht, ob ich sie in der vorgegebenen Zeit bekomme (Urlaub des Arztes)

        Sollte ich sie in dem Fall dann bei der AfA nachreichen oder abwarten, bis ich Bescheid über die Reha bekomme?

        Luisa

  • user
    Thorsten
    am 17.05.2023

    Lieber Herr Schultz,

    ich wurde im April 2023 ausgesteuert. Die Agentur für Arbeit hat mich aufgefordert eine medizinische Reha oder Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Ich beabsichtige, nicht das verkürzte Formular der Agentur für Arbeit zu benutzen, sondern die Formulare der DRV: G0100, G0110, G0115, plus AUD-Beleg der Krankenkasse und S0051 und S0050 meiner Psychiaterin. Diese versicherte mir heute, dass Schweigepflicht und Datenschutz ein so hohes Gut sind und auch hier gelten, sprich: Ich muss im Antrag nicht einwilligen, dass Rentenversicherung, Ärzte, Einrichtungen alle meine Gesundheitsdaten anfordern und ohne mein Zutun bekommen können. Im Formular G0100 Punkt 14.1 wird explizit darauf hingewiesen, dass ich nicht einwilligen muss, dann aber alle von der DRV angeforderten medizinischen Unterlagen direkt über mich angefordert werden. Sollte ich nicht alle Unterlagen einreichen können, kann es sein, dass Leistungen versagt oder entzogen werden. So weit so gut. Ist ja in Ordnung.

    Punkt 14.2 ist eine Information, dass alle von mir zur Verfügung gestellten medizinischen Daten sowieso bereits bei anderen Trägern (Agentur für Arbeit, Krankenkasse, etc.) vorliegende von der Rentenversicherung angefordert werden können, wenn ich nicht widerspreche. Sollte ich hier widersprechen, kann es zu Leistungskürzungen und -entzug kommen.

    Meine größte Sorge ist das Entziehen von finanziellen Leistungen. Das wäre für mich existenzbedrohend. Meiner Mitwirkungspflicht werde ich also nachkommen. Ich sehe aber nun in dem verkürzten Antragsformular der Agentur für Arbeit, dass dort gedroht wird, wenn ich der Schweigepflichtsentbindung widerspreche, kann die Leistung ganz oder teilweise entzogen werden. Ist das rechtens? Meine Psychiaterin sagt, die Mitwirkungspflicht erfülle ich, in dem ich den geforderten Antrag zur medizinischen Reha stelle und die daraufhin angeforderte Unterlagen liefere. Zählt für die Agentur für Arbeit die Nichteinwilligung zur Schweigepflichtsentbindung bereits als Versagen der Mitwirkungspflicht? Ist das rechtens?

    Ich beabsichtige wie gesagt, nicht dieses verkürzte Formular der Agentur für Arbeit zur Antragstellung zu verwenden, sondern die offiziellen DRV-Formulare, die zum Antrag auf eine medizinische Reha gefordert werden. Sollte ich unter Punkt 14.1 nicht einwilligen (also DRV muss medizinische Daten direkt über mich anfordern) und Punkt 14.2 nicht widersprechen (DRV darf alle Daten sehen, die bereits vorliegen), bin ich da auf der sicheren Seite?

    Vielen Dank schonmal im Voraus und für die sehr unterstützende Arbeit, die Sie hier leisten!

    • user
      Christian Schultz
      am 17.05.2023

      Hallo Thorsten, wir können hier leider nicht auf solch individuelle Anfragen eingehen. Das wäre unseriös. Wenden Sie sich gern mit Ihren Unterlagen an unsere Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      • user
        Thorsten
        am 17.05.2023

        Lieber Herr Schultz,

        erstmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

        In meiner Frage ist zwar einiges an Kontext drin, aber ich finde sie ist keineswegs individuell. In Ihren Artikeln zur Aussteuerung/medizinischen Reha erwähnen Sie regelmäßig, dass die Agentur für Arbeit ein verkürztes Formular benutzt. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, wie das aussieht, und die Agentur für Arbeit hier mit einer einzigen geforderten Unterschrift gleich einiges mehr abgesegnet haben will, als evtl. korrekt/notwendig.

        Die Frage ist eine einfache, und ich denke sie betrifft grundsätzlich alle, die in diesem Prozess stecken und mit der Aufforderung zur medizinischen Reha konfrontiert sind: kann die Agentur für Arbeit hier eine Schweigepflichtsentbindung fordern und argumentieren, dass die Mitwirkungspflicht verletzt wurde, wenn ich bereit bin alle angeforderten Unterlagen zu erbringen?

        Wenn Sie aus rechtlichen oder sonstigen Gründen hierzu online keine Aussage machen können, verstehe ich das natürlich.

        Nochmal vielen Dank für Ihre Arbeit, und alles gut, wenn Sie dazu hier nichts weiter sagen können.

    • user
      ala
      am 17.06.2023

      Guten Tag Herr Schulz

      Ich war im Dezember 22 in Reha und wurde arbeitsunfähig entlassen und für 3 bis unter 6 Std arbeitsfähig auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingestuft. Von der DRV wurde der Rehaantrag umgedeutet und ich habe. nach Aufforderung durch die DRV Rente beantragt

      Anschließend erfolgte die Aussteuerung bei der Krankenkasse und es wurde Nahtlosigkeit nach 145 SGB 3 bewilligt

      Den Rentenantrag habe ich der Agentur für Arbeit nachgewiesen.

      Nun fordert diese einen erneuten Rehaantrag. Der Sinn dieser Aufforderung ist mir nicht klar, da der Rentenantrag ja in Prüfung ist.

      Was meinen Sie dazu?

      • user
        Christian Schultz
        am 19.06.2023

        Sinn macht das tatsächlich nicht. Aber die Arbeitsagentur MUSS Sie zur Reha auffordern. Das heißt für Sie: Einfach den Antrag stellen, er wird sowieso abgelehnt.

        • user
          Andreas Laskowski
          am 09.09.2023

          Guten Tag Herr Schulz

          Mittlerweile habe ich nach Reha im Dez 22 und Nahtlosigkeit und Bewilligung einer Teil EM Rente im Juni 23 aufgrund des von der Arbeitsagentur geforderten erneuten

          Reha Antrags einen Gutachtertermin erhalten

          Dabei soll wohl geprüft werden ob ein voller EM Rentenanspruch besteht.

          Das ist mir nicht verständlich da ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

          Grüße ALA

  • user
    Nicola
    am 16.05.2023

    Hallo, Herr Schultz,

    Ich heiße Nivola und bin fast 61 Jahre alt, und seit 37 Jahren gearbeitet,

    Ich wollte Sie fragen ob Sie mir einen Antwort geben könnten,

    Ich habe 11 Jahre als Gas Wasser Installateur gearbeitet, und leider haben wegen Bandscheibenvorfall und Schulter Teil riss am Schulter krank geworden, und vor 4 Jahren 2019 einen Reha gemacht, und dort wurden ich entlassen dass ich meinen alten Arbeiten nicht mehr üben kann, und deswegen nach dem Reha Krankengeld bekommen bis am 11. 2020

    Dann würde ich gekündigt vom meinen alte Arbeitsplatz,

    und danach habe ich Arbeitslos für 24 Monaten gemacht, bis am 20.10.22

    Aber am Ende Juni war ich krank und nach 6 Wochen Krankengeld bekommen

    Jetzt meine Frage wäre: wenn ich für 9 Monate Teilhaber am Arbeitsleben machen , zählt dieses zeit auch als 6 Monate Frist

    Für die Krankenkasse? Um wieder Krankengeld zu bekommen?

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 17.05.2023

      Hallo Nicola, das müsste man sich genau anschauen. Um grundsätzlich einen neuen Anspruch auf Krankengeld zu erhalten, müssen Sie ja

      a) mindestens sechs Monate wegen der relevanten Erkrankung nicht krankgeschrieben gewesen sein und

      b) mindestens sechs Monate Beiträge an die Krankenkasse gezahlt haben.

      Wenn beide Fragen mit "ja" beantworten wurden, könnte ein neuer Anspruch entstanden sein. Aber wie gesagt: Das müsste man sich in Ihrem Fall genau angucken.

  • user
    Sibylle
    am 04.05.2023

    Hallo, meine Tochter wurde zum 03.04.2023 von der Krankenkasse ausgesteuert und vorher schon von der Krankenkasse aufgefordert eine Reha zu beantragen. Das hat sie getan und ist seit 05.04.23 bis 10.05.23 auf Reha. Vor Reha-Antritt hat sie sich Arbeitslos gemeldet. Das Amt meinte, wir sollen den Entlassbericht abwarten, sie sei auf jeden Fall schon mal gemeldet. Außerdem sollen wir in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld Online beantragen, damit sie keinen Leerlauf hat. Ich muss dazu sagen, dass meine Tochter ein schweres Trauma erlitten hat und deswegen schon in einigen Traumakliniken stationär war und immer noch in Therapie ist. Das Arbeitsamt hat für den medizinischen Dienst alle Befunde angefordert, diese haben wir auch schon eingereicht.

    Nun sagt die Reha sie ist arbeitsfähig und das wird auch so im Entlassbericht vermerkt, mit der Begründung sie sei ja noch zu jung um arbeitsunfähig zu sein. Und außerdem werfe es ein schlechtes Licht auf die Rehaklinik, wenn meine Tochter nochmal nach der Reha in eine Traumaklinik muss.

    O-Ton Reha-Therapeut: da könnte die Rentenversicherung ja meinen er hat seinen Job nicht richtig gemacht!!!! Ich könnte kotzen (sorry) bei solchen Aussagen.

    Jetzt meine eigentliche Frage, ist der Reha-Entlassbericht und die damit bestätigte Arbeitsfähigkeit ausschlaggebend wie meine Tochter beim Arbeitsamt eingestuft wird? Muss Sie sich jetzt bei dem Arbeitslosengeld-Antrag als arbeitssuchend melden, d.h. sie steht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung? Obwohl sie aktuell nicht in der Lage ist zu arbeiten.

  • user
    Sanny
    am 29.04.2023

    Hallo,

    Ich habe bereits vor der Aussteuerung einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Nun möchte die Agentur für Arbeit, dass ich eine Reha oder Teilhabe beantrage.

    Reicht denn da nicht der EM-Antrag?

    Vor einem Jahr sollte ich bereits eine Reha durch die Aufforderung der KK antreten, der dort ansässige Gutachter stufte mich aber als rehaunfähig ein.

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 02.05.2023

      Hallo Sanny, wenn der Antrag zur Reha noch läuft, können Sie bei der Arbeitsagentur darauf verweisen. Ansonsten müssen Sie tatsächlich einen neuen Antrag stellen. Sprechen Sie dazu aber noch einmal Ihren Sachbearbeiter im Arbeitsamt darauf an.

  • user
    Anke
    am 24.04.2023

    Hallo Christian,

    das Arbeitsamt hat mich zum Reha-Antrag aufgefordert und die Reha wurde auch bewilligt. Von der Reha-Einrichtung habe ich immer noch keine Nachricht zum Antritt der Reha erhalten. Zwischenzeitlich fühle ich mich besser und möchte eigentlich lieber eine Wiedereingliederung ohne Reha versuchen. Ich habe es aber aus bisherigen Antworten von dir so verstanden, dass ich die Reha nicht ablehnen kann, weil das Arbeitsamt gerne Geld vom Rententräger erstattet haben möchte, ist das so richtig oder wäre es doch möglich? Und was wäre ggfs., wenn diese Wiedereingliederung scheitern würde?

    Vielen Dank für deine tolle Arbeit!!!

    • user
      Christian Schultz
      am 24.04.2023

      Hallo Anke, grundsätzlich muss die Reha auf Verlangen der Arbeitsagentur beantragt werden - das ist nach der Aussteuerung (und bei Bewilligung der Nahtlosigkeitsregelung) Standard. Versuchen Sie aber trotzdem, über die Wiedereingliederung zu sprechen. Immerhin wäre es über diesen Weg möglich, dass Sie wieder ein den Beruf einsteigen.

    • user
      Anke
      am 25.04.2023

      Hallo Christian, vielen Dank für die schnelle Antwort. Für mich stellt sich die Frage: Falls eine Wiedereingliederung auf meinen Wunsch erfolgt (ohne dass ich die Reha absolviert habe) und diese scheitert, weil ich es vielleicht gesundheitlich doch nicht mehr schaffe, was passiert dann? Erhalte ich weiterhin ALG 1?

      • user
        Christian Schultz
        am 25.04.2023

        Nur, wenn Sie sich dann dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und nicht mehr krank schreiben lassen.

  • user
    Peter
    am 22.03.2023

    Hallo Christian, folgender Sachverhalt bei mir:

    Ich bin 62 Jahre und beziehe seit September ALG1 nach der Nahtlosigkeit (Burnout). Im Januar musste ich auf Geheiß der Arbeitsagentur Reha beantragen, diese soll nun ab Mai für fünf Wochen stattfinden. Ich möchte aber nicht in Reha und möchte gerne wissen welche Möglichkeiten ich habe.

    Was passiert, wenn ich jetzt meine Rente mit Abschlägen beantrage, (das könnte ich ja mit Renteneintritt dann zum 1. September). Wahrscheinlich bekomme ich dann kein ALG mehr, oder ? Wird die Agentur außerdem auch die Leistungen ab Januar zurück haben wollen ? Oder wie kann ich sonst noch auf Zeit spielen, um möglichst lange noch ALG zu bekommen und trotzdem nicht in Reha zu müssen. Ich bin übrigens noch in der vierwöchigen Widerspruchsfrist was die Reha betrifft; man schickt mich 350 KM von meinem Wohnort entfernt, obwohl es vom gleichen Klinikbetreiber 2 Kliniken mit identischem Angebot ca. 60 KM entfernt gibt.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.03.2023

      Hallo Peter, die Aufforderung zur Reha ist bei der Arbeitsagentur nach dem Ende des Krankengeldes obligatorisch. Damit soll unter anderem auch geprüft werden, ob ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.

      Das ist dann der Hintergrund, warum Sie nicht einfach auf die Reha verzichten können. Da die Arbeitsagentur bei Gewährung der EM-Rente möglicherweise viel Geld zurückbekommt. Eine Möglichkeit wäre, dass Sie sich von Ihrem Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass Sie nicht "reha-fähig" sind - also aus gesundheitlichen Gründen.

  • user
    S.N
    am 28.02.2023

    Guten Tag ,

    Ich wurde vom Arbeitsamt aufgefordert, dass ich einen LTA Antrag stelle.

    Bin arbeitsuchend ohne Bezüge.

    Die DRV Nord hat relativ schnell geantwortet, in dem der Antrag und die Reha abgelehnt wurden. Bei mir würde keine gesundheitliche Besserung eintreten, eher verschlimmern.

    Nun meine Frage; Bin ich jetzt ganz beim Arbeitsamt rauszunehmen wie geht es weiter?

    Bin gerade sehr verwirrt, wie es weiter geht.

    Mit freundlichen Grüßen

    S.N

  • user
    Andreas Schattschneider
    am 24.02.2023

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    Ich bin gerade von einer Rehamassnahme, durch die ich seitens der AfA aufgefordert wurde, zurückgekehrt (bin bereits ausgesteuert).

    Der Entlassungsbericht bestätigt die Einschätzung des MD der AfA (nach Aktenlage) - von unter 3 Stunden für den allgemeinen Arbeitsmarkt und z.Zt. ausgeübte Tätigkeit.

    Frage: schicke ich diesen Reha Entlassungsbericht auch an den MD der AfA?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen,

    A. Schattschneider

    • user
      Christian Schultz
      am 24.02.2023

      Hallo Andreas, die Arbeitsagentur wollte Sie genau vor diesem Hintergrund in der Reha sehen - um eine Einschätzung des "Restleistungsvermögens" zu erhalten. Sollte der Reha-Träger den Bericht also nicht direkt an die Arbeitsagentur senden - einfach mal nachfragen - sollten Sie das tun.

      Wichtig: Sie werden nun ziemlich sicher aufgefordert, eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen, falls das noch nicht geschehen ist.

  • user
    Gnomi
    am 09.02.2023

    Hallo

    Ich hatte im Januar einen Termin mit einem Gutachter (Neurologe, Psychiater) der mir empfohlen hat eine Reha zu machen. Leider ist mir das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Jetzt hat er gemeint ich wäre arbeitsfähig obwohl es nicht stimmt. Hat er das jetzt gemacht weil ich nicht auf Reha gehen kann?

  • user
    Fragender
    am 30.01.2023

    Guten Tag Herr Schultz,

    wenn man selber einen Erwerbsminderungs-Antrag stellen würde vor dem ersten Termin bei der Agentur für Arbeit um sich dort nach der Aussteuerung arbeitslos zu melden und in diesem EM-Antrag angegeben hätte, dass man aktuell nicht-rehafähig ist, fordert die Agentur für Arbeit einen dann trotzdem standardmäßig zur Reha auf? Oder hat man dann, da der EM-Antrag zuvor schon von einem selber gestellt wurde kein eingeschränktes Dispositionsrecht und könnte einer solche Aufforderung zur Reha durch die Agentur für Arbeit erfolgreich widersprechen?

    Hintergrund ist folgender:

    Ich habe zwar Anspruch auf ALG I, aber eine Reha ist für mich aus privaten Gründen absolut keinerlei Option. Daher frage ich mich, ob es nach der Aussteuerung die Möglichkeit gibt ALG I zu bekommen auch ohne eine Reha machen zu müssen? Oder darf der Amtsärztliche Dienst bei der Agentur für Arbeit einen durch seine unumgängliche (?) Entscheidung ob die Nahtlosigkeitsregelung greift oder nicht einen dazu "zwingen"?

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Rückmeldung - vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 30.01.2023

      Die Arbeitsagentur wird Sie immer zum Reha-Antrag auffordern, wenn die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung festgestellt wird: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich

      Da hat der Sachbearbeiter gar keinen Spielraum. Aber wenn Sie aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen nicht "Reha-fähig" sind, lassen Sie sich das von Ihrem Arzt bestätigen. In aller Regel findet sich hier eine Lösung.

      • user
        Fragender
        am 30.01.2023

        Guten Tag Herr Schultz,

        vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort! Bitte noch zwei kurze Rückfragen hierzu:

        - Macht es für das Dispositionsrecht einen Unterschied ob man selber den EM-Antrag stellt oder ob man über die Agentur für Arbeit hierzu aufgefordert wird? Ich habe gelesen, dass das Dispositionsrecht eingeschränkt ist, wenn der Antrag über die Agentur für Arbeit läuft, aber keine Info gefunden, wie es ist, wenn man eben schon selber vorher den EM-Antrag gestellt hat?

        - Wissen Sie welche Art von Lösungen (Bezug auf Ihre Antwort) möglich/üblich sind?

        Ich hoffe sehr auf Ihre Rückmeldung - vielen Dank!

        • user
          Christian Schultz
          am 31.01.2023

          So eine Reha kann ja häufig auch ambulant erfolgen. Das ist eine häufige Lösung. Und zum Dispositionsrecht: In der Praxis macht das nach unserer Erfahrung keinen Unterschied. In seltenen Fällen vielleicht schon, das habe ich in meinen elf Jahren hier aber nur ein, zwei Mal gehört. Sie sollten sich individuell beraten lassen, das empfehle ich allen Leuten hier in solch einer Situation.

  • user
    dominik
    am 08.12.2022

    Guten Tag.

    Bei mir ist folgendes der fall, ich bin lange krankgeschrieben gewesen und dann in krankengeld gerutscht und als das auslief dann in die aussteuerung gekommen. Die Agentur für arbeit hat daraufhin festgestellt das ich weniger als 15 stunden in der woche arbeiten kann und mir somit Alg1 genehmig und mit ein formlosen antrag für medizinische Reha durch die DRV mitgesendet den ich innerhalb eines monats einreichen sollte, gesagt getan.

    Nun habe ich heute ein schreiben der DRV bekommen wo sie mir sagen das sie mein antrag auf medizinsche reha nicht entsprechen können da die vorrausetzungen bei mir nicht erfüllt sind und es nach deren feststellung eine leistung zur medizinsche reha von deren seite aus nicht erfordelich ist.

    Desweiteren wird im schreiben angemerkt das sie eine Krankenbehandlung im Rahmen der Krankenversicherung für ausreichend halten.

    Nun bin ich grade stark überfordert und unsicher was genau das für mich nun bedeutet.

    ich habe dann bei der Agentur für arbeit angerufen und dort wurde mir gesagt das sie dort das schreiben auch schon bekommen haben und es schon in der leistungsabteilung bearbeitet wird und ich derzeit nix machen könne und auf eine rückmeldung von ihnen warten solle.

    Kann es nun sein das ich mein anspruch auf ALG1 verliere und sollte ich direkt einspruch gegen den bescheid der DRV einreichen oder abwarten was die Agentur für arbeit sagt ?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.12.2022

      Hallo Dominik, Panik ist hier nicht angebracht. Es ist gut möglich, dass nun die bisherige "Nahtlosigkeitsregelung" beendet wird. Nach der haben Sie ALG I erhalten. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, bekommen Sie Ihr Geld trotzdem weiter. Lesen Sie dazu bitte diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig

      • user
        dominik
        am 08.12.2022

        Danke für die Schnelle antwort,

        nur bin ich durch den beitrag nicht viel schlauer geworden da es sich in den beitrag nur um alles davor dreht und nicht was bei mir der fall ist.

        Und zwar das ich Arbeitsunfähig bin laut den amtsarzt und nun eine Reha beantragen soll welche aber abgelehnt wurde.

        und genau das ist ja was mich grader so sehr beunruhig, das ich nun potenziell den anspruch auf ALG1 aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung aber weder ein job habe nocharbeitsfähig bin und ich dann da sitze ohne irgendwas und dann versuchen muss mit ALG2 um die runden zu kommen weil ich ALG1 ja normalerweise nur bekomme wenn ich mich den arbeismarkt zur verfügung stelle was bei mir ja nicht möglich ist.

        • user
          Christian Schultz
          am 08.12.2022

          Das klingt auf den ersten Blick widersprüchlich. Aber es ist tatsächlich so: Wenn die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt wird - und das kann aufgrund der Entscheidung zur Reha durch die DRV - passieren, dann müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich hierzu persönlich beraten lassen. Zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

          • user
            dominik
            am 08.12.2022

            Okay danke für die rückmeldung,

            kann mich mich bei den Kollegen welcher in meiner region zustänndig ist einfach telefonisch oder per Mail melden oder sollte ich da was beachten?

            • user
              Christian Schultz
              am 08.12.2022

              Ja, am besten anrufen. Die eigentliche Beratung ist dann an eine Mitgliedschaft im SoVD gebunden. Aber das können Ihnen die Kollegen dann genauer erklären. Klären Sie erst einmal, ob das etwas für Sie ist. Alternativ geht auch immer ein Fachanwalt für Sozialrecht.

  • user
    Michael Gutzeit
    am 16.11.2022

    Hallo bei mir zu später Stunde,

    Ich habe circa 25 Jahre als Arzt gearbeitet und bin über das Versorgungswerk der Ärztekammer daher Rentenversicherung. Hier gibt es keine Erwerbsminderungsrente sondern nur Berufsunfähigkeitsrente. Ich bin aufgrund X multiple Erkrankungen (unter anderem Dialyse) seit längerer Zeit krankgeschrieben und nun in die ALG – 1 gekommen. Das Berufsunfähigkeitsrenteverfahren über mein Versorgungswerk läuft. Nun hat mich das Arbeitsamt aufgefordert, den beschriebenen Reha Antrag ausfüllen. Ich werde das wohl auch machen, bin allerdings nie in der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen. Aus der Vorgeschichte weiß ich dass sie daher keine Reha Maßnahmen für mich übernimmt. Bislang hat das auf Antrag immer meine Krankenkasse gemacht. Zuletzt vor wenigen Wochen, dies wurde genehmigt aber die Rehaklinik hat sich für dich rehafähig aufgrund der Erkrankungen insgesamt besonderen der Dialysepflicht abgewiesen.

    Wie verhalte ich mich nun? Bin etwas unsicher.

    Mit vielen Dank und freundliche Grüße

    Michael

    • user
      Christian Schultz
      am 08.12.2022

      Hallo Michael, solch einen Fall hatte ich bisher leider noch nicht. Wie das mit dem Ärztlichen Versorgungswerk vonstatten geht, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich gehe aber davon aus, dass die Regelungen bei der Arbeitsagentur so wie immer gelten. Da bedeutet: Sollten die Voraussetzungen zur Nahtlosigkeitsregelung nicht mehr gelten, müssten Sie sich für das ALG I - zumindest theoretisch - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

  • user
    Charlotte
    am 03.11.2022

    Vielen Dank für diesen sehr hilfreichen Artikel.

    Nach Krankengeld und Aussteierung erhalte ich ALG im Sinne der Nahtlosigkeit. Das Formular von der RV für den Reha-Antrag liegt mir nun vor.

    Meine Frage:

    Was geschieht bezüglich meines Anspruchs auf ALG, wenn ich ankreuze:

    1. Beantragte Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)

    2. Berufliche Zukunft: Ich denke, dass ich in der nächsten Zukunft

    - in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann

    - eine andere Arbeit suchen werde

    Muss ich mit Kürzungen rechnen?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.11.2022

      Hallo Charlotte, Ihre Erwerbsfähigkeit wird in jedem Fall von der DRV geprüft, da gibt es bis zu dieser Entscheidung keine Kürzung. Bei Nahtlosigkeit läuft es aber in der Regel darauf hinaus, dass Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können. Das sollte dann auch angekreuzt werden.

  • user
    Jennifer
    am 19.10.2022

    Hallo Herr Schultz,

    meine Mutter (60) befindet sich gerade in der Situation, dass sie nach der Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug aktuell ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bezieht. Ergänzend befindet sie sich bereits im Bezug einer Teilerwerbsminderungsrente. Da sie gesundheitlich nach einer Krebserkrankung weiterhin so eingeschränkt ist, dass sie keine 15 Stunden mehr arbeiten kann, haben wir bereits einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Aktuell wird sie gefühlt etwas zwischen AfA und DRV hin und hergereicht. Nach Monaten ohne Rückmeldung hat sie nun einen Anruf von einer Suchtklinik erhalten, die ihr einen Termin für 15 Wochen Reha ab dem 03.11.2022 bestätigt hat. Meine Mutter hatte zuvor nicht aktiv einen Antrag auf Reha gestellt, hatte aber wohl bei der Antragstellung für das ALG I ihre Zustimmung gegeben, dass die AfA eine Reha für sie beantragen darf. Meine Frage ist nun ob ein solcher Reha-Antrag ohne Angaben und Unterschrift meiner Mutter möglich ist. Es liegt definitiv keine Sucht vor (ggf. wurde diese Klinik aufgrund der gelegentlichen Einnahme von Schlaftabletten und Antidepressiva ausgewählt) und meine Mutter kann nicht einfach 15 Wochen spontan in eine Reha-Klinik, da sie zwei Hunde hat, die sie nicht einfach zurücklassen kann. Sie ist bereit eine Reha anzutreten, würde aber gerne den Zeitraum und die Klinik selbst wählen. Auf Nachfrage wurde ihr allerdings das Einstellen der ALG-Zahlung aufgrund fehlender Mitwirkung vorhergesagt, was meine Mutter in ihrer psychischen Verfassung gerade völlig aus der Bahn wirft. Meine Frage ist daher, ob die AfA sie einfach in eine für sie so unpassende Reha schicken kann oder ob wir eine Chance darauf haben die Reha zumindest etwas "abzuwandeln"?

    Ich danke Ihnen vielmals im Voraus für Ihre Unterstützung.

    Herzliche Grüße

    Jennifer Werner

    • user
      Christian Schultz
      am 20.10.2022

      Hallo Jennifer, in den meisten Fällen ist es möglich, direkt mit der Rentenversicherung über Ort und Zeitrahmen der Reha zu sprechen. Denn die ist ja hier der Träger - auch wenn das Ganze über die Arbeitsagentur angeleiert wurde. Das kann schon helfen. Im Zweifel wenden Sie sich gern an meine Kollegen. Dafür muss Ihre Mutter dann allerdings Mitglied im SoVD sein.

  • user
    Gregor
    am 18.10.2022

    Hallo Herr Schultz,

    habe schon einiges gelesen, finde aber für meine Konstellation und Fragen keine aussagekräftige Antworten.

    Nun zu meinem Fall:

    5 Monate im Krankengeldbezug liegen hinter mir, bin also noch nicht ausgesteuert, aber trotzdem tun sich für mich Fragen auf. Ich bin laut meinem Arzt zum Glück wieder arbeitsfähig, bin aber leider noch immer ohne Job. Werde also in Kürze zum Arbeitsamt gehen und mich arbeitslos melden, Ansprüche habe ich grundsätzlich.

    Nun zu meinen Fragen:

    Wird man vom Arbeitsamt nach so langer Krankenzeit evtentuell vom ärztlichen Dienst trotz Arbeitsfähigkeit begutachtet und zu einer Reha aufgefordert? Ich will ja eigentlich wieder zur Arbeit und mich dem Markt voll zur Verfügung stellen. Falls ein Arzt vom Amt mich trotzdem nicht für arbeitsfähig hält (wegen meiner langen Krankenzeit z.B. nur noch mehr als 3 aber weniger als 6 Std zu arbeiten) und ich dann einen RehaAntrag stellen muss - scheinbar schiebt man ja gern die evt. Leistungen zwischen den Trägern hin und her und unsereins steht dazwischen - was geschieht dann? Von wem bekomme ich Geld bzw. habe Anspruch darauf und vor allem ab und zu wann? Wer hat das letzte Wort in Sachen eingeschränkter oder voller Arbeitsfähigkeit im Sinne des AAmt?

    Vorab schon vielen Dank für kurzfristige Antworten, die ich dringend benötige.

    VG

    • user
      Christian Schultz
      am 19.10.2022

      Hallo Gregor, wenn Sie nicht krankgeschrieben sind, wird die Arbeitsagentur versuchen, Sie in Arbeit zu bringen. Nur wenn andauernd Fehlzeiten aufgrund gesundheitlicher Probleme entstehen, wird möglicherweise der Ärztliche Dienst eingeschaltet. Wenn Sie also selbst sagen, dass Sie einen Job möchten, wird man Sie in dieser Sache unterstützen.

      Zum Begriff der Erwerbsfähigkeit: Das entscheidet am Ende immer ein Gutachter der Deutschen Rentenversicherung. Von wem es in der jeweiligen Situation Geld gibt, ist aber unterschiedlich. Das hängt vom Einzelfall ab: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsgemindert-und-berufsunfaehig-wer-entscheidet-darueber

      • user
        Gregor
        am 19.10.2022

        Hallo Herr Schultz,

        vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe den verlinkten Artikel gelesen und bin sehr erschrocken, vielleicht auch zu Unrecht, hoffentlich können Sie es aufklären.

        Verstehe ich es richtig, sollte man zum Beispiel bei einer Reha ein Restleistungsvermögen feststellen, gibt es kein Geld vom AAmt mehr und RV entscheidet über weitere Leistungen?

        Laut dem Schaubild wurden die Mehrheit der Anträge aber abgewiesen und dann bleibt tatsächlich nur Hartz IV und man kann keine Leistung vom AAmt beanspruchen, auch nicht wenn einem egal ist was die RV oder Ärzte sagen und man unbedingt arbeiten will?

        Ich habe es hoffentlich falsch verstanden, denn ansonsten würde man ja quasi in Hartz IV “gezwungen” und das bekommt ja nicht unbedingt jeder.

        Schon jetzt vielen Dank für ihre Antwort. VG Gregor

        • user
          Christian Schultz
          am 19.10.2022

          Wenn man nach der Aussteuerung ALG I bezieht und dann - von der Rentenversicherung - bescheinigt bekommt, dass man zumindest eingeschränkt erwerbsfähig ist, dann kann man immer noch ALG I beziehen. Allerdings muss man sich hierfür dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Das ist für viele Menschen nicht nachvollziehbar, weil ja oft noch ein Arbeitsvertrag im Hintergrund ruht. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld

          • user
            Gregor
            am 19.10.2022

            Hallo Herr Schultz,

            danke für die zusätzlichen Erläuterungen. Den Verlauf bei Aussteuerung habe ich verstanden, aber leider trifft das bei mir momentan nicht zu, ich bin nicht ausgesteuert. Also bedeutet das wohl, dass meine Befürchtung Bestand hat und ich mit meiner Annahme quasi durch das SozialSystem falle, sprich weder RV noch AAmt mich in der Konstellation -Restleistung noch 3-6Std.- „auffängt“ und tatsächlich Hartz IV zu beantragen wäre, auch wenn ich voll erwerbstätig sein will aber leider noch keinen Job gefunden habe und das nach Dekaden von mir geleisteter Versicherungsbeiträge, kann doch nicht wahr sein oder verstehe ich es immer noch falsch bzw. übersehe da was?

            • user
              Christian Schultz
              am 20.10.2022

              Ich empfehle Ihnen wirklich, dass Sie Ihre sehr individuelle Situation im Rahmen einer persönlichen Beratung klären. Denn der Ausgang dieser Verfahren hängt immer sehr an Details.

  • user
    Mohi
    am 11.10.2022

    Hallo Christian,

    Ich bin seit Anfang August ausgesteuert. Habe einen Antrag auf EM-Rente gestellt und bekomme ALG1 im Zuge der Nahtlosigleitsregelung, welches nach 1 Jahr endet oder sobald die Entscheidung von der DRV vorliegt. Ich befürchte das die EM-Rente wegen fehlender Beitragsjahre abgelehnt wird. Das würde ein sofortiger Stop der ALG1 Leistung bedeuten und ich falle ins ALG2 oder ich stelle mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung obwohl das

    Gutachten der ARGE keine 15h Arbeitsfähigkeit feststellt hat? Ich weiß nicht wie es dann weiter geht?

    Ich hab von der ARGE die Aufforderung erhalten einen Reha Antrag zu stellen, was ich auch schon gemacht habe.

    Wie lang wird ALG1 im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung dann gezahlt? Bis zum Entscheid über die Reha? Bis zur Reha? Ich weiß nicht wie es finanziell weiter geht.

    Legt die DRV eine Reha für mich fest oder kann ich mir selber eine aussuchen? Ich bin Alleinerziehend und habe Hund und Kind. Ich würde gerne eine Reha machen wo ich beide mitnehmen kann und hab mir auch schon ein paar passende Reha-Kliniken rausgesucht.

    Ich danke Ihnen

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Hallo Mohi, die Nahtlosigkeitsregelung endet spätestens dann, wenn die Rentenversicherung KEINE Erwerbsminderung festgestellt hat. In diesem Fall bekommen Sie Ihr ALG I weiterhin, wenn Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Für das komplette ALG I in Vollzeit, zumindest müssen Sie das für die Theorie sagen. Wenn es Schwierigkeiten gibt, ist eine persönliche Beratung angeraten.

  • user
    Antje
    am 29.09.2022

    Hallo,

    ich bin seit mehr als 1,5 Jahren arbeitsunfähig geschrieben, hatte im letzten Herbst (2021) eine psychosomatische Reha aus der ich bedingt arbeitsfähig (nach ca. 6 Monaten und unter veränderten Umständen am Arbeitsplatz) entlassen worden bin. Seitdem hat sich mein Gesundheitszustand eher verschlechtert und ich bin - wie gesagt - weiterhin arbeitsunfähig. Seit Juli 2022 wurde ich ausgesteuert und beziehe Arbeitslosengeld. Alle meine gesundheitlichen Unterlagen gingen bereits zu Anfang an die AfA, ein Rentenantrag war zu diesem Zeitpunkt ebenfalls schon gestellt. Kürzlich erhielt ich von der DRV die Ablehnung des Antrags. Die Begründung legt nahe, dass man sich nur auf die Beurteilung des Arztes in der Reha bezieht und nicht die aktuelle Entwicklung berücksichtigt. Ich habe Widerspruch eingelegt. Nun steht ein Gespräch mit der AfA an und ich frage mich, was mich erwarten kann. Ich bin weiterhin arbeitsunfähig und kann nach Meinung meiner Ärzte keine 15 Std./Woche arbeiten. Könnte ich das, würde ich das bei meinem Arbeitgeber tun, bei dem ich ungekündigt bin. Ich habe verstanden, dass ich mich trotzdem zur Verfügung stellen muss. Was passiert, wenn ich die evtl. angebotenen Stellen zwar prüfe aber jedes Mal absage, weil ich nicht arbeiten kann? Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis Nov. 2022 liegt der AfA bereits vor. Muss ich zudem damit rechnen, noch einmal eine Reha zu beantragen? Bisher wurde ich weder durch den MDK, dem ÄD oder einem Arzt der DRV begutachtet und bin aus diesem Grund überrascht, dass alle zu wissen scheinen, wie es mir augenblicklich gesundheitlich zu gehen hat. ;-) Ich würde mich sehr über eine Info freuen und danke vorab für die Mühe!

    • user
      Christian Schultz
      am 29.09.2022

      Hallo Antje, in dieser Situation kann irgendwann der Moment kommen, in dem man sich für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen muss. Auch wenn noch ein Arbeitsvertrag besteht. Einen Job absagen kann man immer mit einer guten Begründung. Aber ich empfehle Ihnen dennoch, dass Sie sich persönlich beraten lassen.

      • user
        Antje
        am 29.09.2022

        Hallo Herr Schultz,

        herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung.

        Mir erschließt sich nur nicht, weshalb ich einen anderen Job annehmen sollte, wenn ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten dürfte, wenn ich könnte. Mir ist klar, dass es Fälle gibt, die nicht das Glück eines geduldigen AG haben und evtl. auch nicht im Guten "gegangen" sind. Aber eigentlich darf ich doch bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis nicht einfach so ein weiteres eingehen. Liege ich da richtig?

        Ich werde mich mal an unsere örtliche Geschäftsstelle des SovD wenden, falls Sie solche Beratungen ebenfalls anbieten.

        Viele Grüße

        • user
          Christian Schultz
          am 30.09.2022

          In der Praxis kommt es auch so gut wie nie vor, dass ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Dann müsste man tatsächlich den bisherigen Job kündigen. Um im Verlauf der Krankheit ist das in der Regel nicht sinnvoll. Wie gesagt, bitte persönlich beraten lassen.

  • user
    Nadine
    am 28.09.2022

    Hallo,

    Ich wurde am 13.9.22 ausgesteuert und erhalte jetzt Arbeitslosengeld. Reha habe ich grade hinter mir und wurde als arbeitsunfähig entlassen. Laut Agentur für Arbeit kann ich nicht mehr wie 15 Std die Woche arbeiten und falle somit raus. Jetzt musste ich sowas ausfüllen wegen Reha/Erwerbsminderungsrente und hab es heute Versendet. Womit muss icz jetzt als nächstes rechnen?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.09.2022

      Hallo Nadine, das klingt so, als ob bei Ihnen die Nahtlosigkeitsregelung greift. Die Rentenversicherung wird nun prüfen, ob Sie für eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommen.

  • user
    Benjamin
    am 19.09.2022

    Guten Abend Herr Schultz,

    mir ist ein Sachverhalt unklar:

    Wenn man eine Reha durchläuft, diese zum Ergebnis kommt, dass man keine 3 Stunden pro Tag arbeiten kann und daraus dann quasi ein EM-Antrag wird oder auch der Fall, wenn der Patient zu krank für eine Reha ist und daraus direkt ein EM-Antrag wird:

    Gilt in diesen beiden Fällen auch die "rechtliche Hürde", dass man mindestens 1 Jahr in die Rentenversicherung einbezahlt haben muss, um die EM-Rente genehmigt zu bekommen oder ist dies auch möglich, obwohl man noch nie bzw. nur 6 Wochen (2013) gearbeitet und einbezahlt hat?

    Kurz gesagt: Sind alle rechtlichen Hürden aufgehoben, sobald eine Reha mit im "Spiel" war?

    Vielen Dank für Ihre Mühe

    MfG Benjamin

    • user
      Christian Schultz
      am 20.09.2022

      Hallo Benjamin, die "versicherungsrechtlichen" Voraussetzungen müssen auch bei einer Reha im Spiel sein. Ich spreche da gern von der 5-5-3-Regel, zu der es allerdings einige Ausnahmen gibt: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/em-rente-kennen-sie-die-5-5-3-regel

      • user
        Benjamin
        am 21.09.2022

        Danke für Ihre Antwort, Herr Schultz.

        Ich kenne Ihren Beitrag zur "5-5-3-Regel", welchen ich auch bereits durchgelesen habe.

        Ich hätte noch eine allgemeine Frage zum Ablauf eines EM-Antragsverfahrens, ohne, dass speziell eine Reha mit im Spiel ist:

        Wie sieht es aus, wenn man vom Jobcenter oder Sozialamt aufgefordert wird, dass der Fall der Deutschen Rentenversicherung vorgelegt werden soll und man ein Schreiben zur Schweigepflichtsentbindung unterschreiben soll:

        Wie ist der interne Ablauf der DRV?

        Wird immer ein Gutachten über das Leistungsbild des Patienten erstellt oder geschieht dies erst, nachdem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft und als erfüllt erachtet wurden? Wenn diese als nicht erfüllt erachtet werden, wird erst gar kein Gutachten über das Leistungsbild in Auftrag gegeben?

        Vielen Dank für Ihre Mühe

        • user
          Christian Schultz
          am 22.09.2022

          Hallo Benjamin, ehrlich gesagt weiß ich das nicht genau. Aus meiner Erfahrung kommt es häufig zunächst zu einer Prüfung durch den Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur. So kenne ich das aus meiner Zeit im Jobcenter. Wenn hier Erwerbsminderung diagnostiziert wird, geht der Fall weiter an die DRV.

          • user
            Benjamin
            am 22.09.2022

            Danke für Ihre Antwort, Herr Schultz.

            Genau das war meine Frage, wenn der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur bereits festgestellt hat, dass für über die nächsten 6 Monate hinaus volle Erwerbsminderung besteht.

            Ob dann zwingend ein weiteres Gutachten von der DRV in Auftrag gegeben wird oder diese zuerst checkt, ob überhaupt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • user
    Esme
    am 07.09.2022

    Guten Tag,

    ich war vor kurzem in Psychosomatischer Reha und wurde arbeitsfähig aber nicht für meinen alten Beruf entlassen. Empfehlung zur LTA, was auch schon beantragt ist. Davor war ich krank geschrieben und musste mich nach der Reha jetzt arbeitslos melden, (keine Nahtlosigkeit, wurde nicht ausgesteuert) was ich direkt telefonisch gemacht habe, Unterlagen sind schon alle versendet. Mein Arbeitsvermittler gab mir 2 Wochen Zeit die Schweigepflichtsentbindungen für den Ärztlichen Dienst abzugeben, was ich auch getan hab. Allerdings bekomme ich nun seit dem 27.7. kein Geld da das Gutachten vom ärztlichen Dienst noch nicht da ist. Abgeben sollte ich die Unterlagen bis 19.8. Keiner hat mir gesagt das ich kein ALG bekomme wenn das Gutachten nicht da ist. Hab mich bei meinem Vermittler gemeldet und er verwies mich an die Leistungabteilung, die nichts machen können & mich an den ärztlichen Dienst verwiesen, die mich zurück an die Leistungsabteilung verwiesen hat. Meine Hausärztin hat noch kein Schreiben vom Ärztlichen Dienst bekommen, was ich der Dame auch mitgeteilt hab. Bin übrigens voll erwerbsfähig laut Rehabericht.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit dass ich doch schneller Geld bekomme? Bin ja nicht mal krankenversichert. Zum Glück bin ich verheiratet & bei meinem Mann mit versichert.

    • user
      Christian Schultz
      am 07.09.2022

      Hallo Esme, das ist eine sehr schwierige Situation, die leider manchmal - aus verschiedenen Gründen - eintreten kann. Ich empfehle Ihnen hier eine individuelle Beratung, manchmal kann man das Verfahren so beschleunigen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Ute Rosigkeit
    am 28.07.2022

    Sehr geehrter Herr Schultz

    Mein Mann wurde von der Agentur für Arbeit darauf hingewiesen, das er einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder EM Rente stellen soll. Für diesen Antrag hat er vier Wochen Zeit. Desweiteren beinhaltet der Antrag auch " Zur Teilhabe am Arbeitsleben" Was auch immer das heißen mag.

    Mein Mann ist 50 Prozent schwerbehindert und kann laut Amtsarzt keine 15 Stunden in der Woche arbeiten.

    Diese 15 Stunden möchte er aber gerne noch arbeiten.

    Meine Frage

    Erstens... Ist mein Mann verpflichtet diesen Antrag zu stellen, obwohl er gerne noch im Rahmen seiner Behinderung arbeiten würde?

    15-20 Stunden die Woche.

    Muss er eine Rehabilitationsmassnahme mit machen?

    Und zu guter Letzt... Wird sein Arbeitslosen Geld weiter laufen, sollte er diesen Antrag stellen?

    Ich meine in einem Ihrer Videos gehört zu haben, dass das Arbeitslosengeld sofort eingestellt wird, sobald man einen Antrag auf Rehabilitationsmassnahme oder Erwerbsminderunsrente gestellt hat.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Ute, die Arbeitsagentur fordert immer zur Reha auf, wenn die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung greift: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich

      Ihr Mann ist verpflichtet, diesen Antrag zu stellen. Denn mit dieser Maßnahme soll festgestellt werden, ob er nicht besser in der EM-Rente aufgehoben ist. Kommt er dem nicht nach, kann die Arbeitsagentur die Zahlung einstellen.

  • user
    Fischi
    am 26.05.2022

    Hallo,

    folgender Sachstand.

    Ich bin derzeit in einer amb. medizinischen (psychosomatischen) Reha für 5 Wochen.

    Die Ärzte sagten mir bereits nach 1 Woche und derzeit immer noch, dass sie mich als nicht arbeitsfähig sehen, werden wohl aber eine berufliche Reha empfehlen.

    Jetzt ist es so, dass ich eine ganze Ecke an gesundheitlichen Problemen habe, permanente Kopfschmerzen mit stressinduzierten Spitzen, und und und.

    Die Reha selbst fällt mir schon extrem schwer und mir geht es dabei wirklich nicht gut.

    Bin ich verpflichtet, die berufliche Reha auch noch zu durchlaufen?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.05.2022

      Hallo Fischi, man kann solche Fragen nur schwer allgemein beantworten. Natürlich besteht eine gewisse Mitwirkungspflicht. Aber wenn Ihre Ärzte belegen können, dass Sie aktuell aus gesundheitlichen Gründen für solch eine Maßnahme nicht bereit sind, müssen Sie die Reha nicht unbedingt absolvieren.

  • user
    Hardi67
    am 25.04.2022

    Guten Abend, ich hoffe so sehr, dass Sie mir weiterhelfen können.

    Folgender Sachverhalt ist vorausgegangen:

    Aus psychischen Gründen konnte ich meinen langjährigen Beruf als LKW-Kraftfahrer nicht mehr ausüben und wurde krankgeschrieben. Nach Ablauf des Krankengeldbezuges konnte ich nicht in den Beruf zurückkehren und habe gekündigt.

    Ich habe dann ca. 7 Jahre meine beiden Eltern bis zum Tode Ende Dezember 2020 gepflegt. Danach meldete ich mich arbeitssuchend, war aber schon dem Vermitllungdruck/Bewerbungsgesprächen aber nicht gewachsen und wurde darum aus psychischen Gründen bereits ab Ende Januar 2021 krankgeschrieben. Nach 6 Wochen Arbeitslosengeld bekam ich Krankengeld.

    Ende 2021 forderte die Krankenkasse mich zu einem Reha-Kurantrag über die Deutsche Rentenversicherung auf. Diesen habe ich gestellt, genehmigt bekommen und war nun von Anfang Februar bis Mitte März in der psychosomatischen Reha. Dort wurde mir von mehreren Seiten (bei der Arbeitserprobung, bei den Einzelgesprächen und zuletzt von der Chefärztin selbst mündlich mitgeteilt, dass sie sehen, dass ich dem Arbeitsdruck nicht mehr gewachsen bin und ich am besten die Erwerbsunfähigkeitsrente im Anschluss beantragen soll. Ich würde einen entsprechend passenden Entlassbericht bekommen. Ich habe mich nach Entlassung aus der Reha sofort nahtlos weiter krankschreiben lassen. Als der Entlassbericht kam, fiel ich vom Glauben ab als ich las, dass ich über ein vorhandenes Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verfüge, um Tätigkeiten in vollem Umfang von mindestens 6 Stunden ausüben zu können. Auf telefonische Rückfrage in der Rehaeinrichtung wurde mir gesagt, dass alles seine Richtigkeit hätte und nicht abgeändert werde.

    Aktueller Stand:

    Vorgestern kam per Einschreiben ein Brief der Krankenkasse, dass ich auf Grund dieses Prüfungsergebnisses nun ab dem 30.04. kein Krankengeld mehr erhalte und auch die Mitgliedschaft ende und ich quasi arbeiten gehen oder bei der Arbeitsagentur melden soll. Der Arzt könne mich zwar weiter krankschreiben, aber dann braucht der med. Dienst eine hinreichende ärztliche Begründung mit Nennung der dafür maßgeblichen Befunde und Funktionsstörungen. Auch kann ich Widerspruch einlegen.

    Das alles macht mir schon wieder neue zusätzliche Angst und verunsichert mich. An meiner psychischen Situation hat sich nichts geändert und wird sich nach so vielen Jahren auch nichts mehr ändern. Ich halte keinem (Arbeits-)Druck stand. Welche Möglichkeit soll ich nun wählen?

    Möglichkeit 1

    Soll ich sofort Widerspruch einlegen? Nebenbei der Arzt dem medizinischen Dienst der Krankenkasse was schreiben (aber es gibt ja nichts Neues, was die nicht wüssten)? Weiterhin nahtlos krankschreiben lassen?

    Wäre ich in dem Fall automatisch weiterhin Krankenkassenmitglied, zumindest bis alles geklärt ist?

    Stünde mir dann weiterhin Krankengeld bis zur Aussteuerung zu?

    Möglichkeit 2

    Soll ich alles hinnehmen, mich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden (wohl wissend, dass eine Vermittlung niemals zustande kommt, weil ich das psychisch nicht packe) und wenn der Druck zu groß wird mich wieder krankschreiben lassen? Und dann...?

    Oder gibt es noch eine Möglichkeit 3, die der richtige Weg wäre?

    Sorry für den langen Text und Danke im Voraus für Ihre Aufklärung und Rat.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.04.2022

      Hallo, wir werden Ihre Situation hier im Forum nicht aufklären können. Ich empfehle Ihnen in jedem Fall, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Bei einem Anwalt oder auch beim SoVD.

      Eines kann ich aber sagen: Gegen den Entlassungsbericht können Sie keinen Widerspruch einreichen, das geht nicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/entlassungsbericht-zur-reha-widerspruch-einlegen

  • user
    Braun
    am 22.04.2022

    Hallo,

    ich habe zum Reha Antrag nach Aussteuerung der Krankenkasse eine Frage. Rentenantrag wurde bereits über Arbeitsagentur gestellt. Eine Reha wurde durch die Rentenkasse in die Wege geleitet. Soweit ist das Verfahren klar.

    Jetzt ist allerdings der Fall, dass aufgrund der Schwere der Krankheit eigentlich ein Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus zuerst stattfinden soll (Warteliste, Termin in 2-4 Monaten für Beginn). Rehaklinik hat aber bereits in 2-3 Wochen einen Platz frei.

    Akutbehandlung könnte die Krankheit etwas verbessern, bevor Rehabilitation statt finden kann.

    Wie kann man hier am besten vorgehen? Wen muss man mit welchen Unterlagen, Anträgen, usw. informieren?

    Ist es möglich, einen Antrag auf Verschiebung des Termins zu stellen? Wenn ja, bei wem? Mit der Rehaklinik, beim Arbeitsamt oder der Rentenkasse?

    Vielen Dank vorab wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

    MFG Braun

    • user
      Christian Schultz
      am 23.04.2022

      Hallo, da sollten Sie zunächst mit der Rentenversicherung und im Anschluss der Arbeitsagentur sprechen. Den Antrag zur Reha haben Sie ja gestellt, damit sind Sie Ihren Eigenbemühungen erst einmal nachgekommen. Wenn die Akutbehandlung aus medizinischer Sicht sinnvoll ist, sollte man die Rentenversicherung davon überzeugen können.

  • user
    Yvonne Kujat
    am 18.04.2022

    Hallo, bin jetzt einen Monat in der Nathlosigkeit. Habe einen Rehaantrag noch im Krankengeld durch die KK gestellt. Die erste Bewilligung kam dann in einer Rehaklinik und vor ca einer Woche kam ein neuer Bescheid über eine andere Rehaklinik sehr weit weg. Ich habe jetzt mit meinem Psychotherapeut gesprochen und Widerspruch eingelegt. Ich möchte eine ambulante Reha machen und habe auch schon eine Klinik in meiner Nähe gefunden. Die Ärztin möchte mir bei dem Widerspruch behilflich sein.

    Bekomme ich jetzt weiter Arbeitslosengeld in der Nathlosigkeit??? LG Yvonne

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2022

      Hallo Yvonne, grundsätzlich ist es auch möglich, eine solche Reha ambulant zu machen. Aber das muss von Beginn an in Kooperation mit der Rentenversicherung erfolgen. Ob der Widerspruch in diesem Fall der richtige Weg ist, weiß ich nicht. Das muss man sich im Detail anschauen.

  • user
    Simon B.
    am 04.02.2022

    Guten Tag Herr Scholz,

    auch ich habe einige Unklarheiten zum Thema EM-Rente.

    Ich - 63 Jahre - seit dem 12.08.21 ausgesteuert, REHA-Antrag wurde auf Veranlassung der Ag. für Arbeit gestellt. Dieser wurde per Bescheid jetzt abgelehnt: "...unsere Prüfung hat ergeben, dass auch kein REHA-Bedarf gem SGB § 9...vorliegt". Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Behandlungen fortgesetzt werden sollten, eine Einschätzung, ob bzw. für wieviel Stunden ich arbeitsfähig wäre ist nicht enthalten.

    In diesem Bescheid gibt es auch keinerlei Hinweis darauf, ob damit eine Entscheidung hinsichtlich einer EM-Rente getroffen worden ist. Andererseits heißt es in der Aufforderung der BAA zur Stellung des REHA-Antrages, dass bei einem abschlägigen Bescheid der Rentenantrag zu stellen ist bzw. der REHA-Antrag als Rentenantrag gilt. Für mich sieht es momentan so aus: REHA-Antrag abgelehnt, Fortsetzung der Behandlungen empfohlen - und fertig.

    Meine Frage: Muss ich jetzt in irgendeiner Hinsicht tätig werden, einen Rentenantrag stellen, gibt es dazu Fristen - oder kann es sein, dass die Rentenversicherung von sich aus tätig wird.

    Im Übrigen vielen Dank für die Möglichkeit, auf diese Weise Fragen stellen zu können.

    Freundliche Grüße, Simon B.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2022

      Hallo Simon, um das zu beurteilen, müssten wir uns den Brief der Rentenversicherung genau anschauen. An Ihrer Stelle würde ich direkt bei der DRV nachfragen.

  • user
    Simone löffler
    am 20.01.2022

    Hallo

    Ich habe als harz4 empfängerin einen Reha Antrag gestellt und dieser wurde abgelehnt. Widerspruch wurde eingelegt. Nun Frage ich mich warum die rentenkasse keine Reha bewilligen will obwohl alle Voraussetzungen da sind. Arm und schulteroperration mit 1 gerissenen Sehne 1 angerissenen bizzebt steht Setzung mit vorheriger 60% schlaganfallrisiko Knie Beschwerden ( knie schon 5x operriert )Arthrose und jetzt noch hüftprobleme die Operation( hüftatroskopie ) benötigt. Nun habe ich die Chance einen Job zu bekommen wenn ich fit bin.

    Leider ist es bei mir mit der Belastung Beweglichkeit Ausdauer ganz schlecht. Wenn ich 2 Std was mache denke ich bzw spüre ich nur noch Erschöpfung.

    Ich möchte wieder arbeiten und kann nicht weil ich nicht fit bin.

    Ich würde erwerbsunfähig geschrieben vor 10 Jahren.

    Bitte helft mir

    • user
      Christian Schultz
      am 20.01.2022

      Hallo Simone, warum der Antrag auf Reha in Ihrem Fall nicht bewilligt wurde, können wir nur anhand der Unterlagen klären. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Eva
    am 06.01.2022

    Hallo,

    Ich wurde an 24.12.21 ausgesteuert und musste mich bei der ARGE für ALG1 melden.

    Ich hatte davor auf Anraten meiner Ärzte eine Reha beantragt, die die DRV auch bewilligt hat. Nun fällt die bewilligte Reha nicht mehr in den Zeitraum des Krankengeldes.

    Meine derzeitige psychische und körperliche Verfassung lässt es meines Erachtens nicht zu diese Reha anzutreten zumal gerade jetzt in Zeiten von Corona das Therapieprogramm sehr minimalistisch gehalten ist.

    Nun zu meiner Frage, kann ich die Reha verschieben? Kann das Arbeitsamt mir wegen dem Aufschub der Reha das ALG 1 sperren? Die Reha soll ja. Ichs angesagt lediglich verschoben werden.

    Bin da ziemlich ratlos und würde mich sehr über Ihr Feedback freuen.

    Eva

    • user
      Christian Schultz
      am 07.01.2022

      Hallo Eva, grundsätzlich ist die Arbeitsagentur daran interessiert, dass Sie eine Reha machen. Es geht ja um die Frage, ob Sie nicht besser eine EM-Rente erhalten. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich

      Aber wenn es gesundheitlich nicht möglich ist, müssen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter sprechen. Da wird man sicherlich eine Lösung finden.

    • user
      Eva
      am 07.01.2022

      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

      Also heißt das, dass es keine klare Regelung für so etwas gibt und man diesbezüglich der Laune und des Erachten des zuständigen ARGE Betreuers ausgeliefert ist?

      Leider konnte ich genaueres dazu in ihrem Link nicht finden.

      Ich freue mich auf Ihr Feedback und danke recht herzlich.

      Eva

  • user
    Susi
    am 28.11.2021

    Guten Morgen, bei mir ist es so:

    Bin in der Nahtlosigkeit, Arbeitsamt hat mich zur Reha aufgefordert und dort werde ich die nächsten Tage als arbeitsunfähig, aber grundsätzlich über 6 Stunden erwerbsfähig entlassen.

    Anspruch auf ALG I habe ich noch drei Monate. Was mache ich nun wenn ich hier raus bin? Einen Antrag auf EMR habe ich noch nicht gestellt, da man mir sagte die Reha wäre danach automatisch ein EMR Antrag. Aber sie sagen jetzt ja nur arbeitsunfähig. Eine Arbeitsstelle habe ich theoretisch auch noch, kann da aber nicht zurück.

    Hier heisst es ja die Nahtlosigkeit wird sofort beendet, bzw hatte ich ja eh vor der Reha einen Aufhebungsbescheid bekommen.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.11.2021

      Hallo Susi, es ist gut möglich, dass die Nahtlosigkeit nun aufgehoben wird. Dann können Sie sich bis zum Ablauf Ihres Anspruchs auf ALG I noch dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig

      Für die EM-Rente wird es mit dem vorliegenden Entlassungsbericht vermutlich nicht reichen. Daher müsste man dann sehen, wie es weitergeht. Möglicherweise mit ALG II.

  • user
    Eva
    am 25.11.2021

    Ich bin zum 25.12 ausgesteuert, muss nun Alg1 Antrag auf Nahtlosigkeit stellen.

    Befinde mich seit Ende 2020 in Facharzt Behandlung und Psychotherapie. Neben dem AU Grund (psychophysisches Erschöpfungssyndrom) leide ich unter Angststörung. Meine Ärzte haben mir bescheinigt, dass weitere Untersuchungen sowie jedwede Form der Reha für mich nicht machbar sind und meinen Zustand nur verschlechtert würde.

    Frage: wie verhalte ich mich, wenn mich das AA im ärztlichen Gutachten zum Reha Antrag auffordert? Kann ich diesem mit Hinweis auf vorhandene Attest / Bescheinigung widersprechen?

    Was wäre die Konsequenz?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.11.2021

      Hallo Eva, ja - genau so sollten Sie dann vorgehen. Verweisen Sie auf das Gutachten. Sollte es Probleme geben, holen Sie sich aber bitte rechtzeitig professionelle Unterstützung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Carina
    am 24.11.2021

    Hallo , Erwerbsminderungsantrag wude abgelehnt. Befinde mich im Widerspruch. Nun fordert die Arbeitsagentur zur Reha auf da unter 15h die Woche arbeitsfähig. Besteht überhaupt die Möglichkeit im Widerspruch eine Reha zu bekommen ? WEnn ja den Antrag lieber selber machen oder über Arbeitsagentur ?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.11.2021

      Hallo Carina, um Ihr Arbeitslosengeld nicht zu gefährden, sollten Sie den Antrag erst einmal stellen. Grundsätzlich empfehle ich aber in jedem Fall eine persönliche Beratung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    jens
    am 16.11.2021

    Hallo, bin zurzeit in Reha. Aufhebungbescheid der Nahtlosigkeit kam schon. Ich befürchte sie entscheiden über 6 Std abrebitsfähig. Wie verhalte ich mich. Sofort den nächsten Tag zum AA. Meine normale Arbeitsstelle habe ich auf dem Papier noch. Nahtlosigkeit wird im februar auslaufen. Bin etwas verzeifelt

  • user
    Karina
    am 05.11.2021

    Ich habe eine Frage - mein ALG wurde im Sinne der Nahtlosigkeit bewilligt und der medizinische Dienst des Arbeitsamts hat mich aufgefordert einen Reha Antrag zu stellen. Das habe ich getan und der Antrag wurde nun von der RV bewilligt. Es wurde mir eine Klinik zugeteilt - meine Wunschklinik, die ich angegeben hatte, wurde nicht berücksichtigt. Was kann ich tun? Greift hier auch §8 SGB IX und ich kann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen?

    Ich würde darüber hinaus gerne vermeiden über Weihnachten und Silvester in die Reha zu kommen - welche Möglichkeiten habe ich hier? Anscheinend gibt es keine Verschiebungsmöglichkeit aufgrund dessen, dass mich das Arbeitsamt zur Reha aufgefordert hat. Durch den Widerspruch könnte sich ggf. auch alles etwas verzögern ... macht es Sinn die 4 Wochen Widerspruchsfrist auszunutzen, oder kann mir das schaden?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Karina

  • user
    Pierre
    am 09.10.2021

    Hallo*

    Seit 02/20 befinde ich mich im Krankenstand, habe diesbezüglich in 04/21 eine, leider erfolglose, stat. Reha-Maßnahme der DRV durchgeführt und würde hiernach mit dem Ergebnis (Abschlussbericht), dass ich auf unabsehbare Zeit nur noch unter 3 Std. tägl. arbeiten könne, von der Reha entlassen. Seit 09/21 beziehe ich nun Alg I gem. 145 / SGB III und durfte nach Aufforderung durch die AA konsequenterweise erneut einen Reha-Antrag stellen. Den erneuten Reha-Antrag hat die DRV nun mit dem Hinweis abgelehnt, dass ich ja erst in 04/21 eine Reha hatte und eine erneute Reha nicht vor Ablauf von 4 Jahren infrage käme (formal sicherlich richtig) und dringende gesundheitliche Gründe für eine vorzeitige Leistung nicht vorlägen.

    Hinweis: Ich bin Schmerzpatient, leide unter Depressionen und bin in ständiger Behandlung. Im Bescheid der DRV steht allerdings kein Hinweis, ob nun ggf. eine Prüfung des Reha-Antrages auf evtl. Umdeutung/Abänderung als EU-Antrag vorgenommen wird oder nicht. Nur noch der Hinweis zur 1-monatigen Widerspruchsmöglichkeit.

    Deshalb bin ich nun sehr irritiert und habe überhaupt keine Ahnung wie nun vorzugehen ist. Schließlich finde ich mich seit geraumer Zeit damit ab wohl in EU-Rente gehen zu müssen, da mir die Mediziner auch keine allzu große Hoffnung für die Zukunft mehr machen, aber eigentlich dachte ich das EU-Rentenverfahren ginge nun seinen eigenen Gang..

    Soll ich nun aktiv einen Rentenantrag stellen, in Widerspruch gehen (Erfolgsaussicht für eine erneute Reha ist allerdings mehr als fraglich), oder abwarten und Tee trinken?

    Für Ihre Unterstützung im Voraus besten Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Pierre, nach Ihrer Schilderung wäre eine EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen möglich. Aber mehr kann ich nicht sagen, dazu müsste man sich die Unterlagen genauer ansehen. Am besten lassen Sie sich einmal persönlich beraten.

    • user
      Manuela trentsch
      am 30.10.2021

      Ich habe eine Frage wer ist für solche Fragen zuständig an wen kann man sich da wenden?LG Manuela

  • user
    Ramona
    am 30.09.2021

    Hallo

    Ich bin von Reha, arbeitsunfähig entlassen und ich mußte antrag auf Erwerbsminderung stellen. Ich habe vor ein Monat Antrag gestellt und momentan Ich bekomme Hartz 4 .

    Jobcenter will dass ich eine Antrag auf Grundsicherung stellen!

    Kann ich das machen, obwohl ich noch keine Bescheid von Rentenkasse bekommen habe?

    • user
      Christian Schultz
      am 01.10.2021

      Hallo Ramona, theoretisch geht das. Ob das jetzt in Ihrer Situation der richtige Weg ist, müsste man sich aber genauer anschauen.

  • user
    M aus H
    am 29.09.2021

    Hallo, ich habe eine ganz dringende Frage.

    Ich bin in einem Beschäftigungsverhältnis, jedoch lange arbeitsunfähig und bekam im Rahmen der Nahtlosigkeit einen Monat Alogeld. Jetzt soll ich einen Rehaantrag stellen oder einen Antrag auf Rente. Ich hatte jedoch eine OP vor ein paar Wochen und aktuell gar nicht in der Lage eine Reha zu beginnen, selbst wenn ich wollen würde, werde in den nächsten Tagen wohl nochmals operiert und habe dann wieder den Pfelgedienst 8 Wochen lang zur Wundversorgung hier und möchte danach eine Wiedereingliederung ausprobieren, um meinen Job zu behalten. Das Arbeitsamt sagt jedoch, dass ohne Antrag das Alogeld eingestellt wird, ohne Rücksicht auf die vorliegenden Gründe. Ich hatte einen Widerspruch eingelegt und es mit der aktuellen Krankheitssituation begründet, diesen Widerspruch soll ich zurücknehmen. Gibt es da echt keine andere Möglichkeit?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.09.2021

      Hallo, grundsätzlich müssen Sie bei Nahtlosigkeit einen Reha- bzw. Rentenantrag stellen. Wichtig zu wissen: Es ist so gut wie ausgeschlossen, dass Sie im Anschluss direkt eine Maßnahme antreten müssten - das kann sich noch über Monate hinziehen.

      Sollte es trotzdem Schwierigkeiten geben, würde ich mich an Ihrer Stelle persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Coco
    am 16.09.2021

    Hallo, ich bin seit September 2019 krankgeschrieben und seit März 2021 ausgesteuert. Auch ich musste eine Reha beantragen. Nun steht die Reha vor der Tür. Ich habe gerade in den letzten Wochen für mich die Entscheidung getroffen, dass ich gerne wieder arbeiten möchte. Ich möchte/kann nicht zu meinem alten Arbeitgeber zurück und am liebsten auch nicht in die Reha, da ich dann gefühlt wieder „in die Krankheit“ gehe und mich gerade stabiler fühle.

    Jetzt weiß ich nicht, wie ich aus der Nummer rauskomme. Bin ich verpflichtet die Reha zu machen? Stellt die BFA sofort die Zahlung ein, wenn ich nicht hin will?

    Ich würde gerne lieber wieder arbeiten bzw. mich für einen neuen Job bewerben.

    Dazu versuche ich gerade mit der BFA zu klären, wie ich kündigen kann ohne gesperrt zu werden.

    Wenn ich keine Sperre bekomme, daraufhin kündige und dann ALG II bekomme, dann müsste ich theoretisch nicht zur Reha, oder? Und: kann ich aus der Krankheit heraus kündigen?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.09.2021

      Hallo Coco, wenn Sie die Reha nicht antreten, wird die Arbeitsagentur ziemlich sicher die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellen. Ob das so ein guter Weg ist, scheint zumindest fraglich. Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Situation an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Brigitte Melcher
    am 16.09.2021

    Guten Morgen, ich kann nicht schlafen. Die DRV genehmigt meine medizinische REHA, ohne meine Wunschklinik zu berücksichtigen. Widerspruch. Absage, ich muss in die Klinik, welche sie vorgeschlagen haben. Meine Wunschkind behandelt/therapiert original das Gleiche, wie die Klinik der DRV. Was nun?

    Der Zeitpunkt ist recht knapp, der 28.9., ich kann mein Bein aber nach nunmehr 8 OP's noch nicht voll belasten. Humple an guten Tagen an 2 Unterarmgehstützen kurze Wege in der Wohnung, überwiegend sitze ich noch im Rollstuhl. Da bringt mir die Reha doch noch nichts? Ich dachte immer erst bei Vollbelastung.

    Habe GdB 100 mit Merkzeichen aG, B und Pflegegrad 3. Werde zu Hause gut versorgt, wer macht das so ausführlich während der Reha?

    Danke für Eure Ratschläge.

    • user
      Christian Schultz
      am 16.09.2021

      Hallo Brigitte, ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob es noch eine Chance gibt, dass die DRV einlenkt. Am besten holen Sie sich Unterstützung in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Holly
    am 07.09.2021

    Hallo, mein Partner ist aufgrund psychischer Probleme längere Zeit krankgeschrieben. 2019 war er das letzte Mal zur Reha,hat danach ein knappes Jahr arbeiten können und ging dann wieder in die Krankschreibung. Mittlerweile ist er ohne Arbeitsverhältnis und wurde gerade ausgesteuert. Nun kam von der AFA die Aufforderung zur Reha. Wir haben einen gemeinsamen 2jährigen Sohn der noch nicht betreut wird, die Betreuung gewährleistet mein Partner, während ich Aleinverdienerin für unsere Familie bin. Wenn er nun tatsächlich zur Reha muss, kann ich logischerweise nicht arbeiten gehen, dann muss ich unseren Sohn betreuen. Haben wir irgendwelche Möglichkeiten die Reha ambulant stattfinden zu lassen, dann könnte ich wenigstens nachmittags arbeiten, oder den Rehatermin mitzubestimmen um die Ausfallzeit planen zu können, oder gibt es die Möglichkeit um die Reha herumzukommen, weil er 2019 erst los war? Mich überfordert die Situation maßlos, weil wir finanziell auf meinen Job auch einfach angewiesen sind.

    Liebe Grüße Bianca

    • user
      Christian Schultz
      am 08.09.2021

      Hallo Bianca, den Behörden sind die stationären Rehas lieber. Aber in bestimmten Situationen ist es natürlich möglich, die Maßnahme auch ambulant zu absolvieren. Dazu sollte Ihr Mann mit der Arbeitsagentur bzw. Rentenversicherung Kontakt aufnehmen.

  • user
    Anna
    am 02.09.2021

    Hallo!

    Ich habe seit dem 31.12.2019 NahtlosigkeitsALG1 bezogen, bewilligt für 1 Jahr. Wurde natürlich vom Amt aufgefordert einen Antrag auf Reha oder EM zu stellen, habe dann eine Reha beantragt und zum 25.08.2020 begonnen. Während der Reha Übergangsgeld erhalten und das NALG1 ruhte. Die Reha wurde nun am 03.08.2021 beendet und ich weiterhin als arbeitsunfähig und erwerbsunfähig von der Klinik entlassen. Ich beabsichtige zeitnah eine EMR zu beantragen.

    Jetzt bearbeitet das Amt nun schon seit einem Monat den Antrag und prüft die ganze Zeit die Zuständigkeit, da ich ja weiter arbeitsunfähig bin. Seit einer Woche warte ich auf einen Rückruf, noch immer kein Bescheid in Sicht und natürlich auch kein Geld, hab ja auch keine Miete zu zahlen und essen muss ich auch nicht...(Sarkasmus).

    Meine Frage ist, steht mir in dem Fall noch das NahtlosigleitsALG1 weiter zu? Denn es wurde ja nur durch die Reha unterbrochen und ich habe theoretisch noch knapp 4 Monate Anspruch. Wenn ja, ist es theoretisch auch möglich, dass sich der Anspruch verlängert bis die Entscheidung der Rentenkasse über die EMR erfolgt ist? Oder müsste ich bei Ablauf des NALG1 nach den vier Monaten, bis zur Bewillugung der EMR einen anderweitigen Antrag stellen, etwa Hartz4 oder Grundsicherung, oder irgendetwas anderes?

    Schon mal Herzlichen Dank für Ihre Antwort. LG

    • user
      Christian Schultz
      am 02.09.2021

      Hallo Anna, nach Ablauf der Reha müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur melden, um wieder Arbeitslosengeld zu erhalten. ALG I gibt es noch so lange, bis ein Rentenbescheid vorliegt oder der Anspruch erschöpft ist. Es kann sein, dass Sie dann noch einige Zeit mit einer anderen Geldleistung überbrücken müssen - beispielsweise ALG II.

  • user
    Steffi
    am 01.08.2021

    Guten Tag,

    Ich bin seit Februar ausgesteuert und bekomme zur Zeit ALG1.

    Ich habe jetzt eine Zusage für eine Reha bekommen und warte noch auf einen Termin. Anschließend möchte ich gerne eine Wiedereingliederung machen.

    Meine Frage ist,

    1. Wenn der termin sich noch hinzieht, wie lange steht mir ALG1 zu und wie wird die Wiedereingliederung vergütet? Mit Übergangsgeld oder ALG?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.08.2021

      Hallo Steffi, während der Reha müssen Sie bei der Rentenversicherung Übergangsgeld beantragen. Wie lange Sie ALG I erhalten, weiß ich nicht. Das kommt unter anderem auf Ihr Alter an.

  • user
    ralf
    am 23.07.2021

    Ja die Aufforderung zur Reha hat die AfA ja angeblich unmittelbar nach der amtsärztlichen Untersuchung verschickt (laut Widerspruch). Ich habe keinen Antrag auf Nahtlosigkeit oder sowas gestellt!! Nur das normale ALG1 dann kam Aufforderung zum Amtsarzt. Ergebnis. Arbeitsunfähig. Ich will aber keine EM!

    Der Brief zur Reha-Aufforderung ist halt nie bei mir angekommen! Und das ist ja der Grund für die ALG1 Einstellung und ich habe halt bis heute auch noch keinen gestellt, weil ich ja nicht dazu aufgefordert wurde. Auch wenn ich die Widerspurchstelle gebeten habe mir das Aufforderungsschreiben zuzustellen kam nichts. Ich ich befürchte das die AfA das in die Länge zieht um kein ALG1 zu zahlen zu müssen. Oder kann man das Rückwirkend erstattet bekommen?

    Was würden Sie raten?

    Einfach vorsorglich Reha-Antrag stellen direkt über die Homepage der Rentenkasse?

    Oder muss dafür ein Formular des AfA zwingend verwendet werden?

    Vielen Dank!

    • user
      Christian Schultz
      am 26.07.2021

      Wie gesagt: Wir können hier im Forum keine konkreten Ratschläge geben, weil dann nicht alle wichtigen Informationen berücksichtigt werden. Bitte persönlich beraten lassen.

  • user
    ralf
    am 23.07.2021

    Hallo Christian Schulz,

    ich lebe in 3 Ländereck Hessen/Thüringen/Bayern. Gibt es da auch eine ähnliche Einrichtung die gerichtliche Vertretung anbietet?

    Ich finde Ihre Einrichtung sehr Informativ und die Webseite sehr hilfreich für eigene Orientierung. Top! Hier bei mir in der nähe habe ich nichts so informatives gefunden.

    Zur groben Orientierung meinerseits: Ja ich bin in der Nahtlosigkeit.

    Hab eben keine Infos wie ich einen REHA-Antrag stellen muss, da kein schreiben von der AfA bei mir angekommen ist. Kann es sein das mir das jetzt im späteren Verfahren nachteilig ausgelegt wird? Ich habe mit dem Widerspruch die AfA aufgefordert mir das fehlende Schreiben zuzustellen wo drinnen steht was ich zu tun haben. Darauf antwortet die AfA nicht bzw. lehnte einfach den Widerspruch ab, oder ist das Schreiben wiederum nicht angekommen?! Ich überlege mir die Widerspruchstelle nochmal anzuschreiben, wo denn das Schreiben nun wieder bleibt? macht das Sinn?

    Und wenn ich jetzt nichts mache und den Zeitraum bis zur Klage nochmal Wochen ins Land ziehen. Sagen die dann evtl. Sie hätten ja Antrag stellen können warum warten sie damit bis zum Klageerhebung? Wir zahlen ihnen nur rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt als Sie beim Widerspruchsverfahren Kenntnis erhalten haben! Fände ich zwar einen Witz, weil Sie nicht auf meine Aufforderung geantwortet haben, aber so wie das bei mir gelaufen ist kann ich mir das sehr gut vorstellen das dass passieren könnte. Welche Erfahrung haben Sie? Vielen Dank für eine Einschätzung/Rat!

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 23.07.2021

      Hallo Ralf, normalerweise fordert die Arbeitsagentur nach der Anerkennung der "Nahtlosigkeitsregelung" recht schnell zur Reha auf. Warum das in Ihrem Fall nicht so ist, kann man aus der Ferne schlecht beurteilen.

      Wenn Sie selbst die EM-Rente anstreben, können Sie auch losgelöst von der BA einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Aber wie Sie schon selbst sagen: Am besten sollte man sich dazu persönlich beraten lassen.

      Der SoVD ist in Ihrer Region in der Fläche nicht wirklich gut aufgestellt. Allerdings kann die Beratung seit Corona auch telefonisch oder teilweise per Video-Call erfolgen. Schauen Sie am besten nach Ihrem Bundesland melden Sie sich telefonisch bei den Kollegen vor Ort.

  • user
    Ralf
    am 21.07.2021

    Hallo,

    ich habe laut ARGE eine Aufforderung zur Reha erhalten. Die ist jedoch nie bei mir per Post angekommen. Daraufhin ist die ALG1 Zahlung eingestellt worden (ohne Hinweis das ich einen Rehaantrag stellen müsste, sondern nur Hinweis: Mitwirkungspflicht missachtet, Einstellung der Zahlung).

    Jetzt habe ich Widerspurch eingelegt. Die Widerspruchsbehörde hat mir mitgeteilt das ich einen Reha Antrag stellen hätte müssen. Daraufhin Erwiderung meinerseits mit Begründung: "Brief ist nie angekommen, Bitte Antrag erneut zusenden, Vielen Dank!" Der Widerspruch wurde abgelehnt! Und ein Antrag wurde mir auch nicht erneut zugesendet!

    Sollte ich vorsorglich einfach einen bei der Reha stellen?

    Ich weis ja jetzt durch den Widerspruch das ich so was stellen müsste, oder besser warten?

    Macht es Sinn vor Gericht zu ziehen?

    Gibt es evtl. ein Digitales Postfach bei der ARGE, das ich abrufen hätte müssen?

    Zur Info: Mir ist nicht bekannt das es sowas gibt und möchte jetzt auch nicht auf der Homepage des Arbeitsamts rumsuchen in meinem Login den ich mal anlegen musste bei der Registrierung. Nicht das es heißt Sie haben da ein Digitales Postfach und da haben Sie neulich erst rein geschaut?

    Bisher ist alles immer per Post gelaufen. Sowohl meine Anträge die ich gestellt habe als auch die Bescheide.

    Danke für eine Antwort

    Gruß Ralf

    • user
      Christian Schultz
      am 22.07.2021

      Hallo Ralf, die genaue Vorgehensweise sollten Sie mit einem Experten besprechen. Ob man hier auf dem Rechtsweg etwas erreichen kann, kann ich leider nicht beantworten.

      Ich gebe davon aus, dass Sie nach der Aussteuerung ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung bekommen haben - hier ist es üblich, dass Sie dann zur Reha aufgefordert werden. Daher macht es schon Sinn, den Antrag zu stellen. Aber wie gesagt - das müsste man sich noch einmal genauer anschauen.

    • user
      ralf
      am 22.07.2021

      Hallo Christian Schulz,

      welchen Experten würden Sie mir empfehlen? Ist das über Ihren Verband möglich? und was würde das Kosten? Vielen Dank!

      MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 22.07.2021

      Am besten einen Fachanwalt für Sozialrecht, einzelne Kanzleien dürfen wir nicht empfehlen. Falls Sie in Schleswig-Holstein leben, können Sie sich auch gern an meine Kollegen in der Sozialberatung wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    sven
    am 07.07.2021

    Hallo, ich war nun bei Gutachterin, die meinte, dass ich gar nicht rehafähig bin und wollte mir unbedingt Tabletten empfehlen. Ich denke ihr Gutachten fällt so aus, dass ich keine Reha bekomme. DRV hat per Aktenlage vorher unter 3 Std festgestellt. läuft nun alles auf Erwerbsminderungsrente aus oder können die gar sagen ich wäre gesund?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2021

      Hallo Sven, nach dem, was Sie schreiben, sieht es nach einer EM-Rente aus. Aber garantiert ist das nicht, da müssen Sie nun abwarten.

  • user
    Uschi
    am 05.07.2021

    Hallo, ich war seit2019 für 7 Monate in einer Psychatrischen Klinik mit anschließender 3 Monatigen Reha. Ich wurde mit der Perspektive entlassen nach einigen Wochen tagesklinischer Betreuung um meinen Alltag wieder Struktur zu geben im Anschschluss Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Diese wurde vom AA abgelehnt und ich wurde gezwungen wieder eine Reha zu beantragen. Dazu muss ich sagen, dass ich alleinerziehende Mutter einer damals 4 jährigen Tochter war. Diese wurde , obwohl gut bei Oma ,- allerdings in einem anderen Bundesland betreut, traumatisiert und psychisch auffällig, denn sie veror für die Zeit nicht nut ihre Hauptbezugsperson sondern wir aich den Partner und das gewohnte Umfeld. In den letzten Monaten habe ich uns ein stabiles Umfeld geschaffen, in 2 Monaten soll mein Kind in die Schule kommen. Ich habe für mich und mein Kind kinderspychologische Hilfe organisiert, und ihre Auffälligkeiten sind bis auf einige Winzige Sachen fast verschwunden. Sie hat endlich wieder einen Freundeskreis und freut sich auf sie Schule. Jetzt bekam ich die Aufforderung zu einer wiederholten 3 Monatigen Reha, weit ab von meinem Wohnort. Dies kommt für mich und vor allem für mein Kind einer Katastrophe gleich. Was kann ich tun?

  • user
    Niko
    am 27.06.2021

    Hallo,

    nach Aussteuerung aus dem Krankengeld kam ich am 25.03.21 ins ALG1, was bis zum 25.03.22 genehmigt wurde. Gleich am Anfang bekam ich Post von der BA, dass ich angeblich arbeitsunfähig sei und eine Reha beantragt werden müsse. Der Antrag wurde dann durch die BA bei der RV gestellt.

    Der Reha-Antrag wurde nun aber von der RV abgelehnt, mit der Begründung, dass eine Reha für mich gesundheitlich nicht notwendig sei (siehe ganz rechter Strang in Ihrem Schaubild oben).

    Ich bin seit beginn von ALG1 durchgehend krankgeschrieben. Soll ich weiter krankgeschrieben bleiben, bis meine eigenen Ärzte mich geheilt haben? Das würde noch ca. 2-4 Monate Zeit erfordern. Oder muss ich mich jetzt sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und keine weiteren Krankmeldungen mehr einreichen?

    Ich möchte eigentlich gar keine Reha machen und schon gar keine EM-Rente beantragen. Ich möchte meine Krankheit auskurieren und danach wieder voll arbeiten. Soll ich trotzdem Widerspruch gegen die Reha-Absage einlegen, um etwas Zeit zu gewinnen?

    Wie verhalte ich mich nun richtig?

    LG Niko

    • user
      Christian Schultz
      am 28.06.2021

      Hallo Niko, das ist immer eine blöde Situation. Normalerweise müssten Sie sich nun weiter krankschreiben lassen. Wir erleben jedoch oft, dass die BA dann das ALG einstellt - weil Sie ja nicht vermittelbar sind. Das wird nicht immer einheitlich gemacht.

      Von daher empfehle ich Ihnen, dass Sie sich mit Ihren Unterlagen persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Britta
    am 21.06.2021

    Hallo ich habe im Juni 2020 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Seit Mitte Mai 2021 bin ich in der Nahtlosigkeit und habe im Mai einen Reha Antrag über die Arbeitsagentur stellen müssen. Jetzt bekam ich die Ablehnung der Reha mit dem Hinweis: Nach unserer Feststellung sind sie medizinisch voll erwerbsgemindert. Wie kann ich das verstehen? Gruß Britta

    • user
      Christian Schultz
      am 22.06.2021

      Hallo Britta, um das wirklich beantworten zu können, müssten wir uns das Gutachten anschauen. Nach dem, was Sie schreiben, kann es nun aber auf eine Erwerbsminderungsrente hinauslaufen. Wenn die DRV beim Antrag zu einer Reha feststellt, dass Sie dauerhaft weniger als drei Stunden arbeiten können, kann daraus direkt ein Antrag zur EM-Rente werden.

  • user
    Stefan Ehlert
    am 18.06.2021

    Mein Krankengeld endet am 04.07.21 . Ich habe selbst im

    Mai 21 einen Antrag auf Reha gestellt. Ich war zuletzt abhängig beschäftigt, davor aber lange selbständig. Die Anforderungen für Erwerbsminderungrente erreiche ich daher nicht. Ist die Nahtlosigkeit trotzdem sinnvoll für mich ?

    Mfg Stefan

    • user
      Christian Schultz
      am 18.06.2021

      Hallo Stefan, das müsste ich selbst nachschauen - vermutlich nächste Woche machen wir zu diesem Thema dann einen eigenen Beitrag auf dieser Website.

  • user
    Tiggerlady211273
    am 14.06.2021

    Danke für Ihre Antwort,

    wie wahrscheinlich ist es , das ich noch eine 3 Reha machen muss. Es heißt ja Reha vor Rente.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2021

      Das kommt auch auf den Einzelfall an. Wenn die letzte bereits 2014 erfolgte, kann es gut sein, dass nun noch einmal eine Reha angesetzt wird.

  • user
    Tiggerlady211273
    am 13.06.2021

    Hallo,

    ich werde in diesem Jahr 48 Jahre Jahre alt und bin seit 18 Jahren Psychisch Krank. Ich habe in den letzten 14 Jahren viel unternommen, damit es mir wieder besser geht. Ich bin seit 18 Jahren beim Psychiater und Psychologen in Behandlung.

    Meine erste Ausbildung habe ich als Bürokauffrau 1995 absolviert. Habe bis 2007 mehr schlecht als Recht in dem Beruf gearbeitet. Ich habe 2007 mit meiner Psychiaterin beim Rententräger für mich eine Berufliche Reha beantragt. Habe diese 6 Wochen absolviert. Habe die Teilhabe im Arbeitsleben, bekommen. Habe 2008 diese im Hamburger BTZ als Reha begonnen. Diese wurde in eine Umschulung umgewandelt. Habe diese 2010 als einer der Besten als Hauswirtschafterin absolviert. Habe auch in dem Beruf ab 2011 gearbeitet. Hauptsächlich in Kitas so 20/25 Stunden. Auch über die Zeitarbeit. Viel Mobbing und Kränkungen erlebt. Viel Krankschreibungen deswegen. Musste 2014 eine Medizinische 5 wöchige Reha machen in Waren. Wieder Psychosomatisch. Ich habe eine 30 Prozentige Behinderung und eine Gleichstellung über das Arbeitsamt. Bin arbeitslos, weil ich auf der Arbeit nur noch geweint habe oder so wütend wurde das mein Psychiater gesagt hat, ich solle versuchen eine Erwerbsminderungsrente beantragen damit ich erstmal zu Ruhe komme.

    Meine Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt hat vorgeschlagen, den MDK mit ins Boot zu holen und meine Unterlagen zu prüfen, zwecks einer Rente. Die Unterlagen habe ich eingereicht. Rentenunterlagen sind schon ausgefüllt, muss auf die Nachricht vom MDK warten. Es wurde mir geraten mich nicht Krank zu melden.

    Habe ich eine Chance, was meinen Sie?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2021

      Hallo, da beschreiben Sie wirklich eine schwierige Situation. Leider können wir Ihnen keine Einschätzung über Ihre Erfolgsaussichten zur EM-Rente geben, weil mehr oder weniger alles mit den Befundberichten der Ärzten steht und fällt. Nur wenn man diese "Gutachten" kennt, kann man zumindest ungefähr abschätzen, wie ein solches Verfahren ausgeht.

  • user
    Tanne
    am 10.06.2021

    Ich bin zum 26.04. ausgesteuert worden und erhalte Nahtlosigkeitsgeld. Bereits vor einem Jahr ( noch im KG) habe ich mit der KK eine Kur beantragt. Diese wurde bewilligt und soll an 8.7. stattfinden. Die AfA hat Nahtlosigkeitsgeld nur bis zum 7.7., also bis zur Kur bewilligt.

    Eine medizinische Reha habe ich auch noch bei der BfA beantragen müssen und die AfA hat für mich einen Antrag auf EMR gestellt. Will ich gar nicht. Ich möchte zur Kur und zur Reha, damit ich danach an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kann.

    Ich frage mich nun, wie ich meine Miete zahlen soll, wenn ich während der Kur gar kein Geld bekomme.

    Das ALG1 ist so niedrig, dass ich ALG2 beantragt habe. Das Jobcenter erlegt mir seit über einem Monat in neuen Briefen immer wieder auf, neue Unterlagen zu schicken. Jedesmal, wenn ich alles eingereicht habe, wollen sie ein neues Dokument, von dem vorher noch nie die Rede war.

    Müsste die AfA nicht das Nahtlosigkeitsgeld auch während der dreiwöchigen Kur zahlen? Ich gelte ja eh nicht als anders vermittelbar.

    • user
      Christian Schultz
      am 10.06.2021

      Hallo Tanne, während der Reha müssen Sie bei der Rentenversicherung Übergangsgeld beantragen. Danach gibt es dann erstmal wieder ALG I.

    • user
      Tanne
      am 20.06.2021

      Vielen Dank für die Antwort.

      Die Kur wird aber von der KK bezahlt. Die Rentenversicherung hat damit nichts zu tun.

      Da ich ausgesteuert bin, erhalte ich keine Leistungen mehr von der KK, außer, dass sie die Kosten der Kur übernehmen.

      Es handelt sich um KEINE Reha, sondern um eine Kur (Vorsorgemassnahme, damit ich nicht noch mehr Gebrechen bekomme.)

  • user
    G. Platz
    am 19.05.2021

    Guten Tag.

    Mein Sohn hat eine psychische Erkrankung und musste aus diesem Grund seine Arbeit auf Drängen des Arbeitgebers aufheben.Es folgte Krankengeld und eine berufliche Reha.Über Reha ein erfolgreiches Praktikum,währenddessen Aussteuerung.2 Tage Alg1.Reha wurde als erfolgreich beendet befunden,weil er in der Firma des Praktikums anfangen konnte zu arbeiten.1 Woche vor Ende der 3monatigen Probezeit entlassen.Nach 1 Woche selbst neue Arbeit gefunden, aber wieder Entlassung.Er schafft die gewünschte Quantität nicht zu einem 3.sagt der Arbeitgeber.Kann das eine erfolgreiche Reha gewesen sein?

    Nun komm ich zur eigentlichen Frage.Kann Er erneut Reha beantragen? Oder eine Umschulung.

    Ich bedanke mich sehr für Ihre Mühe.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.05.2021

      Hallo, es ist grundsätzlich unwahrscheinlich, kurz nach dem Abschluss einer Reha eine weitere Maßnahme machen zu dürfen. Aber unmöglich ist es auch nicht. Sprechen Sie mit dem Sachbearbeiter, vielleicht hat Ihr Sohn eine Chance.

  • user
    Frank
    am 06.05.2021

    ich werde am 19.05.21 ausgesteuert. Hatte nun vor der Aussteuerung eine Reha vom 12.03.-16.04. AU entlassen aber 6 STD Leistungsfähig???

    Habe nach der Reha sofort Antrag auf ALG1 Nahtlosigkeit gestellt. Heute habe ich Post bekommen von der AFA in dem mir mitgeteilt wurde das ich laut Amtsarzt unter 15 ST nur noch arbeiten kann. Und ich soll einen Rehaantrag stellen.Was soll ich nun machen? Kann ich nicht gleich einen Rentenantrag stellen?Die Beurteilung der Reha ist ja auch eine ganz andere als die vom Amtsarzt und meinen Ärzten.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.05.2021

      Hallo Frank, die erneute Reha bei der Rentenversicherung kann unter Umständen noch in eine Erwerbsminderungsrente münden. Wenn die BA wünscht, dass Sie die Maßnahme machen, sollten Sie das tun.

      Ansonsten müsste man das im Einzelfall prüfen. Das können wir aber nicht hier im Forum leisten.

  • user
    knut
    am 05.05.2021

    Was sollte ich beachten? Zur Zeit bin ich in einer von der RV genehmigten Reha, war vorher lt Nahtlosigkeitregelung alg 1 -Bezieher. Mit Rehabeginn wurden seitens Arbeitsamt der Leistungsbezug eingestellt, obwohl Anspruch bis Juni 2022 bestand.Was muss ich tun um nach der Reha wieder Leistungen zu bekommen, da ich wahrscheinlich mit Erwerbsminderung entlassen werde? Sollteich arbeitsu.nfaehig oder arbeitsfaehig entlassen werden ?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.05.2021

      Hallo Knut, sollte bei der Reha festgestellt werden, dass keine Erwerbsminderung vorliegt, zahlt die BA ziemlich sicher kein Arbeitslosengeld mehr nach der Nahtlosigkeitsregelung. In diesem Fall können Sie sich, um weiterhin Geld zu bekommen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-laeuft-aus-wie-verhalte-ich-mich-richtig

      Ob das in Ihrer Situation der richtige Weg ist, kann man jedoch nur in einer persönlichen Beratung klären.

  • user
    kumpel
    am 07.04.2021

    Und ist es denn überhaupt wahrscheinlich, dass ich nach ca 14 Monaten erneut eine reha antreten kann? Im September habe ich einen Arbeitsplatz im Homeoffice. Ich denke, den würde ich schaffen. Bis dahin würde ich gerne die Zeit überbrücken. Bekomme seit januar Nahtlosigkeit und soll nun eine Reha machen bzw Erwerbsminderungsrente beantragen. Habe 4 Wochen Zeit das abzugeben. Vielleicht zieht sich das ja auch einige monate< das Ganze? laut Amt kann ich weniger als 15 std wöchentlich arbeiten

    • user
      Christian Schultz
      am 08.04.2021

      Wenn die BA darauf besteht, müssen Sie den Antrag stellen. Wie so oft geht es hier um Geld, weil die Arbeitsagentur im Falle einer Rentenbewilligung Geld von der DRV zurückfordern könnte.

  • user
    Carmen Bast
    am 06.04.2021

    Danke für die Information. Mich bewegt noch die Frage, wie lange die Nahtlosigkeitsregelung gültig ist. Kann ich mich darauf berufen, solange mein Widerspruch gegen die Ablehnung des EM-Rentenantrags noch nicht entschieden ist oder läuft die Nahtlosigkeitsregelung immer max. 6 Monate?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.04.2021

      Hallo Carmen, diese Regelung läuft so lange, bis feststeht, ob Sie tatsächlich erwerbsgemindert sind oder eben nicht. Oder bis das ALG I ausläuft.

  • user
    Carmen
    am 03.04.2021

    Wurde von der Agentur gezwungen, einen Reha-Antrag bei der DRV zu stellen, obwohl ich bereits 04/20 einen EM-Rentenantrag gestellt habe. Dieser wurde abgelehnt und ich habe 01/21 Widerspruch eingelegt. Ich soll in 05/21 eine stationäre Reha antreten. Wie komme ich da heraus? Es ist mir aus psych. Gründen nicht möglich, eine stationäre Reha zu machen. Nur eine ambulante Reha kommt für mich in Betracht. Meine letzte amb. Reha war in 12/19. Muss ein Arzt bescheinigen, dass ich nur eine amb. Reha machen kann? (Als ich früher selbst einen Reha-Antrag bei der DRV gestellt habe, konnte ich angeben, dass für mich nur eine amb. Maßnahme in Frage kommt.) Allerdings habe ich zur Zeit grundsätzlich allergrößte Sorge und Angst wegen Corona eine Reha anzutreten. Kann dies auch als Ablehnungsgrund gelten? Erhalte seit 11/20 ALGI im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung. Würde mich sehr über einen Rat freuen.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2021

      Hallo Carmen, in der Regel kann man mit der Deutschen Rentenversicherung darüber sprechen, eine Reha ambulant vorzunehmen. Auch wenn sie von der Arbeitsagentur angeordnet wurde. Rufen Sie bei der DRV an und versuchen Sie, eine Lösung herbeizuführen.

      Falls es Probleme gibt, kann vielleicht der SoVD helfen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Andreas
    am 03.04.2021

    Ich habe bis zur Schliessung des Unternehmens 3 std tägl( 15 Wochenstunden) gearbeitet. Mit häufiger AU. Im Sept 2019 schloss die Firma. Ich bin seit Mai 2019 AU. Okrober 2020 ausgesteuert vom Krankengelf. Seither ALG1 mit Ergänzung ALG2. Vor 4 Wochen Aufforderung Antrag Reha L(bzw. Rente,dalls abgelehnt). BA schrieb, dass ich weniger als 15 WS arb. und damit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

  • user
    kumpel
    am 26.03.2021

    Hallo, ich bekomme ALG nach Nahtlosigkeit und soll nun einen (zweiseitigen) Antrag zur Reha abschicken. Ich hatte aber bereits vor einem Jahr eine Reha. Macht das dann überhaupt Sinn? Und wie lange dauert der ganze Vorgang nun zirka?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.03.2021

      Hallo, wenn die Arbeitsagentur das so will, müssen Sie mitspielen. Läuft denn schon ein Antrag zur EM-Rente?

    • user
      kumpel
      am 26.03.2021

      Da steht ich habe einen Monat zeit die zettel zur Agentur zu schicken. Hatte bisher nur ALG 1 nach Nahtlosigkeit bekommen.

  • user
    kumpel
    am 26.03.2021

    Guten Morgen, bei mir ist es ähnlich. Bekomme ALG Nahtlosigkeit und soll nun einen (zweiseitigen) Antrag zum Amt schicken wegen Reha. Ich habe vor einem jahr aber schon einmal eine reha gehabt. Besteht überhaupt eine Chance auf eine weitere oder wird der Antrag dann gleich zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente? Und wie lange dauert der ganze Vorgang meistens?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.03.2021

      Wie lange das dauert, muss man sehen. Durch Corona dauert es häufig länger, bis eine Reha tatsächlich losgeht.

  • user
    löschi
    am 18.03.2021

    Hallo, müssen denn immer weiter neue AU`s geholt werden für den Arbeitgeber, den es dann ja auf dem Papier noch gibt? Schicke sie zuzeit an den AG und an die Krankenkasse. Bin unter 15 Std arbeitsfähig und soll nun eine Reha beantragen. ALG 1 bekomme ich seit Dezember nach der Aussteuerung.

    Und kann man aus der EM Rente ohne weiteres raus , wenn es einem besser geht und man zb einen neuen Job hat?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.03.2021

      Hallo Löschi, die Sache mit der Krankmeldung ist kompliziert und kommt auf den Einzelfall an: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung

      Falls Sie während des Bezugs Ihrer EM-Rente wieder gesund werden, können Sie selbstverständlich zurück in den Beruf - das wäre ja für alle Beteiligten die beste Lösung. Wie genau Sie wieder einsteigen, sollten Sie jedoch vorher mit einem Experten besprechen.

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