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Grad der Behinderung von 30: Diese Vorteile können Sie nutzen

Behinderung

Ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 führt nicht zum Schwerbehindertenausweis. Unter Umständen ist jedoch eine Gleichstellung möglich. Was das ist und welche Vorteile ein GdB von 30 mit sich bringen kann, erläutern wir in diesem Beitrag.

Frau im roten Pullover lehnt auf weißem Tisch

Sie haben einen Antrag zum Schwerbehindertenausweis gestellt, es hat aber nicht zum Grad der Behinderung von 50 gereicht? Dann haben Sie jetzt mehrere Möglichkeiten. Wenn es knapp war und Sie das Gefühl haben, dass nicht alle gesundheitlichen Einschränkungen realistisch zur Kenntnis genommen wurden, können Sie Widerspruch einlegen. Sobald Sie den Bescheid der zuständigen Behörde erhalten haben, bleibt Ihnen hierfür ein kompletter Monat Zeit.

Falls das Ergebnis realistisch ist und Sie die Erfolgsaussichten für einen höheren GdB als gering einschätzen, bleiben zwei weitere Optionen. Sie können sich mit dem Ergebnis abfinden und ihr Leben weiterleben. Oder – wenn im Bescheid ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 vermerkt wurde – Sie kümmern sich um eine Gleichstellung.

Ab GdB 30 ist eine Gleichstellung möglich

Auch wenn der Name etwas verwirrend ist. Die Gleichstellung bedeutet nicht, dass Sie sämtliche Nachteilsausgleich einer Schwerbehinderung in Anspruch nehmen können. Genau genommen geht es nur um einen recht kleinen Teil davon.

Aber zunächst einen Schritt zurück. Für wen ist die Gleichstellung überhaupt interessant?

Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt sind oder auf der Suche nach einem neuen Job sind – dann lohnt es sich, über eine Gleichstellung nachzudenken. Immer vorausgesetzt, Sie haben einen Grad der Behinderung von 30 oder 40. Wenn Sie bereits in Rente sind, kommt eine Gleichstellung für Sie nicht in Frage. Auch bei Beamten macht das Thema nur sehr selten Sinn.

Wo bekomme ich eine Gleichstellung?

Bei der Bundesagentur für Arbeit. Auch wenn Sie einen Job haben. Den Antrag stellen Sie beim Arbeitsamt. Allerdings sollten Sie sich nur dann die Mühe machen, wenn Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Das ist immer dann der Fall, wenn Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung so stark ausgeprägt ist, dass Sie deshalb Schwierigkeiten haben, ihren Job auszuüben. Etwa wenn Sie deutlich häufiger als Ihre Kollegen krankheitsbedingt ausfallen. Wenn Sie langsamer arbeiten als früher. Oder wenn Sie bestimmte Tätigkeiten in der Firma gar nicht mehr machen können oder nur mit Schmerzen.

Falls Sie beim Lesen dieser Zeilen an Ihre eigene Situation erinnert werden, sollten Sie sich um eine Gleichstellung kümmern.

Kann ich mit dem Grad der Behinderung von 30 früher in Rente?

Nein, eine Gleichstellung berechtigt Sie nicht, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beziehen. Dafür ist weiterhin ein GdB von 50, also der Schwerbehindertenstatus, notwendig. Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Urlaub. Mit Gleichstellung dürfen Sie Ihren Wagen nicht auf Behindertenparkplätzen abstellen. Also – wozu ist der GdB 30 dann überhaupt nützlich?

Im Wesentlichen ist die Gleichstellung mit drei Vorteilen verbunden. Alle drei Punkte stehen im Zusammenhang mit dem Berufsleben.

  • Erweiterter Kündigungsschutz
  • Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Lohnkostenzuschüsse

Gleichstellung führt zu besonderem Kündigungsschutz

In diesem Punkt sind Sie einem Menschen mit „kompletter“ Schwerbehinderung tatsächlich gleichgestellt. Hat Ihr Arbeitgeber vor, ihnen zu kündigen, muss mit Gleichstellung das Integrationsamt angehört werden. Die staatliche Behörde wird versuchen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Zum Beispiel durch einen Wechsel in eine andere Abteilung. Oder durch die Anschaffung einer besonderen Software, damit sie vielleicht häufiger von zu Hause aus arbeiten können.

Natürlich bedeutet das Eingreifen des Integrationsamtes nicht immer, dass Ihr Job zu retten ist. Liegen die Gründe für eine Kündigung im persönlichen Bereich, kann das Integrationsamt nichts ausrichten. Auch wenn die Kündigung betriebsbedingt erfolgt – falls zum Beispiel eine Insolvenz bevorsteht – ist der GdB von 30 nutzlos. Aber eine Gleichstellung sorgt in jedem Fall dafür, dass eine zusätzliche Hürde zwischen Ihnen und dem Verlust des Arbeitsplatzes errichtet wird.

Grad der Behinderung von 30 kann für Hilfsmittel am Arbeitsplatz sorgen

Ihre Erkrankung hindert Sie daran, bestimmte Aufgaben im Betrieb auszuführen? Auch in diesem Fall hilft eine Gleichstellung. Wenn etwa ein bestimmtes Programm für Ihren Rechner angeschafft werden muss oder besondere Werkzeuge in der Produktion – dann können diese durch das Integrationsamt übernommen werden. Um Ihren Arbeitsplatz so einzurichten, dass Sie trotz Behinderung gut klarkommen, kann auch ein sogenannter Integrationsfachdienst eingeschaltet werden.

Das Ziel ist immer gleich: Ihr Arbeitsplatz soll gesichert werden. Damit Sie Ihren Job behalten können, kann das Integrationsamt Hilfsmittel anschaffen oder speziell geschulte Mitarbeiter in Ihre Firma schicken.

Das Arbeitsamt zahlt Ihr Gehalt: Lohnkostenzuschuss bei Gleichstellung

Sowohl bei der Bundesagentur für Arbeit als auch beim Jobcenter stehen Instrumente bereit, Menschen mit besonders schwierigen Vorraussetzungen bei der Jobsuche zu unterstützen. Das können Fortbildungen oder Schulungen sein, sehr häufig ist aber auch der Lohnkostenzuschuss.

Insbesondere wenn Sie schon länger als ein Jahr arbeitslos sind, kann Ihr Arbeitsvermittler unter bestimmten Bedingungen einen Teil Ihres Lohns übernehmen. In manchen Fällen zahlt das Jobcenter sogar 100 Prozent. Die gute Nachricht: Auch eine Gleichstellung kann dazu berechtigen, einen Lohnkostenzuschuss zu erhalten. Falls Sie selbst auf Jobsuche sind, erkundigen Sie sich am besten umgehend bei Ihrem Vermittler.

Fazit: Ein Grad der Behinderung von 30 bringt einige Vorteile mit sich

Der Name Gleichstellung verspricht zwar etwas zu viel. Doch insbesondere beim Kündigungsschutz und den Möglichkeiten, Ihren Arbeitsplatz auszustatten, bietet ein GdB von 30 eine große Hilfe. Wenn Sie die Chance auf eine Gleichstellung haben, sollten Sie sich beim Arbeitsamt melden und eine Beratung in Anspruch nehmen. Wenn alles passt, kann der Antrag zur Gleichstellung sofort vor Ort gestellt werden.

Die wirklich bedeutsamen Nachteilsausgleiche winken allerdings erst ab einem GdB von 50. Wichtige Tipps für den Antrag zum Schwerbehindertenausweis finden Sie in diesem Ratgeber, unter anderem:

Welche Rolle Ihrem Hausarzt bei der ganzen Sache zukommt
Wie Sie am einfachsten an einen Parkausweis kommen
Und welche Gefahren ein sogenannter "Verschlimmerungsantrag" bergen kann

Außerdem erfahren Sie wichtige Informationen über Ihre Möglichkeiten, eine vorgezogene Rente zu beziehen. Auf 164 Seiten mit mehr als 30 Grafiken. Hier können Sie "Vom Krankengeld zur Rente" bestellen - entweder als Taschenbuch oder PDF-Datei.


Kommentare (132)

  • user
    Nazli
    am 24.02.2024

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin 26 Jahre alt habe letzte Woche ein Diagnose von MRT bekommen als Bandscheibenvorfall, und von der Arzt erstes mal OP dann Anfrage gestellt für Korsett und Physiotherapie und hab’s bekommen als Diagnose gruppe PN, Schädigung Störung der Bewegungsfunktion, Schädigung Störung Muskelfunktion.

    Meine Frage: ist möglich als Bandscheibenvorfall oder Rückenschmerzen ein Körperliche Behinderung Antrag stellen??

    Dankeschön Voraus!

    • user
      Christian Schultz
      am 26.02.2024

      Hallo Nazli, es kommt immer auf die individuellen Beschwerden durch die Krankheit an. Ohne die Arztberichte zu sehen, kann man Ihre Frage also nicht beantworten.

  • user
    Martina Pflug
    am 22.01.2024

    Hallo,

    ich habe ein künstliches Kniegelenk seit 2020 und habe immer noch Probleme bei Beugen. Mit Hilfe des Sozialverbandes habe ich einen Grad von 30 % erhalten. Nun möchte ich wieder mehr Fahrrad fahren und lasse mein Rad bzw. die Pedale umbauen, damit ich den Radius besser schaffe.

    Kostenpunkt ca. 400,-- €. Gibt es eine Stelle, bei der ich einen Kostenzuschuss erhalte ? Die Krankenkasse übernimmt schon mal nichts.

    Vielen Dank schon mal im voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 22.01.2024

      Hallo Martina, wenn Sie das Rad für den Weg zur Arbeit benutzen, kann möglicherweise die Rentenversicherung oder das Integrationsamt etwas machen. An Ihrer Stelle würde ich das einmal in der Personalabteilung Ihrer Firma ansprechen.

  • user
    Helmut Falkner
    am 15.01.2024

    Hallo,

    ich habe Freitag einen Bescheid über einen GdB mit 30% erhalten.

    Wer kann mir bei der Prüfung des Bescheides helfen, nur der VDK oder wer noch ?

    Muss ich hierfür extra Mitglied beim VDK werden?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.01.2024

      Hallo Helmut, Sie sind hier ja auf der Internetseite des SoVD gelandet. Meine Kolleginnen und Kollegen können das selbstverständlich auch prüfen - den SoVD gibt es in ganz Deutschland. Auch bei uns müssen Sie Mitglied werden, denn es handelt sich um eine Solidargemeinschaft: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      • user
        Helmut Falkner
        am 15.01.2024

        Lieben Dank für die Antwort.

        Schade das man für einen Einmalfall immer direkt für längere Zeit Mitglied werden muss.

        Genau das wollte ich vermeiden.

        • user
          Christian Schultz
          am 15.01.2024

          Wie gesagt: Sowohl SoVD als auch der VdK sind Solidargemeinschaften. Wenn jeder nur kurz eintritt, falls er ein Problem hat, würde das System nicht funktionieren. Dann müssen Sie zu einem Rechtsanwalt gehen, dafür sind die Kosten hier auch höher.

  • user
    Cornelia Mühling
    am 27.10.2023

    Hallo,

    bei meinem Sohn mit den Diagnosen : Asperger , ADS, Sucht, Depression haben wir vor ca. 6 Monaten einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Auf Nachfrage heißt es es ist in Bearbeitung. Solange er diesen nicht hat, hat er ja keine Vorteile. Wie lange kann das noch dauern? Und sind die Vorteile wie Lohnzuschuss dann rückwirkend oder hat er dann da einfach Pecht gehabt?

    LG Cornelia Mühling

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2023

      Hallo Cornelia, so ein Antrag dauert oft länger, weil das Landesamt für soziale Dienste auf die Berichte der Ärzte angewiesen ist. Die Nachteilsausgleiche gelten dann jedoch ab Antragstellung.

  • user
    Manuela
    am 12.10.2023

    Hallo, ich habe einen GdB von 30 (Widerspruch läuft) bei der BG 50%. Ich war ca. 1Jahr arbeitslos und habe nun endlich die Möglichkeit einen Job anzufangen der für mich optimal passt. Nun sitze ich vor dem Personalbogen und weiß nicht weiter!Dort steht:"Der Mitarbeiter erklärt dass er zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses an keiner ansteckenden Krankheit oder anderen körperlichen, gesundheitlichen Mängeln wie z. B Alkohol, Drogenabhängigkeit leidet und nicht den Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes unterliegt."Was mache ich denn bloß, ich brauche diesen Job dringend , ich möchte keine Extrawurst sein und lege keinen Wert auf einen Kündigungsschutz. Darf ich das unterschreiben oder mache ich mich in so einem Fall strafbar???

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2023

      Hallo Manuela, wir können hier keine individuellen Handlungsempfehlungen geben, ohne solche Dokumente selbst einzusehen. Fragen Sie am besten direkt in der Personalabteilung nach.

    • user
      Carina
      am 18.10.2023

      Bitte beim IFD/Agentur für Arbeit (Gleichstellung) oder VDK nachfragen. Die Personalabteilung arbeitet ja genau für den Betrieb...

  • user
    Thomas F
    am 06.10.2023

    Wie beantrage oder bekomme ich den Lohnkostenzuschuss oder wovon ist der abhängig ??

    • user
      Christian Schultz
      am 09.10.2023

      Bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter.

  • user
    Tobias Dyck
    am 04.09.2023

    Hallo,

    ich habe mir diese Seite in Ruhe angesehen und festgestellt, das es wie in meiner Situation echt wenig bis nix im I-net zu finden ist.. oder falsche Hashtax ;-)

    Nun ja ich leider seit Geburt an einem ADHS welches erst vor 3 Jahren diagnostiziert wurde und ich erschwerend dazu sukzessiv an Depressionen leide.. welche so weit gingen das ich ca. 1,5 Jahre ausgefallen bin., zu Mir: ich bin Führungskraft und habe nun durch Reha etc mich verstanden und stehe nun davor zu überlegen ob der GDB30 mit einer Gleichstellung sogar Nachteile bringen könnte, da ja bekannterweise Führungskräfte idealerweise NUR Kognitiv arbeiten und ich grad lern mich abzugrenzen und merke das ich in Vergangenheit vieles nicht verstanden habe. ich hoffe es war verständlich was mich bewegt. kann es zu Problemen führen, wenn ich den genannten Antrag stellen sollte..

    großes Thema bei mir Sind Prokrastination .. Prioritäten.. also auch sehr wichtige Dealines..(Mietverträge etc.. rechtliches also..) .. und Impulskontrolle in jeglicher Hinsicht also seitens AG .. etc..

    kann mir jemand einen Rat geben... ich habe noch nichts unternommen .. aber plane ein Gespräch mit der Schwerbehindertenvertretung.

    Gruß

    Tobias

    • user
      Christian Schultz
      am 04.09.2023

      Hallo Tobias, Ihre Frage kann nicht allgemein beantwortet werden. Denn die Situation ist ja sehr individuell - einmal das Krankheitsbild, aber auch die Anforderungen im Job bzw. die Firmenkultur. Aber es ist sicherlich nicht verkehrt, das Gespräch mit der SB-Vertretung zu suchen.

  • user
    Herbert Knecht
    am 11.08.2023

    Hallo, ich hatte einen Wegeunfall vor 3 Jahren. Es steht noch ein weiteres Gutachten durch die BG aus. Erwerbsminderung von 30 % bekomme ich schon und habe nun knapp 3 Jahre später auch einen GdB von 30 erhalten.

    Kann man steuerliche Vorteile beim Finanzamt auch rückwirkend beantragen (für die 3 Jahre)?

    Gleichstellung habe hier und wo anders gelesen aber nicht verstanden. Wo beantrage ich das?

    Habe vor die Firma zu wechseln. Ist es vorteilhaft den GdB 30 in die Bewerbung zu schreiben und, oder im Vorstellungsgespräch zu nennen und hat das Einflüsse mit Gleichstellung?

    MFG

    Herbert

    • user
      Christian Schultz
      am 11.08.2023

      Hallo Herbert, den steuerlichen Pauschbetrag können Sie nur für das komplette Jahr nutzen, in dem die Behinderung festgestellt wird. Und dann natürlich für die kommenden Jahre.

      Eine Gleichstellung beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit. Und zur Frage, ob es sinnvoll ist, Ihren GdB bzw. die Gleichstellung im Bewerbungsprozess anzugeben: Das kommt auf den Arbeitgeber an, da kann man leider keine allgemeine Auskunft zu geben. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/muss-ich-meine-schwerbehinderung-dem-arbeitgeber-melden

  • user
    Gudrun Niesner
    am 28.07.2023

    Mein Enkel (17) hat einen GdB von 30 und steht vor einem Vorstellungsgespräch auf eine Lehrstelle. Soll er dabei auf seinen GdB zu sprechen kommen? Die Firma wünscht sich ausdrücklich Bewerbungen von behinderten Menschen.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      In dem Fall sollte er die Behinderung ansprechen.

  • user
    denise Hartwig
    am 22.07.2023

    Hallo, man hat bei mir nach 2,5 Jahren Gliedergürtelmuskeldystrophie festgestellt. Dieses wurde erst im Mai festgestellt. Heute habe ich einen Brief bekommen das ich nur 30 % Behinderung bekomme. Bei 20% hatte ich schon Wiederspruch eingelegt. Für diese Krankheit giebt es weder Heilung noch kann man diese stoppen. Teilzeitrente musste ich auch schon beantragen. Es handelt sich um Muskelschwund im ganzen Körper. Noch kann ich Grade aus laufen aber bergauf Treppen oder aufstehen geht nicht mehr ohne Geländer. Sind da wirklich nur 30 % angemessen?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Denise, das kann man leider nur seriös beantworten, wenn man sich die Berichte Ihrer Ärzte anschaut. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung. Dort können wir das prüfen.

  • user
    Michael
    am 09.07.2023

    Hallo SOVD Team,

    hat ein Behindertengrad von 30% einen Einfluss auf die prozentualen Abzüge, wenn man als "langjährig Beschäftigter" mit 63 statt mit 66 in Rente möchte? Ich bin 1962 geboren.

    Vielen Dank

    Michael

    • user
      Christian Schultz
      am 10.07.2023

      Hallo Michael, nein - erst ab einem GdB von 50 können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nutzen. Alles darunter bringt Ihnen für die Altersrente gar nichts.

  • user
    Martina Hegendörfer
    am 29.03.2023

    Wollte fragen ob jemand weiß wieviel prozente man bekommt bei HWS implantat, neues Hüftgelenk, 3mal schulter op ,2mal knie arthroskopie

  • user
    Summer
    am 28.02.2023

    Guten Tag,

    helfen 30% SBgrad, um eine ausgesprochene (betreibliche) Versetzung durch den Arbeitgeber an einen anderen Standort zu verhindern? Da ich noch nicht 100% fit nach einem Schlaganfall bin und auch alle Ärzte noch am Wohnort habe, finde ich eine Versetzung unzumutbar. Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2023

      Im Einzelfall kann das helfen. Aber eine Prognose können wir da nicht abgeben. Wenden Sie sich am besten an die Schwerbehindertenvertretung bzw. den Betriebsrat.

  • user
    Nella
    am 20.02.2023

    Guten Tag,

    ich habe vom Versorgungsamt 40% Schwerbehinderung anerkannt bekommen. Ich habe Widerspruch eingelegt weil Lust VdK sollten mit 50% anerkannt werden. Da die Wahrscheinlichkeit so gering ist, dies zu bekommen habe ich bei der BA die GB beantragt. Dies wurde mir auch abgelehnt. Nur versucht die VdK mit einem Widerspruch dagegen anzugehen. Aber die BA ist hartnäckig und hat so viele Fragen obwohl die Vertretung der Schwerbehinderung mit einer Stellungnahme bestätigt hat, dass die GB notwendig ist um meine Arbeit anzupassen bzw. um sie nicht zu verlieren. Ich bin mit meinem Latein am Ende. Ich weiß nicht ob ich es einfach lassen soll aber ich benötige den GB sonst kann ich meine Arbeit nicht mehr machen. Kann ich ihnen eventuell die Ablehnung zuschicken und man kann mir Tipps geben?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.02.2023

      Hallo Nella, Sie sind ja bereits beim VdK in Beratung - und damit in guten Händen. Fragen Sie am besten dort noch einmal nach.

  • user
    Daniela Biedermann
    am 15.02.2023

    Hallo,

    weiß jemand, ob man mit 2 Bandscheiben OP`s (LWL) GDB bekommt?

    Habe schon nach Tabellen im Internet gesucht, aber irgendwie nichts gefunden.

    Danke für die Antworten im Voraus.

    Viele Grüße

    • user
      Reinhard
      am 22.02.2023

      Für LWS bekommt man 30 Prozent egal ob 2 oder 3 Vorfälle, man kann aber eine Gleichstellung besntragen

      • user
        Aynur Karakurt
        am 23.03.2023

        Hab für Lws und Hws +Depressionen nur 30% bekommen

        Das müßte ja bei mir mehr sein

    • user
      Frank Brinkmann
      am 01.03.2023

      Hallo Daniela,

      vergiss aber bitte nicht, dass du eventuell NICHT LANGE STEHEN, SITZEN, LIEGEN KANNST und das dich das nervlich auch fertig macht. Spreche da mit deinem Arzt drüber

  • user
    Uwe Christian Schwaneberg
    am 08.01.2023

    Ich bin jetzt 5 Jahre verheiratet. Meine Frau hatte mehrere Fehlgeburten, deshalb würde wir nach Möglichkeit gerne ein Kind adoptieren.

    Wir haben beide die Deutsche Staatsangehörigkeit, meine Frau auch zusätzlich die Israelische - sie wurde in Israel geboren. Auf ihren Wunsch leben wir bis dato in Israel. In Israel dauert es durchschnittlich 7 Jahre ein Kind zu adoptiern und in Deutschland 1,5 Jahre. Ich bin 49 und meine Frau wird bald 46, in 7 Jahren fühlen wir uns zu alt für eine Adoption. Deshalb würden wir gerne nach Deutschland einwandern um dort ein Kind zu adoptiern.

    Meine Frau hat eine in Israel anerkannte (in Israel gibt es dafür Gottseidank einen landesweiten standardisierten Test) Dislexia (in Deutschland spricht man eher von einer Legasthenie oder LRS), damit hat sie für ihr Studium zum Sonderschullehrerin (sie hat ihren B.A. schon vor einigen Jahren abgeschlossen, und arbeitet seit 3 Jahren in einer kleinen Privatschule) eine andere Studenten zugewiesen bekommen die ihr bei der Formulierung ihrer Wissenschaftlichen Artikel geholfen hat. Meiner Erfahrung nach, wirkt sich Dislexia nicht nur auf das Lesen bzw. Leseverständnis (in ihrem Fall vor allem bei Englischen Wissenschaftliche Artikeln) aus sondern eben auch auf die Formulierung, so das man stellenweise nicht versteht was sie eigentlich ausdrücken möchte.

    Ich kann das durchaus nachvollziehen, ich habe ähnliche Probleme nur aufgrund der Förderung meiner Mutter längst nicht so stark ausgeprägt.

    Desweiteren wirkt sich das bei uns beiden auch auf das Rechnern aus (nicht unbedingt auf das mathematische Verständnis) auch hier ist es bei meiner Frau teilweise starker ausgepackt, Beispielsweise können wir nicht das gesamte Einmaleins auswendig, sondern nur Teile davon.

    Hinzu kommt, dass wir beide auch noch eine leichte Form von ADHS haben, was bei Dislexia bzw. Legasthenie nicht ungewöhnlich ist.

    Zu guter Letzt hat meine Frau noch etwas Problem mit ihrem Wahrnehmungfilter: Wenn sie nicht gerade schreibt oder liest bekommt sie immer alles mit, was sie immer schneller Ermüden läßt als andere Menschen.

    Bei mir wurde die Dislexia nie getestet und in Israel kann ich es aufgrund der Sprachbarriere natürlich nicht testen lassen. Ich habe meine Dislexie nur aufgrund meiner Frau wirklich erkannt.

    Hatte aber in der Schule in Deutsch und Englisch und in der Grundschule auch in Mathematik immer schlechte Noten. Zum Abitur hat es nicht gereicht und meine Mittlere Reife habe ich auf dem zweiten Bildungsweg gemacht (meine Frau hatte Glück, in Israel gibt außer dem Abitur (Bagrut) keinen anderen Schulabschluss (außer an ganz ganz wenigen Schulen eine Berufsausbildung) und in dem Jahr gab es aus irgendeinem Grund keine Prüfung in Mathematik - so hat sie mit der Hilfe eines Lehrers ihr Abitur gerade so eben geschafft.

    Ich bin Computer Servicetechniker und habe in Deutschland zum größten Teil in Hotlines für Firmenkunden für Windows und 3rd Party Software gearbeitet. Oft habe ich täglich einige unbezahlte Überstunden gemacht um die Dokumentation (in in der letzten Firma auf Englisch) zu vervollständigen und auch in den 3 Jahren in denen ich Vor Ort Service habe, habe ich jeden Tag wenigstens eine Stunde länger an weinen Berichten (auf Deutsch) gesessen, als meine Kollegen.

    Hier in Israel arbeite ich aufgrund der Sprachbarriere eh nur sporadisch als Freelancer, da sprechen ich mit den Kollegen per WhatsApp oder Microsoft Teams. Fals eine schriftliche Zusammenfassung verlangt wird mache ich das auch unentgeltlich in den Öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg nach Hause.

    Wenn ich zurück in Deutschland mit Frau und später mit Kind bin kann ich mir das nicht erlauben unbezahlte Überstunden zu machen und meine Frau alleine zu Hause zu lassen.

    Ich denke es wäre deshalb gut wenn mein Arbeitgeber einen Zuschuss bekommen könnte, weil er ja sonst am mir täglich wenigstens eine Stunde weniger verdienen würde als an meinen Kollegen. Alternativ müsste ich die Möglichkeit haben spezielle Software die mich unterstützt, und ein Ord wo ich während der Dateneingabe (ggf. auch durch Diktat oder mit der Google Tastatur auf einem Tablet (ich nutze gerade auch die Google Translator an meinem Handy, aber das Display ist mir eigentlich etwas zu klein dafür), oder ich durfte um Idealfall 99% von zu Hause aus arbeiten, dann wäre auch unbezahlte Mehrarbeit kein Problem. Und wir können auch jederzeit (nachdem die Adoption abgeschlossenen ist) wieder nach Israel zurückkehren.

    Ein besserer Kündigungsschutz wäre aufgrund des Handicaps und der Tatsache, das meine Frau natürlich wieder nach Israel zurückkehren möchte schon wichtig für uns.

    Für meine Frau wäre eine Sprachschule gut in der sie für Menschen die nach Israel auswandern möchten Hebräisch beibringen könnte oder evtl. eine Jüdische Schule, aber da sie nicht religiös ist ist die Frage ob eine Jüdische Schule sie einstellen würde.

    Wie ich von mir selbst weiß ist eine Einwanderung sehr schwer, also wäre aufgrund dessen und der vielen Handicaps ein verbesserter Kündigungsschutz sinnvoll.

    Wie sollen wir vorgehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 09.01.2023

      Wir können hier im Forum keine detaillierte Einzelfallberatung leisten, bitte haben Sie dafür Verständnis. Hierfür muss man sich Ihre Unterlagen anschauen und weitere Hintergründe für Ihre Situation berücksichtigen.

  • user
    Danielle
    am 18.12.2022

    Hallo,

    Wir gaben gerade in den Unterlagen von meiner Schwiegermutter gesehen dass sie 30 % behinderteneinstufung hat durch Rückenprobleme und Diabetes.

    Sie ist nun im Altersheim mit nur 72 Jahren und ich wollte wissen ob man durch diese Einstufung Eine finanzielle Hilfe bekommen kann oder nicht. Die hat seit 1993 diese Einstufung was wir bis Dato gar nicht wussten.

    Vielen lieben Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Danielle, der Grad der Behinderung von 30 allein bringt Ihrer Schwiegermutter nichts. Falls Sie Steuern zahlt, eine minimale Steuererleichterung. Vielleicht ist es sinnvoll, einen neuen Antrag beim "Versorgungsamt" zu stellen.

  • user
    Sera
    am 07.08.2022

    Hallo,

    Mein Bruder ist als Folge seine Drogenabhängigkeit zurzeit im Gefängnis.

    Kann er aus Gefängnis ein Schwerbehindertenantrag stellen?

    Wenn ja, wie macht er das, wo kann er Hilfe bekommen?

    Sein Nachfrage beim Gefängnisarzt war Erfolglos.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2022

      Das sollte kein Problem sein, die Antragsformulare gibt es ja online. Wer dabei im Gefängnis unterstützen kann, weiß ich allerdings nicht.

      • user
        Sera
        am 08.08.2022

        Danke. Antrag habe ich aus Internet gedruckt und per Post geschickt. Wir brauchen Hilfe beim ausfüllen und zusammenstellen der erforderliche Unterlagen.

      • user
        Pietertje
        am 21.09.2022

        In der JVA ist immer einen Sozialdienst die/der bei Anträge und Fragen unterstützen muss.

      • user
        Hummer
        am 19.04.2023

        Hallo,

        in der JVA gibt es einen Sozialdienst, der hilft auf jeden Fall weiter. Am besten erst an den Abteilungsleiter wenden!

  • user
    M.Ludwig
    am 27.05.2022

    Hallo,

    ich bin Gleichgestellt mit einem Gdb von 40.

    Habe vor kurzem einen Verschlimmerungsantrag gestellt da ein Bandscheibenvorfall HWS (mit viel schmerzen und Einschränkung) und Knieprobleme dazu gekommen sind.

    Der Antrag und auch mein Widerspruch wurden abgelehnt.

    Da ich in der Vergangenheit einen Bandscheibenvorfall LWS (OP) hatte und dieser in den 40 Gdb mit drin sind ist nun meine Frage: kann es sein das der Bandscheibenvorfall HWS nicht berücksichtigt wird da alles zusammen gerechnet wird ?

    Denke mir aber das LWS und HWS zwei ganz unterschiedliche Bereiche sind.

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar

    • user
      Christian Schultz
      am 27.05.2022

      Hallo, es kommt beim GdB nicht darauf an, welche Erkrankungen Sie gesammelt haben. Wichtig ist, wie diese ggfs. zusammenwirken. Das führt dann in der Summe möglicherweise zu einem höheren GdB.

      Das heißt natürlich nicht, dass bei Ihnen alles korrekt gelaufen ist. Um das zu klären, müsste man sich aber Ihre Unterlagen anschauen.

    • user
      Kümmel
      am 26.01.2023

      Habe zweimal Ablehnung trotz Wiederspruch Habe 40 Prozent hatte drei Optionen hinter mir nach den bekloppten gutachter kann ich noch arbeiten soll ich mit Rollator zur Arbeit gehen die sind doch nicht ganz sauber 45 gearbeitet das reicht doch irgendwann

  • user
    Borgardt
    am 02.05.2022

    Guten Tag. Ich habe seit Jahren Rückenschmerzen in der ganzen Wirbelsäule. Wegen schwerer Arbeit starke Abnutzung und Verschleiß. Jetzt seit 1,5 Jahren habe ich noch schlimmere Probleme und Schmerzen im Kreuz mit Ausstrahlung in linkes Bein und Taubheitsgefühl. Das sind jetzt chronische Rückenschmerzen.Ich war lange krankgeschrieben, jetzt arbeite ich wieder. Ich merke,dass mein Rücken keine Belastung mehr aushalten kann, einfaches nach vorne beugen des Rumpfes ist nicht mehr möglich, gleich kommt einschießender Schmerz. Schweres Tragen und Heben ist für meinen Rücken Tabu. Ich habe jetzt Angst um meinen Arbeitsplatz. Ich kann jetzt nicht so arbeiten wie davor, bin langsamer und nicht so belastbar. Beim Arbeiten muß man ab und zu was heben und tragen und ich kann nicht mehr als 5kg. tragen , sonst bricht mir das Kreuz weg. Ich möchte einen Antrag auf Behinderung stellen. Wie sind da die Aussichten, kann ich zumindest mit GdB 30 rechnen? Oder muß mein Rücken erst komplett versagen?

  • user
    samira
    am 22.04.2022

    Hallo Forums Team,

    kann mir jemanden hier helfen, ich bin seit Oktober 2021 krank, ich habe seit Oktober Diabetes 2 habe und Sarkoidose Stadium 2.

    kann ich auch einen Antrag auf Behinderungsausweis beantragen.

    danke im voraus

  • user
    Khalil Ahmad Akbary
    am 14.04.2022

    Hallo. Ich habe eine Behinderung Grad 30. Ich bin Ausländerin, habe mehrfach die Deutschprüfung abgelegt, aber das B1-Dokument nicht bestanden. Ich habe nur A2, ich kann einen Deutschpass beantragen, ich habe alle Voraussetzungen, ich habe nur keinen Sprachnachweis

  • user
    Claudia Stohner
    am 12.04.2022

    Hallo, ich habe einen GDB von 30 und auch die Gleichstellung wurde genehmigt. Ich bin seit 2016 regelmäßig 2-3x die Woche in Therapie. Die Zuzahlungen zu diesen Therapien werden immer höher. Gibt es eine Möglichkeit hier einen Zuschuß von den Krankenkassen oder anderen Stellen zu bekommen?

  • user
    Kerstin
    am 03.04.2022

    Hallo

    Ich bin jetzt 50 Jahre alt und habe einen Behinderungs Grad von 30 Prozent. Habe damals das linke Auge verloren. Trage seitdem Prothese. Habe seit ein paar Jahren atrohse Grad 4 bekommen.

    Wollte fragen ob es sich lohnt eine Gleichstellung

    Lg

    • user
      Christian Schultz
      am 04.04.2022

      Hallo Kerstin, das kann man nie seriös beantworten, ohne die Berichte Ihrer Ärzte zu kennen. Denn hier kommt es auf die Funktionseinschränkungen an - also auf die Schwere Ihrer Erkrankung und deren Auswirkungen. Falls es in Ihrer Firma eine Schwerbehindertenvertretung gibt, sollten Sie da einmal nachfragen.

    • user
      MEL
      am 04.04.2022

      Hallo

      Ichchabe auch aufgrund der Augen GdB 30 und habe eine Gleichstellung bekommen.

      Mach das unbedingt.

  • user
    Ildiko M.
    am 03.04.2022

    Hallo Herr Schultz, nach ewig langem Zögern habe ich meine Unterlagen im Januar 2022 zum Versorgungsamt eingeschickt. Ich lasse mich nie krankschreiben, weil ich mir immer denke, OK, es muss noch weitergehen... Jedoch leide ich schon ewig an Folgeschäden nach meinem Wirbelbruch, im Jahre 2015 bin ich auch plötzlich ertaubt bei einem Telefongespräch(geschäftliches Telefongespräch !!!) auf ein Ohr und im Jahre 2017 bin ich operiert worden und trage ein Chochlear-Implantat. Vom Versorgungsamt habe ich 40 % GdB mit gestriger Post erhalten, dato habe ich also noch keine Ahnung, wie es weitergehen soll. Was wäre bei mir sinnvoll, bitte ? Ich möchte nichts weiter, wie etwas zeitiger in Rente gehen zu dürfen, bis zu meinem 67. Lebensjahr bin ich tot, wenn ich es weiter so gestalte, dato bin ich bald 57 und arbeite 10-12 Stunden täglich... Danke für hre Antwort !

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2022

      Hallo Ildiko, ob ein Widerspruch in Ihrem Fall aussichtsreich wäre, kann man nur anhand der Berichte Ihrer Ärzte ermitteln. Daher schlage ich vor, dass Sie sich dazu individuell beraten lassen. Gern bei meinen Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      H.H.
      am 11.04.2022

      Hallo Herr/Frau Ildiko M.

      Ich würde auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Der GdB ist hier viel zu niedrig angesetzt.

      In Rente können Sie so und so eher gehen, es gibt aber auch Abzüge mit einem GdB von 50. Vorteile ziehen wir da keine draus.

      VG H.H.

  • user
    Angela Hartmann
    am 03.02.2022

    Hallo ich frage für meinen Sohn,

    Wir haben einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis gestellt, wegen psychischer Krankheit. Und er hat GdB 30 bekommen.

    Im Oktober 2021 kam er nach 1 Jahr Aufenthalt aus der Rhea mit der Diagnose leichte Schizophrenie, mittelgradiger Depressionen und soziale Phobien. Er geht nicht arbeiten und bekommt weder Unterstützung durch die Agentur für Arbeit noch Hartz IV (unter 25. Jahre). Er soll einen gesetzlichen Betreuer bekommen, in ein betreutes Wohnen gehen und eventuell in einer behinderten Werkstatt Stundenweise arbeiten. (Alles im Anlaufen).

    Meine Frage können wir dagegen Einspruch einlegen? Da ich seine Krankenversicherung aus eigener Tasche zahlen muss (keine Familien Krankenversicherung da er über 23 ist.) Kann ich bei der Krankenkasse die Familienversicherung mit GdB 30 erlangen?

    Wäre nett wenn Sie mir antworten würden

    LG Angela Hartmann

  • user
    Farhad Haj Yousef
    am 20.01.2022

    Hallo, ich habe Behinderung bei 30 Grad

    Und ich bin arbeitslos, und bekomme Hilfe von Job-Center .was ist die Vorteile für mich , Die Behinderung habe ich neue bekommen

    • user
      Christian Schultz
      am 21.01.2022

      Hallo Farhad, Vorteile haben Sie nur, wenn die Arbeitsagentur Sie "gleichstellt". Dann können Arbeitgeber zum Beispiel einen Zuschuss bei den Lohnkosten erhalten.

  • user
    Katja
    am 17.12.2021

    Hallo, ich hatte vor 14 Jahren Brustkrebs, war damals 40 Jahre alt und habe nach 5 Jahren einen Behindertengrad von 30 % erhalten. Nun habe ich mit 54 Jahren ein neues Hüftgelenk erhalten. Macht es Sinn hier noch mal den Behindertengrad prüfen zu lassen?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.12.2021

      Hallo Katja, bei der neuen Hüfte wird aus unserer Erfahrung nicht viel dazu kommen. Nicht auf die Diagnose, sondern auf die konkreten Einschränkungen im Alltag kommt es an. Aber sicher kann man Ihre Frage nur beantworten, wenn man sich Ihre Unterlagen genauer anschaut: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Naghmeh Hatam
    am 10.10.2021

    Hallo, ich bin leider nach 14 Jahren fristlos gekündigt worden. Bei der Güteverhandlung ist zu einem Vergleich gekommen, aber der Arbeitgeber will mir für die 14 Jahren keine Abfindung zahlen.

    Nun muss ich überlegen, ob ich weiter machen soll. Ich habe die 30 GdB, habe aber vergessen dem Anwalt mitzuteilen, da ich nicht wusste, ob es wichtig war. Der Anwalt hat mich auch nicht gefragt. Meine Frage, kann ich die GdB 30 noch verwenden, oder? Vielen Dank und Gruß

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Ob das arbeitsrechtlich in so einer Verhandlung genutzt werden kann, weiß ich nicht. Das sollten Sie noch einmal mit Ihrem Anwalt besprechen.

  • user
    Caso Anna Maria
    am 29.09.2021

    Hallo, ich schreibe für meine Mutter die in meinem Haushalt lebt.

    Wir haben einen Antrag gestellt der nun bewilligt wurde aber nur zu 30 Grad.

    Meine Mutter ist 77 Jahre Alt und die bewilligung ist für folgende Funktionsbeeinträchtigungen genehmigt worden, womit wir aber nicgt euínverstanden sind

    Diese sind

    Chronische Bronchitis

    Herzleistungsminderung/Rechtsherzbelastung,Herzklappenfehler

    Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Kalksalzminderung des Knochens (Osteoporose seit ca 20 Jahren)

    Verheilter Wirbelbruch,Wirbelsäulenverformung

    Gebrauchseinschränkung des rechten Armes, bei degenerativen Gelenkveränderungen

    Seelische Störung

    Was sollen wir tun?

    Wir wollten mindesten 50 Grad bei diesen Diagnosen und Problemen mit denen wir jeden Tag leben müssen.

    Sie haben uns jetzteinen Tei_Hilfebescheid angeboten, also wenn wir die 30 annehmen

    Was sollen wir tun?

    Haben wir eien Chance auf mehr?

    Liebe Grüße

    Maria

    • user
      Christian Schultz
      am 30.09.2021

      Hallo Maria, ich gehe davon aus, dass Ihre Mutter mit 77 bereits Rentnerin ist. Da ist der Schwerbehindertenstatus (ab GdB 50) gar nicht mehr so wertvoll. Zumindest nicht ohne zusätzliche Merkzeichen fürs Parken etc. Es kann also sein, dass Sie da unheimlich viel Aufwand betreiben, ohne dass es Ihrer Mutter am Ende wirklich etwas bringt.

      Für eine Einschätzung, ob die Behörde richtig gearbeitet hat, reichen die Diagnosen nicht aus. Dazu müsste man sich die Arztberichte ansehen. Das geht allerdings nur bei meinen Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Theo
    am 19.09.2021

    Sozialverbände sollten bei Benachteiligungen ihre Mitglieder härter bei den Ämtern kämpfen,nicht mit denen anschließen und ihre Mietglieder benachteiligen bei grad der Schwerbehinderung oder Merkzeichen die benötigt werden um Hinternische zu überqueren,leider bei VDK ist so,viel zu viel Jahre vergehen,der Betroffene leidet in seine Schwerbehinderung die immer schlechter wird als Besser,vielen Dank

  • user
    Ralf Salewski
    am 11.08.2021

    Ich bin Mitglied im VDK Regensburg. Ich kann nur sagen das mir absolut professionell geholfen wurde und ich auch momentan weiter durch den VDK betreut werde. Ein für mich richtiger Weg und nur zu empfehlen.

    • user
      Sabine
      am 03.02.2023

      Ich bin Mitglied im VDK Alzey und ich kann die Antwort von Theo nur bestätigen.Hilfe minimal wenn Hilfe z.b.bei einem Wiederspruch kommt z.B.bringt nix macht uns und den Amtern nur noch Zusatzarbeit.Der Hilfesuchende wird nicht mit Worten und Hilfestellungen unterstützt ,kein Mut gemacht sondern es wird vermittelt das man lästig ist in dem Anliegen.

      -Der VDK sollte sich nicht Sozialverband nennen!!!!

      Ich habe selbst in eigener Sache mehr selbst erreicht als mit VDK!!!!

      Bei positiver Mitteilung des,, eigenen erreichten" und der Kopie der selbstgestellten Anträgen mit POSITIVEM Ausgang kommt vom VDK der sich gerne selbst feiert nur.

      OH....dass hätten wir nicht gedacht ,das das war wird.

      Es ist geworden auch ohne die Hilfe des Vereins.

      ZITAT....macht euch selbst die Arbeit und gebt nicht auf ,mit viel Geduld kann es positiv werden auch wenn der Sozialverband euch keine Chance auf Erfolg eiräumt.Wenn der Erfolg dann da ist für den nervigen Hilfesuchenden kommt dan nur ein OH!

      Danke Sozialverein für NICHTS!!!!!!.

      .

  • user
    Iris
    am 05.08.2021

    Guten Tag Christian,

    die Vorteile der Gleichstellung sind gut beschrieben. Für mich stellt sich die Frage, welche Nachteile könnten sich ergeben?

    a) beim aktuellen Arbeitgeber?

    b) bei einem zukünftigen Arbeitgeber?

    Muss die Schwerbehinderung z. B. beim Vorstellungsgespräch angegeben werden? bei der Einstellung/1. Tag? Oder ist dies auch nach der Probezeit okay?

    c) allgemein?

    Mir fällt es schwer, den Schritt zur Gleichstellung zu gehen, da ich damit einen "Makel" verbinde, eine geringere Leistungsfähigkeit die auftreten kann. Bezüglich meines aktuellen Arbeitgebers sehe ich den Vorteil des erweiterten Kündigungschutzes. Zurzeit sehe ich mich (50 Jahre) aber nicht, bis zur Rente dort arbeiten. Deshalb die Frage zu einem neuen Arbeitgeber.

    Bei einem Jobwechsel habe ich die Sorge, aufgrund des Schwerbehindertenstatuses überhaupt berücksichtigt zu werden. Ist die Sorge berechtigt? Was ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen?

    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2021

      Hallo Iris, Ihre Frage kann man nicht eindeutig beantworten. Denn es kommt immer auf den Arbeitgeber an, ob der Schwerbehindertenstatus (oder eine Gleichstellung) als Chance oder "Gefahr" betrachtet wird.

      Im öffentlichen Dienst ist es in der Regel unproblematisch, weil man hier gern die relevanten Beschäftigungsquoten erfüllt. In der Privatwirtschaft kann das anders laufen. Gerade kleine Betriebe haben oft überhaupt keine Erfahrungen mit schwerbehinderten Beschäftigten. Da herrschen noch Vorurteile, dass man diese Arbeitnehmer nie wieder los wird.

      Von daher muss man da ein bisschen auf seinen Bauch hören.

  • user
    Tassilo
    am 20.07.2021

    Ich habe jetzt neu einen Antrag auf Behinderung gestellt. Werde also vermutlich neu eingestuft. Vom Hörensagen habe ich erfahren, dass meine Krankheit (chronische psychische Erkrankung) im Normalfall mit 30% eingestuft wird, und ich dann die Chance habe, mich gleichstellen zu lassen.

    Des weiteren habe ich eine chronische Sinusitis, die sich unter anderem in einem chronischen Hustenreiz äußert, was durchaus auch Auswirkungen auf mein Arbeitsleben hatte. Diese Erkrankung habe ich in dem Antrag mit angegeben. Dazu fehlt mir der Erfahrungswert, wie die eingestuft wird. Besteht da eine Chance, dass ich damit entsprechend höher eingestuft werde als die für meine, ich sag mal "Haupterkrankung" (die psychische Erkrankung), üblichen 30%?

    Gibt es irgendwo eine Übersicht, welche Krankheitsbilder wie eingestuft werden?

    • user
      Tassilo
      am 20.07.2021

      Vielen Dank!

  • user
    Tobias Röper
    am 20.07.2021

    Hallo

    Ich abe gdb 30 und mein gleichstellungsantrag wurde angenommen

    Darf ich mehrarbeit ablehnen?

    Tariflich habe ich eine 40 Stunden woche.... es werdenn aber meist 50 oder mehr....

    Da der Samstag mit zu den Werktagen zählt ,ich da aber meist frei habe befürchte ich das ich jeden samstsg los muss weil der ag die volle Arbeitszeit ausschöpfrn will

    Und kann der ag sich gegen die Verweigerung der mehrarbeit in irgendeiner form wehren? Zb durch entlassung weil eine 40 h woche nicht ins betriebskonzept passt

    Wäre das rechtens?

    Lieben Gruß

    Tobias Röper

    • user
      Christian Schultz
      am 20.07.2021

      Hallo Tobias, das ist schwierig zu beantworten, weil wir uns hier im Graubereich zwischen Arbeits- und Sozialrecht befinden. Grundsätzlich soll ja gerade durch die Gleichstellung vermieden werden, dass es zu Überlastungen kommt. Zum Beispiel durch Mehrarbeit oder Schichten am Wochenende.

      Am Ende ist aber immer auch ein wenig die Suche nach einem Kompromiss mit der Firma gefragt. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich zunächst an die Schwerbehindertenvertretung in Ihrem Betrieb wenden. Wenn es so etwas nicht gibt, kann im Notfall auch ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

  • user
    Inge Gessler
    am 02.07.2021

    Hallo,

    Ich habe seit 2019 einen GdB 30 und damals einen Antrag auf Gleichstellung gestellt. Der ist abgelehnt worden, da ich unter 18h pro Woche arbeite ( nämlich 17,5h, ein Antrag auf Aufstockung der AZ ist mehrmals abgelehnt worden). Gibt's da noch Möglichkeiten?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.07.2021

      Hallo Inge, soweit ich weiß, gibt es da leider keine Möglichkeit. Der Gesetzgeber verweist eindeutig auf die 18 Wochenstunden.

  • user
    Karina
    am 01.07.2021

    Hallo, ich arbeite als Bankkauffrau und überlege nun mit einem GdB von 30% die Gleichstellung zu beantragen. Kann das zum Beispiel auch bedeuten, dass ich "ein Anrecht" auf ein paar Tage Homeoffice habe? Bzw. wer entscheidet, wie die Gleichstellung auszusehen hat? Ist so etwas wie z.B. ein Tag in der Woche Homeoffice möglich?

    LG und besten Dank vorab,

    Karina

    • user
      Christian Schultz
      am 02.07.2021

      Hallo Karina, mit der Gleichstellung erhalten Sie zunächst einmal keine wirklich neuen Rechte - außer den erweiterten Kündigungsschutz. Aber es ist aus unserer Erfahrung einfacher, bestimmte Dinge auszuhandeln, die Ihrer Gesundheit guttun. Zum Beispiel den Ausschluss von Schichtdienst oder zum Beispiel auch Home-Office. Das Integrationsamt wird Sie dabei unterstützen.

  • user
    Mario Ebermann
    am 10.06.2021

    Hallo ich bin berufskraftfahrer und habe GbR 30 bekommen kann ich den Antrag stellen habe ein neues Kniegelenk bekommen

    • user
      Christian Schultz
      am 11.06.2021

      Hi Mario, welchen Antrag meinst Du? Den auf Gleichstellung oder einen "Verschlimmerungsantrag", um möglicherweise auf einen GdB von 50 zu kommen?

      Mit dem neuen Kniegelenk ist das so eine Sache: Solange Sie damit gut gehen können, werden Sie damit ziemlich sicher keine Höherstufung erhalten. Aber am besten lassen Sie sich persönlich beraten. Sprechen Sie mit einem Experten für Sozialrecht und bringen Sie die Berichte Ihrer Ärzte und der Klinik mit.

  • user
    Andreas Josch
    am 03.06.2021

    Hallo,

    ich habe seit gut 20 Jahren einige Allergien und Belastungs-Asthma sowie seit knapp 15 Jahren Colitis Ulcerosa (CU), die dank Infusionstherapie im 8-Wochen-Rhytmus halbwegs in Remissionsnähe gehalten wird. Das hilft natürlich nicht gegen "extraintestinale Manifestationen" der CU (immer wieder Schmerzen an den Knien und insbesondere Fersen) - da müssen Schmerzmittel ran. Außerdem habe ich Senk-Spreiz-Füße mit Schmerz-Entfaltung z.B. auf Altstadt-Pflaster, einen leichten Herzklappenfehler und 24/7 Tinnitus. Trotzdem hat mir das Amt in HI mir gestern KEINEN GdB zugesprochen!

    Ist es womöglich mittlerweile üblich, dass Betroffene ins Widerspruchsverfahren gezwungen werden, damit manche Behinderte entnervt aufgeben und auf den ihnen zustehenden GdB verzichten?

    Beste Grüße

    Andreas

    • user
      Christian Schultz
      am 04.06.2021

      Hallo Andreas, so allgemein können wir das nicht bestätigen. Zumindest nicht beim Landesamt für soziale Dienste. Das muss man sich immer für den Einzelfall anschauen, möglicherweise sind bei Ihnen Fehler gemacht worden. Oder die Befundberichte Ihrer Ärzte waren nicht aussagekräftig genug.

  • user
    Ingo
    am 31.05.2021

    Hallo.

    Ich bin seit 2013 zu 30 Prozent Schwerbehindert. Dies liegt auch bei meinem Arbeitgeber vor. Ich arbeite ganz normal 38,5 h Woche und eigentlich nie krank. In letzter Zeit merke ich einen Leistungsabfall gerade nach geteilten Dienste und Spätdienste. Bisher war mein Arbeitgeber sehr sozial und es gab nie Schwierigkeiten wenn man einmal nicht alles geschafft hat. Doch ab 1.6. wechselt die Führungsebene. Ist es ratsam einen Gleichstellungsantrag zu stellen? Und bekomme ich dann noch das gleiche Gehalt?

    • user
      Christian Schultz
      am 31.05.2021

      Hallo Ingo, am Gehalt ändert sich durch die Gleichstellung nichts. Weder nach unten, noch nach oben. Ob ein Antrag in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll ist, kann man nicht aus der Ferne beurteilen. Falls Sie eine Schwerbehindertenvertretung in Ihrem Betrieb haben, sollten Sie dort einmal nachfragen.

  • user
    Nella
    am 21.05.2021

    Mein Mann GdB30% , bis Mitte 06.21 kriegt er noch krankengeld, danach Arbeitslos, weil wegen Krankheit gekündigt worden letztes Jahr kann ich beim Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung stellen um einem Schwerbehinderten gleichgestellt zu sein, oder widersprechen , da bis 50% vielleicht bekommen , der hat Depressionen und Angst ,60 Jahre alt

    • user
      Christian Schultz
      am 25.05.2021

      Hallo Nella, natürlich können Sie sich beim Arbeitsamt melden und nach einer Gleichstellung fragen. Ob ein "Verschlimmerungsantrag" Aussicht auf Erfolg hat, kann ich ohne die Berichte Ihrer Ärzte nicht beurteilen.

  • user
    Gundi
    am 07.05.2021

    Was nutzt mir ein GdB 30, wenn ich über 6 Monate krank war und nach 2 Wochen die Arbeitserprobung nach 2 Wochen abgebrochen habe?

  • user
    Janka G.
    am 03.05.2021

    Guten Tag,

    mir wurde bereits 1992 ein GdB von 30% anerkannt. Nun erst denke ich über eine Beantragung einer Gleichstellung nach. Würde bei einer solchen Prüfung der damalige Bescheid vom Versorgungsamt ausreichen bzw. zugrunde liegen oder müsste ich die 30% beispielsweise nach aktueller Rechtslage überprüfen lassen, Ein Verschlimmerungsantrag wäre sicherlich auch eine Option, da in den vielen Jahren 1-2 kleinere Diagnosen hinzu gekommen sind. Jedoch besteht hierbei sicher die Gefahr einer Aberkennung???

    Vielen Dank im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Janka G.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.05.2021

      Hallo Janka, grundsätzlich reicht Ihr aktueller Ausweis aus. Doch die Gleichstellung wird ja nicht nur aufgrund des GdB ausgestellt. Es müssen auch Gründe dafür vorliegen, z.B. weil sie häufig krankheitsbedingt fehlen.

  • user
    Gabriele Forkert
    am 29.04.2021

    Wie verhält sich das mit dem zusätzlichen Urlaubsanspruch, wenn eine Mitarbeiter/in bisher 50 Prozent schwer behindert war und auf 30 Prozent abgestuft wird und dies mitten im Kalenderjahr. Bekommt sie da für dieses Jahr nur anteilig die zusätzlichen Urlaubstage oder komplett?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.04.2021

      Hallo Gabriele, richtig - in diesem Fall würden die zusätzlichen Urlaubstage nur noch anteilig zur Verfügung stehen.

  • user
    Ingeborg Grotz
    am 02.04.2021

    habe schon lange Jahre 20 %, mich aber inzwischen nicht gekümmert wegen Pflege meines Mannes. Bin 78und seit 690 Rentnerin. Hatte in der Vergangenheit viele OPs, 3 x Schulter 1 x LWS, Gebärmutter, kürzlich ein Ohr. Die Skoliose ist inzwischen sehr ausgeprägt, außerdem an den Fingern sehr schmerzhafte Polyarthritis. Jetzt an beiden Zeigefingern schwere Arthrose, außerdem an einem Großzeh starke Veränderungen seit vielen Jahren. Am schlimmsten sind Schmerzen im Nacken am Schädelansatz.seit 1 1/2 Jahren.

    Die KKLeistungen reichen nicht zur Schmerzbekämpfung, Tabletten machen ständige Magenprobleme. Ich muss eine ganze Menge IGEL-Leistungen selbst bezahlen. Depression seit Längerem.

    Frage: bringt mir ein höherer GdB überhaupt etwas? Was darf ich denn erwarten?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2021

      Hallo Ingeborg, leider bringt Ihnen der GdB selbst überhaupt nichts mit Blick auf die Ausgaben für ärztliche Behandlungen. Etwas anderes wäre es vielleicht mit einem Pflegegrad. Aber da sollten Sie sich am besten persönlich beraten lassen. Zum Beispiel kostenlos beim Pflegestützpunkt. Den gibt es in jeder größeren Stadt in Deutschland.

  • user
    Matthew Ohene Ayim
    am 01.04.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    the Schwerbehindertenausweis has been recieved but there are no other Documents added to it showing what and what i am entittle to.

    I know with 80% i would be able to get free Transplantation nationwide and other things.

    can you please let me know or help be to get it?

    hope to hear from you soon

    Mit freundlichen Grüßen

    Ayim

  • user
    Yusuf Kizkapan
    am 18.03.2021

    Hallo Ich grüsse Sie

    meine Frage ist Ich habe 30 grd behinderung zeit 1 jahr bin Ich unter therapie meine neurologie hat mich zur einer Therapist zur pyscolosche therapie wegen verhaltungsstörung jetzt habe Ich bei versorgungsamt neu Verschlimmerungs antrag gestellt wie prosent steht mir zu die behinderung was bekomme Ich noch dazu ? bitte ein antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 19.03.2021

      Hallo Yusuf, ohne Ihre Befundberichte zu sehen, können wir das nicht sagen. Bitte gedulden Sie sich, bis der Bescheid vom Amt da ist. Falls Sie diesen dann überprüfen lassen möchten, können Sie das gern bei meinen Kollegen tun: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Yolanda Engel
    am 14.03.2021

    Hallo.Ich habe jetzt 30 prozent Behinderung gekriegt. Möchte jetzt Wiederspruch beantragen. Meine Chronische Bronchitis ist nicht anerkannt worden und neue Diagnose habe ich jetzt gekriegt dh.Sklerodemie .Seit 01.02.2021 bin Arbeitlos.Bekomme ich jetzt Krankengeld weil ich ab 06.01.2021 Krank bin und Leber Operation gehabt habe Die zwei Tumore waren Gutartig. Jetzt werde ich noch am 08.04.2021 an die Rechte Hand operiert wegen Kapullertunnel Syndrom. Leider habe ich schon wieder Panik Attacken und leichte Depressionen. Bin 61 Jahre alt.Soll ich lieber eine Frühere Rente beantragen ???Meine Rente sollte in Jahr 2025 in März zuerst laufen. Welche habe ich Chancen??und ob es sich überhaupt lohnt ?? Arbeiten warscheinlich werde ich noch lange nicht. Danke mit freundlichen Grüßen Engel

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2021

      Hallo Yolanda, bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier im Forum keine Beratung durchführen können. Um mit Ihnen gemeinsam die bestmögliche Strategie zu finden, müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Heike
    am 10.03.2021

    Welche Vorteile habe ich konkret durch einen GdB 30, wenn eine Gleichstellung abgelehnt wird. Bringen mir 30% irgendwelche Vorteile?

    • user
      Heike Wuttke
      am 11.03.2021

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

  • user
    ULLI Natschke
    am 01.03.2021

    Ich hätte mal eine Frage. Weiß nicht ob ich bei Ihnen richtig bin Ich habe einen Behindertengrad von 30 Prozent und meine Frage wäre nun kann ich beim Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung stellen um einem Schwerbehinderten gleichgestellt zu sein

    • user
      Christian Schultz
      am 02.03.2021

      Hallo Ulli, im Beitrag oben ist das Wichtigste beschrieben :) ... Sprechen Sie am besten mit der Schwerbehindertenvertretung in Ihrem Betrieb. Alternativ direkt mit der Bundesagentur für Arbeit.

  • user
    Claudia Franz
    am 19.02.2021

    Ich finde ganz schrecklich,wie man von den Ämtern: Berliner oder Brezel essenden Beamten reduziert wird! Sie haben keine Ahnung von Deiner Erkrkrankung !Entscheiden kuchendessend über Dein Leben !! Guten Appetit ihr Beamten

  • user
    Axel
    am 02.02.2021

    Hallo Christian,

    seit Ende 2018 habe ich GdB 40 und wechsele den Arbeitgeber zum April 2021.

    Die künftige Tätigkeit ist von meiner chronischen Erkrankung nicht beeinträchtigt, aber die Krankheitsentwicklung kann sich ja in der Zukunft womöglich ändern und ich will mich dann vor der Kündigung schützen.

    Fragen:

    1. Muss ich meinen neuen Arbeitgeber von meinem GdB in Kenntnis setzen? Wenn ja, wann?

    2. Ist es ratsam für mich eine Gleichstellung zu beantragen? Wenn ja, wann ist der geeignete Zeitpunkt dafür?

    Vielen Dank für Ihre Hilfestellung.

    Freundliche Grüße

    Axel

    • user
      Christian Schultz
      am 03.02.2021

      Hallo Axel, es gibt keine Pflicht, den Arbeitgeber über Ihren GdB und dessen Hintergründe aufzuklären. Falls Sie Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dem Chef natürlich Bescheid geben.

      Zum richtigen Zeitpunkt bei der Beantragung zur Gleichstellung kann ich nichts sagen, weil das sehr individuell ist. Da würde ich mit der Schwerbehindertenvertretung in Ihrem Betrieb sprechen.

  • user
    Rebhan, Kerstin
    am 02.02.2021

    Hallo, ich bin sehr froh, diese Seite gefunden zu haben. Ich bin noch im Angestelltenverhältnis, was sich jedoch dieses Jahr noch ändern könnte. Seit 2008 habe ich GdB 40, keinen Gleichstellungsantrag gestellt, da ich bisher immer in Arbeit stand. Kann ich auch jetzt noch den Antrag auf Gleichstellung stellen? Oder soll ich die neue Berechnung meines GdB auf meines Verschlechterungsantrages abwarten?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Freundliche Grüße, KerstinRebhan

    • user
      Christian Schultz
      am 02.02.2021

      Hallo Kerstin, das kann man schlecht allgemein empfehlen, weil es immer von der persönlichen Situation abhängt. Fragen Sie am besten einmal bei Ihrer SB-Vertretung nach. Die kann Sie kostenlos und vertraulich beraten.

    • user
      Jetmir
      am 28.11.2021

      Ich bin seit 2017 bei Jobcenter und bin vom Gesundheitsamt geschützt da ich ein GdB 30 habe dauernde Einbuße der Körperliche Beweglichgkeit geführt hat höre schlecht wurde mehr Mals Operiert habe vor 2 Jahre neue Antrag gemacht das ich 50 GdB bekomme leider nichts und mir ist seit dem 30 geblieben. Da ich jetzt ein Arbeit gefunden habe und fange nächste Jahr Januar an 2022 soll ich das Gdb 30 neue Arbeitsgeber vorzeigen ? Können sie bitte helfen Gleichstellung Antrag oder was muss ich tuen

    • user
      Christian Schultz
      am 29.11.2021

      Die Gleichstellung ist auch beim neuen Arbeitgeber gültig. Da müssen Sie nichts beantragen. Wenn Sie den besonderen Kündigungsschutz wahrnehmen möchten, muss der Arbeitgeber natürlich Bescheid wissen. Das ist aber nicht in jedem Fall klug. Am besten sprechen Sie mal die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb an.

  • user
    Helena
    am 02.02.2021

    Hallo Christian,

    ich bin zu SGB 30 zugewiesen, gleichzeitig einen Antrag auf Gleichstellung gestellt.

    Und soll jetzt als Grunde der Antragstellung eine Frage beantworten: wie meine Krankheit auf Arbeitstätigkeit auswirkt.

    Ich bin Bürokauffrau, kann ich schreiben,

    dass wegen Taubheit höre ich meine Kollegen und unseren Kunden schlecht, soll immer nachfragen und sehr laut reden?

    Die chronische Krankheit ( Anfallsleiden) hat folgende Auswirkung: Nebenwirkungen von Medikamenten :

    Konzentration und Aufmerksamkeitstörungen, mentale Geschwindigkeit, Entscheidungsstörungen, Kopfschmerzen,

    Erfährt mein Arbeitgeber und Personalrat über meine Diagnosen ?

    Freundliche Grüße

    Helena

    • user
      Christian Schultz
      am 02.02.2021

      Hallo Helena, Ihr verschlechterter Hörsinn kann tatsächlich ein Grund für die Gleichstellung sein. Das sollten Sie dann auch so schreiben. Normalerweise erfährt der Arbeitgeber, dass Sie einen Antrag gestellt haben - aber er kennt dann nicht unbedingt alle Hintergründe. Ich empfehle Ihnen, da noch einmal mit Personalrat bzw. am besten der Schwerbehindertenvertretung zu besprechen.

  • user
    eichler bernd
    am 28.01.2021

    an wen kann ich mich mit meinen problem direckt wenden

  • user
    Stefanie Schulz
    am 22.01.2021

    Guten Tag :)

    Gern würde ich informiert werden, zu diesem Thema.

    GdB von 30 Bescheinigung kam heute.

    Antrag auf Gleichstellung ist gestellt.

    Ich bin 42 J.alt und chronisch krank was die Wirbelsäule betrifft und das im Verkauf.

    Vielen Dank vorab :)

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2021

      Hi Stefanie, auf Ihre Anfrage kann ich schlecht antworten - es handelt sich ja nicht um eine konkrete Frage. Daher empfehle ich Ihnen, unsere Sozialberatung zu nutzen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      THOMAS Kirschner
      am 04.06.2021

      Ich möchte Gleichschtelung beantragen ich bin dem Vdk

    • user
      Christian Schultz
      am 04.06.2021

      Hallo Thomas, die Gleichstellung können Sie bei der Arbeitsagentur beantragen. Wenn Sie bereits Mitglied im VdK sind, können Sie sich sonst bei Fragen sicherlich gern an die Kollegen dort wenden.

  • user
    Simone Pietsch
    am 14.01.2021

    Guten Tag. Ich würde gern kostenlos informiert werden.vielen dank mit freundlichen grüßen SimonePietsch

  • user
    Christian Schultz
    am 02.11.2020

    Hallo Brigitte, wie meinen Sie das? Die Zeitung wird an alle Mitglieder versandt. Wenn Sie eine sozialrechtliche Frage haben, können Sie sich jederzeit an unsere Sozialberatungszentren wenden: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

    • user
      Serban Magdalena
      am 07.09.2021

      Hallo ich bin auch GDB 30 prozent ich habe Panikatak mittelgradide Episode isomni lumbalolgi mit wiebersoille und mit Sulter und ich bin im arbeitslos seit 2 Jahre und ich finde sehr swer ein normales job dankeschon

  • user
    Brigitte Piper
    am 31.10.2020

    Ich bin auch Mitglied, bekomme aber nur die Zeitung, sonst nie was. Gehöre zur Nebenstelle Langballig bei flensburg

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