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Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Kann ich auch früher als zwei Jahre vorher in Rente?

Aktuelles Rente

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte benötigen Sie mindestens 45 Jahre Wartezeit. Sind die erfüllt, dürfen Sie bis zu zwei Jahre früher in die vorgezogene Rente - ohne Abschläge. Ist es darüber hinaus möglich, noch früher eine Altersrente zu beziehen? Dann mit Abzügen?

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Kann ich auch früher als zwei Jahre vorher in Rente?

In Deutschland gibt es aktuell zwei Möglichkeiten, ohne Abschläge vorzeitig in die Altersrente zu gehen. Entweder haben Sie eine Schwerbehinderung und erfüllen die Wartezeit von 35 Jahren. Oder Sie bringen es ohne SB-Ausweis auf mindestens 45 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung.

In diesem Beitrag soll es um die Variante nach 45 Versicherungsjahren gehen - also um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

45 Jahre Wartezeit: Zwei Jahre vorzeitig in Rente

Wenn wir in die Statistik schauen, ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte die Rentenoption mit den höchsten Auszahlungen. Mit Abstand. Im Jahr 2021 waren es durchschnittlich 1427,06 Euro, die monatlich überwiesen wurden. 

Doch dafür müssen Sie zunächst die Hürde mit 45 Versicherungsjahren überspringen. Die meisten Etappen aus Ihrem Lebenslauf zählen hier mit: Zeiten, in denen Sie angestellt waren, Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen und auch - in aller Regel - der Bezug von Arbeitslosengeld I. Wenn Sie jedoch längere Zeit sehr krank waren und eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen mussten oder ausschließlich vom Jobcenter betreut wurden - dann werden diese Zeiten nicht bei den 45 Jahren angerechnet.

Wie genau der Versicherungsverlauf bei Ihnen aussieht, können Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung in Erfahrung bringen. Fordern Sie hierfür am besten eine aktuelle Rentenauskunft an.

Sobald Sie jedoch diese 45 Jahre "im Sack" haben, können Sie zwei Jahre früher Ihre Altersrente beziehen. Und das ohne Abschläge.

Nur zwei Jahre früher?

Wann genau das dann ist, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Falls Sie zum Beispiel 1964 oder später geboren wurden, könnten Sie mit 65 erstmals eine abschlagsfreie Rente beziehen.

Viele Mitglieder des SoVD treten jedoch mit folgender Frage an uns heran:

"Die 45 Jahre sind bereits erfüllt, ich möchte aber nicht bis zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze warten. Kann ich meine Altersrente auch früher beziehen? Ich wäre auch bereit, dafür Abschläge hinzunehmen."

Und hier lautet die klare Antwort: Ja! Das ist möglich. Aber der Abschlag wird höher ausfallen, als Sie vermuten.

Rentenarten nicht kombinierbar

Das liegt daran, dass Sie die Varianten der vorgezogenen Altersrente nicht miteinander vermengen können. Die Rente nach 45 Versicherungsjahren beschert eine Rente ohne Abzug. Aber eben maximal zwei Jahre früher. Wenn Sie nun noch früher in den vorgezogenen Ruhestand wechseln möchten, geht das nur über die Altersrente für langjährig Versicherte.

Hier ist Ihr 63. Geburtstag der früheste Start. Aber mit einem Haken: Denn die Abschläge beginnen ab der Regelaltersgrenze.

Dazu ein Beispiel:

Wolfgang (63) ist Jahrgang 1961, er erfüllt bereits jetzt die 45-jährige Versicherungszeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Damit könnte er mit 64 und sechs Monaten eine abschlagsfreie Rente beziehen.

Doch Wolfgang möchte gern schon jetzt - mit 63 und sechs Monaten - in die Rente.

Das ist möglich. Doch dafür würde der Abschlag 10,8 Prozent betragen. 36 Monate x 0,3 Prozent. Warum? Weil Wolfgang für sein Vorhaben, mit 63 eineinhalb in die Rente zu gehen, die Altersrente für langjährig Versicherte wählen müsste. Und hier schlägt der Abzug ab der Regelaltersgrenze zu. In Wolfgangs Fall also ab 66 und sechs Monaten. Nicht bei 64 und sechs Monaten.

Flexibel nur mit Schwerbehinderung

Nur wenn Sie eine aktuelle Schwerbehinderung haben, können Sie über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen solch einen Weg mit geringen Abzügen gehen: Zwei Jahre früher ohne Abschlag. Und darüber hinaus kostet jeder Monat 0,3 Prozent Abschlag. Nicht ab der Regelaltersgrenze, sondern ab der Schwelle, ab der Sie abschlagsfrei in die vorgezogene Rente kommen.

Bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren ist das nicht möglich.

"Mit 45 Versicherungsjahren kommen Sie bis zu zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Eher geht es nicht. Dann nur über die Altersrente für langjährig Versicherte mit sehr hohen Abzügen."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Sobald Sie 45 Versicherungsjahre zusammen haben, erfüllen Sie das wichtigste Kriterium zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nun können Sie zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Mehr geht nicht. Wenn Sie nicht so lange warten wollen, müssen Sie eine andere Rentenart wählen. Diese ist jedoch mit relativ hohen Abschlägen verbunden.

Eine wirklich gute Alternative gibt es nur, wenn Sie schwerbehindert sind. Oder Sie schieben den Rentenbezug über andere Optionen in die Zukunft. Etwa über den Bezug von Arbeitslosengeld.


Kommentare (8)

  • user
    Brehme
    am 23.09.2023

    Besonders langjährig versichert gehe ich nach 45 Arbeitsjahren in Rente.

    Gibt es - bis zur Erreichung des gesetzlichen Rentenalters - Beschränkungen im Hinzuverdienst, darf ich neben dieser Rente noch weiteres Einkommen z.b. durch Arbeit erzielen?

  • user
    Krüger
    am 11.09.2023

    Mein Name ist Krüger,bin am 10,04,61 geboren , habe jetzt schon 45beitragsjahre ,möchte bis 63 und 6 Monate noch arbeiten und für ein Jahr eine Einmalzahlung machen ,wie hoch waren dann die Kürzung //für eine kurze Info wäre ich dankbar VG N , Krüger

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2023

      Hallo, wie hoch Ihre Zahlung ausfallen würde, um Abschläge zu vermeiden, müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.

  • user
    U.Krieg
    am 14.06.2023

    Ich bin z.Z.noch 63 Jahre, Regelaltersrente mit 66 und 2Monaten, da Geburtsjahrgang 1959. Rente wegen langjährig Versicherter wäre im Mai 2024 möglich,ohne Abzüge. Bin am Überlegen, ob ich die vorgezogene Rente in Anspruch nehme u.weiter arbeite oder bis Regelaltersrente arbeite. Momentan geht es gesundheitlich noch. Bestünde die Möglichkeit auch 2025, je nach Gesundheitszustand, in die langjährig versicherte Rente zu gehen?Die Besteuerung der Rente bleibt bei Eintrittsdatum bestehen!?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2023

      Sie meinen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, also die nach 45 Jahren Wartezeit. Natürlich können Sie die auch später in Anspruch nehmen. Der frühestmögliche Einstieg ist jedoch immer genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Zur Besteuerung kann ich Ihnen nichts sagen, in diesen Fragen beraten wir beim SoVD nicht.

  • user
    Michaele Diedert
    am 27.04.2023

    Vielen Dank für ihre Infos!

    Bin im Moment nach einer Krebs- OP krank geschrieben, bald sind die 78 Wochen Krankschreibung Rum, dann muss ich schauen wie es weiter geht!

    • user
      Christian Schultz
      am 27.04.2023

      Dann alles Gute für Sie!

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