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Vorgezogene Rente: So weisen Sie Arbeitslosigkeit nach!

Rente Armut

Wer mit der Rente nicht bis zur Regelaltersgrenze warten will, muss sich mit Versicherungszeiten auskennen. Jede Form der vorgezogenen Altersrente sieht eine bestimmte Anzahl von Jahren vor. Wollen Sie zum Beispiel bereits mit 63 aus dem Berufsleben ausscheiden, müssen Sie mindestens 35 Jahre an Wartezeit erfüllen. Doch was genau ist diese Wartezeit? Welche Hausaufgaben sollten Sie vor einem Rentenantrag unbedingt erledigen? Und wieso spielt das Thema Arbeitslosigkeit eine besonders knifflige Rolle?

Vorgezogene Rente: So weisen Sie Arbeitslosigkeit nach!

Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, genügt in der Regel bereits ein Blick in die sogenannte Rentenauskunft. Hierbei handelt es sich nicht um die jährlich versandte Renteninformation – mit Infos über die zu erwartenden Rentenhöhen. Nein, die Rentenauskunft erhalten Sie erst ab Vollendung des 55. Lebensjahres. Ab diesem Zeitpunkt schickt die Deutsche Rentenversicherung Ihnen alle drei Jahre eine weit ausführlichere Aufstellung – darin enthalten sind auch Angaben über Ihre Versicherungszeiten.

Wartezeiten zur Rente nachweisen

Wie Sie in der Grafik sehen können, gelten für eine vorgezogene Altersrente entweder 35 oder 45 Jahre Wartezeit. Bekommen Sie die nicht zusammen, ist ein Rentenantrag sinnlos. Dann heißt es  – weitermachen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Doch ist überhaupt sichergestellt, ob die offizielle Rentenauskunft komplett ist? Spätestens ein Jahr vor Ihrer geplanten Rente sollten Sie unbedingt einen Termin zur Kontenklärung bei der Rentenversicherung machen. Um eben genau diese Frage zu klären.

Welche Zeiten werden berücksichtigt?

Den größten Teil Ihres Lebens, der für die Rentenversicherung von Relevanz ist, nimmt Ihre berufliche Tätigkeit ein. Es ist anzunehmen, dass die meisten Leserinnen und Leser das Gros ihrer Versicherungszeiten über eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis befüllen – durch die vom Gehalt automatisch abgeführten Versicherungsbeiträge. Auch wenn Sie Kinder erzogen oder Angehörige offiziell gepflegt haben, werden diese Zeiten für die Rente berücksichtigt. Unproblematisch sind in der Regel auch Wochen oder Monate, in denen Sie längere Zeit krank waren. Übrigens, eine gute Zusammenfassung über die jeweiligen Wartezeiten für die unterschiedlichen Altersrenten finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Was bedeutet Arbeitslosigkeit für meine Rente?

Hier muss man unterscheiden. Geht es um Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld erhalten haben, können Sie sich entspannen. Diese Zeitspannen werden bei allen Arten der vorgezogenen Altersrente berücksichtigt. Wurden Sie jedoch ab 2011 durch das Jobcenter betreut und waren ausschließlich auf Leistungen des SGB II („Hartz IV“) angewiesen, bringen diese Monate oder Jahre Sie nicht näher an die vorgezogene Altersrente. Bei der Erfüllung von 45 Versicherungsjahren werden Zeiten von „Hartz IV“ und Arbeitslosenhilfe sogar komplett ausgeklammert. Anders bei der Altersrente für langjährig Versicherte, denn bis Ende 2010 zahlte das Jobcenter noch minimale Rentenbeiträge.

Merken Sie sich an dieser Stelle: Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe sind für eine vorgezogene Altersrente mitunter problematisch. Nur Arbeitslosengeld zählt in vollem Umfang als Versicherungszeit. Mit einer Ausnahme – falls Sie nach 45 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen möchten, darf die Arbeitslosigkeit nicht innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn erfolgen.

Woher weiß die Rentenversicherung, dass ich arbeitslos war?

Dieser Punkt ist in der Praxis mitunter ein Problem. Der Rententräger verfügt nicht immer über alle Informationen darüber, wann Sie Geld vom Arbeitsamt erhalten haben – daher die wichtige Empfehlung zur Kontenklärung.

Ein Beispiel: Harry R. aus Handewitt möchte nächstes Jahr in Rente gehen, mit 63 nach 35 Versicherungsjahren. Dafür ist er auch bereit, Abzüge in Kauf zu nehmen. Beim Blick in seine letzte Rentenauskunft stellt er jedoch fest: Offenbar fehlen der Rentenversicherung Informationen über das Jahr 1994, als Harry für neun Monate arbeitslos war. Diese Zeit hat er fest für die Erfüllung der 35 Versicherungsjahre einkalkuliert.

Was kann Harry machen? Bei der Bundesagentur für Arbeit muss man ihn enttäuschen: Man bewahre die Daten lediglich für sechs Jahre auf. Eigene Unterlagen sind nach zwei Umzügen leider nicht mehr aufzufinden. Doch in der Sozialberatung des SoVD erfährt Harry einen entscheidenden Hinweis. Er solle sich an seine Krankenkasse wenden. Diese speichere solch relevante Unterlagen bis zu 30 Jahre. Da Harry seiner Ortskrankenkasse niemals untreu wurde, ist er über seine Ansprechpartner schnell im Bilde. Nach einem kurzen Telefonat und ein paar Tagen Wartezeit kommt Post – die erforderlichen Bescheinigungen über Zeiten der Arbeitslosigkeit im Jahr 1994.

Fazit

Wenn für den Rentenantrag Dokumente über den Bezug von Arbeitslosengeld fehlen, sollten Sie sich an Ihre damalige (und vielleicht noch aktuelle) Krankenkasse wenden. Da diese solche Informationen bis zu 30 Jahre vorhält, sind die Chancen groß, dass man Ihnen hier weiterhelfen kann. Dann klappt’s auch mit der vorgezogenen Altersrente.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (25)

  • user
    Erich Bender
    am 19.03.2023

    Hallo Herr Schultz,

    Ich habe kürzlich eine Rentenauskunft erhalten und habe ein Problem. 5 Monate sollen nur dann zur Rente als Wartezeit anerkannt werden, weil ich damals (1981/82) arbeitslos war und es keine Nachweise mehr gibt, ob ich damals Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bekommen habe. Dass ich Arbeitslosengeld bekommen habe, ist aber doch eigentlich logisch, weil ich in den 3 Jahren vor der Arbeitslosigkeit über 12 Monate gearbeitet habe (was in der Rentenauskunft auch drinsteht). Damals galt ja auch noch das Arbeitsförderungsgesetz, bei dem noch 3 Jahre als Rahmenfrist für Arbeitslosengeld galten, heute sind es ja nur noch 30 Monate - aber bei 30 Monaten würden mir 4 Monate fehlen. Ich befand mich damals in einer Ausbildung.

    Was meinen Sie?

    Vielen Dank im Voraus

    Erich Bender

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2023

      Hallo Erich, eigentlich sollte das klar sein. Oftmals will die DRV aber trotzdem irgendeine Art von Nachweis haben. Was da in Ihrer konkreten Situation helfen könnte, kann ich von hier leider nicht beantworten. Da empfehle ich eine persönliche Beratung bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

  • user
    Astrid Schulz
    am 01.02.2023

    Guten Tag sehr geehrte Herr Schultz, Für meine Kontenklärung fehlt mir eine Arbeitslosenbescheinigung ohne ALG /ALH. Da ich nichts schriftlich habe, kann ich der DRV auch nicht nachweisen. Somit heißt es für mich erst 01.07.2024 meine Altersrente zu bekommen. Dann bin ich 66 Jahre alt. Bei der KK habe ich schon nachgefragt, da ich aber keine Bezüge erhalten habe und bei meinem Mann mitversichert bin können sie mir nicht weiterhelfen. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit doch schon mit jetzigen Datum in Rente zu gehen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Astrid Schulz

    • user
      Christian Schultz
      am 02.02.2023

      Hallo Frau Schulz, eine weitere Stelle, die Ihnen eine Bescheinigung ausstellen kann, gibt es leider nicht. Sie können es höchstens über eine eidesstattliche Erklärung versuchen.

      • user
        Astrid Schulz
        am 03.02.2023

        Vielen Dank für Ihre Bemühungen sehr geehrter Herr Schultz. Ich werde es versuchen und gebe Ihnen dann Bescheid sobald das Gespräch mit der BVA statt gefunden hat. Mit freundlichen Grüßen Astrid Schulz

  • user
    Schulz Babsi
    am 09.11.2021

    Hallo,

    ich bin von der Rentenkasse zum Nachweis von ungeklärten Zeiten aufgefordert worden.

    Jetzt habe ich das Problem, dass ich für die am weitest zurückliegenden Zeiten keine Papiere mehr habe.

    Einmal handelt es sich um den Zeitraum Erziehungsurlaub (10/1995 - 08/1997)

    Einmal um den Zeitraum "arbeitssuchend" (0/1999 - 03/2000)

    sowie einmal um die Arbeitszeit bei einem Unternehmen, welches es jedoch nicht mehr gibt.

    Wie oder besser wo kann ich solche Daten ggf. nachfordern? (03/2000 - 04/2000)

    Diese Zeiträume liegen so lang zurück, dass ich diese Unterlagen nicht mehr zur Hand habe oder ggf. bereits vernichtet habe aus Unwissenheit.

    Vielleicht haben Sie hier für mich eine Hilfe, wo ich einen Nachweis für die Zeiten anfordern könnte. Danke im Voraus.

    Babsi Schulz

    • user
      Christian Schultz
      am 09.11.2021

      Wie im Beitrag beschrieben: Am besten nehmen Sie mal Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.

  • user
    Claudia Seidel
    am 04.10.2021

    Ich könnte die Altersrente für besonders langjährige Versicherte am 01.09.28, nach 45 Jahren in Anspruch nehmen. Mir fehlt aber der Nachweis für den Zeitraum vom 31.07.1985-26.05.1987.

    Das sind 16 Monate.

    Da war ich arbeitslos und habe für 12 Monate Arbeitslosengeld bezogen. Darüber bekomme ich jetzt keinen Nachweis mehr, bei der Krankenkasse wird das nur 30 Jahre verwahrt. Was soll ich jetzt machen? Und was ist mit den fehlenden 4 Monaten, da habe ich gar nichts bekommen.

    Könnten die eventuell an den Stichtag 01.09.28 drangehangen werden, so dass ich die 4 Monate noch arbeiten muss, bis zum 31.12.2028? Oder könnte ich trotzdem am 01.09.2028 aufhören, dann mit Abzügen? Bitte um Antwort.

    Vielen Dank.

    Gruss

    Claudia Seidel

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Claudia, sprechen Sie am besten einmal mit der Deutschen Rentenversicherung. Ich glaube, dass es unter Umständen möglich ist, mit einer schriftlichen Versicherung Ihrerseits für die Richtigkeit der Angang zu bürgen.

  • user
    Anne Stauf
    am 01.10.2021

    Ich bin Jahrgang 58 und habe Unterlagen aus meiner Arbeitslosenzeit aus 1978. Seltsam war die Beratung so nach dem Motto diese Zeit 2 Jahre würde mir abgezogen weil nicht ersichtlich um was es sich handelt. Aus den Unterlagen kann man nicht erkennen das es Arbeitslosengeld war. Was kann ich tun, ich werde so laut Aussage ein Abschlag für 2 Jahre erhalten. Erfüllt hätte ich 45 Jahre Ende Februar 2022. Wie sieht die Lage aus? Für Ihre Information vorab vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.10.2021

      Hallo Anne, ich habe gehört, dass die Rentenversicherung auch eine Unterschrift akzeptieren kann, mit der man für die Richtigkeit der Angaben bürgt. Das müssten Sie mit der DRV besprechen.

  • user
    Klaus Hoffmann
    am 23.07.2021

    Guten Tag,

    ich bin 1960 geboren und hatte vor ein paar Tagen einen Beratungstermin, da ich (theoretisch) zum 01.09.24 in Rente gehen könnte. In meiner ersten Renteninformation 2003 wurden aus den 90er Jahren Pflichtbeiträge zur Arbeitslosigkeit auf. Es ist dort natürlich nicht zu erkennen, ob es sich um ALG/ALH handelt. Ich möchte dazu sagen, dass ich seit 1975 alle Gehaltsmitteilungen aufgehoben habe. Aber vor 2 Jahren, als wir in unser eigenes Haus gezogen sind, sind mir die Unterlagen des Arbeitsamtes irgenwie abhanden gekommen.

    Ich habe deshalb gestern mit der BEK gesprochen, bei der ich schon immer bin, nach den Daten gefragt - ohne Erfolg. Ich habe bei der BfA angerufen - ohne Erfolg. Ich habe beim Finanzamt angerufen - ohne Erfolg. Dann habe ich noch meine alte Bank kontaktiert - auch dort sind keinerlei Daten mehr vorhanden.

    Ich weiß nicht mehr weiter und mache mir (wahrscheinlich berechtigte) Sorgen, dass ich noch zwei Jahre länger arbeiten muss.

    Ich freue mich über jeden Tipp/Rat

    • user
      Christian Schultz
      am 23.07.2021

      Hallo Klaus, wenn alle Stricke reißen kann die Deutsche Rentenversicherung auch eine schriftliche Erklärung von Ihnen akzeptieren. Probieren Sie es einfach aus, im Notfall können Sie sich auch durch den SoVD beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Helmut Riepolt
    am 11.04.2021

    Sehr geehrter Herr Schulze,

    ich bin im April 1960 geboren, habe vor kurzem meine Renteninfo bekommen bin langjährig Versicherter und habe die Wartezeit erfüllt.

    Wenn ich im Mai 2022 Arbeitslos werde und dann 24 Monate Arbeitslosengeld beziehe wird diese Zeit bei der Rente angerechnet und kann ich dann im Anschluß mit oder ohne Abschläge in Rente gehen?

    Vielen Dank für Ihre Info

    • user
      Christian Schultz
      am 12.04.2021

      Hallo Helmut, meinen Sie die Altersrente für BESONDERS langjährig Versicherte? Also die Rente nach 45 Jahren Wartezeit? Wenn diese erfüllt ist, macht Ihnen Arbeitslosigkeit keinen Strich mehr durch die Rechnung.

      Wann Sie mit Ihrem Jahrgang dann genau in Rente kommen, können Sie hier nachlesen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/rente-nach-45-jahren

  • user
    Monika
    am 10.04.2021

    Hallo, woran kann ich im EU-Rentenbescheid erkennen, ob bereits Abschläge zur Rentenberechnung vorgenommen wurden? Vielen Dank im voraus. M.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.04.2021

      Hallo Monika, lassen Sie sich das am besten telefonisch von der Hotline der Deutschen Rentenversicherung erklären. Das ist kostenlos.

  • user
    Monika
    am 10.04.2021

    Hallo, seit 2012 pflege ich meine Mutter. Bin BJ. 1959, seit 2015 erhalte ich eine EU-Rente wegen voller Erwerbsminderung m. 50 Grad Schwerbeschädigung. Deshalb sind nur 35 Berufsjahre erfüllt. Was bedeutet jetzt "besonders langjährig Versicherte"? Kann ich die Jahre der Pflege meiner Mutter dazuzählen? Mein Schwerbeschädigtenausweis ist bereits vor dem 1.1.2007 ausgestellt. Ab wann kann ich ohne Abschläge in die AR bzw. wann muss ich spätestens den Rentenantrag stellen. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort

  • user
    Hildegard Weber
    am 18.01.2021

    Guten Tag,

    wahrscheinlich stelle ich die gleiche Frage zum x-ten Mal. Aber zu meinem besseren Verständnis. Ich werde im März 65, könnte regulär am 31.12.21 in Rente gehen. Die 35 Jahre habe ich voll mit Kinderzeiten, nicht aber die 45 Jahre.

    Würde ich aufgrund einer Kündigung seitens des AG zum April dennoch dann ab 01.01.2022 die volle Rente bekommen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2021

      Hallo Hildegard, beim Eintritt in die Regelaltersrente fallen keine Abschläge an. Nur wenn Sie die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen wollen, bedeutet das pro Monat 0,3 Prozent Abzug.

  • user
    Marietta Lamprecht
    am 21.12.2020

    Guten Tag, Herr Schultz,

    seit September 2020 sind 45 Berufsjahre erfüllt.

    Im September 2020 bin ich 63 Jahre alt geworden.

    Ab 18. Januar 2021 läuft das Krankengeld aus und werde ausgesteuert.

    Es sind noch 33 Tage Urlaub aus 2019 und 2020 vorhanden. Ich wollte den Urlaub nehmen und mich dann beim Arbeitsamt melden und die Nahtlosigkeitsregelung ALG I für besonders langjährig Versicherte beantragen, um ab September 2021 die abschlagsfreie Rente zu beantragen. Geht das?

    Wenn ich den Urlaub verfallen lasse und gleich beim Arbeitsamt diese Übergangsregelung beantrage, muss ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Arbeitsamt vorlegen?

    Danke für Ihre Beratung.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Marietta, wie im Beitrag beschrieben, kann es problematisch sein, den Urlaub zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld zu nehmen. Da sollten Sie sich noch einmal anhand Ihrer Unterlagen persönlich beraten lassen.

      Ob Sie beim Arbeitsamt die Krankmeldung vorzeigen sollten, hängt davon ab, unter welchen Voraussetzungen Sie das Arbeitslosengeld beziehen. Dazu gibt es hier einen eigenen Beitrag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung

  • user
    Christian Schultz
    am 04.02.2020

    Hallo Beatrix, wenn Sie die 45 Versicherungsjahre bereits voll haben, ist die jetzt eintretende Arbeitslosigkeit kein Problem. Mit Jahrgang 1959 können Sie die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren mit 64 Jahren und zwei Monaten nutzen, siehe hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/

  • user
    Beatrix Blomenkamp
    am 02.02.2020

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    im November 2019 habe ich 45Jahre Versicherungszeit erreicht. Ich bin 1959 geboren und werde gekündigt. Kann ich nach einer Arbeitslosenzeit von 2 Jahren in die Rente? Habe ich richtig verstanden, das dies so möglich ist?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

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