Höhere EM-Rente mit Schwerbehinderung?
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Eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommen Sie nur dann, wenn Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Im Durchschnitt betrug eine solche EM-Rente im Jahr 2022 gerade einmal 950,27 Euro. Aber macht es hier einen Unterschied, wenn ich über einen Schwerbehindertenausweis verfüge?
950 Euro im Monat für eine volle Erwerbsminderungsrente: Das ist nicht viel Geld. Und wenn wir über den Durchschnitt sprechen, wissen wir - es gibt Renten, die deutlich darüber liegen. Aber auch welche, bei denen die Menschen mit viel weniger Geld im Monat auskommen müssen.
Doch wie genau wird eigentlich berechnet, wie hoch die EM-Rente am Ende ausfällt? Und - macht es einen Unterschied, wenn ich außerdem über eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung verfüge?
Wie hoch ist die Erwerbminderungsrente?
Eine volle Rente wegen Erwerbsminderung bekommen Sie nur, wenn Sie pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten können. Und zwar auf dem kompletten Arbeitsmarkt - egal, was Sie vorher gemacht haben. Außerdem muss diese gesundheitliche Einschränkung dauerhaft festgestellt werden. Das bedeutet, mindestens sechs Monate. Wenn Sie jetzt noch die erforderlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen - mehr dazu hier - zahlt Ihnen die Rentenversicherung eine monatliche Rente.

Wie hoch diese ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab:
- Wie viele Entgeltpunkte haben Sie auf Ihrem Rentenkonto?
- Wie alt sind Sie zu Beginn der Erwerbsminderung?
Die wichtigste Komponente bei der Rentenhöhe ist das, was Sie zuvor eingezahlt haben. Denn auf dieser Basis entwickeln sich Ihre Rentenpunkte, die am Ende über die Rentenzahlung bestimmen. Das gilt übrigens auch für die Altersrente - hier finden Sie weitere Infos zur Berechnung der gesetzlichen Rente.
Wenn Sie also in den letzten Jahren gut verdient haben, finden sich dementsprechend viele Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto wieder. Und die bewirken wiederum eine höhere Zahlung.
Jetzt schließt sich noch die Zurechnungszeit an.
Nehmen wir an, ein sehr junger Mensch wird so krank, dass er in die Erwerbsminderungsrente fällt. Er oder sie kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht viele Rentenpunkte erworben haben - und würde deswegen kaum mit einer nennenswerten Rente rechnen können. Deswegen die Zurechnungszeit. Diese rechnet Ihre bisher erarbeiteten Rentenpunkte so hoch, als ob Sie bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter weiter gearbeitet hätten. Allerdings galt das leider nicht für alle früheren EM-Rentner - deswegen wird es im Juli 2024 eine Sonderzahlung geben.
Am Ende wird Ihre EM-Rente leider noch gekürzt. Und zwar um rund elf Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung. Und wenn Sie bereits vor dem 63. Geburtstag in die Erwerbsminderung müssen, fallen weitere Abschläge an - schauen Sie sich dazu am besten das oben eingefügte Video an.
Schwerbehinderung: Booster für die Erwerbsminderungsrente?
Soweit die Fakten zur grundlegenden Berechnung der EM-Rente. Aber zurück zur Ausgangsfrage: Viele Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen müssen, haben darüber hinaus auch eine Schwerbehinderung. Oder sie beantragen beide Leistungen gleichzeitig - Erwerbsminderungsrente und Schwerbehindertenausweis.
Was bringt das nun für die Höhe Ihrer EM-Rente?
Gar nichts. Denn die Erwerbsminderungsrente errechnet sich ausschließlich anhand der oben angeführten Parameter. Ob Sie nun eine Schwerbehinderung haben oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.
Natürlich wird jemand, der eine schwere Erkrankung hat, voraussichtlich einen höheren Grad der Behinderung (GdB) erhalten. Und vielleicht auch eher eine Erwerbsminderungsrente. Aber für die Rentenhöhe hat das keinerlei Auswirkungen.

"Eine Schwerbehinderung hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Fazit
Um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beziehen, müssen Sie bestimmte Wartezeiten erfüllen. Außerdem ist wichtig, dass Sie am Tag weniger als drei Stunden arbeitsfähig sind. Egal, in welchem Beruf. Dieser Zustand muss mindestens sechs Monate anhalten.
Wie hoch die ausgezahlte Rente dann ausfällt, hängt insbesondere davon ab, wie viel Sie in den Jahren zuvor verdient haben. Ob Sie gleichzeitig schwerbehindert sind, ist nicht relevant.
Weitere wichtige Tipps rund um den Antrag zur Erwerbsminderungsrente sowie Hinweise zur Schwerbehinderung und dem Krankengeld finden Sie im Ratgeber "Vom Krankengeld zur Rente" von Christian Schultz.
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Kommentare (22)
Karin Siegmund
am 26.09.2023Hallo,
ich bin am 23.03.1961 geboren und beziehe seit dem 1.8.2019 volle Erwerbsmindereungsrente.
Die Rente wurde bereits zwei mal für jeweils zwei Jahre verlängert, aktuell bis zum 30.11.2025.
Könnte ich, da ich einen unbefristeten GdB von 50 Prozent habe, statt eine weitere Verlängerung der Erwerbsminderungsrente zum 01.12.2025 auch abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragen, ohne dass ich dadurch einen Nachteil hätte?
Wenn ja, müsste ich dann am 1.10.2027 trotz Altersrente wegen Schwerbehinderung erneut einen Antrag auf Regelaltersrente stellen?
Mir geht es u.a. auch darum, die Rentenangelegenheit so früh wie möglich abzuschließen um nicht noch zwei mal Anträge stellen zu müssen.
LG
Karin
Christian Schultz
am 27.09.2023Hallo Karin, Sie können von der EM-Rente ohne weitere Abschläge in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln. Denn da gibt es ja einen 24-monatigen Bestandsschutz: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/darum-ist-die-em-rente-meist-hoeher-als-die-altersrente
Jens
am 04.09.2023Guten Tag, ich beziehe seit 2020 EU- Rente, befristet. Kann ich zwischendurch bzw jetzt, auch die Umwandlung in "unbefristet" beantragen?
VG Jens
Christian Schultz
am 04.09.2023Hallo Jens, die EM-Rente wird bei jedem Antrag auf Weiterbewilligung überprüft. Auch, ob sie weiterhin befristet oder unbefristet laufen soll. Das können Sie also machen, wenn Ihre Rente demnächst ausläuft.
Geiger Irmgard
am 04.09.2023Ich beziehe seit 2001 volle EWR. Nach 3 Jahren wurde nur noch 1/2 EWR. gezahlt. Nach 5 Jahren mit 63 Jahren bekam ich die mir zustehende Altersrente . Bekomme ich im Juli 2024 auch die Zuzahlung für meine Rente?
Vielen Dank, freundliche Grüße Irmgard Geiger
Christian Schultz
am 04.09.2023Ja, die bekommen Sie: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erhoehung-der-em-rente-im-bestand-2024-und-wenn-ich-da-schon-altersrente-bekomme
René
am 04.09.2023Ich bekomme seit Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente auf meiner Krankheit und Sie wird alle 5. Jahre neu überprüft ist das richtig so ??? ( seit 2014 )
Christian Schultz
am 04.09.2023Wenn es sich um eine "normale" EM-Rente - also keine Arbeitsmarktrente - handelt, muss die Befristung nach neun Jahren enden. Also dann bei der nächsten Prüfung.
Izabel
am 03.09.2023Ich habe bis zur Altersrente Erwerbsminderungsrente erhalten.Ich bin jetzt ,,69 Jahre alt und habe Pflegestufe 2 kann ich das meiner Rentenversicherung melden und bekomme ich dadurch ein bischen mehr Rente?
Christian Schultz
am 04.09.2023Nein, für den Pflegegrad gibt es keine zusätzliche Rente.
Volker Frenzel
am 03.09.2023Guten Tag.
Frage.
Meine EU Rente endet am31.5.24.
Ich bin dann 66. Geb.05.1958 .muss ich die altersrente zum 1.6.beantragen oder geht dies automatisch.
Weitere frage.
Ab 1.7.ist die Anpassung EU Renten.
Ich bin seit 2017 zum1.6.eurentner.
Gilt dies auch rueckwirkend für mich.
Danke Frenzel Volker
Christian Schultz
am 04.09.2023Hallo Volker, die Altersrente müssen Sie beantragen, machen Sie das rund fünf Monate vor dem Auslaufen.
Und die Sondererhöhung bei älteren EM-Renten erhalten Sie im Juli 2024 auch, wenn Sie dann bereits in Altersrente sind. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erhoehung-der-em-rente-im-bestand-2024-und-wenn-ich-da-schon-altersrente-bekomme
Hedi
am 03.09.2023Ich bin alleinstehend, bekomme keine Witwenrente. Meine Erwerbsunfähigkeitsrente ist unbefristet. Bei den vielen Nebenkosten, reicht es mir nicht mal zum Leben. Kann ich da was beantragen, steht mir was zu?
Christian Schultz
am 04.09.2023Ja, vielleicht haben Sie Anspruch auf Grundsicherung. Die können Sie beim Sozialamt in Ihrer Stadt beantragen. Oder vielleicht gibt es auch Wohngeld.
Manuel
am 03.09.2023Ich beziehe seit dem 01.09.22 VOLLE Erwerbsminderung rente und kann grade mal davon die Miete zahlen und 1 Euro vom Amt und meine frau bekommt bürgergeld aber nicht in voller Höhe haben beide ein schwerbehinderten aus weiß was würde uns noch zu stehen mfg
Christian Schultz
am 04.09.2023Das kann man nicht allgemein beantworten. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Sonja Bößenroth
am 03.09.2023Ich beziehe seid 2006 volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Mein Lebensgefährte hat Bürgergeld ich bekomme nur meine Rente kann keine Grundsicherung beantragen weil mein lebensgefährte Bürgergeld bekommt ist das rechtens??
Christian Schultz
am 04.09.2023Ob das in Ihrem konkreten Fall korrekt läuft, müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen.
Jan-Stefan Landa
am 31.08.2023Hallo
Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente und ergänzende Grundsicherung. Zum 1.1.2024 soll das Bürgergeld erhöht werden. Gilt das auch für die Grundsicherung?
Christian Schultz
am 01.09.2023Hallo Jan, das gilt auch für die Grundsicherung.
Kai
am 31.08.2023Hallo,
ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente befristet auf 3 Jahre.
Zum 01.07.23 wurden die Renten erhöht, nur meine Erwerbsminderungsrente nicht.
Ist dieses korrekt?
Gruß
Kai
Christian Schultz
am 31.08.2023Hallo Kai, das sollten Sie nochmal von einem Experten prüfen lassen. Denn die Rentenerhöhung wird automatisch bei allen gesetzlichen Renten angewandt. Sollte also auch bei Ihnen passiert sein.
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