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Minijob bei EM-Rente: Weiterbewilligung gefährdet?

Aktuelles Rente Behinderung Armut

Eine Rente wegen Erwerbsminderung erhält man nur, wenn man dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Das ist erst einmal Fakt. Trotzdem ist es möglich, sich neben der Rente etwas dazu zu verdienen. Zumindest dann, wenn Sie auf einige Dinge achten.

Minijob bei EM-Rente: Weiterbewilligung gefährdet?

Denn wer eine EM-Rente in voller Höhe bezieht, kann aus medizinischer Sicht nur noch bis zu drei Stunden am Tag arbeiten. Im Umkehrschluss bedeutet das: Weniger als drei Stunden geht immer. Wenn Sie das also gesundheitlich schaffen, dürfen Sie - auch mit voller Erwerbsminderungsrente - bis zu drei Stunden pro Tag einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

In der Regel funktioniert das gut im Rahmen eines Minijobs. Viele EM-Rentner verdienen sich etwas mit solchen Nebentätigkeiten hinzu. Es muss einfach gesundheitlich passen.

Nebenjob und EM-Rente: Bis zu drei Stunden sind okay

Umgekehrt gilt das gleiche: Sollten Sie zwar schon lange krank sein, aber immer noch einen "kleinen" Nebenjob verrichten können - dann kann Ihnen auch in diesem Fall eine volle Rente wegen Erwerbsminderung gewährt werden. Wichtig sind eben die magischen drei Stunden. Wenn Sie mit Ihrer Erkrankung länger arbeiten können, gibt es keine EM-Rente.

Auf den Job, den Sie einmal gelernt bzw. zuletzt ausgeübt haben, kommt es dabei übrigens nicht an. Wichtig ist nur, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden pro Tag schaffen. Egal, was Sie vorher gemacht haben. Der Vollständigkeit halber muss für eine EM-Rente außerdem eine bestimmte Wartezeit erfüllt sein. Hier sprechen wir vereinfacht von der 5-5-3-Regel.

Einkommen aus Nebenjob: Verrechnung mit EM-Rente

Bis Ende 2022 mussten Sie höllisch aufpassen, durch Ihren Nebenjob nicht zu viel zu verdienen. Denn wenn das passierte, wurde die Rente zumindest anteilig gekürzt. Seit Anfang 2023 hat es hier jedoch eine wichtige Änderung gegeben. Die Rente wegen Erwerbsminderung kann nur dann mit Ihrem Arbeitseinkommen verrechnet werden, wenn Sie mehr als 17.000 Euro im Jahr verdienen. Und das müssen Sie erst einmal schaffen, wenn Sie maximal drei Stunden pro Tag arbeiten können.

Es besteht also keinerlei Gefahr, aufgrund Ihres Minijobs den Anspruch auf die EM-Rente zu verlieren. Auch wenn diese nur befristet bewilligt wurde und Sie nun einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen müssen, ist der Nebenjob unproblematisch. Wichtig ist einzig und allein das sogenannte "Restleistungsvermögen" - also die Frage, inwieweit Sie mit Ihrer Gesundheit überhaupt noch malochen können. Und hier gilt wie oben geschildert die magische Grenze von drei Stunden.

Fazit

Sie beziehen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung? Dann können Sie ohne Probleme nebenbei arbeiten gehen. Allerdings müssen es weniger als drei Stunden pro Tag bzw. 15 Stunden in der Woche sein. Auch die Hinzuverdienstgrenze von mittlerweile über 17.000 Euro pro Jahr ist sehr "versichertenfreundlich" ausgestaltet. Falls Sie am Tag zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, sind übrigens die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine halbe EM-Rente erfüllt. In diesem Fall können Sie natürlich auch bis zu sechs Stunden pro Tag einem Beruf nachgehen, ohne dass es Probleme gibt.


Kommentare (11)

  • user
    Schneider Frank,
    am 30.01.2024

    Hallo,meine Frau hat einen minijob fuer 520 Euro im Monat wird aber nur 2 Mal im Jahr gebraucht.Sie ist EU Rentner muss sie das der Rentenversicherung melden oder eine erledigt das die Minijob-Zentrale mit freundlichen Grüßen Frank Schneider

    • user
      Christian Schultz
      am 31.01.2024

      Hallo Frank, Sie müssen das bei der DRV anmelden.

  • user
    Charlie
    am 29.01.2024

    Liebes SOVD-Team,

    bei der Dreistundenregelung, handelt es sich um einen Durchschnittswert oder um einen absoluten Wert? In meiner Branche (Pflege) gibt es keine Tätigkeit, in der man nur 3Std./d arbeiten kann. Wäre es theoretisch denkbar 1-2 Mal die Woche 6-7,5 Std. zu arbeiten? Im Moment ist das für mich nicht schaffbar, aber ich hoffe, dass ich irgendwann wenigstens einem Minijob nachgehen kann.

    Vielen Dank im voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 29.01.2024

      Hallo Charlie, mit voller EM-Rente müssen Sie unter den drei Stunden am Tag arbeiten. In vielen Fällen schaut der Rententräger auch nur auf die Wochenarbeitszeit - diese muss dann unter 15 Stunden liegen. Aber hier kann es sein, dass Ihre Arbeitskraft dann überprüft wird. Um sicherzugehen, sollten Sie unter den drei Stunden bleiben.

  • user
    Sven
    am 02.01.2024

    Hallo,

    also wenn ich das richtig verstehe dürfte ich bei voller EM auch einer selbststädigen Tätigkeit mit unter 3 Stunden

    und einem Jahreseinkommen von 15000 € nachgehen, ohne Angst zu haben das meine EM gefährdet ist oder ich

    das Einkommen angerechnet bekomme und muss nichts bei der Rentenkasse melden?

    Viele Grüße

    Sven

    • user
      Christian Schultz
      am 03.01.2024

      Hallo Sven, so ist es. Das Einkommen müssen Sie gegenüber der Rentenversicherung aber schon nachweisen.

  • user
    Silke
    am 25.05.2023

    Ich bin ratlos, mein CRPS zeigt auch nach fast 12 Monaten keine Besserung und ich bin nicht in der Lage meine rechte Hand (nach Radiusfraktur) normal zu belasten. Mit der Rente wird es auch schwierig bezw unmöglich. Ich bin 58 und Jahrgang 1965, die 35 Jahre bei der Rentenversicherung erreiche ich erst 2028. Prozente von 40 beim Versorgungsamt, die ich schon lange habe bringen mir leider auch nichts!

    Hätten Sie einen Rat für mich?

    Liebe Grüße,

    Silke

    • user
      Christian Schultz
      am 25.05.2023

      Hallo Silke, leider können wir das so nicht beantworten. Man müsste sich vor allem Ihre Arztberichte anschauen. Dann könnte man sagen, was eventuell noch möglich wäre.

      • user
        Andrea Cornils
        am 25.05.2023

        Hallo, meine Tochter jetzt 27 Jahre, ist mit 15 Jahren an CRPS an Hand und Fuß erkrankt. Seit 2020 leider deshalb Oberschenkel amputiert, durch hohen Medi Gabe mit u. a. Cannabis Tropfen nicht arbeitsfähig und schulfähig. Nach Amputation leider Phantom und Stumpf Schmerzen, deshalb noch keine Prothese möglich.

        Du brauchst einen guten Facharzt, der dir deine Diagnose gut attestieren kann. Viele Ärzte und Gutachter kennen die Erkrankung nicht wirklich und denken überwiegend an Psychosomatik. Das ist grausam!!!!!

        Meine Daten dürfen gern an Silke zum Austausch weitergegeben werden. LG Andrea Cornils, 57 Jahre, Nahe Flensburg

        P. S. Sozialverband hat letztendlich meine EM Rente durchgesetzt

        • user
          Hilke Helms
          am 09.04.2024

          Guten Tag,

          ich habe mal zwei Fragen:

          Ich (weibl., 63 Jahre) bekomme seit ca. 2 Jahren die volle EM-Rente. Jetzt habe ich die Möglichkeit, auf Minijobbasis etwas dazuzuverdienen. Verdienen würde ich pro Monat 538,- € und müsste dafür 8 Std. pro Woche arbeiten.

          1. Da ich eine volle EM-Rente bekomme, darf ich ja nur unter 3 Std. pro Tag arbeiten, richtig?

          2. Darf ich z. B. in der Woche an nur 2 Tagen auch jeweils 4 Std. arbeiten, ohne dass ich Probleme wegen meiner EM-Rente bekomme?

          Das sind dann pro Woche ja immer noch weniger als 15 Stunden.

          Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

          Hilke Helms

          • user
            Christian Schultz
            am 10.04.2024

            Hallo Hilke, ab und an können Sie auch einmal mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten. Aber nicht regelmäßig - damit gefährden Sie die volle EM-Rente.

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