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Reha während Krankengeld: Wie viel Geld bekomme ich im Anschluss?

Aktuelles Behinderung Armut Gesundheit

Sie wurden von Ihrer Krankenkasse zu einer Reha aufgefordert und haben während dieser Maßnahme Übergangsgeld erhalten. Im Anschluss gibt es erneut Krankengeld - doch wie hoch fällt das nun aus?

Nach der Reha erneut Krankengeld - warum ist das niedriger?

Wer Krankengeld bezieht, muss bereits ein empfindliches Minus im Vergleich zum bisherigen Netto-Gehalt verdauen. Im Mittel kann man davon sprechen, dass Sie ungefähr 20 Prozent weniger Geld im Portemonneaie haben. Und das bis zu eineinhalb Jahre lang.

Nicht selten kommt es jedoch vor, dass die Krankenkasse von Ihnen verlangt, eine Reha der Deuschen Rentenversicherung (DRV) zu absolvieren. Zum einen soll hier Ihre gesundheitliche Verfassung wieder hergestellt werden. Im besten Fall. Die Krankenversicherung hat aber noch einen zweiten Grund, Sie in die Reha zu schicken. Denn in dieser Maßnahme wird am Ende auch ermittelt, wie es um Ihre Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit an sich bestellt ist. Und ja nachdem, was im Entlassungsbericht steht, müssen Sie plötzlich in die Erwerbsminderungsrente.

Deshalb ist es für die Krankenkasse äußerst praktisch, dass Sie in der Frage der Reha eigentlich keine Wahl haben.

Krankengeld - Übergangsgeld

Wenn Sie nun innerhalb von zehn Wochen nach der Aufforderung Ihre Reha beantragt haben, wird erst einmal viel Zeit vergehen. Aber irgendwann wird sich die DRV bei Ihnen melden - mit einem Platz in einer Reha-Klinik. Denn in der Regel erfolgt solch eine Maßnahme stationär, drei bis sechs Wochen lang.

Sobald Sie dort einchecken, erlischt das Krankengeld. Zumindest vorrübergehend. Denn nun - im Rahmen Ihrer "Kur" - muss Ihnen die Deutsche Rentenversicherung das sogenannte Übergangsgeld zahlen. In der Regel liegt dieses ein wenig unter dem zuvor erhaltenen Krankengeld - mehr dazu in diesem Beitrag.

Da die Reha aber nur wenige Wochen andauert, werden Sie das sicherlich verkraften. Viel interessanter ist, was im Anschluss an die Reha geschieht.

Denn nun müssen Sie erneut Krankengeld beantragen - sofern Ihr Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist. Genau an dieser Stelle fallen jedoch viele Betroffene vom Glauben ab: Denn das Krankengeld kann nun niedriger ausfallen als vor der Reha. Allerdings nur in sehr seltenen Fällen.

Nach der Reha: Warum weniger Krankengeld?

Wie kann das sein? Die Reha zu durchlaufen, war nicht Ihre Idee. Nur auf Vorschlag - oder Drängen - der Krankenkasse haben Sie sich auf diese Maßnahme eingelassen. Und jetzt, da Sie erneut zurück ins Krankengeld müssen, ist dieses sogar niedriger als vorher?

Den Hintergrund hierzu finden wir im Gesetz. Denn das Krankengeld wird auf Grundlage eines einzigen Monats berechnet - grob vereinfacht gesagt, geht es um die letzten vier Wochen. Diese Regelung findet sich im § 47 (2) SGB V. Ein wichtiger Unterschied zum Arbeitslosengeld. Denn hier bildet das gesamte letzte Jahr die Berechnungsgrundlage. Wer also aus dem Arbeitslosengeld in die Reha und wieder zurück muss, erlebt keine solch böse Überraschung bei der Leistungsberechnung.

"Wer von der Krankenkasse in die Reha geschickt wird, erhält im Anschluss fast immer das gleiche Krankengeld."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Aber: Aus der Beratungspraxis des SoVD können wir berichten, dass Sie auch im Anschluss an die Reha FAST IMMER das gleiche Krankengeld erhalten wie vorher. Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie zwischen zwei Krankengeld-Phasen wieder arbeiten waren. Auch dann verändert sich die Höhe des Krankengeldes IN DER REGEL nicht. Nur in sehr seltenen Fällen, wenn ein längerer Zeitraum zwischen diesen Krankengeld-Intervallen liegt, kann eine neue Berechnung erfolgen.

Wir empfehlen daher, dass Sie sich in einem solche Fall unabhängig beraten lassen.

Fazit

Leider haben Sie in dieser Situation keine Wahl: Wenn die Krankenkasse der Meinung ist, dass Sie während des Krankengeldes eine Reha benötigen, müssen Sie sich dem fügen. Insgesamt zehn Wochen bleiben Ihnen ab dem Tag, an dem die Aufforderung der Kasse im Briefkasten gelandet ist. Spätestens dann muss der Antrag an die Rentenversicherung raus.

Falls Sie im Anschluss an die Reha erneut Krankengeld kassieren müssen, wird dieses fast immer genauso hoch ausfallen wie vor der Maßnahme.


Kommentare (9)

  • user
    Christine Lorenz
    am 25.06.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich bin seit 14.04.2023 krank geschrieben und beziehe derzeit KG.

    Vielleicht meiner Krankschreibung hätte ich (Februar 2023) eine Reha beantragt (mit Befürwortung meiner Ärztin).

    Die Genehmigung kam Ende Mai.

    Der Termin wird jedoch erst Mitte Oktober sein.

    Meine Frage:

    Wäre es sinnvoll ab 01.08.2023 wieder arbeiten zu gehen und dann zur Reha zu fahren?

    Bin mir unsicher, ob ich es versuchen soll. Oder sieht das merkwürdig aus?

    Ich weiß, ich werde dann während der Reha nur Übergangsgeld bekommen, da die Reha sich auf meine jetzige Erkrankung bezieht. Richtig?

    Gruß Christine

    • user
      Christian Schultz
      am 26.06.2023

      Hallo Christine, während der Reha erhalten Sie in jedem Fall Übergangsgeld. Ihre andere Frage zur allgemeinen "Strategie" kann ich hier im Forum nicht beantworten. Das wird Ihrer persönlichen Situation nicht gerecht, da man sich das genauer anschauen müsste.

      • user
        Christine Lorenz
        am 27.06.2023

        Hallo Herr Schultz,

        vielen Dank für die Info bzgl. Übergangsgeld.

        Um Strategie ging es mir nicht, da ich auf jeden Fall wieder arbeiten gehen muss.

        Frage mich halt nur, ob es sinnvoll ist bzw. nicht merkwürdig aussieht, während der Wartezeit auf die Reha, arbeiten zu gehen.

        Dann habe ich noch eine Frage zur Blockfrist. Ich bin nicht ganz sicher wie es richtig ist.

        Ich bin seit dem 14.04.23 arbeitsunfähig und seit dem 26.05.23 im Krankengeldbezug.

        Demnach würde die Blockfrist für diese Diagnose bis 14.04.26 laufen. Ist das richtig?

        Wenn ich nun z.B. zum 01.01.24 wieder arbeiten gehen würde und z.B. im September 2024 wieder mit der gleichen Diagnose erkranken, dann zählt die Blockfrist neu oder weiter?

        Gruß Christine

    • user
      Christian Schultz
      am 29.06.2023

      Hallo Christine, das kann man nicht allgemein beantworten, da man sich Ihre komplette Situation anschauen müsste. Bitte lassen Sie sich hierzu individuell beraten.

  • user
    Barbara S.
    am 23.02.2023

    Hallo, ich bin seit 6.12.21 krankgeschrieben und habe am 01.11.22 eine sechswöchige Reha gemacht, aus der ich AU entlassen wurde. Ich musste weder einen neuen Antrag auf Krankengeld stellen noch wurde weniger von der Krankenkasse bezahlt als vor der Reha.

    • user
      Christian Schultz
      am 23.02.2023

      Hallo Barbara, danke für das Feedback. Ich gebe das so zurück in unsere Sozialberatung.

  • user
    Sven G.
    am 21.02.2023

    Hallo, ich arbeite im Sozialdienst einer Rehaklinik und bin gerade etwas verwirrt.

    Soweit ich weiß, ist der Verweis auf eine neue Beantragung vom Krankengeld dann richtig, wenn eine neue Blockfrist aufgemacht wird. Dies ist jedoch meistens eher die Ausnahme und nicht die Regel. Meines Wissens nach (Ich bin Berufsanfänger und wechselte nach kurzer Zeit in der Jugendhilfe in den Sozialdienst, an dieser Stelle Vielen Dank für die wirklich gute Aufklärung!) muss nach der Reha kein neues Krankengeld beantragt werden und es bleibt bei dem alten Krankengeld Betrag, oder?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.02.2023

      Hallo Sven, die Infos für den Beitrag habe ich direkt aus unserer Rechtsschutzabteilung. Daher gehe ich davon aus, dass das korrekt ist.

    • user
      Line
      am 03.03.2023

      Hallo Sven, hallo Herr Schultz,

      ich arbeite auch im Sozialdienst einer Reha-Klinik und bin mir auch sehr sicher, dass der KG-Betrag in der gleichen Höhe nach der Reha weitergezahlt wird, sofern der Patient AU entlassen und weiter krankgeschrieben wird. Das Interesse der Krankenkassen bezieht sich auf (bestenfalls) die AF-Entlassung bzw. das Einsparen von KG während der Zeit der Reha.

      Viele Grüße!

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