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Rente mit 60: Ist das irgendwie möglich?

Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit

Bis zur Regelaltersgrenze arbeiten? Das macht aktuell in Deutschland nur rund jeder zweite. Und damit stellt sich die Frage: Wie früh ist für Sie die Rente machbar? Auch schon mit 60?

Rente mit 60

Wenn es um den Einstieg in die Rente geht, ist Deutschland zweigeteilt. In den Zahlen für 2020 sehen wir: Etwa die Hälfte aller Menschen in unserem Land arbeitet tatsächlich bis zur sogenannten Regelaltersgrenze oder länger. Der Rest verabschiedet sich bereits mit 63 oder noch früher aus dem Berufsleben.

Es gibt also Mittel und Wege, deutlich vor dieser Regelaltersgrenze eine Rente zu beziehen. Aber auch schon mit 60? Um das zu klären, beschäftigen wir uns im Folgenden mit den drei gängigen Varianten der vorgezogenen Altersrente.

Vorgezogene Altersrente

Altersrente für langjährig Versicherte

Hier sind die Hürden am niedrigsten. Alles, was Sie brauchen, sind 35 Jahre Wartezeit auf Ihrem Rentenkonto. Was hier alles mitzählt, haben wir in diesem Beitrag ein wenig ausführlicher aufbereitet. Unter dem Strich ist aber wichtig: Wenn Sie den Großteil Ihres Lebens in Deutschland verbracht haben, sollten die 35 Jahre kein Problem sein.

Reichen diese 35 Jahre dann aus, um mit 60 eine Rente zu beziehen? Nein, keine Chance. Der frühestmögliche Rentenstart über diese Option ist Ihr 63. Geburtstag. Und auch das hat seinen Preis. Denn jeder Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, schlägt mit einem Abzug von 0,3 Prozent zu Buche. Je nach Jahrgang kann das Ihre Rente um bis zu 14,4 Prozent schmälern.

Weitere Infos zu dieser Rentenart erfahren Sie in diesem Video.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wie ist es, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben? Geht es damit früher als zum 63. Geburtstag?

Ja, geht es. Aber der Reihe nach: Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist nicht nur ein aktueller SB-Ausweis - das heißt also, ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 - sondern wiederum die schon bekannten 35 Versicherungsjahre in der Rentenkasse.

Falls Sie beide Kriterien erfüllen, werfen Sie bitte einen Blick auf folgende Tabelle.

Wie Sie hier erkennen können, war es einmal möglich, mit SB-Ausweis bereits mit 60 eine Altersrente zu beziehen. Der letzte Jahrgang, der diesen Weg gehen konnte, wurde allerdings bereits 1957 geboren - und diese Damen und Herren werden in diesem Jahr bereits 65.

Das bedeutet: 35 Versicherungsjahre in der DRV und aktuelle Schwerbehinderung stoßen ein Tor auf, durch das Sie bis zu fünf Jahre früher in die Rente kommen. Beginnt Ihre Altersrente zwei Jahre früher, ist das sogar ohne Abschläge möglich. Eine Rente mit 60 ist aber nicht mehr drin.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Nun bleibt noch die "Lieblingsrente" der Deutschen - die nach 45 Jahren Wartezeit. Viele unserer Mitglieder denken immer noch, dass mit 45 Berufsjahren eine abschlagsfreie Rente mit 63 auf sie wartet. Leider müssen wir Sie in diesem Punkt enttäuschen. Und es kursieren darüber hinaus weitere Unwahrheiten und Mythen über diese Rentenart. Deshalb empfehlen wir an dieser Stelle das folgende Video.

Uns interessiert heute aber vor allem eines: Kann ich mit 45 Versicherungsjahren mit 60 meine Rente genießen? Nein, mitnichten. Über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte überweist die DRV maximale zwei Jahre früher eine Rente ohne Abzüge. Das ist das Schöne an dieser Rentenoption - Ihre Rente kommt ohne Abschläge daher. Aber eben höchstens zwei Jahre vor der Regelaltersrente.

Rente mit 60 über Umwege?

Sie sehen also: Eine Altersrente mit 60 ist für die kommenden Generationen von Rentnerinnen und Rentnern nicht mehr im Bereich des Möglichen. Bleiben die Alternativen zur Altersrente, um vorzeitig aus dem Job auszusteigen. Und das wären: Altersteilzeit, Kranken- oder Arbeitslosengeld.

Altersteilzeit

Die beliebteste Form der Altersteilzeit (ATZ) ist das Blockmodell - ausführliche Informationen erhalten Sie hier. Die Quintessenz lautet: Sie beziehen ab Beginn der ATZ weniger Gehalt - nach der Hälfte der Zeit überweist Ihr Chef das Geld weiter. Sie dürfen aber zu Hause bleiben.

Bitte beachten Sie, dass es keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt. Es kommt also auf Ihre Firma an. Und auf die Optionen von ATZ, die in Ihrem Betrieb angeboten werden. In sehr seltenen Fällen existiert tatsächlich noch ein Blockmodell von sechs Jahren. Das heißt: Die arbeiten drei Jahre zu reduzierten Bezügen und in den folgenden drei Jahren dürfen Sie Ihren Lebensabend genießen. In dieser Zeit überweist der Chef weiterhin das verringerte Gehalt.

Falls Sie also Altersteilzeit mit einer vorgezogenen Altersrente kombinieren, kommen Sie Ihrem 60. Geburtstag schon sehr nahe.

Krankengeld

In unseren Sozialberatungszentren begegnen wir leider häufig Menschen, die mit Ende 50 "einfach auf" sind. So krank, dass Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Nach spätestens sechs Wochen Krankheit, gibt es keine Kohle mehr vom Chef. Dann spingt die Krankenversicherung ein - mit dem Krankengeld.

"Wer über einen langen Zeitraum erkrankt, sieht sich oftmals mit schwerwiegenden Problemen konfrontiert - insbesondere beim Übergang vom Kranken- zum Arbeitslosengeld. Bitte lassen Sie sich in dieser Situation persönlich beraten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie viel Geld verlieren."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Dieses gibt es maximal 78 Wochen - allerdings ist hier die sechswöchige Lohnfortzahlung bereits mit drin. Wenn Sie danach immer noch krank sind, geht es in der Regel bei der Arbeitsagentur weiter. Dieses komplexe Thema können wir in diesem Beitrag jedoch nicht näher aufgreifen. Wenn Sie in dieser Sache weitere Infos benötigen, folgen Sie bitte den hier eingesetzten Links - beispielsweise diesem.

Wer also am Ende des Berufslebens mit schweren gesundheitlichen Schwierigkeiten geplagt ist, kann im "besten" Fall anderthalb Jahre mit Krankengeld überbrücken. Anschließend möglicherweise mit ALG I oder Erwerbsminderungsrente.

Bitte beachten Sie: Der Bezug von Kranken- und Arbeitslosengeld in dieser Situation ist kein Spaziergang und mit zahlreichen Stolpersteinen gepflastert. Sollten Sie also in diese schwierige Lage rutschen, sichern Sie sich bitte rechtzeitig fachkundige Unterstützung. Zum Beispiel beim SoVD.

Arbeitslosengeld

Und dann ist da noch das Arbeitslosengeld vor der Rente. Ab Ihrem 58. Geburtstag können Sie - bei entsprechener Vorversicherung - bis zu zwei Jahre ALG I beziehen. Falls Sie also im hohen Alter Ihren Job verlieren, kann die Arbeitsagentur Ihre Brücke in die Rente sein. Doch auch hier gibt es einiges zu beachten.

Ganz wichtig ist erst einmal: Wenn Sie selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, droht eine empfindliche Sperre. Von Ihrem ursprünglichen Anspruch bleibt dann nur ein Teil übrig. Mindestens ein Viertel kann so abgezwackt werden, das sollten Sie unbedingt vermeiden.

Daher ist hier unbedingt eine arbeitsrechtliche Beratung zu empfehlen. Ein Fachanwalt kann Ihnen erklären, mit welcher Strategie Sie ohne Sperre und Kürzung des Anspruchs ins Arbeitslosengeld vor der Rente kommen.

Außerdem sollten Sie immer die erforderlichen Versicherungsjahre für Ihre gewünschte Form der vorgezogenen Altersrente im Blick haben. Die 35 Jahre sind in der Regel kein Thema. Schwieriger wird es aber bei der 45-jährigen Wartezeit. Ganz besonders heikel sind die letzten beiden Jahre vor dem geplanten Beginn - die zählen bei dieser Wartezeit nämlich nicht mit, wenn Sie nur Arbeitslosengeld kassieren. Wie Sie diese Zwickmühle umgehen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Kombination aus Altersteilzeit, Krankengeld etc.

Grundsätzlich können die oben vorgestellten Phasen auch miteinander kombiniert werden. Aber der Teufel steckt wie so oft im Detail. Daher sollten Sie sich in jedem Fall einen Experten an die Seite stellen, wenn Sie überlegen, Ihren Ruhestand noch vor der Altersrente zu beginnen. Egal ob aus freien Stücken oder zwangsläufig, weil die Gesundheit keine ander Wahl lässt.

Fazit

Halten wir also fest: Es ist nicht mehr möglich, mit 60 eine Altersrente beziehen. Ohne Schwerbehinderung geht das mittlerweile frühestens zum 63. Geburtstag.

Durch Altersteilzeit oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld können Sie aber die Phase des "Ruhestands" nach vorn ziehen. Da dieser Weg jedoch diverse Risiken birgt, sollten Sie diesen nicht allein gehen. Nur mit professioneller Unterstützung.


Kommentare (8)

  • user
    Mykka
    am 14.02.2023

    Hallo Hr Schultz,

    erst mal vielen Dank für die verständlichen Erklärungen zum Thema Rente und alles was damit zusammen hängt.

    Als besonders langjährig Versicherte kann ich bereits 04/2029 in Rente gehen ohne Abzüge und ab 04/27 mit 14,4% Abzügen.

    Meine Firma bietet ATZ ab 61 Jahren als Block-Modell an, sofern immer mal verfügbar.

    Meine Idee????: Start für die aktive Phase ab 04/25, passiv ab 04/27 und Ende 04/29.

    Meine Super Idee ????: Da derzeit Mitarbeiter entlassen werden müssen…kann man sich zum ATZ anmelden…., bevor ich das tue hätte ich gerne eine Einschätzung von Ihnen.

    Start aktive Phase ab 08/23 , passiv ab 06/26 und Ende 04/29.

    Welcher Weg in die Rente, ist mit den geringsten Verlusten realistisch!

    ATZ über 4 Jahre oder sogar über 5,… Jahre oder die 14,4% Abzug.

    Gibt es evtl. einen Online Rechner dazu?

    Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.02.2023

      Hallo Mykka, dazu gibt es leider keinen Online-Rechner, denn solch eine Berechnung ist immer sehr individuell. Ich kann und darf Sie hier natürlich nicht persönlich beraten. Aber natürlich ist es finanziell besser, die Altersteilzeit zu nehmen - zumindest im Vergleich der Rente mit Abschlägen.

  • user
    Petra
    am 12.06.2022

    Ich habe eine Frage

    Ich hatte 6einhalb Jahre Erwerbsminderungsrente dann wurde sie 2mal abgelehnt laut Gutachten und Sozialgericht

    Habe ich noch irgend eine Chance?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.06.2022

      Natürlich, aber das muss man sich natürlich anhand Ihrer Unterlagen anschauen.

    • user
      Fatima
      am 18.07.2023

      Ich habe ein frage ich beziehe ein Rente

      Mein Frau ist berufstätig mit 50 Behinderung geb 4 1964 möchte mit 61 in Rente gehen aktuell stand mit 62 mit Abschläge nun meine Frage wenn ich meine Rente mit ihre rechne ca 30000€ Ehepaar ca 22000 Freibetrag wäre nicht besser früher in der Rente gehen wegen Steuern ca 8000€ zu versteuern

      • user
        Christian Schultz
        am 28.07.2023

        Zu steuerlichen Aspekten können und dürfen wir hier keine Auskünfte geben.

  • user
    Lupco
    am 27.05.2022

    Ich Grüße euch alle,ich seit wunderbar und so herzlich hilfsbereit in diese sehr schwierige Zeiten.

    Meine Frage ist ,'Rechnet sich Erwerbminderung Rente in Grund Rente?Weil werde Beiträge fälen für die rechnungzeiten?

    Mit freundliche Grüsse Lupco

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2022

      Diese Frage kann nur die Deutsche Rentenversicherung beantworten. Wenn Sie dort eine aktuelle Rentenauskunft (ab 55) beantragen, erfahren Sie, welche Wartezeiten Sie bisher erfüllen.

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