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Rente nach 45 Jahren: Zählen freiwillige Beiträge mit?

Aktuelles Rente

Wer die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen möchte, muss 45 Jahre Wartezeit erfüllen. Dann geht es zwei Jahre früher in den Ruhestand - ohne Abzüge. Doch ist es auch möglich, diese 45 Jahre mit freiwilligen Beiträgen zu erreichen?

Rente nach 45 Jahren: Zählen freiwillige Beiträge mit?

Unter allen Formen der Altersrente ist die "für besonders langjährig Versicherte" sicherlich die beliebteste. Allein im letzten Jahr beantragten 256.605 Männer und Frauen in ganz Deutschland erfolgreich die Rente nach 45 Jahren. Durchschnittliche Zahlung: 1.393,40 Euro, und damit deutlich höher als (fast) alle anderen Varianten der Altersrente.

Doch nicht jeder schafft es, die strengen Voraussetzungen zu erfüllen. Denn die erforderlichen 45 Versicherungsjahre zu erreichen, ist nicht ganz so einfach. Im Gegensatz zu anderen Optionen der vorgezogenen Altersrente, bei denen nur 35 Jahre Wartezeit benötigt werden, stellen die 45 Jahre eine besondere Herausforderung dar.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte - 45 Jahre müssen es sein

Der wichtigste Baustein bei den 45 Versicherungsjahren sind - wie eigentlich immer - die Pflichtbeitragszeiten. Wer also immer gearbeitet hat, ohne nennenswerte Unterbrechungen, schafft die 45 Jahre bis zur Rente. Aber auch Kindererziehungs- und Kinderberücksichtungszeiten zählen zum Beispiel mit. Schwierig wird es beim Thema Arbeitslosigkeit und der Erwerbsminderungsrente.

Kann ich für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte freiwillige Beiträge einzahlen?

Deshalb kann es vorkommen, dass auf Ihrem Rentenkonto einige Monate - oder Jahre - fehlen. Was können Sie also tun?

Zum Glück gibt es das Mittel der freiwilligen Beiträge. Wenn Ihnen noch Monate bis zur magischen Grenze von 45 Jahren fehlen, haben Sie die Möglichkeit, außer der Reihe Geld an die Rentenversicherung zu überweisen. Allerdings gibt es hier zwei Dinge zu beachten:

  1. Freiwillige Beiträge für die Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit können Sie nur leisten, wenn Sie bereits jetzt mindestens 18 Jahre Pflichtversicherungszeit in petto haben.
  2. Die freiwillige Zahlung ist immer nur für einen bestimmten Zeitraum möglich.

Insbesondere der zweite Punkt ist erklärungsbedürftig. Daher schauen wir uns diese Sache anhand eines Beispiels an:

Sabine aus Tellingstedt ist 60 Jahre alt. Laut Rentenauskunft hat sie bereits 42 Jahre auf dem Rentenkonto, es fehlen also noch drei. Leider ist sie seit einigen Jahren arbeitslos, seit etwas mehr als zwölf Monaten ist sie nun "Hausfrau" und gar nicht mehr gemeldet.

Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann das ein Problem sein. Denn nur der Bezug von Arbeitslosengeld I wird bei der Wartezeit angerechnet. Um das letzte Jahr zu einer Wartezeit zu machen, überweist Sabine freiwillig Geld an die Deutsche Rentenversicherung. Und zwar in der letzten März-Woche.

Warum in der letzten März-Woche? Nun, es ist nur möglich, bis zum 31.03. des Folgejahres freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung zu leisten. Verrinnt diese Frist, ist die Chance vertan. In ganz bestimmten Fällen können Sie auch für weiter zurückliegende Zeiten freiwillig einzahlen - mehr dazu hier.

Es ist also sehr sinnvoll, den Einstieg in die vorgezogene Rente bereits einige Jahre im Voraus zu planen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass die Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung bereits verstrichen ist.

Wie viel Geld muss ich zahlen, um die Wartezeit mit freiwilligen Beiträgen auszufüllen?

In diesem Fall reicht der Mindestbeitrag. Dieser orientiert sich am aktuell gültigen Beitragssatz, so dass zurzeit ein monatlicher Betrag in Höhe von etwa 80 Euro erforderlich ist. Am besten machen Sie rechtzeitig einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung. Hier können Sie alles besprechen und erfahren die genauen Konditionen für Ihre zusätzlichen Beiträge.

Die Ausnahme von der Regel: Zwei Jahre vor dem Rentenbeginn ...

Vielleicht kennen Sie die berühmt-berüchtigte Ausnahme bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zum Thema Arbeitslosigkeit: Obwohl ALG I bei der 45-jährigen Wartezeit angerechnet wird, gilt das nicht in den letzten beiden Jahren vor dem Rentenstart. Falls Ihnen jetzt kalter Schweiß den Rücken herunterläuft, lesen Sie am besten schnell diesen Artikel. Denn es gibt noch einen Weg, trotzdem ohne Abzug in die Rente zu kommen.

Und auch bei den freiwilligen Beiträgen sind diese letzten zwei Jahren vor dem geplanten Rentenbeginn ein Problem. Denn wenn Sie in dieser Phase arbeitslos gemeldet sind, zählen die freiwilligen Beiträge nicht als Ausgleichszahlung für eine Wartezeit. Auch in diesem Fall sollten Sie sich also unbedingt rechtzeitig beraten lassen. Entweder direkt und kostenlos beim Rententräger - oder in einer Beratungsstelle des SoVD.

Fazit

Wenn Sie stramm auf die Altersrente zugehen und eifrig rechnen, ob die 45 Jahre Wartezeit zu erfüllen sind, sollten Sie sich beraten lassen. Gut zu wissen: Es ist möglich, bestimmte Lücken in der Versicherungszeit mit freiwilligen Zahlungen zu stopfen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Deshalb ist eine frühzeitige Planung enorm wichtig.


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